KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />
Investors keine Steuern abgeführt.<br />
9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />
Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />
Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />
Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />
Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />
als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für<br />
die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />
zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der<br />
Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />
Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />
Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />
Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />
insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />
und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />
10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />
Erfüllung<br />
Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />
des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />
ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />
in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere in den Kapiteln<br />
„Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und „Der Treuhandvertrag“.<br />
Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />
und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />
wird auf den Unterabschnitt<br />
„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen/Entnahmen“<br />
im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ verwiesen.<br />
11. Widerrufsbelehrung<br />
Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />
und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />
„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />
Vertragssprache<br />
Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />
der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten,<br />
dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />
des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />
unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />
ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland zugrunde gelegt.<br />
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />
deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />
Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />
ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />
sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />
keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />
wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />
nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />
oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />
nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />
Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />
begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />
gesetzlichen Regelungen.<br />
Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />
herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />
werden die Kommunikation mit dem Investor<br />
während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />
führen.<br />
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