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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks- Ver -<br />

waltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Diese hat ihre<br />

Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 zum Nennbetrag<br />

auf den derzeitigen geschäftsführenden Kommandi -<br />

tisten der Fondsgesellschaft, die Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Managementgesellschaft mbH im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

übertragen und ist damit aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschieden. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten wurde auf GBP 1.000 herabgesetzt,<br />

die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt<br />

GBP 1.000. Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />

Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />

Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />

da der persönlich haftende (Gründungs-)Gesellschafter<br />

keine Einlage leistet und der Gründungskommanditist<br />

bereits ausgeschieden ist.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />

100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu das<br />

Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite<br />

132). Er ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung der<br />

Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet (siehe § 12<br />

Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis<br />

erstreckt sich auf die Vornahme aller Handlungen,<br />

die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />

gehören. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinaus gehen, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />

(siehe § 12 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche<br />

aus dem Gesellschafterverhältnis gegen<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich<br />

bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />

(siehe § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />

Ab dem Jahr 2009 erhalten der persönlich haftende Gesellschafter<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung und<br />

der geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme<br />

der Geschäftsführung laut Gesellschaftsvertrag eine laufende<br />

jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP 1.750<br />

zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer. Die Vergütungen des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters sind jeweils spätestens am 30.12. eines<br />

jeden Jahres fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />

britischem Ertragsteuerrecht erzielt, entfällt die Vergütung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten. Gleiches gilt,<br />

wenn durch die Leistung der Geschäftsführungsgebühr Verluste<br />

nach britischem Ertragsteuerrecht entstehen würden.<br />

Die Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

sind jeweils spätestens am 30.12. eines jeweiligen Folgejahres<br />

fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Nach Auflösung<br />

der Fondsgesellschaft erhält der Liquidator, welches<br />

auch der geschäftsführende Kommanditist sein kann, eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer<br />

gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe<br />

§ 16 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />

Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 2<br />

Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO Grundstücks-<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH stehen über die in diesem<br />

Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“) dargestellten<br />

Vergütungen hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, weder<br />

innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, zu.

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