KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Sofern sich der Umfang der von der Fondsgesellschaft abzuschließenden<br />
bzw. der von dem Verkäufer abgeschlossenen<br />
Versicherung im Schadensfall als nicht ausreichend herausstellt<br />
oder die Versicherung aufgrund von Änderungen<br />
in den Versicherungsbedingungen oder aus anderen Gründen<br />
(wie Insolvenz des Versicherungsunternehmens) die<br />
anfallenden Kosten nicht oder nicht in vollem Umfang tragen<br />
sollte, muss die Fondsgesellschaft diese zusätzlichen<br />
Kosten übernehmen. Ferner haben die Mieter ein außer -<br />
ordentliches Kündigungsrecht, wenn das Mietobjekt nicht<br />
innerhalb von drei Jahren nach der Zerstörung / Beschädigung<br />
wieder hergestellt worden ist oder nicht innerhalb von<br />
zwei Jahren mit der Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Gebäude zustandes begonnen worden ist.<br />
In Folge einer möglichen höheren Kostenbelastung kann<br />
sich die Rentabilität der Beteiligung für den Investor aufgrund<br />
ausbleibender Rückflüsse aus dem Immobilieninvestment<br />
negativ entwickeln und es kann zu einem Totalverlust<br />
des investierten Kapitals kommen.<br />
Baumängel<br />
Die Fondsgesellschaft stützt sich hinsichtlich des Zustandes<br />
der Fondsimmobilie auf die Untersuchung, die für das technische<br />
Gutachten durch Inaugenscheinnahme während<br />
mehrerer Begehungen der Immobilie vorgenommen wurde<br />
und der stichprobenartigen Durchsicht und Überprüfung<br />
von Unterlagen. Hieraus wurden Rückschlüsse auf den Bauzustand<br />
der Fondsimmobilie gezogen. Im Ergebnis hat sich<br />
gemäß dem am 17.07.2009 angefertigten Bericht aufgrund<br />
der durchgeführten Überprüfungstätigkeiten kein erkennbarer<br />
wesentlicher Mangel ergeben. Es kann allerdings nicht<br />
ausgeschlossen werden, dass Mängel, die bei der Errichtung<br />
der Fondsimmobilie entstanden sind, bislang nicht fest -<br />
gestellt wurden und somit der Fondsgesellschaft nicht<br />
bekannt sind. Auch das Risiko im Nachhinein auftretender<br />
Baumängel kann nicht ausgeschlossen werden. Kosten für<br />
14 I Die Risikohinweise<br />
die Beseitigung solcher Mängel sind von der Fondsgesellschaft<br />
zu tragen mit negativer Folge für die Rentabilität der<br />
Beteiligung, sofern diese nicht auf die Mieter umlegbar sind<br />
oder im Rahmen von bestehenden Gewährleistungsrechten<br />
von den für die Mängel verantwortlichen Bau- oder Subunternehmen<br />
beseitigt werden bzw. entsprechend gestellte<br />
Gewährleistungssicherungsrechte durchsetzbar sind.<br />
Die Fondsimmobilie wurde am 23.12.2008 fertiggestellt.<br />
Mit der Erstellung der Fondsimmobilie waren nebeneinander<br />
mehrere Bauunternehmer, davon ein Generalunternehmer,<br />
der seinerseits wiederum diversen Subunternehmern<br />
übergeordnet war, betraut. Sämtliche Bauleistungen unterliegen<br />
einer zwölfjährigen Gewährleistungsfrist, die seit<br />
dem 23.12.2008 läuft. Die tätig gewordenen Bau- und Subunternehmer<br />
müssen Mängel, die aufgrund ihrer Schlechtleistung<br />
an der Fondsimmobilie entstanden sind, innerhalb<br />
dieser Gewährleistungfrist beseitigen. Es besteht das Risiko,<br />
dass ein für einen Mangel verantwortlicher Bau- oder Subunternehmer<br />
dieser Mängelbeseitigungspflicht nicht nachkommen<br />
wird oder aufgrund bestehender Insolvenz nicht<br />
nachkommen kann. Das Kostenrisiko für die Mängelbeseitigung<br />
trägt insoweit die Fondsgesellschaft.<br />
Sämtlichen tätig gewordenen Subunternehmern war ein<br />
Generalunternehmer übergeordnet. Auf den Generalunternehmer<br />
kann die Fondsgesellschaft nicht mehr zurückgreifen,<br />
da dieser Insolvenz angemeldet hat. Auch die Leistungen<br />
des Generalunternehmers hätten einer zwölfjährigen<br />
Gewährleistungsfrist unterlegen. Am Tag der Fertigstellung<br />
der Fondsimmobilie (23.12.2008) wurde eine Mängelliste<br />
mit bestehenden Mängeln an der Fondsimmobilie erstellt.<br />
Der Generalunternehmer hatte die Pflicht, sämtliche auf der<br />
Liste aufgeführten Mängel binnen eines Jahres ab Fertigstellung<br />
der Fondsimmoblie, also bis zum 23.12.2009, zu<br />
beseitigen. Die Mängelliste kann innerhalb dieses einen<br />
Jahres nachträglich um weitere Mängel erweitert werden.