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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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hinsichtlich der Veräußerung der Fondsimmobilie am Ende<br />

der Laufzeit. Sofern es aus aufsichtsrechtlichen Gründen<br />

erforderlich oder zweckmäßig ist, kann die <strong>KGAL</strong> ihre Rechte<br />

und Pflichten aus dem Vertrag auf ein Tochterunternehmen<br />

im Sinne von § 290 Abs. 1 HGB übertragen, ohne dass es<br />

einer Zustimmung der Fondsgesellschaft bedarf.<br />

Der Konzeptionsteil umfasst die Erstellung der Konzeption<br />

sowie die Erstellung und Vorbereitung der notwendigen<br />

Unterlagen und Informationen. Für die Ausarbeitung des<br />

Fondskonzeptes sowie für die Erstellung des Verkaufs -<br />

prospektes erhält die <strong>KGAL</strong> eine einmalige Vergütung in<br />

Höhe von GBP 300.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatz -<br />

steuer, die am 30.12.2010 zur Zahlung fällig ist. Die von der<br />

<strong>KGAL</strong> für die Fondsgesellschaft verauslagten Kosten wie<br />

beispielsweise für die <strong>Prospekt</strong>erstellung, die Steuer- und<br />

Rechtsberatung, Kosten der Due Diligence der Fondsimmobilie,<br />

Prüfungskosten sowie fondsspezifische Reisekosten<br />

der <strong>KGAL</strong> oder des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

werden der <strong>KGAL</strong> von der Fondsgesellschaft zusätzlich<br />

erstattet. Die Haftung der <strong>KGAL</strong> im Zusammenhang mit<br />

der Fondskonzepterstellung ist auf die Höhe ihrer erhaltenen<br />

Vergütung begrenzt.<br />

Weiterhin hat die Fondsgesellschaft die <strong>KGAL</strong> mit der Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft einschließlich der Erledigung<br />

sämtlicher Buchführungsarbeiten, der Betreuung der Investoren<br />

und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs beauftragt.<br />

Der Verwaltungsvertrag kann zum 31.12.2025 gekündigt<br />

werden, die Verwaltungstätigkeit endet jedoch spätestens<br />

drei Jahre nach Auflösung der Fondsgesellschaft. Die <strong>KGAL</strong><br />

erhält für die von ihr übernommenen Verwaltungstätigkeiten<br />

im Jahr 2009 eine Vergütung in Höhe von GBP 38.250<br />

zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Jahren<br />

2010 bis 2025 steigt das jährliche Verwaltungshonorar mit<br />

einer jährlichen Indexierung von 3 % von GBP 75.190 auf<br />

GBP 117.144 jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatz-<br />

110 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

steuer. Das Verwaltungshonorar ist jeweils zum 30.12. eines<br />

jeden Jahres fällig. Die <strong>KGAL</strong> kann sich bei der Leistungserbringung<br />

auch Dritter bedienen. Für die Fondsverwaltung ist<br />

die Haftung der <strong>KGAL</strong>, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen<br />

auf den unmittelbaren Schaden und je Haftungsfall<br />

auf den Betrag ihrer erhaltenen Jahresvergütung<br />

begrenzt. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit.<br />

Die <strong>KGAL</strong> wird die Fondsimmobilie am Ende der Laufzeit verwerten.<br />

Sie erhält für diese Leistung sowie für die Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft während der Liquidationsphase<br />

ab dem Zeitpunkt der Auflösung der Fondsgesellschaft eine<br />

Vergütung in Höhe von 1 % des erzielten Kaufpreises zuzüglich<br />

einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Die Vergütung ist vier Wochen nach Vollzug des<br />

unterzeichneten Kaufvertrages über den Verkauf der Fondsimmobilie<br />

(Completion) zur Zahlung fällig.<br />

Vermittlung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat die ALCAS GmbH (im Folgenden<br />

„ALCAS“) mit der Organisation, Betreuung und Abwicklung<br />

des Vertriebs des Kommanditkapitals beauftragt, wobei die<br />

ALCAS für die Vermittlung von Investoren Dritte einschalten<br />

kann, die zu diesem Zweck unmittelbar in Vertragsbeziehung<br />

mit der Fondsgesellschaft treten und einen auf das<br />

von ihnen jeweils vermittelte Kommanditkapital entfallenden<br />

Teil der Vertriebsprovision erhalten.<br />

Die von der Fondsgesellschaft zu leistende Vertriebsprovi -<br />

sion für das gesamte vermittelte Beteiligungskapital beträgt<br />

maximal GBP 3.210.000. Darin ist ein Entgelt für die Organisation<br />

und Abwicklung der Eigenkapitalvermittlung in Höhe<br />

von insgesamt GBP 15.000 inklusive Umsatzsteuer enthalten.<br />

Die Eigenkapitalvermittlungsprovision wird unabhängig<br />

von der Einschaltung Dritter geleistet und ist spätestens<br />

zum 30.12.2010 fällig.

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