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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Über die Fondsgesellschaft werden im Zuge des Beitritts des<br />

Investors keine Steuern abgeführt.<br />

9. Zusätzlich anfallende Liefer- und<br />

Versandkosten, weitere Steuern oder Kosten<br />

Zusätzliche Liefer- und Versandkosten fallen nicht an. Der<br />

Investor hat alle Bankgebühren im Zusammenhang mit der<br />

Erbringung seiner Einlage zu tragen. Der Investor, der sich<br />

als Kommanditist beteiligt, hat des Weiteren die Kosten für<br />

die notarielle Beglaubigung der Handelsregister-Vollmacht<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach der<br />

Höhe der Beteiligung des Investors. Eigene Kosten für<br />

Telefon, Internet, Porti etc. hat der Investor selbst zu tragen.<br />

Zu den rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen der<br />

Beteiligung wird auf die Erläuterungen in diesem <strong>Prospekt</strong>,<br />

insbesondere in den Kapiteln „Die rechtlichen Grundlagen“<br />

und „Die steuerlichen Grundlagen“, verwiesen.<br />

10. Einzelheiten hinsichtlich Zahlung und<br />

Erfüllung<br />

Einzelheiten hinsichtlich Zahlung, Gesamtpreis und Beitritt<br />

des Treuhandkommanditisten im Auftrag des Investors<br />

ergeben sich aus dem Zeichnungsschein sowie den Ausführungen<br />

in diesem <strong>Prospekt</strong>, insbesondere in den Kapiteln<br />

„Die Beteiligung“, „Der Gesellschaftsvertrag“ und „Der Treuhandvertrag“.<br />

Hinsichtlich der Einzelheiten zur Beteiligung am Ergebnis<br />

und am Vermögen der Fondsgesellschaft sowie den Ausschüttungen/Entnahmen<br />

wird auf den Unterabschnitt<br />

„Verteilung des Jahresergebnisses, Ausschüttungen/Entnahmen“<br />

im Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ verwiesen.<br />

11. Widerrufsbelehrung<br />

Dem Investor steht ein Widerrufsrecht zu. Voraussetzungen<br />

und Folgen des Widerrufs sind im Zeichnungsschein unter<br />

„Widerrufsbelehrung“ gesondert ausgewiesen.<br />

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand,<br />

Vertragssprache<br />

Der Aufnahme von Beziehungen zum Investor vor Erstellung<br />

der Zeichnungsbestätigung durch den Treuhandkommanditisten,<br />

dem Beitritt des Treuhandkommanditisten im Auftrag<br />

des Investors sowie den Rechtsbeziehungen des Investors<br />

unter dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

sowie dem Treuhandvertrag mit dem Treuhandkomman -<br />

ditisten wird ausschließlich das Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland zugrunde gelegt.<br />

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen und<br />

deliktischen vermögensrechtlichen Ansprüche aus und im<br />

Zusammenhang mit dem Treuhandvertrag und dem Beitritt<br />

ist München vereinbart, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute<br />

sind, wenn mindestens eine der Vertragsparteien<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder<br />

wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei<br />

nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen<br />

Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz<br />

oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung<br />

nicht bekannt ist. Dies gilt nicht, wenn für solche<br />

Ansprüche ein anderer ausschließlicher Gerichtsstand<br />

begründet ist. Ansonsten gelten für den Gerichtsstand die<br />

gesetzlichen Regelungen.<br />

Dieses Beteiligungsangebot wird nur in deutscher Sprache<br />

herausgegeben; Initiator, Fondsgesellschaft und Treuhandkommanditist<br />

werden die Kommunikation mit dem Investor<br />

während der Laufzeit der Beteiligung in deutscher Sprache<br />

führen.<br />

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