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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />

Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr von jedem 6. April<br />

bis zum 5. April des Folgejahres.<br />

Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus dem<br />

Hauptmietvertrag mit Hyde und im geringen Maße auch<br />

aus dem Mietvertrag mit dem Londoner Energieversorger<br />

sowie dem Mietvertrag betreffend die Wohnungen.<br />

Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Hyde gewährt dem<br />

Mieter eine mietfreie Zeit zu Beginn des Mietverhältnisses.<br />

Nach britischem Steuerrecht wird bei mietfreien Perioden der<br />

Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zur erstmöglichen<br />

Mieterhöhung einer Gesamtbetrachtung unterzogen.<br />

Dabei werden die in diesem Zeitraum erzielbaren Mieterträge<br />

gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt.<br />

Die Fondsgesellschaft hat vor Erwerb der Immobilie mit<br />

dem Verkäufer einen Abschlag aufgrund der mietfreien Periode<br />

verhandelt. Die Fondsgesellschaft sieht diesen Abschlag<br />

aus ertragsteuerlicher Sicht als Kaufpreisreduzierung und<br />

nicht als Mietzahlung an und wird diesen Abschlag nicht<br />

der Ertragsbesteuerung in Großbritannien unterwerfen.<br />

Von den Mieteinnahmen sind nach britischem Steuerrecht<br />

Abschreibungen und laufende Aufwendungen nur bedingt<br />

abzugsfähig.<br />

Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />

sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />

(Raumteiler, falsche Decken, Generatoren, Aufzüge,<br />

Klimaanlagen etc.) abgeschrieben werden. Aufgrund der<br />

Festlegung des Kaufpreises für die Einbauten auf GBP 1<br />

bei Erwerb der Immobilie sind steuerlich abzugsfähige<br />

Abschreibungen nach britischem Steuerrecht zunächst<br />

nicht zu erwarten. Allenfalls für den Fall einer späteren<br />

Gebäuderenovierung könnte für in diesem Rahmen ange-<br />

schaffte Einbauten ein Abschreibungsvolumen in Höhe von<br />

10 % bis 20 % jährlich entstehen.<br />

Zinszahlungen im Rahmen der Zwischenfinanzierung des<br />

Immobilienerwerbes vor Eintreten der Investoren sind in<br />

Großbritannien grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Da die<br />

Finanzierung hier über zwei Gesellschafter der <strong>KGAL</strong> erfolgt,<br />

welche vor Platzierung mittelbar 100 % an der Fondsgesellschaft<br />

hält und die Finanzierung zudem durch die Platzierungsgarantie<br />

der <strong>KGAL</strong> ermöglicht wurde, sind allerdings<br />

die britischen Regelungen zu Verrechnungspreisen zu<br />

beachten, welche eine marktübliche Verzinsung fordern.<br />

Vor diesem Hintergrund ist nicht völlig auszuschließen, dass<br />

die britischen Steuerbehören einen Teil der Zinsen als nichtabzugsfähig<br />

behandeln. Die Zwischenfinanzierung besteht<br />

aber nur für einen sehr beschränkten Zeitraum vor Beitritt<br />

aller Investoren. Während der Laufzeit des Fonds wird<br />

voraussichtlich kein Zinsaufwand entstehen.<br />

Bei Fremdfinanzierung der Beteiligung durch den Investor<br />

ist zu erwarten, dass Zinsen zum Erwerb der Beteiligung in<br />

Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />

Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />

der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />

auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />

abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />

voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />

Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr, britische<br />

Grund erwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax) und Beratungskosten<br />

sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie zuzurechnen.<br />

Nachdem die Veräußerung der Immobilie in Großbritannien<br />

nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist dieser<br />

Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />

Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang mit der<br />

Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und dem Vertrieb<br />

der Fondsanteile, sowie der Platzierungsgarantie.<br />

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