KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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den. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor<br />
von Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />
in Großbritannien Gebrauch machen.<br />
Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />
Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />
Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />
noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />
Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />
Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />
näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />
Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />
einer britischen Steuererklärung wenn der Wert der<br />
Pubs am Südufer der Themse, wenige Schritte entfernt von 30 Park Street<br />
124 I Die steuerlichen Grundlagen<br />
Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folgejahres)<br />
GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />
Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre GBP<br />
40.000 übersteigt.<br />
Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />
sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />
wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />
abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />
mit der Immobilie.<br />
Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />
und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />
der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />
Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />
und Schenkungsteuer anfallen.