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Europäische<br />
Kommission<br />
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT<br />
DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
Strom-km 1921,0 – 1872,7<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITS-<br />
ERKLÄRUNG<br />
Inhalt:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
<strong>Bericht</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft:<br />
Verfasser:<br />
ID.at<br />
Integratives Donauprojekt in Österreich<br />
DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />
Österreichisches Institut für Raumplanung<br />
A – 1170 Wien, Klopstockgasse 34<br />
Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />
Projektwerber:<br />
via donau – Österreichische<br />
Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />
Donau-City-Straße 1<br />
1220 Wien<br />
Ersteller: Stanzer G. Datum: Februar 2006 Ausfertigung: A Einlage: U.14.1<br />
Plangröße: - Maßstab: A4 Datei: U_14_1_Landschaft.pdf
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
IMPRESSUM<br />
AUFTRAGGEBER:<br />
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />
via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />
Donau-City-Straße 1<br />
1220 Wien<br />
AUFTRAGNEHMER:<br />
ID.at Integratives Donauprojekt in Österreich<br />
DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />
Österreichisches Institut für Raumplanung<br />
Klopstockgasse 34, 1170 Wien<br />
Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />
eMail: office@donauconsult.at<br />
FACHLICHE LEITUNG:<br />
Mag. Gregori Stanzer<br />
Österreichisches Institut für Raumplanung<br />
Franz-Josefs-Kai 27, 1010 Wien,<br />
Tel.: +43 1 533 87 47, Fax DW 66<br />
eMail: stanzer@oir.at<br />
web: www.oir.at<br />
BEARBEITUNG:<br />
Dipl.-Ing. Sebastian Beiglböck (ÖIR)<br />
Mag. Gregori Stanzer (ÖIR)<br />
Cand. Ing. Christian Spanring (ÖIR-Informationsdienste)<br />
Franz-Josefs-Kai 27, 1010 Wien,<br />
Tel.: +43 1 533 87 47, Fax DW 66<br />
eMail: office@oir.at<br />
web: www.oir.at<br />
Stand der Daten, die dem Fachbeitrag zu Grunde liegen: Februar 2006 (Abschluss des Generellen Projektes)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 2
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1 EINLEITUNG 5<br />
1.1 Untersuchungsraum 6<br />
1.2 Grundlagen 7<br />
1.2.1 Rechtliche Situation für das Gebiet des Nationalparks Donauauen 7<br />
1.2.2 Landschaftsschutz in Wien 9<br />
1.2.3 Landschaftsschutz in Niederösterreich 9<br />
1.2.4 Weitere Grundlagen 11<br />
2 METHODIK 12<br />
2.1 Gliederung des Untersuchungsraumes 12<br />
2.1.1 Allgemeines 12<br />
2.1.2 Teilräume 13<br />
2.1.3 Untersuchungsraum 14<br />
2.1.4 Gliederung im Zuge der Landschaftsraumanalyse 14<br />
2.2 Beurteilungskriterien für den Fachbeitrag Landschaftsbild 22<br />
2.2.1 Das Bezugssystem 26<br />
2.2.2 Die Analyse des Landschaftsraumes 27<br />
2.2.3 Beurteilungskriterien Sensibilität 36<br />
2.2.4 Beurteilungskriterien Wirkungsintensität 40<br />
2.2.5 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit 47<br />
2.2.6 Beurteilungskriterien Maßnahmenwirksamkeit 48<br />
3 IST-SITUATION 49<br />
3.1 Allgemeines 49<br />
3.1.1 Landesplanungen für Wien 49<br />
3.1.2 Landesplanungen für Niederösterreich 49<br />
3.2 Beschreibung der Landschaftsräume im Projektgebiet 50<br />
3.2.1 Donauauen östlich von Wien 50<br />
3.2.2 Marchfeld 53<br />
3.2.3 Rauchenwarther Platte 54<br />
3.2.4 Arbesthaler Hügelland 54<br />
3.2.5 Prellenkirchner Flur 55<br />
3.2.6 Hainburger Berge 56<br />
3.2.7 Landschaftsraum Flusslauf 56<br />
3.3 Beschreibung der Teilräume und Bewertung der Sensibilität 60<br />
3.3.1 Wiener Bereich – Nord 60<br />
3.3.2 Wiener Bereich – Süd 65<br />
3.3.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 69<br />
3.3.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 82<br />
3.3.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 93<br />
3.3.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 103<br />
3.3.7 Grenzstrecke 117<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 3
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
3.4 Zusammenfassende Darstellung 120<br />
4 WIRKUNGEN DES VORHABENS 122<br />
4.1 Relevante Beeinflussungen 122<br />
4.2 Wirkungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase nach Teilräumen 124<br />
4.2.1 Wiener Bereich – Nord 124<br />
4.2.2 Wiener Bereich – Süd 126<br />
4.2.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 127<br />
4.2.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 130<br />
4.2.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 133<br />
4.2.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 136<br />
4.2.7 Grenzstrecke 139<br />
4.3 Wirkungen in der Bauphase 141<br />
4.4 Wirkungen im Konfliktfall 142<br />
4.5 Zusammenfassende Darstellung 143<br />
5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT<br />
UND RESTBELASTUNG 145<br />
5.1 Allgemeines 145<br />
5.2 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Betriebs- und Erhaltungsphase 145<br />
5.3 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauphase 145<br />
5.4 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Konfliktfall 146<br />
5.5 Zusammenfassende Beurteilung der Restbelastung 146<br />
6 ZUSAMMENFASSUNG 148<br />
6.1 Schwierigkeiten 148<br />
6.2 Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen 148<br />
6.3 Beweissicherung und Kontrollen 148<br />
6.4 Zusammenfassende Beurteilung 148<br />
7 VERZEICHNISSE 152<br />
7.1 Abkürzungen 152<br />
7.2 Abbildungen 152<br />
7.3 Tabellen 155<br />
7.4 Literatur 158<br />
7.4.1 Rechtliche Grundlagen 158<br />
7.4.2 Internetquellen 158<br />
7.4.3 Weitere Quellen 159<br />
8 ANHANG 161<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 4
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
1 EINLEITUNG<br />
Das Vorhaben des Flussbaulichen Gesamtprojektes Donau östlich von Wien wird in der Einlage<br />
U.1.1 Zusammenfassende Darstellung detailliert beschrieben. Dieser Fachbeitrag konzentriert sich<br />
darauf, entsprechend den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 die erforderlichen Nachweise<br />
zu erbringen, mit denen es möglich ist, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieses<br />
Vorhabens auf das Schutzgut „Landschaft“ (§ 1 Abs. 1 Z. 1 lit. c UVP-G 2000) festzustellen und<br />
auf fachlicher Grundlage zu beschreiben und zu bewerten. Gemäß § 6 Abs. 1 UVP-G 2000 sind<br />
sowohl der Bau (sog. Bauphase) als auch der vorhabensgemäße Betrieb (sog. Betriebs- und Erhaltungsphase)<br />
zu berücksichtigen.<br />
Überblick über die relevanten Untersuchungsinhalte<br />
Für den Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr werden folgende Fragestellungen als relevant<br />
eingeschätzt:<br />
• Optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes;<br />
• Funktionelle Beeinträchtigung der Landschaft (Raumveränderung, Trennwirkung);<br />
• Flächenmäßiger Verlust von Landschaftsschutzgebieten.<br />
Abgrenzung zu anderen Schutzgütern<br />
Um Doppelbearbeitungen und Doppelbeurteilungen in mehren Schutzgütern zu vermeiden, ist es<br />
sinnvoll, bestimmte Projektwirkungen ausschließlich innerhalb eines Fachbeitrages zu untersuchen.<br />
Folgende Projektwirkungen, welche auch Auswirkungen auf das Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
haben, werden schwerpunktmäßig in anderen Schutzgütern behandelt:<br />
• Aussagen zur Vegetation werden im Fachbeitrag Pflanzen (Einlage U.7) getroffen.<br />
• Aussagen zum Artenschutz und zu Naturdenkmalen werden mit Ausnahme von landschaftsbildlich<br />
besonders relevanten Objekten im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz<br />
(Einlage U.9) behandelt.<br />
• Aussagen zur ökologischen Funktionstüchtigkeit von Lebensräumen sowie zu Schutzgebieten<br />
werden ebenfalls im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz (Einlage U.9) behandelt.<br />
• Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzflächen werden im Fachbeitrag Landwirtschaft<br />
(Einlage U.12) untersucht.<br />
• Aussagen zur forstwirtschaftlichen Nutzflächen werden im Fachbeitrag Forstwirtschaft<br />
(Einlage U.13) untersucht.<br />
• Aussagen zum Ortsbild werden im Fachbeitrag Kulturgüter/Ortsbild/Sachgüter (Einlage<br />
U.15) untersucht.<br />
• Aussagen zur Erholungsnutzung werden im Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr<br />
(Einlage U.18) untersucht.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 5
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
<strong>Bericht</strong>sstruktur<br />
Der <strong>Bericht</strong> beschreibt gemäß den Anforderungen von § 6 UVP-G 2000:<br />
• die Methodik der Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens (Kapitel<br />
2);<br />
• die Ist-Situation und Beeinflussungssensibilität des Raumes (Kapitel 3);<br />
• die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Kapitel 4);<br />
• die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens<br />
auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden<br />
sollen, einschließlich deren Bewertung der Wirksamkeit und der verbleibenden Restbelastung<br />
(Kapitel 5);<br />
• allfällige Schwierigkeiten, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern und Maßnahmen<br />
zur Beweissicherung (Kapitel 6).<br />
1.1 UNTERSUCHUNGSRAUM<br />
Standortgemeinden für vorliegendes Projekt sind die Bundeshauptstadt Wien, Groß-Enzersdorf,<br />
Eckartsau, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Engelhartstetten, Schwechat, Fischamend,<br />
Haslau-Maria Ellend, Scharndorf, Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg, Hainburg<br />
an der Donau und Wolfsthal.<br />
Neben den Standortgemeinden sind im UVP-Verfahren auch die Anrainergemeinden, welche an<br />
die Standortgemeinden angrenzen, zu beachten. Sie haben Parteienstellung im Genehmigungsverfahren,<br />
wenn sie „von wesentlichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />
betroffen sein können“ (§ 19 UVP-G 2000).<br />
Prinzipiell kann bei vorliegendem Projekt davon ausgegangen werden, dass im Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
flussaufwärts des Kraftwerks Freudenau keine wesentlichen vorhabensbedingten Auswirkungen<br />
zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Stadt Wien<br />
ist auch eine Beeinflussung der südlichen, westlichen und nördlichen Nachbargemeinden Wiens<br />
nicht zu erwarten.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 6
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 1:<br />
Standortgemeinden<br />
(Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK 200)<br />
Für weitere Informationen zum Untersuchungsraum siehe Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung.<br />
1.2 GRUNDLAGEN<br />
Generell liegt in Österreich die Zuständigkeit für Gesetzgebung und Vollzug im Bereich Landschaftsschutz<br />
in der Kompetenz der Länder. Eine Ausnahme bilden die internationalen Abkommen<br />
wie z. B. die Alpenkonvention, die Ramsar Konvention oder die Berner Konvention und die naturschutzrelevanten<br />
Programme der Europäischen Kommission, die den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
betreffen. In den Bereichen Forstrecht und Wasserrecht kann das Bundesrecht ebenso aktiv in<br />
diese Landeskompetenz eingreifen.<br />
Im Fachbeitrag Landschaftsbild/Landschaftsschutz werden die Grundlagen jener Schutzgebiete<br />
und raumordnungsrechtlicher Verordnungen angeführt, welche sich auf die Landschaft beziehen.<br />
Im Unterschied zum Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz wird hier das alleinige Augenmerk auf<br />
die Aspekte des Landschaftsschutzes gelegt.<br />
1.2.1 RECHTLICHE SITUATION FÜR DAS GEBIET DES NATIONAL-<br />
PARKS DONAUAUEN<br />
Am 27. Oktober 1996 wurde zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Niederösterreich<br />
und Wien eine Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-<br />
Auen unterzeichnet, womit der Nationalpark Donau-Auen offiziell eröffnet war (Vereinbarung gemäß<br />
Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung<br />
und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, 1997).<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 7
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
In den Nationalparkgesetzen der Länder Wien und Niederösterreich wird eindeutig auf die Schutzfunktion<br />
des Nationalparkes auf die Landschaft hingewiesen:<br />
Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz L490/000)<br />
§ 1 Ziele des Gesetzes<br />
3. eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume von Vogelarten des Anhanges I<br />
der Vogelschutz – Richtlinie und von Zugvogelarten zu erhalten und zu fördern, einzigartige Landschaften<br />
und Biotope, insbesondere die Lebensraumtypen des Anhanges I der Fauna-Flora-<br />
Habitat – Richtlinie zu erhalten, wobei Systeme mit niedrigem Nährstoffniveau, alte gewachsene<br />
Systeme sowie Systeme mit hohem natürlichen Entwicklungspotenzial für eine lange Entwicklungsdauer<br />
vorrangigen Schutz genießen;<br />
NÖ Nationalparkgesetz (LGBl. 5505-0)<br />
§ 2 Ziele<br />
(1) Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass<br />
2. besonders eindrucksvolle und formenreiche Landschaftsbereiche in ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit<br />
und Schönheit sowie die Funktionalität und die Artenvielfalt der Ökosysteme erhalten<br />
und gefördert werden; [...]<br />
4. die für dieses Gebiet repräsentative Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume<br />
und die vorhandenen historisch bedeutsamen Objekte und Landschaftsteile bewahrt werden;<br />
Auch im per Bescheid erlassenen Managementplan für den Nationalpark (1999 und Folgejahre per<br />
Bescheid) werden folgende Ziele für den Landschaftsbild angeführt:<br />
Naturraummanagement<br />
Entwicklungsziele:<br />
Im Nationalpark Donauauen sollen vor allem die auentypischen Arten, Lebensgemeinschaften und<br />
Lebensräume gefördert und bewahrt werden. [...] Als Folge früherer Eingriffe entstandene oder<br />
geförderte Sonderstandorte (z.B. Heißländen, Hochwasserschutzdämme, hochwasserfreie Stillgewässer)<br />
mit hohem Naturschutzwert sollen soweit als möglich erhalten werden. [...] Für die Auen<br />
donauseits des Hochwasserschutzdammes wäre die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen<br />
Zustandes ein mögliches Entwicklungsziel. Eine so grundlegende Restaurierung könnte<br />
aber die Schifffahrt und den Hochwasserschutz nicht gewährleisten und erscheint auch aus ökologischer<br />
Sicht nicht unproblematisch. [...]<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 8
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
1.2.2 LANDSCHAFTSSCHUTZ IN WIEN<br />
Im Wiener Naturschutzgesetz (L480/000) finden einige Bestimmungen im Rahmen des allgemeinen<br />
Landschaftsschutzes zum Schutz der Natur außerhalb von Schutzgebieten. So ist zum Beispiel<br />
im gesamten Stadtgebiet das Abbrennen von Gehölzen, Wiesen und Schilf, das Benutzen<br />
von Kraftfahrzeugen im Grünbereich und das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen etc. verboten. Die<br />
Kategorien von besonderen Schutzgebieten in Wien und ihr Schutzzweck kann aus Tabelle 1 ersehen<br />
werden.<br />
Kategorien<br />
Naturschutzgebiet<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Geschützter Landschaftsteil<br />
Ziel beziehungsweise Schutzzweck<br />
• Bewahrung national bedeutender Naturräume<br />
• Erhaltung eines intakten Landschaftshaushaltes, seltener oder gefährdeter<br />
Arten, besonderer Lebensgemeinschaften oder Naturgebilde<br />
beziehungsweise der ökologischen und wissenschaftlichen<br />
Bedeutung eines Gebietes<br />
• Bewahrung schöner Landschaften<br />
• Gebiete mit besonderer Landschaftsgestalt, bedeutende Kulturlandschaften<br />
oder Landschaften, die der naturnahen Erholung dienen<br />
• Bewahrung regional bedeutender Naturräume<br />
• Schutz kleinräumiger Gebiete, die die Landschaftsgestalt prägen,<br />
der naturnahen Erholung dienen, kleinklimatische, ökologische oder<br />
kulturgeschichtliche Bedeutung aufweisen und ähnliches – wie Gewässer,<br />
Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 1:<br />
Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Wien<br />
(Quelle: wien.gv.at)<br />
Naturdenkmäler sind Naturgebilde, die für die umgebende Landschaft von besonderem Gepräge<br />
sind oder aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen besondere Bedeutung haben. Im Rahmen<br />
des Fachbeitrages Landschaftsbild werden Naturdenkmäler nur berücksichtigt, wenn sie herausragenden<br />
Einfluss auf das Landschaftsbild haben; ansonsten finden alle Naturdenkmäler in<br />
den Fachbeitrag Naturschutz Eingang.<br />
Als landschaftsbezogene Schutzkategorie der Wiener Flächenwidmung ist der Wald- und Wiesengürtel<br />
zu nennen (Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch/Bauordnung<br />
für Wien, § 4 (1) 1.). Lobau, Donauinsel und der Bereich Blaues Wasser sind im Wiener Flächenwidmungs-<br />
und Bebauungsplan als Wald- und Wiesengürtel gewidmet.<br />
1.2.3 LANDSCHAFTSSCHUTZ IN NIEDERÖSTERREICH<br />
Das Landschaftsschutzgebiet in Niederösterreich ist eine Schutzform, die der Erhaltung charakteristisch<br />
gestalteter Kulturlandschaften und eines natürlichen, gesunden Lebensraumes für den<br />
Menschen dient. Die landschaftliche Schönheit und ihre Eigenart soll im Interesse der Erholung,<br />
aber auch des Fremdenverkehrs geschützt und das äußere Erscheinungsbild sowie der Erholungswert<br />
bewahrt werden. Es gibt in Niederösterreich derzeit 28 Landschaftsschutzgebiete und<br />
diese umfassen 22,4% der Landesfläche. Dem Schutzzweck entsprechend sollen in diesen Gebie-<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 9
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
ten landschaftsästhetisch negative Einflüsse möglichst hintan gehalten werden. So bedürfen die<br />
Baulandwidmung und die Erlassung von Bebauungsplänen einer besonderen naturschutzfachlichen<br />
Begutachtung. Die Errichtung von Baulichkeiten außerhalb von Ortsgebieten, die Materialgewinnung,<br />
der Kahlhieb von Baumgruppen sowie die Vornahme von Erdbewegungen bedürfen<br />
der Bewilligung durch die Naturschutzbehörde (Quelle: www.noel.gv.at).<br />
Im Untersuchungsraum gibt es nur ein Landschaftsschutzgebiet nach NÖ Naturschutzgesetz 2000<br />
§ 8 (LGBl. 5500-0), das allerdings das gesamte Gebiet der Donauauen und weite angrenzende<br />
Agrarflächen im Projektraum (über das Gebiet des Nationalparks hinausgehend) umfasst: Das<br />
Landschaftsschutzgebiet Donau-March-Thaya-Auen (Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />
§ 2 Abs. 20, LGBl. 5500/35).<br />
Kategorien<br />
Naturschutzgebiet<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />
Ziel beziehungsweise Schutzzweck<br />
Erhaltung möglichst ursprünglicher Gebiete bzw. solcher von besonderer naturwissenschaftlicher<br />
Bedeutung<br />
Erhaltung charakteristisch gestalteter Kulturlandschaften und eines natürlichen,<br />
gesunden Lebensraumes für den Menschen<br />
Erhaltung der vorhandenen Kulturlandschaft, Erhaltung von ökologischen<br />
Ausgleichsräumen und Sicherung der Erholungsfunktion<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 2:<br />
Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Niederösterreich<br />
(Quelle: www.noel.gv.at)<br />
Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung möglichst ursprünglicher Gebiete bzw. solcher von besonderer<br />
naturwissenschaftlicher Bedeutung (z.B. Standorte seltener Pflanzen- oder Tierarten). Im<br />
Unterschied zu Landschaftsschutzgebieten sind Naturschutzgebiete meist kleinflächiger und ist<br />
hier grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Naturschutzgebiete genießen den strengsten Schutz und<br />
dürfen nur auf den öffentlichen bzw. dafür bestimmten Wegen betreten werden. Ausnahmen vom<br />
Eingriffsverbot bestehen für die Jagd und die Fischerei; weitere Ausnahmen (z.B. Wiesennutzung)<br />
können unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Auflagen gestattet werden.<br />
Derzeit gibt es 50 Naturschutzgebiete in Niederösterreich (Quelle: www.noel.gv.at). Im Bereich der<br />
Standort- und Anrainergemeinden sind dies: Lobau – Schüttelau – Schönauer Hafen und Braunsberg<br />
– Hundsheimer Berg.<br />
Aussagen zu Naturdenkmalen sind Bestandteil des Fachbeitrages Naturschutz / Biotopschutz (Einlage<br />
U.9.1) und finden sich eben dort.<br />
Naturparke befinden sich im Untersuchungsraum keine.<br />
Die Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland und nördliches Wiener<br />
Umland (LGBl. 8000/85-0 Stammverordnung 155/99 bzw. LGBl. 8000/86-0 Stammverordnung<br />
155/99) gelten für die Verwaltungsbezirke Korneuburg und Tulln (Nord) bzw. Baden, Bruck an der<br />
Leitha und Mödling (Süd) sowie für die Gerichtsbezirke Gänserndorf, Groß-Enzersdorf, Wolkersdorf<br />
und Klosterneuburg (Süd) bzw. Purkersdorf und Schwechat (Nord). Sie bestehen aus:<br />
• Verordnungstext<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 10
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
• Kartenteil (Anlage 1)<br />
• Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 2)<br />
• Liste der Eignungszonen für Naturstein, Ton und Gips (Anlage 3)<br />
• Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 4)<br />
Ziel der Raumordnungsprogramme ist es, funktionsfähige Räume für die Erholung, die landwirtschaftliche<br />
Produktion und eine geordnete Siedlungstätigkeit zu gewährleisten. Unter anderem<br />
werden folgende Maßnahmen gesetzt:<br />
• Kenntlichmachung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen zur Erhaltung einer funktionsfähigen<br />
Landwirtschaft;<br />
• Kenntlichmachung von erhaltenswerten Landschaftsteilen zur Erhaltung der vorhandenen<br />
Kulturlandschaft, zur Erhaltung von ökologischen Ausgleichsräumen und zur Sicherung<br />
der Erholungsfunktion;<br />
• Ausweisung von Regionalen Grünzonen zur Gliederung des Raumes und für Zwecke<br />
der Naherholung;<br />
In den Standort- und Anrainergemeinden werden Gebiete als Erhaltenswerte Landschaftsteile und<br />
Regionale Grünzonen bezeichnet und verordnet. Die kartographische Darstellung der Erhaltenswerten<br />
Landschaftsteile und der Regionalen Grünzonen stand in analoger, jedoch nicht digitaler<br />
Form zur Verfügung.<br />
In die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurden die Regionalen Grünzonen nicht eingetragen,<br />
da die beiden Regionalen Grünzonen innerhalb des Untersuchungsgebietes – der Reisenbach<br />
bei Fischamend und der Stempfelbach bei Markthof – bereits außerhalb des Hochwasserabflussgebietes<br />
der Donau liegen. Die Erhaltenswerten Landschaftsteile wurden in die Karte Ist-<br />
Situation Talboden (Einlage U.14.2) nicht aufgenommen, da sie deckungsgleich mit den Landschaftsraumeinheiten<br />
Uferbereiche Donau und Donauauen sind – einzig mit der Einschränkung,<br />
dass sämtliche Gemeinden nördlich der Donau in den Donauauen keine Erhaltenswerten Landschaftsteile<br />
ausgewiesen haben. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in den Gemeinden<br />
nördlich der Donau nur die Landschaftsraumeinheit Fadenbach als Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />
verordnet.<br />
1.2.4 WEITERE GRUNDLAGEN<br />
Folgende Inhalte werden erhoben und dargestellt:<br />
• Analyse der wesentlichen überregionalen und regionalen Planungsvorgaben und<br />
Rechtsmaterien mit Relevanz für das Landschaftsbild, (Naturschutzgesetze, regionale<br />
Raumordnungsprogramme, Stadtentwicklungsplan, Nationalparkrecht, kleinregionale Konzepte<br />
etc.)<br />
• Erhebung des Ist-Zustandes des Landschaftsbildes mittels Recherche und Befahrungen,<br />
Auswertung von Luftbildern und fotographischen Dokumentationen 1 .<br />
1<br />
Bei der fotographischen Dokumentation der Uferbereiche der Fa. Donauconsult Zottl & Erber GesmbH. ist zu beachten,<br />
dass diese im Winter bei Niedrigwasser aufgenommen wurde. Viele Uferbereiche scheinen daher stärker verlandet,<br />
als sie die meiste Zeit des Jahres über wirken.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 11
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
2 METHODIK<br />
Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />
Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />
Darstellung allgemein beschrieben.<br />
2.1 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />
2.1.1 ALLGEMEINES<br />
Aufgrund der Abgrenzung der im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes vorgesehenen<br />
Eingriffe ergibt sich, dass die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden nicht<br />
oder nur in einem verschwindenden Ausmaß berührt werden. Daher kann eine Konzentration der<br />
UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des Projektes<br />
auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt und<br />
behandelt.<br />
Im Detail umfasst der in der UVE für das Schutzgut Landschaftsbild betrachtete Untersuchungsraum<br />
den Donaustrom, die Donau-Auen und das Gebiet der Standortgemeinden bis zum übergeordneten<br />
Straßennetz der Bundesstraßen A 2 und Landesstraßen B 3 und L 4 . Über dieses Straßennetz<br />
hinaus wird noch das geschlossen bebaute Siedlungsgebiet und ein Puffergebiet von 200<br />
Metern betrachtet.<br />
Die Gründe für diese Abgrenzung des Untersuchungsraumes sind:<br />
• Der überwiegende Teil der Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes findet direkt im<br />
Donaustrom und am Donauufer statt.<br />
• Die Maßnahmen der Gewässervernetzung beziehen sich auf die den Donaustrom begleitenden<br />
Auen und sind somit zum Teil recht weit von den Ortschaften entfernt.<br />
• Der Baustellenverkehr findet innerhalb der Grenzen des definierten Untersuchungsraumes<br />
statt, ein großer Teil des Baustellenverkehrs wird außerdem mit Schiffen abgewickelt.<br />
• Die im Rahmen von Bau und Instandhaltung vorgesehenen Lagerflächen befinden sich<br />
ebenfalls innerhalb der Grenzen des Untersuchungsraumes.<br />
Der Untersuchungsraum wird in weiterer Folge in Teilräume untergliedert. Bei der karthographischen<br />
Darstellung ist zu beachten, dass die Staats- und Gemeindegrenzen gem. ÖK 50 durch pro-<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Die Autobahnen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen A) werden grundsätzlich vom Bund erhalten. Der Bund hat<br />
1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.<br />
Am 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen, die weder Autobahnen noch Schnellstraßen sind (ehemalige Bundesstraßen<br />
B), an die Bundesländer übertragen und von diesen erhalten, sind also nunmehr Landesstraßen B. Umgangssprachlich<br />
werden jedoch ausschließlich diese ehemaligen Bundesstraßen als Bundesstraßen bezeichnet.<br />
Landesstraßen werden von den Bundesländern erhalten. Sie haben die Abkürzung LH (für Landeshauptstraße) oder<br />
L.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 12
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
jektionsbedingte Verzerrungen nicht unbedingt den Teilraum- bzw. Wirkzonengrenzen entsprechen<br />
müssen. Die Staats- und Gemeindegrenzen in den beiliegenden Karten bilden die Realität jedenfalls<br />
exakter ab als die ÖK 50.<br />
2.1.2 TEILRÄUME<br />
Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden für die Beurteilung des Vorhabens vier<br />
Abschnitte festgelegt, die den Raum gliedern und als Teilräume für die UVE dienen. Die Gliederung<br />
orientiert sich an wasserbaulichen Kriterien und Verwaltungsgrenzen: Der Teilraum A „Wiener<br />
Bereich“ umfasst jenen Abschnitt, für welchen die Austrian Hydro Power sich im Zuge der<br />
Errichtung und Betreibung des Kraftwerkes Freudenau verpflichtet hat, Geschiebe zur Verhinderung<br />
einer weiteren Sohleeintiefung zuzugeben. Die Teilräume B und C „Fischamend – Wildungsmauer“<br />
und „Wildungsmauer – Marchmündung“ beziehen sich auf die freie Fließstrecke<br />
durch den Nationalpark und der Teilraum „Grenzstrecke“ umfasst den gemeinsamen Flussabschnitt<br />
mit dem Nachbarstaat Slowakei.<br />
Alle Teilräume mit Ausnahme des Teilraumes D werden im Rahmen des Fachbeitrages Landschaftsbild<br />
in einen Abschnitt nördlich und einen Abschnitt südlich der Donau unterteilt. Der Teilraum<br />
D verläuft entlang der Grenzstrecke zwischen dem österreichischen und slowakischen<br />
Staatsgebiet und bezieht sich dabei auf das österreichische Staatsgebiet rechts der Donau. Auf<br />
slowakischem Staatsgebiet werden keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt (siehe auch Einlage<br />
F.1.1 Technischer <strong>Bericht</strong>).<br />
Entlang der Grenzstrecke auf österreichischem Staatsgebiet werden die flussbaulichen Maßnahmen<br />
und die sich daraus ergebenden potentiellen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild<br />
sorgsam betrachtet und geprüft, ob sich daraus auch potentielle Auswirkungen auf slowakisches<br />
Staatsgebiet ableiten lassen. Sollte dies der Fall sein, werden die potentiellen Auswirkungen<br />
auf slowakisches Staatsgebiet beschrieben.<br />
Abbildung 2:<br />
Teilräume (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK200)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 13
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
2.1.3 UNTERSUCHUNGSRAUM<br />
Der Untersuchungsraum umfasst auf beiden Ufern den gesamten Raum zwischen Donaustrom<br />
und den nächsten übergeordneten Verkehrswegen (Bundesstraße A 4, Landesstraßen L 3014,<br />
B 9, L 3007, B 3) und wird in Siedlungsgebieten auf das geschlossene Bauland erweitert. Außerhalb<br />
dieser Zone sind infolge des Projektes aus in Punkt 2.2.1 genannten Gründen<br />
Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild auszuschließen. Der Untersuchungsraum<br />
setzt sich aus unterschiedlichen Zonen auseinander.<br />
Das Umland umfasst jenes Gebiet, in dem maßgebliche potenzielle Auswirkungen des Vorhabens<br />
möglich sind. Außerhalb dieser Zone sind keine Auswirkungen des Projektes auf den Fachbeitrag<br />
Landschaftsbild zu erwarten. Sollten darüber hinaus gehende Effekte auftreten, werden diese gesondert<br />
angeführt. Der Bereich Au umfasst einen Großteil der Auwälder bis zu den Grenzen der<br />
HW 100 -Hochwasserabflussgebiete. 5 Hier finden sich vor allem Maßnahmen zur Gewässervernetzung<br />
und die Zufahrten zu den Baustellen am Strom.<br />
Die Uferzone umfasst die unmittelbaren Uferbereiche der Donau. Hier sind vor allem Uferrückbauund<br />
Gewässervernetzungsmaßnahmen vorgesehen. Im Strom selbst sind Sohloptimierungen und<br />
der Bau, Umbau und Abtrag von Buhnen, Leitwerken und Inseln vorgesehen.<br />
Uferzone und Strom bilden gemeinsam mit dem unmittelbaren Umland, zumeist also der Au, den<br />
Bezugsraum Flusslauf. Der weiträumigere Bezugsraum Talboden setzt sich aus den unterschiedlichen<br />
landschaftlichen Großstrukturen zusammen.<br />
2.1.4 GLIEDERUNG IM ZUGE DER LANDSCHAFTSRAUMANALYSE<br />
2.1.4.1 Großstrukturen<br />
Für die Analyse und Charakterisierung des Talbodens und des Flusslaufes wird der Landschaftsraum<br />
mehrfach untergliedert. Das „erweiterte Untersuchungsgebietes“ wurde nach geomorphologischen<br />
Kriterien typisiert und charakterisiert. Die Beschreibung der Großstrukturen wurde aus<br />
dem Naturschutzkonzept Niederösterreich (nur online unter www.noel.gv.at) übernommen. Das<br />
Naturschutzkonzept Niederösterreich untergliedert den Untersuchungsraum in folgende Landschaftseinheiten:<br />
• Donauauen östlich von Wien<br />
• Marchfeld<br />
• Rauchenwarther Platte<br />
• Arbesthaler Hügelland (nicht mehr unmittelbar Teil des Untersuchungsraumes)<br />
• Prellenkirchner Flur<br />
• Hainburger Berge<br />
5<br />
auf Grundlage der Hochwasser-Anschlagslinie für das HW 100 August 2002<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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Die nähere Beschreibung dieser Landschaftsräume erfolgt in Kap. 3.2.<br />
2.1.4.2 Kulturlandschaftstypen im Untersuchungsraum<br />
Die Einteilung des Bezugsraumes Talboden in kleinere, gesondert zu beurteilende Landschaftsraumeinheiten<br />
wurde der Kulturlandschaftsgliederung Österreichs (WRBKA et al. 2002) entnommen.<br />
Diese Kulturlandschaftsgliederung unterscheidet im Untersuchungsgebiet folgende Kulturlandschaftstypen<br />
voneinander:<br />
Abbildung 3:<br />
Kulturlandschaftsgliederung Österreichs<br />
(Quelle: Kulturlandschaftsgliederung Österreichs WRBKA et al., 2002; Ausschnitt ÖIR)<br />
Bandförmig ausgedehnte Waldlandschaften<br />
In dieser Typenreihe wurden so unterschiedliche Landschaften wie die walddominierten alpinen<br />
Talflanken und die Auwaldbänder entlang großer Flüsse aufgrund ihrer Gestaltmerkmale zusammengefasst.<br />
Im Untersuchungsraum fällt der Bereich der Donauauen unter diesen Typus.<br />
Begleitende Auwaldbänder finden wir entlang großer Flüsse in der Zone der rezenten Flussmäander,<br />
bzw. Halbmäander. Die Schotterablagerungen machen sich je nach Flussgröße durch Geländestufen,<br />
vom flussnahen Auland bis zu höheren Hochflutfeldern, bemerkbar. Eine weitere Geländestufe<br />
begrenzt den Mäandergürtel gegen die höhere Niederterrasse sowie die Auböden von<br />
den terrestrischen Böden und bildet auch die maximale Hochwasseranschlaglinie der unregulierten<br />
Flüsse. Das Feinrelief der Auen besteht aus unterschiedlich wasserführenden Altarmen, wobei<br />
Flussarme, Saumgänge, Totarme und Trockenarme unterscheidbar sind. In landschaftsökologischer<br />
Hinsicht weist diese Typenreihe die Merkmale breiter Bandkorridore mit eingelagerten linearen<br />
Störungskorridoren auf. Sowohl im Falle der Talflanken als auch der Auwälder kann zwar von<br />
einer klimaxnahen Waldmatrix gesprochen werden, die jedoch durchaus durch flächenhafte Störungsereignisse<br />
(Massenbewegungen, Überflutung,...) geprägt sein kann. Weiters ist das Auftreten<br />
von ressourcenbedingten Sonderstandorten, wie etwa Augewässern charakteristisch. Daraus er-<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
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gibt sich der Gesamteindruck von meso- bis euhemeroben – also halbnatürliche bis menschlich<br />
stark beeinflussten Landschaften, in die naturnahe Bereiche insel- oder netzwerkartig eingebunden<br />
sind.<br />
Inselförmige Waldlandschaften<br />
Diese Typenreihe umfasst jene Waldgebiete, die im Laufe der Kulturlandschaftsentwicklung zu<br />
Inseln wurden, indem das zuvor zusammenhängende Waldland gerodet und zerstückelt worden<br />
war. Solche Vorgänge lassen sich für nahezu alle klimatisch begünstigten Regionen Österreichs<br />
nachzeichnen, namentlich für die Vorländer und Becken, also beispielsweise das Innviertel, das<br />
Weinviertel, das steirische Riedelland oder das Klagenfurter Becken. In abgeschwächter Form gilt<br />
dies auch für die Hochlagen des Wald- und Mühlviertel, wo aufgrund von Grenzlage, rauhem Klima<br />
und ertragsschwacher Böden erst relativ spät gerodet wurde und größere zusammenhängende<br />
Waldlandschaften bis heute erhalten blieben.<br />
Naturräumlich betrachtet, finden wir die Typengruppe der großen außeralpinen Waldinseln daher<br />
in standörtlich sehr unterschiedlichen Regionen. So weisen die höheren Teile des Granit- und<br />
Gneishochlandes mit typischen Verwitterungsformen, wie Felsburgen und Blockstreu, geschlossene<br />
Waldgebiete auf, ebenso wie die Ausläufer des Massives südlich der Donau, wie beispielsweise<br />
der Dunkelsteiner Wald und der Sauwald. Die größeren Waldinseln der Vorländer und randalpinen<br />
Becken liegen hauptsächlich auf höheren Geländeteilen, wie eiszeitlichen Terrassenresten und<br />
jungtertiären Verebnungen. Dies trifft z.B. für den Hausruck und den Kobernaußer Wald im westlichen<br />
Alpenvorland, für den Ernstbrunner Wald im Weinviertel, sowie für das Arbesthaler Hügelland<br />
und die Hainburger Berge zu. Der Weilharter Forst im westlichen Alpenvorland stockt hingegen<br />
bereits z.T. auf eiszeitlichen Moränen. Die Waldinseln im südlichen Wiener Becken befinden<br />
sich auf mächtigen Schwemmfächern und sind extrem trockene Standorte. Aus landschaftsökologischer<br />
Sicht kann zwar die relative Verinselung als gemeinsames Merkmal der Typenreihe bezeichnet<br />
werden, bezüglich ihrer Feinstruktur und Nutzung ergeben sich jedoch beträchtliche Unterschiede.<br />
So finden sich in den walddominierten Mittelgebirgen zwar durchaus noch Gebiete mit<br />
zwar stärker genutzten, aber standortsgemäßen Laub- und Mischwäldern (Wienerwald, Leithagebirge,...),<br />
andererseits aber auch stark verarmte Fichtenforste mit großflächiger Kahlschlagwirtschaft<br />
(Weinsberger Wald,..). Es muss daher von meso- bis polyhemeroben – also halbnatürlichen<br />
bis stark überformten Landschaften gesprochen werden. Bei den kleineren Waldinseln fällt der<br />
hohe Anteil an Bauernwäldern auf, die in Form kleinflächiger Schläge zumeist mittelwaldartig bewirtschaftet<br />
werden. Die Waldmatrix ist von zahlreichen streifigen oder blockigen Regenerationsflächen<br />
durchsetzt, so dass sich eine hohe Grenzliniendichte ergibt. Auch bei kleineren Waldinseln<br />
stehen dabei den im nördlichen Alpenvorland und im Wald- und Mühlviertel vorherrschenden naturfernen<br />
Fichtenforsten die arten- und strukturreichen Eichen-Hainbuchenwälder des Weinviertels<br />
gegenüber.<br />
Grünlandgeprägte Kulturlandschaften der außeralpinen Hügelländer, Becken und Täler<br />
Im Alpenvorland Österreichs, aber auch im Osten des Granit- und Gneishochlandes dominiert die<br />
ackerbauliche Nutzung, also der Anbau von Getreide, Mais oder Feldfutterpflanzen das Landschaftsbild.<br />
Wiesen- und Weideland ist hier in der Regel auf spezielle, nicht ackerfähige Standorte<br />
zurückgedrängt (grünlandgeprägte außeralpine Becken und Mulden). Dies ist beispielsweise<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
auf den überschwemmungsgefährdeten Böden in den Talauen der Bäche und Flüsse, aber auch<br />
an grundwassernahen oder salzhältigen Böden der Einbruchsbecken im Osten Österreichs (Wiener<br />
Becken, Seewinkel,..) der Fall. Im Untersuchungsraum werden die Offenflächen der Oberen<br />
Lobau und die Offenflächen am Donauufer zwischen Wien und Fischamend zu diesem Typus<br />
gezählt. In den Kulturlandschaften der Talböden breit entwickelter Sohlentäler, lassen sich unterscheiden:<br />
1. Talbodenbereiche, die aus breiteren Austufen bestehen, die von einer Niederterrasse abgesetzt<br />
sind, wie dies im untersten Thayatal der Fall ist, und<br />
2. nur wenig gegliederte Talböden, wie sie im steirisch-südburgenländischen Riedelland vorherrschen.<br />
Nur noch in wenigen Fällen zeigen die Bäche und Flüsse dieser Landschaften<br />
einen naturnahen Zustand mit mäandrierendem Verlauf und begleitenden Auwaldstreifen,<br />
meist wurden Regulierungsmaßnahmen getätigt. Der begleitende Wiesengürtel wird zusehends<br />
in Ackerflächen umgewandelt und damit schmäler und fragmentiert. Dies wurde<br />
durch Meliorationsmaßnahmen, wie Entwässerung und Hochwasserschutzdämme ermöglicht,<br />
andererseits durch die Aufgabe der Viehwirtschaft im Getreidebaugebiet stark beschleunigt.<br />
Bezüglich der Landschaftsstruktur lassen sich diese Regionen als meist fragmentierte, breite<br />
Bandkorridore beschreiben. Im Falle der Teichlandschaften und Hutweidekomplexe kann von großen<br />
ressourcengeprägten Inseln mit mildem Störungsregime gesprochen werden. Truppenübungsplätze<br />
sind zwar ebenfalls inselartig in die meist agrarisch genutzte Kulturlandschaft eingebettet,<br />
werden aber durch charakteristische episodische Störungsereignisse (Bodenverwundung<br />
