KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Die steuerlichen Grundlagen<br />
Vorbemerkung<br />
Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />
der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />
wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf<br />
Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in<br />
Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die nicht in<br />
Großbritannien ansässig sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten und die diese Beteiligung nicht fremd -<br />
finanziert haben.<br />
Sofern Investoren vorstehende Voraussetzungen nicht erfüllen<br />
(z. B. natürliche Personen, die nicht in Deutschland<br />
wohnhaft sind), sollten sie die aus einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Wirkungen<br />
mit ihrem steuerlichen Berater besprechen.<br />
Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />
der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />
Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />
und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />
vom 26.11.1964 (BGBl. 1966 II, Seite 359 ff.; im<br />
Folgenden „DBA“), geändert durch das Revisionsprotokoll<br />
vom 23.03.1970 (BGBl. 1971 II, Seite 46 ff.) sowie die in<br />
Deutschland und Großbritannien geltenden Steuergesetze<br />
einschließlich des Jahressteuergesetzes 2009 und der Erbschaftsteuerreform,<br />
die aktuelle Rechtsprechung und die<br />
geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />
Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />
die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />
aufgrund seiner besonderen steuerlichen Situation von<br />
Bedeutung sein können.<br />
Dem Investor wird daher empfohlen, einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künf -<br />
tige Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />
geänderte Anwendung der bestehenden Vorschriften und<br />
Regelungen) sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit<br />
der Beteiligung beeinflussen. Die endgültige Entscheidung<br />
über die steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungs -<br />
angebotes bleibt der Betriebsprüfung der deutschen und<br />
britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die Risikohinweise“, ab Seite 22).<br />
Einkommensbesteuerung<br />
des Investors<br />
Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />
Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />
Fondsgesellschaft, die voraussichtlich ab 29.09.2009<br />
unmittelbar 100 % des Eigentums an einer Immobilie in<br />
Großbritannien hält.<br />
Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />
nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />
als auch nach britischem Recht für Zwecke der Einkommensbesteuerung<br />
als transparent angesehen. Nach<br />
beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />
den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />
sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />
trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />
oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />
besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />
Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />
werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />
zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />
nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />
Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />
Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommandi-<br />
Die steuerlichen Grundlagen I 113