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Auf fremdem Terrain – Wenn Männer pflegen - Bundesministerium ...

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auskommen. Umso wichtiger wird es sein, eine nität durch gegenseitig befriedigende Absprachen<br />

geschlechtergerechte Lastenteilung zu gewähr- mit dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Wie bei<br />

leisten. Dazu benötigen <strong>Männer</strong> wie Frauen Rah- der Kindererziehung auch, geht es um Fragen der<br />

menbedingungen, um Pflege <strong>–</strong> also die familiäre Heimarbeitsplätze, um flexible Arbeitszeiten oder<br />

Fürsorge über die Kindererziehung hinaus <strong>–</strong> und<br />

Beruf vereinbaren zu können.<br />

Tagesbetreuungsangebote durch den Betrieb.<br />

Solche tarifpartnerschaftlichen Arrangements<br />

Das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene Famili- bedürfen der staatlichen Flankierung. Im Zusamenpflegezeitgesetz<br />

kommt daher zur rechten Zeit. menwirken von Betroffenen, Politik und Arbeit-<br />

Pflege ist keine Privatsache, sondern eine gesamt- gebern wird sich der Grad einer Fürsorgekultur<br />

gesellschaftliche Herausforderung, der sich Poli- unserer Gesellschaft erweisen und mit ihr der<br />

tik, Wirtschaft und Betroffene gemeinsam stellen Grad an Menschlichkeit, den diese Gesellschaft<br />

sollten. Erst wenn es gesellschaftlich und politisch<br />

ebenso unmissverständlich erwünscht ist,<br />

auszeichnet.<br />

dass <strong>Männer</strong> sich für Pflege mitverantwortlich Das Recht auf Würde <strong>–</strong> auch für die Pflegenden<br />

fühlen wie für die Erziehung der Kinder, wer- Menschen, die alt geworden sind und heute der<br />

den sich dauerhaft Veränderungen einstellen. Es Pflege durch andere bedürfen, haben in der Regel<br />

kann nicht oft genug wiederholt werden, dass hier ein Leben in Selbstbestimmung und Verantwordie<br />

gesamte Gesellschaft in der Pflicht steht und tung gelebt. Sie haben das Recht auf ein Altern<br />

eindeutige Signale senden sollte. Die Vereinbar- und ein Sterben in Würde. Um dies zu gewährleiskeitsfrage<br />

ist im Hinblick auf Familienfreund- ten, werden die beschriebenen Anstrengungen<br />

lichkeit eine Frage des wirtschaftlichen Standort- von Angehörigen und der Gesellschaft untervorteiles,<br />

die Ermöglichung von privater Pflege nommen. Doch auch die Pflegenden haben ein<br />

durch betriebliche Unterstützungssysteme wird Recht auf Würde. Dies betrifft die gesellschaftdies<br />

zukünftig in vergleichbarem Maße werden. liche Anerkennung ihrer Tätigkeit ebenso wie den<br />

Unternehmen sind angesichts eines wachsenden Schutz vor Überforderung, Erkrankung, Burn-<br />

Arbeitskräftemangels gut beraten, ihren Arbeitnehmern<br />

und Arbeitnehmerinnen Umfelder zu<br />

out, Aggression und Gewalt.<br />

schaffen, in denen berufliche und familiäre Pflich- Leider entwickeln die Krankenkassen keine zielten<br />

vereinbart werden können. Pflege erfordert gruppenspezifischen Kur- und Erholungsange-<br />

Zeit <strong>–</strong> diese kann ein Arbeitnehmer nur aufbrin- bote für Pflegende, da diese nicht in den gesetzlich<br />

gen, wenn ihm eine entsprechende Zeitsouverä- vorgegebenen Bedingungskatalog gehören, der

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