durch Kettenfahrzeuge, Feuer) mit nachfolgender Regeneration geprägt. Insgesamt können viele<br />
dieser Landschaften als mesohemerob bis euhemerob, also mäßig bis stark anthropogen beeinflusst<br />
eingestuft werden.<br />
Kulturlandschaften mit dominantem Getreidebau<br />
In dieser Typenreihe sind jene Ackerbaugebiete zusammengefasst, in denen vorwiegend Brot- und<br />
Futtergetreide, produziert wird. Miteingeschlossen wurden Gebiete, in denen aufgrund günstiger<br />
Standortsbedingungen (Marktnähe, gute Böden,..) auch Feldgemüse und Zuckerrübe großflächig<br />
angebaut werden. Die Viehwirtschaft ist in den meisten dieser Regionen abgekommen oder beschränkt<br />
sich auf die Schweine- und Geflügelmast. Das Marchfeld und das Ackerland südlich<br />
der Donau sind Beispiele dieses Typus im Untersuchungsraum.<br />
Kulturlandschaften dieses Typs finden sich entweder in den großen Terrassen- und Beckenlandschaften<br />
des Inn-, Traun-, Mur- und Donautales, oder in den niederschlagsärmeren außeralpinen<br />
Hügelländern. So sind etwa Gebiete des nördlichen Alpenvorlandes mit dem ober- und niederösterreichischen<br />
Zentralraum, das zentrale und östliche Waldviertel, das Weinviertel, das Tullnerund<br />
das Marchfeld, das Wiener Becken und weite Teile des Nordburgenlandes in diese Typenreihe<br />
zu stellen, deren Anteil an der österreichischen Landesfläche mit etwa 14% durchaus bedeutend<br />
ist.<br />
Die außeralpinen Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau sind in erster Linie die<br />
Talweitungen entlang der Donau, die vom Eferdinger Becken, über Linzer Bucht und Machland,<br />
Tullner Feld, Korneuburger Becken bis zum ausgedehnten Wiener Becken mit dem Marchfeld rei-<br />
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Februar 2006 Seite 17
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chen. Aber auch die größeren Talböden an der Mur oder im oststeirisch-südburgenländischem<br />
Raum gehören dazu. Die unter Pflug stehenden Terrassen werden von Schottern aufgebaut, die<br />
nicht nur Siedlungsstandort, sondern auch wichtiger Grundwasserträger sind. Das Wiener Becken<br />
wird von Flussterrassen und großen Schwemmfächern der Donau und ihrer rechten Nebenflüsse,<br />
sowie von der March geprägt und steht durch Pfortenlandschaften mit dem größeren Pannonischen<br />
Becken in Verbindung.<br />
Weinbaudominierte Kulturlandschaften<br />
Weinbaudominierte ebene Lagen finden wir überwiegend im Bereich des Pannonischen Beckens,<br />
vor allem in der Umrahmung des Neusiedler Sees mit dem Seewinkel, sowie auf Schotterfluren<br />
des Wiener Beckens. Während der Weinbau südlich von Wien längere Tradition hat, wird er<br />
in den Ebenen des Neusiedlersee-Beckens erst seit dem zweiten Weltkrieg in größerem Stil betrieben.<br />
Als junger tektonischer Senkungsraum, der mit Grundwasser gefüllt ist, erhält der Seewinkel<br />
durch kleine Seen und temporäre "Lacken" mit meist soda- und sulfathältigem Wasser sowie<br />
durch das Vorkommen von Salzsteppen sein besonderes Gepräge. Der Weinbau bevorzugt hier<br />
die etwas höheren Aufschüttungsbereiche, Standorte also, auf denen noch in den Fünfziger Jahren<br />
große Hutweiden lagen und dem Landschaftsbild der Puszta entsprachen. Das Gebiet um<br />
Petronell wird zu diesem Typus gezählt.<br />
Kulturlandschaften mit kleinteiligen Weinbau- und Obstbaukomplexen, in denen die Riede<br />
der Weingärten nicht in Form geschlossener Lagen auftreten, sondern sind vielfach durchsetzt von<br />
anderen Nutzflächen, wie Äckern, Mähwiesen und Obstgärten. Teils ist dieses Phänomen auf die<br />
Reblauskatastrophe Ende des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen, nach der viele Weingärten<br />
einfach nicht mehr wiederbepflanzt wurden. Dies trifft vor allem auf das Wiener Umland und das<br />
Weinviertel zu. Allerdings gibt es auch Regionen, in denen Wein traditionellerweise eher für den<br />
Hausgebrauch und daher nur auf kleinsten Flächen angebaut wurde, wie dies in manchen Teilen<br />
des Südburgenlandes und der Oststeiermark der Fall ist. Nicht in jedem Fall ist die Grenze zu<br />
weinbaudominierten Kulturlandschaften scharf zu ziehen, doch kann das regelmäßige, manchmal<br />
sogar dominante Auftreten anderer Nutzflächen als wichtiges Kriterium gelten. Zu diesem Typus<br />
werden die Flächen an den Hängen der Hainburger Berge gerechnet (Pannonische Ackerbau-,<br />
Weinbau-Komplexe).<br />
Landschaftstypologisch lässt sich diese Typenreihe als Kulturlandschaften mit äußerst heterogener<br />
Nutzflächenmatrix mit regelmäßiger anthropogener Störung bezeichnen. Da sich diese Wein- und<br />
Obstbaukomplexe fast ausschließlich auf sonnseitigen Hängen befinden, kann aufgrund des günstigen<br />
Strahlungsklimas auch von deutlicher Ressourcentönung gesprochen werden. In vielen dieser<br />
Gebiete sind aus unterschiedlichsten sozioökonomischen Gründen auch Verbrachungsvorgänge<br />
durch Nutzungsaufgabe zu beobachten, so dass zusätzlich auch eine gewisse Regenerationstendenz<br />
konstatiert werden kann. Je nach Anteil von Brachflächen, alten Obstbaumbeständen und<br />
Kleinstrukturen, können diese Kulturlandschaften als mesohemerob bis euhemerob, also halbnatürlich<br />
bis stärker beeinflusst, eingestuft werden.<br />
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Siedlungs- und Industrielandschaften<br />
Die historisch gewachsene Industrie- und Siedlungslandschaft finden wir in den alten Industrie-<br />
und Siedlungsgebieten der Vorländer und Becken und in den alpinen Industriegassen mit ihrer<br />
Nähe zu den Rohstoff- und Energiequellen. Im Untersuchungsraum zählt das Fischatal zu diesem<br />
Typus. Die "junge" Industrie- und Siedlungslandschaft wird im Untersuchungsraum in erster<br />
Linie durch Wien und Schwechat repräsentiert. Zu dieser Typenreihe gehört weiters der kleinstädtische<br />
Siedlungsraum, der überall dort, wo eine enge Verflechtung, bzw. Berührung der<br />
Ortsriede mit umgebender Kulturlandschaft stattfindet, landschaftsprägend wird, als Beispiele im<br />
Untersuchungsraum seien die Orte Orth, Eckartsau, Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg genannt.<br />
Und schließlich ist noch der großflächige Tagebau zu nennen, wie er sich zum Beispiel am<br />
Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg darstellt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 19
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Teilraumbezeichnung<br />
Wiener Bereich –<br />
Nord<br />
Wiener Bereich –<br />
Süd<br />
Fischamend -<br />
Wildungsmauer –<br />
Nord<br />
Fischamend –<br />
Wildungsmauer –<br />
Süd<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung –<br />
Nord<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung –<br />
Süd<br />
Grenzstrecke<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden<br />
Bezugsraum Talboden<br />
Obere Lobau<br />
Untere Lobau<br />
Groß-Enzersdorf<br />
Öllager<br />
Uferbereiche Donau<br />
Donauauen<br />
Simmering, Mannswörth<br />
Donauauen<br />
Fadenbach<br />
Marchfeld<br />
Orth, Eckartsau<br />
Donauauen<br />
Gstettenfeld<br />
Fischamend<br />
Donauauen<br />
Marchfeld<br />
Donauauen<br />
Hainburger Berge<br />
Salafeld<br />
Petronell<br />
Hanglandschaften Hainburger<br />
Berge<br />
Siedlungsraum Hainburg<br />
Pfaffenberg<br />
Donauauen<br />
Thebnerstraßl<br />
Kulturlandschaftstyp<br />
„Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />
„Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“<br />
„Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Große außeralpine Waldinseln“<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />
Getreidebau“<br />
„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />
Getreidebau“<br />
„Historisch gewachsene Industrie- und Siedlungslandschaft“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />
Getreidebau“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Große außeralpine Waldinseln“<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />
Getreidebau“<br />
“Weinbaudominierte ebene Lagen und Flachhänge“<br />
„Pannonische Ackerbau-, Weinbau-Komplexe“<br />
„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />
„Großräumige Tagbaue und Deponien“<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />
Getreidebau“<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 3:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 20
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Tabelle 3 listet die ermittelten Bezugsräume des Talbodens auf. Für jede Landschaftsraumeinheit<br />
– hier als Bezugsraum Talboden bezeichnet – wurde im weiteren dessen Sensibilität und Eingriffserheblichkeit<br />
erhoben, ehe ein größerer Teilraum auf Grundlage der Bewertung der darin gelegenen<br />
Landschaftsraumeinheiten zusammenfassend beurteilt wurde.<br />
2.1.4.3 Flusslaufabschnitte<br />
Der Flusslauf wurde nach flussmorphologischen, wasserbaulichen und landschaftsästhetischen<br />
Gründen pro Teilraum in jeweils zwei bis drei Bezugsräume unterteilt, um für die Beschreibung des<br />
Ist-Zustandes und die Beurteilung der Sensibilität möglichst eindeutige, homogene Aussagen treffen<br />
zu können. Für die Bewertung der Sensibilität eines Teilraumes wurden die Sensibilitäten der<br />
einzelnen Bezugsräume wiederum aggregiert.<br />
Die Donau als „Landschaftsraum Fluss“ im Untersuchungsraum ist nachhaltig von den Regulierungs-<br />
und Hochwasserschutzmaßnahmen des 19. Jahrhunderts geprägt. Daher bietet sich ein<br />
grundsätzlich homogenes Bild, das nur im Stadtgebieten von Hainburg eindeutig unterbrochen<br />
wird. In Stadtgebieten überlagern stadthistorische und gesellschaftspolitische Aspekte die Bedeutung<br />
des rein visuellen Erscheinungsbildes einer Flusslandschaft. Der Flusslauf wird daher in<br />
Stadtgebieten als eigener Abschnitt definiert, welcher in seiner Wahrnehmung von folgenden Aspekten<br />
mitbestimmt wird:<br />
Historische Aspekte<br />
• enge Verquickung der städtebaulichen Entwicklung bzw. der Siedlungsentwicklung in Zusammenhang<br />
mit der Bedeutung des Flusses als Transportweg<br />
• gesellschaftspolitische Entwicklungen für die Bewohnerinnen und Bewohner – Privilegien,<br />
Rechte, gesellschaftliche Ständeunterschiede in Zusammenhang mit dem Transportwesen<br />
auf dem Fluss (Moment der Identifikation)<br />
• Kultur- und kunsthistorisches Erbe<br />
• Identifikation mit dem naturhistorischen Erbe der Donauauen<br />
Zeitgenössische Aspekte<br />
• Bedeutung des erhaltenen Stadt-Siedlungsbildes als Aspekt der Identifikation der Bewohnerinnen<br />
und Bewohner und für Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland<br />
• besonderes Moment der Identifikation infolge des unmittelbaren räumlichen Bezuges (Donaubrücke)<br />
• besonderes Moment der Identifikation infolge des regionalen räumlichen Bezuges (Donau<br />
als Verbindung der Großräume Wien und Bratislava)<br />
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Februar 2006 Seite 21
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Tabelle 4 listet die ermittelten Bezugsräume des Flussufers auf. Für jeden Flusslaufabschnitt – hier<br />
als Bezugsraum Flussufer bezeichnet – wurde im weiteren dessen Sensibilität und Eingriffserheblichkeit<br />
erhoben, ehe ein größerer Teilraum auf Grundlage der Bewertung der darin gelegenen<br />
Flusslaufabschnitte zusammenfassend beurteilt wurde.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf<br />
Teilraumbezeichnung Bezugsraum Flussufer Stromkilometer<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Wildungsmauer – Marchmündung –<br />
Nord<br />
Donauinsel 1917,0 – 1921,0<br />
Untere Lobau 1912,5 – 1917,0<br />
Donauhäfen 1918,0 – 1921,0<br />
Schwechatmündung 1912,5 – 1918,0<br />
Schönau 1906,5 – 1912,5<br />
Orth 1900,0 – 1906,5<br />
Mühlhaufen 1893,5 – 1900,0<br />
Fischamündung 1904,5 – 1912,5<br />
Mitterhaufen 1893,5 – 1904,5<br />
Narrischer Arm 1885,5 – 1893,5<br />
Thurnhaufen 1882,0 – 1885,5<br />
Marchmündung 1880,0 – 1882,0<br />
Wildungsmauer – Rohrhaufen 1887,5 – 1893,5<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
Bad Deutsch-Altenburg 1884,5 – 1887,5<br />
Hainburg 1883,5 – 1884,5<br />
Röthelstein 1880,0 – 1883,5<br />
Grenzstrecke Grenzstrecke 1872,7 – 1880,0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 4:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf<br />
2.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR DEN FACHBEITRAG<br />
LANDSCHAFTSBILD<br />
Der „Gebrauchswert“ der Landschaft für den Menschen besteht in seiner Bedeutung für die Befriedigung<br />
materieller und geistiger Bedürfnisse (BROGGI und REITH, 1983). Der materielle Wert<br />
kann gewöhnlich in bestimmten Größen gemessen und angegeben werden. Der ästhetische Wert<br />
dagegen ist eine nicht messbare Dimension und wird durch den formalen Aufbau, die Komposition<br />
und Prägnanz der Landschaft bestimmt. Im ästhetischen Wert spielen überdies Sichtbeziehungen<br />
und besondere Phänomene wie die Symbolwirkung und lokale Identität sowie das Wissen um die<br />
Landschaft eine Rolle.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Die ideelle und emotional subjektive Beziehung des Menschen zur Landschaft besteht weiters im<br />
Wissen um die Landschaft (kultur- und naturgeschichtlich), in der Identifikation mit der räumlichen<br />
Umgebung und in der Symbolwirkung von Landschaft und Landschaftselementen.<br />
Die Erlebniswirkung einer Landschaft oder eines Landschaftsbereiches hängt alleine mit der<br />
ästhetisch wirksamen Ausstattung zusammen. Dazu zählen Geräusche, Gerüche und Eindrücke<br />
über den Tastsinn, besondere Erscheinungsformen z.B. von Wasser, Felsformationen und Vegetation.<br />
Eine bedeutende Rolle kommt der Symbolwirkung von Landschaftselementen zu, und auch<br />
das Wissen um die Landschaft ist relevant. Die Erlebniswirkung ist im Rahmen der landschaftsästhetischen<br />
Kriterien der Vielfalt, der Geschlossenheit, der Ursprünglichkeit und der Eigenart definiert<br />
und nicht durch die Infrastruktur und die Möglichkeiten der Erholungsnutzung.<br />
Die Bedeutung nichtvisuellen Landschaftserlebens untersuchten ASSEBURG et al. (1985):<br />
Wertdimensionen<br />
unwichtig<br />
etwas<br />
wichtig<br />
ziemlich<br />
wichtig<br />
sehr<br />
wichtig<br />
Geräusche<br />
(Gehörsinn) 1 2 3 4<br />
Vogelgesang<br />
Wasserrauschen<br />
andere Tierlaute<br />
Blätterrauschen<br />
Windgeräusche<br />
Abbildung 4:<br />
Beispiel für die Einstufung von Geräuschen<br />
(Quelle: ASSEBURG et al., 1985)<br />
Dass ein Radweg oder ein Spazierweg vorhanden ist und auch frequentiert wird (somit z.B. Bewegung<br />
in guter Luft möglich ist), ist kein bestimmendes Kriterium für eine Aussage zur Erlebnisqualität<br />
einer Landschaft. Es ergibt zweifellos einen deutlichen Unterschied, ob man auf einem asphaltierten<br />
Weg einem technisch gestalteten Gerinne entlang spaziert (auch bei guter Luftqualität)<br />
oder auf einem von Bäumen beschatteten Weg an einem glucksenden und plätschernden Bach.<br />
Daher kann eine – aus Sicht der Erholungsnutzung – gut ausgestattete Landschaft gleichzeitig aus<br />
landschaftsästhetischer Sicht nur eine geringe Erlebniswirkung besitzen. Nicht die vorhandenen<br />
Erholungseinrichtungen, sondern in erster Linie die Umweltqualität und die Erlebniswirkung einer<br />
Landschaft sind Voraussetzungen für die Erholungseignung.<br />
KASTNER (1988) stellt den Zusammenhang zwischen Landschaftsbild und Erlebniswirkung dar<br />
und unterscheidet:<br />
• objektive Gestaltqualitäten, die die Strukturen der Landschaft darstellen und relative einfach<br />
mess- und zählbar sind<br />
• subjektive Erlebnisqualitäten, die als individuelle subjektive Funktionen gegenüber den objektiven<br />
Gestaltqualitäten zum Tragen kommen<br />
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Die Gestaltqualität eines Landschaftsraumes und seiner Bestandteile – ausgedrückt im Landschaftsbild<br />
– wird vom Betrachter als Erlebnisqualität erfahren. LORENZ (1973, zit. aus<br />
KASTNER, 1988) schlägt die Brücke zwischen der Erlebnisqualität intakter Landschaft und gesellschaftspolitischem<br />
und sozialem Verhalten. Er spricht von einer „ästhetischen und ethischen Verrohung<br />
des Zivilisationsmenschen“ und fragt: „Woher soll dem heranwachsenden Menschen Ehrfurcht<br />
vor irgendetwas kommen, wenn alles, was er um sich sieht, Menschenwerk – und zwar sehr<br />
billiges und hässliches Menschenwerk – ist?“. Grundlegende Arbeiten über die Erlebniswirkung<br />
von Landschaft (WÖBSE, 1981; NOHL, 1990) ergeben, dass die Qualität vor allem durch die Natürlichkeit<br />
und Vielfalt bestimmt wird. Der Erlebniswert einer Landschaft wird also durch die ästhetische<br />
Qualität bestimmt, so dass landschaftsästhetisch hochwertige Bereiche einen hohen Erlebniswert<br />
bedeuten, landschaftsästhetisch verarmte bzw. beeinträchtigte Bereiche gleichzeitig geringen<br />
Erlebniswert besitzen.<br />
Das Wirkungsgefüge der Landschaft war zu allen Zeiten einem qualitativen Landschaftswandel<br />
unterworfen. Die historische Kulturlandschaft ist durch das Eingreifen des Menschen aus der Naturlandschaft<br />
entstanden und bestand in größten Teilen Mitteleuropas bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts.<br />
Im Zuge der Entwicklung wurden alte Strukturen in der Kulturlandschaft durch neuere,<br />
modernere ersetzt. Dies ging nach und nach vor sich, es wurden nicht alle alten Strukturen gleichzeitig<br />
beseitigt. Diese Entwicklung hat in der Kulturlandschaft das Bild historisch gewachsener und<br />
verschiedenartigen Funktionszusammenhängen entstammender Glieder entstehen lassen. Material<br />
und Formen standen in Zusammenhang mit den landschaftlichen Vorgaben.<br />
Etwa ab Mitte des 20. Jahrhunderts, als der wirtschaftliche und technische Aufschwung deutlich<br />
einsetzte, veränderte sich dieser Vorgang. Während früher die Dynamik des Landschaftswandels<br />
selten so groß war, dass alle älteren Spuren verloren gingen, läuft der Veränderungsprozess<br />
heute schneller und großflächiger ab (GUNZELMANN, 1987). In der Gegenwart gehen neue Elemente<br />
und Strukturen nicht mehr in die Kulturlandschaft ein, sondern sie treten an die Stelle der<br />
alten Landschaft. Material und Form sind durch technische Zweckhaftigkeit bestimmt. Die im 20.<br />
Jahrhundert einsetzenden Prozesse bewirken, dass regionaltypische Unterschiede abgebaut werden<br />
und eine Uniformierung der Landschaft beginnt. Das funktional Stimmige (Regelquerschnitte,<br />
Hochspannungsleitungen, Autobahn, Dämme u.a.m.) sieht überall gleich aus.<br />
KRAUSE (1983) beschreibt die Grundformen des qualitativen Lebenswandels folgendermaßen:<br />
• Verarmungseffekt – die Landschaft verliert charakteristische Einzelelemente sowie ihren<br />
ehemaligen Formenreichtum.<br />
• Verfremdungseffekt – die Landschaft wird durch die Anwendung regionaluntypischer Gestaltungselemente<br />
verfremdet.<br />
• Normierungs- und Nivellierungseffekte – durch die Tendenzen zu Standardisierung von<br />
Bauformen und landschaftsgestaltenden Maßnahmen wird die Landschaft monotonisiert,<br />
normiert und nivelliert.<br />
RICCABONA (1991) bezeichnet die Symbolik als eine Art Stenogramm, das die komplexen Zusammenhänge<br />
des Lebens in einer Einheit (Sinnbild) vermittelt und ein autonomes Wertsystem<br />
darstellt. Das sinnlich Wahrnehmbare hat zudem, was seine Oberflächengestalt vermittelt, eine<br />
Bedeutung oder eine emotionale Bindung für den Betrachter, die weit über den Symbolgehalt ei-<br />
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nes Objektes (Funktion, Bedeutung) und die daraus resultierende emotionale Verbindung bestimmt<br />
(KASTNER, 1988).<br />
Das Landschaftsbild und auch einzelne Landschaftsbildelemente sind Träger von Symbolen. Sie<br />
können stark im Gefühl verankerte Informationen und Bedeutungsinhalte vermitteln, die über ihre<br />
optische Bedeutung hinausgehen, z.B. Gipfel für Freiheit, Baum für Widerstandskraft (RICCABO-<br />
NA, 1991). Aus Untersuchungen von NOHL (1990) und RICCABONA (1991) seien beispielhaft<br />
Symbolgehalte für weitere Landschaftselemente angeführt:<br />
• Wasser spielt im Rahmen der UVE für das flussbauliche Gesamtprojekt eine zentrale Rolle,<br />
sowohl landschaftlich (Donau als Hauptfluss im Osten Österreichs) als auch thematisch<br />
(Donau als bedeutendste Wasserstraße in Österreich) als Untersuchungsobjekt.<br />
• Wald wird mit Ruhe und Natur in Zusammenhang gebracht, mit Erholung und Romantik,<br />
aber auch mit Waldsterben, Aufforstung und Zerstörung. Seine Symbolwirkung beinhaltet<br />
das Ursprüngliche, das Geheimnisvolle.<br />
• Ein Einzelbaum verkörpert Individualität, ist Sinnbild des Lebens (Lebensbaum) und der<br />
Widerstandskraft.<br />
Das Verhältnis der Menschen zum Wasser ist tief verwurzelt und zu allen Zeiten in Religion, in<br />
Mythen und Sagen dokumentiert. In der Naturphilosophie gilt Wasser als das Urbild alles Flüssigen,<br />
als das Universelle, das noch nicht festgelegte Element (SCHWENK, 1988). In der antiken<br />
Philosophie, die das Denken und Handeln des Menschen zu den Abläufen der Natur als Ebenbild<br />
in Bezug brachte, wurde das Wasser zu einem Spiegelbild des Seins und der menschlichen Existenz<br />
im Besonderen. Die Bewegung des Wassers und die Unaufhaltsamkeit des Augenblicks entsprachen<br />
und entsprechen einander nahezu unverändert in der damaligen und bis heute fortdauernden<br />
Dichtung.<br />
Der ästhetische Wert wird auch durch den Symbolgehalt begründet und kann durch Symbolik gesteigert<br />
oder vermindert werden. Dabei können Ur-Symbole, gesellschaftliche Symbole, persönliche<br />
Symbole und andere mehr von Bedeutung sein. Neben den von der jeweiligen Werthaltung<br />
geprägten Symbolen gibt es religiöse Ur-Symbole (Licht, Feuer, Erde, Wasser) und sogenannte<br />
archetypische Symbole (fundamentale Symbole), die sich auf Fruchtbarkeit und Überleben beziehen.<br />
Weiters hängt es auch von der Werthaltung des Betrachters ab, welche Objekte mit einem mehr<br />
oder weniger starken Symbolgehalt besetzt sind. Diese Werthaltung ist im Rahmen des gesellschaftlichen<br />
Wertewandels veränderbar. Deutlich wird der gesellschaftliche Wertewandel in Zusammenhang<br />
mit der Symbolwirkung von Landschaftselementen. Während z.B. Straßen und Freileitungen<br />
noch vor wenigen Jahrzehnten als Symbol des Aufbaues und des Fortschritts gesehen<br />
wurden, sind sie mit zunehmender Breite, Nutzungsintensität und Dichte (Energiestraßen) gegenwärtig<br />
Symbol für Landschaftszerstörung und -ausbeutung (KASTNER, 1988; RICCABONA,<br />
1991). HEINRICH (1990) zeigt die deutliche Entwicklung dieses Wertewandels auf. Die Erfahrungen<br />
und Lernprozesse haben bei einem Teil der Bevölkerung zu einer erhöhten Sensibilität gegenüber<br />
Sinnproblemen und Fragen der Lebensqualität geführt – ein Prozess, der sich gegenwärtig<br />
auf gesellschaftspolitischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene deutlich weiterentwickelt.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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Das Erleben von Landschaft macht einen ganz wesentlichen Aspekt der Beziehung des Menschen<br />
zu seinem Lebensraum auf die örtliche Identität aus. Das Erleben von Landschaft erfolgt ausschließlich<br />
auf ästhetischem Weg, durch die Wahrnehmung der Sinne. Über die ideelle Bedeutung<br />
der Landschaft für die in ihr Lebenden führt SCHWAHN (1990) aus, dass jeder Baum, jeder Bach,<br />
jedes Haus, jede Hecke, das Klima und die Landnutzung für das Individuum eine assoziative Bedeutung<br />
besitzen, deren Summe den geographischen Heimatbegriff ausmacht. Die emotionale<br />
Beziehung zur Landschaft steht demnach in engem Zusammenhang mit Gestalt und Eigenart<br />
eines Raumes, die durch Struktur und Gestaltmerkmale definiert ist.<br />
2.2.1 DAS BEZUGSSYSTEM<br />
Das Bezugssystem für die Beurteilung ist die Flusslandschaft in der reichgegliederten, traditionell<br />
genutzten Kulturlandschaft vor der Industrialisierung der Landwirtschaft (Mitte 20. Jahrhundert), in<br />
der geomorphologische Landschaftselemente und naturnahe Vegetationsbestände und standortgerechte<br />
Vegetationselemente dominieren. Natürliche Landschaftselemente bestimmen den Charakter<br />
des Landschaftsbildes. Folgende Qualitätskriterien sind zu nennen:<br />
Vielfalt, Ursprünglichkeit, Eigenart und Geschlossenheit sind Begriffe, welche die ästhetische<br />
Qualität des Landschaftsbildes ausmachen. Sie beinhalten sowohl eine Sachdimension als auch<br />
eine Wertdimension. Die Sachdimension erfasst das Konkrete, während die Wertdimension den<br />
diesem zugemessenen (ideellen) Wert darstellt. Zur Beurteilung der landschaftsästhetischen Situation<br />
werden Merkmale (Landschaftselemente) gewählt, die geeignet sind, die ästhetischen Qualitäten<br />
der Fließgewässerlandschaft zu charakterisieren. Sie stellen gewissermaßen die Sachdimension<br />
der ästhetischen Qualität des Landschaftsbildes dar.<br />
Diese Merkmale wurden in Begehungen und Befahrungen des Flusslaufes und im Talboden sowie<br />
durch die Auswertung mehrerer Fotodokumentationen registriert. Die Ausprägung der Merkmale<br />
(Linienführung, Strömungsverhältnisse, Uferausbildung, technische Elemente, Ufervegetation,<br />
Flussdynamik, Einbindung) ergibt die Qualität der Flusslandschaft hinsichtlich Vielfalt, Ursprünglichkeit,<br />
Eigenart und Geschlossenheit.<br />
Grundlage für die Bevorzugung einer vielfältigen Landschaft ist das Bedürfnis nach Information,<br />
nach Abwechslung, nach Neuem. Landschaftliche Vielfalt besitzt eine zeitliche und räumliche<br />
Komponente. Sie ist begründet in einer Vielzahl an Erscheinungsformen des fließenden Wassers,<br />
an Teilräumen und Bildelementen, in Randeffekten und Kontrasten, in gliedernden und belebenden<br />
Strukturen unterschiedlicher Dimension. Diese sind durch die Geologie und Geomorphologie,<br />
durch naturhistorische Aspekte oder durch Vegetation bedingt.<br />
Die zeitliche Komponente liegt in der Vielfalt der Veränderungen der Bildelemente durch den jahres-<br />
und tageszeitlichen Rhythmus (Abfluss, Verfärbung, Schattenbildung etc.). Farbe, Licht und<br />
Rhythmus sind als Stimmungsträger wirksam. Andere Nutzungen werden je nach ihrem Charakter<br />
als Eingriffe wahrgenommen, wenn sie die Vielfalt der natur- und kulturbedingten Merkmale optisch<br />
aufreißen und einzelne Teilräume optisch (Material, Form, Dimension) heraustreten.<br />
Ursprünglichkeit befriedigt das Bedürfnis nach Kontinuität (über Generationen hinweg), nach<br />
Intaktheit, Freiheit (geringes Maß an Fremdbestimmung) und Selbstgestaltungskraft. Die Längsentwicklung<br />
des Lebensraumes und das fließende Wasser sind Charakteristika für die Kontinuität<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
der Fließgewässerlandschaft. Die Ursprünglichkeit des Bildes der Flusslandschaft steht in direktem<br />
Zusammenhang mit der Stärke des menschlichen Einflusses (Bauten, Freizeitnutzung, technische<br />
Nutzung, Wasserkraftnutzung). Ursprünglichkeit versteht sich auch als die Selbstgestaltungskraft<br />
der Flusslandschaft und wird durch das Merkmal der Flussdynamik ausgedrückt.<br />
Eigenart befriedigt das Bedürfnis des Menschen nach Identifikation mit der räumlichen Umgebung,<br />
nach Orientierung, nach Eigenständigkeit. Eigenart besitzen Teile einer Landschaft oder<br />
Landschaftsräume, die aufgrund einer langen Entwicklung durch die Beschaffenheit verschiedener<br />
geologischer und naturkundlicher Elemente gekennzeichnet sind und aufgrund dieser besonderen<br />
und eigenartigen Konstellation von anderen Teilen der Landschaft oder Landschaftsräumen leicht<br />
unterschieden werden können (FELLER, 1979).<br />
Für die Fließgewässerlandschaft können verschiedene Merkmale dazu beitragen: die Linienführung,<br />
das Fließverhalten bzw. die Flussdynamik, Strukturelemente im Gewässerbett, die Uferbeschaffenheit<br />
und die Ufervegetation. Die Eigenart des Landschaftsbildes ist eng verknüpft mit der<br />
Symbolwirkung von Landschaftselementen sowie mit der Bedeutung von Landschaft als Stimmungsträger.<br />
Geschlossenheit befriedigt das Bedürfnis des Menschen nach Orientierung, nach Vollständigkeit,<br />
nach Übereinstimmung (Konsens, Harmonie), nach Definiertheit, nach Erkenntnis und Verstehen<br />
der Umwelt. Das Verhältnis von Menschenwerk und Naturlandschaft (Kulturlandschaft), die Beziehung<br />
von Teilen untereinander, der Einklang von Dimensionen, Materialien, von Form und Inhalt<br />
bestimmen die Geschlossenheit eines Landschaftsbildes. In der Flusslandschaft ist das Vorhandensein<br />
der dem Lebensraum zugehörigen Merkmale, ihre Ausprägung und das fließende Wasser<br />
als Charakteristikum Ausdruck der Geschlossenheit des Landschaftsbildes. Nutzungen werden je<br />
nach ihrem Charakter als Eingriffe wahrgenommen, wenn sie die landschaftlich-naturräumlichen<br />
Vorgaben und Merkmale optisch aufreißen und die Geschlossenheit des Landschaftsbildes stören.<br />
2.2.2 DIE ANALYSE DES LANDSCHAFTSRAUMES<br />
Für die UVE wird der Landschaftsraum des Untersuchungsgebietes in zwei Arbeitsschritten analysiert:<br />
• Der weiträumigere Talboden der Donau wird charakterisiert und<br />
• der unmittelbare Flusslauf des Donaustromes wird betrachtet.<br />
Für die Talbodenanalyse der Donau östlich von Wien werden zuerst die Großstrukturen des Landschaftsraumes<br />
charakterisiert und beschrieben. Dies soll helfen, die Bedeutung des Untersuchungsgebietes<br />
innerhalb eines größeren Raumes zu veranschaulichen und die geomorphologischen<br />
Großstrukturen rund um das Untersuchungsgebiet ansprechen zu können. Diese Großstrukturen<br />
werden dann in mehrere Kulturlandschaftseinheiten untergliedert. Für jede Kulturlandschaftseinheit<br />
werden letztlich die prägenden, gliedernden und belebenden natur- und kulturbedingten<br />
Landschaftselemente identifiziert und beschrieben.<br />
Der Flusslauf der Donau wird demgegenüber noch detaillierter unter die Lupe genommen. Infolgedessen<br />
wird dafür ein noch genauerer Betrachtungsmaßstab herangezogen.<br />
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2.2.2.1 Der Bezugsraum Talboden<br />
In der Analyse des Talbodens werden die oben genannten Kriterien des Bezugssystems berücksichtig.<br />
Es werden sowohl intensive anthropogene Nutzungen, das Vorhandensein von Sichtbeziehungen<br />
und von raummarkierenden und raumdifferenzierenden Elementen wie z. B. markanten<br />
Reliefformen betrachtet und erörtert. Die Analyse des Talbodens findet vor dem Hintergrund<br />
landschaftsbezogener Schutzgebiete statt. Diese Schutzgebiete werden genannt und ausgewiesen.<br />
Die Schutzgebietskategorien unterscheiden sich auch darin, inwieweit oder unter welchen<br />
Bedingungen Bewilligungen für bauliche Maßnahmen erteilt werden oder nicht.<br />
Innerhalb des Nationalparkgebietes Donau-Auen werden beispielsweise eine Naturzone, eine Naturzone<br />
mit Managementmaßnahmen und eine Außenzone voneinander unterschieden. Die Außenzone<br />
kann geschützte historische Zonen, Fremdenverkehrs- und Verwaltungszonen und Sonderbereiche<br />
wie Wasserstraßen, künstliche Gerinne oder Äcker umfassen. Das Niederösterreichische<br />
Nationalparkgesetz 1996 i.d.g.F. (NÖ NPG 1996) hält fest, welche Regelungen für welche<br />
Zone gelten.<br />
Diese gesetzlichen Regelungen für landschaftsbezogene Schutzgebiete werden bei der Bewertung<br />
von Eingriffen in das Landschaftsbild berücksichtigt. Die Grenzen von landschaftsbezogenen<br />
Schutzgebieten müssen jedoch nicht automatisch mit einer Änderung vom Charakter eines Landschaftsraumes<br />
einhergehen. In einzelnen Fällen bleibt der Charakter eines Landschaftsraumes<br />
unverändert, gleich ob sich das betroffene Gebiet im Nationalpark Donau-Auen oder außerhalb<br />
vom Nationalpark befindet. Aus diesem Grund wird stets der Charakter eines Landschaftsraumes<br />
beschrieben, Angaben zur Ausdehnung landschaftsbezogener Schutzgebiete dienen als zusätzliche<br />
Information.<br />
Landschaftselemente des Bezugsraumes Talboden<br />
Landschaftselemente werden nach BUCHWALD (1978) als Geofaktoren in ihrer Eigenschaft als<br />
Bauelemente der Landschaft mit raumfüllenden und raumbildenden Eigenschaften bezeichnet. Sie<br />
können von natürlicher als auch künstlicher Ausprägung sein.<br />
Für die Bestandsaufnahme landschaftsökologischer und -ästhetischer Aspekte und die entsprechende<br />
Datenerfassung wurde eine Checkliste zusammengestellt, die wesentliche Merkmale zur<br />
Charakteristik eines Talbodens enthält, wie landschaftsprägende Elemente, Kriterien zur Bebauungsstruktur<br />
und zur Einbindung der Siedlungen in die Kulturlandschaft.<br />
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Checkliste Talboden<br />
Ausprägung der Kulturlandschaft<br />
• naturgeprägt<br />
• durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt<br />
• durch forstwirtschaftliche (Monokultur-)Nutzung geprägt<br />
• durch Versiegelung geprägt<br />
Elemente in der Landschaft<br />
Landschaftsgliedernde und belebende Elemente<br />
Vegetationsstrukturen<br />
• linear (Hecken, Uferbegleitgehölz)<br />
• punktförmig (Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölz)<br />
• flächig (Waldreste)<br />
Kleinformen des Reliefs (Gelände- und Terrassenkanten, Abbrüche, Senken, Hügel)<br />
bemerkenswerte bauliche Einzelobjekte (z.B. einzelstehende Kirchen)<br />
Technisch geprägte Elemente<br />
• linear (z.B. Straßen, Autobahnen, Eisenbahn, Hochspannungsleitungen)<br />
• punktförmig (z.B. Windkraftanlagen, Silotürme)<br />
• flächenhaft (z.B. Schotterabbaue, Betriebsgelände)<br />
Bebautes Gebiet<br />
Bebauungsstruktur<br />
• geringer Versiegelungsgrad<br />
• hoher Versiegelungsgrad<br />
Einbindung in der Kulturlandschaft<br />
• Randbereiche offen<br />
• Randbereiche geschlossen<br />
• Anpassung an das Relief<br />
Bereiche mit besonderer Eigenwirkung<br />
• naturgeprägt<br />
• kulturhistorisch geprägt<br />
• nutzungs-/technisch geprägt<br />
• Markante Aussichtspunkte<br />
• Sichtbeziehungen<br />
Tabelle 5: Checkliste Talboden<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Die in der Checkliste angeführten Merkmale dienen als wesentliche Grundlage zur Bewertung, da<br />
hier bereits auf die in der Bewertung angesprochenen Kriterien eingegangen wird. So sind z.B. für<br />
die Beurteilung der „Vielfalt“ des Landschaftsbildes vor allem die den Landschaftsraum gliedernden<br />
und belebenden Elemente von Bedeutung. Im Zuge der Talbodenanalyse werden daher die<br />
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Beschreibung der einzelnen Landschaftsräume, die Kulturlandschaftstypisierung, die Beurteilung<br />
verschiedener Nutzungsstrukturen in Bezug auf das Landschaftsbild und die Bewertung der landschaftsästhetischen<br />
Ausprägung und Qualität als wesentlicher Bearbeitungsschwerpunkt und als<br />
Module der Landschaftsanalyse und -bewertung gesehen.<br />
Kartographische Darstellung der Landschaftselemente<br />
In Anlehnung an KASTNER (1988) und GUNZELMANN (1987) wird die Bedeutung von Landschaftselementen<br />
beispielhaft angeführt und beschrieben, in welcher Form diese Landschaftselemente<br />
in die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) aufgenommen werden.<br />
Landwirtschaftliche Kulturen sind im Landschaftsbild aufgrund mehrerer Faktoren von Bedeutung.<br />
Die Art der Kultur (Grünland, Ackerland, Spezialkultur), der Wechsel der Kulturen (räumliche<br />
Anordnung, vertikale und horizontale Wirkung) sowie die Gliederung bzw. Strukturierung bestimmen<br />
die Vielfalt. Aus diesem Grund wurde für die landwirtschaftliche Nutzung in der Karte Ist-<br />
Situation Talboden (Einlage U.14.2) unterschieden in Getreide- und Gemüsefelder in orangegelber<br />
Signatur und in Wein- und Obstgärten in Lila. Die Intensität der Nutzung verweist auf die<br />
Geschlossenheit (natürlicher Kreislauf) und Ursprünglichkeit, die räumliche Anordnung auf die Eigenart<br />
des Landschaftsbildes.<br />
Waldbestände – in der Checkliste als Vegetationsstrukturen bezeichnet – werden einerseits in der<br />
Betrachtung von außen und andererseits in der räumlichen und strukturellen Erscheinung im Waldinneren<br />
für das Landschaftsbild wirksam. In der Ebene wirken Waldbestände raumbildend und<br />
raumgliedernd, im Hügelland tragen sie in einem Mosaik zur Vielfalt bei. Die Ausstattung einer<br />
Landschaft mit Wald und seine flächenmäßige Verteilung prägt die Vielfalt des Landschaftsbildes<br />
und ist auch für die Geschlossenheit des Landschaftsbildes (räumlich, inhaltlich) bestimmend. Der<br />
Verlauf des Waldrandes bestimmt wesentlich das räumliche Erscheinungsbild einer Landschaft.<br />
Eigenart und Ursprünglichkeit hängen unmittelbar mit der Baumartenmischung bzw. der Intensität<br />
der Nutzung zusammen. Die ästhetische Wirkung hängt sowohl optisch (Vorder- und Mittelgrund)<br />
als auch die anderen Sinne betreffend wesentlich von der Natürlichkeit des Bestandes ab. In der<br />
Beschreibung der einzelnen Teilräume wird daher als ein Maß für die in diesem Fall geringere Natürlichkeit<br />
des Bestandes die Dichte von Hybridpappelbeständen in den Donauauen flächendeckend<br />
betrachtet. In der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurden Waldbestände einschließlich<br />
von Flurgehölzen auf Grundlage der ÖK 50 in dunkelgrüner Farbe ausgewiesen.<br />
Flurgehölze, Baumgruppen und Hecken sind raumgliedernde und belebende Landschaftselemente<br />
und tragen zur Vielfalt des Landschaftsbildes bei. Je nach Zahl und Ausprägung können sie<br />
auch zum Aspekt der Geschlossenheit, Eigenart und Ursprünglichkeit der Kulturlandschaft beitragen.<br />
Sie tragen wesentlich zur Tiefenwirkung und Raumbildung des Landschaftsbildes bei, vor<br />
allem im Flachland.<br />
Als Schutzgebiete mit stärkerem landschaftlichen Bezug wurde das Nationalparkgebiet Donau-<br />
Auen in der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) ebenso ausgewiesen wie Landschaftsschutzgebiete<br />
in Niederösterreich und der Wald- und Wiesengürtel im Wiener Stadtgebiet (Widmungen<br />
SWW – Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel, SWWL Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel<br />
Landwirtschaft, SPK – Schutzgebiet Park gem. Bauordnung für Wien).<br />
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Reliefformen – in der Checkliste auch als Kleinformen des Reliefs bezeichnet – tragen zur Formenvielfalt<br />
des Landschaftsbildes bei und prägen dieses je nach Dimension und Ausprägung (Terrassenränder,<br />
Steilhänge, Einschnitte, Gräben). In die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage<br />
U.14.2) wurde daher die durchgehende Terrassenkante im Süden der Donau eingezeichnet und<br />
wurden einzelne markante Geländeabrisse in roter Kreissignatur gesondert hervorgehoben, wenn<br />
sie landschaftlich besonders wirksam sind.<br />
Gewässer weisen besondere optische Eigenschaften auf, wie Kontrastwirkung, bemerkenswerte<br />
Randeffekte, optische Leitlinie. Das dynamische Element Wasser steht der eher statisch erscheinenden<br />
jeweiligen Umgebung gegenüber: Die Ränder der Gewässer zeigen eine besondere Vielfalt,<br />
die umso größer ist, je ursprünglicher diese sind. Durch Kontrast und Randeffekt hebt sich das<br />
Gewässer von der Umgebung ab und bildet eine bevorzugt wahrgenommene Orientierungshilfe. In<br />
die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurde die Gewässersituation entsprechend der<br />
ÖK 50 ausgewiesen, auch bestehende Gewässervernetzungen wurden mit einem grünen Zwei-<br />
