KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Mietentwicklung<br />
Das Niveau der Miete für die Büroflächen wird im Rahmen<br />
eines Mietanpassungsverfahrens (rent review) alle fünf Jahre<br />
an die Marktmiete angepasst. Nach dem Mietvertrag mit<br />
Hyde ist im Rahmen dieses Verfahrens ausschließlich eine<br />
Erhöhung des Mietzinses möglich, eine Reduzierung ist ausgeschlossen.<br />
Derzeit liegt der Mietzins der Büroflächen über<br />
Markt. Damit die Miete beim nächsten durchzuführenden<br />
Mietanpassungsverfahren für den Folgezeitraum höher als<br />
bisher festgesetzt wird, muss eine Erhöhung des allgemeinen<br />
Mietniveaus gegenüber dem Marktniveau zum Zeitpunkt<br />
der Unterschrift des Mietvertrages (Ende 2008) stattgefunden<br />
haben, wobei klarzustellen ist, dass die Entwicklung<br />
der Marktmieten nicht zwingend der der Inflation<br />
entsprechen muss. Es besteht das Risiko, dass sich das<br />
Marktniveau nicht wie prognostiziert erhöht und folglich im<br />
Rahmen eines Mietanpassungsverfahrens keine oder nur<br />
eine geringere als die prognostizierte Mieterhöhung für den<br />
dann folgenden Mietzeitraum festgelegt wird. Dies würde<br />
sich negativ auf die Rentabilität der Beteiligung für den<br />
Investor auswirken.<br />
Wertentwicklung / Veräußerung<br />
Die tatsächliche Wertentwicklung der Fondsimmobilie ist<br />
von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Dazu gehören unter<br />
anderem der Vermietungsstand der Fondsimmobilie, die<br />
Entwicklung der Marktmiete, die Entwicklung des Großraums<br />
London, die Entwicklung des Stadtteils Southbank,<br />
die Anforderungen an Büroimmobilien sowie Angebot und<br />
Nachfrage auf dem Immobilienmarkt.<br />
Diese Umstände können die Wertentwicklung und Veräußerbarkeit<br />
der Fondsimmobilie beeinträchtigen. Gleiches<br />
gilt für den bis September 2108 laufenden Erbbaurechtsvertrag<br />
bezüglich der Wohneinheiten. Dieser muss vom Käufer<br />
der Fondsimmobilie übernommen werden. Zukünftige Bau-<br />
18 I Die Risikohinweise<br />
maßnahmen an der Immobilie unterliegen Restriktionen. Eine<br />
bauliche Veränderung der Immobilie darf die Nutzbarkeit<br />
des Wohnraumes nicht beeinträchtigen oder muss hierfür<br />
entsprechende Kompensationsleistungen für den Erbbaurechtsnehmer<br />
vorsehen.<br />
Eine Veräußerung der Fondsimmobilie zum prognostizierten<br />
Zeitpunkt bzw. zum prognostizierten Verkaufspreis kann<br />
nicht gewährleistet werden. Die im Investitionsplan aus -<br />
gewiesenen, nicht wertbildenden Faktoren (z. B. die anfallenden<br />
Fondskosten) müssen erst durch einen entsprechenden<br />
Wertzuwachs der Immobilie kompensiert werden, bevor ein<br />
Veräußerungsgewinn entsteht. Sollte der tatsächlich erzielte<br />
Verkaufspreis unter dem prognostizierten Verkaufspreis liegen,<br />
könnte dies zu niedrigeren Rückflüssen aus dem Immobilieninvestment<br />
führen, wodurch sich die Rentabilität der<br />
Beteiligung für den Investor reduzieren könnte.<br />
Aufgrund der Umlegbarkeit der Erhaltungskosten auf die<br />
Mieter wurden bei der Veräußerungsprognose keine expliziten<br />
Kosten für Revitalisierungsmaßnahmen ausgewiesen. Es<br />
besteht das Risiko, dass der Sicherheitsabschlag von einer<br />
Jahresmiete zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht ausreicht,<br />
um unvorhergesehene Kosten zum Zeitpunkt der Veräußerung<br />
zu decken. Dies könnte eine Verringerung der an die<br />
Investoren auszuschüttenden Beträge zur Folge haben.<br />
Aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen<br />
Die immer noch unsichere Situation an den Finanzmärkten,<br />
die zu einer restriktiveren Kreditvergabepraxis geführt hat,<br />
wirkt sich auch auf die Immobilienmärkte aus. Es ist für alle<br />
Unternehmen und Marktteilnehmer und somit auch für<br />
die Immobilienbranche schwieriger und kostenintensiver<br />
geworden, Fremdkapital aufzunehmen. Daher können sich<br />
Immobilienbewertungen aufgrund kurzfristig nachlassender<br />
Nachfrage rückläufig entwickeln. Derzeit sind die Aus-