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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Einzugsermächtigungsverfahren<br />

Durch Angabe der Euro-Kontoverbindung in Abschnitt B. des<br />

Zeichnungsscheins nimmt der Investor am Einzugsermächtigungsverfahren<br />

teil und ermächtigt die Fondsgesellschaft<br />

dadurch widerruflich die Kapitaleinlage zuzüglich des Agios<br />

bei Fälligkeit zu Lasten des in Abschnitt B des Zeichnungsscheins<br />

genannten Konto einzuziehen. Der Einzug kann nur<br />

in Euro von einem Euro-Kontokorrentkonto erfolgen. Der<br />

Investor verpflichtet sich beim Einzugsermächtigungs -<br />

verfahren, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio im Euro-Gegenwert<br />

spätestens zwei Bankarbeitstage (in München) vor<br />

dem im Zeichnungsschein genannten Fälligkeitstermin für<br />

die Abbuchung auf seinem vorgenannten Konto bereitzustellen.<br />

Der Einzug des erforderlichen Betrages wird von der<br />

Fondsgesellschaft veranlasst. Der abgebuchte Euro-Betrag<br />

wird im Namen und für Rechnung des Investors zu dem<br />

zwei Bankarbeitstage vor dem Abbuchungstag aktuellen<br />

Wechselkurs von der Fondsgesellschaft in die Fondswährung<br />

GBP getauscht (siehe hierzu den Zeichnungsschein).<br />

Überweisung<br />

Bei Nichtteilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren verpflichtet<br />

sich der Investor, die Kapitaleinlage zuzüglich Agio<br />

in GBP so rechtzeitig zu überweisen, dass der Zahlungseingang<br />

der Überweisung spätestens zu dem im Zeichnungsschein<br />

genannten Fälligkeitstermin auf dem nachfolgend<br />

genannten Konto der Fondsgesellschaft festgestellt wird:<br />

Empfänger: Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG<br />

Bank: Bayerische Landesbank, München<br />

IBAN: DE68 7005 0000 0274 1788 02<br />

S.W.I.F.T.-Code: BYLADEMMXXX<br />

Verwendungszweck: Gesellschafter-Nr. und Prüfziffer<br />

(siehe hierzu Mitteilung über die<br />

Erstellung der Zeichnungsbestä -<br />

tigung), Name, Vorname<br />

128 I Die Beteiligung<br />

Die Überweisung in GBP ist per Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr<br />

vorzunehmen. Die hierfür beim Investor<br />

und der Fondsgesellschaft anfallenden Kosten sind vom Investor<br />

zu tragen. Im Zahlungsauftrag ist dazu im Feld 71 die<br />

Zahl „1“ (alle Gebühren zu Lasten Auftraggeber) einzutragen.<br />

Sonstige Hinweise zu Zahlungen<br />

Die Einhaltung des Einzahlungstermins sowie die vollständige<br />

Erbringung der Kapitaleinlage und des Agios sind von<br />

erheblicher Bedeutung. Eine ganz oder teilweise verspätete<br />

Einzahlung der Kapitaleinlage zuzüglich Agio (auch bei Lastschriftwiderspruch<br />

durch den Investor) kann zur Zahlungsverpflichtung<br />

von Verzugszinsen sowie zur Verpflichtung<br />

zum Schadenersatz für den Investor führen. Zudem kommt<br />

das Treuhandverhältnis mit dem Treuhandkommanditisten<br />

vor vollständiger Erbringung der Kapitaleinlage und des<br />

Agios nicht wirksam zustande (aufschiebende Bedingung;<br />

siehe hierzu § 4 Ziffer 4 Gesellschaftsvertrag sowie den<br />

Zeichnungsschein).<br />

Hinweise zum Investorenkreis<br />

Einen Anteil an der Fondsgesellschaft können grundsätzlich<br />

nur einzelne natürliche Personen (d. h. keine Ehepaare, keine<br />

BGB-Gesellschaften, keine sonstigen Gesellschaften oder<br />

Gemeinschaften) erwerben. Der Erwerb oder das Halten von<br />

Anteilen als Treuhänder für Dritte ist grundsätzlich nicht<br />

zulässig (siehe hierzu § 3 Ziffer 5 Gesellschaftsvertrag).<br />

Ausgenommen von den vorgenannten Beschränkungen sind<br />

die <strong>KGAL</strong>, der Treuhandkommanditist, der Einzahlungs- und<br />

Platzierungsgarant bzw. von diesem zur Erfüllung der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie benannte Dritte sowie<br />

die vom geschäftsführenden Kommanditisten im Fall des<br />

Ausscheidens eines Gesellschafters benannten Dritten.<br />

Gemäß geldwäscherechtlicher Vorschriften dürfen so<br />

genannte politisch exponierte Personen (siehe hierzu den<br />

Zeichnungsschein), deren unmittelbare Familienmitglieder<br />

und diesen bekanntermaßen nahe stehende Personen nur

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