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Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern

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[ Vertragsverhandlungen <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />

Gesamtvergütung Ärzte:<br />

Nach 10 Jahren wieder Einzelleistungsvergütung<br />

In den Verhandlungen um eine Gesamtvergütung für<br />

die vertragsärztlichen Behandlungen ab <strong>2000</strong> waren<br />

sich die Kassenärztliche Vereinigung <strong>Bayern</strong>s (KVB)<br />

und der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong> einig, die seit über 10 Jahren<br />

bestehenden veralteten Kopfpauschalen durch ein<br />

neues Vergütungsmodell abzulösen. Der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong><br />

<strong>Bayern</strong> machte sich für das neue Vergütungsmodell<br />

stark, weil die Kopfpauschalen, die auf den<br />

Leistungsausgaben der Krankenkassen von 1991 aufbauen,<br />

den tatsächlichen Leistungsbedarf nicht widerspiegeln.<br />

Denn Mitgliederbewegungen zwischen den<br />

Kassen, die auf die Versichertenstruktur und damit die<br />

Nachfrage nach ärztlichen Leistungen wirken, werden<br />

bis heute nicht in den Kopfpauschalen berücksichtigt.<br />

Obwohl diese Schieflage in der ärztlichen Gesamtvergütung<br />

kassenartenübergreifend zu beobachten ist, hat<br />

der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong> mit der KVB als einziger<br />

Vertragspartner nach einer gerechteren Vergütungslösung<br />

gesucht. Die Betriebskrankenkassen schieden<br />

deshalb erstmalig aus der Verhandlungsgemeinschaft<br />

mit den anderen Regionalkassen aus. Für die Zeit vom<br />

1. Juli <strong>2000</strong> bis 30. Juni <strong>2001</strong> vereinbarten sie mit der<br />

KVB, Kopfpauschalen durch die Vergütung von Einzelleistungen<br />

bei festen Punktwerten und Obergrenze zu<br />

ersetzen. Diese Vereinbarung ist bisher nicht nur regional<br />

sondern auch bundesweit einmalig.<br />

Für die Hausärzte in <strong>Bayern</strong> wurde ein fester Punktwert<br />

von 8,5 Pfennig und für Fachärzte ein Punktwert von<br />

7,5 Pfennig vereinbart. Für Leistungen, die aufgrund<br />

von Sondervereinbarungen erbracht wurden, wie am-<br />

bulantes Operieren oder fachinternistische Leistungen<br />

vereinbarten die bayerischen Betriebskrankenkassen<br />

einen Punktwert von 9,5 Pfennig. Die Vergütung von<br />

Impfleistungen wurde mit einem Punktwert von 8,5<br />

Pfennig festgelegt. Für Präventionsleistungen vereinbarten<br />

die Vertragspartner feste Pauschalen auf der<br />

Grundlage eines Punktwertes von 8,5 Pfennig.<br />

Auch mit der Einzelleistungsregelung wurde sichergestellt,<br />

dass die bayerischen Betriebskrankenkassen<br />

die Leistungen der Ärzte auf einem hohen Niveau vergüten.<br />

Zugleich wurde mehr Gerechtigkeit innerhalb<br />

der bayerischen <strong>BKK</strong>-Gemeinschaft hergestellt, da die<br />

Einzelleistungsvergütung den tatsächlichen Leistungsbedarf<br />

der einzelnen <strong>BKK</strong> wiederspiegelt und Veränderungen<br />

in den Versichertenstrukturen somit berücksichtigt<br />

werden.<br />

Der Vorteil der Einzelleistungsvergütung für die behandelnden<br />

Ärzte liegt nach Ansicht der Betriebskrankenkassen<br />

darin, dass sie mit festen Preisen<br />

rechnen können, wenn sie <strong>BKK</strong>-Versicherte behandeln.<br />

Den Ärzten wird somit vor allem eine kalkulierbare,<br />

leistungsgerechte Vergütung garantiert.<br />

Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember <strong>2001</strong> wurden<br />

die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung<br />

mit der KVB begonnen. Es zeichnet sich ab,<br />

dass der neue Vorstand der KVB nicht bereit ist, die<br />

Einzelleistungsvergütung fortzusetzen. Erstmalig in<br />

der Verhandlungsgeschichte des <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong>es<br />

<strong>Bayern</strong> müssen deshalb die Verhandlungen<br />

zur Gesamtvergütung zu wesentlichen Teilen über das<br />

Schiedsamt fortgeführt werden.

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