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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Die steuerlichen Grundlagen<br />

Vorbemerkung<br />

Die nachfolgende Darstellung der wesentlichen Grundlagen<br />

der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage und der<br />

wesentlichen steuerlichen Konsequenzen einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft bezieht sich ausschließlich auf<br />

Staatsbürger des Europäischen Wirtschaftsraumes, die in<br />

Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, die nicht in<br />

Großbritannien ansässig sind, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten und die diese Beteiligung nicht fremd -<br />

finanziert haben.<br />

Sofern Investoren vorstehende Voraussetzungen nicht erfüllen<br />

(z. B. natürliche Personen, die nicht in Deutschland<br />

wohnhaft sind), sollten sie die aus einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft resultierenden steuerlichen Wirkungen<br />

mit ihrem steuerlichen Berater besprechen.<br />

Grundlage für die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus<br />

der Fondsgesellschaft sind das zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien<br />

und Nordirland geschlossene Abkommen zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung<br />

vom 26.11.1964 (BGBl. 1966 II, Seite 359 ff.; im<br />

Folgenden „DBA“), geändert durch das Revisionsprotokoll<br />

vom 23.03.1970 (BGBl. 1971 II, Seite 46 ff.) sowie die in<br />

Deutschland und Großbritannien geltenden Steuergesetze<br />

einschließlich des Jahressteuergesetzes 2009 und der Erbschaftsteuerreform,<br />

die aktuelle Rechtsprechung und die<br />

geltenden Verwaltungsauffassungen der Finanzbehörden.<br />

Allerdings können nicht alle Details berücksichtigt werden,<br />

die für einen an der Fondsgesellschaft beteiligten Investor<br />

aufgrund seiner besonderen steuerlichen Situation von<br />

Bedeutung sein können.<br />

Dem Investor wird daher empfohlen, einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen (künf -<br />

tige Gesetzesänderungen, geänderte Rechtsprechung oder<br />

geänderte Anwendung der bestehenden Vorschriften und<br />

Regelungen) sind möglich und können die Wirtschaftlichkeit<br />

der Beteiligung beeinflussen. Die endgültige Entscheidung<br />

über die steuerlichen Auswirkungen dieses Beteiligungs -<br />

angebotes bleibt der Betriebsprüfung der deutschen und<br />

britischen Finanzverwaltung vorbehalten (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die Risikohinweise“, ab Seite 22).<br />

Einkommensbesteuerung<br />

des Investors<br />

Steuerliche Transparenz / Treuhandverhältnis<br />

Die Investoren beteiligen sich an einer vermögensverwaltenden<br />

Fondsgesellschaft, die voraussichtlich ab 29.09.2009<br />

unmittelbar 100 % des Eigentums an einer Immobilie in<br />

Großbritannien hält.<br />

Die Fondsgesellschaft in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

nach deutschem Recht wird sowohl nach deutschem<br />

als auch nach britischem Recht für Zwecke der Einkommensbesteuerung<br />

als transparent angesehen. Nach<br />

beiden Rechtskreisen werden daher Einkünfte aus der Fondsgesellschaft<br />

den Investoren unmittelbar zugerechnet und<br />

sind von diesen zu versteuern. Die Einkommensteuerpflicht<br />

trifft jeden Investor persönlich, eine Verpflichtung der Fondsgesellschaft<br />

oder eine Gesamtschuldnerschaft der Investoren<br />

besteht grundsätzlich nicht. Eine Besteuerung kann auf<br />

Ebene der Investoren unabhängig davon erfolgen, ob die Einkünfte<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschüttet bzw. entnommen<br />

werden. Daher ist es möglich, dass der Investor Einkommensteuerzahlungen<br />

zu leisten hat, obwohl er keine oder<br />

nicht ausreichende Ausschüttungen/Entnahmen erhält.<br />

Der Investor beteiligt sich mittelbar als Treugeber über den<br />

Treuhandkommanditisten oder unmittelbar als Kommandi-<br />

Die steuerlichen Grundlagen I 113

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