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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Sollten Verluste erzielt werden, sind diese unbeschränkt<br />

vortragsfähig und mit künftigen Gewinnen aus Vermietung<br />

verrechenbar. Es gibt keinen Verlustrücktrag.<br />

Persönliche Steuerberaterkosten des Investors können in<br />

Großbritannien nicht gewinnmindernd berücksichtigt werden.<br />

Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte in Großbritannien<br />

Einkünfte einer nicht in Großbritannien ansässigen Person<br />

aus einer in Großbritannien belegenen Immobilie unterliegen<br />

nach nationalem britischen Recht einer Quellensteuer<br />

von 20 % nach dem Non-Resident Landlord’s Scheme. Die<br />

britischen Steuerbehörden können auf Antrag von der Verpflichtung<br />

zum Einbehalt der Quellensteuer auf Vermietungseinkünfte<br />

befreien. Diese Befreiung muss grundsätzlich<br />

von jedem Investor gesondert beantragt und mit der<br />

Versicherung verbunden werden, dass<br />

seine steuerlichen Angelegenheiten in Großbritannien auf<br />

dem Laufenden gehalten werden,<br />

er noch nie Steuerschulden in Großbritannien hatte,<br />

er nicht erwartet, dass Steuerschulden im Jahr der Antragstellung<br />

anfallen werden,<br />

er die britischen Steuerbehörden schriftlich informieren<br />

wird, sollten wider Erwarten doch im Jahr der Antragstellung<br />

Steuerschulden in Großbritannien anfallen<br />

er allen steuerlichen Verpflichtungen in Großbritannien<br />

nachkommen wird und dass<br />

er die britischen Steuerbehörden im Falle eines Umzuges<br />

nach Großbritannien informieren wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird versuchen, mit den britischen<br />

Steuerbehörden ein Verfahren zur Verwaltungsvereinfachung<br />

zu vereinbaren, um die Befreiungen im Sammelverfahren zu<br />

beantragen. Im Erfolgsfalle wird der geschäftsführende<br />

Kommanditist das jährliche Sammelverfahren im Namen<br />

der Fondsgesellschaft durchführen. In diesem Rahmen werden<br />

den britischen Steuerbehörden Name, Anschrift, Status<br />

116 I Die steuerlichen Grundlagen<br />

als natürliche oder juristische Person, Ansässigkeitsstaat<br />

und Höhe der Beteiligung übermittelt. Zudem muss den<br />

Steuerbehörden mitgeteilt werden, ob der Investor über<br />

weitere Einkünfte aus britischen Quellen verfügt. Jeder<br />

Investor muss den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

gesondert bevollmächtigen, das Sammelverfahren durch -<br />

zuführen. Da das Fehlen der Bevollmächtigung eines einzigen<br />

Investors das Sammelverfahren insgesamt unzulässig<br />

machen könnte, ist die entsprechende Bevollmächtigung<br />

Bedingung für den Beitritt des Investors und eine entsprechende<br />

Vollmacht in den Zeichnungsunterlagen enthalten.<br />

Kommt ein Investor nach Bevollmächtigung zum Sammelverfahren<br />

seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nach,<br />

wird der geschäftsführende Kommanditist veranlassen,<br />

dass die Fondsgesellschaft künftig 20 % Quellensteuer auf<br />

Ausschüttungen / Entnahmen des betreffenden Investors<br />

einbehält und diese an die britischen Steuerbehörden<br />

abführt.<br />

Eventuell anfallende Quellensteuer nach dem Non-Resident<br />

Landlord’s Scheme wird bei der Einkommensbesteuerung<br />

des Investors in Großbritannien angerechnet.<br />

Einkommensbesteuerung der Investoren in Großbritannien<br />

Zur Einkommensbesteuerung in Großbritannien werden alle<br />

in Großbritannien steuerpflichtigen Einkommen des Investors<br />

herangezogen.<br />

Die Steuersätze für die Vermietungseinkünfte betragen in<br />

Großbritannien grundsätzlich 20 % oder 40 %, je nach Einkommen.<br />

Investoren, die Staatsbürger Deutschlands, der<br />

restlichen EU oder der EWR-Staaten (Island, Lichtenstein<br />

und Norwegen) sind, können einen altersabhängigen persönlichen<br />

Freibetrag in Anspruch nehmen. Die ersten<br />

GBP 37.400 über dem Freibetrag werden mit 20 %, darüber<br />

liegende Erträge mit 40 % besteuert. Ab dem Steuerjahr<br />

2010 / 2011 wurde für Einkommen über GBP 150.000 eine

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