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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abzuschließenden<br />

bzw. der von dem Verkäufer abgeschlossenen<br />

Versicherung im Schadensfall als nicht ausreichend herausstellt<br />

oder die Versicherung aufgrund von Änderungen<br />

in den Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen<br />

(wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens) die<br />

anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang tragen<br />

sollte, muss die Fondsgesellschaft diese zusätzlichen<br />

Kosten übernehmen. Ferner haben die Mieter ein außer -<br />

ordentliches Kündigungsrecht, wenn das Mietobjekt nicht<br />

innerhalb von drei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung<br />

wieder hergestellt worden ist oder nicht innerhalb von<br />

zwei Jahren mit der Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Gebäude zustandes begonnen worden ist.<br />

In Folge einer möglichen höheren Kostenbelastung kann<br />

sich die Rentabilität der Beteiligung für den Investor aufgrund<br />

ausbleibender Rückflüsse aus dem Immobilieninvestment<br />

negativ entwickeln und es kann zu einem Totalverlust<br />

des investierten Kapitals kommen.<br />

Baumängel<br />

Die Fondsgesellschaft stützt sich hinsichtlich des Zustandes<br />

der Fondsimmobilie auf die Untersuchung, die für das technische<br />

Gutachten durch Inaugenscheinnahme während<br />

mehrerer Begehungen der Immobilie vorgenommen wurde<br />

und der stichprobenartigen Durchsicht und Überprüfung<br />

von Unterlagen. Hieraus wurden Rückschlüsse auf den Bauzustand<br />

der Fondsimmobilie gezogen. Im Ergebnis hat sich<br />

gemäß dem am 17.07.2009 angefertigten Bericht aufgrund<br />

der durchgeführten Überprüfungstätigkeiten kein erkennbarer<br />

wesentlicher Mangel ergeben. Es kann allerdings nicht<br />

ausgeschlossen werden, dass Mängel, die bei der Errichtung<br />

der Fondsimmobilie entstanden sind, bislang nicht fest -<br />

gestellt wurden und somit der Fondsgesellschaft nicht<br />

bekannt sind. Auch das Risiko im Nachhinein auftretender<br />

Baumängel kann nicht ausgeschlossen werden. Kosten für<br />

14 I Die Risikohinweise<br />

die Beseitigung solcher Mängel sind von der Fondsgesellschaft<br />

zu tragen mit negativer Folge für die Rentabilität der<br />

Beteiligung, sofern diese nicht auf die Mieter umlegbar sind<br />

oder im Rahmen von bestehenden Gewährleistungsrechten<br />

von den für die Mängel verantwortlichen Bau- oder Subunternehmen<br />

beseitigt werden bzw. entsprechend gestellte<br />

Gewährleistungssicherungsrechte durchsetzbar sind.<br />

Die Fondsimmobilie wurde am 23.12.2008 fertiggestellt.<br />

Mit der Erstellung der Fondsimmobilie waren nebeneinander<br />

mehrere Bauunternehmer, davon ein Generalunternehmer,<br />

der seinerseits wiederum diversen Subunternehmern<br />

übergeordnet war, betraut. Sämtliche Bauleistungen unterliegen<br />

einer zwölfjährigen Gewährleistungsfrist, die seit<br />

dem 23.12.2008 läuft. Die tätig gewordenen Bau- und Subunternehmer<br />

müssen Mängel, die aufgrund ihrer Schlechtleistung<br />

an der Fondsimmobilie entstanden sind, innerhalb<br />

dieser Gewährleistungfrist beseitigen. Es besteht das Risiko,<br />

dass ein für einen Mangel verantwortlicher Bau- oder Subunternehmer<br />

dieser Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommen<br />

wird oder aufgrund bestehender Insolvenz nicht<br />

nachkommen kann. Das Kostenrisiko für die Mängelbeseitigung<br />

trägt insoweit die Fondsgesellschaft.<br />

Sämtlichen tätig gewordenen Subunternehmern war ein<br />

Generalunternehmer übergeordnet. Auf den Generalunternehmer<br />

kann die Fondsgesellschaft nicht mehr zurückgreifen,<br />

da dieser Insolvenz angemeldet hat. Auch die Leistungen<br />

des Generalunternehmers hätten einer zwölfjährigen<br />

Gewährleistungsfrist unterlegen. Am Tag der Fertigstellung<br />

der Fondsimmobilie (23.12.2008) wurde eine Mängelliste<br />

mit bestehenden Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt.<br />

Der Generalunternehmer hatte die Pflicht, sämtliche auf der<br />

Liste aufgeführten Mängel binnen eines Jahres ab Fertigstellung<br />

der Fondsimmoblie, also bis zum 23.12.2009, zu<br />

beseitigen. Die Mängelliste kann innerhalb dieses einen<br />

Jahres nachträglich um weitere Mängel erweitert werden.

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