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KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...

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2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />

Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />

Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />

betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />

und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

§ 20<br />

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />

1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />

ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />

des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />

Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />

Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />

gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />

von vornherein bedacht.<br />

2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />

Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />

soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />

den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />

eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />

/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />

und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />

Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />

3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />

Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />

gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />

4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />

Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />

werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />

bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />

ein von dem geschäftsführenden Kommanditisten nach Treu und<br />

Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />

156 I Der Gesellschaftsvertrag<br />

5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />

soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />

6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />

gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer<br />

Grünwald, den 28.08.2009<br />

TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />

gez. Graser gez. Massing<br />

Geschäftsführer Geschäftsführer

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