KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Einzugsermächtigungsverfahren<br />
Durch Angabe der Euro-Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />
Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />
teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />
dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />
bei Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B des Zeichnungsscheins<br />
genannten Konto einzuziehen. Der Einzug kann nur<br />
in Euro von einem Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der<br />
Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungs -<br />
verfahren, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />
spätestens zwei Bankarbeitstage (in München) vor<br />
dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin für<br />
die Abbuchung auf seinem vorgenannten Konto bereitzustellen.<br />
Der Einzug des erforderlichen Betrages wird von der<br />
Fondsgesellschaft veranlasst. Der abgebuchte Euro-Betrag<br />
wird im Namen und für Rechnung des Investors zu dem<br />
zwei Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstag aktuellen<br />
Wechselkurs von der Fondsgesellschaft in die Fondswährung<br />
GBP getauscht (siehe hierzu den Zeichnungsschein).<br />
Überweisung<br />
Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />
sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />
in GBP so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />
der Überweisung spätestens zu dem im Zeichnungsschein<br />
genannten Fälligkeitstermin auf dem nachfolgend<br />
genannten Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />
Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG<br />
Bank: Bayerische Landesbank, München<br />
IBAN: DE68 7005 0000 0274 1788 02<br />
S.W.I.F.T.-Code: BYLADEMMXXX<br />
Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />
(siehe hierzu Mitteilung über die<br />
Erstellung der Zeichnungsbestä -<br />
tigung), Name, Vorname<br />
128 I Die Beteiligung<br />
Die Überweisung in GBP ist per Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr<br />
vorzunehmen. Die hierfür beim Investor<br />
und der Fondsgesellschaft anfallenden Kosten sind vom Investor<br />
zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld 71 die<br />
Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />
Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />
Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />
Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />
erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />
Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio (auch bei Lastschriftwiderspruch<br />
durch den Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung<br />
von Verzugszinsen sowie zur Verpflichtung<br />
zum Schadenersatz für den Investor führen. Zudem kommt<br />
das Treuhandverhältnis mit dem Treuhandkommanditisten<br />
vor vollständiger Erbringung der Kapitaleinlage und des<br />
Agios nicht wirksam zustande (aufschiebende Bedingung;<br />
siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />
Zeichnungsschein).<br />
Hinweise zum Investorenkreis<br />
Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />
nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />
BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />
Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />
Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />
zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />
Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind<br />
die <strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />
Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />
die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />
Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />
Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so<br />
genannte politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />
Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />
und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur