KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Steuerrate von 50 % angekündigt. Sofern der Investor keine<br />
anderen in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte hat,<br />
wird diese Einkommenschwelle erst bei einer Beteiligung<br />
von voraussichtlich ca. GBP 2,3 Mio. überschritten.<br />
Für das Steuerjahr ab 06.04.2009 sind folgende Freibeträge<br />
anzuwenden:<br />
Alter des Investors Freibetrag Kürzung Freibetrag<br />
bis 64 Jahre GBP 6.475 Keine Kürzung<br />
65 bis 74 Jahre GBP 9.490 Kürzung um 50 % der<br />
GBP 22.900 übersteigenden<br />
Einkünfte, jedoch<br />
nicht weniger als GBP 6.475<br />
ab 75 Jahre GBP 9.640 Kürzung um 50 % der<br />
GBP 22.900 übersteigenden<br />
Einkünfte, jedoch<br />
nicht weniger als GBP 6.475<br />
Berechnungsbeispiele:<br />
Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr ab<br />
06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />
25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 8.440 (GBP 9.490 – 50 %<br />
(GBP 25.000 – GBP 22.900)). Der den Freibetrag übersteigende<br />
Betrag von GBP 16.560 (GBP 25.000 – GBP 8.440) ist mit 20 %<br />
zu versteuern, was zu einer Steuerlast von GBP 3.312 führt.<br />
Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />
ab 06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />
45.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 6.475 (GBP 9.640 – 50 %<br />
(GBP 45.000 – GBP 22.900), jedoch nicht weniger als GBP<br />
6.475). Die ersten den Freibetrag übersteigenden Einkünfte<br />
von GBP 37.400 sind mit 20 % zu besteuern, der übersteigende<br />
Betrag von GBP 1.125 ist mit 40 % zu besteuern, was<br />
zu einer Steuerlast von GBP 7.930 (20 % von GBP 37.400<br />
+ 40 % von GBP 1.125) führt.<br />
Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />
Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />
es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />
Steuerrecht.<br />
Sollte ab dem Steuerjahr 2010 / 2011 das angepasste<br />
Nettoeinkommen, eine Berechnungsgröße, welche für die<br />
meisten Investoren dem steuerpflichtigen Einkommen in<br />
Großbritannien entsprechen dürfte, über GBP 100.000<br />
liegen, werden unabhängig von einer Altersgrenze 50 % des<br />
GBP 100.000 übersteigenden Betrages vom Freibetrag<br />
gekürzt.<br />
Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />
Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />
Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />
auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />
einzelnen Investoren umfasst.<br />
Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />
Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />
aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />
nicht übersteigt, werden die britischen Steuerbehörden<br />
voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />
des Investors anfordern.<br />
Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommen -<br />
steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />
die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />
WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />
Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />
Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />
seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />
beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />
von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
vor, sofern der Investor in Großbritannien nur Einkünfte<br />
aus der Fondsgesellschaft bezieht. Für jede weitere<br />
Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht sich die Gebühr<br />
um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Einkommensteuererklärung in Großbritannien ist grundsätzlich<br />
bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />
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