Richtungspfeil hervorgehoben.<br />
Verkehrswege und Straßen werden in Abhängigkeit vom Ausbaugrad und der Lage in der Landschaft<br />
als lineare, technisch geprägte Elemente visuell je nach Lage wirksam. Für die Vielfalt und<br />
Ursprünglichkeit sind sie vor allem hinsichtlich ihres linearen technischen Charakters von Bedeutung.<br />
Neben Autobahn, Schnellstraße und Brücke wurde auch der Marchfelddamm als technisches<br />
Element mit violetter Signatur in der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) ersichtlich gemacht.<br />
Freileitungen fallen als lineare, statische und technische Elemente vor allem dort auf, wo sie das<br />
Landschaftsbild queren, in der Mitte von Talräumen verlaufen und in Parallelleitungen als Energiestraßen<br />
angelegt sind.<br />
Abbau von Schotter oder anderen Materialien verändern den ursprünglichen Charakter der<br />
Landschaft. Sie wirken je nach Art bzw. Lage (Talboden, Hang) des zu gewinnenden Rohstoffes<br />
unterschiedlich im Landschaftsbild. In jedem Fall wird die vorgegebene Landschaft aufgerissen. Je<br />
nach Dimension und Lage reicht ihre Wirkung von Nutzung bis zu Ausbeute und kommt vor allem<br />
hinsichtlich der Kriterien der Ursprünglichkeit, Geschlossenheit und Eigenart zum Tragen. Als besonders<br />
landschaftsprägend wurde der Steinbruch Pfaffenberg in die Karte Ist-Situation Talboden<br />
(Einlage U.14.2) aufgenommen.<br />
Siedlungsbereiche sind für das Landschaftsbild vor allem in Bezug auf das äußere Ortsbild, d.h.<br />
in der Wahrnehmung eines Ortes von einem Standort in der Landschaft von Belange. Die Eigenart<br />
einer Landschaft wird in diesem Sinne von der Art der Bebauung mitbestimmt.<br />
Für die Kriterien der Vielfalt, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit werden die Siedlungsform, die<br />
Bebauungsstruktur, die Ausprägung der Siedlungsränder und der Übergang zur umgebenden<br />
Landschaft bestimmend. Da sich die Auswirkungen des untersuchten Projektvorhabens auf den<br />
Donaustrom und das unmittelbare Umland konzentrieren und zwischen fast allen Ortschaften und<br />
dem Donaustrom der breite Gürtel der Donauauen liegt, ist es für Wirkungsaussagen nicht von<br />
flächendeckender Bedeutung, in welcher Form die Siedlungsränder ausgeprägt sind.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 31
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
In der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wird gemäß den Landbedeckungserhebungen<br />
der AVL – Arbeitsgemeinschaft Vegetationsökologie und Landschaftsplanung OEG (Einlage<br />
F.3.2.4) unterschieden, ob die Siedlungsflächen einen geringen oder einen hohen Versiegelungsgrad<br />
aufweisen. Hoch versiegelte Flächen werden in der Karte dunkelgrau gekennzeichnet und<br />
finden sich im Untersuchungsraum mit Ausnahme der Ortszentren in den großflächigen Industriegebieten<br />
Öllager, Raffinerie Schwechat und Flughafen Wien-Schwechat.<br />
In einem feineren Maßstab als der Talboden wird der Bezugsraum Flusslauf betrachtet und analysiert.<br />
Gerade für das vorliegende Flussbauliche Gesamtprojekt bietet sich diese Vorgangsweise<br />
an, um für die unmittelbaren Auswirkungen am Flusslauf den geeigneten Beurteilungshintergrund<br />
bereit zu stellen.<br />
2.2.2.2 Der Bezugsraum Flusslauf<br />
Die Wirkung von Merkmalen eines Flusslaufes wird durch folgende Elemente bestimmt:<br />
Das fließende Wasser ist das einzige Naturraumelement in ständig dynamischer Bewegung. Eine<br />
Fließgewässerlandschaft ist damit ein vollkommen eigenständiges Element im Landschaftsbild und<br />
a priori von besonderer Eigenart. Das fließende Wasser ist das wesentlich Merkmal der Ursprünglichkeit<br />
eines Fließgewässers. Die nach den geomorphologischen Gegebenheiten ausgebildete<br />
Fließcharakteristik und das Strömungsmuster tragen zur Vielfalt bei.<br />
Uferbeschaffenheit und Strukturelemente im Gewässerbett sind je nach Ausprägung (natürlich/technisch)<br />
Aspekte der Vielfalt und Eigenart des Bildes der Fließgewässerlandschaft. Besondere<br />
Formationen (Wasserfälle, Felsbänder, große Schotterinseln) können auch die Ursprünglichkeit<br />
als bestimmendes Kriterium betreffen. In der Ausprägung als Merkmal einer naturnahen<br />
Fließgewässerlandschaft (Prallufer/Gleitufer; vielfältig strukturierte Übergänge) tragen sie zur Geschlossenheit<br />
im Sinne von Intaktheit des Fließgewässerlebensraumes bei.<br />
Die Ufervegetation ist Bestandteil der Fließgewässerlandschaft und ein Merkmal der Geschlossenheit<br />
des Landschaftsbildes. Dabei spielt nicht nur das Vorhandensein eine Rolle, sondern<br />
auch, ob der Bestand dem Lebensraum entsprechend ausgebildet ist, und weiters, ob dieser in<br />
enger Verzahnung mit dem fließenden Wasser steht.<br />
Landschaftselemente des Bezugsraumes Flusslauf<br />
Für die Bestandsaufnahme und Datenerfassung landschaftsästhetischer Aspekte wurde auch für<br />
den Bezugsraum Flusslauf eine Checkliste zusammengestellt. Diese Checkliste enthält die wesentlichen<br />
Merkmale zur Charakteristik einer Flusslandschaft. Bestandteil dieser Checkliste sind<br />
landschaftsprägende bauliche und querende Elemente, Kriterien zur Uferausbildung und Kriterien<br />
zur Vernetzung zwischen Strom und Umland.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Checkliste Flusslauf<br />
Gewässerabschnitt<br />
• nicht reguliert<br />
• streckenweise reguliert<br />
• reguliert, in weiten Bögen fließend<br />
• reguliert, geradlinig<br />
Uferausbildung<br />
Uferlinie<br />
• stark wechselnd<br />
• kleinräumig wechselnd<br />
• gleichförmig<br />
• Prall- und Gleitufer<br />
Uferstruktur<br />
• angerissene Ufer (Sand, Schotter)<br />
• unterspülte Ufer<br />
• Buchten<br />
• Sandbänke, Schotterbänke/-inseln<br />
• Geschiebeblöcke<br />
Uferneigung<br />
• flach<br />
• mittel<br />
• steil<br />
• wechselnd<br />
Bauliche Elemente<br />
Uferverbauung<br />
• Blockwurf (abschnittsweise befestigt, durchgehend befestigt)<br />
• Ufermauern<br />
• sonstige Befestigung<br />
• überwachsen (nicht sichtbar)<br />
• teilweise eingewachsen<br />
• nicht bewachsen<br />
Querwerke<br />
• Buhnenfelder<br />
• Leitwerke<br />
• Wehre<br />
Querende Elemente<br />
• Straßen- oder Bahnbrücken<br />
• Rohrbrücken<br />
• Hochspannungsleitungen<br />
• Rollfähren<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 33
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Checkliste Flusslauf<br />
Umland<br />
• Auwald<br />
• Grünland (extensiv, intensiv)<br />
• Ackerland<br />
• Siedlung/städt. Bereich<br />
• Verkehrstrassen (Bahn, Straße, Autobahn)<br />
Ökologische Einbindung der Nebenarme<br />
Gewässervernetzung<br />
• nichtvorhanden<br />
• ansatzweise vorhanden<br />
• deutlich ausgeprägt<br />
Seitenzubringer<br />
• Einmündung niveaugleich<br />
• Einmündung über Sohlrampe<br />
Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am oder im Flusslauf<br />
• naturgeprägt<br />
• kulturhistorisch geprägt<br />
• technisch geprägt<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 6:<br />
Checkliste Flusslauf<br />
Die in der Checkliste angeführten Merkmale dienen als wesentliche Grundlage zur Bewertung, da<br />
hier bereits auf die in der Bewertung angesprochenen Kriterien eingegangen wird.<br />
Kartographische Darstellung dieser Flusslaufelemente<br />
Landschaftselemente des Bezugsraumes Flusslauf können von natürlicher als auch künstlicher<br />
Ausprägung sein. In der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) werden diese Landschaftselemente<br />
dargestellt. Zum Teil sind diese Landschaftselemente direkter Bestandteil des Luftbildes<br />
der Karte, zum Teil werden sie als gesonderte Information in die Karte eingefügt.<br />
Wenn ein Gewässerabschnitt durchgehend, streckenweise oder gar nicht reguliert ist, bestimmt<br />
dies ganz wesentlich das Landschaftsbild eines Flusslaufes. Nicht regulierte Abschnitte zeichnen<br />
sich durch besondere Dynamik aus, Seitenarme können entstehen oder wieder verlanden, Schotterbänke<br />
werden vom Fluss angehäuft und Jahre später wieder abgetragen. Aus der Karte Ist-<br />
Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) lässt sich erkennen, ob ein Gewässerabschnitt geradlinig ausgeprägt<br />
ist oder in weiten Bögen fließt. Der gesamte betrachtete Donauabschnitt ist reguliert.<br />
Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild eines Flusslaufes ist die Uferlinie. An regulierten<br />
Flussabschnitten ist sie sehr häufig gleichförmig, nur an Gleitufern kann der Fluss in der Regel<br />
durch Anschwemmen von Sedimenten eine naturnahe Uferlinie ausbilden. An flachen Ufern kann<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 34
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
sich eine dichtere Vegetation bilden. Aus dem Luftbild der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage<br />
U.14.3) lässt sich ersehen, wo sich Gleitufer mit angeschwemmten Sedimenten befinden.<br />
Die Verbauungselemente wie Blockwurf und Ufermauern oder Querwerke wie Buhnen bestimmten<br />
ebenso die Naturnähe des Flusslaufes. Wo sie durchgehend sichtbar sind, entsteht ein verfremdetes<br />
Bild, sind sie bewachsen, kann wiederum ein natürlicher Eindruck entstehen. Die Betrachtung<br />
der Uferverbauung bildet einen Schwerpunkt in der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage<br />
U.14.3). Dafür wurden zwei Grundlagen von DonauConsult herangezogen: Eine Bestandsaufnahme<br />
aller im Untersuchungsgebiet befindlichen Buhnen, Leitwerke einschließlich einer Information<br />
über Art und Dichte des Bewuchses der Uferverbauung mit Stand vom Frühjahr 2005. Und zum<br />
zweiten einer Fotodokumentation der Uferstruktur, aufgenommen bei Niederwasser zwischen Jänner<br />
und April 2005 und mit einer Dichte von zwei bis drei Fotos alle 200 m Uferlinie.<br />
Mit Hilfe dieser Information wurde die Lage, Länge und Höhe der bestehenden Buhnen und Leitwerke<br />
erhoben. In der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) wurden Buhnen und Leitwerke,<br />
welche einen halben Meter über MW ragen, gesondert eingezeichnet. Von den übrigen Buhnen<br />
und Leitwerken ist bekannt, dass sich drei von vier Buhnen in ihrer Höhe zwischen RNW und MW<br />
befinden.<br />
In einem zweiten Arbeitsschritt wurde zwischen Flussuferabschnitten entsprechend folgender Intensitäten<br />
der Uferverbauung unterschieden:<br />
1. Die Uferverbauung ist zur Gänze sichtbar<br />
2. Die Uferverbauung ist an wenigen Stellen überwachsen<br />
3. Die Uferverbauung ist zum Großteil überwachsen<br />
4. Die Uferverbauung ist vollkommen überwachsen oder der Flussuferabschnitt ist ohne Uferverbauung<br />
Querende Elemente wie Brücken und Hochspannungsleitungen teilen den Bezugsraum Flusslauf<br />
ein und erzeugen ebenso einen Eindruck der Verfremdung. In der Karte Ist-Situation Flusslauf<br />
(Einlage U.14.3) wird zwischen Rohrbrücken, Straßenbrücken und Hochspannungsleitungen unterschieden.<br />
Der Umlandbereich kann entweder aus Auwald (in der Regel natürlich oder naturnahe) oder als<br />
meist anthropogen verursachtem Grünland bestehen. Stark verfremdete Bereiche stellen Siedlungsgebiete<br />
und Verkehrsbänder dar, die direkt ans Ufer heranreichen. Die Betrachtung der Vernetzung<br />
zwischen Strom und Umland bildet einen weiteren Schwerpunkt in der Karte Ist-Situation<br />
Flusslauf (Einlage U.14.3). Dafür wurde das unmittelbare Umland des Donaustromes mit einer<br />
Breite von etwa 200 m charakterisiert und festgehalten, ob dieses Umland von einem Au- oder<br />
Hangwald, von einem lückigen Wald, von einem Acker oder Grünland oder von einem Hafen oder<br />
Gewerbegebiet geprägt wird.<br />
Die ökologische Einbindung der Nebenarme zeigt sich einerseits daran, ob eine Verbindung mit<br />
dem Hauptstrom besteht und andererseits wie diese ausgebildet ist. Niveaufreie Einbindungen mit<br />
großer Längenentwicklung entsprechen einer natürlichen Ausbildung von Nebenarmen während<br />
Sohlrampen oder Wehre die technische Prägung betonen. Die bestehenden Seitenzubringer wur-<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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den in die Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) eingezeichnet. Alle Seitenzubringer wurden<br />
auf Grundlage der Lagepläne des Generellen Projektes (Einlagen F.4.1.1 bis F.4.1.5) einheitlich<br />
eingezeichnet, gleich ob sie niveaugleich oder über eine Schwelle/Rampe an die Donau angebunden<br />
sind.<br />
Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am oder im Flusslauf können natürlich oder in besonderen<br />
Fällen kulturhistorisch (historische Stadtgebiete, Burgen etc.) oder technisch (Hafenanlagen,<br />
Industriegebiete) geprägt sein. Die kulturhistorischen Bereich mit besonderer Eigenwirkung am<br />
Flusslauf wie z.B. die Stadt Hainburg werden gesondert beschrieben.<br />
2.2.3 BEURTEILUNGSKRITERIEN SENSIBILITÄT<br />
2.2.3.1 Bezugsraum Talboden<br />
Um die Sensibilität des Bezugsraumes Talboden zu bewerten, wird der gesamte Untersuchungsraum<br />
weiter untergliedert. Die Kulturlandschafttypen nach der Kulturlandschaftsgliederung Österreichs<br />
(WRBKA et al., 2002) bilden die Grundlage für diese Unterteilung, sie werden innerhalb der<br />
definierten sieben Teilräume gesondert beurteilt.<br />
Tabelle 7 zeigt eine Übersicht über die Beurteilungskriterien für den Bezugsraum Talboden.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Talbodens<br />
Sensibilität<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
A – keine<br />
Landschaftsteil<br />
a) Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung<br />
b) Keine Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />
c) Gebiete von regionaler landschaftlicher Bedeutung<br />
d) Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />
e) Gebiete von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
f) Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />
g) Technisch geprägte Gebiete und ausgeräumte Kulturlandschaften<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 7:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Talbodens<br />
(a)<br />
Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung sind über den Talboden<br />
hinaus gewissermaßen als Charakteristikum für diesen Raum wirksam. Diese Gebiete<br />
enthalten naturhistorische Elemente mit überregionalem Bekanntheitsgrad, markante,<br />
raummarkierende Geländeformen ziehen die Aufmerksamkeit nach sich. Grundsätzlich sind<br />
Nationalpark- und Landschaftsschutzgebiete Gebiete herausragender landschaftlicher Be-<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
deutung und werden in Bezug auf Eingriffe in die Landschaft als sehr sensibel beurteilt.<br />
Eingriffe in die Landschaft dürfen hier unter bestimmten Bedingungen nur sehr sorgsam getätigt<br />
werden bzw. müssen eine Verbesserung gegenüber der Ist-Situation bewirken. Um<br />
abschätzen zu können, ob es zu einer Verbesserung gegenüber der Ist-Situation kommt,<br />
muss jedoch der Landschaftsraum innerhalb dieser Schutzgebiete differenzierter betrachtet<br />
und charakterisiert werden. Aus diesem Grund wird in der UVE zwar die Grenze eines<br />
landschaftsbezogenen Schutzgebietes ausgewiesen, die erfasste Sensibilität hingegen bezieht<br />
sich nicht auf dieses Schutzgebiet, sondern auf eine differenziertere Betrachtung innerhalb<br />
dieses Schutzgebietes.<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
(g)<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich in das Formenspiel der Landschaft<br />
ein.<br />
Gebiete von regionaler landschaftlicher Bedeutung bieten dem Talboden Orientierungs-<br />
und Identifikationsmerkmale. Seltene, originelle und unverwechselbare Landschaftsformen<br />
und in diesem Sinn raumdifferenzierende Gestaltelemente stärken die „Identität<br />
eines Gebietes“. Diese Gebiete enthalten naturhistorische Elemente mit regionalem<br />
Bekanntheitsgrad.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich nur teilweise in das Formenspiel<br />
der Landschaft ein.<br />
Gebiete von lokaler landschaftlicher Bedeutung spielen in der unmittelbaren und<br />
näheren Umgebung eine Rolle der räumlichen Identifikation. Naturhistorische Elemente<br />
sind dabei von untergeordneter – lokaler – Bedeutung.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente stören das Formenspiel der Landschaft.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente dominieren und überprägen das Formenspiel<br />
der Landschaft. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Landschaft schafft<br />
große, einheitliche Strukturen, welche dafür sorgen, dass die Landschaft eintönig und ausgeräumt<br />
wirkt.<br />
Markante Sichtbeziehungen wie ausgeprägte Sichtachsen, eine sektorale Rundsicht von stark<br />
frequentierten Aussichtspunkten oder eine besondere Fernsicht mit Bezug zur Donau – alle mit<br />
einem Radius von 1000 m – bestärken die landschaftliche Bedeutung einer Landschaftsraumeinheit.<br />
Markante Sichtbeziehungen ermöglichen eine sehr gute Orientierung im Raum und stellen<br />
Bezüge zu anderen Landschaftseinheiten her.<br />
Allgemeine Sichtbeziehungen zur Donau und dem Donautal, eine sektorale Rundsicht von kaum<br />
frequentierten Stellen oder eine besondere Blickbeziehung zwischen Donau und dem unmittelbaren<br />
Ufer-Umland können zum Teil zwar ausgewiesen werden, sind jedoch nicht von derselben<br />
Bedeutung wie die oben genannten markanten Sichtbeziehungen. Sie dienen der weiteren Beschreibung<br />
eines Gebietes.<br />
Die Sensibilität jeder Landschaftsraumeinheit innerhalb eines Teilraumes wird erhoben, indem<br />
zuerst die Kriterien der landschaftlichen Bedeutung untersucht und dann die Prägung durch intensive<br />
anthropogene Nutzung beurteilt wird. Wenn die Kriterien der landschaftlichen Bedeutung zu<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 37
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
einer anderen Sensibilität führen als dies die Prägung durch intensive anthropogene Nutzung tut,<br />
dann wird der Durchschnitt dieser Sensibilitätsbeurteilungen herangezogen. Ist dieser Durchschnittswert<br />
nicht klar zu einer der vier Klassifizierungen zuordenbar, wird die höhere Sensibilitätsklassifizierung<br />
als Ergebniswert genommen. Auf diese Weise wird im Sinne des Schutzgutes<br />
strenger beurteilt.<br />
2.2.3.2 Bezugsraum Flusslauf<br />
Die Bezugsräume für die Bewertung der Sensibilität des Landschaftsraumes Flusslauf bilden innerhalb<br />
der Teilräume die definierten Flusslaufabschnitte. Tabelle 8 zeigt eine Übersicht über die<br />
Beurteilungskriterien für den Bezugsraum Flusslauf.<br />
Sensibilität<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
A – keine<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Flusslaufes<br />
Landschaftsteil<br />
a) Landschaftsästhetisch hochwertige Ufer-/Umlandstruktur<br />
b) Keine Eingriffe durch technischen Strukturen<br />
c) Landschaftsästhetisch gering beeinträchtige Ufer-/Umlandstruktur<br />
d) Geringe Eingriffe durch technische Strukturen<br />
e) Landschaftsästhetisch stark beeinträchtige Ufer-/Umlandstruktur<br />
f) Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen<br />
g) Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer-/Umlandstruktur<br />
h) Starke Eingriffe durch technische Strukturen<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 8:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Flusslaufes<br />
(a)<br />
(b)<br />
Die Ausprägung der Merkmale ist überwiegend naturnah mit einem hohen Maß an<br />
Vielfalt, Eigenart, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit. Die Selbstgestaltungskraft<br />
des Flusses ist sehr gut erkennbar, die Flussdynamik deutlich ausgeprägt. Uferausbildung:<br />
Die Uferlinie wechselt stark, Buchten, angerissene Ufer sowie Sandbänke, Schotterbänke<br />
und Schotterinseln sind vorhanden. Auch Prall- und Gleitufer sind erkennbar, die Uferneigung<br />
wechselt immer wieder. Ufervegetation: Ab Mittelwasser ist ein Ufergehölz erkennbar,<br />
Auwald bildet die Ufervegetation, eine alters- und höhenmäßige Schichtung ist vorhanden.<br />
Umland: Auwald oder Hangwald begleitet den Strom, die ökologische Einbindung/Vernetzung<br />
des Umlandes mit dem Strom ist deutlich erkennbar, Seitenzubringer<br />
münden niveaugleich in den Strom ein.<br />
Die Landschaft ist vom Menschen großtechnisch scheinbar kaum beeinflusst. Verbauungselemente:<br />
Keine Buhnen, keine oder eine vollkommen überwachsene Uferverbauung.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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(c)<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
(g)<br />
(h)<br />
Die Ausprägung der Merkmale ist in weiten Teilen naturnah mit einem mittleren Maß<br />
an Vielfalt, Eigenart, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit. Uferausbildung: Es besteht<br />
keine vielfältige Uferausbildung mehr, die Uferneigung bleibt über weite Strecken<br />
gleich. Ufervegetation: Das Ufergehölz setzt erst ab der Böschungsoberkante an. Wälder<br />
oder Waldreste bilden die Ufervegetation, eine alters- und höhenmäßige Schichtung ist<br />
durch den Unterschied zwischen Ufergehölz und den begleitenden Wäldern noch erkennbar.<br />
Umland: Wälder begleiten den Strom, die ökologische Einbindung/Vernetzung des Umlandes<br />
mit dem Strom ist jedoch nur mehr ansatzweise erkennbar, Seitenzubringer münden<br />
nicht niveaugleich in den Strom ein.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich weitgehend in das Formenspiel<br />
der Flusslandschaft ein. Verbauungselemente: Eine Uferverbauung wie Steinwurf, Blocksatz<br />
oder eine sonstige Befestigung besteht, ist aber zum Großteil überwachsen und daher<br />
nur an wenigen Stellen sichtbar. Nur wenige Buhnen, von denen der Großteil nur unter MW<br />
sichtbar ist.<br />
Die Flusslandschaft zeigt immer mehr Merkmale der Gleichförmigkeit, Verarmung<br />
und Verfremdung. Uferausbildung: Stets gleichbleibende Uferneigung und Uferlinie. Ufervegetation:<br />
Es gibt kein Ufergehölz wie Röhricht, Hochstauden mehr. Die Ufervegetation ist<br />
ein- bis mehrreihig, oft auch lückig. Eine alters- und höhenmäßige Schichtung gibt es nicht<br />
mehr. Umland: Durch die lückige Ufervegetation sind immer wieder Grünlandgebiete, Äcker<br />
oder kleinere Siedlungen zu erkennen. Mit dem Strom ist das Umland nicht mehr ökologisch<br />
eingebunden/vernetzt.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente stören das Formenspiel der Flusslandschaft.<br />
Verbauungselemente: Eine Uferverbauung ist nur mehr an wenigen Stellen überwachsen<br />
und ist zum Großteil offen sichtbar. Mehrere Buhnen, von denen einige auch bei einem höheren<br />
Wasserstand von MW sichtbar sind.<br />
Landschaftsfremde Stoffe, Formen, Dimensionen und Anordnungen bestimmen das<br />
Bild. Uferausbildung: Stets gleichbleibende Uferneigung und Uferlinie. Ufervegetation: Keine.<br />
Umland: Städtische Gebiete, Bahntrassen oder befestigte Verkehrsstraßen grenzen an<br />
den Strom an.<br />
Menschlich gestaltete Strukturelemente dominieren und überprägen das Formenspiel<br />
der Flusslandschaft. Verbauungselemente: Die Uferverbauung ist zur Gänze sichtbar,<br />
in städtischen Gebieten ist eine Ufermauer vorhanden. Eine große Anzahl an Buhnen,<br />
welche vereinzelt auch bei dem hohen Wasserstand von 50 cm über MW sichtbar sind und<br />
dominant wirken.<br />
Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am Flusslauf wie die historische Altstadt von Hainburg<br />
werden im Text gesondert beschrieben. Da solche historische Stätten und Ensembles den Flusslauf<br />
dominieren und prägen, tritt in diesen Flusslaufabschnitten die oben beschriebene Charakterisierung<br />
des Flusslaufes in den Hintergrund.<br />
Die Sensibilität jeder Landschaftsraumeinheit innerhalb eines Teilraumes wird erhoben, indem<br />
zuerst die Vernetzung zwischen Strom und Umland untersucht und dann die Uferverbauung und<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
das Erscheinungsbild und die Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken beurteilt wird. Die einzelnen Elemente<br />
der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) lassen sich in dieser Weise entweder der<br />
Vernetzung zwischen Strom und Umland – in der Tabelle 8 als Ufer-/Umlandstruktur bezeichnet –<br />
oder der Uferverbauung und dem Erscheinungsbild und der Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken – in<br />
der Tabelle 8 als Eingriffe durch technische Strukturen bezeichnet – zuordnen. Weitere in der Karte<br />
Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) angeführte technischen Eingriffe fließen ebenfalls in die<br />
Sensibilitätsbewertung infolge der Eingriffe durch technische Strukturen ein.<br />
Wenn die Kriterien der Vernetzung zwischen Strom und Umland zu einer anderen Sensibilität führen<br />
als dies die Eingriffe durch technische Strukturen tun, dann wird der Durchschnitt dieser Sensibilitätsbeurteilungen<br />
herangezogen. Ist dieser Durchschnittswert nicht klar zu einer der vier Klassifizierungen<br />
zuordenbar, wird die höhere Sensibilitätsklassifizierung als Ergebniswert genommen.<br />
Auf diese Weise wird im Sinne des Schutzgutes strenger beurteilt.<br />
2.2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT<br />
Zur Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes ist es notwendig, sich intensiv mit dem<br />
Landschaftsraum auseinander zusetzen – die Art des baulichen Eingriffes wird nur am Rande mitbedacht.<br />
Bei der Beurteilung der Wirkungsintensität steht hingegen der bauliche Eingriff selbst im Mittelpunkt<br />
der Untersuchung. Genauer gesagt: Es wird überlegt, wie sich der baulichen Eingriff auf die<br />
umgebende Landschaft auswirken könnte. Und das erfordert eben eine vertiefte Beschäftigung mit<br />
dem baulichen Eingriff!<br />
Da praktisch alle landschaftsprägenden baulichen Eingriffe am Donaustrom und dem unmittelbaren<br />
Umland getätigt werden, reicht es aus, diese landschaftsprägenden Eingriffe in jene Karte aufzunehmen,<br />
welche sich auf genau dieses Gebiet konzentriert. Für den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
wird daher zur Beurteilung der Auswirkungen eine gesonderte Karte erstellt und als Karte Auswirkungen<br />
(Einlage U.14.4) bezeichnet.<br />
Sollten wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung außerhalb dieses Blattschnittes<br />
liegen, sind sie der Übersichtskarte des Generellen Projektes (Einlage F.3.1) zu entnehmen. Außerhalb<br />
dieses Blattschnittes, welcher sich zumeist an beiden Ufern der Donau auf etwa 500 m<br />
erstreckt, werden ausschließlich wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung gesetzt.<br />
Diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässervernetzung beeinträchtigen in ihrer Funktion<br />
und Beschaffenheit das Landschaftsbild der Umgebung nicht. Dementsprechend konzentriert sich<br />
die Beurteilung der baulichen Eingriffe auf den Flusslauf.<br />
Bei mastenartigen Eingriffen wie Windenergieanlagen und Hochspannungsleitungen werden hin<br />
und wieder die vom baulichen Eingriff visuell betroffenen Gebiete ermittelt. Beim Flussbaulichen<br />
Gesamtprojekt werden jedoch erstens keine baulichen Eingriffe mit großen vertikalen – und erst<br />
recht nicht mastenartigen Formen getätigt. Zweitens werden die baulichen Eingriffe, welche nicht<br />
die Gewässervernetzung, die Sohlstabilisierung oder den Uferrückbau zum Ziel haben, praktisch<br />
ausschließlich dort getätigt, wo technische Eingriffe wie Buhnen schon bestehen. Und drittens<br />
wurden markante Sichtbeziehungen bereits bei der Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes<br />
berücksichtigt.<br />
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Aus diesen Gründen ist es nicht zielführend, für die nicht-mastenartigen baulichen Eingriffe des<br />
Flussbaulichen Gesamtprojektes eine Sichtraumanalyse zu machen. Zur Erinnerung: Markante<br />
Sichtbeziehungen wurden ohnedies bei der Beurteilung der Sensibilität der Landschaftsräume berücksichtigt.<br />
Zur Visualisierung der baulichen Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurde in der Karte<br />
Auswirkungen (Einlage U.14.4) ein Orthofoto der via donau – Österreichische Wasserstraßen-<br />
Gesellschaft m.b.H. (Niederwasserbefliegung 2003) abgebildet und die baulichen Eingriffe darauf<br />
eingezeichnet. Grün markierte Buhnen werden komplett abgetragen, hellgrün markierte Buhnen<br />
werden abgesenkt und rot markierte Buhnen werden neu errichtet. Die Neuerrichtung von Buhnen<br />
– und dies veranschaulicht die Karte ebenfalls – kann auch eine Verlängerung bestehender Buhnen<br />
sein.<br />
Sämtliche bauliche Eingriffe werden in dieser Karte veranschaulicht, die Beurteilung der einzelnen<br />
Landschaftsraumeinheiten ist somit nachvollziehbar. Gerade auch, da am Donaustrom – und somit<br />
in ein und demselben Gebiet – bauliche Eingriffe von derselben Beschaffenheit wie die geplanten<br />
baulichen Eingriffe sind, erfüllen bildhafte Darstellungen hier nicht mehr die Aufgabe, sich bestimmte<br />
bauliche Eingriffe in einem bestimmten Landschaftsraum zu vergegenwärtigen. Überdies<br />
wird dieser Landschaftsraum mit den bestehenden baulichen Eingriffen ausführlich charakterisiert<br />
und mit Hilfe von zahlreichen Fotos visualisiert. Um das zukünftige Landschaftsbild zu beurteilen,<br />
werden in diesem Sinne die baulichen Eingriffe charakterisiert und mit einem Luftbild zusammengeführt,<br />
weitere Visualisierungen brauchen dafür nicht herangezogen werden.<br />
2.2.4.1 Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Mögliche Wirkungen eines flussbaulichen Vorhabens wurden identifiziert und werden nach ihrer<br />
Intensität bewertet. In der Betriebs- und Erhaltungsphase werden ausschließlich langfristige Wirkungen<br />
des Projektes auf die Schutzgüter des Fachbeitrages berücksichtigt. Tabelle 9 zeigt eine<br />
Übersicht über die Beurteilungskriterien für die Betriebs- und Erhaltungsphase. Die Begriffe Ursprünglichkeit,<br />
Eigenart und Vielfalt wurden im Kapitel 2.2.1 eingehend erörtert.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Wirkungsintensität Projektwirkung<br />
a) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert<br />
4 – hoch<br />
b) Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft<br />
c) Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert<br />
d) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert<br />
3 – mittel<br />
e) Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft<br />
f) Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert<br />
g) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert<br />
2 – keine bis gering<br />
h) Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft<br />
i) Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert<br />
1 – Verbesserung j) Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 9:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebsund<br />
Erhaltungsphase<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert. Eine Landschaft ist<br />
um so ursprünglicher, je weniger sie menschlichen Einfluss erkennen lässt. Der Grad der<br />
Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert, wenn große Flächen versiegelt o-<br />
der bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen wie z.B. allmähliche<br />
Übergänge zwischen Wald und Wiese, Wald und Wasser, Wiese und Wasser werden in ihrer<br />
Ausdehnung stark vermindert. Im Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes<br />
stark vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft. Höhe und<br />
Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-Zustandes der<br />
Umgebung stark. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die Bepflanzung<br />
der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-Zustandes<br />
der Umgebung stark. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />
Zustand der Umgebung stark exponiert oder die Lage im Raum durchbricht landschaftliche<br />
Leitlinien.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert. Oberflächenformen, Gewässerformen,<br />
Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten werden in ihrer<br />
Vielfalt stark gemindert. Die Vielfalt von Oberflächenformen umfasst Gelände- und Terrassenkanten,<br />
Abbrüche, Senken und Hügeln. Die Vielfalt von Vegetationsstrukturen umfasst<br />
Hecken, Uferbegleitgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölze und Waldreste. Im<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Flusslauf werden Uferlinie (Prall- und Gleitufer, stark wechselnd, kleinräumig wechselnd,<br />
gleichförmig), Uferstruktur (angerissene oder unterspülte Ufer, Buchten, Sand- oder Schotterbänke<br />
und Geschiebeblöcke) und Uferneigung (flach, mittel, steil) in ihrer Vielfalt stark<br />
gemindert.<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
(g)<br />
(h)<br />
(i)<br />
(j)<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert. Der<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert, wenn mehrere<br />
Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen<br />
werden in ihrer Ausdehnung in mittlerem Maße vermindert. Im Flusslauf wird die<br />
Selbstgestaltungskraft des Stromes in mittlerem Maße vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft.<br />
Höhe und Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-<br />
Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die<br />
Bepflanzung der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-<br />
Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />
Zustand der Umgebung exponiert und die Lage im Raum durchbricht landschaftliche Leitlinien<br />
an einigen Stellen.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert. Oberflächenformen,<br />
Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />
werden in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />
und Uferneigung in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert.<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert. Der<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert, wenn nur<br />
wenige oder keine Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher<br />
Strukturen werden in ihrer Ausdehnung kaum oder gar nicht vermindert. Im<br />
Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes nicht oder gering vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft.<br />
Höhe und Masse der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa den Größenverhältnissen des<br />
Ist-Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und<br />
die Bepflanzung der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa der Art und Beschaffenheit<br />
des Ist-Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied<br />
zum Ist-Zustand der Umgebung wenig oder gar nicht exponiert, die Lage im Raum durchbricht<br />
keine landschaftlichen Leitlinien.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert. Oberflächenformen,<br />
Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />
werden in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />
und Uferneigung in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert.<br />
Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht.<br />
Werden bestehende technische Bauten wie Uferbefestigungen, Traversen, Buhnen oder<br />
Leitwerke abgetragen und ihre Flächen renaturiert, so wird der Grad der Ursprünglichkeit<br />
dieses Landschaftsraumes erhöht. Auch Maßnahmen der Gewässervernetzung erhöhen<br />
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den Grad der Ursprünglichkeit und die Vielfalt an Landschaftselementen in betroffenen<br />
Landschaftsräumen.<br />
Um bauliche Eingriffe in Bezug zur Ursprünglichkeit der Donaulandschaft zu stellen, werden<br />
demnach die während der Bauphase durch das Projektvorhaben hervorgerufenen Änderungen der<br />
Versiegelung/Verbauung und Änderungen der Übergänge landschaftlicher Strukturen betrachtet.<br />
Auch Änderungen der Selbstgestaltungskraft des Flusses werden untersucht. Mit Bezug auf Auswirkungen<br />
auf den Fachbeitrag Landschaftsbild konzentrieren sich diese Untersuchungen jedoch<br />
auf jene Selbstgestaltungskraft des Flusses, welche am Ufer oder in die umgebende Landschaft<br />
hinein wirksam wird oder im Sinne einer Dynamisierung des Abflussgeschehens durch beispielsweise<br />
eine Gewässervernetzung vom Ufer aus sichtbar wird.<br />
In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) weisen jene Elemente, welche unter der Überschrift<br />
‚Optische Störwirkung’ angeführt werden, auf die Versiegelung und/oder Verbauung hin. Die unter<br />
der Überschrift ‚Trennwirkung’ genannten Elemente geben Aufschluss darüber, wo bauliche Eingriffe<br />
Übergänge landschaftlicher Strukturen in ihrer Fläche vermindern könnten. Für Auswirkungen<br />
auf die Betriebs- und Erhaltungsphase sind jene Elemente mit der Bezeichnung ‚Betriebsphase’<br />
von Bedeutung. Alle Elemente, welche unter der Überschrift ‚Optische Verbesserung’ zusammengefasst<br />
sind, wirken auf die Selbstgestaltungskraft des Flusses positiv ein.<br />
Um bauliche Eingriffe der Eigenart einer Landschaft gegenüberzustellen, wird die Dimension, die<br />
Art und Beschaffenheit sowie der Standort der baulichen Eingriffe betrachtet. In einem zweiten<br />
Schritt können Aussagen getroffen werden, ob bauliche Eingriffe dem Ist-Zustand der Umgebung<br />
entsprechen oder widersprechen. Sind die baulichen Eingriffe größer oder kleiner als vertikale oder<br />
horizontale bestehende Strukturen, sind sie weit exponierter als gegenwärtige ähnliche Strukturen<br />
oder durchbrechen sie landschaftliche Leitlinien?<br />
In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) lassen sich aus alle jenen Elementen, welche unter<br />
der Überschrift ‚Optische Störwirkung’ aufgelistet werden, Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf<br />
die Eigenart der Donaulandschaft gewinnen. Dieselben Elemente lassen auch auf eine geänderte<br />
Vielfalt an Ufer- und Vegetationsstrukturen schließen. Andere Oberflächenformen als Uferstrukturen<br />
sind bei den Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes von untergeordneter Bedeutung.<br />
2.2.4.2 Bauphase<br />
In der Bauphase werden die vorübergehenden, temporären Wirkungen durch Baustellen oder Zufahrtswege<br />
des Projektes auf die Schutzgüter des Fachbeitrages berücksichtigt. Diese Wirkungen<br />
führen zu keiner nachhaltigen Landschaftsveränderung, als Bezugsraum und -zeitpunkt wurde<br />
ebenfalls der Ist-Zustand des umgebenden Landschaftsraumes genommen. Tabelle 10 zeigt eine<br />
Übersicht über die Beurteilungskriterien für die Bauphase.<br />
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Wirkungsintensität<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />
Projektwirkung<br />
a) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert<br />
4 – hoch<br />
b) Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft<br />
c) Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert<br />
d) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert<br />
3 – mittel<br />
e) Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der<br />
Landschaft<br />
f) Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert<br />
g) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert<br />
2 – keine bis gering<br />
h) Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der<br />
Landschaft<br />
i) Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert<br />
1 – Verbesserung In der Bauphase auszuschließen<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 10:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert. Eine Landschaft ist<br />
