Kapitel 3.2.pdf - Institut für Friedenspädagogik Tübingen
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3.2 SCHULENTWICKLUNG, GUTER UNTERRICHT, GUTE SCHULE<br />
M10 Grundsätze des Unterrichts<br />
Was sollte wie gelehrt werden?<br />
Das Curriculum, die Unterrichtsmethoden und<br />
das gesamte Schulklima sollten die Prinzipien<br />
der Gleichberechtigung der Geschlechter, der<br />
Menschenrechte und der Gewaltfreiheit veran-<br />
schaulichen, lehren und bestärken und gleichzeitig<br />
die Fähigkeiten zur Umsetzung dieser<br />
Prinzipien im Alltag an die Hand geben. Ebenso<br />
sollte die Resilienz der Kinder gestärkt werden,<br />
damit sie mit Gewalt umgehen bzw. sie<br />
bewältigen können, wenn sie aufgetreten ist.<br />
Traditioneller Weise sind Curricula stark inhaltsbezogen<br />
(was), schenken jedoch Lern-<br />
und Prozesskompetenzen (wie), z.B. Recherche-,<br />
Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />
weniger Beachtung. Zunehmend wird<br />
jedoch erkannt, dass es in einer sich rasant<br />
verändernden Welt notwendig ist, Kindern das<br />
Wie konstruktiven menschlichen Verhaltens<br />
beizubringen, damit sie sich selbst und andere<br />
vor Schaden schützen können. Diese<br />
Art der Erziehung wird häufig als Bildung<br />
zur Erlangung lebenspraktischer Fähigkeiten<br />
(„life skills-based education“) bezeichnet.<br />
Eine solche Bildung sollte Teil eines größeren<br />
Bildungszusammenhangs sein, welcher die<br />
Prinzipien der Geschlechtergerechtigkeit, der<br />
Menschenrechte und der Gewaltfreiheit aufgreift,<br />
ihr Entstehen und Möglichkeiten ihrer<br />
praktischen Umsetzung behandelt.<br />
Ein solcher Bildungsprozess kann sehr persönliche<br />
und sensible Bereiche einschließen,<br />
die mit der Einzigartigkeit eines jeden Kindes,<br />
wie seinem familiären Hintergrund oder religiösen<br />
und kulturellen Traditionen zusammenhängen.<br />
Zu den sensiblen Bereichen zählen<br />
auch im Zusammenhang mit und in Anwesen-<br />
heit von Kindern vormals tabuisierte Themen.<br />
Der Umgang mit solchen Fragen erfordert die<br />
Entwicklung entsprechender Curricula und angemessener<br />
Unterrichtsmethoden.<br />
Handbuch – Gewaltprävention II<br />
279<br />
Von 1998 bis 2004 erarbeiteten der UN-Sonderberichterstatter<br />
<strong>für</strong> das Recht auf Bildung<br />
und die UNESCO gemeinsam das „Manual on<br />
Rights-based Education: Global Human Rights<br />
Requirements Made Simple“. Dieses beinhaltet,<br />
dass Kinder sowohl ein Recht auf Bildung, als<br />
auch Rechte im Bildungsprozess haben. Damit<br />
wird die Verpflichtung der Schulen verdeutlicht,<br />
die Rechte ihrer Schüler zu schützen<br />
sowie ihnen Respekt vor den Rechten anderer<br />
beizubringen.<br />
Der auf Rechte bezogene Bildungsansatz<br />
macht Bildung zum Fundament einer langfristigen<br />
Kampagne gegen alle Arten von Gewalt,<br />
einschließlich Gewalt gegen Kinder. Denn die<br />
größte Hoffnung <strong>für</strong> eine Zukunft ohne Gewalt<br />
sind Kinder, die in Schulen ohne Gewalt zur<br />
Gewaltlosigkeit und zum Respekt gegenüber<br />
den Rechten des Anderen erzogen werden.<br />
Paulo Sergio Pinheiro: World report on Violence<br />
against Children. United Nation Secretary Generals<br />
Study. Genvea 2006, S. 150 f. (Original in englisch,<br />
Übersetzung: Amos Heuss).<br />
www.violencestudy.org/a553<br />
©2010, <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Friedenspädagogik</strong> <strong>Tübingen</strong> e.V. – WSD Pro Child e.V.<br />
Lehrer,Eltern