KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Fehlende / verspätete Einzahlung<br />
durch den Investor<br />
Bei ganz oder teilweise verspäteter Bereitstellung / Einzahlung<br />
der Kapitaleinlage zuzüglich Agio können dem Investor<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Darüber hinaus kann der<br />
Verzug mit der geschuldeten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
dazu führen, dass das Treuhandverhältnis nicht wirksam zustande<br />
kommt, da die vollständige Einzahlung der Kapitaleinlage<br />
zuzüglich Agio eine aufschiebende Bedingung für<br />
das wirksame Zustandekommen des Treuhandverhältnisses<br />
darstellt. Das würde bedeuten, dass der Treuhandkommanditist<br />
der Fondsgesellschaft nicht im Auftrag des Investors<br />
beitritt. Die Fondsgesellschaft kann in diesem Fall pauschal<br />
15 % der Kapitaleinlage als Schadenersatz verlangen. Dem<br />
Investor bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder<br />
nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<br />
Ausschluss aus der Fondsgesellschaft<br />
Aufgrund §§ 8 und 10 des Gesellschaftsvertrags oder § 7 des<br />
Treuhandvertrags kann der Investor in bestimmten Fällen<br />
aus der Gesellschaft bzw. seiner treuhänderischen Betei -<br />
ligung ausgeschlossen werden. Wird der Investor ausgeschlossen,<br />
weil er seinen sonstigen Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüber der Fondsgesellschaft bzw. dem Treuhandkommanditisten<br />
nicht nachkommt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wird, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse abgelehnt wird, in seinen<br />
Gesellschaftsanteil bzw. seine Beteiligung die Zwangsvollstreckung<br />
betrieben wird, ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz<br />
vorliegt oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt,<br />
erhält er eine Abfindung, deren Höhe in den meisten Fällen<br />
unter der von ihm geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
liegt.<br />
Wurde der Ausschluss durch den Investor verursacht, hat dieser<br />
die möglichen Kosten der Fondsgesellschaft zu erstatten.<br />
Fondsgesellschaft /Stimmrechte<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft verfügt über<br />
langjährige Erfahrung. Dennoch können unternehmerische<br />
Fehlentscheidungen der Geschäftsführung oder des weiteren<br />
Entscheidungsträgers der Fondsgesellschaft (Gesellschafterversammlung)<br />
nicht ausgeschlossen werden. Diese<br />
können einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Fondsgesellschaft haben.<br />
Im Falle der (teilweisen) Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie<br />
ist nicht auszuschließen, dass der Platzierungsgarant<br />
oder ein von ihm benannter Dritter die Stimmrechtsmehrheit<br />
in der Fondsgesellschaft erhält und damit einen<br />
beherrschenden Einfluss ausüben kann. Gleiches kann auch<br />
durch die Zeichnung eines sehr hohen Gesellschaftsanteils<br />
durch einen einzelnen Investor oder eine Gruppe von Investoren<br />
mit gegebenenfalls gleichen Interessen erfolgen.<br />
Der persönlich haftende Gesellschafter besitzt gemäß § 13<br />
Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene Stimmrechte,<br />
obwohl er am Kapital der Fondsgesellschaft nicht beteiligt<br />
ist. Der geschäftsführende Kommanditist besitzt ebenfalls<br />
gemäß § 13 Ziffer 6 des Gesellschaftsvertrages eigene<br />
Stimmrechte und ist ohne Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
zur Vornahme aller Handlungen berechtigt, die<br />
zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft gehören<br />
und die er zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks<br />
für zweckmäßig erachtet. Beschlüsse über die Veräußerung<br />
der Fondsimmobilie vor dem 31.12.2021 sowie Änderungen<br />
des Gesellschaftsvertrages und die Auflösung der Gesellschaft<br />
bedürfen der Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Im Übrigen sind für jeden Gesellschafter<br />
die gemäß Gesellschaftsvertrag gefassten Gesellschafter -<br />
beschlüsse bindend. Eine Beeinträchtigung von individuellen<br />
Interessen des Investors durch Beschlüsse der Entscheidungsträger<br />
der Fondsgesellschaft ist daher möglich.<br />
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