Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern
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Pflegeversicherung<br />
[[ 19<br />
Den Ausgaben in <strong>2000</strong> für Pflegeversicherungsleistungen<br />
der bayerischen <strong>BKK</strong> in Höhe von annähernd<br />
346 Millionen DM und Zahlungen von netto über<br />
359 Millionen DM in den Ausgleichsfonds standen<br />
Beitragseinnahmen von rund 689 Millionen DM gegenüber.<br />
Je Mitglied stiegen die Beitragseinnahmen gegenüber<br />
1999 um 5,9 Prozent und die Leistungsausgaben<br />
gingen um 7,4 Prozent zurück. Dagegen nahmen die<br />
Zahlungen in den Ausgleichsfonds um 32,7 Prozent zu.<br />
Verteilung der Leistungsausgaben <strong>2000</strong><br />
in Prozent<br />
49<br />
7 4 12<br />
28<br />
Pflegesachleistungen<br />
Pflegegeld<br />
Vollstationäre Pflege inkl.<br />
Kurzzeitpflege<br />
Leistungen für Pflegepersonen,<br />
Beiträge zur Rentenversicherung<br />
sonstiges<br />
Mit einem Anteil von 49 Prozent entfiel der größte<br />
Ausgabenblock auf Leistungen der vollstationären<br />
Pflege. An zweiter Stelle rangieren die Leistungsausgaben<br />
für das Pflegegeld. Mit 28 Prozent hat sich der<br />
Anteil des Pflegegeldes an den Leistungsausgaben gegenüber<br />
dem Vorjahr nicht verändert.<br />
Im Bereich der ambulanten Pflege konnten die Verhandlungen<br />
über die Vergütung der Grundpflege und<br />
der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 89 SGB<br />
XI abgeschlossen werden. Der Vertrag mit den Verbänden<br />
der privat-gewerblichen Leistungserbringer<br />
orientiert sich weitgehend am vorherigen Vertrag<br />
und trat zum 1. Juli <strong>2001</strong> in Kraft. Der mit den Verbänden<br />
der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen<br />
Trägern abgeschlossene Vertrag wurde zum<br />
1. Mai <strong>2001</strong> geschlossen und sieht weitgehend Einzelleistungsvergütung<br />
vor. Beiden Verträgen gemein<br />
ist jedoch der Punktwert von 8,4 Pfennig (gegenüber<br />
bislang 7,35 Pfennig) und der alternative Stundensatz<br />
für die Grundpflege bei Pflegestufe III und Härtefällen<br />
von 54,10 DM (gegenüber bislang 41,00 DM).<br />
Seit Oktober 1996 hatte es in der ambulanten Pflege<br />
keine Erhöhung gegeben.<br />
Auch die Qualitätssicherung war im Berichtszeitraum<br />
wieder ein Thema. Allein in den ersten zwei Quartalen<br />
in <strong>2001</strong> hat der MDK <strong>Bayern</strong> insgesamt 551 Qualitätsprüfungen<br />
nach § 80 SGB XI durchgeführt, annähernd<br />
gleich verteilt auf den ambulanten und stationären<br />
Sektor. Davon sind 305 Wiederholungsprüfungen und<br />
zwar zu knapp 88 Prozent im stationären Bereich. Die<br />
Erstuntersuchungen beziehen sich zu über 90 Prozent<br />
auf den ambulanten Sektor, der bis dahin – abgesehen<br />
von Prüfungen bei Beschwerdefällen – wegen der<br />
Priorität des stationären Bereichs weitgehend zurückgestellt<br />
worden war. Mängel werden besonders im<br />
Qualitätsmanagement, bei der Pflegedokumentation<br />
sowie im Bereich der Arbeitsorganisation und Führung<br />
festgestellt.<br />
Weitreichende Auswirkungen auf die vertraglichen<br />
Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen sowie auf die<br />
Stärkung der Beratungspflichten der Pflegekassen sind<br />
mit dem „Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung<br />
des Verbraucherschutzes in der Pflege“ zu erwarten,<br />
das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.