29.10.2013 Aufrufe

13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe

13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe

13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

hino´s <strong>energy</strong> GmbH - 31 -<br />

Zudem zielt die Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/20<strong>04</strong> des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates vom 29.<strong>04</strong>.20<strong>04</strong>, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 219/2009 vom 11.03.2009,<br />

darauf ab, die Lebensmittelhygiene auf allen Stufen der Herstellung zu gewährleisten.<br />

<strong>Die</strong> Verordnung (EG) Nr. 882/20<strong>04</strong> trifft zudem Regelungen über amtliche Kontrollen zur Überprüfung<br />

der Einhaltung des Lebensmittelrechts. Außerdem sind auf europäischer Ebene im Jahr 20<strong>08</strong> eine<br />

Reihe von Verordnungen ergangen, die ein einheitliches Zulassungsverfahren für<br />

Lebensmittelzusätze, -enzyme und Aromen festschreiben und die Grundsätze ihrer Kennzeichnung<br />

regeln (vgl. etwa Verordnungen <strong>13</strong>31/20<strong>08</strong>, <strong>13</strong>32/20<strong>08</strong> und <strong>13</strong>33/20<strong>08</strong>, geändert durch Verordnungen<br />

(EG) Nr. 238/2010 und 257/2010). Hierdurch soll ein Rahmen zum Schutz der Verbraucher<br />

geschaffen werden.<br />

<strong>Die</strong> Kennzeichnungspflicht wird maßgeblich durch die sogenannte Health-Claims-Verordnung (EG)<br />

Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über nährwert- und<br />

gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geprägt. Nährwert- und gesundheitsbezogene<br />

Angaben in der Werbung und bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln, einschließlich<br />

Nahrungsergänzungsmittel, sind nur noch zulässig, wenn sie durch die Verordnung ausdrücklich<br />

zugelassen sind und den von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch zu<br />

entwickelnden Nährwertprofilen entsprechen. <strong>Die</strong> Verbraucher sollen besser über die<br />

Zusammensetzung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteile informiert werden.<br />

Für Energy Drinks als koffeinhaltige Erfrischungsgetränke sind darüber hinaus noch die Vorschriften<br />

der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung (FrSaftErfrischGetrV) vom 24.05.20<strong>04</strong>, zuletzt<br />

geändert am 21.05.2012 zu beachten. <strong>Die</strong>se betrifft neben der Kennzeichnung koffeinhaltiger<br />

Erfrischungsgetränke auch die Einhaltung der zulässigen Höchstmengen der Energy Drinks<br />

beigemischten Zusatzstoffe, wie etwa Koffein oder Taurin.<br />

In Deutschland gelten ergänzend das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch<br />

(Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFBG). <strong>Die</strong>ses wird auch als „Dachgesetz“ des deutschen<br />

Lebensmittelrechts bezeichnet. Oberstes Gebot ist die Lebensmittelsicherheit. Der Hersteller, Händler<br />

oder Inverkehrbringer hat die einwandfreie Qualität der Ware sicherzustellen. Neben weiteren<br />

Gesetzen und Verordnungen des Bundes haben die Bundesländer Ausführungsgesetze erlassen, die<br />

insbesondere die Lebensmittelüberwachung betreffen. <strong>Die</strong> Verwendung bestimmter<br />

gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen<br />

ist in der EU verboten; zudem bestehen weitreichende Kennzeichnungspflichten. Zuwiderhandlungen<br />

werden mit Bußgeldern geahndet. Ergänzend hierzu wird der Verbraucher noch durch das<br />

Verbraucher-Informationsgesetz geschützt, welches den obersten Landesbehörden die Möglichkeit<br />

einräumt, die Öffentlichkeit über Verstöße gegen das LFBG zu informieren.<br />

Umweltschutz<br />

<strong>Die</strong> deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde seit ihrer Einführung im Jahr 1991<br />

wiederholt novelliert und den EU-Maßgaben angepasst. Dabei werden Hersteller und Vertreiber von<br />

Gütern in Verpackungen verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle<br />

Verpackungen müssen bei einem solchen System lizenziert werden. <strong>Die</strong> Wahlmöglichkeit,<br />

Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen oder sich an einem<br />

dualen System zu beteiligen, entfällt.<br />

<strong>Die</strong> Produkte der Gesellschaft unterliegen in Deutschland überwiegend der Pfandpflicht. Seit Mai 2006<br />

müssen alle Geschäfte, die Getränke in pfandpflichtigen Einwegverpackungen verkaufen, die<br />

Einwegverpackungen der jeweiligen Materialart auch zurücknehmen. <strong>Die</strong> Organisation dieses<br />

Systems liegt bei der Deutschen Pfandsystem GmbH.<br />

8. Investitionen<br />

Seit der Veröffentlichung des letzten Jahresabschlusses wurden von der Emittentin keine<br />

wesentlichen Investitionen getätigt.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!