um so ursprünglicher, je weniger sie menschlichen Einfluss erkennen lässt. Der Grad der<br />
Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert, wenn große Flächen versiegelt o-<br />
der bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen wie z.B. allmähliche<br />
Übergänge zwischen Wald und Wiese, Wald und Wasser, Wiese und Wasser werden in ihrer<br />
Ausdehnung stark vermindert. Im Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes<br />
stark vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft. Höhe und<br />
Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-Zustandes der<br />
Umgebung stark. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die Bepflanzung<br />
der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-Zustandes<br />
der Umgebung stark. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />
Zustand der Umgebung stark exponiert oder die Lage im Raum durchbricht landschaftliche<br />
Leitlinien.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert. Oberflächenformen, Gewässerformen,<br />
Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten werden in ihrer<br />
Vielfalt stark gemindert. Die Vielfalt von Oberflächenformen umfasst Gelände- und Terrassenkanten,<br />
Abbrüche, Senken und Hügeln. Die Vielfalt von Vegetationsstrukturen umfasst<br />
Hecken, Uferbegleitgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölze und Waldreste. Im<br />
Flusslauf werden Uferlinie (Prall- und Gleitufer, stark wechselnd, kleinräumig wechselnd,<br />
gleichförmig), Uferstruktur (angerissene oder unterspülte Ufer, Buchten, Sand- oder Schot-<br />
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terbänke und Geschiebeblöcke) und Uferneigung (flach, mittel, steil) in ihrer Vielfalt stark<br />
gemindert.<br />
(d)<br />
(e)<br />
(f)<br />
(g)<br />
(h)<br />
(i)<br />
(j)<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert. Der<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert, wenn mehrere<br />
Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen<br />
werden in ihrer Ausdehnung in mittlerem Maße vermindert. Im Flusslauf wird die<br />
Selbstgestaltungskraft des Stromes in mittlerem Maße vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft.<br />
Höhe und Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-<br />
Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die<br />
Bepflanzung der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-<br />
Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />
Zustand der Umgebung exponiert und die Lage im Raum durchbricht landschaftliche Leitlinien<br />
an einigen Stellen.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert. Oberflächenformen,<br />
Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />
werden in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />
und Uferneigung in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert.<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert. Der<br />
Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert, wenn nur<br />
wenige oder keine Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher<br />
Strukturen werden in ihrer Ausdehnung kaum oder gar nicht vermindert. Im<br />
Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes nicht oder gering vermindert.<br />
Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft.<br />
Höhe und Masse der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa den Größenverhältnissen des<br />
Ist-Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und<br />
die Bepflanzung der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa der Art und Beschaffenheit<br />
des Ist-Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied<br />
zum Ist-Zustand der Umgebung wenig oder gar nicht exponiert, die Lage im Raum durchbricht<br />
keine landschaftlichen Leitlinien.<br />
Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert. Oberflächenformen,<br />
Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />
werden in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />
und Uferneigung in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert.<br />
Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht.<br />
Verbesserungen während der Bauphase sind auszuschließen, da die Eingriffe durch Bautätigkeiten<br />
keine positiven Wirkungen auf die umgebende Landschaft ausüben.<br />
Um bauliche Eingriffe in Bezug zur Ursprünglichkeit der Donaulandschaft zu stellen, werden<br />
demnach die während der Bauphase durch das Projektvorhaben hervorgerufenen Änderungen der<br />
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Versiegelung/Verbauung und Änderungen der Übergänge landschaftlicher Strukturen betrachtet.<br />
Auch Änderungen der Selbstgestaltungskraft des Flusses werden untersucht. Mit Bezug auf Auswirkungen<br />
auf den Fachbeitrag Landschaftsbild konzentrieren sich diese Untersuchungen jedoch<br />
auf jene Selbstgestaltungskraft des Flusses, welche am Ufer oder in die umgebende Landschaft<br />
hinein wirksam wird oder im Sinne einer Dynamisierung des Abflussgeschehens durch beispielsweise<br />
eine Gewässervernetzung vom Ufer aus sichtbar wird.<br />
In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) weisen jene Elemente, welche unter der Überschrift<br />
‚Optische Störwirkung’ angeführt werden, auf die Lage von Baustellen hin. An diesen Baustellen<br />
wird die Versiegelung und/oder Verbauung vorübergehend oder anhaltend erweitert. Die Bezeichnung<br />
‚Bauphase’ weist diesbezüglich darauf hin, dass die Wirkungen nur von vorübergehender<br />
Natur sind. Für Auswirkungen auf die Bauphase sind alle Elemente, gleich ob sie mit der Bezeichnung<br />
‚Bauphase’ oder ‚Betriebsphase’ versehen sind, von Bedeutung. Denn gleich ob Brücken erst<br />
während der Betriebsphase funktionstüchtig sind, gebaut werden sie in der Bauphase und somit<br />
bestehen schon während der Bauphase Wirkungen auf die umgebende Landschaft.<br />
Die unter der Überschrift ‚Trennwirkung’ genannten Elemente geben Aufschluss darüber, wo bauliche<br />
Eingriffe Übergänge landschaftlicher Strukturen in ihrer Fläche vermindern könnten. Für alle<br />
Elemente, welche unter der Überschrift ‚Optische Verbesserung’ zusammengefasst sind, ist die<br />
Einrichtung von Baustellen notwendig. Daher tritt ihre positive Wirkung erst nach Abschluss der<br />
Bauarbeiten auf, wohingegen während der Bauphase infolge der weiterführenden Baumaßnahmen<br />
auch eine vorübergehende Verschlechterung der Selbstgestaltungskraft des Flusses denkbar ist.<br />
Um bauliche Eingriffe der Eigenart einer Landschaft gegenüberzustellen, wird die Dimension, die<br />
Art und Beschaffenheit sowie der Standort der baulichen Eingriffe während der Bauphase betrachtet.<br />
In einem zweiten Schritt können Aussagen getroffen werden, ob bauliche Eingriffe während der<br />
Bauphase dem Ist-Zustand der Umgebung entsprechen oder widersprechen. Sind die baulichen<br />
Eingriffe während der Bauphase größer oder kleiner als vertikale oder horizontale bestehende<br />
Strukturen, sind sie weit exponierter als gegenwärtige ähnliche Strukturen oder durchbrechen sie<br />
landschaftliche Leitlinien?<br />
In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) lassen sich aus alle jenen Elementen, welche unter<br />
der Überschrift ‚Optische Störwirkung’ aufgelistet werden, Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf<br />
die Eigenart der Donaulandschaft während der Bauphase gewinnen. Dieselben Elemente lassen<br />
auch auf eine geänderte Vielfalt an Ufer- und Vegetationsstrukturen während der Bauphase<br />
schließen. Andere Oberflächenformen als Uferstrukturen sind bei den Auswirkungen des Flussbaulichen<br />
Gesamtprojektes von untergeordneter Bedeutung.<br />
2.2.5 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />
Aus der Verknüpfung der schutzgutspezifischen Sensibilität des Raumes mit der Winkungsintensität<br />
des Vorhabens ergibt sich die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens. Die Eingriffserheblichkeit<br />
wird – gleich wie die Wirkungsintensität – für Betriebs- und Erhaltungsphase als auch für die Bauphase<br />
getrennt ermittelt.<br />
Näheres zur Verknüpfung von Sensibilität und Wirkungsintensität findet sich in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />
Darstellung.<br />
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2.2.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT<br />
Gemäß UVP-G sind zur Reduktion der Eingriffserheblichkeiten Maßnahmen, mit denen wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit<br />
möglich, ausgeglichen werden sollen, vorgesehen. Mittels der interaktiven Planung wurde<br />
bereit bei der Konzeption des Vorhabens versucht, negative Auswirkungen zu minimieren bzw.<br />
positive Wirkungen zu verstärken.<br />
Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Teile der Wirkungen ausgleichen, indem sie im Teilraum lokal begrenzt wirken oder die Schutzgüter<br />
nur eingeschränkt (z.B. nur zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen partiell.<br />
Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu eine Stufe herabgestuft. Sind die Schutz- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen gut wirksam, wird die Eingriffserheblichkeit stets um eine Stufe herabgesetzt.<br />
Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine<br />
negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die Eingriffserheblichkeit<br />
wird auf den Wert „2 – keine bis gering“ herabgestuft.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 48
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3 IST-SITUATION<br />
3.1 ALLGEMEINES<br />
3.1.1 LANDESPLANUNGEN FÜR WIEN<br />
Im Wiener Stadtentwicklungsplan wird ein eigenes Kapitel dem Grün- und Freiraum gewidmet.<br />
Das im STEP enthaltene Konzept definiert Zielregionen für die Entwicklung und Erhaltung des<br />
Freiraumes und baut in erster Linie auf den Gebieten mit bestehenden Schutzkategorien auf (siehe<br />
Kapitel 1.2.2). Folgende Ziele werden genannt (S. 200-202):<br />
• Rücksichtnahme auf typische Ausprägungen der Kulturlandschaft;<br />
• Beibehaltung/Verbesserung der Verzahnung zwischen bebauten Flächen und Grünräumen;<br />
• Verbesserung der Erreichbarkeit und des Aufenthaltskomforts der Landschaftsräume;<br />
• Den Gewässern Raum geben;<br />
• Berücksichtigung der Ziele des „Netzwerk Natur“.<br />
Im agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien werden Vorrangzonen für die Landwirtschaft<br />
definiert, die allerdings nicht den Untersuchungsraum betreffen.<br />
3.1.2 LANDESPLANUNGEN FÜR NIEDERÖSTERREICH<br />
Im Landesentwicklungskonzept Niederösterreich werden allgemeine Richtlinien zum Thema<br />
Landschaftsqualität formuliert (s. 52 – 59):<br />
Niederösterreich ist durch eine besondere landschaftliche Vielfalt ausgezeichnet, die es für uns<br />
und zukünftige Generationen zu erhalten und zu pflegen gilt [...]<br />
• Folgende Ziele und Prinzipien sind dabei anzuerkennen [in Auszügen]:<br />
• Nachhaltige und ökologische Raumnutzung<br />
• Sicherung und Entwicklung der jeweiligen landschaftlichen Eigenart<br />
• Netzwerk von Gebieten mit besonderem Schutzbedürfnis<br />
• Dynamischer Naturschutz<br />
• Funktionelle Verbindung von Freiräumen<br />
• Naturpark<br />
• Biosphärenpark<br />
• Kulturlandschaft und kulturelles Erbe<br />
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3.2 BESCHREIBUNG DER LANDSCHAFTSRÄUME IM<br />
PROJEKTGEBIET<br />
Die geomorphologische Kurzbeschreibung der Landschaftsräume im Projektgebiet wurde, wenn<br />
nicht anders angegeben, dem Naturschutzkonzept Niederösterreich (NSK, online auf<br />
www.noel.gv.at) entnommen.<br />
Abbildung 5:<br />
Landschaftsräume im Projektgebiet laut NSK<br />
(Quelle: Grundlage NSK www.noel.gv.at, Darstellung ÖIR)<br />
3.2.1 DONAUAUEN ÖSTLICH VON WIEN<br />
In Österreich hat die Donau nur noch zwei freie Fließstrecken von sehr unterschiedlichem Charakter.<br />
Das enge Tal der Wachau und die weite Ebene stromab von Wien, das Nationalpark-Gebiet.<br />
Bis 1870 war der Donaubereich von Wien flussabwärts unreguliert und wurde nur für Jagd und<br />
Fischerei genutzt. Erst nach der ersten Donauregulierung (siehe Tabelle 2) wurde mit den Siedlungsgebieten<br />
näher an den Fluss gerückt, 1905 wurde der Marchfeldschutzdamm fertiggestellt.<br />
Danach wurden im Strom und in unmittelbarer Nähe des Stromes große technische Eingriffe wie<br />
Donaubrücke, Hochspannungsleitungen, Industriegebiete (Raffinerie, Tanklager), Hafenanlage<br />
oder Kraftwerk Freudenau getätigt. Alle hatten sie Einfluss auf das Landschaftsbild.<br />
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Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien<br />
Bis zum Jahr 1870: Der Urzustand<br />
• Donau durchfließt im Bereich Wien einen bis zu fünf Kilometer langen Augürtel.<br />
• Vielzahl von Haupt- und Nebenarmen: Veränderung des Laufs bei jedem Hochwasser<br />
• Besiedlung mit Dörfern nur am Rande des Augebietes:<br />
Hirschstetten, Aspern, Essling etc.<br />
• Häufige Hochwässer (zum Beispiel Leopoldstadt)<br />
1870 bis 1875: Erste Donauregulierung<br />
• Durchstich der verästelten (furkierenden) Arme mittels eines einheitlichen, gestreckten Flussbettes: 280 Meter<br />
breites Mittelwasserbett, 450 Meter Überschwemmungsgebiet am linken Ufer<br />
• Zweifel an der Bemessungswassermenge (Hochwässer in den Jahren 1897, 1899 und 1954) führen zu umfangreichen<br />
wissenschaftlichen Studien.<br />
1972 bis 1988: Projekt "Donauhochwasserschutz Wien"<br />
• Ausbau eines Hochwasserentlastungsgerinnes innerhalb des Überschwemmungsgebietes: es entsteht die<br />
Neue Donau<br />
• Zwischen Neuer Donau und dem bestehenden Flussbett wird mit Aushubmaterial die Donauinsel geschaffen.<br />
• Neue Donau wird nur bei Hochwässern durchflossen, Abfluss wird durch Wehranlagen geregelt (Einlaufbauwerk,<br />
Wehr 1 und 2)<br />
• In der hochwasserfreien Zeit ist die Neue Donau ein stehendes Gewässer<br />
• Das Schutzsystem wird durch ein System von Begleitdämmen ergänzt<br />
Quelle: www.wien.gv.at Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 11:<br />
Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien<br />
Die Donau entspricht derzeit Qualitätsstufe zwei. Alle Nebenarme und die Altwässer stehen über<br />
den Grundwasserkörper direkt mit ihr in Verbindung.<br />
Die Wälder an der Donau werden von der Wissenschaft in zwei Grundtypen unterschieden: Weiche<br />
Au und Harte Au. Diese Begriffe stehen für Weich -und Hartholzarten, die auf Grund ihrer Ansprüche<br />
verschiedene Lebensräume besiedeln. Weiden, Pappeln, und Erlen zählen zu den Charakterarten<br />
der Weichen Au, die mehrmals im Jahr überschwemmt wird. Eiche, Ahorn, Esche und<br />
Linde bilden die Harte Au. Hier sind Überschwemmungen seltener. In den Auwäldern des Nationalparks<br />
kommen sonst überall gefährdete Baumarten noch sehr häufig vor (Silberweide und<br />
Schwarzpappel). Die Donau-Auen sind artenreich an Pflanzen und Tieren. Viele Spezialisten haben<br />
hier ihren Lebensraum wie z.B. Käfer und ihre Larven im Totholz von Bäumen und Sträuchern.<br />
Die Altbaumbestände haben große Bedeutung für die Vogelwelt. In den Wäldern des Nationalparks<br />
gibt es keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr, sondern nur noch Maßnahmen der Renaturierung.<br />
Damit sollen durch die Forstwirtschaft vergangener Zeiten eingeschleppte Exoten, wie die<br />
Robinie und Hybridpappeln wieder zurückgedrängt werden. Der einzige Baumfäller der bleiben<br />
darf, ist der Biber.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Zonierung des Nationalpark Donau-Auen<br />
Naturzone<br />
• keine wirtschaftlichen Nutzungen<br />
• keine Eingriffe in die Natur, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />
• vorübergehende Managementmaßnahmen zur Förderung natürlicher Entwicklungen<br />
Naturzone mit Managementmaßnahmen<br />
• keine Eingriffe, außer Maßnahmen im Dienste der Naturschutzziele (z.B. Wiesenmahd)<br />
Außenzone<br />
• Sonderbereiche (z.B. Wasserstraße, Äcker, Hochwasserschutzdamm)<br />
• Fremdenverkehrs- und Verwaltungsbereich<br />
Die rechtsufrig gelegenen Nebenarme der Donau stellen einen sehr dynamischen Gewässertyp<br />
dar. Die Donau presst hier gegen den Absturz des Wiener Beckens. An solchen Prallhängen bildet<br />
das schürfende Wasser senkrecht abstürzende Steilufer, die vor allem vom Eisvogel für die Anlage<br />
seiner Bruthöhlen genutzt werden. Auch der Biber gräbt in diese Böschungen gerne seine Bauten.<br />
In diesen regelmäßig durchströmten Gewässern findet man kaum Wasserpflanzen. Von Hochwässern<br />
umgerissene Baumriesen bereichern den Lebensraum. In diesem Totholz finden Insekten<br />
Nahrung und Wohnraum, Eisvogel und verschiedene Greifvogelarten nutzen diese als Aussichtswarten.<br />
Im Gegensatz zu den steilen Böschungen entstehen an den Gleitufern flache Sand- und<br />
Schotterbänke, auf denen Pionierpflanzen wie Weiden und Schwarzpappeln eine Möglichkeit finden<br />
sich anzusiedeln. Auch Spezialisten wie der Schlammling, eine der kleinsten heimischen Blütenpflanzen,<br />
sind hier heimisch. Durch die Umlagerung von Schotter und Sand werden ständig<br />
neue Lebensräume geschaffen. Die Wiederanbindung dieser Gewässer an den Hauptstrom, hat<br />
ihre Bedeutung für Donaufischarten als Refugial- und Fortpflanzungsraum stark erhöht.<br />
Schon vor Jahrhunderten haben Menschen in den Wäldern der Donau-Auen Wiesenflächen angelegt.<br />
Auf diesen regelmäßig überschwemmten, nährstoffreichen Auwiesen sind einzigartige<br />
Pflanzengesellschaften entstanden. In Folge fanden hier seltene Tierarten, wie der Wachtelkönig,<br />
Ersatzlebensräume für die durch moderne Landwirtschaft zerstörten Biotope. Mit der Donauregulierung<br />
in den 70iger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde das Marchfeld durch einen Dammbau<br />
von Wien bis an die Marchmündung vor Hochwässern geschützt. Auf diesem künstlich geschaffenen,<br />
extrem trockenen Lebensraum findet sich eine äußerst artenreiche Vegetation mit über 400<br />
Pflanzenarten. Besonders Orchideen, wie Spinnenragwurz, Brandknabenkraut und Helmknabenkraut<br />
sind hier zahlreich vertreten. Wiesen und Dämme müssen gemäht werden damit sie nicht<br />
verbuschen. Seit der Gründung des Nationalparks ist auch keine Düngung und Spritzung mit Herbiziden<br />
mehr erlaubt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Auf ehemaligen Sand- und Schotterbänken, aber auch in alten Flussbetten, die durch die Abdämmung<br />
abgetrennt wurden, entstanden Heißländen, trockene Standorte. Der Boden ist extrem wasserdurchlässig<br />
und trocknet dadurch rasch aus, es bildet sich kaum eine Humusschicht. Hier findet<br />
sich eine für die Auen ungewöhnliche Pflanzen- und Tierwelt. Der Charakter dieser Landschaft ist<br />
savannenartig. Typische Pflanzen sind Weißdorn, Sanddorn, Orchideen und Federgras. Auffallend<br />
sind Flechten und Moose die extreme Trockenheit ertragen, von der Wissenschaft als Trockenmoosgesellschaften<br />
bezeichnet. Auffallend ist das Vorkommen der Gottesanbeterin, ein Insekt,<br />
das typisch ist für extrem trockene Gebiete.<br />
Der alte Prallhang der Donau wird vom Abhang des Wiener Beckens gebildet. Diese am Südufer<br />
der Donau gelegene, 30 bis 40 Meter hohe Geländestufe stellt ein besonderes Biotop dar. Hier<br />
befinden sich die tiefgelegensten Buchenwälder Österreichs. Sie markieren die Hochwasserlinie<br />
der Donau. Buchen kommen im Auwald eigentlich nicht vor, da sie Überschwemmungen nicht ertragen.<br />
Der Charakter dieser Landschaft erinnert an den Wienerwald. Am Hangfuß liegen Tümpelketten<br />
die von Quellaustritten und Sickerwässern der Abhänge gespeist werden. Sie sind besonders<br />
gute Laichgewässer für Amphibien. (Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at).<br />
3.2.2 MARCHFELD<br />
Das Wiener Becken war im Tertiär eine weite, einige hundert Meter tiefe Meeresbucht, die langsam<br />
von den Ablagerungen der einmündenden Flüsse zugeschüttet wurde. Der auf diesen Ablagerungen<br />
gedeihende Urwald versank in den Eiszeiten und Zwischeneiszeiten. Vor Einbruch des<br />
Wiener Beckens und Aufwölbung der Alpen lag hier 50 Millionen Jahre lang das Molassemeer, das<br />
weitere 20 Millionen Jahre für seinen Rückzug und das Absetzen von Brackwasserschichte bis zur<br />
Austrocknung des Pannonischen Sees brauchte.<br />
Der kleine Wagram teilt das Marchfeld in die südliche, fruchtbare Praterterrasse und nördlich die<br />
Gänserndorfer Terrasse und Schlosshofer Platte: diluviale Schotterkörper mit einer dünnen Humusschicht<br />
darüber und Flugsand, ursprünglich eine mit Sträuchern bedeckte Heide. Das Marchfeld<br />
ist nicht nur geographisch und politisch ein Grenzgebiet, sondern auch landschaftlich, zwischen<br />
baltischer und pannonischer Zone.<br />
Nur vereinzelt, vor allem zwischen Gänserndorf und Oberweiden, hat sich die ursprüngliche Heidelandschaft<br />
erhalten (die Weikendorfer Remise mit dem "Sandberg" war 1910 eines der ersten nö.<br />
Naturschutzgebiete und 1959 Vollnaturschutzgebiet); die kleinen Sümpfe, Moore und Teiche aber<br />
sind beinahe restlos verschwunden. Das größte Gewässer, der Rußbach, der das Marchfeld, von<br />
Nordwesten kommend und bei Hainburg in die Donau mündend, in zwei Hälften teilt, ist ein trübes,<br />
eingedämmtes Rinnsal, dem erst in jüngster Zeit, als er in den Marchfeldkanal integriert wurde, ein<br />
paar neu angelegte Biotope zugestanden wurden.<br />
Trotz seiner Stellung als „Kornkammer Österreichs“ ist das Marchfeld mit einem durchschnittlichen<br />
Jahresniederschlag unter 550 mm das trockenste Gebiet Österreichs. Dem sinkenden<br />
Grundwasserspiegel wurde mit einem Kanal begegnet. Um den Boden vor Winderosion zu schützen,<br />
wurden Hecken und große Gehölzstreifen gepflanzt. Strukturell wird die große Offenlandschaft<br />
von der Intensiv-Ackerbaulandschaft bestimmt. Die großen Gehölzstreifen gliedern die<br />
Landschaft nur geringfügig.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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Leopoldsdorf beheimatet eine wildbiologische Station, aber Großtrappen, deren Vorfahren nach<br />
Einführung des Rapsanbaus um 1920 im Seewinkel eingewandert waren, sind vom Aussterben<br />
bedroht. Die Bisamratten freilich (1905 von einem böhmischen Grafen nach Europa importiert und<br />
seither in Verbreitung begriffen) können sich über den Ausbau des Rußbaches zum Marchfeldkanal<br />
freuen. In den Marchsümpfen bei Marchegg findet man noch Störche (Quelle:<br />
de.wikipedia.org).<br />
3.2.3 RAUCHENWARTHER PLATTE<br />
Die Rauchenwarther Platte ist eine leicht wellige bis ebene Plateaulandschaft mit erhöhter Reliefenergie<br />
in den Randlagen bzw. mit Einzelhügeln und Kuppen vor allem am Ostrand des Raumes.<br />
Es dominiert Intensiv-Agrarlandschaft mit guten Bonitäten und Dominanz von Ackerbau (Getreide,<br />
Mais, Raps, Zuckerrübe), vereinzelt bestehen meist konjunkturelle Brachen. Flächig deutlich untergeordneter<br />
Weinbau findet sich an südexponierten Hanglagen mit Verbrachungstendenz. Teils<br />
gibt es größere Sand- und Schottergruben mit aktuellem Abbau- und Deponiegeschehen. Traditionelle<br />
Nutzungsformen wie Obstbau gibt es nur mehr für den Eigenbedarf (stark überalterte Bestände).<br />
Zur Struktur: ein raumgreifendes, schachbrettartiges Strukturmuster mit Windschutzanlagen dominiert,<br />
bereichsweise Offencharakter mit geringer Gehölzausstattung, kleine Waldinseln und Haine<br />
sind im Ostteil eingestreut. In Resten kleingliedrige Acker-Brachen-Mischflur und Kleinteilige<br />
Acker-Weinbaulandschaft (Kuppenlagen, Randbereiche) mit erhöhter Zwischenstrukturausstattung<br />
(v.a. krautige und strauchreiche Böschungen/Feldraine). Stellenweise bestehen Lösssteilwände<br />
und kleine Geländeanrisse, Trockenraseninseln (teils mit Verbuschungstendenz) und zusammenhängende<br />
Trockenwiesen am Flughafengelände. Hintausbereiche der Ortschaften sind teils noch<br />
kleinstrukturiert (Obstbäume, Gärten).<br />
Wälder und Haine sind von der Flaumeiche dominiert, daneben gibt es Robinienreinbestände.<br />
Windschutzstreifen vorwiegend mit Hybridpappel, Ölweide, Flieder, Esche, Holunder. Blütenreiche<br />
Trockenwiesen besteht am Flughafengelände (Naturschutzkonzept Niederösterreich,<br />
www.noel.gv.at).<br />
3.2.4 ARBESTHALER HÜGELLAND<br />
Ein teils flachwelliges, zumeist jedoch kupiertes Hügelland in Form jungtertiärer Schotterterrassen<br />
mit ausgeprägten Terrassenkanten und teils steilen Einhängen ist das Arbesthaler Hügelland. Die<br />
höchsten Erhebungen erreichen knapp über 284 m Seehöhe (Schüttenberg), Tiefenlinie auf 159 m<br />
(Göttlesbrunner Bach). Wesentlicher Teil des Gebietes zwischen 170 und 220 m Seehöhe.<br />
Teils herrscht intensive Ackerbaunutzung mit großen Schlägen (Getreide, Mais, Raps, Zuckerrübe)<br />
vor, auf höchst gelegenen Schotterterrassen dagegen Mittel- und Hochwaldbewirtschaftung,<br />
teils mit intensiver Jagdgatterhaltung. An den Einhängen der zerdellten Schotterrassen findet sich<br />
Weinbaunutzung (Qualitätsweinbau), teils Aufgabebetriebe und Umwandlung in Ackerflächen.<br />
Das Arbesthaler Hügelland besitzt die Struktur einer geschlossenen, großen Waldinsel in Kuppenlage,<br />
durch Intensiv-Ackerbaugebiete an Verebnungen eingerahmt, teils durch Windschutzanlagen<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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gekammert, Obstalleerelikte sind an Straßenverbindungen gebunden. Reste einer kleinstrukurierten<br />
Acker-Weinbaulandschaft mit Zwischenstrukturen sind hier an Geländeerhöhungen gebunden,<br />
zum Teil durch Trockenrasenböschungen und Hutweidereste aufgelockert. Südexponierte Abhänge<br />
sind als zusammenhängende, kleinteilige Acker- und Weinbaulandschaft mit erhöhtem Bracheanteil<br />
ausgebildet, hier erkennt man auch ein System an Gräben und kleinen Bächen mit Resten<br />
Arbesthaler Hügelland Ufervegetation und vereinheitlichter Profilausformung (Längs- und Querprofil).<br />
Was Vegetation betrifft dominieren zumeist Eichen–Hainbuchenwälder, daneben Flaumeichenwald<br />
sowie Hangmischwälder. Eine Zunahme kleinerer Robinienhaine kann verzeichnet werden.<br />
Böschungen und Feldraine der Komplexlandschaft mit blütenreichen Saumgesellschaften, teils<br />
Verbuschungstendenz. Ehemalige Feuchwiesenbänder an Bächen sind heute nur mehr als degradierte<br />
Relikte eingestreut, das Vernässungspotential ist noch flächig. Kleinflächige Streuobstbestände<br />
(Naturschutzkonzept Niederösterreich, www.noel.gv.at).<br />
3.2.5 PRELLENKIRCHNER FLUR<br />
Sanftwellige bis verebnete Schotterterrasse, in die langgezogene (ehemals feuchtegetönte)<br />
Bachgräben und einzelne Hügelkuppen eingebettet sind. Nach Süden und Westen Übergang zum<br />
Talboden der Leitha. Breite, ebene und ehemals vernässte Talböden bilden den Übergang zur<br />
Leithaniederung. Im Osten schließt die Hangfußzone der Hainburger Berge an. Der höchste Punkt<br />
liegt bei 206 m Seehöhe, typische Höhenlagen befinden sich zwischen 140 und 180 m.<br />
Die ackerbauliche Nutzung mit Getreide ist dominant und raumgreifend, wobei Winterweizen und<br />
Sommergerste im Vordergrund stehen. Eine abnehmende Tendenz lässt sich in der Wein-Acker-<br />
Mischflur beobachten (vielfach Aufgabe der Weinbaunutzung und Konzentration auf Ackerbau). Es<br />
finden sich mehrere alte Schottergruben mit Folgenutzungen wie Jagd, Fischerei und Deponiegeschehen.<br />
Strukturell wird das Gebiet vorwiegend von der Intensiv-Ackerbaulandschaft bestimmt. Die weithin<br />
überblickbare Offenlandschaft ist teils mit Windschutzgürteln gegliedert, straßenbegleitende<br />
(Obst-)Alleen sind anzutreffen. Kleinteilige Nutzungsmuster mit erhöhtem Anteil an Zwischenstrukturen<br />
wie (Trocken-)Brachen, Gehölzgruppen, (Stufen-)Rainen und Heckenzügen liegen lokal an<br />
Terrassenkanten und steilere Weinbaulagen am Übergang zu Leitha. Wälder sind nur kleinflächig<br />
und werden von wenigen Baumarten dominiert, einzelne Feuchtlandschafts- und Trockenrasenreste<br />
sind vorhanden. Die Bachläufe sind überformt mit zumeist eng herangerückter Ackernutzung.<br />
Bezüglich Vegetation zeigen sich Relikte an Löss- und Schotter-Trockenrasen auf Steilstufen im<br />
Übergang zur Leithatalung und auf Feldwegböschungen. Hutweidenreste sind vereinzelt verbracht<br />
oder degradiert erhalten geblieben. Weiters finden sich kleinere Feldgehölze und lückige Hecken,<br />
kleinflächige Streuobstbestände und dörfliche Strukturelemente (Ruderalfluren, nitrophile Staudensäume,<br />
Trittrasen) im Hintaus der Dörfer und neue Windschutzanlagen mit breiterer Artengarnitur<br />
und ausgeprägter Strauchschicht.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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3.2.6 HAINBURGER BERGE<br />
Die Hainburger Berge sind südliche Ausläufer der Kleinen Karpaten und vom Donaudurchbruch<br />
der Ungarischen Pforte von diesen getrennt. Zahlreiche Inselberge mit einer Höhe von 300 – 480<br />
m bilden einen markanten Hügelzug mit teils kahlen Kuppen und Felsrippen, der auch auf größere<br />
Distanzen stark visuell wirksam ist.<br />
Waldnutzung überwiegt im Zentrum auf Kuppenlagen (eingestreut ehemalige Hutweiden), randlich<br />
süd- und südwestexponiert findet sich Weinbau (abnehmende Tendenz, erhöhter Brachenreichtum).<br />
Teils kleinflächige Beweidung (Schafe, Hochlandrinder), rund um Siedlungen (insb.<br />
Hundsheim, Berg) liegen Hausgärten mit teils überaltertem Obstbaumbestand. Ansonsten existiert<br />
intensive Agrarwirtschaft mit Winterweizen und Sommergerste (Raps- und Maisanbau rückläufig)<br />
in Verebnungen. Ein Steinbruch mit hohem Flächenverbrauch liegt am Pfaffenberg. Die Zentrallage<br />
und die nördlichen Einhänge sind geschlossen bewaldet, an Süd- und Südwesthängen liegen<br />
kleinstrukturierte und brachenreiche Weinbau-Acker-Komplexlandschaft und alte, vielfach verbuschende<br />
Hutweidenreste (an einigen Stellen bereits Vorwaldcharakter). In Süd-West-exponierten<br />
Lagen erkennt man felsdurchsetzte Hänge mit Kalk- und Steppen-Trockenrasen und zwischenstrukturarme<br />
Offenlandschaft am Hangfuß. Nur zwei periodisch wasserführende Gräben mit Schilf<br />
und Uferbegleitgehölz liegen hier.<br />
An Vegetation dominieren Flaumeichen-Hochwald, Flaumeichen-Buschwald, Eichen-Hainbuchen-<br />
Wald sowie Schlucht- und Hangmischwälder als Waldtypen (mit Winterlinde, Hybridpappel und<br />
Schwarzföhre eingestreut), an südwestexponierten Hängen dagegen beweidete Kalk- und Steppen-Trockenrasen<br />
(Waliser- und Furchenschwingelrasen) mit flächiger Verbuschungstendenz.<br />
3.2.7 LANDSCHAFTSRAUM FLUSSLAUF<br />
Die Donau entspricht in ihrem Charakter in Österreich einem Gebirgsfluss. Das durchschnittliche<br />
Gefälle liegt bei 40 Zentimeter pro Kilometer und die Strömungsgeschwindigkeit bei 1 bis 3 Meter<br />
pro Sekunde. Die Schneeschmelze im Gebirge verursacht Hochwässer vom späten Frühjahr bis in<br />
den Hochsommer, niederschlagsbedingte Hochwässer können das ganze Jahr über auftreten. Für<br />
die Tier- und Pflanzenwelt ist die Donauniederung eine Wanderstrecke entlang der Ost-West-<br />
Achse.<br />
Die ursprüngliche Donau wird dem Furkationstyp zugeordnet. Vor der Regulierung im 19. Jahrhundert<br />
existierte ein reich gegliedertes System von Haupt-, Neben- und Altläufen, deren Abflusskapazität<br />
ständig wechselte. Die Dynamik der Donau führte zur ständigen Neu- und Umbildung der<br />
Landschaft. Neue Gewässer entstehen, Inseln werden gebildet, Altwässer verlanden, Waldflächen<br />
kommen auf und werden wieder abgetragen. Auch heute noch ist dieser Typus erkennbar und soll<br />
durch die neuen Flussbaumaßnahmen wieder hergestellt werden.<br />
Die Donau wurde im vorigen Jahrhundert reguliert, dies schien erforderlich, um die Schifffahrt zu<br />
erleichtern und die Agrarlandschaft des Marchfeldes vor Hochwässern abzusichern.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 6:<br />
Historische Karte der Donau (Marchfeld, Lobau) bei Wien<br />
(Quelle: www.fadenbach.at/Heinz Mooss)<br />
Insbesondere ein verheerendes Winterhochwasser 1830 ließ bereits lange andauernde Überlegungen<br />
über die zweckmäßigste Form des Hochwasserschutzes wiederaufleben. Es wurde im<br />
Jahr 1849 eine "Donau-Regulirungs-Commission" eingesetzt, die in den folgenden Jahren verschiedenste<br />
Regulierungsvarianten prüfte und beurteilte. Aber erst nach einem neuerlichen großen<br />
Hochwasserereignis im Jahr 1862 kam es nach langen Beratungen namhafter Wasserbauexperten<br />
des In- und Auslandes und insbesondere unter Nutzung der Erfahrungen aus dem Bau des Suez-<br />
Kanals zur "Großen Donauregulierung".<br />
Durch die Donauregulierungen kam es aber auch zu einer grundlegenden Verschiebung der ökologischen<br />
Gegebenheiten im Gewässersystem: die Kanalisierung des Hauptstromes mit befestigten<br />
flussbegleitenden Uferdämmen, die Abtrennung von Nebenarmen, die Einschränkung der<br />
Hochwassereinwirkung auf die Auenlandschaft und einen höheren Wasserrückhalt in den Altarmen<br />
durch den Einbau von rückstauenden Traversen. Der Hauptstrom selbst wird seither durch wasserbauliche<br />
Maßnahmen (Baggerungen, Einbau von Buhnen und Leitwerken) an die technischen<br />
Erfordernisse der Schifffahrt angepasst.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 57
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten<br />
• Die Donau ist der zweitlängste Fluss Europas<br />
• Gesamtlänge: 2.850 km<br />
• Einzugsgebiet Gesamt: 817 000 km2<br />
• bis Hainburger Pforte: 131.000 km2<br />
• Länge: rund 350 km<br />
• Mittleres Gefälle: rund 40 cm pro km<br />
• Gesamtgefälle: 155 m<br />
• Pegelschwankungen: bis zu 8 m<br />
Wichtigste Zubringer:<br />
• Inn/Passau, Donau/Passau, Traun, Enns, Ybbs,<br />
Zubringer im Nationalpark:<br />
• Schwechat, Fischa, Russbach, March/Thaya<br />
Wasserführung:<br />
• 600 – 900 m3/sec. bei Niederwasser<br />
• 1.500 – 1.900 m3/sec. bei Mittelwasser<br />
• 8.500 – 11.000 m3/sec. bei hundertjährlichem Hochwasser<br />
extremstes bekanntes Niederwasser:<br />
• Feb. 1885: 392 m3/sec<br />
starke Hochwasserereignisse:<br />
• Aug. 2002: 11.000 m3/sec<br />
• Aug. 1991: 8.760 m3/sec<br />
• Jul. 1954: 9.600 m3/sec<br />
• Sep. 1899: 10.500 m3/sec<br />
• Nov. 1787: 11.900 m3/sec<br />
• 1501: 14.000 m3/sec<br />
Freie Fließstrecken:<br />
• Wachau 35 km<br />
• östlich von Wien 47 km<br />
• im Nationalpark Donau-Auen 36 km<br />
Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 12:<br />
Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 58
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Seit den 50iger Jahren wurde in Österreich eine beinahe lückenlose Kette von Donaukraftwerken<br />
errichtet. Nur die Wachau und der Bereich im Nationalpark Donau-Auen blieben als freie<br />
Fließstrecken erhalten. Die Kraftwerke haben den durchgehenden Donaustrom in eine Abfolge von<br />
Stauseen gewandelt, behindern die Wanderung der Tierwelt und halten das Geschiebe zurück.<br />
Dies verstärkt auch maßgeblich die "Selbsteintiefung" der Donau. Derzeit beträgt diese rund 1-2<br />
cm pro Jahr, es gibt jedoch starke lokale Unterschiede (vgl. Einlage U.1.1 Technischer <strong>Bericht</strong>,<br />
Kapitel 5.3 „Eintiefungstendenzen der Donau“). Langfristig besteht Handlungsbedarf, da die umliegende<br />
Auenlandschaft trockener wird.<br />
Die Donau wird nicht nur für die Schifffahrt und die Stromerzeugung genutzt, sondern dient auch<br />
ganz wesentlich dem Abtransport von Abwässern. Durch intensive Programme zum Ausbau der<br />
Kläranlagen, konnte die Wasserqualität der Donau deutlich verbessert werden und liegt derzeit im<br />
Nationalpark-Bereich bei Güteklasse II (in kleinen Bereichen bei III).<br />
Abbildung 7:<br />
Typologie des Donaustromes<br />
(Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at)<br />
Der Nationalparkabschnitt der Donau ist letzte Heimstätte für verschiedene Flussfischarten, wie<br />
Schretzer, Streber, Zingel. Von den insgesamt rund 60 Fischarten im Nationalpark finden etliche<br />
ihre Laichplätze nur in den Flachwasserbereichen der Donau. Für viele Wasservogelarten aus dem<br />
Norden Europas ist der offene Strom ein wichtiges Winterquartier und bedeutsamer Futterplatz,<br />
wie z.B. für Schellente und Krickente. Der Seeadler kommt regelmäßig an die Donau, nach vielen<br />
Jahrzehnten soll er hier wieder erfolgreich brüten können. Auf den Schotterbänken finden sich im<br />
Frühjahr die bereits stark gefährdeten Kiesbrüter ein, weil hier die letzten Kiesbereiche im österreichischen<br />
Donauraum liegen. Teilweise stehen Altarme noch in Verbindung mit dem Strom. Hierher<br />
ziehen verschiedene Fischarten um ihre Laichgebiete und Kinderstuben zu finden.<br />
(Quellen: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at und MA 21 B,<br />
wien.at/stadtentwicklung/donauraum/regulierung.htm).<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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3.3 BESCHREIBUNG DER TEILRÄUME UND BEWERTUNG<br />
DER SENSIBILITÄT<br />
3.3.1 WIENER BEREICH – NORD<br />
3.3.1.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Die Obere Lobau (Kulturlandschaftstyp „Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“) ist seit der Errichtung<br />
des Hubertusdammes vom Donaustrom komplett abgeschnitten und von starker Erholungsnutzung<br />
geprägt. Es bietet sich ein sehr abwechslungsreiches Bild an teilweise sehr kleinen<br />
Landschaftsteilen und Lebensräumen: Tümpel, Altarme und ihren Uferbereiche wechseln sich mit<br />
Heißländen (Kalk-Trockenrasen auf Schotterkörpern) und Hartholz-Auen ab. Typischer Bewuchs<br />
sind Ulme, Esche, Winterlinde und Stieleiche.<br />
Abbildung 8:<br />
Obere Lobau am nördlichen Ende des Donau-Oder-Kanals<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Die dichteste Bewaldung befindet sich um die Dechantlacke und die Panozzalacke (Kulturlandschaftstyp<br />
„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“).<br />
Die auf dem Hubertusdamm verlaufende Raffineriestraße und die Bahnanlagen des stark versiegelten<br />
Öllagers (Kulturlandschaftstyp „Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“) trennen die Lobau<br />
scharf zur Neuen Donau hin ab.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 9:<br />
Bereich Öllager Lobau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Nördlich der Lobau liegt die vom suburbanen Siedlungsraum und von Gewerbegebieten geprägte<br />
Ortschaft Groß-Enzersdorf (Kulturlandschaftstyp „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“).<br />
Die Untere Lobau (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) wird bei<br />
hohem Wasserstand durch den Schönauer Schlitz rückströmend geflutet. Dadurch hat sich die<br />
Weichholzau besser erhalten, deren bevorzugte Vertreter Weiden, Eschen und Pappeln sind. Die<br />
Untere Lobau ist generell dichter bewaldet als die Obere, doch auch hier finden sich einige Heißländen<br />
und Wiesen. Von der Gänsehaufentraverse bietet sich ein schöner Überblick über das Gebiet.<br />
Abbildung 10: Untere Lobau hinter Schönauer Rückstaudamm<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Obere und Untere Lobau sind Teil des Nationalparks, die Schutzgebietskategorien zeigt die folgende<br />
Tabelle.<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark Donauauen Wien, 22. BGBl. I Nr. 17/1997<br />
Naturschutzgebiet Lobau Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 32/1978<br />
Landschaftsschutzgebiet Obere Lobau Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 32/1978<br />
