KGAL_PropertyClass_England_2_Prospekt.pdf - Finest Brokers ...
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Unabhängig von dem Vereinfachungsverfahren zur Quellensteuer<br />
in Großbritannien besteht das Risiko, dass die britischen<br />
Steuerbehörden von jedem Investor eine Einkommensteuererklärung<br />
anfordern, auch wenn die in Großbritannien<br />
steuerpflichtigen Einkünfte des Investors seinen<br />
persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.<br />
Im Rahmen des Beitritts der Investoren und im Falle nachträglicher<br />
Anteilsübertragungen ist es nicht auszuschließen,<br />
dass erneut britische Stamp Duty Land Tax erhoben wird.<br />
Die Fondsgesellschaft macht sowohl in Deutschland als<br />
auch in Großbritannien Umsatzsteuer aus erhaltenen Rechnungen<br />
in ihren Umsatzsteuervoranmeldungen geltend. Da<br />
die Fondsimmobilie gemischt genutzt wird, besteht das<br />
Risiko, dass die von der Fondsgesellschaft angewandten<br />
Vorsteueraufteilungsschlüssel nicht anerkannt werden und<br />
es dadurch zu Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen und<br />
Strafzuschlägen kommt. Die Fondsgesellschaft wird in die<br />
britische umsatzsteuerliche Stellung des Veräußerers der<br />
Immobilie eintreten und ist daher verpflichtet, vom Veräußerer<br />
gegebenenfalls zu viel geltend gemachte Vorsteuer zu<br />
berichtigen und an die Finanzbehörden zu erstatten. Dafür<br />
hat die Fondsge sellschaft bei Kauf eine Minderung des<br />
Kaufpreises von GBP 50.000 verhandelt. Es besteht das<br />
Risiko, dass dieser Betrag nicht aus reicht, um alle Berichtigungsansprüche<br />
abzudecken und der übersteigende Betrag<br />
vom Veräußerer nicht geltend gemacht werden kann, etwa<br />
weil dieser insolvent ist.<br />
Für Zwecke der Erbschaftsteuer besteht bei einer Beteiligung<br />
als Treugeber das Risiko einer Doppelbesteuerung, die<br />
nicht durch Anrechnung der britischen Inheritance Tax auf<br />
die deutsche Erbschaftsteuer vermieden werden kann. Es ist<br />
nicht auszuschließen, dass es dadurch für eine treuhänderisch<br />
gehaltene Kommanditbeteiligung zu einer höheren<br />
Bemessungsgrundlage für den erbschaftsteuerlichen Wert<br />
24 I Die Risikohinweise<br />
der Beteiligung kommen kann als bei einer Beteiligung als<br />
Kommanditist. Wünscht ein Investor von der Treugeber -<br />
stellung in eine direkt gehaltene Kommanditbeteiligung zu<br />
wechseln, ist er bis zur Eintragung ins Handels register zur<br />
Vermeidung einer bis dahin bestehenden unbeschränkten<br />
persönlichen Haftung weiterhin Treugeber. Sollte im Zeitraum<br />
zwischen Beitritt und Eintragung der Erbfall eintreten,<br />
so wäre der Erbe als Treugeber gemäß der oben beschriebenen<br />
Vorgehensweise zu behandeln.<br />
Ferner ist die endgültige Anerkennung der steuerlichen<br />
Grundlagen der Fondsgesellschaft der Betriebsprüfung in<br />
Deutschland und in Großbritannien vorbehalten. Da die<br />
Betriebsprüfung zeitverzögert erfolgt, kann es zu Steuernachzahlungen<br />
kommen. Steuernachzahlungsbeträge in<br />
Deutschland sind nach Maßgabe der §§ 233 a, 238 Abgabenordnung<br />
mit 6 % jährlich zu verzinsen. Steuernachzahlungsbeträge<br />
in Großbritannien sind vom Tag der Fälligkeit<br />
an ebenfalls zu verzinsen. Darüber hinaus können Zuschläge<br />
anfallen. Gegebenenfalls zu erhebende Nachzahlungszinsen<br />
und Zuschläge sind von den Investoren zu tragen.<br />
In der Prognoserechnung ist unterstellt, dass zwischen<br />
Anschaffung und Veräußerung der Immobilie mehr als zehn<br />
Jahre liegen. Nach geltendem Recht sind Veräußerungs -<br />
gewinne unter dieser Annahme sowohl in Deutschland als<br />
auch in Großbritannien steuerfrei. Sollte die Fondsimmobilie<br />
oder Anteile an der Fondsgesellschaft vor Ablauf von<br />
zehn Jahren veräußert werden, so ist der Veräußerungs -<br />
gewinn mit dem regulären deutschen Einkommensteuersatz<br />
des Investors zu versteuern.<br />
Die kalkulierten Ergebnisse können nicht garantiert werden.<br />
Insbesondere die Risiken aus steuerlicher Konzeption und<br />
aus Steuerrechtsänderungen trägt vollständig und allein<br />
der Investor.