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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Die nach der IRR-Methode ermittelte Rendite stellt nur einen<br />

Prognosewert dar; es besteht keine Sicherheit, dass die prognostizierte<br />

Rendite erzielt wird.<br />

Managementrisiko<br />

Das Ergebnis der Beteiligung wird ebenfalls durch die Qualität<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sowie der<br />

Facility Manager der Fondsimmobilie beeinflusst. Das vorliegende<br />

Beteiligungsangebot setzt daher ein hohes Maß an<br />

Vertrauen in ihre fachliche Qualifikation, Leistungsqualität,<br />

Vertragstreue und Bonität. Bei unternehmerischen Fehlentscheidungen<br />

besteht das Risiko negativer Auswirkungen auf<br />

das Ergebnis der Beteiligung.<br />

Potentielle Interessenkonflikte<br />

Es bestehen personelle und kapitalmäßige Verflechtungen<br />

zwischen dem geschäftsführenden Kommanditisten der<br />

Fondsgesellschaft und wesentlichen Vertragspartnern der<br />

Fondsgesellschaft, z. B. dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Initiator (zugleich Verwalter, Einzahlungs- und Platzierungsgarant,<br />

Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheitsleistung<br />

und Konzeptionär). Es besteht daher das Risiko,<br />

dass für die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft insoweit<br />

Interessenkonflikte entstehen, die zum Nachteil der<br />

Investoren gelöst werden und damit auf die Entwicklung<br />

der Fondsgesellschaft negativen Einfluss haben.<br />

Allgemeines Insolvenz- / Bonitätsrisiko<br />

Grundsätzlich besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft<br />

wegen unerwartet geringer Erträge /Ausschüttungen und /<br />

oder unerwartet hoher Kosten zahlungsunfähig oder überschuldet<br />

wird und damit in Insolvenz gerät, was sich negativ<br />

auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken würde.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass Vertragspartner der<br />

Fondsgesellschaft selbst in Insolvenz geraten und in der Folge<br />

ihre vertraglich geschuldete Leistung gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft nicht mehr erbringen können. Dadurch<br />

kann die Rentabilität der Beteiligung für den Investor negativ<br />

beeinflusst werden.<br />

Allgemeines Vertrags- und Rechtsrisiko<br />

Soweit Verträge noch nicht abgeschlossen sind, besteht das<br />

Risiko, dass diese Verträge nicht oder nicht wie im <strong>Prospekt</strong><br />

dargestellt zustande kommen. Von wesentlicher Bedeutung<br />

ist dabei insbesondere der Erbbaurechtsvertrag sowie der<br />

künftige Vertrag über die Gebäudeversicherung. Zusätzlich<br />

können die vertraglich vereinbarten Kosten die Prognosewerte<br />

gegebenenfalls übersteigen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass Vertragspartner ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommen,<br />

insbesondere aufgrund wesentlicher Verschlechterung<br />

ihrer Bonität, Verträge unwirksam sind oder von den Vertragsparteien<br />

unterschiedlich ausgelegt werden, wodurch<br />

Rechtsstreitigkeiten mit den damit verbundenen Prozessund<br />

Kostenrisiken entstehen können.<br />

Ebenso besteht das Risiko, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen<br />

in Bezug auf das Beteiligungsangebot mit Wirkung<br />

für die Zukunft oder Wirkung für die Vergangenheit<br />

ändern oder von Behörden oder Gerichten abweichend beurteilt<br />

werden. Hierdurch besteht das Risiko, dass das Beteiligungsangebot<br />

umstrukturiert oder rückabgewickelt werden<br />

muss. Es besteht das Risiko, dass der Erlös aus der<br />

Rückabwicklung nicht ausreicht, die Verbindlichkeiten der<br />

Fondsgesellschaft abzulösen und es dadurch im Extremfall<br />

bis zur Insolvenz der Fondsgesellschaft kommen kann. Ein<br />

Totalverlust der Kapitaleinlage des Investors sowie des Agios<br />

kann in diesem Fall nicht ausgeschlossen werden.<br />

Gutachten und Angaben Dritter<br />

Dem vorliegenden Beteiligungsangebot liegen Angaben<br />

Dritter, insbesondere von Bewertungsgutachtern und technischen<br />

Gutachtern sowie von rechtlichen und steuerlichen<br />

Beratern zugrunde, deren Korrektheit vorausgesetzt wird,<br />

aber nicht überprüft werden konnte. Es besteht daher das<br />

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