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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG FISCHEREI<br />

Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.<br />

Generelles Fischereiverbot vom 1. - 30. September.<br />

Fischereiausübung:<br />

Vom Ufer aus oder mit der Zille.<br />

Zillenliegeplätze:<br />

Im Nationalpark keine.<br />

Zufahrt:<br />

Eine Zufahrt mit KFZ ist im Nationalparkgebiet nicht gestattet.<br />

Lizenzen:<br />

Da nur ein Bruchteil des Revieres im Nationalparkgebiet liegt und die Wasserqualität der Schwechat<br />

entsprechend gering ist, sind keine besonderen Regelungen zu treffen.<br />

Besatz:<br />

In jenem Revierteil, der im Nationalpark gelegenen ist wird der Besatz eingestellt.<br />

3.1.6 FISCHEREIREVIER I6 (FISCHAMEND)<br />

Fischereiberechtigter: Stadtgemeinde Fischamend<br />

Fischereiausübungsberechtigter: Fischereiverein Fischamend<br />

Revierbeschreibung (NÖ Fischereirevierkataster):<br />

Rechte Hälfte des Donaustromes von Strom-km 1912,52 bis 1906,934 sowie sämtliche Altarme<br />

zwischen rechtem Donauufer und dem Hochwasserschutzdamm in diesem Bereich (siehe<br />

Abbildung 16).<br />

Schongebiete (NÖ Fischereirevierkataster): Zwei Ausstände am östlichen Ende des Hochwasserschutzdammes<br />

PROJEKTWERBER: via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H. VERFASSER: ezb, TB Zauner<br />

FEBRUAR 2006 Seite 30

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