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Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern

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Pflegeversicherung<br />

[[ 19<br />

Den Ausgaben in <strong>2000</strong> für Pflegeversicherungsleistungen<br />

der bayerischen <strong>BKK</strong> in Höhe von annähernd<br />

346 Millionen DM und Zahlungen von netto über<br />

359 Millionen DM in den Ausgleichsfonds standen<br />

Beitragseinnahmen von rund 689 Millionen DM gegenüber.<br />

Je Mitglied stiegen die Beitragseinnahmen gegenüber<br />

1999 um 5,9 Prozent und die Leistungsausgaben<br />

gingen um 7,4 Prozent zurück. Dagegen nahmen die<br />

Zahlungen in den Ausgleichsfonds um 32,7 Prozent zu.<br />

Verteilung der Leistungsausgaben <strong>2000</strong><br />

in Prozent<br />

49<br />

7 4 12<br />

28<br />

Pflegesachleistungen<br />

Pflegegeld<br />

Vollstationäre Pflege inkl.<br />

Kurzzeitpflege<br />

Leistungen für Pflegepersonen,<br />

Beiträge zur Rentenversicherung<br />

sonstiges<br />

Mit einem Anteil von 49 Prozent entfiel der größte<br />

Ausgabenblock auf Leistungen der vollstationären<br />

Pflege. An zweiter Stelle rangieren die Leistungsausgaben<br />

für das Pflegegeld. Mit 28 Prozent hat sich der<br />

Anteil des Pflegegeldes an den Leistungsausgaben gegenüber<br />

dem Vorjahr nicht verändert.<br />

Im Bereich der ambulanten Pflege konnten die Verhandlungen<br />

über die Vergütung der Grundpflege und<br />

der hauswirtschaftlichen Versorgung nach § 89 SGB<br />

XI abgeschlossen werden. Der Vertrag mit den Verbänden<br />

der privat-gewerblichen Leistungserbringer<br />

orientiert sich weitgehend am vorherigen Vertrag<br />

und trat zum 1. Juli <strong>2001</strong> in Kraft. Der mit den Verbänden<br />

der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen<br />

Trägern abgeschlossene Vertrag wurde zum<br />

1. Mai <strong>2001</strong> geschlossen und sieht weitgehend Einzelleistungsvergütung<br />

vor. Beiden Verträgen gemein<br />

ist jedoch der Punktwert von 8,4 Pfennig (gegenüber<br />

bislang 7,35 Pfennig) und der alternative Stundensatz<br />

für die Grundpflege bei Pflegestufe III und Härtefällen<br />

von 54,10 DM (gegenüber bislang 41,00 DM).<br />

Seit Oktober 1996 hatte es in der ambulanten Pflege<br />

keine Erhöhung gegeben.<br />

Auch die Qualitätssicherung war im Berichtszeitraum<br />

wieder ein Thema. Allein in den ersten zwei Quartalen<br />

in <strong>2001</strong> hat der MDK <strong>Bayern</strong> insgesamt 551 Qualitätsprüfungen<br />

nach § 80 SGB XI durchgeführt, annähernd<br />

gleich verteilt auf den ambulanten und stationären<br />

Sektor. Davon sind 305 Wiederholungsprüfungen und<br />

zwar zu knapp 88 Prozent im stationären Bereich. Die<br />

Erstuntersuchungen beziehen sich zu über 90 Prozent<br />

auf den ambulanten Sektor, der bis dahin – abgesehen<br />

von Prüfungen bei Beschwerdefällen – wegen der<br />

Priorität des stationären Bereichs weitgehend zurückgestellt<br />

worden war. Mängel werden besonders im<br />

Qualitätsmanagement, bei der Pflegedokumentation<br />

sowie im Bereich der Arbeitsorganisation und Führung<br />

festgestellt.<br />

Weitreichende Auswirkungen auf die vertraglichen<br />

Beziehungen zu den Pflegeeinrichtungen sowie auf die<br />

Stärkung der Beratungspflichten der Pflegekassen sind<br />

mit dem „Gesetz zur Qualitätssicherung und Stärkung<br />

des Verbraucherschutzes in der Pflege“ zu erwarten,<br />

das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten wird.

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