KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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2. Die Gesellschafter sind berechtigt, bei Streitigkeiten im Sinne dieser<br />
Verfahrensordnung, die aus oder im Zusammenhang mit dem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
stehen und die Ansprüche gegen die Fondsgesellschaft<br />
betreffen, die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V. anzurufen<br />
und gegen die Fondsgesellschaft ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
§ 20<br />
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen, Sonstiges<br />
1. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig oder unwirksam<br />
ist oder werden sollte, behalten die übrigen Bestimmungen<br />
des Vertrages ihre Gültigkeit. Die nichtige oder unwirksame<br />
Bestimmung ist durch eine dem Gesetz und dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung entsprechende<br />
Regelung zu ersetzen. Im Fall von Lücken soll die Regelung<br />
gelten, die vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit<br />
von vornherein bedacht.<br />
2. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen zu diesem<br />
Vertrag einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform,<br />
soweit sie nicht durch einen Gesellschafterbeschluss nach<br />
den Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages erfolgen. Auf<br />
eine feste Verbindung dieses Gesellschaftsvertrages mit Änderungsbeschlüssen<br />
/ -vereinbarungen oder mit anderen Verträgen<br />
und Erklärungen – insbesondere auch mit solchen, auf die hier<br />
Bezug genommen wird – wird verzichtet.<br />
3. Sämtliche von der Fondsgesellschaft an Gesellschafter zu leistende<br />
Beträge sind Nettobeträge. Eine darauf gegebenenfalls anfallende<br />
gesetzliche Umsatzsteuer trägt die Fondsgesellschaft.<br />
4. Soweit in diesem Vertrag auf Indizes bzw. Referenzzinssätze<br />
Bezug genommen wird und diese nicht mehr geführt oder veröffentlicht<br />
werden, so gilt der gesetzlich vorgesehene Ersatzindex<br />
bzw. -referenzzinssatz oder, falls ein solcher nicht vorgesehen ist,<br />
ein von dem geschäftsführenden Kommanditisten nach Treu und<br />
Glauben zu bestimmender Ersatzindex bzw. -referenzzinssatz.<br />
156 I Der Gesellschaftsvertrag<br />
5. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, Gerichtsstand ist,<br />
soweit dies gesetzlich zulässig vereinbart werden kann, München.<br />
6. Dieser Vertrag tritt an die Stelle des bisher gültigen Gesellschaftsvertrages.<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Beteiligungsgesellschaft mbH<br />
gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
Property Class <strong>England</strong> 2 Managementgesellschaft mbH<br />
gez. Dr. Wolf gez. Ziegler<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer<br />
Grünwald, den 28.08.2009<br />
TERTIA ZWEITE Beteiligungstreuhand GmbH<br />
gez. Graser gez. Massing<br />
Geschäftsführer Geschäftsführer