KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Gründungskommanditist ist die SAMKO Grundstücks- Ver -<br />
waltungsgesellschaft mbH, Grünwald. Diese hat ihre<br />
Kommanditbeteiligung in Höhe von EUR 10.000 zum Nennbetrag<br />
auf den derzeitigen geschäftsführenden Kommandi -<br />
tisten der Fondsgesellschaft, die Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Managementgesellschaft mbH im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
übertragen und ist damit aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschieden. Die Pflichteinlage des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten wurde auf GBP 1.000 herabgesetzt,<br />
die im Handelsregister eingetragene Haftsumme beträgt<br />
GBP 1.000. Damit beträgt der Gesamtbetrag der von den<br />
Gründungsgesellschaftern gezeichneten und eingezahlten<br />
Einlagen zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung Null Euro,<br />
da der persönlich haftende (Gründungs-)Gesellschafter<br />
keine Einlage leistet und der Gründungskommanditist<br />
bereits ausgeschieden ist.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist mittelbar eine<br />
100%ige Tochtergesellschaft der <strong>KGAL</strong> (siehe hierzu das<br />
Kapitel „Die Übersicht über die Vertragspartner“ ab Seite<br />
132). Er ist allein zur Geschäftsführung und Vertretung der<br />
Fondsgesellschaft berechtigt und verpflichtet (siehe § 12<br />
Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag). Die Geschäftsführungsbefugnis<br />
erstreckt sich auf die Vornahme aller Handlungen,<br />
die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Fondsgesellschaft<br />
gehören. Handlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinaus gehen, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist nur mit Zustimmung der Gesellschafter vornehmen<br />
(siehe § 12 Ziffer 3 Gesellschaftsvertrag). Schadenersatzansprüche<br />
aus dem Gesellschafterverhältnis gegen<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten bestehen lediglich<br />
bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen<br />
(siehe § 12 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
96 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Ab dem Jahr 2009 erhalten der persönlich haftende Gesellschafter<br />
für die Übernahme der persönlichen Haftung und<br />
der geschäftsführende Kommanditist für die Übernahme<br />
der Geschäftsführung laut Gesellschaftsvertrag eine laufende<br />
jährliche Vergütung in Höhe von jeweils GBP 1.750<br />
zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer. Die Vergütungen des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters sind jeweils spätestens am 30.12. eines<br />
jeden Jahres fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
In den Jahren, in denen die Fondsgesellschaft Verluste nach<br />
britischem Ertragsteuerrecht erzielt, entfällt die Vergütung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten. Gleiches gilt,<br />
wenn durch die Leistung der Geschäftsführungsgebühr Verluste<br />
nach britischem Ertragsteuerrecht entstehen würden.<br />
Die Vergütungen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sind jeweils spätestens am 30.12. eines jeweiligen Folgejahres<br />
fällig (siehe § 14 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag). Nach Auflösung<br />
der Fondsgesellschaft erhält der Liquidator, welches<br />
auch der geschäftsführende Kommanditist sein kann, eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von GBP 1.750 zuzüglich einer<br />
gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer (siehe<br />
§ 16 Ziffer 6 Gesellschaftsvertrag).<br />
Den Gründungsgesellschaftern Property Class <strong>England</strong> 2<br />
Beteiligungsgesellschaft mbH und SAMKO Grundstücks-<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH stehen über die in diesem<br />
Abschnitt („Gesellschafter, Geschäftsführung“) dargestellten<br />
Vergütungen hinaus keine weiteren Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte und sonstige Gesamtbezüge, weder<br />
innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages, zu.