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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Der Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen<br />

dem in dem jeweiligen Zeichnungsschein zur Beteiligung an der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG, Grünwald, genannten<br />

Investor<br />

– im Folgenden „Treugeber“ oder „Investor“ –<br />

und<br />

der TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH, Grünwald<br />

– im Folgenden „Treuhandkommanditist“ –<br />

wird der nachfolgende Treuhandvertrag abgeschlossen:<br />

§ 1<br />

Abschluss und Gegenstand des Treuhandvertrages,<br />

Person des Treugebers<br />

1. Dieser Treuhandvertrag kommt am Tag der Erstellung einer Zeichnungsbestätigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten für den<br />

Treugeber zustande. Die Erstellung der Zeichnungsbestätigung ist<br />

ein interner Vorgang und die Zeichnungsbestätigung wird nicht<br />

versandt. Der Treugeber verzichtet insoweit auf den Zugang der<br />

Zeichnungsbestätigung. Der Treugeber erhält von der Fondsgesellschaft<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG (im Folgenden<br />

„Fondsgesellschaft“) eine Mitteilung über die Erstellung der<br />

Zeichnungsbestätigung in Textform. Weder der Zugang der Zeichnungsbestätigung<br />

noch der Zugang der diesbezüglichen Mitteilung<br />

der Fondsgesellschaft ist für die Wirksamkeit des Treuhandvertrages<br />

erforderlich.<br />

2. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag des Treugebers der<br />

Fondsgesellschaft nach Maßgabe der im Zeichnungsschein vereinbarten<br />

Voraussetzungen (aufschiebende Bedingungen) und<br />

des Gesellschaftsvertrages bei und hält treuhänderisch im eigenen<br />

Namen, aber im Umfang der gezeichneten Beteiligung für<br />

Rechnung des Treugebers, diesen Kommanditanteil als Treuhandkommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Höhe des Anteils am Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten<br />

ergibt sich aus der in dem jeweiligen Zeichnungsschein<br />

des Treugebers genannten Kapitaleinlage.<br />

Für das Verhältnis zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

dem Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft entsprechend, sofern nicht in diesem<br />

Treuhandvertrag abweichende Regelungen enthalten sind.<br />

158 I Der Treuhandvertrag<br />

3. Im Außenverhältnis hält der Treuhandkommanditist seine Kommanditbeteiligung<br />

für alle Treugeber gemeinsam als einheit -<br />

lichen Kommanditanteil. Er tritt gegenüber Dritten im eigenen<br />

Namen auf. Dies gilt auch im Verhältnis zu der Fondsgesellschaft.<br />

Er übt insoweit die ihm als Treuhandkommanditist zustehenden<br />

Gesellschafterrechte im eigenen Namen gemäß der Weisung der<br />

Treugeber aus, sofern die Gesellschafterrechte nicht den Treugebern<br />

abgetreten oder zur Ausübung überlassen sind. Sind keine<br />

Weisungen erteilt, übt der Treuhandkommanditist seine Gesellschafterrechte,<br />

insbesondere die Stimmrechte, nicht aus.<br />

4. Im Innenverhältnis handelt der Treuhandkommanditist ausschließlich<br />

im Auftrag und für Rechnung des Treugebers. Der Treugeber<br />

wird wirtschaftlich so behandelt, als sei er unmittelbar<br />

Kommanditist der Fondsgesellschaft. Der vom Treugeber gezeichnete<br />

Beteiligungsanteil wird vom Treuhandkommanditisten im<br />

Innenverhältnis als Teil seines Kommanditanteils behandelt und<br />

gehalten. Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten von<br />

allen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb oder dem Halten der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

stehen. Der Treugeber haftet nicht für die<br />

Erfüllung der Verbindlichkeiten anderer Treugeber.<br />

5. Der Gegenstand des Treuhandvertrages ist auf das treuhän -<br />

derische Halten des Kommanditanteils beschränkt. Darüber<br />

hinausgehende Tätigkeiten werden vom Treuhänder vorbehaltlich<br />

abweichender Vereinbarung nicht übernommen. Das Treuhandverhältnis<br />

mit der Folge der Nichteintragung des Investors als<br />

Kommanditist im Handelsregister dient ausschließlich der Verwaltungsvereinfachung<br />

im Interesse der Fondsgesellschaft und<br />

der Treugeber sowie dem Vertraulichkeitsinteresse der Investoren.<br />

§ 2<br />

Abtretungen aus der Kommanditbeteiligung,<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche aus<br />

der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

anteilig entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers<br />

auf den jeweils festzustellenden Jahresgewinn, die von der<br />

Fondsgesellschaft zu beschließenden Ausschüttungen / Entnahmen,<br />

den Liquidationserlös sowie auf ein etwaiges Auseinandersetzungsguthaben<br />

im Falle des Ausscheidens aus der Fondsgesellschaft<br />

an den Treugeber ab. Der Treugeber nimmt diese<br />

Abtretung an.

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