Wald- und Wiesengürtel - Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 11/1930<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 13:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord<br />
3.3.1.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Dieser Teilraum beinhaltet den Flussabschnitt von Strom-km 1921,0 bis Strom-km 1912,5. Der<br />
Bereich Donauinsel (Strom-km 1921,0 – 1917,0) von der Einfahrt in den Ölhafen Lobau zum<br />
Kraftwerk Freudenau weist teilweise eine intensive Erholungsnutzung auf, Vegetation und Relief<br />
sind durchwegs künstlich erzeugt. Markante Elemente, welche Abschnitte des Stromes begrenzen<br />
bzw. Vorbelastungen, sind das Kraftwerk Freudenau, und die Rohrbrücke im Bereich Ölhafen. Die<br />
auf dem Hubertusdamm verlaufende Raffineriestraße und die Bahnanlagen des Öllagers trennen<br />
die Neue Donau zur Lobau hin ab. Die Vorbelastungen durch Industrieanlagen sind mit Ölhafen<br />
und Tanklager Lobau in diesem Gebiet ausgesprochen hoch. Von beiden Seiten der Donauinsel<br />
kann die jeweilige Uferlandschaft weithin eingesehen werden.<br />
Abbildung 11: Blockwurf und Blick auf das Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Der Donaustrom im Bereich Untere Lobau (Strom-km 1917,0 – 1912,5) bietet ein homogenes<br />
Bild: der breite Strom, weitläufige Wiesen am Ufer, viele Daubelhütten und prägende Eingriffe<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
durch zwei Rohrbrücken. Der Blockwurf wird am Gleithang in der Mitte des Abschnittes von einer<br />
teilweise sehr breiten, angelandeten Schotterbank unterbrochen.<br />
Abbildung 12: Blockwurf und Verlandung nebeneinander (Strom-km 1915,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 13: Verlandeter Bereich bei der Rohrbrücke (Strom-km 1914,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.1.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Die großräumige Betrachtung des Talbodens innerhalb von diesem Teilraum wird in der folgenden<br />
Tabelle zusammengefasst:<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wiener Bereich – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Obere Lobau<br />
Untere Lobau<br />
Groß-Enzersdorf<br />
• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet; Gebiet von herausragender<br />
landschaftliche Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Landwirtschaft,<br />
Industrieanlagen der Umgebung, Erholungsinfrastruktur)<br />
• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet; Gebiet von herausragender<br />
landschaftliche Bedeutung<br />
• Keine Prägung durch intensive anthropogene Nutzung wie intensive<br />
Landwirtschaft oder Erholungsinfrastruktur<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Siedlungsraum,<br />
intensive Landwirtschaft)<br />
C – mittel<br />
D – hoch<br />
A – keine<br />
Öllager • Hoher Versiegelungsgrad und technisch geprägt A – keine<br />
Sensibilität Teilraum<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 14:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Nord<br />
Die Bezugsräume Talboden Obere Lobau und Dechantlacke weisen zwar eine hervorragende<br />
landschaftliche Bedeutung auf, sind aber durch landwirtschaftliche Eingriffe, Industriegebiete am<br />
Rand und durch die intensive Erholungsnutzung anthropogen geprägt und werden daher nur als<br />
mittel sensibel eingestuft. In der Unteren Lobau fügen sich die anthropogenen Nutzungen dagegen<br />
harmonischer in die Landschaft ein, der Bezugsraum wird als hoch sensibel bewertet. Groß-<br />
Enzersdorf ist durch Siedlungsgebiet und intensive Landwirtschaft geprägt und daher nicht sensibel,<br />
dasselbe gilt für das Öllager Lobau. In Zusammenschau wird der Teilraum Wiener Bereich –<br />
Nord Talboden als mittel sensibel eingestuft.<br />
Die kleinräumige Betrachtung des Flusslaufes in diesem Teilraum führt zu folgendem Ergebnis:<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauinsel (Strom-km<br />
1921,0 – 1917,0)<br />
• Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer- und Umlandstruktur<br />
(Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (größtenteils<br />
Uferverbauung, zahlreiche Buhnen, Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />
A – keine<br />
Untere Lobau (Stromkm<br />
1917,0 – 1912,5)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
Tabelle 15:<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Daubelhütten)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf<br />
großteils sichtbar, Rohrbrücken)<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Nord<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Der Bereich Donauinsel (Strom-km 1921,0 – 1917,0) ist durch den Menschen landschaftsästhetisch<br />
intensiv verfremdet und besitzt daher keine Sensibilität bezüglich Eingriffen ins Landschaftsbild.<br />
Der Bereich Untere Lobau (Strom-km 1917,0 – 1912,5) weist zwar eine abwechslungsreiche<br />
Ufer- und eine naturnahe Umlandstruktur auf, ist aber an zahlreichen Stellen anthropogen beeinflusst<br />
und wird daher als gering sensibel eingestuft. In Zusammenschau wird daher auch die Sensibilität<br />
des Flusslaufes Wiener Bereich – Nord als gering eingestuft.<br />
3.3.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />
3.3.2.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Der Bereich um Simmering und Mannswörth (Kulturlandschaftstyp „Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“)<br />
bietet ein sehr heterogenes Bild: die Belastungen des Landschaftsbildes durch<br />
Hafen- und Industrienanlagen, Ostautobahn (A4), Betriebs- und Siedlungsgebiete (Zinnergasse),<br />
ausgedehnte Parkgelände und Sportanlagen in Mannswörth und landwirtschaftlich geprägtes Gebiet<br />
jenseits der Siedlungsgrenzen und Simmering.<br />
Die Donauauen im Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) bestehen<br />
aus Wildnis im geschützten Landschaftsteil um das „Blaue Wasser“ und die Mannswörther Au.<br />
Diese Wildnis wird durch den Mannswörther Damm vom unmittelbaren Donaubereich getrennt.<br />
Nur ein kleines Gebiet ist hier Teil des Nationalparks Donauauen.<br />
Am Donauufer zwischen Albern und der Teilraumgrenze liegen wie am linken Ufer weitläufige<br />
Wiesen (Kulturlandschaftstyp „Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“). Ein sehr prägendes Ele-<br />
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ment des Landschaftsbildes ist neben der Mannswörther Rohrbrücke der neue Tower des Flughafen<br />
Schwechats, der auch noch nördlich der Donau weithin zu sehen ist.<br />
Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark Donauauen Schwechat BGBl. I Nr. 17/1997<br />
Landschaftsschutzgebiet Prater 2.<br />
Wr. LGBl.Nr. 3/1998 u.<br />
21/1998<br />
Blaues Wasser 11. Wr. LGBl.Nr. 9/1986<br />
Wald- und Wiesengürtel - 2., 11. Wr. LGBl. Nr. 11/1930<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />
Geschützter Landschaftsteil<br />
Donau-March-Thaya-<br />
Auen<br />
Schwechat NÖ VO 5500/35<br />
- Schwechat (1) NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 16:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd<br />
3.3.2.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Dieser Teilraum beinhaltet den Flussabschnitt von Strom-km 1921,0 bis Strom-km 1912,5. Der<br />
Bereich Donauhäfen (Strom-km 1921,0 – 1918,0), der durch sehr starke Eingriffe gekennzeichnet<br />
ist: Blockwurf, Dämme, Kaimauern und das Kraftwerk Freudenau verleihen dem Abschnitt eine<br />
durchgehend technisch geprägte Gestaltqualität.<br />
Abbildung 14: Hafen Albern und Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Der Donaustrom im Bereich südlich von Albern bis zur Schwechatmündung (Strom-km 1918,0 –<br />
1912,5) besteht zum großen Teil aus verlandeten Bereichen, der Blockwurf rückt oft weit ins Hinterland<br />
und ist überwachsen. Ein breiter Wiesenstreifen mit zahlreichen Daubelhütten schließt im<br />
ganzen Abschnitt an die Uferbereiche an.<br />
Abbildung 15: Verlandeter Bereich (Strom-km 1916,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
3.3.2.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Die großräumige Betrachtung des Talbodens innerhalb von diesem Teilraum wird in der folgenden<br />
Tabelle zusammengefasst:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wiener Bereich – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Simmering, Mannswörth<br />
Donauauen<br />
Uferbereiche Donau<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Großflächig versiegelt und technisch geprägt durch Industrieanlagen,<br />
Verkehrsbänder und Siedlungsraum geprägt.<br />
• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil;<br />
Gebiet von herausragender landschaftliche Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Autobahn,<br />
Industrieanlagen der Umgebung, Flughafen, Erholungsinfrastruktur)<br />
• Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter Landschaftsteil;<br />
Gebiet von herausragender landschaftliche Bedeutung<br />
• Starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Industrieanlagen<br />
der Umgebung, Landwirtschaft, Erholungsinfrastruktur)<br />
A – keine<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 17:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Süd<br />
Die Siedlungsgebiete von Simmering und Mannswörth sind stark von Industrieanlagen und Siedlungsgebieten<br />
geprägt und weisen daher keine Sensibilität auf. Die Donauauen im Teilraum besitzen<br />
teilweise landschaftsbezogenen Schutzstatus, sind aber durch anthropogene Eingriffe ihrer<br />
Umgebung geprägt und daher nur als mittel sensibel einzustufen. Die Grünflächen am Donauufer<br />
sind noch stärker anthropogen geprägt, nicht Teil des Nationalparks Donauauen und daher als<br />
gering sensibel einzustufen. In Zusammenschau wird der Teilraum Wiener Bereich – Süd Talboden<br />
als mittel sensibel eingestuft.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Die kleinräumige Betrachtung des Flusslaufes führt für diesen Teilraum zu folgendem Ergebnis:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauhäfen (Stromkm<br />
1921,0 – 1918,0)<br />
Schwechatmündung<br />
(Strom-km 1918,0 –<br />
1912,5)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer- und Umlandstruktur<br />
(Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Kaimauern,<br />
sonst durchgehend Uferverbauung)<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(Rohrbrücken, Daubelhütten, landwirtschaftliche<br />
Nutzflächen)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />
Rohrbrücken)<br />
A – keine<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 18:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Süd<br />
Der Bereich der Donauhäfen (Strom-km 1921,0 – 1918,0) ist durch den Menschen landschaftsästhetisch<br />
intensiv verfremdet und besitzt daher keine Sensibilität bezüglich Eingriffen ins Landschaftsbild.<br />
Im Bereich Schwechatmündung (Strom-km 1918,0 – 1912,5) gibt es zwar eine von<br />
Auwald und Grünland geprägte Umlandstruktur, allerdings auch zahlreiche anthropogene Eingriffe,<br />
weshalb der Bezugsraum als gering sensibel eingestuft wird. In Zusammenschau wird daher auch<br />
die Sensibilität des Flusslaufes Wiener Bereich – Süd als gering eingestuft.<br />
3.3.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />
3.3.3.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Der Streifen der Donauauen in Schönau ist zwar schmal, aber wegen der breiten, teilweise infolge<br />
von Rückbaumaßnahmen bereits durchflossenen Altarme, landschaftlich sehr abwechslungsreich<br />
(Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“). Fast direkt an das bebaute Gebiet<br />
der Ortschaft Orth reichen die Auwälder; nur die Zufahrtsstraße zum Gasthaus Uferhaus und das<br />
zwar dominante, aber von den Wäldern was Sichtbeziehungen betrifft gut versteckte Betriebsgebiet<br />
der Firma Baxter schieben sich in die Wälder. Die Au selbst wird durch den Marchfeldschutzdamm<br />
in einen nördlichen, ständig trockenen Hartholzteil und einen südlichen, gelegentlich überfluteten<br />
Teil zerschnitten. Im Gebiet südlich des Dammes kommen stellenweise dichte Monokultu-<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
ren von Hybridpappeln 6 vor (siehe Abb. 15). Mehrere Altarme und einige Wiesen geben dem Auabschnitt<br />
trotzdem einen relativ abwechslungsreichen Charakter.<br />
Der Mühlhaufen, die Au zwischen Eckartsau und Donau, streckt ihre Ausläufer bis in den Schlosspark<br />
von Eckartsau, der auch vom Fadenbach durchflossen wird, der hier wieder Wasser führt.<br />
Das Gebiet ist relativ stark von Schneisen durchschnitten, die jedoch bereits wieder starke Tendenzen<br />
zum Verwachsen zeigen. Der Marchfeldschutzdamm trennt den Mühlhaufen wie alle Auen<br />
im Untersuchungsraum nördlich der Donau in einen trockenen und einen regelmäßig überfluteten<br />
Teil. In der westlichen Hälfte im Bereich Roter Wert gibt es zahlreiche Wiesen mit teilweise markanten<br />
Einzelbäumen.<br />
Abbildung 16: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer<br />
(Quelle: Darstellung A-V-L; Daten MA 49, ÖBF; Ausschnitt ÖIR 2005)<br />
6<br />
Die Hybridpappel (Populus x canadensis) ist ein schnellwüchsiger Bastard der Schwarzpappel mit verwandten amerikanischen<br />
Arten, die aus forstwirtschaftlichen Überlegungen in der Vergangenheit angepflanzt wurden. Sie ist keine<br />
natürlich vorkommende Art in den Donauauen. Sie bieten durch ihre Strukturarmut nur vergleichsweise wenigen Arten<br />
geeignete Habitate und nehmen der natürlichen Auenvegetation den angestammten Standort.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 17: Marchfeldschutzdamm bei Schönau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 18: Gewässervernetzung Altarm Schönau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 19: Altarm beim Orther Uferhaus<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Orth an der Donau selbst ist im Ortskern ländlich, an den Ortsrändern suburban geprägt. Teilbereiche<br />
werden vom Industriegebiet der Fa. Baxter an der Uferstraße und von Siloturm und Betriebsgebiet<br />
am Bahnhof mitgeprägt. Ähnliches gilt in kleinerem Umfang für den Ort Eckartsau<br />
(beides Kulturlandschaftstypen „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“).<br />
Abbildung 20: Siedlungsraum Orth<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Der Fadenbach ist ein Auwaldstreifen entlang eines verlandenden Altarmes, der sich im Bereich<br />
zwischen Mannsdorf und Schönau zu einem großflächigeren Waldgebiet verdichtet (Kulturlandschaftstyp<br />
„Große außeralpine Waldinseln“). Eine Durchströmung ist nicht mehr gegeben.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 21: Blick von Mühlleiten Richtung Fadenbach<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 22: Grünzug des Fadenbaches<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Das Marchfeld wird auch im Teilraum Fischamend – Widlungsmauer – Nord vom Ackerbau dominiert<br />
(Kulturlandschaftstyp „Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“). Das<br />
Gebiet um das Angerdorf Schönau ist ein sehr kompakter, langgezogener, agrarisch genutzter<br />
Raum, der deutlich vom Grünzug entlang des Fadenbaches, vom Schönauer Rückstaudamm und<br />
vom Marchfelddamm am Rande der Donauauen begrenzt wird. Durchschnitten wird das Gebiet<br />
von zwei Hochspannungsleitungen. Der Raum um die und zwischen den Siedlungsgebieten von<br />
Orth und Eckartsau wird, wie das ganze Marchfeld, intensiv landwirtschaftlich genutzt. Markantes<br />
Element ist vor allem die unbefestigte Straße mit Allee, die vom Stadtrand in Orth zum Schloss<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 73
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Eckartsau führt, und deren Bewuchs sich besonders im Nahebereich des Schlosses zu einem<br />
stark trennenden Element verdichtet. An dieser Strasse befinden sich auch einige Teiche.<br />
Abbildung 23: Allee zum Schloss Eckartsau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 24: Schlosspark Eckartsau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 25: Wiese im westlichen Mühlhaufen<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />
Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark<br />
Donauauen<br />
Groß-Enzersdorf, Mannsdorf,<br />
Orth a. d. Donau,<br />
Eckartsau<br />
BGBl. I Nr. 17/1997<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Donau-March-Thaya-Auen<br />
Groß-Enzersdorf, Mannsdorf,<br />
Orth a. d. Donau,<br />
Eckartsau<br />
NÖ VO 5500/35<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />
-<br />
Groß-Enzersdorf (2),<br />
Mannsdorf (1), Orth a. d.<br />
Donau (3) , Eckartsau (3)<br />
NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 19:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
3.3.3.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Die Donau im Bereich von Schönau (Strom-km 1912,5 – 1906,5) wird nur durch einen schmalen<br />
Streifen Auwald und Wiesen im Bereich der Schönauer Traversen vom Marchfeldschutzdamm<br />
getrennt. Die Altarme in diesem Bereich wurden bereits vernetzt und die bestehenden Traversen<br />
teilweise durch Brücken ersetzt, was sich in einer fortschreitenden Dynamisierung der Au und abwechslungsreichen<br />
Uferzonen äußert. Der Abschnitt bietet sowohl vom Fluss als auch vom Land<br />
aus grundsätzlich ein abwechslungsreiches Bild. Im westlichen Teil ist der Uferbereich verlandet,<br />
im östlichen befindet sich ein Prallhang mit Blockwurf. Eine räumlich klare Begrenzung zum nächsten<br />
Bezugsraum stellt die 380kV-Leitung der EVN bei Strom-km 1907,5 dar.<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 26: Verlandeter Bereich nahe Schönau (Strom-km 1911,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 27: Blockwurf bei Schönau, große Schotterbank nahe Schönau (Strom-km 1916,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 28: 380kV-Leitung der EVN (Strom-km 1906,6)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Beim Donaustrom im Bereich von Orth (Strom-km 1906,5 – 1900,0) ist der Uferbereich abwechslungsreich.<br />
Das Gleitufer von Strom-km 1905,0 – 1902,5 weist große Anlandungen und Schotterinseln<br />
und bei Hochwasser Einströmöffnungen zu den Orther Altarmen auf. Die Altarme münden<br />
westlich vom Gasthaus Uferhaus wieder in die Donau. Der Bereich um das Uferhaus ist intensiv zu<br />
Erholungszwecken genutzt; neben dem Ausflugsgasthaus gibt es ein Café, einen Spielplatz und<br />
eine Bootsanlegestelle. Daran anschließend befinden sich die Orther Inseln, eine teilweise bewaldete,<br />
ursprüngliche Schotterinselgruppe, die allerdings von Leitwerken und Buhnen umgeben ist<br />
(beliebter Bade- und Anlandeplatz).<br />
Abbildung 29: Bewaldete Schotterinsel bei Orth (Strom-km 1904,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
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Abbildung 30: Bereich Gasthaus Uferhaus (Strom-km 1902,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 31: Leitwerk bei den Orther Inseln (Strom-km 1901,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 78
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 32: Orther Inseln (Strom-km 1900,8)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Der anschließende Uferbereich des Mühlhaufens (Strom-km 1900,0 – 1893,5) ist sehr stark von<br />
Buhnen geprägt. Das Buhnenfeld um Strom-km 1895,0 ist allerdings bereits sehr stark verlandet<br />
(Gleithang). Die Bewaldung am Ufer ist großteils sehr dicht.<br />
Abbildung 33: Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1898,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 34: Verlandetes Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1895,8)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.3.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Die Donauauen in diesem Teilraum sind weitläufig, in weiten Bereichen naturnahe und mit landschaftsbezogenem<br />
Schutzstatus versehen und daher als hoch sensibel einzustufen. Der Grünzug<br />
des Fadenbaches hat regionale Bedeutung für das südliche Marchfeld und wird als mittel sensibel<br />
bewertet. Das Marchfeld selbst ist wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur gering,<br />
die Siedlungsräume Orth und Eckartsau nicht sensibel. In Zusammenschau wird der Teilraum Fischamend<br />
– Wildungsmauer – Nord Talboden wegen der großen und geschützten intakten Aulandschaft<br />
als hoch sensibel eingestuft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauauen<br />
Fadenbach<br />
Marchfeld<br />
• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, großteils intakte,<br />
teilweise durchflutete Auenlandschaft; Gebiet von herausragender<br />
landschaftliche Bedeutung<br />
• Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Monokulturen, Erholungsinfrastruktur)<br />
• Teilweise Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter Landschaftsteil;<br />
Gebiet von regionaler landschaftliche Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft in der Umgebung)<br />
• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
Orth, Eckartsau • Technisch geprägtes Gebiet (Siedlungsraum) A – keine<br />
Sensibilität Teilraum<br />
D – hoch<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 20:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
Der Bereich Schönau (Strom-km 1906,5 – 1912,5) ist durch den Menschen im unmittelbaren Uferbereich<br />
zwar abschnittsweise landschaftsästhetisch beeinträchtigt, besitzt jedoch durch die kürzlich<br />
durchgeführten ökologischen Gewässervernetzungsmaßnahmen besondere Qualitäten im<br />
Umland. Er wird daher als mittel sensibel eingestuft. Der Bereich Orth (Strom-km 1900,0 – 1906,5)<br />
besitzt zwar stellenweise bemerkenswerte Ufer- und Umlandstrukturen, ist aber durch das Siedlungsgebiet<br />
beim Uferhaus und mehrere flussbauliche Eingriffe beeinträchtigt und daher ebenfalls<br />
mittel sensibel. Der Flusslaufabschnitt Mühlhaufen (Strom-km 1893,5 – 1900,0) ist stark von Buhnen<br />
geprägt und wird daher, auch wenn die Vernetzung zwischen Strom und Umland ein besseres<br />
Ergebnis aufweist, als gering sensibel eingestuft. Für den Flusslauf vom gesamten Teilraum Fischamend<br />
– Wildungsmauer – Nord führt dies zu einer mittleren Sensibilität.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Schönau (Strom-km<br />
1912,5 – 1906,5)<br />
Orth (Strom-km<br />
1906,5 – 1900,0)<br />
Mühlhaufen (Stromkm<br />
1900,0 –1893,5)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(hochwertige Umlandstruktur durch vernetzte<br />
Altarme)<br />
• Stärkere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />
Uferverbauung, 380kV-Leitung)<br />
• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(dichte Ufervegetation und hochwertige Umlandstruktur<br />
durch vernetzte Altarme und Inseln)<br />
• Geringe Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />
Leitwerke und Buhnen)<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(lückige Ufervegetation)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />
zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />
C – mittel<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 21:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
3.3.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />
3.3.4.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Der langgezogenen Fischamender Anteil an den Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder<br />
entlang großer Flüsse“), Hauslüsse und Schüttlau, wird durch die Zufahrtsstraße zum Gasthaus<br />
„zum rostigen Anker“ geteilt, im Süden von der Ostautobahn A 4 und dem Fischamender Hochwasserschutzdamm,<br />
im Westen von der Schwechat und im Osten von der Fischa begrenzt. Es<br />
handelt sich um einen relativ abwechslungsreichen Teil des Nationalparks mit Wiesen, Altarmen,<br />
den Mündungen von Schwechat und Fischa und sumpfigen Gebieten entlang der Schneise der<br />
prägenden 380kV-Leitung. Der Bereich wird regelmäßig überflutet. Nach dem durch die Haslauer<br />
Traverse durchtrennten landschaftlich offenen und naturnahen Bereich des Haslauer/Regelsbrunner<br />
Altarm verbreitern sich die Donauauen im Mitterhaufen massiv und bilden ein<br />
ursprüngliches, dicht bewaldetes, von zahlreichen Altarmen durchzogenes Gelände, das sich bis<br />
zur Mündung des Haslauer Altarms östlich von der Traverse Regelsbrunn erstreckt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 35: Altarm bei Haslau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 36: Altarm bei der Traverse Regelsbrunn<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Das Stadtgebiet von Fischamend (Kulturlandschaftstyp „Historisch gewachsene Industrie- und<br />
Siedlungslandschaft“) wird durch die Fischa durchschnitten, deren Auen als erhaltenswerter Landschaftsteil<br />
und wichtiger regionaler Grünzug im regionalen RO-Programm Wien Süd festgelegt<br />
sind. Sie dienen auch der Naherholung der Ortsbevölkerung. Außerhalb der Auen dominiert an der<br />
B 9 relativ dichtes Siedlungsgebiet, im Fischatal Industrie. Weiter ostwärts reicht die B 9 und damit<br />
die Grenze der Wirkzone bis direkt an die Donauauen heran. Die 380kV-Leitung und mehrere<br />
Windschutzgürtel durchschneiden die Landschaft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
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Abbildung 37: Fischaauen von der Brücke der B 9 aus im Ortsgebiet Fischamend<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
In der Umgebung von Haslau an der Donau, dem landwirtschaftlich genutzten Gstettenfeld (Kulturlandschaftstyp<br />
„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“), erhebt sich<br />
das Arbesthaler Hügelland mit dem Ellender Wald in der Ferne. Am östlichen Ortsrand befinden<br />
sich einige Weingärten und das dominante Haslauer Kieswerk.<br />
Hier beginnt auch die markante, zwischen 30 und 40 Meter hohe Geländekante, die Richtung Osten<br />
den Donaubereich (und das Hochwasser) vom Hinterland trennt und sich fast bis nach Bad<br />
Deutsch-Altenburg zieht. An einigen Stellen erlaubt sie weite Ausblicke über die Donauauen. Wie<br />
fast überall in der flachen Umgebung bietet der Flughafentower einen markanten Orientierungspunkt.<br />
In der Gemeinde Scharndorf (und im benachbarten Petronell-Carnuntum) prägen außerdem<br />
rund 20 Windenergieanlagen, die südlich der Wirkzone liegen, das Landschaftsbild. Nach Regelsbrunn<br />
bietet sich dem Betrachter wieder Ackerland in der Umgebung von Wildungsmauer,<br />
diesmal durch einige Weingärten aufgelockert.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 38: Schottergrube Haslau, im Hintergrund Windkraftanlagen Scharndorf<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 39: Felder und Weingärten Wildungsmauer<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 40: Äcker zwischen Maria Ellend und Haslau<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />
Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark<br />
Donauauen<br />
Haslau – Maria Ellend,<br />
Scharndorf<br />
BGBl. I Nr. 17/1997<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Donau-March-Thaya-<br />
Auen<br />
Fischamend, Haslau –<br />
Maria Ellend, Scharndorf<br />
NÖ VO 5500/35<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />
-<br />
Fischamend (2), Haslau<br />
– Maria Ellend (2),<br />
Scharndorf (1)<br />
NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 22:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
3.3.4.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Der Flusslauf im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer Süd von der Wiener Stadtgrenze bis zur<br />
Fischamündung (Strom-km 1912,5 – 1904,5) ist wie der Mannswörther Bereich von starken Verlandungstendenzen<br />
gekennzeichnet. Zwischen den Stromkilometern 1911,6 und 1910,0 ist das<br />
Ufer zwar befestigt, fällt aber relativ flach zum Wasser ab. Der bewaldete Melchiarhaufen zwischen<br />
den Stromkilometern 1910,0 und 1908,0 bei der Anlegestelle Fischamend bestimmt das Flussufer.<br />
Zwischen Anlegestelle und 380kV-Freileitung um den Strom-km 1907,5 ist das Ufer für ein kürzeres<br />
Stück wieder mittels Blockwurf befestigt. In diesem Bereich stehen auch mehrere Daubelhütten.<br />
Daran anschließend beginnt eine große Schotterbank im Bereich Hirschensprung mit mehreren,<br />
größtenteils schon durch Anlandungen überdeckten Buhnen. Nach einem kurzen befestigten<br />
Uferabschnitt folgt die Mündung der Fischa.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 41: Flach abfallendes befestigtes Ufer (Strom-km1911,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 42: Verlandung am Melchiarhaufen (Strom-km1909,8)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
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Abbildung 43: 380kV-Leitung östlich von Fischamend (Strom-km1907,5)<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 44: Schotterbank mit Resten von Buhnen im Bereich Hirschensprung (Strom-km 1907,0)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 45: Blockwurf im Vordergrund, verlandete Buhnen im Hintergrund (Strom-km1905,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 46: Fischamündung Strom-km (1904,6)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Nach der Fischamündung beginnt die Donau etwas stärker zu mäandrieren. Bis zur Höhe vom<br />
Mitterhaufen in Richtung Nordost (Strom-km 1904,5 – 1893,5). Das Südufer ist in diesem Gebiet<br />
wegen der Prallhanglage durchgehend mit Blockwurf befestigt und weist mehrere Leitwerke und<br />
Buhnen auf. Am Mitterhaufen um Strom-km 1899,0 folgen einige Schotteranlandungen um Gleithangbuhnen,<br />
bevor die Stromlinie wieder in Richtung Südost gegenpendelt. Die Donauufer sind in<br />
diesem Gebiet massiv befestigt, ehe der Haslauer – Regelsbrunner Arm in den Fluss mündet. Die<br />
Siedlung von Wildungsmauer reicht bis ans Donauufer heran, ansonsten dominiert Auwald den<br />
Uferbereich.<br />
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Abbildung 47: Leitwerk bei Haslau (Strom-km1902,8)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 48: Verlandete Buhnen am Mitterhaufen (Strom-km1899,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 49: Buhnen Höhe Haslauer – Regelsbrunner Altarm (Strom-km1895,6)<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 50: Bebauung am Donauufer Wildungsmauer (Strom-km1894,6)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.4.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Die landschaftlich bedeutenden Donauauen sind in diesem Teilraum nur zu rund 50 % Nationalpark,<br />
teilweise durch anthropogene Eingriffe geprägt und daher als mittel sensibel einzustufen.<br />
Das Gstettenfeld südlich der Donau mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und anderer<br />
anthropogener Nutzungen ist als nur lokal bedeutsames Gebiet gering sensibel zu bewerten.<br />
Der Siedlungsraum von Fischamend ist zwar stark technisch geprägt, beinhaltet aber auch die<br />
Fischauen und weist daher ebenso geringe Sensibilität. In Zusammenschau wird der Teilraum Fischamend<br />
– Wildungsmauer – Süd Talboden als mittel sensibel eingestuft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauauen<br />
Gstettenfeld<br />
Fischamend<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Rund 50% Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />
Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />
Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Autobahn,<br />
380 kV-Leitung, forstwirtschaftliche Monokulturen,<br />
Siedlungsraum, Schottergruben)<br />
• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von lokaler landschaftliche<br />
Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Verkehrsbänder, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />
• Erhaltenswerter Landschaftsteil (Fischaauen); Gebiet von<br />
lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
• Starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Betriebsgebiet,<br />
Siedlungsraum)<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 23:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Der Flusslaufabschnitt Fischamündung (Strom-km 1912,5 – 1904,5) besitzt eine interessante Uferund<br />
Umlandstruktur, ist jedoch an mehreren Stellen durch technische Bauten beeinträchtigt. Er<br />
wird daher als gering sensibel eingestuft. Der Flusslaufabschnitt Mitterhaufen (Strom-km 1904,5 –<br />
1893,5) weist eine noch bessere Vernetzung zwischen Strom und Umland auf, die Uferverbauung<br />
ist hier jedoch an weiten Strecken zur Gänze sichtbar und zahlreiche Buhnen regulieren hier den<br />
Donaustrom, weshalb eine geringe Sensibilität ausgewiesen wurde. In Zusammenschau wird die<br />
Sensibilität des Flusslaufes Fischamend – Wildungsmauer – Süd als mittel eingestuft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Fischamündung<br />
(Strom-km 1912,5 –<br />
1904,5)<br />
Mitterhaufen (Stromkm<br />
1904,5 –1893,5)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(stellenweise befestigte Ufer, viele Schotterbänke<br />
und Inseln, dafür nur lückige Ufervegetation)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />
flach abfallender Blockwurf, einige Buhnen, 380kV-Leitung)<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(befestigte Ufer, Siedlungen)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />
Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 24:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
3.3.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />
3.3.5.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Die Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) in diesem Bereich<br />
sind relativ homogen: Um die Ortschaft Stopfenreuth befinden sich größere vom Strom abgeschnittene<br />
Hartholzaugebiete, durchschnitten vom nicht mehr durchflossenen Rosskopfarm und unterbrochen<br />
von mehreren Wiesen. In den Donauauen innerhalb des Marchfeldschutzdammes bietet<br />
sich ein dicht bewaldetes, von zahlreichen Nebenarmen durchzogenes Bild. Manche Bereiche<br />
weisen noch sehr wenige anthropogene Eingriffe auf. In den Bereichen Narrischer Arm, Schanzlhaufen<br />
und Herrgottshaufen kommen stellenweise dichte Monokulturen von Hybridpappeln 7 vor<br />
(siehe Abb. 51).<br />
7<br />
Die Hybridpappel (Populus x canadensis) ist ein schnellwüchsiger Bastard der Schwarzpappel mit verwandten amerikanischen<br />
Arten, die aus forstwirtschaftlichen Überlegungen in der Vergangenheit angepflanzt wurden. Sie ist keine<br />
natürlich vorkommende Art in den Donauauen. Sie bieten durch ihre Strukturarmut nur vergleichsweise wenigen Arten<br />
geeignete Habitate und nehmen der natürlichen Auenvegetation den angestammten Standort.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 51: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer<br />
(Quelle: Darstellung A-V-L; Daten MA49, ÖBF; Ausschnitt ÖIR 2005)<br />
Das Marchfeld in diesem Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine Becken und Talböden mit<br />
dominantem Getreidebau“) bietet ein ähnliches Bild wie im restlichen Untersuchungsraum. Die<br />
Straßen werden von Alleen begleitet, darüber hinaus gibt es wenige räumliche Orientierungspunkte.<br />
Sehr prominent sichtbar ist hier überall der Steinbruch Pfaffenberg südlich der Donau; dasselbe<br />
gilt für den Siloturm am ehemaligen Bahnhof Engelhartstetten. In der unmittelbaren Umgebung von<br />
Engelhartstetten setzt sich das agrarisch geprägte Gebiet fort, allerdings unterbrochen durch einige<br />
stärker prägende Elemente wie den von Dämmen begleiteten Grünzügen von Ruß- und<br />
Stempfelbach und den Parks der Schlösser Niederweiden und Schlosshof, welche jedoch bereits<br />
außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen. Am östlichen Rand des Teilraumes erstrecken sich<br />
die Loimersdorfer Wiesen und die Marchauen, welche mit den Donauauen ein gemeinsames<br />
Landschaftsschutzgebiet bilden.<br />
Abbildung 52: Allee bei Witzelsdorf (Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 53: Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg von der Umgebung von Witzelsdorf aus gesehen<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 54: Aufgelassene Bahnstrecke bei Loimersdorf<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 55: Blick von der Donaubrücke nach Engelhartstetten (mit Siloturm)<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 56: Blick vom Braunsberg Richtung Engelhartstetten<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark<br />
Donauauen<br />
Eckartsau KG Witzelsdorf,<br />
Engelhartstetten<br />
BGBl. I Nr. 17/1997<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Donau-March-Thaya-<br />
Auen<br />
Eckartsau KG Witzelsdorf,<br />
Engelhartstetten<br />
NÖ VO 5500/35<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />
-<br />
Eckartsau KG Witzelsdorf<br />
(1), Engelhartstetten (3)<br />
NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 25:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />
3.3.5.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Bis auf einige wenige Bereiche wird die Schifffahrtsrinne im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung<br />
– Nord von Buhnen und Leitwerken gesäumt. So befinden sich im Abschnitt „Narrischer<br />
Arm“ (Strom-km 1893,5 – 1885,5) mit Ausnahme des Nahebereiches der Schwalbeninsel (um<br />
Strom-km 1989,0), die neben der Donaubrücke das markanteste Element in diesem Bereich des<br />
Flusslaufes bildet, durchgehend bauliche Eingriffe an den Uferbereichen. In manchen Abschnitten<br />
(um Strom-km 1890,0 westlich der Donaubrücke) sind sie durch angeschwemmtes Material im<br />
Verlanden begriffen; der Blockwurf ist an den meisten Stellen gut sichtbar. Die Uferzonen sind<br />
dicht bewaldet.<br />
Abbildung 57: Blockwurf und Buhnen (Strom-km1892,0)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 58: Schwalbeninsel (Strom-km 1888,7)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 59: Buhnenfeld westlich der Donaubrücke (Strom-km 1887,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Östlich der Donaubrücke schließt der Thurnhaufen an (Strom-km 1885,5 – 1882,0), ein großer<br />
bewaldeter Schotterkörper, der durch den breiten Spittelauer Arm von der restlichen Au getrennt<br />
wird. In diesem Bereich wird gerade das Life-Projekt „Uferrückbau Thurnhaufen“ durchgeführt (siehe<br />
Kasten S. 92). Das Ufer des Thurnhaufens ist zur Zeit noch massiv mittels Blockwurf befestigt,<br />
mit den Bauarbeiten wurde im Oktober 2005 begonnen. Der an den Thurnhaufen anschließende<br />
Bereich bis zur Russbachmündung ist hingegen teilweise aufgeschüttet und teilweise verlandet.<br />
Vom Braunsberg aus ist dieser Bereich besonders gut einsehbar.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 60: Uferrückbau Thurnhaufen<br />
(Quelle: www.donauauen.at)<br />
Das Projekt – Uferrückbau gegenüber Hainburg<br />
Zur langfristigen Erhaltung einer dynamischen Aulandschaft bei gleichzeitiger Verbesserung im Hochwasserschutz<br />
geht der Nationalpark Donau-Auen einen innovativen Weg. Der LIFE-Uferrückbau gegenüber<br />
Hainburg ist ein Naturschutzprojekt mit Pilotcharakter. Bislang wurde in Europa an einem Fluss dieser<br />
Größe kein vergleichbares Projekt realisiert.<br />
Im Uferbereich des Turnhaufens wird auf einer Strecke von 3 Kilometern die harte Uferverbauung rückgebaut,<br />
der Blockwurf entfernt. Die Umsetzung der Rückbaumaßnahmen sind für die Niederwasserperiode im<br />
Winter 2005/2006 vorgesehen. Dabei werden etwa 24.000 Kubikmeter Stein abgetragen und per Schiff aus<br />
dem Gebiet entfernt. Den Rest erledigt die Donau. Denn durch die Gewässerdynamik wird sich ein naturnahes<br />
Ufer ausbilden, geprägt durch Schotterflächen, steile Uferanrisse, Flachwasserbereiche – der Fluss<br />
