KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Instandhaltung und Instandsetzung<br />
Grundsätzlich gehen sämtliche Instandhaltungs- und Instand -<br />
setzungsmaßnahmen sowie alle anfallenden Reparaturen<br />
und Wartungen innerhalb der Mietflächen zu Lasten der<br />
Mieter, unabhängig davon, ob die Durchführungsverpflichtung<br />
den Mietern oder dem Vermieter obliegt.<br />
Während der gesamten Laufzeit des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />
sind die Mieter verpflichtet, die Mietflächen<br />
in einem ordnungsgemäßen, den vertraglichen Bestimmungen<br />
entsprechenden Zustand zu halten.<br />
Die Mieter sind zu Renovierungsarbeiten sowie zur Reinigung<br />
der Fensterinnenseiten verpflichtet.<br />
Dem Vermieter obliegt aufgrund des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />
die Durchführung der Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungsmaßnahmen für die von Hyde allein genutzten<br />
Gemeinschaftsflächen (Exklusivleistungen wie z. B.<br />
die Wartung und Reparatur der drei Aufzüge), die strukturellen<br />
Gebäudeteile (wie z. B. tragende Wände, Mauerwerk,<br />
Decken), die Außenseite des Gebäudes sowie für die gemeinsam<br />
von Hyde und den Wohnein heiten genutzten Gemeinschaftsflächen<br />
(Gemeinschaftsleistungen wie z. B. die Bereitstellung<br />
von Wasser, Abwasser, Gas und Strom oder die<br />
Wartung der Außenanlagen und der Zufahrtsstraße).<br />
Die Kosten für diese Leistungen werden vom Vermieter auf<br />
die Mieter umgelegt. Die Exklusivleistungen werden direkt<br />
Hyde berechnet. Die Gemeinschaftsleistungen werden prozentual<br />
– entsprechend des Anteils der genutzten Fläche an<br />
der Gesamtfläche der Fondsimmobilie – aufgeteilt. Hier von<br />
entfallen derzeit 86,4 % auf den Büromieter Hyde und<br />
13,6 % auf die Wohneinheiten. Die Umlage berechnet sich<br />
aus der Gesamtsumme aller angefallenen Kosten innerhalb<br />
der Abrechnungsperiode. Diese Nebenkostenabrechnung<br />
hat jährlich zu erfolgen und ist von einem unabhängigen<br />
Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />
70 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />
Betriebs- und Nebenkosten<br />
Der Mietvertrag über die Büroflächen und der Erbbaurechtsvertrag<br />
über die Wohnflächen erfüllen jeweils die in Großbritannien<br />
üblichen „Full Repairing and Insuring“-Konditionen,<br />
d. h. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem<br />
Eigentum, dem Betrieb, der Nutzung und dem Besitz der<br />
Fondsimmobilie sind von den Mietern zu tragen. Dies umfasst<br />
sämtliche Betriebs- und Nebenkosten, wie z. B. Strom,<br />
Wasser, Abfallentsorgung, Kosten für Heizung und Klimatisierung,<br />
alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie<br />
die laufenden Grund- und Immobiliensteuern.<br />
Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, die Versicherungen<br />
sowie für die weiteren Verpflichtungen, die dem<br />
Vermieter obliegen, können dem Mieter bzw. Erbbaurechtsnehmer<br />
weiterbelastet werden. Sämtliche direkten Aufwendungen<br />
im Zusammenhang mit den Wohneinheiten trägt<br />
der Veräußerer.<br />
Die Kosten des kaufmännischen Facility Managements trägt<br />
die Fondsgesellschaft (siehe hierzu Seite 73 und 74).<br />
Servicevertrag<br />
Es besteht ein Servicevertrag (Dienstleistungsvertrag) zwischen<br />
dem Verkäufer der Fondsimmobilie und Hyde, mit<br />
dem die mietvertragliche Leistungspflicht des Vermieters<br />
zur Durchführung der entsprechenden Instandhaltungsund<br />
Instandsetzungs maßnahmen (Exklusiv- und Gemeinschaftsleistungen)<br />
auf Hyde als Dienstleister übertragen<br />
wird. Darüber hinaus beinhaltet der Servicevertrag weitere<br />
Leistungen speziell für die Wohneinheiten. Die bei der<br />
Ausführung des Servicevertrages entstehenden Kosten werden<br />
zunächst von Hyde getragen. Hyde wird im Gegenzug<br />
keine Zahlungen für die Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />
an die Fondsgesellschaft leisten bzw. die anteiligen Kosten<br />
für die Gemeinschaftsleistungen an die Wohneinheiten weiterberechnen<br />
(derzeit 13,6 %). Dieser Vertrag endet am Tage<br />
des Eigentumsübergangs auf die Fondsgesellschaft auto-