KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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ei verstärkter und kontinuierlicher Kontrolle der Geschäftsbeziehung<br />
sowie unter Einschaltung weiterer Sicherungsmaßnahmen<br />
zur Feststellung der Herkunft der Vermögenswerte<br />
in den Investorenkreis aufgenommen werden. Der<br />
Investor ist verpflichtet, die für die Abklärung der Frage, ob<br />
es sich bei ihm um eine solche Person handelt, erforderlichen<br />
Informationen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen,<br />
die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sollte die Erfüllung dieser Pflichten<br />
gefährdet sein, muss die Beteiligungserklärung des<br />
Investors im Einzelfall abgelehnt bzw. eine bereits bestehende<br />
Geschäftsbeziehung beendet werden.<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Es richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU-Länder,<br />
Island, Liechtenstein und Norwegen) sind, in Deutschland<br />
unbeschränkt steuerpflichtig sind und ihren Wohnsitz<br />
oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Großbritannien haben.<br />
Körperschaften, Gesellschaften und sonstige Gemeinschaften<br />
sind von einer Beteiligung ebenso ausgeschlossen<br />
wie Vermögensmassen (z. B. Stiftungen, Trusts). Der Beitritt<br />
von natürlichen Personen, die Staatsbürger des Europäischen<br />
Wirtschaftsraumes, aber nicht in Deutschland wohnhaft<br />
sind, ist nur nach gesonderter Zustimmung der Managementgesellschaft<br />
möglich.<br />
Weitere Kosten im Zusammenhang<br />
mit Erwerb, Verwaltung und<br />
Veräußerung der Beteiligung<br />
Neben der Kapitaleinlage zuzüglich Agio sowie den Kosten<br />
für die Beglaubigung der gegebenenfalls zu erteilenden<br />
Vollmacht zur handelsregisterlichen Eintragung (siehe hierzu<br />
den Abschnitt „Handelsregistereintragung bei unmittelbarer<br />
Beteiligung als Kommanditist ab Seite 125) können<br />
folgende weitere Kosten im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb, der Verwaltung und einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung entstehen:<br />
Abgaben- und Kostenbelastungen (z. B. Steuern, Gebühren,<br />
Beiträge) der Fondsgesellschaft, die vom Investor zu<br />
tragen sind (siehe hierzu § 11 Gesellschaftsvertrag und das<br />
Kapitel „Die rechtlichen Grundlagen“ ab Seite 94)<br />
Kosten im Zusammenhang mit einer etwaigen Veräußerung<br />
der Beteiligung, insbesondere die Kosten des Verwaltungsaufwandes<br />
in Höhe von bis zu EUR 2.000, die der<br />
Fondsgesellschaft von der Verwalterin in Rechnung<br />
gestellt werden (siehe hierzu im Folgenden „Übertragung<br />
und Belastung der Beteiligung“)<br />
Eventuell anfallende Bankgebühren im Zusammenhang<br />
mit der Einzahlung der Kapitaleinlage und des Agios, gegebenenfalls<br />
Kosten des Auslandszahlungsverkehrs<br />
Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Investors in<br />
Form nicht rechtzeitiger Einzahlung der Kapitaleinlage:<br />
Berechnung von Verzugszinsen sowie Schadenersatzansprüche<br />
der Fondsgesellschaft in Höhe von pauschal 15 %<br />
der Kapitaleinlage (siehe hierzu § 4 Gesellschaftsvertrag).<br />
Die Höhe dieser Kosten ist vom Einzelfall abhängig und<br />
kann daher nicht exakt beziffert werden.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in Einzelfällen<br />
durch Handlungen, das Verhalten oder durch einen sonst in der<br />
Person oder Rechtspersönlichkeit /Rechtsform eines Investors<br />
liegenden Grund diesem zusätzliche Kosten entstehen, z. B.<br />
Kosten für persönliche Rechts- und Steuerberatung (Kosten im<br />
Zusammenhang mit der Steuererklärung, insbesondere in<br />
Großbritannien und Kosten bei einer Beauftragung der britischen<br />
Steuerberatungsgesellschaft zur Erstellung einer persönlichen<br />
Steuererklärung; siehe hierzu im Kapitel „Die steuer -<br />
lichen Grundlagen“ Seite 117), Kosten im Zusammenhang mit<br />
der Ausübung der Kontrollrechte des Investors (wie beispielsweise<br />
Reisekosten), Kosten für die Handelsregister- Anmeldung<br />
und -Eintragung bei einer späteren Umwandlung der Betei -<br />
ligung in eine unmittelbare Kommanditbeteiligung. Diese<br />
zusätzlichen Kosten können vom Initiator nicht abschließend<br />
angegeben werden, da sie in der Sphäre des Investors liegen.<br />
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