KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abgaben- und Kostenbelastung der<br />
Fondsgesellschaft, Nachschusspflicht<br />
Belastungen der Fondsgesellschaft mit Abgaben (beispielsweise<br />
Steuern, Gebühren, Beiträge) und anderen Kosten, die<br />
auf Handlungen bzw. dem Verhalten eines Gesellschafters<br />
beruhen (beispielsweise Übertragung der Beteiligung, vorzeitiges<br />
Ausscheiden aus der Gesellschaft) oder ihren Grund<br />
in der Person oder Rechtspersönlichkeit / Rechtsform eines<br />
Gesellschafters haben, sind von diesem Gesellschafter und<br />
einem etwaigen Rechtsnachfolger als Gesamtschuldner zu<br />
tragen (siehe § 11 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Von der Abgaben- und Kostenerstattungspflicht ausgenommen<br />
sind Ansprüche gegen den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter und den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
sowie Dritte, die im Zuge der Erfüllung einer Platzierungsgarantie<br />
der Fondsgesellschaft beitreten.<br />
Eine über die in den vorstehenden Abschnitten angesprochene<br />
Abgaben- und Kostenerstattungspflicht hinausgehende<br />
Nachschusspflicht kann nur mit den Stimmen aller<br />
Gesellschafter und Treugeber beschlossen werden (siehe<br />
§ 15 Ziffer 1 Gesellschaftsvertrag).<br />
Verteilung des Jahresergebnisses,<br />
Ausschüttungen / Entnahmen<br />
Die Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer<br />
Kapitaleinlagen am Ergebnis der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist erhält, soweit möglich,<br />
im Jahr der Veräußerung der Fondsimmobilie oder in<br />
den Jahren der Liquidation der Fondsgesellschaft ein Vorabergebnis<br />
zugewiesen.<br />
100 I Die rechtlichen Grundlagen<br />
Die Aufteilung der Ausschüttungen / Entnahmen zwischen<br />
den Gesellschaftern erfolgt entsprechend der Höhe der von<br />
ihnen geleisteten Kapitaleinlagen und der Dauer ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft (siehe hierzu auch das Kapitel<br />
„Die Prognoserechnung“ ab Seite 80). Der geschäfts -<br />
führende Kommanditist entscheidet über die ausschüttungsfähigen<br />
Beträge und wird dabei zur Bestreitung<br />
zukünftiger Kosten und Verpflichtungen der Fondsgesellschaft<br />
eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten. Die<br />
ausschüttungsfähigen Beträge werden zeitnah an die<br />
Gesellschafter ausgeschüttet. Ausschüttungen / Entnahmen<br />
können von der Fondsgesellschaft auch ohne vorherige<br />
schriftliche Ankündigung vorgenommen werden. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist bis zum Beitritt des ersten<br />
Investors berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erwirtschafteten<br />
Liquiditätsüberschüsse unter Wahrung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve zu entnehmen.<br />
Einsichts- und Kontrollrechte<br />
Die Gesellschafter verfügen über die gesetzlichen Einsichtsund<br />
Kontrollrechte eines Kommanditisten gemäß § 166<br />
HGB.<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt, einen<br />
Gesellschafter mit sofortiger Wirkung oder mit Wirkung zu<br />
einem späteren Zeitpunkt aus der Fondsgesellschaft auszuschließen,<br />
wenn er seinen sonstigen Zahlungs-, Informations-<br />
und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, ein Insolvenz-<br />
oder vergleichbares Verfahren über sein Vermögen<br />
eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,<br />
in seinen Gesellschaftsanteil die Einzelzwangsvollstreckung<br />
betrieben wird, der Treuhandkommanditist nicht zur Durchführung<br />
des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang