Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern
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[ Vertragsverhandlungen <strong>2000</strong>/<strong>2001</strong><br />
Gesamtvergütung Ärzte:<br />
Nach 10 Jahren wieder Einzelleistungsvergütung<br />
In den Verhandlungen um eine Gesamtvergütung für<br />
die vertragsärztlichen Behandlungen ab <strong>2000</strong> waren<br />
sich die Kassenärztliche Vereinigung <strong>Bayern</strong>s (KVB)<br />
und der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong> einig, die seit über 10 Jahren<br />
bestehenden veralteten Kopfpauschalen durch ein<br />
neues Vergütungsmodell abzulösen. Der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong><br />
<strong>Bayern</strong> machte sich für das neue Vergütungsmodell<br />
stark, weil die Kopfpauschalen, die auf den<br />
Leistungsausgaben der Krankenkassen von 1991 aufbauen,<br />
den tatsächlichen Leistungsbedarf nicht widerspiegeln.<br />
Denn Mitgliederbewegungen zwischen den<br />
Kassen, die auf die Versichertenstruktur und damit die<br />
Nachfrage nach ärztlichen Leistungen wirken, werden<br />
bis heute nicht in den Kopfpauschalen berücksichtigt.<br />
Obwohl diese Schieflage in der ärztlichen Gesamtvergütung<br />
kassenartenübergreifend zu beobachten ist, hat<br />
der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong> mit der KVB als einziger<br />
Vertragspartner nach einer gerechteren Vergütungslösung<br />
gesucht. Die Betriebskrankenkassen schieden<br />
deshalb erstmalig aus der Verhandlungsgemeinschaft<br />
mit den anderen Regionalkassen aus. Für die Zeit vom<br />
1. Juli <strong>2000</strong> bis 30. Juni <strong>2001</strong> vereinbarten sie mit der<br />
KVB, Kopfpauschalen durch die Vergütung von Einzelleistungen<br />
bei festen Punktwerten und Obergrenze zu<br />
ersetzen. Diese Vereinbarung ist bisher nicht nur regional<br />
sondern auch bundesweit einmalig.<br />
Für die Hausärzte in <strong>Bayern</strong> wurde ein fester Punktwert<br />
von 8,5 Pfennig und für Fachärzte ein Punktwert von<br />
7,5 Pfennig vereinbart. Für Leistungen, die aufgrund<br />
von Sondervereinbarungen erbracht wurden, wie am-<br />
bulantes Operieren oder fachinternistische Leistungen<br />
vereinbarten die bayerischen Betriebskrankenkassen<br />
einen Punktwert von 9,5 Pfennig. Die Vergütung von<br />
Impfleistungen wurde mit einem Punktwert von 8,5<br />
Pfennig festgelegt. Für Präventionsleistungen vereinbarten<br />
die Vertragspartner feste Pauschalen auf der<br />
Grundlage eines Punktwertes von 8,5 Pfennig.<br />
Auch mit der Einzelleistungsregelung wurde sichergestellt,<br />
dass die bayerischen Betriebskrankenkassen<br />
die Leistungen der Ärzte auf einem hohen Niveau vergüten.<br />
Zugleich wurde mehr Gerechtigkeit innerhalb<br />
der bayerischen <strong>BKK</strong>-Gemeinschaft hergestellt, da die<br />
Einzelleistungsvergütung den tatsächlichen Leistungsbedarf<br />
der einzelnen <strong>BKK</strong> wiederspiegelt und Veränderungen<br />
in den Versichertenstrukturen somit berücksichtigt<br />
werden.<br />
Der Vorteil der Einzelleistungsvergütung für die behandelnden<br />
Ärzte liegt nach Ansicht der Betriebskrankenkassen<br />
darin, dass sie mit festen Preisen<br />
rechnen können, wenn sie <strong>BKK</strong>-Versicherte behandeln.<br />
Den Ärzten wird somit vor allem eine kalkulierbare,<br />
leistungsgerechte Vergütung garantiert.<br />
Für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember <strong>2001</strong> wurden<br />
die Gespräche über eine Fortführung der Vereinbarung<br />
mit der KVB begonnen. Es zeichnet sich ab,<br />
dass der neue Vorstand der KVB nicht bereit ist, die<br />
Einzelleistungsvergütung fortzusetzen. Erstmalig in<br />
der Verhandlungsgeschichte des <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong>es<br />
<strong>Bayern</strong> müssen deshalb die Verhandlungen<br />
zur Gesamtvergütung zu wesentlichen Teilen über das<br />
Schiedsamt fortgeführt werden.