KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Besteuerung einschlägig. Großbritannien hat ein vom<br />
Kalenderjahr abweichendes Steuerjahr von jedem 6. April<br />
bis zum 5. April des Folgejahres.<br />
Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses in Großbritannien<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Mieteinnahmen aus dem<br />
Hauptmietvertrag mit Hyde und im geringen Maße auch<br />
aus dem Mietvertrag mit dem Londoner Energieversorger<br />
sowie dem Mietvertrag betreffend die Wohnungen.<br />
Der Mietvertrag mit dem Hauptmieter Hyde gewährt dem<br />
Mieter eine mietfreie Zeit zu Beginn des Mietverhältnisses.<br />
Nach britischem Steuerrecht wird bei mietfreien Perioden der<br />
Zeitraum ab Beginn des Mietverhältnisses bis zur erstmöglichen<br />
Mieterhöhung einer Gesamtbetrachtung unterzogen.<br />
Dabei werden die in diesem Zeitraum erzielbaren Mieterträge<br />
gleichmäßig auf den gesamten Zeitraum verteilt.<br />
Die Fondsgesellschaft hat vor Erwerb der Immobilie mit<br />
dem Verkäufer einen Abschlag aufgrund der mietfreien Periode<br />
verhandelt. Die Fondsgesellschaft sieht diesen Abschlag<br />
aus ertragsteuerlicher Sicht als Kaufpreisreduzierung und<br />
nicht als Mietzahlung an und wird diesen Abschlag nicht<br />
der Ertragsbesteuerung in Großbritannien unterwerfen.<br />
Von den Mieteinnahmen sind nach britischem Steuerrecht<br />
Abschreibungen und laufende Aufwendungen nur bedingt<br />
abzugsfähig.<br />
Abschreibungen auf Grund und Boden sowie auf Gebäude<br />
sind nicht zulässig, allerdings können grundsätzlich Einbauten<br />
(Raumteiler, falsche Decken, Generatoren, Aufzüge,<br />
Klimaanlagen etc.) abgeschrieben werden. Aufgrund der<br />
Festlegung des Kaufpreises für die Einbauten auf GBP 1<br />
bei Erwerb der Immobilie sind steuerlich abzugsfähige<br />
Abschreibungen nach britischem Steuerrecht zunächst<br />
nicht zu erwarten. Allenfalls für den Fall einer späteren<br />
Gebäuderenovierung könnte für in diesem Rahmen ange-<br />
schaffte Einbauten ein Abschreibungsvolumen in Höhe von<br />
10 % bis 20 % jährlich entstehen.<br />
Zinszahlungen im Rahmen der Zwischenfinanzierung des<br />
Immobilienerwerbes vor Eintreten der Investoren sind in<br />
Großbritannien grundsätzlich steuerlich abzugsfähig. Da die<br />
Finanzierung hier über zwei Gesellschafter der <strong>KGAL</strong> erfolgt,<br />
welche vor Platzierung mittelbar 100 % an der Fondsgesellschaft<br />
hält und die Finanzierung zudem durch die Platzierungsgarantie<br />
der <strong>KGAL</strong> ermöglicht wurde, sind allerdings<br />
die britischen Regelungen zu Verrechnungspreisen zu<br />
beachten, welche eine marktübliche Verzinsung fordern.<br />
Vor diesem Hintergrund ist nicht völlig auszuschließen, dass<br />
die britischen Steuerbehören einen Teil der Zinsen als nichtabzugsfähig<br />
behandeln. Die Zwischenfinanzierung besteht<br />
aber nur für einen sehr beschränkten Zeitraum vor Beitritt<br />
aller Investoren. Während der Laufzeit des Fonds wird<br />
voraussichtlich kein Zinsaufwand entstehen.<br />
Bei Fremdfinanzierung der Beteiligung durch den Investor<br />
ist zu erwarten, dass Zinsen zum Erwerb der Beteiligung in<br />
Großbritannien nicht abzugsfähig sind.<br />
Sonstige laufende Aufwendungen im Zusammenhang mit<br />
der Immobilienverwaltung (Property Management), aber<br />
auch der Fondsverwaltung (laufende Verwaltung, Jahres -<br />
abschlusserstellung, laufende steuerliche Beratung) sind<br />
voraussichtlich in Großbritannien steuerlich abzugsfähig.<br />
Anschaffungsnebenkosten wie Maklergebühr, britische<br />
Grund erwerbsteuer (Stamp Duty Land Tax) und Beratungskosten<br />
sind steuerlich der Anschaffung der Immobilie zuzurechnen.<br />
Nachdem die Veräußerung der Immobilie in Großbritannien<br />
nicht der Besteuerung unterworfen wird, ist dieser<br />
Aufwand in Großbritannien steuerlich nicht abzugsfähig.<br />
Dasselbe gilt für den Aufwand im Zusammenhang mit der<br />
Fondskonzeption, der Eigenkapitalvermittlung und dem Vertrieb<br />
der Fondsanteile, sowie der Platzierungsgarantie.<br />
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