KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Der Gesellschaftsvertrag<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
der<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />
§ 1<br />
Firma und Sitz<br />
Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 2<br />
GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />
„Fondsgesellschaft“).<br />
§ 2<br />
Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />
Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und<br />
Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen<br />
Sachen, insbesondere solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie<br />
das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />
stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />
die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />
oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />
Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und<br />
Bankgeschäfte.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine Kapitaleinlage.<br />
2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />
2 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />
der „geschäftsführende Kommanditist“) mit einer Einlage<br />
von GBP 1.000. Die Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
entspricht seiner Pflichteinlage.<br />
3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />
GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />
Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />
des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />
im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />
Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />
im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />
oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />
mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteili-<br />
144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
gung des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />
der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />
Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />
seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />
ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />
kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />
und /oder Kommanditisten (Treugeber und Kommanditist /en im<br />
Folgenden gemeinsam „der/die Gesellschafter“) um insgesamt<br />
GBP 35.500.000 (zuzüglich 5 % Agio) auf insgesamt GBP<br />
35.501.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP<br />
20.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu aufgenommenen<br />
Kommanditisten oder jedes sich über den Abschluss eines<br />
Treuhandvertrages mit dem Treuhandkommanditisten indirekt<br />
neu beteiligenden Treugebers muss grundsätzlich auf mindestens<br />
GBP 10.000 oder einen auf volle GBP 1.000 lautenden höheren<br />
Betrag oder – im Falle der Überzeichnung – auf den zugeteilten<br />
geringeren Betrag lauten. Im Falle einer Überzeichnung kann<br />
ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />
auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag, zugeteilt<br />
werden.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />
vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />
Leasing GmbH & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />
vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />
mittels Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />
angenommen worden ist, und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />
Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />
des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />
gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />
zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitritts -<br />
monat“) bei. Frühestmöglicher Beitritt ist der 31.10.2009. Erfolgt<br />
der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />
nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />
des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum Ende<br />
des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />
genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />
des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />
zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des<br />
jeweiligen Treuhandkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet<br />
planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
kann die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen auch zu einem früheren<br />
Zeitpunkt beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen<br />
Gesellschaftskapitals gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet<br />
die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der