darf sich wieder ein "Ufer wie damals" formen.<br />
Der Abtrag der Ufersicherung umfasst alle Blockwurfsicherungen, historische Uferverbauungen und Buhnen<br />
innerhalb des Projektgebietes am linken Donauufer gegenüber Hainburg.<br />
Im unteren Bereich des Projektgebietes wird über die gesamte Länge des Gleituferabschnittes (Strom-km<br />
1884,4 bis 1882,9) die bestehende Steinsicherung vollständig abgetragen. Am Prallufer im oberen Teilabschnitt<br />
(Strom-km 1885,5 bis 1884,4) sind deutlich stärkere Strömungsbeanspruchungen zu erwarten. In<br />
diesem Abschnitt wird der obere Teil des Blockwurfes entfernt. Nur der Böschungsfuß (bis knapp über<br />
Regulierungswasser) bleibt hart gesichert.<br />
Im stromabwärts anschließenden Flussabschnitt (Strom-km 1882,7 bis 1882) soll die Entfernung von Buhnen<br />
zu einer Verbesserung und Dynamisierung der ökologischen Situation im Uferbereich führen<br />
(www.donauauen.at).<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 99
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 61: Blockwurf Thurnhaufen mit Hainburg im Hintergrund (Strom-km 1885,0)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 62: Zwischen Thurnhaufen und Rußbachmündung (Strom-km 1882,1)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Den abschließenden Bezugsraum des linken Ufers bildet der Bereich von der Rußbachmündung<br />
zur Marchmündung (Strom-km 1882,0 – 1880,0). Der Bereich ist mit Ausnahme des unmittelbaren<br />
Bereiches der Marchmündung befestigt, der Uferbereich weist nur einen schmalen Waldstreifen<br />
auf, der Blicke auf das Ackerland der dahinter liegenden Loimersdorfer Wiesen zulässt. Ein<br />
mächtiges landschaftsprägendes Element ist die Ruine Theben, die sich über der Marchmündung<br />
auf einem Burgberg erhebt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 63: Rußbachmündung (Strom-km 1881,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 64: Blockwurf nahe der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben (Strom-km 1880,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.5.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Die Donauauen in diesem Teilraum sind weitläufig, in weiten Bereichen naturnahe und mit landschaftsbezogenem<br />
Schutzstatus versehen und daher als hoch sensibel einzustufen. Das Marchfeld<br />
selbst ist intensiv landwirtschaftlich genutzt und als Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
als gering sensibel bewertet. In Zusammenschau wird der Teilraum Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Nord Talboden als hoch sensibel eingestuft, da die Donauauen innerhalb des<br />
Untersuchungsgebietes in diesem Teilraum auch den höheren Flächenanteil bedecken.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 101
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauauen<br />
Marchfeld<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, großteils intakte,<br />
teilweise durchflutete Auenlandschaft; Gebiet von herausragender<br />
landschaftliche Bedeutung<br />
• Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Monokulturen, Erholungsinfrastruktur)<br />
• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft)<br />
D – hoch<br />
B – gering<br />
D – hoch<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 26:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />
Der Flusslaufabschnitt „Narrischer Arm“ (Strom-km 1893,5 – 1885,5) ist stark von Buhnen bestimmt<br />
und daher trotz einer aufgrund der Auwaldnähe guten Vernetzung zwischen Strom und<br />
Umland gering sensibel. Der Thurnhaufen wird mit Stand vom Februar 2006 im Rahmen eines<br />
Fremdprojektes revitalisiert (Uferrückbau), ist somit Bestandteil eines Fremdprojektes und wird von<br />
der Sensibilitätsbewertung ausgenommen. Der Flusslaufabschnitt Marchmündung (Strom-km<br />
1882,0 – 1880,0) besitzt nur abschnittsweise wertvolle Umlandstrukturen und Uferbereiche und<br />
wird daher als mittel sensibel eingestuft. In Zusammenschau wird die Sensibilität des Flusslaufes<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Nord als mittel eingestuft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 102
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Narrischer Arm<br />
(Strom-km 1893,5 –<br />
1885,5)<br />
Thurnhaufen (Stromkm<br />
1885,5 –1882)<br />
Marchmündung<br />
(Strom-km 1882,0 –<br />
1880,0)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(befestigte Ufer, Donaubrücke)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />
Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />
• Wegen laufendem Fremdprojekt „Revitalisierung Donauufer<br />
(Teilprojekt Rückbau Donauufer gegenüber Hainburg)“ nicht<br />
bewertet!<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(befestigte Ufer, lückige Ufervegetation)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />
Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />
B – gering<br />
–<br />
C – mittel<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 27:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung –Nord<br />
3.3.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />
3.3.6.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Die Donauauen in diesem Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“)<br />
teilen sich in zwei Abschnitte. Die Au um den Petroneller Altarm befindet sich in Privatbesitz und<br />
liegt mit Stand vom Februar 2006 außerhalb des Nationalparkgebietes. Der Altarm wird von mehreren<br />
Traversen gequert, bevor er über ein Dammbauwerk bei Altenburg in die Donau mündet.<br />
Hier schließen die Siedlungsgebiete von Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg an. Diese Siedlungsgebiete<br />
werden entlang der Donau nur von einem kleinen Auwaldstreifen („Johler Haufen“)<br />
unterbrochen. Nördlich von Hainburg erhebt sich der Braunsberg, am Fuße dieses Berges und<br />
gegenüber der Marchmündung erstreckt sich das zweite größere Augebiet, das Äugl.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 65: Altarm Petronell von der Rübenhaufentraverse aus<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 66: Blick von der Geländekante vor Bad Deutsch-Altenburg über die Donauauen<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 67: Mündung des Petroneller Altarms bei Bad Deutsch-Altenburg<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Südlich von Petronell ist die Landschaft außerhalb des Siedlungsgebietes (Kulturlandschaftstyp<br />
„Weinbaudominierte ebene Lagen und Flachhänge“) von Weingärten geprägt (Weinbaugebiet<br />
„Carnuntum“).<br />
Zwischen den Siedlungsräumen von Petronell und Bad Deutsch-Altenburg befindet sich der Ausläufer<br />
des Prellenkirchner Flurs, das agrarisch genutzte Salafeld (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine<br />
Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“). Die Allee entlang der alten Bundesstraße<br />
von Petronell nach Bad Deutsch-Altenburg ist als Naturdenkmal geschützt.<br />
Abbildung 68: Straße durch das Salafeld mit Allee und Siloturm<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg sind die einzigen Orte im niederösterreichischen<br />
Untersuchungsraum, in denen dicht bebautes Siedlungsgebiet bis ans Donauufer heranreicht<br />
(Kulturlandschaftstyp „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“), wenn auch sehr<br />
unterschiedlich. Bad Deutsch-Altenburg ist deutlich ländlich geprägt, durch die Erholungsfunktion<br />
des Kurbetriebes ist die Versiegelungsdichte relativ gering geblieben; am Donauufer liegen einerseits<br />
der Kurpark, andererseits das Betriebsgebiet der via donau (ehemals Wasserstraßendirektion),<br />
das flussbaulichen Erhaltungszwecken dient. Hainburg dagegen mit seiner seit dem Mittelalter<br />
historisch gewachsenen Struktur ist deutlich städtisch geprägt und stark versiegelt. Der Ort wird<br />
von der Donau zwar optisch durch das Viadukt der Pressburger Bahn abgeschnitten, trotzdem<br />
kommt der Donau im Stadtgebiet Bedeutung zu: die Promenade, die Bootsanlegestelle und ein<br />
Café laden zum Verweilen ein, hinter dem Viadukt schließt direkt die Altstadt an. Vom Aussichtspunkt<br />
am Braunsberg aus ist die Umgebung von Hainburg besonders gut einzusehen.<br />
Abbildung 69: Donauufer bei Bad Deutsch-Altenburg<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 70: Blick vom Braunsberg über Hainburg und die Hundsheimer Berge<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Die Hainburger Berge (Braunsberg, Schlossberg, Hundsheimer Berge – siehe auch Kapitel 3.2.5)<br />
sind als eigener Landschaftsraum zu definieren (Kulturlandschaftstyp „Große außeralpine Waldinseln“),<br />
insbesondere der Braunsberg ist durch eine spezielle Charakteristik geprägt. Das steppenartige,<br />
warme Klima bietet wärmeliebenden, sonst eher im Mittelmeerraum vorkommenden Tierund<br />
Pflanzenarten (Smaragdeidechse, die Äskulapnatter, die Lotwurz, die Phönizische Königskerze<br />
oder die Zwergschwertlilie) ideale Lebensbedingungen (Quelle: www.hainburg.at). Die Hundsheimer<br />
Berge hingegen sind dicht bewaldet. Die gesamte Gegend um Hainburg wird visuell stark<br />
von den umliegenden Bergen geprägt. Mit Schlossberg und Braunsberg gibt es zudem zwei stark<br />
frequentierte Aussichtspunkte mit starkem Bezug zur Donau.<br />
An den Hanglandschaften der Hainburger Berge (Kulturlandschaftstyp „Pannonische Ackerbau-,<br />
Weinbau-Komplexe“) dominiert Obst- und Weinbau. Am nordöstlichen Hang des Braunsberges<br />
befindet sich ein 18-Loch-Golfplatz.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 71: Braunsberg von der Uferpromenade in Hainburg aus gesehen<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Abbildung 72: Weinbau und Golfplatz am Fuße des Braunsberges<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Der großflächige Dolomitsteinbruch am Pfaffenberg (Kulturlandschaftstyp „Großräumige Tagbaue<br />
und Deponien“) und die dazugehörigen Betriebsanlagen am Bahnhof prägen durch ihre erhöhte<br />
Lage ihre Umgebung nachhaltig. Auch nördlich der Donau im Marchfeld ist der Steinbruch noch<br />
weithin zu sehen. Nahe der Donau befindet sich ein zweiter, kleinerer Steinbruch, welcher durch<br />
die erschwerte Einsehbarkeit von Bad Deutsch-Altenburg und vom Donauraum das weitere Umland<br />
nicht sonderlich prägt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 108
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 73: Steinbrüche Bad Deutsch-Altenburg<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Nationalpark<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
Naturschutzgebiet<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />
Donauauen<br />
Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />
Donau-March-Thaya-<br />
Auen<br />
Braunsberg – Hundsheimer<br />
Berg<br />
-<br />
Petronell-Carnuntum,<br />
Hainburg an der Donau<br />
Petronell-Carnuntum,<br />
Bad Deutsch-Altenburg,<br />
Hainburg an der Donau<br />
BGBl. I Nr. 17/1997<br />
NÖ VO 5500/35<br />
Hainburg a. d. Donau LGBl. 5500/13<br />
Petronell-Carnuntum (1),<br />
Bad Deutsch-Altenburg<br />
(2), Hainburg an der Donau<br />
(4)<br />
NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 28:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
3.3.6.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Am Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5), der Au zwischen Petroneller Altarm und Donau, ist<br />
der rechte Uferbereich stark von technischen Strukturen geprägt. Wegen des Prallhanges bestehen<br />
fast durchgehend Blockwurfbefestigungen, nur im Bereich der zwei Buhnenfelder gibt es stärkere<br />
Verlandungstendenzen.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 109
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 74: Blockwurfbefestigung (Strom-km 1882,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 75: Buhnenfeld (Strom-km 1890,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 110
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 76: Blockwurf, Buhnenfeld und Donaubrücke Hainburg (Strom-km 1888,8)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Der Flusslaufabschnitt von Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,5 – 1884,5) ist durch starke<br />
Versiegelung, Kaimauern und technische Eingriffe geprägt. Das Siedlungsgebiet reicht direkt an<br />
die Donau heran. Nach der Einmündung des Petroneller Altarms bei Strom-km 1987,1 über die<br />
Badschwelle folgt in Bad Deutsch-Altenburg erst die Kurparkpromenade, darauf der Hafen und das<br />
Betriebsgebiet der via Donau. Im Bereich der stark landschaftsprägenden Donaubrücke (Strom-km<br />
1886,2) ist das Ufer massiv befestigt (ca. Strom-km 1885,5 – 1884,5). Im Stadtgebiet von Hainburg<br />
an der Donau prägen die anthropogenen Eingriffe Promenade, Viadukt der Pressburgerbahn<br />
und Bootsanlegeplatz und Hafenbecken den Flusslauf. Der Ort Hainburg besitzt eine gut<br />
erhaltenen mittelalterliche Altstadt: Mit seinen 2,5 km langen Stadtmauern, 3 erhaltenen Toren<br />
(Wienertor, Ungartor, Fischertor) und 15 Türmen aus dem 13. Jahrhundert besitzt Hainburg eine<br />
der ältesten und am besten erhaltenen Stadtbefestigungen Europas und ein Kulturgutensemble<br />
ersten Ranges. Johler Haufen und Hainburger Stadtgebiet sind vom Braunsberg aus besonders<br />
gut einsehbar.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 111
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 77: Hafenbecken Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,0) (Quelle: ÖIR)<br />
Abbildung 78: Johler Haufen mit Hainburg und Braunsberg (Strom-km 1885,6)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 112
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 79: Promenade Hainburg mit Viadukt (Strom-km 1880,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Im Flusslaufabschnitt vor der Ruine Röthelstein (Strom-km 1884,5 – 1880,0) fällt der Steilhang<br />
des Braunsberges fast direkt bis ans befestigte Donauufer ab. Der Röthelsteiner Altarm wird von<br />
mehreren Traversen durchschnitten, direkt am Donauufer wechseln Buhnenfelder, befestigte und<br />
Schotterstrände relativ häufig ab. Im Bereich der engen Rechtskurve, die der Strom im Bereich<br />
Marchmündung beschreibt, ist das Ufer verlandet und teilweise dicht bewachsen.<br />
Abbildung 80: Steil abfallender Hang des Braunsberges (Strom-km 1883,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 113
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 81: Uferbereich kurz vor der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben und der Thebener Kogel<br />
(Strom-km 1880,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.6.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Wegen der markanten Aussichtspunkte in den Hainburger Bergen kommt diesem Teilraum besondere<br />
Bedeutung zu. Die Donauauen sind durchwegs Landschaftsschutzgebiet, teilweise Nationalpark<br />
und daher definitionsgemäß als hoch sensibel einzustufen. Aufgrund ihrer landschaftlichen<br />
Einzigartigkeit sind auch die Hainburger Berge, zu denen hier auch der Braunsberg gezählt wird,<br />
als hoch sensibel einzustufen. Zwischen den Hainburger Bergen im Süden und dem Thebener<br />
Kogel im Norden liegt die Ebene des Salafeldes, welche als intensiv landwirtschaftlich genutztes<br />
Gebiet als gering sensibel bewertet wird.<br />
Das Gebiet um die Ortschaft Petronell-Carnuntum ist durch das Zusammenspiel zwischen Landschaft,<br />
Pappelalleen und archäologischen Stätten ein Gebiet von regionaler landschaftlicher Bedeutung<br />
und wird daher als mittel sensibel eingestuft. Die Hanglandschaften im Westen und<br />
Osten der Hainburger Berge sind mit den Weingärten als sanfter Übergang zwischen der markanten<br />
Geländeform der Hainburger Berge und den am Fuße gelegenen Ortschaften raumdifferenzierend<br />
und prägende Kulturlandschaften von regionaler landschaftlicher Bedeutung, weshalb auch<br />
sie als mittel sensibel eingestuft werden. Die technisch geprägten Gebiete des Siedlungsraumes<br />
Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg werden ebenso wie der großflächige Steinbruch am<br />
Pfaffenberg als nicht sensibel bewertet. In Zusammenschau wird der Teilraum Talboden Wildungsmauer<br />
– Marchmündung – Süd als hoch sensibel eingestuft.<br />
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Februar 2006 Seite 114
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauauen<br />
Hainburger Berge<br />
Salafeld<br />
Petronell<br />
• Geringer Nationalparkanteil, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />
Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />
Bedeutung<br />
• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Siedlungsraum)<br />
• Geringer Nationalparkanteil, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />
Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />
Bedeutung (v. a. Braunsberg)<br />
• Ausgeprägte Sichtbeziehungen (Braunsberg, Schlossberg)<br />
• starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Steinbruch, Siedlungsraum)<br />
• Gebiet von lokaler landschaftliche Bedeutung<br />
• mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Windkraftanlagen, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />
• Gebiet von regionaler landschaftliche Bedeutung (Weinbau)<br />
• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Windkraftanlagen, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />
D – hoch<br />
D – hoch<br />
B – gering<br />
C – mittel<br />
Hanglandschaften<br />
Hainburger Berge<br />
Siedlungsraum<br />
Hainburg<br />
• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von regionaler landschaftliche<br />
Bedeutung<br />
• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />
C – mittel<br />
• Technisch geprägtes Gebiet (Siedlungsraum) A – keine<br />
Pfaffenberg • Technisch geprägtes Gebiet (Steinbruch im Tagbau) A – keine<br />
Sensibilität Teilraum<br />
D – hoch<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 29:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
Beim Flusslaufabschnitt Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5) ist die Vernetzung zwischen<br />
Strom und Umland von hoher Qualität. In Zusammenschau mit einer über weite Strecken zur Gänze<br />
sichtbaren Uferverbauung und einigen Buhnen führt dies zu einer mittleren Sensibilität. Das<br />
Ufer des Flusslaufabschnittes Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,5 – 1884,5) ist über große<br />
Strecken zur Gänze sichtbar verbaut (keine bis geringe Sensibilität), gleichzeitig ist eine Vernetzung<br />
zwischen Strom und Umland mit Ausnahme um die Donaubrücke vorhanden (geringe Sensibilität).<br />
Aufgrund der sehr wenigen Buhnen und den bestehenden Seitenzubringern wird dieser<br />
Flusslaufabschnitt als gering sensibel bewertet.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 115
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
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Der Flusslaufabschnitt Hainburg (Strom-km 1883,5 – 1884,4) ist aufgrund der historischen Altstadt<br />
von Hainburg ein Bereich mit besonderer Eigenwirkung am Flusslauf. Wie in Kapitel 2.1.4.3 beschrieben<br />
tritt in solchen Abschnitten die Charakterisierung des Flusslaufes in den Hintergrund.<br />
Aufgrund der Prägung des Flusslaufabschnittes durch die historische Altstadt wird der Abschnitt<br />
als hoch sensibel eingestuft, überdies besteht vom Braunsberg aus eine bedeutende Sichtbeziehung<br />
zu diesem Flusslaufabschnitt.<br />
Der Flusslaufabschnitt Röthelstein (Strom-km 1880,0 – 1883,5) weist mit Auwald bzw. Hangwald<br />
eine hochwertige Vernetzung zwischen Strom und Umland auf (hohe Sensibilität). Zum Teil gibt es<br />
hier keine oder eine vollkommen überwachsene Uferverbauung, zum Teil ist sie gut sichtbar und<br />
manchen Buhnen sind vorhanden. Die bedeutenden Sichtbeziehungen vom Braunsberg und vom<br />
Thebener Burgberg aus führen jedoch dazu, dass dieser Flusslaufabschnitt als hoch sensibel<br />
eingestuft wird. In Zusammenschau wird der Teilraum Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung<br />
– Nord ebenfalls als hoch sensibel eingestuft.<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Rohrhaufen (Stromkm<br />
1887,5 – 1893,5)<br />
Bad Deutsch-<br />
Altenburg (Strom-km<br />
1884,5 – 1887,5)<br />
Hainburg (Strom-km<br />
1883,5 – 1884,5)<br />
Röthelstein (Stromkm<br />
1880,0 – 1883,5)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(befestigte Ufer, lückige Ufer, dichte Vegetation)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf, zahlreiche<br />
Leitwerke und Buhnen)<br />
• Landschaftsästhetisch stark beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(Betriebsgebiet, Straßen)<br />
• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf, Donaubrücke)<br />
• Historische Altstadt von Hainburg mit besonderer Eigenwirkung<br />
auf den Flusslauf<br />
• Bedeutende Sichtbeziehung vom Braunsberg aus<br />
• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />
(stellenweise befestigte Ufer, hochwertige Umlandstruktur<br />
mit Altarmen, Steilwand, Schotterbänken)<br />
• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />
Blockwurf; Buhnenfelder nur bei RNW sichtbar und verlandet)<br />
• Bedeutende Sichtbeziehung vom Thebener Burgberg aus<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
D – hoch<br />
D – hoch<br />
D – hoch<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 30:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
3.3.7 GRENZSTRECKE<br />
3.3.7.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />
Der östlich vom Braunsberg anschließende Talboden Thebnerstraßl (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine<br />
Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“) ist landwirtschaftlich genutzt und<br />
von Donau, Hundsheimer Berg, Schafberg und den Augebieten bei Wolfsthal (Schlossau, Nassau)<br />
sehr deutlich begrenzt. Einige kleinere Hecken und Alleen und Grünzüge entlang ehemaliger Altarme<br />
beleben das dominierende Ackerland. Der Steinbruch in Bratislava-Devin (Theben) ist auch<br />
am rechten Ufer sehr dominant. Mit dem Thebener Burgberg gibt es einen stark frequentierten<br />
Aussichtspunkt mit starkem Bezug zur Donau.<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 82: Blick vom Braunsberg nach Wolfsthal<br />
(Quelle: ÖIR 2005)<br />
Ein kleinerer Teil der Gemeinde Wofsthal, die Schlossau und die Nussau, gehören noch zu den<br />
Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“). Sie sind nicht Teil des<br />
Nationalparks und auch nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes Donau-March-Thaya-Auen.<br />
Der einzige geschützte „Erhaltenswerte Landschaftsteil“ in diesem Teilraum wird in untenstehender<br />
Tabelle angeführt.<br />
Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke<br />
Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />
Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />
- Wolfsthal (1) NÖ VO 8000/85-0<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 31:<br />
Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke<br />
3.3.7.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />
Im gesamten Abschnitt Grenzstrecke (Strom-km 1880,0 – 1872,7) befinden sich zahlreiche Daubelhütten.<br />
Zwischen den Strom-km 1880,0 und 1877,5 ist der Blockwurf der Uferverbauung an<br />
manchen Stellen sichtbar, an einigen Stellen bereits überwachsen. Etwa im Bereich der Mündung<br />
des Äuglarmes (Strom-km 1877,5 – 1876,0) befindet sich eine größere vorgelagerte, bewaldete<br />
Schotterinsel mit Buhnenfeld. Die Uferverbauung am restlichen Abschnitt bis zur Staatsgrenze ist<br />
vor allem in der Flusskehre größtenteils sichtbar, westlich und östlich davon teils stärker, teils weniger<br />
stark überwachsen.<br />
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Abbildung 83: Überwachsener Blockwurf und Daubelhütte (Strom-km 1878,2)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
Abbildung 84: Mündung des Äuglarmes mit Schotterinsel (Strom-km 1880,4)<br />
(Quelle: Donauconsult)<br />
3.3.7.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />
Wegen des Aussichtspunktes Ruine Theben erhöht sich die Sensibilität dieses Teilraumes teilweise.<br />
Die Donauauen sind in diesem Abschnitt nicht Teil des Nationalparks, aber trotzdem von regionaler<br />
Bedeutung und werden daher als mittel sensibel eingestuft. Das landwirtschaftlich genutzte<br />
Gebiet um das Thebnerstraßl ist wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur gering<br />
sensibel. In Zusammenschau wird der Teilraum Talboden Grenzstrecke als mittel sensibel eingestuft.<br />
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Talboden Grenzstrecke<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Donauauen<br />
Thebnerstraßl<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von regionaler<br />
landschaftliche Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft)<br />
• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />
• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />
(Landwirtschaft)<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 32:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Grenzstrecke<br />
Der Bezugsraum Flusslauf der Grenzstrecke (Strom-km 1880,0 – 1872,7) entspricht dem gleichnamigen<br />
Teilraum und ist in geringem bis mittlerem Ausmaß von menschlichen Eingriffen geprägt,<br />
besitzt eine vielfältige Ufer- und Umlandstruktur (z. B. Burgberg Theben) und wird daher als mittel<br />
sensibel eingestuft.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke<br />
Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />
Grenzstrecke<br />
(Strom-km 1880,0 –<br />
1872,7)<br />
Sensibilität Teilraum<br />
• Gute Vernetzung Strom-Umland (hochwertige Umlandstruktur<br />
mit Altarmen, Schotterbänken)<br />
• Geringe bis mittlere Eingriffe durch technische Strukturen<br />
(stellenweise Blockwurf, Buhnenfelder nur bei RNW<br />
sichtbar und verlandet, großteils bewachsene Uferbefestigungen)<br />
C – mittel<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 33:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke<br />
3.4 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG<br />
Die Sensibilität der Landschaftsräume Talboden und Flusslauf wird in diesem Kapitel nochmals<br />
zusammengefasst und auf die gesamten Teilräume aggregiert, wobei die jeweils höhere Sensibilitätskategorie<br />
ausschlaggebend ist.<br />
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Der Teilraum Wiener Bereich – Nord ist bezogen auf den weiträumigeren Talboden wegen des<br />
verhältnismäßig sensiblen Umlandes von mittlerer Sensibilität, derselbe Flusslauf der Donau ist<br />
wegen den Buhnen, den Rohrbrücken und der zum Teil recht intensiven Uferverbauung nicht sensibel.<br />
Sowohl der Talboden als auch der Flusslauf im Teilraum Wiener Bereich – Süd ist infolge der<br />
durchwegs starken anthropogenen Eingriffe trotz kleinerer schützenswürdiger Gebiete als gering<br />
sensibel einzustufen. Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord wird bezogen auf den<br />
weiträumigeren Talboden wegen der großen hoch sensiblen und naturnahen Nationalparkflächen<br />
als hoch sensibel eingestuft. Derselbe Flusslauf der Donau weist aufgrund verschiedener flussbaulicher<br />
Eingriffe eine mittlere Sensibilität auf.<br />
Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd wird im weiträumigeren Talboden als mittel, im<br />
unmittelbaren Flusslauf der Donau als gering sensibel bewertet. Der Teilraum Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Nord ist im weiträumigeren Talboden analog zum benachbarten Fischamend –<br />
Wildungsmauer – Nord wegen der großen und naturnahen Nationalparkflächen als hoch sensibel<br />
einzustufen, im unmittelbaren Flusslauf der Donau als mittel sensibel. Ebenso hoch sensibel ist der<br />
Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd, wobei hier um das Stadtgebiet von Hainburg<br />
historische und zeitgenössische Aspekte auf das Landschaftserleben Einfluss nehmen. Der Teilraum<br />
Grenzstrecke schließlich ist wegen der stellenweise hochwertigen Uferzonen und Umlandbereiche<br />
als mittel sensibel einzustufen. Die Bewertungen der letzten beiden Teilräume beziehen<br />
sich sowohl auf deren weiträumigere Talböden als auch auf die unmittelbaren Flusslaufabschnitte<br />
der Donau.<br />
Teilraum<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität<br />
Sensibilität<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />
Grenzstrecke<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
Talboden<br />
Flusslauf<br />
C – mittel<br />
A – keine<br />
B – gering<br />
B – gering<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
C – mittel<br />
B – gering<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
D – hoch<br />
D – hoch<br />
C – mittel<br />
C – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 34:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität<br />
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4 WIRKUNGEN DES VORHABENS<br />
4.1 RELEVANTE BEEINFLUSSUNGEN<br />
Das „Flussbauliche Gesamtprojekt“ besteht aus einer Kombination mehrere Typen von unterschiedlichen<br />
flussbaulichen Maßnahmen: Durch eine nachhaltige Stabilisierung der mittleren Höhenlage<br />
der Sohle soll die bislang fortschreitende Sohleintiefung gestoppt werden. Durch einen<br />
Umbau von Buhnen und Leitwerken sollen die Fahrwassertiefen, speziell unter Niederwasser, und<br />
damit die Schifffahrtsverhältnisse nachhaltig verbessert werden. Durch ökologisch motivierte Maßnahmen<br />
in den Uferzonen und Nebenarmen soll die ökologische Funktionsfähigkeit erhöht oder<br />
wiederhergestellt werden. Dafür werden Altarme geöffnet, Gewässer vernetzt und durch abschnittsweisen<br />
Abbau der harten Ufersicherungen wie Steinberollungen und Steinpflasterungen<br />
eine eigendynamische morphologische Umformung ermöglicht.<br />
Folgende Abbildung skizziert mehrere Typen flussbaulicher Maßnahmen. Für eine nähere Beschreibung<br />
der flussbaulichen Elemente siehe den Technischen <strong>Bericht</strong> des Generellen Projektes<br />
(Einlage F.1.1). Für eine nähere Beschreibung der Bauvorgänge siehe den <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />
(Einlage F.11.2).<br />
Abbildung 85: Typen flussbaulicher Maßnahmen<br />
(Quelle: DonauConsult, Adaption ÖIR)<br />
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In der Betriebsphase konnte eine Reihe von allgemeinen Wirkungen des Vorhabens identifiziert<br />
werden. In der Bauphase könne zusätzliche Wirkungen hinzu kommen. 8 Folgende Wirkungen<br />
müssen genannt werden (siehe auch Einalge U.1.1 Zusammenfassende Darstellung):<br />
• Raumveränderung,<br />
• Hydraulische Veränderungen in Oberflächengewässern,<br />
• Grundwasserveränderungen,<br />
• Verkehrsaufkommen,<br />
• Visuelle Beeinflussung,<br />
• Flächeninanspruchnahme,<br />
• Lärm,<br />
• Erschütterung / Wellenschlag,<br />
• Luftschadstoffe,<br />
• Staubemissionen,<br />
• Flüssige Emissionen.<br />
Folgende Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild konnten gemäß der<br />
Abgrenzung in Kapitel 1 (Einleitung) identifiziert werden:<br />
• Raumveränderung, Flächeninanspruchnahme:<br />
Funktional zusammengehörende Landschaftsteile können durch die Neuanlage von Baustraßen<br />
durchschnitten werden.<br />
Durch den Abtrag der Ufersicherung kann durch die flussmorphologische Eigendynamik<br />
wieder ein naturnahes Landschaftsbild entstehen.<br />
Funktional und visuell zusammengehörige Landschaftsteile können durch den Abtrag von<br />
Dämmen und Traversen wieder zusammengeführt werden.<br />
• Visuelle Beeinflussung:<br />
Das Landschaftsbild kann durch den Neubau von Buhnen oder Leitwerken über RNW,<br />
Schüttung von Inseln oder Schotterbänken visuell beeinträchtigt werden.<br />
Das Landschaftsbild kann durch Rückbau der Uferbefestigungen, Rückbau von Traversen<br />
oder Abtrag von künstlichen Schotterbänken verbessert werden.<br />
Das Landschaftsbild kann durch größere Baustelleneinrichtungen oder Zwischenlager visuell<br />
beeinträchtigt werden (im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung Einlage F.11.2 werden als benötigte<br />
Fläche für Baustelleneinrichtungen je Baustelle 400 bis 500 m² angegeben).<br />
8<br />
Die Beschreibung der Bauphase für das flussbauliche Gesamtprojekt basiert auf dem <strong>Bericht</strong> Baudurchführung (Einlage<br />
F.11.2), dem auch Beschreibungen der Bauvorgänge zu entnehmen sind. Die Bauzeit ist auf 7,5 Jahre bzw. 10<br />
Jahre angelegt, wobei der UVE die Variante, die auf die Schutzgüter eine intensivere Wirkung ausübt, zu Grunde gelegt<br />
wird.<br />
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4.2 WIRKUNGEN IN DER BETRIEBS- UND ERHALTUNGS-<br />
PHASE NACH TEILRÄUMEN<br />
Die während der Betriebs- und Erhaltungsphase möglichen Wirkungen des Vorhabens wurden<br />
somit allgemein angeführt, nun werden sie im Detail betrachtet.<br />
Das Vorhaben beansprucht Flächen längerfristig vorwiegend an den Uferzonen der Donau und an<br />
Forstwegen in der Au. An den Uferzonen der Donau werden diese Flächen als Ergebnis des Abtrages<br />
von Steinsicherungen und Abtrages von Buhnen sowie als Ergebnis vom Buhnenum- und<br />
Buhnenneubau beansprucht. An den Forstwegen in der Au beanspruchen die im Rahmen der Gewässervernetzung<br />
neu errichteten Brücken bei gleichzeitigem Abtrag der Traversen Flächen.<br />
Da praktisch alle landschaftsprägenden baulichen Eingriffe am Donaustrom und dem unmittelbaren<br />
Umland getätigt werden, reicht es aus, diese landschaftsprägenden Eingriffe in jene Karte aufzunehmen,<br />
welche sich auf genau dieses Gebiet konzentriert. Für den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
wird daher zur Beurteilung der Auswirkungen eine gesonderte Karte erstellt und als Karte Auswirkungen<br />
Flusslauf (Einlage U.14.4) bezeichnet.<br />
Sollten wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung außerhalb dieses Blattschnittes<br />
liegen, sind sie der Übersichtskarte des Generellen Projektes (Einlage F.3.1) zu entnehmen. Außerhalb<br />
dieses Blattschnittes, welcher sich zumeist an beiden Ufern der Donau auf etwa 500 m<br />
erstreckt, werden ausschließlich wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung gesetzt.<br />
Diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässervernetzung beeinträchtigen in ihrer Funktion<br />
und Beschaffenheit das Landschaftsbild der Umgebung nicht. Dementsprechend konzentriert sich<br />
die Beurteilung der baulichen Eingriffe auf den Flusslauf.<br />
4.2.1 WIENER BEREICH – NORD<br />
4.2.1.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
Das langgestreckte Buhnenfeld an der Donauinsel zwischen Strom-km 1920,30 und 1918,50 (22.<br />
Bezirk) wird wie die Ufersicherung der Schotterinsel in diesem Bereich abgetragen. Die drei Buhnen<br />
zwischen Strom-km 1915,50 und 1915,00 werden in deklinanter Anordnung an ähnlicher Stelle<br />
wie bisher neu errichtet.<br />
Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />
ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />
Landschaftsbild nicht relevant.<br />
Uferzone<br />
Im Bereich von Strom-km 1915,30 bis 1913,70 wird die Uferverbauung abgetragen.<br />
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4.2.1.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Im Bezugsraum Talboden sind in der Betriebsphase keinerlei Eingriffe sichtbar, was für diese<br />
Landschaftsraumeinheit zu keiner Wirkungsintensität führt. In Zusammenschau mit der mittleren<br />
Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im Teilraum wird daher keine Eingriffserheblichkeit<br />
festgestellt.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Obere Lobau, Dechantlacke,<br />
Untere Lobau,<br />
Groß-Enzersdorf, Öllager<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der<br />
Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
2 – keine bis gering<br />
C – mittel<br />
II – keine bis gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 35:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Talboden<br />
Im Bezugsraum Flusslauf werden in der Betriebsphase keine neuen Bauwerke entstehen. Buhnen<br />
werden teils umgebaut (keine Wirkungsintensität), teils abgetragen (Verbesserung). Im östlichen<br />
Bereich bewirkt der Abtrag der Steinsicherung eine Verbesserung. Die Wirkungsintensität des unmittelbaren<br />
Flusslaufes dieses Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau<br />
mit keiner Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann ebenfalls eine Verbesserung<br />
bei der Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauinsel (Strom-km<br />
1921,0 – 1917,0)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Buhnen verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Untere Lobau (Stromkm<br />
1917,0 – 1912,5)<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag der<br />
Steinsicherung fast auf voller Länge verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
bestehenden Buhnen nicht vermindert.<br />
1 – Verbesserung<br />
1 – Verbesserung<br />
A – keine<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 36:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />
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4.2.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />
4.2.2.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
In Mannswörth werden die drei Buhnen zwischen Strom-km 1917,00 und 1916,70 in deklinanter<br />
Anordnung an ähnlicher Stelle wie bisher neu errichtet. Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung<br />
und –stabilisierung) haben in der Betriebsphase ausschließlich Wirkungen unter Wasser und<br />
sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages nicht relevant.<br />
Uferzone<br />
In Mannswörth wird die Uferverbauung von Strom-km 1913,60 bis 1912,20 samt dem Treppelweg<br />
abgetragen. Im Bereich von Strom-km 1917,30 bis 1915,65 sind drei Einströmöffnungen in den<br />
Nebenarm Zaineth-Hagel sowie ein Traversendurchlass vorgesehen; der Treppelweg bleibt erhalten.<br />
4.2.2.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Der einzige Eingriff im Bezugsraum Talboden sind die Baumaßnahmen für die GV Zaineth-Hagel.<br />
Diese wirken sich in der Betriebsphase positiv auf das Landschaftsbild aus, da der Altarm durch<br />
die in Zukunft häufigere Anbindung an Ursprünglichkeit gewinnt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren<br />
Talboden des gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau<br />
mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher<br />
auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Simmering, Mannswörth,<br />
Donauufer<br />
• Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der<br />
Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
Donauauen<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />
Anbindung des Altarms Zaineth-Hagel verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
1 – Verbesserung<br />
B – gering<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 37:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Talboden<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Im Bezugsraum Flusslauf werden in der Betriebsphase keine baulichen Elemente hinzugefügt.<br />
Die Buhnen werden umgebaut (keine Wirkungsintensität), im östlichen Bereich bewirkt der Abtrag<br />
der Steinsicherung eine Verbesserung. Die Wirkungsintensität des unmittelbaren Flusslaufes dieses<br />
Teilraumes entspricht daher ebenfalls einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der nicht<br />
vorhandenen Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung<br />
bei der Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauhäfen (Stromkm<br />
