KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages<br />
am 06.08.2009 und dem Vollzug des Kaufvertrages durch<br />
Übergang von Nutzen und Lasten sowie der Kaufpreiszahlung<br />
voraussichtlich am 29.09.2009 (Completion) musste<br />
eine Sicherheitsleistung in Höhe von GBP 1 Mio. gestellt<br />
werden. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet werden.<br />
Der Erwerb der Fondsimmobilie wird, ohne dass britische<br />
Umsatzsteuer (VAT) anfällt, erfolgen, jedoch wird die Fondsgesellschaft<br />
britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land<br />
Tax) in Höhe von 4 % des Kaufpreises abzüglich der Einbehalte<br />
(siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen Grund -<br />
lagen“ ab Seite 113) sowie eine Gebühr für die Registrierung<br />
im englischen Landregister zahlen müssen.<br />
Der zwischen dem Verkäufer und dem Mieter Hyde Housing<br />
Association Limited (im Folgenden „Hyde“) abgeschlossene<br />
Mietvertrag (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />
ab Seite 60) wird mit Vollzug des Kaufvertrages<br />
auf die Fondsgesellschaft übergehen. Da aufgrund einer<br />
anfänglichen mietzinsfreien bzw. -reduzierten Zeit, die der<br />
Verkäufer dem Mieter Hyde bei Abschluss des Mietvertrages<br />
zugesichert hatte, zunächst keine Miete vom Mieter Hyde<br />
erzielt werden kann, hat sich stattdessen der Verkäufer im<br />
Kaufvertrag dazu verpflichtet, diesen zunächst ausbleibenden<br />
Mietzins auszugleichen. Die zur vollständigen Miethöhe<br />
fehlenden Zahlungen werden bei Vollzug des Kaufvertrages<br />
(Completion) in einem Betrag vorschüssig an die Fondsgesellschaft<br />
geleistet. Die Fondsgesellschaft wird auf diese<br />
Weise so gestellt, dass sie ab Eigentumsübergang die vollständige<br />
Mietzahlung erhalten wird.<br />
Die Fondsgesellschaft wird die Immobilie einschließlich<br />
Grund und Boden (Freehold Property) erwerben, das Grundstück<br />
mit der darauf belegenen Immobilie ist im englischen<br />
Landregister (Title Register, geführt vom H. M. Land Registry)<br />
unter der Registernummer SGL493109 eingetragen. Durch<br />
die Registrierung existiert eine staatliche Garantie, dass der<br />
Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs der tatsächliche<br />
Eigentümer der Immobilie ist. Über seine Eigentümerstellung<br />
hat der Verkäufer im Kaufvertrag auch eine diesbezüglich<br />
übliche Garantie abgegeben. Mit Übergang von Nutzen<br />
und Lasten wird das wirtschaftliche Eigentum (Beneficial<br />
Ownership) am Grundbesitz voraussichtlich am 29.09.2009<br />
auf die Fondsgesellschaft übergehen. Das formelle Eigentum<br />
wird mit der Eintragung im Landregister bestätigt werden.<br />
Daneben enthält der Immobilienkaufvertrag die unter<br />
englischem Recht üblichen Regelungen. Zugleich mit dem<br />
Vollzug des Kaufvertrages voraussichtlich am 29.09.2009<br />
wird der Erbbaurechtsvertrag über die Wohneinheiten<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und dem Verkäufer wirksam<br />
werden (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“).<br />
Der Verkäufer hat die Immobilie seinerseits zur<br />
Finanzierung zugunsten der finanzierenden Bank dinglich<br />
belastet (Hypothek, „Registered Charge“). Er ist vertraglich<br />
verpflichtet, mit den Mitteln des Kaufpreises sein Darlehen<br />
bei seiner finanzierenden Bank abzulösen und der Fondsgesellschaft<br />
als Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages<br />
ein entsprechendes Formular der Bank für die Löschung<br />
der Grundpfandrechte zur Einreichung beim Land Register<br />
zu über geben. Die Fondsimmobilie wird sodann – mit Ausnahme<br />
der unten dargestellten Grunddienstbarkeiten –<br />
dinglich nicht belastet sein. Alle erforderlichen behördlichen<br />
Genehmigungen zur Nutzung des Gebäudes liegen vor. Eine<br />
überwiegende Nutzung der Fondsimmobilie mit Büroflächen<br />
ist derzeit vorgesehen.<br />
In einem förmlichen Vertrag (Deed) vom 11.01.2000 hat der<br />
damalige Eigentümer der Fondsimmobilie dem Nachbarn<br />
Wineworld London plc eine Grunddienstbarkeit in Form<br />
eines Wegerechts sowie eines Fluchtweges für Notfälle<br />
(Feuer) über das Grundstück der Fondsimmobilie eingeräumt.<br />
Mit einem weiteren förmlichen Vertrag (Deed) vom<br />
105