15.10.2013 Aufrufe

KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

den Zeitraum zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages<br />

am 06.08.2009 und dem Vollzug des Kaufvertrages durch<br />

Übergang von Nutzen und Lasten sowie der Kaufpreiszahlung<br />

voraussichtlich am 29.09.2009 (Completion) musste<br />

eine Sicherheitsleistung in Höhe von GBP 1 Mio. gestellt<br />

werden. Diese wird auf den Kaufpreis angerechnet werden.<br />

Der Erwerb der Fondsimmobilie wird, ohne dass britische<br />

Umsatzsteuer (VAT) anfällt, erfolgen, jedoch wird die Fondsgesellschaft<br />

britische Grunderwerbsteuer (Stamp Duty Land<br />

Tax) in Höhe von 4 % des Kaufpreises abzüglich der Einbehalte<br />

(siehe hierzu das Kapitel „Die steuerlichen Grund -<br />

lagen“ ab Seite 113) sowie eine Gebühr für die Registrierung<br />

im englischen Landregister zahlen müssen.<br />

Der zwischen dem Verkäufer und dem Mieter Hyde Housing<br />

Association Limited (im Folgenden „Hyde“) abgeschlossene<br />

Mietvertrag (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“<br />

ab Seite 60) wird mit Vollzug des Kaufvertrages<br />

auf die Fondsgesellschaft übergehen. Da aufgrund einer<br />

anfänglichen mietzinsfreien bzw. -reduzierten Zeit, die der<br />

Verkäufer dem Mieter Hyde bei Abschluss des Mietvertrages<br />

zugesichert hatte, zunächst keine Miete vom Mieter Hyde<br />

erzielt werden kann, hat sich stattdessen der Verkäufer im<br />

Kaufvertrag dazu verpflichtet, diesen zunächst ausbleibenden<br />

Mietzins auszugleichen. Die zur vollständigen Miethöhe<br />

fehlenden Zahlungen werden bei Vollzug des Kaufvertrages<br />

(Completion) in einem Betrag vorschüssig an die Fondsgesellschaft<br />

geleistet. Die Fondsgesellschaft wird auf diese<br />

Weise so gestellt, dass sie ab Eigentumsübergang die vollständige<br />

Mietzahlung erhalten wird.<br />

Die Fondsgesellschaft wird die Immobilie einschließlich<br />

Grund und Boden (Freehold Property) erwerben, das Grundstück<br />

mit der darauf belegenen Immobilie ist im englischen<br />

Landregister (Title Register, geführt vom H. M. Land Registry)<br />

unter der Registernummer SGL493109 eingetragen. Durch<br />

die Registrierung existiert eine staatliche Garantie, dass der<br />

Verkäufer zum Zeitpunkt des Verkaufs der tatsächliche<br />

Eigentümer der Immobilie ist. Über seine Eigentümerstellung<br />

hat der Verkäufer im Kaufvertrag auch eine diesbezüglich<br />

übliche Garantie abgegeben. Mit Übergang von Nutzen<br />

und Lasten wird das wirtschaftliche Eigentum (Beneficial<br />

Ownership) am Grundbesitz voraussichtlich am 29.09.2009<br />

auf die Fondsgesellschaft übergehen. Das formelle Eigentum<br />

wird mit der Eintragung im Landregister bestätigt werden.<br />

Daneben enthält der Immobilienkaufvertrag die unter<br />

englischem Recht üblichen Regelungen. Zugleich mit dem<br />

Vollzug des Kaufvertrages voraussichtlich am 29.09.2009<br />

wird der Erbbaurechtsvertrag über die Wohneinheiten<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und dem Verkäufer wirksam<br />

werden (siehe Kapitel „Die Vermietung und Bewirtschaftung“).<br />

Der Verkäufer hat die Immobilie seinerseits zur<br />

Finanzierung zugunsten der finanzierenden Bank dinglich<br />

belastet (Hypothek, „Registered Charge“). Er ist vertraglich<br />

verpflichtet, mit den Mitteln des Kaufpreises sein Darlehen<br />

bei seiner finanzierenden Bank abzulösen und der Fondsgesellschaft<br />

als Voraussetzung für den Vollzug des Kaufvertrages<br />

ein entsprechendes Formular der Bank für die Löschung<br />

der Grundpfandrechte zur Einreichung beim Land Register<br />

zu über geben. Die Fondsimmobilie wird sodann – mit Ausnahme<br />

der unten dargestellten Grunddienstbarkeiten –<br />

dinglich nicht belastet sein. Alle erforderlichen behördlichen<br />

Genehmigungen zur Nutzung des Gebäudes liegen vor. Eine<br />

überwiegende Nutzung der Fondsimmobilie mit Büroflächen<br />

ist derzeit vorgesehen.<br />

In einem förmlichen Vertrag (Deed) vom 11.01.2000 hat der<br />

damalige Eigentümer der Fondsimmobilie dem Nachbarn<br />

Wineworld London plc eine Grunddienstbarkeit in Form<br />

eines Wegerechts sowie eines Fluchtweges für Notfälle<br />

(Feuer) über das Grundstück der Fondsimmobilie eingeräumt.<br />

Mit einem weiteren förmlichen Vertrag (Deed) vom<br />

105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!