KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Für eine Beteiligungshöhe von bis zu rund GBP 105.000<br />
(zuzüglich Agio) wird der Freibetrag gemäß Prognoserechnung<br />
über den gesamten Prognosezeitraum voraussichtlich<br />
nicht überschritten, sofern keine anderen Erträge in Großbritannien<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Ab einem Alter des Investors von 65 Jahren erhöht sich<br />
der jährliche Steuerfreibetrag auf bis zu GBP 9.490 (Stand<br />
2009). Entsprechend erhöht sich die Beteiligungshöhe auf ca.<br />
GBP 154.000, bei der nach Prognoserechnung der Steuer -<br />
freibetrag für einen mindestens 65 Jahre alten Investor<br />
voraussichtlich nicht überschritten wird (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die steuer lichen Grundlagen“ ab Seite 113).<br />
Werden die oben genannten Freibeträge in Großbritannien<br />
nicht überschritten, ergeben sich folgende Prognoseausschüttungen:<br />
Für die Jahre 2009 bis 2013 werden Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen nach Steuern in Großbritannien in<br />
Höhe von 5,75 % jährlich prognostiziert. Für die Jahre 2014<br />
bis 2018 steigen die prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
nach Steuern in Großbritannien auf 6,00 % und auf<br />
6,50 % ab 2019.<br />
Die Ausschüttungen / Entnahmen nach Steuern in Großbritannien<br />
ergeben sich aus der Summe von Gewinnausschüttung<br />
und Eigenkapitalrückzahlungen der Fondsgesellschaft.<br />
Die Aufteilung erfolgt den Darstellungsanforderungen<br />
gemäß dem IDW-Standard S 4 und dient unter anderem zur<br />
Ermittlung des Haftungsvolumens.<br />
84 I Die Prognoserechnung<br />
(10) Haftungsvolumen<br />
Bei prognosegemäßem Verlauf ist der Stand der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich 5 % Agio abzüglich der Eigenkapitalrückzahlungen<br />
der Fondsgesellschaft stets höher als die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme (1 % der Kapitaleinlage<br />
ohne Agio). Somit kommt es annahmegemäß zu keinem<br />
Wiederaufleben der Haftung gemäß § 172 Absatz 4<br />
HGB. Hiervon unberührt bleibt die Nachhaftung bei Ausscheiden<br />
des Investors aus der Fondsgesellschaft oder<br />
bei Auflösung der Fondsgesellschaft (siehe hierzu Abschnitt<br />
„Haftung des Gesellschafters“ auf Seite 26 und 27). Eine<br />
Nachschusspflicht der Gesellschafter ist im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen.<br />
Die Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
Für die Prognoserechnung wird eine Veräußerung der<br />
Fondsimmobilie zum 31.12.2021 exemplarisch unterstellt.<br />
Die Ausschüttung des Veräußerungserlöses und die Auskehrung<br />
der Liquiditätsreserve wurde unter dieser Annahme<br />
zum 30.04.2022 unterstellt. Der tatsächliche Zeitpunkt der<br />
Veräußerung kann von dem geplanten Termin abweichen.<br />
Für die Ermittlung des Veräußerungserlöses wurde im ersten<br />
Schritt davon ausgegangen, dass der Einkaufsfaktor<br />
(Kaufpreis geteilt durch eine Jahresmiete) gleich dem Verkaufsfaktor<br />
ist. Dieser entspricht in beiden Fällen einem<br />
Faktor von ca. 14,15. Die prognostizierte Jahresmiete im Jahr<br />
der Veräußerung beträgt ca. GBP 2,986 Mio. Dieser Betrag<br />
resultiert aus der Annahme, dass eine jährliche Mietsteige-