1918,0 – 1921,0),<br />
Schwechatmündung<br />
(1912,5 – 1918,0)<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
Buhnen nicht vermindert.<br />
1 – Verbesserung<br />
1 – Verbesserung<br />
B – gering<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 38:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />
4.2.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />
4.2.3.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
In Orth an der Donau werden von Strom-km 1904,00 bis 1903,40 zwei Buhnen abgetragen, die<br />
vier Buhnen von Strom-km 1903,30 bis 1902,80 verlängert. Bei Stromkm 1095,4 entsteht ein Leitwerk.<br />
Das Leitwerk, das den Strom vor den Orther Inseln zum rechten Ufer ablenkt (Strom-km<br />
1901,50 bis 1900,90), wird im Rahmen des Vorhabens auf „knapp unter Mittelwasser“ abgesenkt.<br />
Die Buhnen des anschließenden Feldes von Strom-km 1900,50 bis 1899,90 werden ebenfalls abgesenkt<br />
(ca. RNW +0,3 m). Zwischen Strom-km 1898,70 und 1898,40 entsteht ein neues Leitwerk<br />
zur Unterstützung des darauffolgenden Buhnenfeldes.<br />
Das Buhnenfeld in Eckartsau zwischen Strom-km 1898,30 und 1897,10 wird umgebaut: Statt der<br />
bestehenden sieben inklinant angeordneten Buhnen werden im Rahmen des Projektes sieben<br />
deklinant angeordnete errichtet, teils an anderer Stelle als der Bestand. Das große Buhnenfeld<br />
zwischen Strom-km 1896,20 und 1894,00 wird weitgehend zurückgebaut, nur im westlichen Bereich<br />
bleiben fünf Buhnen erhalten, die deklinant ausgerichtet werden; zehn Buhnen werden abgetragen.<br />
Das Leitwerk von Strom-km 1893,90 und 1893,20 wird auf knapp unter Mittelwasser abgesenkt<br />
und stromabwärts verlängert.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 127
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />
ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />
nicht relevant.<br />
Uferzone<br />
In Groß-Enzersdorf ist ein Abtrag der Steinsicherung von Strom-km 1911,80 bis 1910,20 vorgesehen.<br />
Im Rahmen der Optimierung GV Schönau werden von Strom-km 1910,20 bis 1909,90 ein<br />
Mündungsbereich und zwei Einströmbereiche für den Schönauer Altarm hergestellt, der Treppelweg<br />
bleibt hier erhalten. Bei Strom-km 1907,65 wird darüber hinaus ein Einströmbereich in das<br />
Äußere Kühwörther Wasser errichtet.<br />
In Mannsdorf an der Donau wird das Ufer von Strom-km 1908,20 bis 1907,00 rückgebaut.<br />
In Orth an der Donau entsteht ein neuer Einströmbereich in die Kleine Binn im Rahmen der Optimierung<br />
der GV Orth bei Strom-km 1906,35. Hierzu muss die Ausleitung der Kläranlage Groß-<br />
Enzersdorf–Mühlleiten stromabwärts versetzt werden. Am Ufer wird die Steinsicherung von Stromkm<br />
1905,25 bis 1902,50 abgetragen, der Treppelweg wird in diesem Bereich aufgelassen. Im Bereich<br />
der Orther Inseln wird von Strom-km 1901,00 bis 1900,24 das Ufer rückgebaut.<br />
Ähnliches gilt für den Bereich Eckartsau: hier wird die Steinsicherung nebst Treppelweg von<br />
Strom-km 1897,80 bis 1893,40 abgetragen, darin enthalten ist eine Optimierung der Einströmöffnung<br />
bei Strom-km 1896,30.<br />
Au<br />
In die Traversen, auf denen der Nationalpark-Rundweg Schönau (Groß-Enzersdorf) verläuft, werden<br />
im Rahmen der Optimierung GV Schönau mehrere Durchlässe ein- bzw. umgebaut, der<br />
Rundweg bleibt erhalten.<br />
Mit der GV Orth an der Donau verbunden sind der Abtrag der Traversen Karpfenbrückel und Massinger<br />
und der Einbau eines Durchlasses in Hirschsprung- und Tier-Traverse.<br />
4.2.3.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Die Adaptierungen von Traversen (neue Durchlässe) besitzen im Bezugsraum Talboden in der<br />
Betriebsphase keine Wirkung. Der Abtrag zweier Traversen im Rahmen dreier GV Orth stellt eine<br />
Verbesserung dar. Im Umland der Au finden in der Betriebsphase keinerlei Eingriffe statt, daher<br />
entsteht keine Wirkungsintensität. In Zusammenschau wird die Wirkungsintensität mit „Verbesserung“<br />
beurteilt. In Zusammenschau mit der hohen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im<br />
Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 128
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauauen<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />
Anbindung der Altarme in Orth verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Traversen verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Fadenbach, Marchfeld,<br />
Orth, Eckartsau<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
1 – Verbesserung<br />
D – hoch<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 39:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Talboden<br />
Im Bezugsraum Flusslauf werden im Flusslaufabschnitt Schönau (Strom-km 1912,5 – 1906,5) mit<br />
Ausnahme eines sehr kurzen Uferrückbaues in der Betriebsphase keine Eingriffe vorgenommen.<br />
In Flusslaufabschnitt Orth (Strom-km 1906,5 – 1900,0) und Mühlhaufen (Strom-km 1900,0 –<br />
1893,5) werden über den Großteil der Länge die Ufersicherungen abgetragen und zahlreiche Buhnen<br />
umgebaut und auch rückgebaut, was eine Verbesserung des Landschaftsbildes im Bezugsraum<br />
Flusslauf mit sich bringt. Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des gesamten<br />
Teilraumes entspricht daher auch einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren Sensibilität<br />
des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung bei der<br />
Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 129
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Schönau (Strom-km<br />
1912,5 – 1906,5)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Gewässervernetzung<br />
und teilweisen Abtrag der Steinsicherung<br />
verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Orth (Strom-km 1906,5<br />
– 1900,0), Mühlhaufen<br />
(Strom-km 1900,0 –<br />
1893,5)<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag der<br />
Steinsicherung fast auf voller Länge verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
bestehenden Buhnen nicht vermindert.<br />
1 – Verbesserung<br />
1 – Verbesserung<br />
C – mittel<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 40:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />
Flusslauf<br />
4.2.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />
4.2.4.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
Die drei verlandeten Buhnen in Fischamend zwischen Strom-km 1906,90 und 1906,60 werden<br />
abgetragen, das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1906,00 und 1905,10 wird rückgebaut, so dass<br />
statt der bestehenden sechs Buhnen drei sichelförmige in deklinanter Anordnung entstehen. Die<br />
vier Buhnen zwischen Strom-km 1902,50 und 1902,00 werden adaptiert bzw. geringfügig verlängert,<br />
die letzte Buhne stromabwärts wird aufgehöht und befestigt, um eine niederwassersichere<br />
Anlegestelle für die Fähre Orth / Haslau zu schaffen.<br />
Das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1901,60 und 1901,10 wird im Rahmen des Projektes deklinant<br />
angeordnet (vier Buhnen). Das Leitwerk im Bereich Scharndorf zwischen Strom-km 1896,90<br />
und 1896,60 wird abgesenkt (ca. RNW + 1 m). Die beiden anschließenden Buhnenfelder werden<br />
umgebaut: von Strom-km 1896,60 bis 1895,40 werden sich statt wie bisher fünf in Zukunft sechs<br />
Buhnen in deklinanter Anordnung befinden, das Feld von Strom-km 1894,40 bis 1893,50 wird von<br />
sieben Buhnen auf fünf rückgebaut, diese werden teilweise verlängert.<br />
Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />
ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />
nicht relevant.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 130
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Uferzone<br />
Zwischen der Schwechater Stadtgrenze und dem Ausflugsgasthaus „Zum Rostigen Anker“ an der<br />
Lände in Fischamend wird im Bereich der Einmündung des Beugenarms von Strom-km 1913,80<br />
bis 1912,20 die Uferverbauung rückgebaut, die Beugentraverse erhält einen Durchlass. Ähnliches<br />
gilt für die GV Fischamend: In den Altarmen Bigraben und Fischamender Arm am Melchiarhaufen<br />
sind statt der Uferverbauung mehrere Einströmöffnungen vorgesehen; für die Öffnung im Bereich<br />
Stromkilometer 1910,20 soll der Treppelweg verlegt werden. Der Blockwurf entlang des Melchiarhaufens<br />
wird von Strom-km 1910,00 bis 1909,00 entfernt. Im Nahebereich der Lände Fischamend<br />
und im Bereich bis zur Stadtgrenze gibt es in der Betriebsphase sonst keine Baumaßnahmen,<br />
einzig die Kieshalde im Bereich Strom-km 1907,20 bis 1907,10 wird abgetragen, was aber in<br />
der Betriebsphase keine Verschlechterung der Situation der für den Fachbeitrag relevanten<br />
Schutzgüter darstellt.<br />
Im Bereich der Gemeinde Haslau – Maria Ellend wird von Strom-km 1906,24 bis 1905,40 die U-<br />
fersicherung abgetragen. Im Nahebereich der Fischamündung zwischen Strom-km 1905,10 und<br />
1904,80 werden zwei Kieshalden entfernt. Weitere Maßnahmen befinden sich zwischen Strom-km<br />
1902,70 und 1902,50: hier werden unter den Treppelweg (Wanderweg Maria Ellend – Haslau)<br />
zwei Durchlässe zur Dotierung des Haslauer Altarmes eingebaut, in der Betriebsphase ist der<br />
Treppelweg daher nicht mehr beeinträchtigt. Zwischen Strom-km 1901,50 und 1897,50 wird mit<br />
dem Abtrag der Steinsicherung und dem Einbau von Einströmöffnungen auch größtenteils der<br />
Treppelweg abgetragen.<br />
In Scharndorf wird von Strom-km 1896,65 bis 1895,48 die Steinsicherung abgetragen und drei<br />
Einströmöffnungen werden gebaut. Die Mündungstraverse bei Stromkm 1895,45 wird auf ca. RNW<br />
– 1,6 m abgesenkt.<br />
Au<br />
In den Forstweg entlang des Fischamender Altarms werden zwei Durchlässe eingebaut, die Verbindung<br />
bleibt dabei bestehen. Die Traverse Bigraben wird abgetragen.<br />
In der Haslauer Traverse entsteht ebenso ein neuer Durchlass.<br />
In Scharndorf ist die Regelsbrunner Traverse von Baumaßnahmen betroffen (Einbau von drei<br />
Durchlässen).<br />
4.2.4.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Die Eingriffe im Rahmen der GV Fischamend wirken sich im Bezugsraum Talboden in der Betriebsphase<br />
positiv auf das Landschaftsbild aus, da der Altarm durch den in Zukunft häufigere Dotierung<br />
an Ursprünglichkeit gewinnt. Auch der Mitterhaufen gewinnt durch neue Ein- und Durchströmöffnungen<br />
sowie durch Abbau der Traversen in der Betriebsphase an Naturnähe. Die Wirkungsintensität<br />
vom weiträumigeren Talboden des gesamten Teilraumes entspricht daher einer<br />
Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im<br />
Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauauen<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />
Dotierung der Altarme Fischamend und Mitterhaufen<br />
verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Traversen verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Gstettenfeld, Fischamend<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
1 – Verbesserung<br />
C – mittel<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 41:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Talboden<br />
Im unmittelbaren Flusslauf der Donau wird im Flusslaufabschnitt Fischamündung (Strom-km<br />
1912,5 – 1904,5) in einigen Bereichen das Ufer rückgebaut und ein Buhnenfeld abgetragen, was<br />
für das Landschaftsbild eine Verbesserung mit sich bringt. Am Mitterhaufen (Strom-km 1904,5 –<br />
1893,5) wird ein Buhnenfeld im Nahebereich von Haslau um- und ausgebaut, östlich davon wird<br />
auf voller Länge die Ufersicherung abgetragen. Immer wieder werden im Flusslaufabschnitt Buhnen<br />
abgetragen oder abgesenkt. Ein gutes Stück weiter östlich, zwischen Stom-km 1895,5 und<br />
1895,4 wird das neue Leitwerk auch bei MW sichtbar sein (mittlere Wirkungsintensität). Am unmittelbaren<br />
Flusslauf des gesamten Teilraumes führt dies zu keiner bis einer geringen Wirkungsintensität.<br />
In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum<br />
kann daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Fischamündung<br />
(Strom-km 1912,5 –<br />
1904,5)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Buhnen verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Mitterhaufen (Strom-km<br />
1904,5 – 1893,5)<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
Buhnen und ein neues Leitwerk in geringem Maße<br />
vermindert.<br />
2 – gering<br />
2 – keine bis gering<br />
C – mittel<br />
II – keine bis gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 42:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />
Flusslauf<br />
4.2.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />
4.2.5.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Im Flusslaufabschnitt Bad Deutsch-Altenburg ist auch das Projekt „Naturversuch Bad Deutsch-<br />
Altenburg“ (siehe auch Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung) verortet, und zwar von<br />
Strom-km 1887,50 bis 1884,50. Hier soll vor allem die granulometrische Sohlverbesserung getestet<br />
werden, um eventuell Nachjustierungen vornehmen zu können. Da es sich hierbei um eine eigenes,<br />
gesondert eingereichtes Vorhaben handelt, ist dieser Abschnitt nicht Teil der gegenständlichen<br />
UVE Flussbauliches Gesamtprojekt.<br />
Strom<br />
Das Leitwerk in Witzelsdorf von Stomkm 1891,10 bis 1890,50 wird auf „knapp unter Mittelwasser“<br />
abgesenkt und verlängert. Das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1890,40 und 1889,50 wird ebenso<br />
wie zwei Schotterinseln in diesem Bereich vollständig abgetragen. Die Ufersicherung der Schwalbeninsel<br />
wird ebenfalls entfernt. Zwischen Strom-km 1882,50 und Strom-km 1882,00 wird die be-<br />
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stehende Kiesschüttung entfernt und als naturnahes Längswerk westlich davon (Stom-km 1882,80<br />
bis 1882,50) wieder in den Strom eingebracht. 9<br />
Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und –stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />
ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />
nicht relevant.<br />
Uferzone<br />
Im Bereich von Witzelsdorf wird die Steinsicherung am Ufer von Strom-km 1890,60 bis 1887,65<br />
abgetragen, wobei der Treppelweg von Kilometer 1890,40 stromaufwärts bestehen bleiben wird. In<br />
diesem Abschnitt entstehen vier neue Einströmbereiche (Strom-km 1890,60, 1888,22, 1887,70<br />
und 1887,80) und eine neue Mündung (Strom-km 1890,00) in den Narrischen Arm und den Karpfenarm<br />
bzw. aus dem Narrischen Arm. Im östlichen Bereich bis Strom-km 1888,22 bleibt der Treppelweg<br />
erhalten. Bei der Einströmöffnung bei Strom-km 1888,22 trifft der Nationalparkrundweg<br />
Stopfenreuth auf den Treppelweg.<br />
Im Nahebereich der Donaubrücke Hainburg – Engelhartstetten bei Strom-km 1886,55, 1886,40<br />
und 1886,20 entstehen drei Einströmbereiche in den Stopfenreuther Arm, der Uferbegleitweg<br />
bleibt hier erhalten. Nicht so von Strom-km 1886,05 bis 1885,75, hier wird die Steinsicherung samt<br />
Treppelweg entfernt. 10 Für den Spittelauer Arm wird bei Strom-km 1882,80 eine neue Mündung<br />
errichtet, für den Fischergraben bei Strom-km 1882,50 und für den Tiergartenarm bei Strom-km<br />
1881,90 (Traversenabsenkung). Der Treppelweg bei Strom-km 1882,80 wird dabei entfernt, bei<br />
den anderen Mündungen bleibt er erhalten. Von Strom-km 1883,72 bis 1881,92 wird die Uferverbauung<br />
rückgebaut, die Kiesschüttung in diesem Bereich wird ca. auf Mittelwasser +0,5 m abgesenkt.<br />
11 Der Treppelweg bleibt in diesem Bereich bestehen. Bis zur Marchmündung finden in diesem<br />
Bereich keine weiteren Maßnahmen zu Lande statt.<br />
Au<br />
In der Gemeinde Engelhartstetten im Nahebereich von Stopfenreuth werden Maßnahmen an der<br />
öffentlich befahrbaren Uferstraße gesetzt: zur Dotation des Stopfenreuther Armes durch den Karpfenarm<br />
werden eine Flutmulde, die bei höheren Wasserständen überflutet wird, und ein Durchlass<br />
neu gebaut. Im Rosskopfarm wird nahe der Uferhausstraße eine Furt geschüttet.<br />
Im Rahmen der GV Stopfenreuth werden zwischen Strom-km 1885,75 und 1885,38 4 Einströmbereiche<br />
in den Spittelauer Arm errichtet. Im Spittelauer Arm selbst werden insgesamt drei Traversen<br />
(Nördliche und Südliche Spittelauer Traverse, Schlamperte Traverse) entfernt; die darüber führenden<br />
Forstwegverbindungen gehen verloren. Beim Tiergartenarm wird die Traverse abgesenkt, so<br />
dass eine Mittelwasserfurt entsteht. Im Falle der Schlamperten Traverse ist deren Entfernung mit<br />
9<br />
10<br />
11<br />
Dafür wird das Buhnenfeld in diesem Bereich als Teil des Projektes Uferrückbau Thurnhaufen abgetragen (sechs<br />
Buhnen), nicht bewertet.<br />
Teil des Projektes Naturversuchsstrecke, daher nicht bewertet.<br />
Teil des Projektes Uferrückbau Thurnhaufen, daher nicht bewertet.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
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einem Rückbau der Ufersicherung in diesem Bereich verbunden. Des Weiteren ist ein Durchbruch<br />
vom Spittelauer Arm in den Fischergraben vorgesehen.<br />
4.2.5.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Im Bezugsraum Talboden sind in der Betriebsphase nur die Maßnahmen für die GV Stopfenreuth<br />
von Relevanz: durch den Abtrag von vier Traversen und die häufigere Dotation der Altarme wird<br />
die Naturnähe in der Stopfenreuther Au erhöht und somit eine Verbesserung durch die Projektwirkungen<br />
erzielt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren Talboden des gesamten Teilraumes<br />
entspricht daher ebenfalls einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität<br />
des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung<br />
beurteilt werden.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauauen<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />
Anbindung der Altarme Stopfenreuth verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Traversen verbessert.<br />
1 – Verbesserung<br />
Marchfeld<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
1 – Verbesserung<br />
D – hoch<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 43: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />
Nord Talboden<br />
Im Bezugsraum Flusslauf wird im Nahebereich des Narrischen Armes (Strom-km 1893,5 –<br />
1885,5) fast auf die volle Länge die Ufersicherung abgetragen, einige Buhnen werden umgebaut,<br />
zahlreiche abgetragen. Der Uferrückbau Thurnhaufen und die Naturversuchsstrecke Bad Deutsch-<br />
Altenburg sind nicht Teil des Flussbaulichen Gesamtprojektes und werden daher nicht bewertet.<br />
Im Flusslaufabschnitt zwischen Thurnhaufen und Marchmündung sind keine technischen Bauten<br />
vorgesehen (keine Wirkungsintensität). Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des<br />
gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren<br />
Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung bei der<br />
Eingriffserheblichkeit prognostiziert werden.<br />
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Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Buhnen verbessert.<br />
Narrischer Arm (Stromkm<br />
1893,5 – 1885,5)<br />
Thurnhaufen (Strom-km<br />
1885,5 – 1882,0)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
Buhnen nicht vermindert.<br />
Strom-km 1887,5 bis 1884,5 als Fremdprojekt „Naturversuch<br />
Bad Deutsch-Altenburg“ gesondert eingereicht und<br />
daher nicht bewertet! Strom-km 1893,2 bis 1891,7 linksufrig<br />
als Fremdprojekt „Uferrückbau Witzelsdorf“ gesondert<br />
eingereicht und daher nicht bewertet!<br />
Wegen laufendem Fremdprojekt „Uferrückbau Thurnhaufen“<br />
von Stromkm 1885,5 bis 1891,95 nicht bewertet!<br />
1 – Verbesserung<br />
–<br />
Marchmündung (Stromkm<br />
1882,0 – 1880,0)<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
Im Flusslaufabschnitt keine technische Bauten in der<br />
Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
1 – Verbesserung<br />
C – mittel<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 44: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />
Nord Flusslauf<br />
4.2.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />
4.2.6.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
Zwischen Strom-km 1892,30 und 1891,90 wird in Petronell ein Leitwerk neu gebaut; das daran<br />
anschließende Buhnenfeld von Strom-km 1891,90 bis 1892,20 wird ausgebaut (deklinante Anordnung,<br />
künftig sieben Buhnen statt bisher sechs). Von Strom-km 1888,90 bis 1887,20 wird das bestehende<br />
Buhnenfeld (neun Buhnen) abgetragen. Statt dessen sind zur Einengung des Niederwasserbettes<br />
ein neues Leitwerk und die Schüttung von zwei Kiesinseln vorgesehen. Im diesem<br />
Bereich wird ferner die Ufersicherung rückgebaut.<br />
In Hainburg an der Donau wird anschließend an die Naturversuchsstrecke zwischen Strom-km<br />
1884,50 und 1884,30 eine neues Leitwerk errichtet. Die zukünftige Schifffahrtsrinne soll hier relativ<br />
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knapp an die Lände in Hainburg herangeführt werden. Das Buhnenfeld am Fuße des Braunsberges<br />
zwischen Strom-km 1882,60 und 1881,90 wird umgebaut; in Zukunft werden statt fünf Buhnen<br />
in inklinanter Anordnung vier längere in deklinanter Anordnung bestehen. Vollständig entfernt wird<br />
das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1881,10 und 1880,40.<br />
Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />
ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />
nicht relevant.<br />
Uferzone<br />
Am Donauufer sind mehrere Uferrückbauten vorgesehen: Zwischen Strom-km 1892,30 und<br />
1892,10 wird eine Kieshalde abgetragen, daran anschließend ist eine Entfernung der Ufersicherung<br />
von Strom-km 1891,90 und 1890,30 geplant. In diesem Abschnitt sind zusätzlich eine Mündung<br />
aus dem Petroneller Altarm bei Strom-km 1891,50 und ein neuer Einströmbereich bei Stromkm<br />
1891,10 geplant. Ein weiterer Rückbauabschnitt liegt zwischen Strom-km 1888,65 und<br />
1887,40.<br />
In Hainburg an der Donau wird das Parallelwerk im Bereich Braunsberg von Strom-km 1882,78<br />
bis 1882,53 abgesenkt. Die Ufersicherung im Bereich Strom-km 1881,69 bis 1879,70 wird abgetragen.<br />
Teile der GV Röthelstein sind ein Einströmbereich bei Strom-km 1881,80 und eine neu<br />
ausgehobene Anbindung des Altarmes an den Hauptstrom bei Strom-km 1879,80. Weitere Einströmbereiche<br />
und Mündungen entstehen bei Strom-km 1882,70 und 1882,05.<br />
Au<br />
Im Gemeindegebiet von Petronell-Carnuntum sind im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes<br />
keine Maßnahmen zur Gewässervernetzung im Umland vorgesehen. In Hainburg werden<br />
die drei Traversen im Röthelsteiner Arm abgetragen und ein Durchlass in die Loisl-Traverse gebaut.<br />
4.2.6.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Für den Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd ist für den weiträumigeren Talboden in<br />
der Betriebsphase nur die Gewässervernetzung Röthelstein maßgebend: Durch eine stärkere Anbindung<br />
des Loisl-Anschüttarmes wird die Naturnähe erhöht und somit eine Verbesserung durch<br />
die Projektwirkungen erzielt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren Talboden des gesamten<br />
Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität<br />
des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung<br />
beurteilt werden.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 137
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauauen<br />
Hainburger Berge,<br />
Salafeld, Petronell,<br />
Hanglandschaften<br />
Hainburger Berge,<br />
Siedlungsraum Hainburg,<br />
Pfaffenberg<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />
Anbindung der Altarme Röthelstein verbessert.<br />
Im Flusslaufabschnitt keine technischen Bauten in der<br />
Betriebsphase.<br />
1 – Verbesserung<br />
2 – keine bis gering<br />
1 – Verbesserung<br />
D – hoch<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 45: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />
Süd Talboden<br />
Im Bezugsraum Flusslauf werden am Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5) die Ufer größtenteils<br />
rückgebaut, eines der beiden Buhnenfelder wird abgebaut, das andere adaptiert. Zwei Leitwerke<br />
werden verlängert, was punktuell eine mittlere Wirkungsintensität bedeutet. Die Naturversuchsstrecke<br />
Bad Deutsch-Altenburg ist nicht Teil des Flussbaulichen Gesamtprojektes und wird<br />
an dieser Stelle daher nicht bewertet. Die Auswirkungen auf das historische Stadtgebiet von Hainburg<br />
werden im Schutzgut Kulturgüter / Ortsbild beurteilt. Im Flusslaufabschnitt Röthelstein (Stromkm<br />
1883,5 – 1880,0) wird das Buhnenfeld umgebaut (keine Wirkung), die Ufersicherung wird über<br />
weite Strecken abgebaut (Verbesserung). Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des<br />
gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren<br />
Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum wird daher definitionsgemäß auch eine Verbesserung<br />
durch das Vorhaben festgestellt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 138
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
Rohrhaufen (Stromkm<br />
1893,5 – 1887,5)<br />
Bad Deutsch-<br />
Altenburg (Strom-km<br />
1887,5 – 1884,5)<br />
Hainburg (Strom-km<br />
1884,5 – 1883,5)<br />
Röthelstein (Strom-km<br />
1883,5 – 1880,0)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Buhnen verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Neubau von<br />
Leitwerken in mittlerem Maße vermindert.<br />
Als Naturversuchsstrecke gesondert eingereicht und<br />
daher nicht bewertet!<br />
Die Auswirkungen auf das historische Stadtgebiet von<br />
Hainburg werden beim Schutzgut Kulturgüter / Ortsbild<br />
bewertet!<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />
Buhnen verbessert;<br />
2 – keine bis gering<br />
–<br />
–<br />
1 – Verbesserung<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />
Buhnen nicht vermindert.<br />
1 – Verbesserung<br />
D – hoch<br />
I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 46: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />
Süd Flusslauf<br />
4.2.7 GRENZSTRECKE<br />
4.2.7.1 Beschreibung der Wirkungen<br />
Strom<br />
Das Buhnenfeld in Wolfsthal zwischen Strom-km 1878,80 und 1876,40 wird adaptiert: die ersten<br />
beiden Buhnen werden verlängert, die restlichen acht auf RNW + 0,3 m abgesenkt<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Uferzone<br />
In Abschnitt bis zur Staatsgrenze beschränken sich die Eingriffe in Wolfsthal auf die Entfernung<br />
der Ufersicherung zwischen Strom-km 1876,80 und Strom-km 1875,75. Der Kanal hinter der bestehenden<br />
Kiesbank in diesem Bereich („Hinterrinner“) soll zur besseren Dotation vertieft werden.<br />
4.2.7.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />
Für den Teilraum Grenzstrecke sind im weiträumigeren Talboden in der Betriebsphase keine<br />
technischen Bauten vorgesehen. Der weiträumigere Talboden des gesamten Teilraumes weist<br />
daher keine Wirkungsintensität auf. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes<br />
Talboden im Teilraum wird daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit festgestellt.<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Talboden<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
Donauauen, Thebnerstraßl<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
Im Flusslaufabschnitt keine technischen Bauten in der<br />
Betriebsphase.<br />
2 – keine bis gering<br />
2 – keine bis gering<br />
C – mittel<br />
II – keine bis gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 47: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Talboden<br />
Im Flusslauf an der Grenzstrecke (Strom-km 1872,7 – 1880,0) werden Buhnen teilweise verlängert<br />
(mittlere Wirkungsintensität) und teilweise abgesenkt sowie die Uferverbauung in einem Teilstück<br />
abgetragen (Verbesserung). Am unmittelbaren Flusslauf des gesamten Teilraumes führt dies<br />
zu keiner bis einer geringen Wirkungsintensität. In Zusammenschau mit der mittleren Sensibilität<br />
des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum wird daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit<br />
prognostiziert.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Flusslauf<br />
Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />
der Steinsicherung verbessert;<br />
Grenzstrecke (Stromkm<br />
1872,7 – 1880,0)<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Rückbau von<br />
Buhnen verbessert;<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch bessere Anbindung<br />
des Hinterrinners bei Stromkm 1876,8 und<br />
1875,7 verbessert;<br />
2 – keine bis gering<br />
Wirkungsintensität Bezugsraum<br />
Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />
Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />
• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Ausbau von<br />
Buhnen in mittlerem Maße vermindert.<br />
2 – keine bis gering<br />
C – mittel<br />
II – keine bis gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 48:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Flusslauf<br />
4.3 WIRKUNGEN IN DER BAUPHASE<br />
In der Bauphase werden nur die temporären Wirkungen wie Neuanlage oder Ausbau von Zufahrtswegen<br />
und Baustellenflächen bewertet, die alle nach Beendigung der Bauphase wieder<br />
rückgebaut werden. Im Kapitel 4.2 wurden die während der Bauphase möglichen Wirkungen des<br />
Vorhabens allgemein angeführt, nun werden sie im Detail betrachtet.<br />
Das Vorhaben beansprucht während der Bauphase Flächen vorübergehend an den Uferzonen der<br />
Donau und an Forstwegen in der Au. Beanspruchte Flächen während der Bauphase, welche über<br />
jene der Betriebsphase hinausgehen, ergeben sich in erster Linie durch Maßnahmen im und am<br />
Strom und beziehen sich auf die Umschlagplätze im Hafen Freudenau (Kiesantransport), in<br />
Mannsdorf (Kiesantransport) und im Hafen Bad Deutsch-Altenburg (Kiesantransport und Abtransport<br />
von Flussbausteinen).<br />
Im weiträumigeren Talboden sind in der Bauphase Baustellen für Gewässervernetzungsmaßnahmen<br />
die neuen Zufahrten zu den Baustellen am und im Strom relevant. Die neuen Zufahrtsstraßen<br />
befinden sich im Bereich der GV Fischamend am Bigraben (Zwei Strecken von je ca. 250 m), im<br />
Mitterhaufen (eine Strecke von ca. 1.200 m und eine Strecke von ca. 600 m) und im Bereich der<br />
GV Stopfenreuth (eine Strecke von ca. 700 m, eine Strecke von ca. 400 m und eine von ca. 120<br />
m). Diese werden in der beiliegenden Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) dargestellt. Für Baustellen<br />
für Gewässervernetzungsmaßnahmen in der Au gilt sinngemäß das in Folge für die Baustellen<br />
im Bezugsraum Flusslauf gesagte.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Im unmittelbaren Flusslauf der Donau ist grundsätzlich bei jeder Baustelle eine Fläche von 400 –<br />
500 m² für Baucontainer, Lager- und Abstellflächen, Mulden für die Zwischenlagerung und Entsorgung<br />
von Baurestmassen und Abfall vorgesehen. Die genaue Lage der Baustelleneinrichtungen<br />
wird erst im Zuge der Detailplanung festgelegt. Es kann aber grundsätzlich davon ausgegangen<br />
werden, dass wegen der temporären Natur der Eingriffe keine nachhaltigen visuellen Beeinträchtigungen<br />
des Landschaftsbildes eintreten werden. Sehr wohl denkbar ist allerdings eine Verbrauch<br />
von Flächen, die wertvoll für die Ursprünglichkeit des Landschaftsbild sind: vor allem durch Zwischendeponien<br />
für die großen Kubaturen an Flussbausteinen und durch die Neuanlage von Zufahrtsstraßen<br />
zu Baustellen kann lokal mittlere Wirkungsintensität erwartet werden. Die temporären<br />
Deponieflächen werden wie erwähnt erst während des Bauverlaufes festgelegt. Lokal können<br />
diese mittlere Eingriffserheblichkeiten verursachen.<br />
Im weiträumigeren Talboden wird während der Bauphase für alle Teilräume aufgrund punktueller,<br />
maximal einige Monate dauernder Eingriffe geringe Wirkungsintensität prognostiziert. Dadurch<br />
ergeben sich geringe Eingriffserheblichkeiten.<br />
Im unmittelbaren Flusslauf der Donau wird die Wirkungsintensität während der Bauphase für alle<br />
Teilräume infolge langgestreckter linearer Eingriffe mit mittel bewertet. Dadurch ergeben sich Eingriffserheblichkeiten<br />
zwischen gering und hoch.<br />
Eine Übersicht über die Eingriffserheblichkeiten findet sich in Tabelle 49 Empfehlungen zur Hintanhaltung<br />
von lokalen höheren Eingriffserheblichkeiten finden sich in Kapitel 5 Festlegung von<br />
Maßnahmen.<br />
4.4 WIRKUNGEN IM KONFLIKTFALL<br />
Für das Flussbauliche Gesamtprojekt wurden zwei Szenarien als potentielle Konfliktfälle definiert:<br />
• Gefährdung von Personen, sollte sich die Erschließung des Hochwasserabflussgebietes<br />
infolge Uferrückbau und Gewässervernetzung markant ändern: Personen könnten durch<br />
die durch herannahendes Hochwasser häufiger von Fluchtmöglichkeiten abgeschnitten<br />
werden.<br />
• Kontamination der Donau oder ihrer Nebenarme, sollte es zu einer signifikanten Zunahme<br />
von Schiffshavarien kommen: infolge eines Unfalls (Auflaufen auf Grund, Leckage, Havarie<br />
mit einem anderen Schiff) an einem Transportschiff mit Gefahrengut (Öl, Chemikalien) läuft<br />
eine bestimmte Menge des flüssigen Gefahrengutes aus.<br />
Aus folgenden Gründen sind aus der Sicht des Fachbeitrages Landschaftsbild in den definierten<br />
Konfliktfällen keine vorhabensbezogenen Wirkungen zu erwarten: Im Rahmen der Beurteilung für<br />
das Schutzgut Landschaftsbild spielt die Gefährdung von Personen keine Rolle.<br />
Mit einer projektbedingten Zunahme von Öl- und Chemieunfällen ist nicht zu rechnen. Die Ausbreitung<br />
kontaminierter Stoffe könnte sich infolge der Gewässervernetzung in der Fläche zwar ändern,<br />
Kontaminationen könnten leichter in die Au und somit rascher ins Grundwasser infiltrieren. Landschaftsbezogene<br />
Wirkungen eines solchen Konfliktfalles betreffen in erster Linie Beeinträchtigungen<br />
der Vegetation, welche im Fachbeitrag U.7 Pflanzen behandelt werden. Darüber hinaus wird<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 142
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
zur Beherrschung der Schadstoffkontamination der Gewässer ein „Sonderalarmplan Donau“ erstellt.<br />
4.5 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG<br />
In der Betriebs- und Erhaltungsphase wird durch die Umsetzung des Vorhabens in allen Teilräumen<br />
und jeweils für beide Bezugsräume Talboden und Flusslauf entweder eine Verbesserung<br />
des Status Quo durch die zahlreichen Rückbauten erzielt oder aber es wird keine bis nur geringe<br />
Eingriffserheblichkeit prognostiziert.<br />
In der Bauphase wird im weiträumigeren Talboden in allen Teilräumen wegen punktuell und temporär<br />
wirkender Eingriffe eine geringe Wirkungsintensität prognostiziert. Im unmittelbaren Flusslauf<br />
der Donau wird wegen der großen Mengen an möglicherweise zwischenzulagernden Flussbausteinen<br />
eine mittlere Wirkungsintensität ermittelt. Dadurch ergeben sich Eingriffserheblichkeiten<br />
zwischen gering und hoch.<br />
Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Schritte zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 143
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Teilraum<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit<br />
Sensibilität<br />
Wirkungsintensität<br />
Eingriffserheblichkeit<br />
Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Flusslauf A – keine 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
Talboden B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
Flusslauf B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
– Nord Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I –<br />
Verbesserung<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
– Süd Flusslauf B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis<br />
gering<br />
Wildungsmauer – Marchmündung<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
– Nord Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I –<br />
Verbesserung<br />
Wildungsmauer – Marchmündung<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />
– Süd Flusslauf D – hoch 1 – Verbesserung I –<br />
Verbesserung<br />
Grenzstrecke<br />
Teilraum<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Flusslauf C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Sensibilität<br />
Wirkungsintensität<br />
Eingriffserheblichkeit<br />
Bauphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Flusslauf A – keine 3 – mittel II – keine bis gering<br />
Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
– Nord Flusslauf C – mittel 3 – mittel III –<br />
mittel<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
– Süd Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis<br />
gering<br />
Wildungsmauer – Marchmündung<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
– Nord Flusslauf C – mittel 3 – mittel III –<br />
mittel<br />
Wildungsmauer – Marchmündung<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
– Süd Flusslauf D – hoch 3 – mittel VI –<br />
hoch<br />
Grenzstrecke<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />
Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 49:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 144
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG<br />
DER WIRKSAMKEIT UND RESTBELASTUNG<br />
5.1 ALLGEMEINES<br />
Verursacht ein UVP-pflichtiges Vorhaben negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, so sind<br />
nach § 6 Abs. 2 Zi. 5 Maßnahen gefordert, „mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des<br />
Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen“ (Schutzund<br />
Ausgleichsmaßnahmen). Ziel ist es, eine höhere Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu<br />
erreichen. In vielen Fällen können Beeinträchtigungen der Landschaft durch die geeigneten<br />
Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen wie landschaftspflegerischer Begleitplanung vermindert werden.<br />
Folgende Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild sind unter<br />
Berücksichtigungen der Gegebenheiten des Flussbaulichen Gesamtprojektes denkbar (vgl. GÄL-<br />
ZER 2001, S. 17 f):<br />
• Projektierung in Anpassung an die Landschaftsstruktur und Geländeform;<br />
• Landschaftsplanerische Begleitplanung;<br />
• Maßnahmen bei Aussichtspunkten.<br />
5.2 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER BE-<br />
TRIEBS- UND ERHALTUNGSPHASE<br />
In der Betriebs- und Erhaltungsphase wird das Landschaftsbild sowohl im weiträumigeren Talboden<br />
als auch im unmittelbaren Flusslauf der Donau in sämtlichen Teilräumen verbessert oder<br />
höchstens in sehr geringem Umfang beeinträchtigt, so dass keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
erforderlich sind. Wo vereinzelt und lokal durch Neubau von Buhnen oder Leitwerken höhere<br />
Eingriffserheblichkeiten erzielt werden, wirken im Gesamtprojekt bereits enthaltene Rückbaumaßnahmen<br />
in der Umgebung dieser neuen Eingriffe ausgleichend. Die Restbelastung entspricht<br />
somit in allen Teilräumen der Eingriffserheblichkeit (keine bis geringe Restbelastung).<br />
5.3 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER BAU-<br />
PHASE<br />
Bei allen Baustellen ist darauf zu achten, dass die Zwischenlager für Wasserbausteine auf ausgewählten<br />
Flächen konzentriert werden. Diese Flächen sollen bereits befestigt oder versiegelt, in<br />
jedem Fall brachliegend und mit der Nationalparkverwaltung abgestimmt sein. Grundsätzlich ist<br />
ein direktes Verladen auf Schuten und ein baldiger Abtransport des Materials der Bildung mehrerer<br />
