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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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den. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Investor<br />

von Vereinfachungsregeln bei der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung<br />

in Großbritannien Gebrauch machen.<br />

Bei Schenkungen zwischen natürlichen Personen, die der<br />

Beschenkte auf Dauer erhält, fällt grundsätzlich keine<br />

Schenkungsteuer an, soweit der Schenker nach der Überlassung<br />

noch sieben Jahre lebt. Bei Schenkungen an juristische<br />

Personen und an selbständige Vermögensmassen (Trusts,<br />

Stiftungen) gelten abweichende Regelungen, die hier nicht<br />

näher erläutert werden sollen. Es wird empfohlen, bei solchen<br />

Fallgestaltungen stets einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Bei Schenkungen besteht eine Verpflichtung zur Einreichung<br />

einer britischen Steuererklärung wenn der Wert der<br />

Pubs am Südufer der Themse, wenige Schritte entfernt von 30 Park Street<br />

124 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Schenkung im Steuerjahr (6. April bis 5. April des Folgejahres)<br />

GBP 10.000 übersteigt und der kumulierte Wert aller<br />

Schenkungen in Großbritannien der letzten zehn Jahre GBP<br />

40.000 übersteigt.<br />

Bei Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft ermittelt<br />

sich der Wert der Schenkung / Übertragung von Todes<br />

wegen nach dem anteiligen Wert der Immobilie in Großbritannien<br />

abzüglich eventueller Schulden im Zusammenhang<br />

mit der Immobilie.<br />

Bei dem überwiegenden Teil der Investoren wird bei Schenkungen<br />

und bei Übertragungen von Todes wegen aufgrund<br />

der Schenkung an natürliche Personen und /oder der hohen<br />

Freibeträge in Großbritannien voraussichtlich keine Erbschaft-<br />

und Schenkungsteuer anfallen.

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