Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern
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[ Prävention und<br />
Versorgungsmanagement<br />
Prävention und Selbsthilfe<br />
Mit der Gesundheitsreform <strong>2000</strong> haben Selbsthilfeförderung<br />
und Prävention in der Gesetzlichen Krankenversicherung<br />
erheblich an Bedeutung gewonnen.<br />
Durch den § 20 SGB V, der die gesetzlichen Krankenkassen<br />
zur finanziellen Unterstützung der Prävention<br />
und Selbsthilfe verpflichtet, wird dieser Leistungsbereich<br />
auch zukünftig weiter ausgebaut werden.<br />
Die Betriebskrankenkassen in <strong>Bayern</strong> haben schon<br />
lange vor dem Reformschritt <strong>2000</strong> die Bedeutung präventiver<br />
und selbsthilfefördernder Maßnahmen für die<br />
Gesundheit ihrer Versicherten erkannt und zahlreiche<br />
Projekte und Initiativen unterstützt.<br />
Selbsthilfeförderung<br />
In Deutschland gibt es rund 30.000 Selbsthilfegruppen,<br />
die im gesundheitsbezogenen Bereich aktiv sind<br />
und die beinahe alle Krankheiten abdecken. Rund<br />
drei Millionen Menschen haben sich in Deutschland<br />
in Selbsthilfegruppen organisiert.<br />
Im bundesweiten Vergleich nehmen die Betriebskrankenkassen<br />
in der Neuregelung ab <strong>2000</strong> die führende<br />
Rolle ein: pro Versicherten waren die Fördermittel bei<br />
den <strong>BKK</strong> doppelt so hoch wie bei den Orts- und Ersatzkrankenkassen.<br />
Allerdings wurde der vom Gesetzgeber<br />
vorgegebene Richtwert von 1,00 DM je Versicherten<br />
und Jahr bei weitem noch nicht erreicht, obwohl<br />
die Fördermittel für Selbsthilfe im Jahr <strong>2000</strong> und<br />
in der ersten Hälfte <strong>2001</strong> deutlich angehoben wurden.<br />
Der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong> <strong>Bayern</strong> hat in den vergangenen<br />
Jahren im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der<br />
bayerischen Regionalkassen bereits zahlreiche Selbsthilfeorganisationen<br />
gefördert. Aufgrund der gesetzlichen<br />
Änderungen zum 1. Januar <strong>2000</strong> wurden die<br />
seit 1994 bestehenden Richtlinien über die Selbsthilfeförderung<br />
durch die GKV in <strong>Bayern</strong> (ohne Ersatzkassen)<br />
im Oktober <strong>2000</strong> geändert und an die Inhalte<br />
der gemeinsamen und einheitlichen Grundsätze der<br />
Spitzenverbände der Krankenkassen zur Förderung<br />
der Selbsthilfe gemäß § 20 Absatz 4 SGB V angepasst.<br />
Neu ist in dieser Förderung die Unterstützung<br />
von Selbsthilfekontaktstellen.<br />
In <strong>Bayern</strong> wurden von der Betrieblichen Krankenversicherung<br />
auf Landesebene im Berichtszeitraum 18<br />
landesweit tätige Selbsthilfeorganisationen, wie<br />
beispielsweise die Deutsche Multiple Sklerose<br />
Gesellschaft, die Deutsche Rheuma-Liga oder die<br />
Deutsche Vereinigung Morbus Bechterew sowie 13<br />
Selbsthilfekontaktstellen gefördert.<br />
Prävention: Rahmenvereinbarung<br />
mit der Interessengemeinschaft der<br />
Rückenschullehrer/innen e.V.<br />
Im vergangenen Jahr hatte der <strong>BKK</strong> <strong>Landesverband</strong><br />
<strong>Bayern</strong> das Interesse der Betriebskrankenkassen an<br />
Rahmenvereinbarungen im präventiven Bereich bzw.<br />
zur betrieblichen Gesundheitsförderung abgefragt.<br />
80 Prozent der antwortenden Betriebskrankenkassen<br />
hatten sich für den Abschluss von Rahmenvereinbarungen<br />
mit externen Anbietern ausgesprochen.<br />
Neben den mittlerweile auf Bundesebene abgeschlossenen<br />
Vereinbarungen mit dem Deutschen Volkshoch-