Materialzwischenlager mit längerer Verweildauer der Wasserbausteine vorzuziehen.<br />
Für die Neuanlage bzw. die Adaption von Baustellenzufahrtswegen ist darauf zu achten, dass die<br />
Eingriffe möglichst ohne Beeinträchtigung der Landschaft stattfinden, indem beispielsweise die<br />
Breite der Zufahrtswege auf ein Minimum beschränkt bleibt.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 145
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Diese Maßnahmen wirken partiell, da mancherorts temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />
nicht vermieden werden können. In fast allen Teilräumen verleibt somit geringe<br />
Restbelastung, nur im Teilraum Wildungsmauer - Marchmündung – Süd verleibt im Bezugsraum<br />
Flusslauf mittlere Restbelastung. Tabelle 52 zeigt einen Überblick über die Schritte zur<br />
Ermittlung der Restbelastung.<br />
5.4 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM KON-<br />
FLIKTFALL<br />
Wie in Kapitel 4.4 beschrieben, werden Maßnahmen im Konfliktfall im Fachbeitrag U.7 Pflanzen<br />
behandelt. Von der Festlegung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Fachbeitrag Landschaftsbild<br />
kann daher abgesehen werden.<br />
5.5 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER RESTBE-<br />
LASTUNG<br />
In der Betriebs- und Erhaltungsphase sind über das Flussbauliche Gesamtprojekt hinaus keine<br />
Schutz- Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich, es verbleibt höchstens geringe Restbelastung.<br />
In der Bauphase wirken die grundsätzlichen Maßnahmen zur sorgsamen Baudurchführung partiell.<br />
Es verbleibt daher größtenteils keine bis geringe Restbelastung, nur im Teilraum Wildungsmauer<br />
- Marchmündung – Süd im Bezugsraum des unmittelbaren Flusslaufes der Donau<br />
mittlere Restbelastung.<br />
Tabelle 50 zeigt einen Überblick über die Schritte zur Ermittlung der Restbelastung.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 146
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />
Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung<br />
Teilraum<br />
Eingriffserheblichkeit<br />
Maßnahmenwirksamkeit<br />
Restbelastung<br />
Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Talboden II – keine bis gering * II – keine bis gering<br />
Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
– Nord Flusslauf I – Verbesserung * I –<br />
Verbesserung<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
– Süd Flusslauf II – keine bis gering * II – keine bis<br />
gering<br />
Wildungsmauer – Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Marchmündung – Nord Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Wildungsmauer – Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Marchmündung – Süd Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Grenzstrecke<br />
Teilraum<br />
Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />
Eingriffserheblichkeit<br />
Maßnahmenwirksamkeit<br />
Restbelastung<br />
Bauphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
– Nord Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis<br />
gering<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
– Süd Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis<br />
gering<br />
Wildungsmauer – Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Marchmündung – Nord Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis gering<br />
Wildungsmauer – Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Marchmündung – Süd Flusslauf VI – hoch partiell III – mittel<br />
Grenzstrecke<br />
Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis gering<br />
* keine Maßnahmen erforderlich Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 50:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmenwirksamkeit und<br />
Restbelastung<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 147
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
6 ZUSAMMENFASSUNG<br />
6.1 SCHWIERIGKEITEN<br />
Im Rahmen der Untersuchung konnten keine nennenswerten Schwierigkeiten festgestellt werden.<br />
6.2 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN<br />
THEMENBEREICHEN<br />
Die Landschaft geht zahlreiche Beziehungen zu anderen Umweltbereichen ein: sie dient einerseits<br />
als Lebensraum für Fauna und Flora, andererseits wird ihr Erscheinungsbild maßgeblich von der<br />
Pflanzenbedeckung mitbestimmt. Sie dient einerseits dem Menschen als Lebens- und Erholungsraum,<br />
andererseits als Wirtschaftsraum und als Raum für Eingriffe technischer Natur. Es wurde<br />
sichergestellt, dass folgende Themenbereiche, die das Thema Landschaftsbild mit betreffen, in<br />
den jeweiligen Fachbeiträgen bearbeitet wurden:<br />
• Die Beeinträchtigung der Vegetation wurden im Fachbeitrag Pflanzen (Einlage U.7) bewertet.<br />
• Prognosen zur ökologischen Funktionstüchtigkeit von Lebensräumen und zu Naturdenkmalen<br />
wurden im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz (Einlage U.9) erstellt.<br />
• Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgte in den Fachbeiträgen<br />
Landwirtschaft (Einlage U.12) und Forstwirtschaft (Einlage U.13).<br />
• Der Einfluss des Ortsbildes auf die Landschaft wurde im Fachbeitrag Kulturgüter/Ortsbild/Sachgüter<br />
(Einlage U.15) bewertet.<br />
• Aussagen zur Erholungseignung der Landschaft wurden im Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr<br />
(Einlage U.18) gemacht.<br />
6.3 BEWEISSICHERUNG UND KONTROLLEN<br />
Eine Beweissicherung ist für den Fachbeitrag Landschaftsbild nicht notwendig und daher auch<br />
nicht vorgesehen. Das umfangreiche Beweissicherungsprogramm des Generellen Projektes ist in<br />
Einlage F.15.1 dokumentiert.<br />
6.4 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG<br />
Im Fachbeitrag Landschaftsbild werden die Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes<br />
auf das Landschaftsbild (Schutzgut Landschaft § 1 Abs. 1 Z. 1 lit. c UVP-G 2000) untersucht. Dafür<br />
wird in einem größeren Maßstab der weitere Raum des Talbodens, in einem feineren Maßstab der<br />
engere Raum des Flusslaufes gesondert betrachtet. Für die Bewertung wird der Talboden in unterschiedliche<br />
Kulturlandschaften typisiert, der Flusslauf in mehrere Flusslaufabschnitte unterteilt.<br />
Zuerst wird die Sensibilität von einzelnen Teilräumen erhoben, dann die Wirkungsintensität der<br />
baulichen Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes gegenüber jedem dieser Teilräume ermit-<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 148
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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
telt, woraus sich die Eingriffserheblichkeit ergibt. Wo relevante Eingriffserheblichkeiten festgestellt<br />
wurden, werden Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />
Der Abschluss des Flussbaulichen Gesamtprojektes führt sowohl im großräumigen Talboden als<br />
auch im Flusslauf selbst – bis auf jeweils eine Ausnahme – in allen Teilräumen zu einer Verbesserung<br />
des Landschaftsbildes gegenüber dem heutigen Zustand. Die Ausnahme für die großräumige<br />
Talbodenbetrachtung ist der Teilraum Wiener Bereich – Nord, die Ausnahme für die kleinräumige<br />
Flusslaufbetrachtung der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd. Hier kommt es zu keiner<br />
Verbesserung, sondern es verbleibt keine bis eine geringe Restbelastung.<br />
Zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes gegenüber der Ist-Situationen kommt es am Flusslauf<br />
in jenen Teilräumen, wo die Absenkung oder Abtragung von Buhnen, von Leitwerken oder von<br />
Steinsicherungen der Uferverbauung einschließlich von Treppelwegen ein umfassenderer Projektbestandteil<br />
sind als dies der Neubau oder eine Verlängerung von Buhnen ist. Im weiträumigeren<br />
Talboden sind es hingegen Maßnahmen der Gewässervernetzung und die Abtragung von Traversen,<br />
welche zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes gegenüber der Ist-Situation beitragen.<br />
Während der Bauphase ist im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die Zwischenlagerung<br />
von Flussbausteinen neben dem Flusslauf und neben Baustrassen auf möglichst kurze Zeitspannen<br />
und ausgewählte Flächen zu beschränken. Damit verbleibt im Teilraum Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Süd während der Bauphase eine mittlere, in allen anderen Teilbereichen eine<br />
geringe bis keine Restbelastung.<br />
In Bezug auf die im Rahmen des Fachbeitrages Landschaftsbild behandelten Schutzgüter kann<br />
das Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien daher als umweltverträglich eingestuft<br />
werden. In der Betriebs- und Erhaltungsphase sind darüber hinaus auch Verbesserungen in Bezug<br />
auf das Landschaftsbild zu erwarten.<br />
Die folgende Tabelle unterscheidet zwischen dem weiträumigeren Talboden und dem unmittelbaren<br />
Flusslauf der Donau und zeigt – bezogen auf die Teilräume – eine Übersicht sämtlicher Ergebnisse:<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
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Februar 2006 Seite 149
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit Maßnahmenwirksamkeit Restbelastung<br />
Betriebs- und Erhaltungsphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
– Nord<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
– Süd<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Nord<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Süd<br />
Grenzstrecke<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich II – keine bis gering<br />
Flusslauf A – keine 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Talboden B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Talboden C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich II – keine bis gering<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Flusslauf C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 51:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung (Betriebs- und Erhaltungsphase)<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 150
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Teilraum<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung Bauphase<br />
Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit<br />
Maßnahmenwirksamkeit<br />
Restbelastung<br />
Bauphase<br />
Wiener Bereich – Nord<br />
Wiener Bereich – Süd<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
– Nord<br />
Fischamend – Wildungsmauer<br />
– Süd<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Nord<br />
Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Süd<br />
Grenzstrecke<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf A – keine 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />
Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf D – hoch 3 – mittel VI – hoch partiell III – mittel<br />
Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />
Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />
Darstellung: ÖIR<br />
Tabelle 52:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung (Bauphase)<br />
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7 VERZEICHNISSE<br />
7.1 ABKÜRZUNGEN<br />
MA<br />
NSK<br />
ÖBF<br />
Strom-km<br />
VO<br />
Magistratsabteilung (Wien)<br />
Naturschutzkonzept Niederösterreich<br />
Österreichische Bundesforste<br />
Stromkilometer<br />
Verordnung<br />
7.2 ABBILDUNGEN<br />
Abbildung 1: Standortgemeinden 7<br />
Abbildung 2: Teilräume 13<br />
Abbildung 3: Kulturlandschaftsgliederung Österreichs 15<br />
Abbildung 4: Beispiel für die Einstufung von Geräuschen 23<br />
Abbildung 5: Landschaftsräume im Projektgebiet laut NSK 50<br />
Abbildung 6: Historische Karte der Donau (Marchfeld, Lobau) bei Wien 57<br />
Abbildung 7: Typologie des Donaustromes 59<br />
Abbildung 8: Obere Lobau am nördlichen Ende des Donau-Oder-Kanals 60<br />
Abbildung 9: Bereich Öllager Lobau 61<br />
Abbildung 10: Untere Lobau hinter Schönauer Rückstaudamm 61<br />
Abbildung 11: Blockwurf und Blick auf das Kraftwerk Freudenau 62<br />
Abbildung 12: Blockwurf und Verlandung nebeneinander (Strom-km 1915,2) 63<br />
Abbildung 13: Verlandeter Bereich bei der Rohrbrücke (Strom-km 1914,4) 63<br />
Abbildung 14: Hafen Albern und Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0) 66<br />
Abbildung 15: Verlandeter Bereich (Strom-km 1916,4) 67<br />
Abbildung 16: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer 70<br />
Abbildung 17: Marchfeldschutzdamm bei Schönau 71<br />
Abbildung 18: Gewässervernetzung Altarm Schönau 71<br />
Abbildung 19: Altarm beim Orther Uferhaus 72<br />
Abbildung 20: Siedlungsraum Orth 72<br />
Abbildung 21: Blick von Mühlleiten Richtung Fadenbach 73<br />
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Abbildung 22: Grünzug des Fadenbaches 73<br />
Abbildung 23: Allee zum Schloss Eckartsau 74<br />
Abbildung 24: Schlosspark Eckartsau 74<br />
Abbildung 25: Wiese im westlichen Mühlhaufen 75<br />
Abbildung 26: Verlandeter Bereich nahe Schönau (Strom-km 1911,2) 76<br />
Abbildung 27:<br />
Blockwurf bei Schönau, große Schotterbank im Hintergrund (Strom-km<br />
1916,4) 76<br />
Abbildung 28: 380kV-Leitung der EVN (Strom-km 1906,6) 77<br />
Abbildung 29: Bewaldete Schotterinsel bei Orth (Strom-km 1904,4) 77<br />
Abbildung 30: Bereich Gasthaus Uferhaus (Strom-km 1902,2) 78<br />
Abbildung 31: Leitwerk bei den Orther Inseln (Strom-km 1901,4) 78<br />
Abbildung 32: Orther Inseln (Strom-km 1900,8) 79<br />
Abbildung 33: Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1898,2) 79<br />
Abbildung 34: Verlandetes Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1895,8) 80<br />
Abbildung 35: Altarm bei Haslau 83<br />
Abbildung 36: Altarm bei der Traverse Regelsbrunn 83<br />
Abbildung 37: Fischaauen von der Brücke der B 9 aus im Ortsgebiet Fischamend 84<br />
Abbildung 38: Schottergrube Haslau, im Hintergrund Windkraftanlagen Scharndorf 85<br />
Abbildung 39: Felder und Weingärten Wildungsmauer 85<br />
Abbildung 40: Äcker zwischen Maria Ellend und Haslau 86<br />
Abbildung 41: Flach abfallendes befestigtes Ufer (Strom-km1911,2) 87<br />
Abbildung 42: Verlandung am Melchiarhaufen (Strom-km1909,8) 87<br />
Abbildung 43: 380kV-Leitung östlich von Fischamend (Strom-km1907,5) 88<br />
Abbildung 44:<br />
Abbildung 45:<br />
Schotterbank mit Resten von Buhnen im Bereich Hirschensprung (Strom-km<br />
1907,0) 88<br />
Blockwurf im Vordergrund, verlandete Buhnen im Hintergrund (Stromkm1905,2)<br />
89<br />
Abbildung 46: Fischamündung Strom-km (1904,6) 89<br />
Abbildung 47: Leitwerk bei Haslau (Strom-km1902,8) 90<br />
Abbildung 48: Verlandete Buhnen am Mitterhaufen (Strom-km1899,2) 90<br />
Abbildung 49: Buhnen Höhe Haslauer – Regelsbrunner Altarm (Strom-km1895,6) 91<br />
Abbildung 50: Bebauung am Donauufer Wildungsmauer (Strom-km1894,6) 91<br />
Abbildung 51: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer 94<br />
Abbildung 52: Allee bei Witzelsdorf 94<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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Abbildung 53:<br />
Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg von der Umgebung von Witzelsdorf aus<br />
gesehen 95<br />
Abbildung 54: Aufgelassene Bahnstrecke bei Loimersdorf 95<br />
Abbildung 55: Blick von der Donaubrücke nach Engelhartstetten (mit Siloturm) 96<br />
Abbildung 56: Blick vom Braunsberg Richtung Engelhartstetten 96<br />
Abbildung 57: Blockwurf und Buhnen (Strom-km1892,0) 97<br />
Abbildung 58: Schwalbeninsel (Strom-km 1888,7) 98<br />
Abbildung 59: Buhnenfeld westlich der Donaubrücke (Strom-km 1887,4) 98<br />
Abbildung 60: Uferrückbau Thurnhaufen 99<br />
Abbildung 61: Blockwurf Thurnhaufen mit Hainburg im Hintergrund (Strom-km 1885,0) 100<br />
Abbildung 62: Zwischen Thurnhaufen und Rußbachmündung (Strom-km 1882,1) 100<br />
Abbildung 63: Rußbachmündung (Strom-km 1881,2) 101<br />
Abbildung 64:<br />
Blockwurf nahe der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben<br />
(Strom-km 1880,4) 101<br />
Abbildung 65: Altarm Petronell von der Rübenhaufentraverse aus 104<br />
Abbildung 66: Blick von der Geländekante vor Bad Deutsch-Altenburg über die Donauauen 104<br />
Abbildung 67: Mündung des Petroneller Altarms bei Bad Deutsch-Altenburg 105<br />
Abbildung 68: Straße durch das Salafeld mit Allee und Siloturm 105<br />
Abbildung 69: Donauufer bei Bad Deutsch-Altenburg 106<br />
Abbildung 70: Blick vom Braunsberg über Hainburg und die Hundsheimer Berge 107<br />
Abbildung 71: Braunsberg von der Uferpromenade in Hainburg aus gesehen 108<br />
Abbildung 72: Weinbau und Golfplatz am Fuße des Braunsberges 108<br />
Abbildung 73: Steinbrüche Bad Deutsch-Altenburg 109<br />
Abbildung 74: Langgezogene Blockwurfbefestigung (Strom-km 1882,2) 110<br />
Abbildung 75: Buhnenfeld (Strom-km 1890,4) 110<br />
Abbildung 76: Blockwurf, Buhnenfeld und Donaubrücke Hainburg (Strom-km 1888,8) 111<br />
Abbildung 77: Hafenbecken Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,0) 112<br />
Abbildung 78: Johler Haufen mit Hainburg und Braunsberg (Strom-km 1885,6) 112<br />
Abbildung 79: Promenade Hainburg mit Viadukt (Strom-km 1880,4) 113<br />
Abbildung 80: Steil abfallender Hang des Braunsberges (Strom-km 1883,4) 113<br />
Abbildung 81:<br />
Uferbereich kurz vor der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben<br />
und der Thebener Kogel (Strom-km 1880,4) 114<br />
Abbildung 82: Blick vom Braunsberg nach Wolfsthal 118<br />
Abbildung 83: Überwachsener Blockwurf und Daubelhütte (Strom-km 1878,2) 119<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Abbildung 84: Mündung des Äuglarmes mit Schotterinsel (Strom-km 1880,4) 119<br />
Abbildung 85: Typen flussbaulicher Maßnahmen 122<br />
7.3 TABELLEN<br />
Tabelle 1: Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Wien 9<br />
Tabelle 2: Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Niederösterreich 10<br />
Tabelle 3: Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden 20<br />
Tabelle 4: Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf 22<br />
Tabelle 5: Checkliste Talboden 29<br />
Tabelle 6: Checkliste Flusslauf 34<br />
Tabelle 7:<br />
Tabelle 8:<br />
Tabelle 9:<br />
Tabelle 10:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des<br />
Talbodens 36<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des<br />
Flusslaufes 38<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität<br />
Betriebs-und Erhaltungsphase 42<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität<br />
Bauphase 45<br />
Tabelle 11: Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien 51<br />
Tabelle 12: Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten 58<br />
Tabelle 13: Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord 62<br />
Tabelle 14: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Nord 64<br />
Tabelle 15: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Nord 65<br />
Tabelle 16: Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd 66<br />
Tabelle 17: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Süd 68<br />
Tabelle 18: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Süd 69<br />
Tabelle 19: Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord 75<br />
Tabelle 20: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend –<br />
Wildungsmauer – Nord 81<br />
Tabelle 21: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend –<br />
Wildungsmauer – Nord 82<br />
Tabelle 22: Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd 86<br />
Tabelle 23: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend –<br />
Wildungsmauer – Süd 92<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Tabelle 24: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend –<br />
Wildungsmauer – Süd 93<br />
Tabelle 25: Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 97<br />
Tabelle 26: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Nord 102<br />
Tabelle 27: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer –<br />
Marchmündung –Nord 103<br />
Tabelle 28: Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 109<br />
Tabelle 29: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Süd 115<br />
Tabelle 30: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer –<br />
Marchmündung – Süd 117<br />
Tabelle 31: Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke 118<br />
Tabelle 32: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Grenzstrecke 120<br />
Tabelle 33: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke 120<br />
Tabelle 34:<br />
Tabelle 35:<br />
Tabelle 36:<br />
Tabelle 37:<br />
Tabelle 38:<br />
Tabelle 39:<br />
Tabelle 40:<br />
Tabelle 41:<br />
Tabelle 42:<br />
Tabelle 43:<br />
Tabelle 44:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />
Sensibilität 121<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />
Bereich – Nord Talboden 125<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />
Bereich – Nord Flusslauf 125<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />
Bereich – Süd Talboden 126<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />
Bereich – Süd Flusslauf 127<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden 129<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf 130<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden 132<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf 133<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden 135<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Wildungsmauer – Marchmündung –Nord Flusslauf 136<br />
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VERFASSER: ÖIR<br />
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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
Tabelle 45:<br />
Tabelle 46:<br />
Tabelle 47:<br />
Tabelle 48:<br />
Tabelle 49:<br />
Tabelle 50:<br />
Tabelle 51:<br />
Tabelle 52:<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden 138<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf 139<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Grenzstrecke Talboden 140<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />
Grenzstrecke Flusslauf 141<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />
Eingriffserheblichkeit 144<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />
Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung 147<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />
Beurteilung (Betriebs- und Erhaltungsphase) 150<br />
Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />
Beurteilung (Bauphase) 151<br />
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7.4 LITERATUR<br />
7.4.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />
RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />
Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992)<br />
NÖ Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete, LGBl. 5500/35-0<br />
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung<br />
und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, BGBl. I Nr. 17/1997<br />
VERORDNUNG ÜBER DEN NATIONALPARK DONAU-AUEN 5505/1--0 Stammverordnung 175/96 1996-12-19 Blatt 1-<br />
12 (+ Anlagen) Ausgegeben am 19. Dezember 1996<br />
Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien) in der Fassung<br />
08/09/2004 LGBl. Nr. 33/2004<br />
Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird. L480/000<br />
7.4.2 INTERNETQUELLEN<br />
(Letzte Einsichtnahme: 30.11.2005)<br />
Internetseiten der Länder:<br />
http://wien.gv.at/<br />
http://www.noel.gv.at/<br />
Internetseiten der Gemeinden:<br />
http://www.schwechat.gv.at/<br />
http://www.grossenzersdorf.at/<br />
http://www.mannsdorf.at/<br />
http://www.orth.at/<br />
http://www.marktgemeinde-eckartsau.at/<br />
http://www.stadt-fischamend.at/<br />
http://www.haslau-mariaellend.at/<br />
http://www.engelhartstetten.at/<br />
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http://www.petronell.at/<br />
http://www.baddeutsch-altenburg.at/<br />
http://www.hainburg.at/<br />
http://www.wolfsthal.at/<br />
Sonstige Internetseiten:<br />
http://www.auland-carnuntum.at/<br />
http://www.donauauen.at/<br />
http://www.donau-tourismus.at<br />
7.4.3 WEITERE QUELLEN<br />
AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG: Statistisches Handbuch des Landes Niederösterreich.<br />
28. Jahrgang. Wien 2003/2004<br />
ASSEBURG M.: HÜHN W.; WÖBSE H.: Landschaftsbild und Flurbereinigung. Beiträge zur räumlichen Planung. 1985.<br />
H.12, S. 218. Hannover.<br />
BROGGI M.F. ; REITH W.J.: Beurteilung der Restwasserfrage nach landschaftsökologischen und –ästhetischen Gesichtspunkten.<br />
In: Schlußbericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Restwasser. Hrsg. Ackeret. 1982. Edmz 84-92.<br />
BUCHWALD K.: Landschaft – Begriff, Elemente. System. In: Handbuch für Planung und Gestaltung und Schutz der<br />
Umwelt. Buchwald-Engelhardt (Hrsg.), BLV, Müchen. 1978.<br />
FELLER N.: Beurteilung des Landschaftsbildes. Natur und Landschaft. 54 Jg., H. 7/8. 1979.<br />
GÄLZER R.: Fachbeitrag Landschaftsbild. – In: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.):<br />
UVP-Handbuch Verkehr. – Abschnitt C6. Wien. 2001.<br />
GUNZELMANN T.: Die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Bamberger wirtschaftsgeographische Arbeiten.<br />
1987. H.4.<br />
GUNZELMANN T.: Die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Bamberger wirtschaftsgeographische Arbeiten, H4.<br />
1987.<br />
HEINRICH CH.: Naturgartenidee – zwischen Grünfetischismus und Grünfaschismus. ifk – Studientexte „Umwelt und<br />
Politik“, 110 Seiten. Berlin. 1990.<br />
INSTITUT FÜR FREIRAUMGESTALTUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE: Besuchermonitoring im Nationalpark Donau-<br />
Auen, Niederösterreichischer Anteil. Wien. 2002.<br />
INSTITUT FÜR FREIRAUMGESTALTUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE: Besucherstromanalyse für den Wiener Anteil<br />
am Nationalpark Donau-Auen, Bereich Lobau. Wien. 2000.<br />
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KASTNER M.: Das Landschaftsbild. Die Bewertung des Landschaftsbildes unter Bedachtnahme auf die Beziehung<br />
Mensch – Natur. 1988. Öko-Text 7/88.<br />
KAUSE C.L.; ADAM K.; SCHÄFER B.: Landschaftsbildanalyse, Methodische Grundlagen zur Ermittlung der Qualität des<br />
Landschaftsbildes. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. 1983. H. 25.<br />
NATIONALPARK DONAUAUEN GmbH: Managementplan Donau-Auen. 1999 und Folgejahre. Orth/Donau. 1999<br />
NOHL W.: Zur Rolle des Nicht-Sinnlichen in der landschaftsästhetischen Erfahrung. Natur und Landschaft. 65. Jg.,<br />
H.7/8. 1990.<br />
RICCABONA S.: Ästhetische Eigenwerte und Bewertungsmethodik. Landschaftswasserbau, Bd. 11. 1991.<br />
SCHWAHN C.: Landschaftsästhetik als Bewertungsproblem. Beiträge zur räumlichen Planung. H. 28. Hannover. 1990.<br />
SCHWENK S.: Das sensible Chaos. Strömende Formeigenschaften in Wasser und Luft. 144 Seiten, Verlag Freies Geistesleben.<br />
Stuttgart. 1988.<br />
STADTETNWICKLUNG WIEN: In Zukunft: Wien. Stadtentwicklungsplan 05 – Fachgespräch. Wien. 2005.<br />
WÖBSE H. H.: Landschaftsästhetik – Gedanken zu einem einseitig verwendeten Begriff. Landschaft + Stadt 16. 1981.<br />
WRBKA TH. et al.: „Kulturlandschaftsgliederung Österreichs. Endbericht“. Forschungsbericht Bundesministerium für<br />
Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wien, 2002, CD-ROM.<br />
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8 ANHANG<br />
Handlungsfelder (STEP 05, S. 200ff)<br />
Im Folgenden werden die zu 5 Themenbereichen zusammengefassten Handlungsfelder beschrieben,<br />
die für alle vorher bezeichneten Landschaftsräume von grundsätzlicher Bedeutung sind.<br />
Rücksichtnahme auf typische Ausprägungen der Kulturlandschaft:<br />
• identitätsstiftende Nutzungen fördern und typische Gestaltungselemente in neue Konzepte<br />
integrieren (z.B. Weinrieden, Gehölzstreifen, Wiesenzungen)<br />
• Struktur der alten Ortskerne bei der Siedlungsentwicklung berücksichtigen, alte Ortskerne<br />
als Betriebsstandorte der Landwirtschaft funktionsfähig erhalten, Konflikte mit anderen Nutzungen<br />
(z.B. Wohnen) vermeiden<br />
• Blickachsen zu signifikanten architektonischen Zeichen freihalten<br />
• Multifunktionelle Freizeit-, Erholungs- und Veranstaltungseinrichtungen in den Landschaftsräumen<br />
weiterentwickeln, ohne deren Charakteristika zu beeinträchtigen sowie die Verfügbarkeit<br />
wie z.B. freie Zugänglichkeit zu reduzieren<br />
Beibehaltung/Verbesserung der Verzahnung zwischen bebauten Flächen und Grünräumen:<br />
• Siedlungsränder als markante Übergänge zur offenen Landschaft eindeutig definieren:<br />
entweder als klare Grenzlinie oder in Form einer Verschränkung von Stadt und Land (><br />
Gesamtstädtische Gestaltungsaufgaben)<br />
• Ränder von alten Ortskernen durch Bepflanzungselemente definieren<br />
• Geländeverhältnisse (Täler/Kuppen/Flüsse und Bäche) und Höhenentwicklung berücksichtigen<br />
(...)<br />
• Barrierewirkung von Kleingartenanlagen und Einfamilienhausgebieten aufbrechen<br />
• Grünräume zwischen den großen Wohnhausanlagen sichern<br />
Landesentwicklungskonzept Niederösterreich 2003<br />
Ländliche Räume (S. 43)<br />
Vielfalt und Eigenständigkeit der ländlichen Gebiete sollen erhalten bleiben. Eine Urbanisierung<br />
der ländlichen Räume ist zu verhindern, der spezifischer Charakter hingegen zu erhalten. Die<br />
ländlichen Räume müssen sich mehr und mehr bewusst werden, dass ihr spezifisches bauliches<br />
Profil, ihr Ortsbild und die sie umgebende Kulturlandschaft ein gesellschaftliches Kapital darstellt,<br />
mit dem sorgsam umgegangen werden muss. (...)<br />
Die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Land- und Forstwirtschaft stellt für viele ländliche<br />
Räume eine wesentliche Vorraussetzung dar, die grundsätzliche sozialen, ökonomischen und<br />
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ökologischen Ziele dieses Landesentwicklungskonzeptes zu erreichen. Die Sicherung einer für die<br />
Erhaltung und die Pflege der Kulturlandschaft notwendigen Anzahl bäuerlicher Betriebe soll gewährleistet<br />
sein.<br />
Umwelt, Natur, Landschaftsqualität (leicht gekürzt; S. 53ff)<br />
(...) Waren es in der Vergangenheit nämlich eher problematische Einzelphänomene in den<br />
Mensch-Umweltbeziehungen, für die Lösungen und Maßnahmen – vorwiegend „end-of-pipe“ –<br />
ergriffen wurden (z.B. Errichtung von Kläranlagen gegen die Eutrophierung von Gewässern, Einbau<br />
von Filtern gegen Luftschadstoffemissionen), so besteht nunmehr und zukünftig die Herausforderung,<br />
„ganzheitliche“ Maßnahmen zu setzen. Denn die Umweltprobleme werden zunehmend<br />
als komplexe, systemische Zusammenhängen verstanden – es gibt viele Ursachen, die für sich<br />
allein häufig wenig „auffällig“ sind, hingegen durch ihr kollektives, kumulatives, großflächiges und<br />
mit hoher Reichweite wirkendes Auftreten zu problematischen Entwicklungen mit oft nicht absehbarer<br />
Dynamik führen.<br />
Prüfverfahren, die auf diesem integralen und systemischen Anspruch aufbauen, sind die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
und die Strategische Umweltprüfung. Grundsätzlich folgt auch die Raumverträglichkeitsprüfung,<br />
ein Instrument der Raumordnung zur Prüfung von Widmungsverträglichkeiten,<br />
diesem Ansatz.<br />
Folgende Ziele und Prinzipien sind dabei anzuerkennen:<br />
• Nachhaltige und ökologische Raumnutzung. (...) Der Schutz und die Pflege der natürlichen<br />
Ressourcen, die nachhaltige Sicherung der Eigenart und Vielfalt von Natur und Landschaft,<br />
die Bewahrung der Artenvielfalt sowie die Erhaltung von Ökosystemen stellen Aufgaben<br />
dar, die mit den ökonomischen Interessen zumindest gleichberechtigt sein sollen.<br />
(...)<br />
• Sicherung und Entwicklung der jeweiligen landschaftlichen Eigenart. Die landschaftliche<br />
Eigenart bzw. der Gebietscharakter sind die Überbegriffe für eine Vielzahl an einzelnen<br />
Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Naturschutzes. Grundsätzlich sind alle Erscheinungsformen<br />
der Natur ein Thema für den Naturschutz. Besonders sollen aber jene Landschaftselemente,<br />
Arten und Lebensräume unterstützt werden, die den Charakter eines Gebietes<br />
ausmachen und eine große Nähe zum standörtlichen Potential diese Raumes haben.<br />
• Die Erhaltung bzw. Schaffung eines Netzwerks von Gebieten mit besonderem<br />
Schutzbedürfnis hat in der für den jeweiligen Zweck bestgeeigneten Form – unter Bedachtnahme<br />
auf -integrierte räumliche Entwicklungsstrategien – zu erfolgen. Dabei sind<br />
Mindeststandards für Größe, Biotopausstattungen, Biotopvernetzung und Artenvielfalt zu<br />
definieren. Das kann zur Folge haben, dass Nutzungen zu reduzieren oder zu -ändern sind<br />
oder Projekte, die den Erhaltungszustand der Gebiete oder von -geschützten Arten schädigen<br />
würden, nicht genehmigungsfähig sind. Nach Möglichkeit sind Eingriffe in bestehende<br />
Rechte auf Basis von Vereinbarungen des Vertragsnaturschutzes zu regeln. Die Fortführung<br />
bzw. Schaffung von Schutzgebieten erfolgt nach Vorgaben im Landesrecht (Naturschutzgebiete,<br />
Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler), nach Vorgaben der europäischen<br />
Ebene (Natura 2000) oder basierend auf übernationalen (IUCN) Schutzkategorien<br />
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(Nationalparks, Wildnisgebiete). Soweit es der Schutzzweck zulässt, sollen diese Gebiete<br />
für die -Bevölkerung und Besucher für Informations- und Bildungszwecke aufbereitet<br />
-werden. Vorhandene bzw. neu zu schaffende naturnahe Landschaftselemente und -teile<br />
sind zu vernetzen, um deren ökosystemare Funktionalität zu verbessern. Über das Schutzgebietssystem<br />
hinaus soll ein flächiger Naturschutz mit abgestufter Intensität die Vielzahl<br />
an unterschiedlichsten Lebensraumansprüchen von Tier- und Pflanzenarten berücksichtigen.<br />
• Funktionelle Verbindung von Freiräumen. Die Zerschneidung bestehender und zusammenhängender<br />
Freiräume soll vermieden werden, die Verbindung kleinerer und isolierter<br />
Freiräume ist nach Möglichkeit herzustellen. Freiräume sind konzeptionell zu definieren und<br />
nicht nur als Flächen ohne aktuelle Nutzung zu betrachten. Sie haben eine wesentliche ö-<br />
kologische Funktion, und diese ist – beispielsweise in einem Freiraumkonzept – offensiv<br />
darzustellen. (...)<br />
• Kulturlandschaft und kulturelles Erbe. Die Kulturlandschaft mit ihrer das Erscheinungsbild<br />
prägenden Land- und Forstwirtschaft sowie ihren historisch gewachsenen Ortsbildern<br />
ist zu bewahren. Veränderungen sollen nur unter Bedachtnahme ihres ursprünglichen Charakters<br />
erfolgen. Die baulich-physische Qualität einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />
mit ihren historischen Dörfern und Städten stellt eine wesentliche Grundlage der kulturellen<br />
und regionalen Identität dar. Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes besitzen in<br />
Niederösterreich zu Recht eine hohe politische Wertschätzung (beispielsweise im Rahmen<br />
der Dorferneuerung). (...)<br />
NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) 5500-0 Stammgesetz 87/00 2000-08-31<br />
Abschnitt III<br />
Besondere Schutzbestimmungen<br />
§ 8<br />
Landschaftsschutzgebiet<br />
(1) Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Schönheit oder Eigenart aufweisen, als charakteristische<br />
Kulturlandschaft von Bedeutung sind oder die in besonderem Maße der Erholung der<br />
Bevölkerung oder dem Fremdenverkehr dienen, können durch Verordnung der Landesregierung<br />
zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden.<br />
(2) In Landschaftsschutzgebieten hat die Landesregierung vor Genehmigung des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />
oder seiner Änderungen (§ § 21 und 22 des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />
1976, LGBl. 8000), mit Ausnahme der Änderung der Widmungsart innerhalb des Wohnbaulandes<br />
und der Festlegung der Widmungsart Land- und Forstwirtschaft im Grünland, sowie im Verordnungsprüfungsverfahren<br />
von Bebauungsplänen (§ 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl.<br />
1000) ein Gutachten eines Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung auf die in Abs. 4 genannten<br />
Schutzgüter sowie eine Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft einzuholen.<br />
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(3) Neben der Bewilligungspflicht nach § 7 Abs. 1 bedürfen in Landschaftsschutzgebieten einer<br />
Bewilligung durch die Behörde:<br />
1. die Kulturumwandlung von Flächen mit einem Ausmaß von mehr als einem Hektar;<br />
2. die Beseitigung besonders landschaftsprägender Elemente im Sinne des Abs. 1. § 7 Abs. 5 gilt<br />
in Landschaftsschutzgebieten nicht.<br />
(4) In Landschaftsschutzgebieten sind bewilligungspflichtige Vorhaben oder Maßnahmen (§ § 7<br />
Abs. 1 und 8 Abs. 3) zu versagen, wenn<br />
1. das Landschaftsbild,<br />
2. der Erholungswert der Landschaft,<br />
3. die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum,<br />
4. die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder<br />
5. der Charakter des betroffenen Landschaftsraumes nachhaltig beeinträchtigt wird und<br />
diese Beeinträchtigung nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen (§ 7 Abs. 4) weitgehend<br />
ausgeschlossen werden kann. Bei der Vorschreibung von Vorkehrungen ist auf die<br />
Erfordernisse einer zeitgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung soweit wie möglich<br />
Bedacht zu nehmen.<br />
Landschaftsschutzgebiet in der niederösterreichischen Projektregion<br />
(Quelle: VERORDNUNG ÜBER DIE LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE 5500/35-0 Stammverordnung<br />
82/79 1979-04-27 in der aktuellen Fassung):<br />
(20) Landschaftsschutzgebiet "Donau-March-Thaya-Auen":<br />
Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt alle innerhalb folgender Begrenzung liegenden und überdies<br />
alle in der Grenzbeschreibung selbst genannten Grundflächen, die nicht nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
des NÖ Raumordnungsgesetzes als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmet sind.<br />
Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 8000/85-0<br />
Stammverordnung 154/99 1999-12-17(in Auszügen)<br />
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Im Sinne dieser Verordnung gelten als (...)<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen<br />
4. Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende<br />
Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler<br />
Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese<br />
gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der<br />
Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.<br />
5. Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von<br />
regionaler Bedeutung.<br />
§ 3<br />
Zielsetzungen<br />
• (...)Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler<br />
Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden<br />
Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />
• Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.<br />
(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart<br />
als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet<br />
für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.<br />
§ 5<br />
Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung<br />
(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten<br />
gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion<br />
oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden.<br />
Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und<br />
siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in<br />
jedem Fall unzulässig.<br />
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