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Kapitel 3.2.pdf - Institut für Friedenspädagogik Tübingen

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3.2 SCHULENTWICKLUNG, GUTER UNTERRICHT, GUTE SCHULE<br />

M10 Grundsätze des Unterrichts<br />

Was sollte wie gelehrt werden?<br />

Das Curriculum, die Unterrichtsmethoden und<br />

das gesamte Schulklima sollten die Prinzipien<br />

der Gleichberechtigung der Geschlechter, der<br />

Menschenrechte und der Gewaltfreiheit veran-<br />

schaulichen, lehren und bestärken und gleichzeitig<br />

die Fähigkeiten zur Umsetzung dieser<br />

Prinzipien im Alltag an die Hand geben. Ebenso<br />

sollte die Resilienz der Kinder gestärkt werden,<br />

damit sie mit Gewalt umgehen bzw. sie<br />

bewältigen können, wenn sie aufgetreten ist.<br />

Traditioneller Weise sind Curricula stark inhaltsbezogen<br />

(was), schenken jedoch Lern-<br />

und Prozesskompetenzen (wie), z.B. Recherche-,<br />

Problemlösungs- und Entscheidungsfähigkeit<br />

weniger Beachtung. Zunehmend wird<br />

jedoch erkannt, dass es in einer sich rasant<br />

verändernden Welt notwendig ist, Kindern das<br />

Wie konstruktiven menschlichen Verhaltens<br />

beizubringen, damit sie sich selbst und andere<br />

vor Schaden schützen können. Diese<br />

Art der Erziehung wird häufig als Bildung<br />

zur Erlangung lebenspraktischer Fähigkeiten<br />

(„life skills-based education“) bezeichnet.<br />

Eine solche Bildung sollte Teil eines größeren<br />

Bildungszusammenhangs sein, welcher die<br />

Prinzipien der Geschlechtergerechtigkeit, der<br />

Menschenrechte und der Gewaltfreiheit aufgreift,<br />

ihr Entstehen und Möglichkeiten ihrer<br />

praktischen Umsetzung behandelt.<br />

Ein solcher Bildungsprozess kann sehr persönliche<br />

und sensible Bereiche einschließen,<br />

die mit der Einzigartigkeit eines jeden Kindes,<br />

wie seinem familiären Hintergrund oder religiösen<br />

und kulturellen Traditionen zusammenhängen.<br />

Zu den sensiblen Bereichen zählen<br />

auch im Zusammenhang mit und in Anwesen-<br />

heit von Kindern vormals tabuisierte Themen.<br />

Der Umgang mit solchen Fragen erfordert die<br />

Entwicklung entsprechender Curricula und angemessener<br />

Unterrichtsmethoden.<br />

Handbuch – Gewaltprävention II<br />

279<br />

Von 1998 bis 2004 erarbeiteten der UN-Sonderberichterstatter<br />

<strong>für</strong> das Recht auf Bildung<br />

und die UNESCO gemeinsam das „Manual on<br />

Rights-based Education: Global Human Rights<br />

Requirements Made Simple“. Dieses beinhaltet,<br />

dass Kinder sowohl ein Recht auf Bildung, als<br />

auch Rechte im Bildungsprozess haben. Damit<br />

wird die Verpflichtung der Schulen verdeutlicht,<br />

die Rechte ihrer Schüler zu schützen<br />

sowie ihnen Respekt vor den Rechten anderer<br />

beizubringen.<br />

Der auf Rechte bezogene Bildungsansatz<br />

macht Bildung zum Fundament einer langfristigen<br />

Kampagne gegen alle Arten von Gewalt,<br />

einschließlich Gewalt gegen Kinder. Denn die<br />

größte Hoffnung <strong>für</strong> eine Zukunft ohne Gewalt<br />

sind Kinder, die in Schulen ohne Gewalt zur<br />

Gewaltlosigkeit und zum Respekt gegenüber<br />

den Rechten des Anderen erzogen werden.<br />

Paulo Sergio Pinheiro: World report on Violence<br />

against Children. United Nation Secretary Generals<br />

Study. Genvea 2006, S. 150 f. (Original in englisch,<br />

Übersetzung: Amos Heuss).<br />

www.violencestudy.org/a553<br />

©2010, <strong>Institut</strong> <strong>für</strong> <strong>Friedenspädagogik</strong> <strong>Tübingen</strong> e.V. – WSD Pro Child e.V.<br />

Lehrer,Eltern

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