KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
das Sammelverfahren insgesamt unzulässig machen könnte,<br />
ist die entsprechende Bevollmächtigung Bedingung für<br />
den Beitritt des Investors, ebenso wie für den Erwerb der<br />
Beteiligung durch Rechtsgeschäft oder im Wege der Erbfolge.<br />
Eine entsprechende Vollmacht ist im Zeichnungsschein<br />
integriert.<br />
Persönliche Steuererklärung in Großbritannien<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
nicht übersteigen, werden die britischen Steuerbehörden<br />
voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />
des Investors anfordern.<br />
Sollte der Investor jedoch zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung<br />
in Großbritannien verpflichtet werden, weil<br />
seine Einkünfte in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
(siehe Tabelle im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“,<br />
Seite 117) übersteigen oder weil die britischen Steuerbehörden<br />
eine Steuererklärung anfordern, hat die <strong>KGAL</strong> mit der<br />
Steuerberatungsgesellschaft WSM Partners LLP, London,<br />
welche auf Immobilien spezialisiert ist und bereits mehrere<br />
geschlossene deutsche Immobilienfonds vertreten hat,<br />
einen Rahmenvertrag abgeschlossen (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Die steuerlichen Grund lagen“, Seite 117). Die Einkommensteuererklärung<br />
in Großbritannien ist grundsätzlich bis<br />
zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />
Ausführliche Informationen zur steuerlichen Behandlung<br />
finden sich im Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ ab<br />
Seite 113.<br />
Zweitmarkt<br />
Der Verkauf einer Beteiligung an einem geschlossenen<br />
Fonds kann sich schwierig gestalten bzw. unter Umständen<br />
nicht möglich sein. In den letzten Jahren haben sich verschiedene<br />
Möglichkeiten herausgebildet, Käufer für einen<br />
Anteil an einem geschlossenen Fonds zu finden. Diese Möglichkeiten<br />
werden als Zweitmarkt bezeichnet. Neben Zweitmarktfonds,<br />
institutionellen Zweitmarktkäufern und initiatoreigenen<br />
Lösungen hat sich die Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG, Hamburg, auf dem Zweitmarkt<br />
etabliert.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG betreibt<br />
die Internetplattform www.zweitmarkt.de und kann beauftragt<br />
werden, Käufer bzw. Verkäufer für geschlossene Fondsanteile<br />
zu suchen. Diese Internetplattform ist keine Börse im<br />
klassischen Sinne. Die Makler der Fondsbörse Deutschland<br />
Beteiligungsmakler AG vergleichen die Gebote von Kauf- und<br />
Verkaufsinteressenten, um einen Preis zu ermitteln. Nach<br />
erfolgreicher Vermittlung erfolgt die Übertragung des<br />
Anteils durch Abschluss eines individuell gestalteten Vertrages<br />
zwischen Veräußerer und Erwerber.<br />
Die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG ist mit<br />
dem Standard- und dem Premiumsegment in zwei Segmente<br />
aufgeteilt. Einige der von der <strong>KGAL</strong> aufgelegten Fonds<br />
sind bereits in beide Segmente aufgenommen. Eine Aufnahme<br />
des Fonds in die Internetplattform der Fondsbörse<br />
Deutschland Beteiligungsmakler AG erleichtert einen Verkauf<br />
von Fondsanteilen, ohne jedoch eine laufende Veräußerbarkeit<br />
wie etwa bei Wertpapierbörsen zu ermöglichen.<br />
Insbesondere ist zunächst keine Aufnahme in das Premiumsegment<br />
vorgesehen und damit besteht auch keine Garantie<br />
für den Verkauf eines Anteils eines veräußerungswilligen<br />
Investors zu einem bestimmten Mindestkaufpreis.<br />
Im Übrigen gelten auch bei einer Veräußerung am Zweitmarkt<br />
die Ausführungen zur Übertragung und Belastung<br />
der Beteiligung auf Seite 130.<br />
131