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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Grundsätzlich gehen sämtliche Instandhaltungs- und Instand -<br />

setzungsmaßnahmen sowie alle anfallenden Reparaturen<br />

und Wartungen innerhalb der Mietflächen zu Lasten der<br />

Mieter, unabhängig davon, ob die Durchführungsverpflichtung<br />

den Mietern oder dem Vermieter obliegt.<br />

Während der gesamten Laufzeit des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />

sind die Mieter verpflichtet, die Mietflächen<br />

in einem ordnungsgemäßen, den vertraglichen Bestimmungen<br />

entsprechenden Zustand zu halten.<br />

Die Mieter sind zu Renovierungsarbeiten sowie zur Reinigung<br />

der Fensterinnenseiten verpflichtet.<br />

Dem Vermieter obliegt aufgrund des Miet- bzw. Erbbaurechtsvertrages<br />

die Durchführung der Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsmaßnahmen für die von Hyde allein genutzten<br />

Gemeinschaftsflächen (Exklusivleistungen wie z. B.<br />

die Wartung und Reparatur der drei Aufzüge), die strukturellen<br />

Gebäudeteile (wie z. B. tragende Wände, Mauerwerk,<br />

Decken), die Außenseite des Gebäudes sowie für die gemeinsam<br />

von Hyde und den Wohnein heiten genutzten Gemeinschaftsflächen<br />

(Gemeinschaftsleistungen wie z. B. die Bereitstellung<br />

von Wasser, Abwasser, Gas und Strom oder die<br />

Wartung der Außenanlagen und der Zufahrtsstraße).<br />

Die Kosten für diese Leistungen werden vom Vermieter auf<br />

die Mieter umgelegt. Die Exklusivleistungen werden direkt<br />

Hyde berechnet. Die Gemeinschaftsleistungen werden prozentual<br />

– entsprechend des Anteils der genutzten Fläche an<br />

der Gesamtfläche der Fondsimmobilie – aufgeteilt. Hier von<br />

entfallen derzeit 86,4 % auf den Büromieter Hyde und<br />

13,6 % auf die Wohneinheiten. Die Umlage berechnet sich<br />

aus der Gesamtsumme aller angefallenen Kosten innerhalb<br />

der Abrechnungsperiode. Diese Nebenkostenabrechnung<br />

hat jährlich zu erfolgen und ist von einem unabhängigen<br />

Wirtschaftsprüfer zu prüfen.<br />

70 I Die Vermietung und Bewirtschaftung<br />

Betriebs- und Nebenkosten<br />

Der Mietvertrag über die Büroflächen und der Erbbaurechtsvertrag<br />

über die Wohnflächen erfüllen jeweils die in Großbritannien<br />

üblichen „Full Repairing and Insuring“-Konditionen,<br />

d. h. sämtliche Kosten im Zusammenhang mit dem<br />

Eigentum, dem Betrieb, der Nutzung und dem Besitz der<br />

Fondsimmobilie sind von den Mietern zu tragen. Dies umfasst<br />

sämtliche Betriebs- und Nebenkosten, wie z. B. Strom,<br />

Wasser, Abfallentsorgung, Kosten für Heizung und Klimatisierung,<br />

alle Instandhaltungs- und Reparaturkosten sowie<br />

die laufenden Grund- und Immobiliensteuern.<br />

Die Aufwendungen für die Gebäudeunterhaltung, die Versicherungen<br />

sowie für die weiteren Verpflichtungen, die dem<br />

Vermieter obliegen, können dem Mieter bzw. Erbbaurechtsnehmer<br />

weiterbelastet werden. Sämtliche direkten Aufwendungen<br />

im Zusammenhang mit den Wohneinheiten trägt<br />

der Veräußerer.<br />

Die Kosten des kaufmännischen Facility Managements trägt<br />

die Fondsgesellschaft (siehe hierzu Seite 73 und 74).<br />

Servicevertrag<br />

Es besteht ein Servicevertrag (Dienstleistungsvertrag) zwischen<br />

dem Verkäufer der Fondsimmobilie und Hyde, mit<br />

dem die mietvertragliche Leistungspflicht des Vermieters<br />

zur Durchführung der entsprechenden Instandhaltungsund<br />

Instandsetzungs maßnahmen (Exklusiv- und Gemeinschaftsleistungen)<br />

auf Hyde als Dienstleister übertragen<br />

wird. Darüber hinaus beinhaltet der Servicevertrag weitere<br />

Leistungen speziell für die Wohneinheiten. Die bei der<br />

Ausführung des Servicevertrages entstehenden Kosten werden<br />

zunächst von Hyde getragen. Hyde wird im Gegenzug<br />

keine Zahlungen für die Instandhaltung der Fondsimmobilie<br />

an die Fondsgesellschaft leisten bzw. die anteiligen Kosten<br />

für die Gemeinschaftsleistungen an die Wohneinheiten weiterberechnen<br />

(derzeit 13,6 %). Dieser Vertrag endet am Tage<br />

des Eigentumsübergangs auf die Fondsgesellschaft auto-

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