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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG FISCHEREI<br />

Abbildung 13: VÖAFV-Revier Mannswörth (Quelle: VÖAFV; dicke Linie – befischbares Ufer)<br />

Besondere Revierbestimmungen laut Managementplan Nationalpark Donau-Auen (1999 und<br />

Folgejahre):<br />

Ab ca. 200 m unterhalb der Zainet-Hagel Traverse liegt das Revier im Nationalpark Donau-Auen<br />

und unterliegt daher den Bestimmungen gemäß Managementplan Nationalpark Donau-Auen.<br />

Befischbare Gewässerteile:<br />

Donau von der Nationalparkgrenze bis zur Landesgrenze Wien / NÖ (Strom-km 1915,7 - 1912,5)<br />

Zaineth-Hagel<br />

Alle übrigen Gewässer sind Schongebiete.<br />

Fischzeiten:<br />

Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, ausgenommen Daubelfischer.<br />

Generelles Fischereiverbot vom 1. - 30. September. Die Daubelfischerei ist darüber hinaus vom<br />

1. - 31. Mai verboten.<br />

Fischereiausübung:<br />

Im Zaineth-Hagel ist Zillenfischerei gestattet.<br />

PROJEKTWERBER: via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. VERFASSER: ezb, TB Zauner<br />

FEBRUAR 2006 Seite 26

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