Bundesgesetzblatt 885 - Freiheit ist selbst bestimmtes Leben ohne ...
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Nach Abschaffung des Geltungsbereiches des Gerichtsverfassungsgesetzes kann<br />
kein Bürger der BRD auch nur eine einzige Le<strong>ist</strong>ung (ALG, Hartz IV oder sonstiges)<br />
von der privat tätigen Institution BRD einklagen. Die Institution BRD und deren<br />
Länder können vom niemandem etwas einklagen.<br />
Es herrscht nun ein vollkommen rechtsfreier Raum.<br />
Zudem sind alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen<br />
„Bundesrepublik Deutschland“ seit ihrem Erlöschen am 18.07.1990 getätigten<br />
Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte rechtswidrig und ungültig.<br />
Ich teile Ihnen hiermit ausdrücklich mit, dass ich mich der Herrschaftsgewalt der<br />
Justiz der völkerrechtlich nicht ex<strong>ist</strong>enten BRD nicht unterwerfe.<br />
Ich stelle hiermit den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung aller offenen<br />
Forderungen.<br />
Ich bitte Sie, in Ihren Antworten an mich nur geltendes Recht zu zitieren. Alles andere sind<br />
private Meinungen.<br />
Falls Sie angewiesen werden folgendes zu schreiben:<br />
„Die Bundesrepublik Deutschland und auch das der Bundesrepublik Deutschland zugehörige Land<br />
Berlin sind mit ihren verfassungsgemäßen Ordnungen, ihren Organen, Behörden und ihrer Justiz unter<br />
Einschluss der gegen Sie tätig gewordenen Verwaltungsbehörde eine allgemein und auch<br />
völkerrechtlich allgemein anerkannte Realität. Dies <strong>ist</strong> allgemein und auch gerichtsbekannt. Dazu<br />
bedarf es keiner weiterer Ermittlungen oder Beweiserhebungen.“<br />
hier schon meine Antwort:<br />
Sie als Mitarbeiter/in des Amtsgerichtes wissen doch, dass wir keine verfassungsgemäßen Ordnungen haben,<br />
das Grundgesetz (= keine Verfassung) sagte dies <strong>selbst</strong> aus.<br />
Wir können gern alle Politiker, Anwälte und Helfer der Verhandlungen zu den 4 +2 Verträgen und zum<br />
Einigungsvertrag in einem zu erwartenden Rechtsstreit im Gerichtssaal antreten lassen, wir brauchen auch nur<br />
das Grundgesetz <strong>selbst</strong>, das <strong>Bundesgesetzblatt</strong> und übergeordnetes Völkerrecht sprechen lassen.<br />
Selbst Sie und kein anderer Mensch, kein Volk und keine Regierung und kein Gericht dieser Erde kennen eine<br />
Verfassung der BRD. Dies <strong>ist</strong> allen Menschen, Völkern und Regierungen und Gerichten weltweit bekannt. Dazu<br />
braucht es wahrhaftig keiner weiteren Ermittlungen oder Beweiserhebungen.<br />
Selbst das für mich nicht, aber evtl. noch für Sie geltende Grundgesetz sagt aus, dass wir uns eine Verfassung<br />
hätten geben können. Das Grundgesetz hätte es zugelassen, siehe Art. 146 GG<br />
„Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und <strong>Freiheit</strong> Deutschlands für das gesamte deutsche Volk<br />
gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in<br />
freier Entscheidung beschlossen worden <strong>ist</strong>.“<br />
Da es bis heute keine Verfassung der BRD gibt, mangelt es an verfassungsgemäßer Ordnung, an<br />
verfassungsgemäßen Organen, Behörden und schließlich auch an einer verfassungsgemäßen Justiz.<br />
Die Bundesregierung erklärt ja <strong>selbst</strong>, dass eine von den Alliierten "gewünschte" Ratifizierung des GG<br />
nie erfolgt war! Quelle: http://www.bundesregierung.de/pureHtml-,4221.429980/Grundgesetz-fuer-die-Bundesrep.htm<br />
Zitat: "Eine Ratifizierung des Grundgesetzes durch die deutsche Bevölkerung, wie von den<br />
Alliierten gewünscht, fand nicht statt, denn die Min<strong>ist</strong>erpräsidenten der westdeutschen Länder<br />
wollten die Ex<strong>ist</strong>enz eines westdeutschen Staatsvolkes verneinen."<br />
Wie Sie sehen, hatten die damaligen Bundespolitiker absichtlich eine Ratifizierung durch das deutsche<br />
Volk unterlassen, damit<br />
1. das Grundgesetz für das deutsche Volk nicht gültig <strong>ist</strong>, es nicht als freiwillig anerkannt gilt,<br />
2. auch nicht ansatzweise vermutet werden kann, dass es sich um eine Verfassung oder<br />
verfassungsähnliches Vertragswerk handelt (Volksabstimmung notwendig) und<br />
3. keine Bestätigung eines Staates BRD erfolgt und somit die besatzungsrechtlich vorgeschriebene<br />
BRD kein Staat <strong>ist</strong>, da es zudem auch an einem Staatsvolk der BRD mangelt<br />
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