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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Grunderwerbsteuer /<br />

Stamp Duty Land Tax<br />

Die Immobilie unterliegt nicht der deutschen Grunderwerbsteuer,<br />

da sie nicht im Inland belegen ist (§ 1 Absatz 1<br />

GrEStG).<br />

In Großbritannien gibt es die Stamp Duty Land Tax (im Folgenden<br />

„SDLT“), eine Verkehrssteuer, die in Grundzügen der<br />

deutschen Grunderwerbsteuer entspricht und die bei Übertragungen<br />

von Immobilien anfällt.<br />

Grundsätzlich unterliegen alle Übertragungen von Immobilien<br />

der SDLT. Dabei wird eine Steuer in Abhängigkeit vom<br />

Kaufpreis der Immobilie in folgender Höhe fällig:<br />

Kaufpreis Steuersatz SDLT<br />

in % des Kaufpreises<br />

bis GBP 150.000 0,00 %<br />

GBP 150.001 bis GBP 250.000 1 ,00 %<br />

GBP 250.001 bis GBP 500.000 3 ,00 %<br />

über GBP 500.000 4 ,00 %<br />

Die SDLT trägt in der Regel der Erwerber. So wird auch die<br />

Fondsgesellschaft bei Erwerb der Immobilie SDLT von 4 %<br />

auf den Kaufpreis zahlen. Die Bemessungsgrundlage bildet<br />

der Kaufpreis abzüglich der im Kaufvertrag ausgewiesenen<br />

Einbehalte für die mietfreie Zeit bzw. für Vorsteuerberichtigungen<br />

und Mängelbeseitigungen. Die SDLT gilt als<br />

Anschaffungs nebenkosten der Immobilie, die voraussichtlich<br />

mangels Besteuerung der Veräußerungs gewinne (siehe<br />

dazu Seite 115) ertragsteuerlich nicht geltend gemacht werden<br />

können.<br />

Die Fondsgesellschaft geht davon aus, dass die SDLT bei<br />

einem eventuellen Verkauf der Immobilie der Erwerber<br />

zahlen wird.<br />

120 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

Der SDLT unterliegen nicht nur Veräußerungen der Immobilie<br />

unmittelbar, sondern auch mittelbare Übertragungen,<br />

wie z. B. Übertragungen der Anteile an der Fondsgesellschaft.<br />

Aufgrund der hohen Freigrenze von GBP 150.000 ist jedoch<br />

davon auszugehen, dass die meisten Übertragungen von<br />

Fondsanteilen keine SDLT auslösen. Übertragungen im<br />

Wert von mehr als GBP 150.000 müssen den britischen<br />

Finanzbehörden angezeigt werden. Es besteht die Verpflichtung<br />

eine entsprechende Steuererklärung abzugeben und<br />

die SDLT binnen 30 Tagen nach Übertragung zu entrichten.<br />

Übertragungen von Todes wegen und echte Schenkungen<br />

sind von der SDLT ausgenommen.<br />

Vor Beitritt des ersten Investors werden 100 % der Anteile<br />

an der Fondsgesellschaft vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gehalten. Würde der geschäftsführende Kommanditist<br />

bei Betritt der Investoren aus der Fondsgesellschaft<br />

ausscheiden oder Kapital aus der Fondsgesellschaft<br />

entnehmen, wäre darin eine steuerliche Übertragung der<br />

Anteile an den Investor zu sehen, was SDLT von 4 % auf<br />

den vollständigen Marktwert der Immobilie auslösen würde.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist wird daher bis zur<br />

Beendigung der Fondsgesellschaft in dieser verbleiben. Die<br />

Einlagen der Investoren werden überwiegend zur Ablösung<br />

der Zwischenfinanzierung verwendet.<br />

Bei einer wirtschaftlichen Betrachtung wird jedoch der<br />

Anteil des geschäftsführenden Kommanditisten durch den<br />

Beitritt der Investoren von momentan 100 % auf voraussichtlich<br />

unter 1 % abschmelzen. Dieses Abschmelzen könnte<br />

als Übertragung im Sinne der SDLT angesehen werden,<br />

wenn diese für den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gegen Entgelt erfolgt. Der Erhalt von Ausschüttungen / Entnahmen<br />

aufgrund der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

ist dagegen ebenso unschädlich wie der Erhalt einer angemessenen<br />

Vergütung für die Geschäftsführungstätigkeit im<br />

Falle der Erzielung von Gewinnen durch die Fondsgesellschaft.<br />

Sollte jedoch der geschäftsführende Kommanditist

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