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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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der Kanzlei SJ Berwin LLP für die Fondsgesellschaft verfasst<br />

haben. Das Gutachten gibt Auskunft über die verschiedenen<br />

dargestellten rechtlichen Aspekte. Weiterhin stellt es keine<br />

wesentlich nachteiligen, ungewöhnlichen oder unerfüllten<br />

Punkte hinsichtlich Eigentumsverhältnissen an der Fondsimmobilie,<br />

weitergehenden Rechten, Belastungen mit Dienstbarkeiten<br />

oder planungs- und baurechtlichen Regularien fest.<br />

Vertrag zur Zwischenfinanzierung<br />

des Eigenkapitals<br />

Hauptsächlich zur Finanzierung der Sicherheitsleistung, die<br />

bei Abschluss des Kaufvertrages über die Fondsimmobilie<br />

geleistet werden musste, hat die Fondsgesellschaft mit der<br />

KG Allgemeine Leasing GmbH & Co. am 05.08.2009 einen<br />

Darlehensvertrag über eine Darlehenssumme in Höhe von<br />

GBP 1,5 Mio. geschlossen. Der Darlehensvertrag läuft bis<br />

zum 29.09.2009, wird auf der Basis des 2-Monats-LIBOR-<br />

Zinssatzes mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />

zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 3,5 % p. a.<br />

verzinst und zum Laufzeitende mit Mitteln aus der Eigen -<br />

kapitalzwischenfinanzierung abgelöst werden. Die Fonds -<br />

gesellschaft hat keine Sicherheiten gestellt.<br />

Zur Zwischenfinanzierung des einzuwerbenden Eigenkapitals<br />

hat die Fondsgesellschaft mit der Bayerischen Landesbank<br />

und der Hamburger Sparkasse AG (Kreditgeber) am<br />

14.08.2009 einen Konsortialdarlehensvertrag über GBP 34<br />

Mio. abgeschlossen. Am 29.09.2009 wird die Darlehenssumme<br />

ausgezahlt werden. Das Darlehen wird auf der Basis des<br />

1-Monats-LIBOR-Zinssatzes zuzüglich Liquiditätskosten der<br />

Kreditgeber mit der Zinsberechnungsmethode actual / 360<br />

zuzüglich eines Margenaufschlags in Höhe von 2,5 % p. a.<br />

gewährt. Die Kreditgeber können das Darlehen aus wichtigem<br />

Grund zur sofortigen Rückzahlung kündigen, insbesondere<br />

wenn die Fondsgesellschaft ihre Verpflichtungen aus<br />

dem Darlehensvertrag nicht erfüllt, bei Insolvenz der Fondsgesellschaft,<br />

bei erheblicher wirtschaftlicher Verschlechterung<br />

oder einer erheblichen Gefährdung der Vermögensver-<br />

hältnisse der Fondsgesellschaft oder des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters (Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH). Gleiches gilt bei Wechsel des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters. Sollte eine Änderung rechtlicher<br />

oder regulatorischer Bestimmungen dazu führen, dass sich<br />

die Kosten der Kreditgeber für die Kreditvergabe erhöhen<br />

oder die effektive Gegenleistung, die die Kreditgeber für die<br />

Kreditvergabe erhalten, vermindern, muss die Fondsgesellschaft<br />

die erhöhten Kosten bzw. die verminderte Gegenleistung<br />

ausgleichen. Darüber hinaus hat die Fondsgesellschaft<br />

eine einmalige Strukturierungsgebühr in Höhe von GBP<br />

85.000 sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 0,1 %<br />

p. a. auf GBP 34 Mio. zu leisten, wobei die tatsächliche Höhe<br />

der Bearbeitungsgebühr vom Zeitpunkt der Rückführung<br />

der Zwischenfinanzierung abhängt. Diese erfolgt zum Ende<br />

einer jeweiligen Zinsperiode in Höhe von 96 % der bis dahin<br />

geleisteten Einzahlung der Kapitalein lagen (ohne Agio)<br />

durch die Investoren. Das Darlehen ist spätestens zum<br />

29.09.2010 durch die Fondsgesellschaft zurückzuführen.<br />

Sollte sich die Platzierung verzögern, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist die Zwischenfinanzierung, auch durch<br />

einen anderen Darlehensgeber, nach eigenem Ermessen<br />

verlängern. Sollte eine Verlängerung nicht gelingen, wird die<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong> in Anspruch<br />

genommen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat den Kreditgebern folgende Sicherheiten<br />

bestellt:<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche gegen die Investoren<br />

Abtretung der Rechte und Ansprüche aus der Einzahlungsund<br />

Platzierungsgarantie der <strong>KGAL</strong><br />

Verpfändung des Guthabens auf dem Einzahlungskonto<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>KGAL</strong> einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

geschlossen, der einen Konzeptions- und<br />

einen Verwaltungsabschnitt enthält sowie einen Abschnitt<br />

4691<br />

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