KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Zusatzinformationen Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt unterliegt dem Verkaufsprospektgesetz<br />
(VermVerkProspG) sowie der Verordnung über<br />
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekte (VermVerkProspV), wonach<br />
der Anbieter zur Veröffentlichung einer Reihe von<br />
Informationen (gesetzlich geforderte Mindestangaben, sogenannte<br />
Pflichtangaben) verpflichtet ist.<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt enthält in den voran -<br />
gehenden Kapiteln bereits einen Großteil der gesetzlich<br />
geforderten Mindestangaben. In diesem Kapitel werden<br />
ergänzende Pflichtangaben gemacht. Darüber hinaus enthält<br />
dieses Kapitel Negativerklärungen zu Informations-<br />
Anforderungen der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />
die für das hier vorliegende Beteiligungsangebot<br />
nicht einschlägig sind.<br />
§ 4 Angaben über die Vermögensanlagen<br />
Der Anbieter übernimmt keine Zahlung von Steuern für die<br />
Investoren (§ 4 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2 VermVerkProspV).<br />
Über die in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Leistungen<br />
– hierbei handelt es sich um die mit dem Erwerb, der<br />
Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
verbundenen weiteren Kosten (Seite 129), die etwaige<br />
Nachschusspflicht (Seite 100), Kosten gemäß § 11 Gesellschaftsvertrag<br />
(Seite 149) und etwaige Steuerbelastungen<br />
(Seite 27) sowie eine etwaige Haftung (Seite 26 und 27) –<br />
hinaus sind die Investoren nicht verpflichtet, weitere<br />
Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen<br />
zu leisten (§ 4 Satz 1 Nr. 11 VermVerkProspV).<br />
§ 6 Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
In Bezug auf die Fondsgesellschaft wurden bisher keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne des § 8 f<br />
Absatz 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben (§ 6 Satz<br />
1 Nr. 2 VermVerkProspV).<br />
Die Fondsgesellschaft ist keine Aktiengesellschaft und keine<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien. Mangels umlaufender<br />
Wertpapiere werden hierzu im vorliegenden Verkaufsprospekt<br />
keine Angaben gemacht (§ 6 Satz 2 und 3 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
§ 7 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Die Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft sind<br />
weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt an<br />
Unternehmen, die mit dem Vertrieb der Beteiligungen an<br />
der Fondsgesellschaft beauftragt sind,<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur<br />
Verfügung stellen, sowie<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen<br />
(§ 7 Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 VermVerkProspV).<br />
§ 8 Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Die Fondsgesellschaft ist abhängig vom Gesellschaftsvertrag,<br />
vom Treuhandvertrag sowie von den auf der Seite 104<br />
genannten Verträgen. Darüber hinaus ist die Fondsgesellschaft<br />
nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, weiteren Verträgen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren (§ 8 Absatz 1 Nr. 2<br />
VermVerkProspV).<br />
Es sind keine Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die<br />
einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft haben können, ebenso ist die Tätigkeit der<br />
Fondsgesellschaft nicht durch außergewöhnliche Ereignisse<br />
beeinflusst worden (§ 8 Absatz 1 Nr. 3, Absatz 2 VermVerk-<br />
ProspV).<br />
Zusatzinformationen Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung I 175