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13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe

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hino´s <strong>energy</strong> GmbH - 41 -<br />

und untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von je<br />

EUR 1.000,- (nachstehend auch „Schuldverschreibungen“). Jedem Inhaber einer<br />

Schuldverschreibung (ein „<strong>Anleihe</strong>gläubiger“) stehen daraus die in diesen<br />

<strong>Anleihe</strong>bedingungen bestimmten Rechte und Pflichten zu.<br />

2. <strong>Die</strong> Schuldverschreibungen sind einzeln oder gesammelt verbrieft. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin führt<br />

ein Verzeichnis über die <strong>Anleihe</strong>gläubiger. Zahlungen der <strong>Anleihe</strong>schuldnerin erfolgen mit<br />

schuldbefreiender Wirkung an die im Verzeichnis geführten <strong>Anleihe</strong>gläubiger.<br />

3. Eine Übertragung der Schuldverschreibungen ist vom <strong>Anleihe</strong>gläubiger der <strong>Anleihe</strong>schuldnerin<br />

unter Vorlage der einzeln verbrieften Schuldverschreibung unverzüglich anzuzeigen. <strong>Die</strong><br />

Aushändigung der Schuldverschreibung an den Erwerber erfolgt durch die <strong>Anleihe</strong>schuldnerin.<br />

§ 2<br />

Verzinsung<br />

1. <strong>Die</strong> Schuldverschreibungen werden vom 1. Juni 20<strong>13</strong> (einschließlich) an bis zum 31. Dezember<br />

2018 (einschließlich) bezogen auf ihren Nennbetrag mit 8,25 % pro Jahr (Nominalzins) verzinst.<br />

2. <strong>Die</strong> Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig (die<br />

„Zinszahlungstage“). Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so<br />

ist Zinszahlungstag der nächstfolgende Bankarbeitstag. Der erste Zinszahlungstag ist der 31.<br />

Dezember 20<strong>13</strong>.<br />

3. <strong>Die</strong> Zinsen werden nach der Zinsberechnungsmethode ACT/ACT (ICMA) berechnet.<br />

4. Bankarbeitstag im Sinne dieser <strong>Anleihe</strong>bedingungen ist jeder Tag (außer Samstag und<br />

Sonntag), an dem die Geschäftsbanken in München Zahlungen abwickeln.<br />

§ 3<br />

Laufzeit, Fälligkeit, Rückzahlung<br />

1. <strong>Die</strong> Laufzeit der Schuldverschreibungen beginnt am 1. Juni 20<strong>13</strong> und endet mit Ablauf des 31.<br />

Dezember 2018. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin verpflichtet sich, die Schuldverschreibungen am 31.<br />

Dezember 2018 (der „Fälligkeitstag“) zum Nennbetrag zurückzuzahlen, soweit die<br />

Schuldverschreibungen nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückbezahlt oder angekauft<br />

und entwertet wurden. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so<br />

verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.<br />

2. Soweit die <strong>Anleihe</strong>schuldnerin die Schuldverschreibungen nicht am Fälligkeitstag zurückzahlt,<br />

werden diese ab dem Fälligkeitstag (einschließlich) bis zum Tag der tatsächlichen Rückzahlung<br />

(ausschließlich) mit dem Zinssatz gemäß § 2 Abs. 1 der <strong>Anleihe</strong>bedingungen verzinst.<br />

Weitergehende Ansprüche der <strong>Anleihe</strong>gläubiger, insbesondere Ansprüche auf einen<br />

Verzugsschaden, sind ausgeschlossen.<br />

§ 4<br />

Zahlstelle, Zahlungen<br />

1. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin ist verpflichtet, während der gesamten Laufzeit der <strong>Anleihe</strong> mindestens<br />

eine Zahlstelle zu benennen, die ihren Sitz in Deutschland hat (nachfolgend auch „Zahlstelle“).<br />

Erste Zahlstelle ist die <strong>Anleihe</strong>schuldnerin.<br />

2. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin behält sich das Recht vor, jederzeit eine Bank als Zahlstelle zu<br />

benennen. Den <strong>Anleihe</strong>gläubigern werden Änderungen in Bezug auf die Zahlstelle umgehend<br />

gemäß § 10 bekanntgemacht. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin wird dafür sorgen, dass stets eine<br />

Zahlstelle ernannt ist.<br />

3. <strong>Die</strong> <strong>Anleihe</strong>schuldnerin verpflichtet sich, alle nach diesen <strong>Anleihe</strong>bedingungen geschuldeten<br />

Beträge in frei verfügbarer und konvertierbarer gesetzlicher Währung der Bundesrepublik<br />

Deutschland zu zahlen, ohne dass, abgesehen von der Beachtung anwendbarer gesetzlicher

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