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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Der Gesellschaftsvertrag<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

der<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Grünwald<br />

§ 1<br />

Firma und Sitz<br />

Die Gesellschaft führt die Firma Property Class <strong>England</strong> 2<br />

GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz in Grünwald (im Folgenden die<br />

„Fondsgesellschaft“).<br />

§ 2<br />

Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens der Fondsgesellschaft ist der<br />

Erwerb, die Vermietung / Verpachtung, Nutzung, Verwertung und<br />

Verwaltung von Grundstücken, Baulichkeiten aller Art und beweglichen<br />

Sachen, insbesondere solche in Inner London, <strong>England</strong>, sowie<br />

das Eingehen von Beteiligungen zu diesem Zweck. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle mit dem Unternehmensgegenstand im Zusammenhang<br />

stehenden Geschäfte, z. B. Kreditaufnahmen, vorzunehmen,<br />

die der Erreichung des Unternehmensgegenstandes unmittelbar<br />

oder mittelbar dienen; ausgenommen sind Tätigkeiten oder<br />

Geschäfte, die in § 34c der Gewerbeordnung aufgeführt sind, und<br />

Bankgeschäfte.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Beitritt<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

der „persönlich haftende Gesellschafter“). Er ist am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft nicht beteiligt und leistet keine Kapitaleinlage.<br />

2. Geschäftsführender Kommanditist ist die Property Class <strong>England</strong><br />

2 Managementgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden<br />

der „geschäftsführende Kommanditist“) mit einer Einlage<br />

von GBP 1.000. Die Haftsumme des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

entspricht seiner Pflichteinlage.<br />

3. Treuhandkommanditist wird die TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand<br />

GmbH mit Sitz in Grünwald (im Folgenden der „Treuhandkommanditist“).<br />

Der Treuhandkommanditist tritt mit Wirksamwerden<br />

des ersten Treuhandverhältnisses, d. h. nach Eintritt der<br />

im Zeichnungsschein genannten Bedingungen, mit der von diesem<br />

Treugeber gezeichneten Kapitaleinlage in die Fondsgesellschaft<br />

im Innenverhältnis ein, ohne dass es einer weiteren Erklärung<br />

oder Handlung der Beteiligten bedarf, im Außenverhältnis<br />

mit Eintragung des Eintritts in das Handelsregister. Die Beteili-<br />

144 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

gung des Treuhandkommanditisten bestimmt sich nach der Höhe<br />

der Kapitaleinlagen der jeweils wirksam gewordenen Treuhandverhältnisse.<br />

Der Treuhandkommanditist ist unter Befreiung von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB unabhängig vom Zeitpunkt<br />

seines Beitritts zur Fondsgesellschaft berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne Zustimmung der Mitgesellschafter das Kommandit -<br />

kapital der Fondsgesellschaft auf Weisung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten durch Aufnahme weiterer Treugeber<br />

und /oder Kommanditisten (Treugeber und Kommanditist /en im<br />

Folgenden gemeinsam „der/die Gesellschafter“) um insgesamt<br />

GBP 35.500.000 (zuzüglich 5 % Agio) auf insgesamt GBP<br />

35.501.000 zuzüglich einer Zeichnungsreserve in Höhe von GBP<br />

20.000 zu erhöhen. Die Kapitaleinlage jedes neu aufgenommenen<br />

Kommanditisten oder jedes sich über den Abschluss eines<br />

Treuhandvertrages mit dem Treuhandkommanditisten indirekt<br />

neu beteiligenden Treugebers muss grundsätzlich auf mindestens<br />

GBP 10.000 oder einen auf volle GBP 1.000 lautenden höheren<br />

Betrag oder – im Falle der Überzeichnung – auf den zugeteilten<br />

geringeren Betrag lauten. Im Falle einer Überzeichnung kann<br />

ein geringerer Betrag als der gezeichnete Betrag, gegebenenfalls<br />

auch ein unter der Mindestbeteiligung liegender Betrag, zugeteilt<br />

werden.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt im Auftrag der Investoren, deren<br />

vollständige Original-Zeichnungsunterlagen bei der KG Allgemeine<br />

Leasing GmbH & Co. bis spätestens zum 20. eines Kalendermonats<br />

vorliegen, deren Beteiligungserklärung durch den Treuhandkommanditisten<br />

mittels Erstellung der Zeichnungsbestätigung<br />

angenommen worden ist, und deren Kapitaleinlage zuzüglich<br />

Agio (§ 4) bis spätestens zum letzten Bankarbeitstag in München<br />

des entsprechenden Monats dem Konto der Fondsgesellschaft<br />

gutgeschrieben worden ist, der Fondsgesellschaft mit Wirkung<br />

zum letzten Kalendertag des jeweiligen Monats („Beitritts -<br />

monat“) bei. Frühestmöglicher Beitritt ist der 31.10.2009. Erfolgt<br />

der Eingang der vollständigen Original-Zeichnungsunterlagen<br />

nicht bis zum 20. eines Kalendermonats oder der Zahlungseingang<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht bis zum letzten Bankarbeitstag<br />

des entsprechenden Monats, so erfolgt ein Beitritt zum Ende<br />

des darauf folgenden Kalendermonats, sofern die drei oben<br />

genannten Voraussetzungen zu den entsprechenden Terminen<br />

des Folgemonats erfüllt sind. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann im Einzelfall Ausnahmen von den vorgenannten Terminen<br />

zulassen. Die Platzierung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

bzw. die Erhöhung des Kommanditkapitals des<br />

jeweiligen Treuhandkommanditisten (Zeichnungsfrist) endet<br />

planmäßig am 29.09.2010. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

kann die Zeichnungsfrist im eigenen Ermessen auch zu einem früheren<br />

Zeitpunkt beenden. Im Falle des Erreichens des maximalen<br />

Gesellschaftskapitals gemäß Ziffer 3 (Vollplatzierung) endet<br />

die Zeichnungsfrist zum Zeitpunkt der Vollplatzierung. Der

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