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Jahresbericht 2000-2001 - BKK Landesverband Bayern

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[ Vorwort<br />

Die aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzgebungsverfahren ranken sich im Wesentlichen alle um ein Ziel: die<br />

Steuerung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Nüchtern betrachtet kann man auch sagen:<br />

es geht um die Eingrenzung von Wettbewerbserfolgen der <strong>BKK</strong>. Die <strong>BKK</strong> in <strong>Bayern</strong> sehen<br />

Solidarität und Wettbewerb als die beiden zusammengehörenden Elemente zur Sicherung<br />

und Weiterentwicklung einer Gesundheitsversorgung von hoher Qualität für alle.<br />

Das wettbewerbliche Element wird jedoch durch die bereits veranlassten und<br />

weitere geplante Eingriffe des Gesetzgebers weiter zurückgedrängt.<br />

Da ist zum einen das durch ein Eilverfahren erwirkte Gesetz zur Einschränkung<br />

von Kassenwahl und -wechsel in diesem Jahr. Da ist des<br />

weiteren das in der parlamentarischen Beratung stehende Gesetz zur<br />

Einführung des Wohnortprinzips in der ärztlichen und zahnärztlichen<br />

Vergütung, das neben einer richtigen Zielsetzung auch in erheblichem<br />

Umfang durch den beabsichtigten West-Ost-Transfer die <strong>BKK</strong> einseitig<br />

belasten soll.<br />

Schließlich das Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs, das im Kern<br />

ein Mittelumverteilungsgesetz zu Lasten des <strong>BKK</strong>-Systems darstellt. Um die Ausgestaltung<br />

wird unter Einsatz erheblichen wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen<br />

Sachverstands gerungen. Ein Bereich in diesem Gesetz ist von<br />

besonderer Reichweite: die Entwicklung und Implementierung von<br />

Disease-Management-Programmen (DMP).<br />

Der Gesetzgeber bezeichnet die Regelungen in den neu vorgeschlagenen<br />

Paragraphen des SGB V als gezielte Förderung von<br />

strukturierten Behandlungsprogrammen, die „der Orientierung<br />

des Wettbewerbs auf eine Verbesserung der Versorgungsqualität“<br />

Anschub gibt. Die Verankerung des versorgungspolitischen<br />

Vorhabens in einem Steuerungsinstrument des Wettbewerbs,<br />

dem Risikostrukturausgleich, gibt jedoch Anlass zur Befürchtung,<br />

dass das wettbewerbliche Streben sich nicht ausreichend<br />

auf die Qualität der Programme richten wird, sondern stattdessen<br />

mehr Engagement auf die bloße Einschreibung der für DMP vorgesehenen<br />

eigenen Patientengruppen entfaltet wird. Allein wegen der begriff-

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