13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe
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hino´s <strong>energy</strong> GmbH - 31 -<br />
Zudem zielt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/20<strong>04</strong> des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates vom 29.<strong>04</strong>.20<strong>04</strong>, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 219/2009 vom 11.03.2009,<br />
darauf ab, die Lebensmittelhygiene auf allen Stufen der Herstellung zu gewährleisten.<br />
<strong>Die</strong> Verordnung (EG) Nr. 882/20<strong>04</strong> trifft zudem Regelungen über amtliche Kontrollen zur Überprüfung<br />
der Einhaltung des Lebensmittelrechts. Außerdem sind auf europäischer Ebene im Jahr 20<strong>08</strong> eine<br />
Reihe von Verordnungen ergangen, die ein einheitliches Zulassungsverfahren für<br />
Lebensmittelzusätze, -enzyme und Aromen festschreiben und die Grundsätze ihrer Kennzeichnung<br />
regeln (vgl. etwa Verordnungen <strong>13</strong>31/20<strong>08</strong>, <strong>13</strong>32/20<strong>08</strong> und <strong>13</strong>33/20<strong>08</strong>, geändert durch Verordnungen<br />
(EG) Nr. 238/2010 und 257/2010). Hierdurch soll ein Rahmen zum Schutz der Verbraucher<br />
geschaffen werden.<br />
<strong>Die</strong> Kennzeichnungspflicht wird maßgeblich durch die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG)<br />
Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und<br />
gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geprägt. Nährwert- und gesundheitsbezogene<br />
Angaben in der Werbung und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich<br />
Nahrungsergänzungsmittel, sind nur noch zulässig, wenn sie durch die Verordnung ausdrücklich<br />
zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu<br />
entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. <strong>Die</strong> Verbraucher sollen besser über die<br />
Zusammensetzung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteile informiert werden.<br />
Für Energy Drinks als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke sind darüber hinaus noch die Vorschriften<br />
der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) vom 24.05.20<strong>04</strong>, zuletzt<br />
geändert am 21.05.2012 zu beachten. <strong>Die</strong>se betrifft neben der Kennzeichnung koffeinhaltiger<br />
Erfrischungsgetränke auch die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen der Energy Drinks<br />
beigemischten Zusatzstoffe, wie etwa Koffein oder Taurin.<br />
In Deutschland gelten ergänzend das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch<br />
(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFBG). <strong>Die</strong>ses wird auch als „Dachgesetz“ des deutschen<br />
Lebensmittelrechts bezeichnet. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Der Hersteller, Händler<br />
oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Neben weiteren<br />
Gesetzen und Verordnungen des Bundes haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen, die<br />
insbesondere die Lebensmittelüberwachung betreffen. <strong>Die</strong> Verwendung bestimmter<br />
gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen<br />
ist in der EU verboten; zudem bestehen weitreichende Kennzeichnungspflichten. Zuwiderhandlungen<br />
werden mit Bußgeldern geahndet. Ergänzend hierzu wird der Verbraucher noch durch das<br />
Verbraucher-Informationsgesetz geschützt, welches den obersten Landesbehörden die Möglichkeit<br />
einräumt, die Öffentlichkeit über Verstöße gegen das LFBG zu informieren.<br />
Umweltschutz<br />
<strong>Die</strong> deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1991<br />
wiederholt novelliert und den EU-Maßgaben angepasst. Dabei werden Hersteller und Vertreiber von<br />
Gütern in Verpackungen verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle<br />
Verpackungen müssen bei einem solchen System lizenziert werden. <strong>Die</strong> Wahlmöglichkeit,<br />
Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen oder sich an einem<br />
dualen System zu beteiligen, entfällt.<br />
<strong>Die</strong> Produkte der Gesellschaft unterliegen in Deutschland überwiegend der Pfandpflicht. Seit Mai 2006<br />
müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die<br />
Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. <strong>Die</strong> Organisation dieses<br />
Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.<br />
8. Investitionen<br />
Seit der Veröffentlichung des letzten Jahresabschlusses wurden von der Emittentin keine<br />
wesentlichen Investitionen getätigt.