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13-04-08 rhino Anleiheprospekt clear - Die rhino's-energy-Anleihe

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hino´s <strong>energy</strong> GmbH - 4 -<br />

Abschnitt C – Wertpapiere<br />

C.1 Beschreibung von Art und Gattung der angebotenen Wertpapiere<br />

Bei den angebotenen Wertpapieren handelt es sich um Schuldverschreibungen.<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): A1R1BD<br />

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A1R1BD4<br />

C.2. Währung der Wertpapieremission<br />

<strong>Die</strong> Schuldverschreibungen werden in Euro angeboten.<br />

C.5 Beschränkung für die freie Übertragbarkeit der Schuldverschreibungen<br />

Entfällt, denn der <strong>Anleihe</strong>gläubiger kann seine Schuldverschreibungen auch vor Ablauf der Laufzeit<br />

ohne Zustimmung der Emittentin ganz oder teilweise an Dritte übertragen, abtreten, belasten oder<br />

vererben. <strong>Die</strong> Übertragbarkeit der Schuldverschreibungen ist nicht beschränkt.<br />

C.8 Beschreibung der mit den Wertpapieren verbundenen Rechte einschließlich der<br />

Rangordnung sowie Beschränkungen dieser Rechte<br />

Der Anleger hat als <strong>Anleihe</strong>gläubiger gegenüber der Emittentin das Recht, Zinszahlungen aus der<br />

<strong>Anleihe</strong> zu fordern. Er hat außerdem das Recht, am Ende der Laufzeit von der Emittentin die<br />

Rückzahlung des jeweiligen <strong>Anleihe</strong>betrags (nominal) zu fordern. Eine vorzeitige ordentliche<br />

Kündigung durch <strong>Anleihe</strong>gläubiger ist nicht möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen sind<br />

<strong>Anleihe</strong>gläubiger berechtigt, die außerordentlich Kündigung ihrer Schuldverschreibungen zu erklären<br />

und die unverzügliche Rückzahlung ihrer Schuldverschreibungen zu verlangen.<br />

<strong>Die</strong> Schuldverschreibungen samt Zinszahlungen begründen unmittelbare, unbedingte, nicht<br />

nachrangige und nicht besicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen<br />

anderen nicht nachrangigen und nicht besicherten Verbindlichkeiten der Emittentin in gleichem Rang<br />

stehen, sofern diese nicht kraft Gesetzes Vorrang haben.<br />

Entfällt, nachdem keine Beschränkungen der Rechte bestehen.<br />

C.9 Zinsen und Rendite<br />

<strong>Die</strong> Schuldverschreibungen werden vom 1. Juni 20<strong>13</strong> (einschließlich) an bis zum 31. Dezember 2018<br />

(einschließlich) mit einem Zinssatz von 8,25 % pro Jahr bezogen auf ihren Nennbetrag verzinst. <strong>Die</strong><br />

Zinsen werden nach der Zinsberechnungsmethode ACT/ACT (ICMA) berechnet.<br />

<strong>Die</strong> Zinsen sind jährlich nachträglich jeweils am 31. Dezember zur Zahlung fällig (Zinszahlungstage).<br />

Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Bankarbeitstag ist, so ist Zinszahlungstag der<br />

nächstfolgende Bankarbeitstag. Der erste Zinslauf beginnt am 1. Juni 20<strong>13</strong> und endet am 31.<br />

Dezember 20<strong>13</strong> (jeweils einschließlich).<br />

<strong>Die</strong> Rückzahlung des <strong>Anleihe</strong>kapitals zum Nennwert erfolgt am ersten Bankarbeitstag nach Ende der<br />

Laufzeit durch Überweisung an den Anleger.<br />

Für die Berechnung der individuellen Rendite über die Gesamtlaufzeit hat der Anleger die Differenz<br />

zwischen dem Rückzahlungsbetrag einschließlich der gezahlten Zinsen und dem ursprünglich<br />

gezahlten Nennbetrag sowie die Laufzeit der <strong>Anleihe</strong> und seine Transaktionskosten zu<br />

berücksichtigen. <strong>Die</strong> jeweilige Netto-Rendite der <strong>Anleihe</strong> lässt sich erst am Ende der Laufzeit<br />

bestimmen, da sie von eventuell zu zahlenden individuellen Transaktionskosten abhängig ist.<br />

Name des Vertreters der Schuldtitelinhaber<br />

Entfällt, da die Emittentin bislang keinen gemeinsamen Vertreter der <strong>Anleihe</strong>gläubiger benannt hat.

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