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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Steuerrate von 50 % angekündigt. Sofern der Investor keine<br />

anderen in Großbritannien steuerpflichtigen Einkünfte hat,<br />

wird diese Einkommenschwelle erst bei einer Beteiligung<br />

von voraussichtlich ca. GBP 2,3 Mio. überschritten.<br />

Für das Steuerjahr ab 06.04.2009 sind folgende Freibeträge<br />

anzuwenden:<br />

Alter des Investors Freibetrag Kürzung Freibetrag<br />

bis 64 Jahre GBP 6.475 Keine Kürzung<br />

65 bis 74 Jahre GBP 9.490 Kürzung um 50 % der<br />

GBP 22.900 übersteigenden<br />

Einkünfte, jedoch<br />

nicht weniger als GBP 6.475<br />

ab 75 Jahre GBP 9.640 Kürzung um 50 % der<br />

GBP 22.900 übersteigenden<br />

Einkünfte, jedoch<br />

nicht weniger als GBP 6.475<br />

Berechnungsbeispiele:<br />

Ein 65jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr ab<br />

06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />

25.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 8.440 (GBP 9.490 – 50 %<br />

(GBP 25.000 – GBP 22.900)). Der den Freibetrag übersteigende<br />

Betrag von GBP 16.560 (GBP 25.000 – GBP 8.440) ist mit 20 %<br />

zu versteuern, was zu einer Steuerlast von GBP 3.312 führt.<br />

Ein 76jähriger unverheirateter Investor erzielt im Steuerjahr<br />

ab 06.04.2009 in Großbritannien Einkünfte in Höhe von GBP<br />

45.000. Sein Freibetrag beträgt GBP 6.475 (GBP 9.640 – 50 %<br />

(GBP 45.000 – GBP 22.900), jedoch nicht weniger als GBP<br />

6.475). Die ersten den Freibetrag übersteigenden Einkünfte<br />

von GBP 37.400 sind mit 20 % zu besteuern, der übersteigende<br />

Betrag von GBP 1.125 ist mit 40 % zu besteuern, was<br />

zu einer Steuerlast von GBP 7.930 (20 % von GBP 37.400<br />

+ 40 % von GBP 1.125) führt.<br />

Verheiratete Investoren können unter Umständen zusätzliche<br />

Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Allerdings gibt<br />

es in Großbritannien keinen Splittingtarif, wie etwa im deutschen<br />

Steuerrecht.<br />

Sollte ab dem Steuerjahr 2010 / 2011 das angepasste<br />

Nettoeinkommen, eine Berechnungsgröße, welche für die<br />

meisten Investoren dem steuerpflichtigen Einkommen in<br />

Großbritannien entsprechen dürfte, über GBP 100.000<br />

liegen, werden unabhängig von einer Altersgrenze 50 % des<br />

GBP 100.000 übersteigenden Betrages vom Freibetrag<br />

gekürzt.<br />

Besteuerungsverfahren in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft wird jährlich Steuererklärungen in<br />

Großbritannien abgeben, welche neben der Ermittlung der<br />

Summe der Besteuerungsgrundlagen in Großbritannien<br />

auch die Zuweisung der Besteuerungsgrundlagen an die<br />

einzelnen Investoren umfasst.<br />

Sofern die Besteuerungsgrundlagen des Investors aus der<br />

Fondsgesellschaft zusammen mit allen sonstigen Einkünften<br />

aus Quellen in Großbritannien die Freibetragsgrenze<br />

nicht übersteigt, werden die britischen Steuerbehörden<br />

voraussichtlich keine gesonderte Einkommensteuererklärung<br />

des Investors anfordern.<br />

Sollte jedoch der Investor zur Abgabe einer Einkommen -<br />

steuererklärung in Großbritannien verpflichtet werden, hat<br />

die <strong>KGAL</strong> mit der auf Immobilien spezialisierten Beratungsgesellschaft<br />

WSM Partners LLP (im Folgenden „WSM“) einen<br />

Rahmenvertrag abgeschlossen. Unter Berufung auf diesen<br />

Rahmenvertrag kann der Investor WSM mit der Erstellung<br />

seiner persönlichen Steuererklärung in Großbritannien<br />

beauftragen. Der Rahmenvertrag sieht hierfür eine Grundgebühr<br />

von derzeit GBP 125 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

vor, sofern der Investor in Großbritannien nur Einkünfte<br />

aus der Fondsgesellschaft bezieht. Für jede weitere<br />

Einkunftsquelle in Großbritannien erhöht sich die Gebühr<br />

um derzeit GBP 35 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Einkommensteuererklärung in Großbritannien ist grundsätzlich<br />

bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen.<br />

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