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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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ei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />

sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />

zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />

in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />

Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />

es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforderlichen<br />

Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />

die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />

gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />

Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />

Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />

Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />

unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz<br />

oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Großbritannien haben.<br />

Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften<br />

sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen<br />

wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen, Trusts). Der Beitritt<br />

von natürlichen Personen, die Staatsbürger des Europäischen<br />

Wirtschaftsraumes, aber nicht in Deutschland wohnhaft<br />

sind, ist nur nach gesonderter Zustimmung der Managementgesellschaft<br />

möglich.<br />

Weitere Kosten im Zusammenhang<br />

mit Erwerb, Verwaltung und<br />

Veräußerung der Beteiligung<br />

Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie den Kosten<br />

für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilenden<br />

Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung (siehe hierzu<br />

den Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist ab Seite 125) können<br />

folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung entstehen:<br />

Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />

Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />

tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und das<br />

Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />

Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />

der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />

in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />

Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung<br />

gestellt werden (siehe hierzu im Folgenden „Übertragung<br />

und Belastung der Beteiligung“)<br />

Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />

mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios, gegebenenfalls<br />

Kosten des Auslandszahlungsverkehrs<br />

Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />

Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />

Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />

der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />

der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />

Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />

kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />

durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in der<br />

Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform eines Investors<br />

liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen, z. B.<br />

Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung (Kosten im<br />

Zusammenhang mit der Steuererklärung, insbesondere in<br />

Großbritannien und Kosten bei einer Beauftragung der britischen<br />

Steuerberatungsgesellschaft zur Erstellung einer persönlichen<br />

Steuererklärung; siehe hierzu im Kapitel „Die steuer -<br />

lichen Grundlagen“ Seite 117), Kosten im Zusammenhang mit<br />

der Ausübung der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise<br />

Reisekosten), Kosten für die Handelsregister- Anmeldung<br />

und -Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Betei -<br />

ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />

zusätzlichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />

angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors liegen.<br />

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