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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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Risiko, dass sich Angaben Dritter und /oder Annahmen und<br />

Schlussfolgerungen der Gutachter als unvollständig, ungenau<br />

oder falsch herausstellen. Dies kann beispielsweise<br />

dann der Fall sein, wenn die Gutachten methodische, inhaltliche<br />

und /oder technische Fehler aufweisen. Gegebenenfalls<br />

kann die Unrichtigkeit der Aussagen dazu führen, dass<br />

sich negative Abweichungen von der Prognose ergeben. Die<br />

Haftung der externen Experten ist teilweise ausgeschlossen<br />

oder auf einen marktüblichen Umfang begrenzt.<br />

Risiken aufgrund anderer Rechtskreise<br />

Wesentliche Verträge sind nach englischem Recht abgeschlossen<br />

und sehen ausschließlich den Gerichtsstand <strong>England</strong><br />

und Wales vor (insbesondere der Kaufvertrag und der<br />

Mietvertrag mit Hyde).<br />

Für einzelne Rechtsfragen in Zusammenhang mit der<br />

Vermietung kann nicht abdingbares englisches Recht zur<br />

Anwendung kommen, dessen genaue Ausprägung für die<br />

Zukunft nicht vorhergesagt werden kann.<br />

Eventuelle gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang<br />

mit diesen Verträgen können gegebenenfalls nur<br />

in Großbritannien nach den dort gültigen Rechts- und Verfahrensgrundsätzen<br />

geführt werden, die erheblich vom<br />

deutschen Rechtsverständnis abweichen können. Die<br />

Rechtsverfolgung kann sich dadurch schwieriger gestalten<br />

und /oder mit erheblich höheren Kosten verbunden sein.<br />

Die Einschätzung etwaiger Prozessrisiken wird dadurch<br />

erschwert.<br />

Insgesamt können dadurch negative Folgen für die Beteiligung<br />

und die Ergebnisse ausgelöst werden.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Die in dem Kapitel „Die steuerlichen Grundlagen“ dargestellten<br />

Ausführungen können lediglich die erwarteten<br />

22 I Die Risikohinweise<br />

steuerlichen Folgen aus einer Investition in die Fondsgesellschaft<br />

wiedergeben, da bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine<br />

abschließende Prüfung durch die Finanzbehörden in<br />

Deutschland und Großbritannien vorlag. Änderungen können<br />

einen negativen Einfluß auf die Nachsteuerrendite<br />

haben.<br />

Die dort dargestellten steuerlichen Folgen beruhen auf der<br />

derzeitigen Gesetzeslage, Rechtsprechung und Auffassung<br />

der Finanzverwaltung in Deutschland und Großbritannien.<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass hierin Änderungen eintreten,<br />

welche erheblichen Einfluss auf die Besteuerung der<br />

Investoren und /oder der Fondsgesellschaft haben und<br />

dadurch die Nachsteuerrendite der Fondsanlage sinkt. Da<br />

die Fondsgesellschaft und damit ihre Investoren voraussichtlich<br />

vorwiegend Einkünfte erzielen werden, die in Großbritannien<br />

zu versteuern und in Deutschland freigestellt<br />

sind, besteht insbesondere das Risiko, dass eine Änderung,<br />

Kündigung oder abweichende Auslegung des derzeit gültigen<br />

Doppelbesteuerungsabkommens mit Großbritannien<br />

zu einer Doppelbesteuerung der erzielten Einkünfte führt.<br />

Änderungen der Steuergesetze für einen Veranlagungszeitraum<br />

können durch den Gesetzgeber auch noch während<br />

dieses Veranlagungszeitraums geändert werden, ohne dass<br />

verfassungsrechtliche Bedenken entgegenstehen.<br />

Nach der geltenden deutschen Rechtslage werden die Folgen<br />

einer Doppelbesteuerung, etwa im Falle einer eventuellen<br />

Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens, mit<br />

dem Anrechnungsverfahren vermieden. Dabei ist im Ausland<br />

erhobene Einkommensteuer, soweit sie der deutschen<br />

Einkommensteuer entspricht, und beim gleichen Steuerpflichtigen<br />

für den gleichen Zeitraum festgesetzt wird, nach<br />

dem Gesetzeswortlaut auf die deutsche Einkommensteuerschuld<br />

anrechenbar. Sollte die im Ausland festgesetzte und<br />

keinem Ermäßigungsanspruch unterliegende Steuer die

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