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Europäische<br />

Kommission<br />

FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT<br />

DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

Strom-km 1921,0 – 1872,7<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITS-<br />

ERKLÄRUNG<br />

Inhalt:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

<strong>Bericht</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft:<br />

Verfasser:<br />

ID.at<br />

Integratives Donauprojekt in Österreich<br />

DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

A – 1170 Wien, Klopstockgasse 34<br />

Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />

Projektwerber:<br />

via donau – Österreichische<br />

Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />

Donau-City-Straße 1<br />

1220 Wien<br />

Ersteller: Stanzer G. Datum: Februar 2006 Ausfertigung: A Einlage: U.14.1<br />

Plangröße: - Maßstab: A4 Datei: U_14_1_Landschaft.pdf


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

IMPRESSUM<br />

AUFTRAGGEBER:<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />

Donau-City-Straße 1<br />

1220 Wien<br />

AUFTRAGNEHMER:<br />

ID.at Integratives Donauprojekt in Österreich<br />

DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

Klopstockgasse 34, 1170 Wien<br />

Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />

eMail: office@donauconsult.at<br />

FACHLICHE LEITUNG:<br />

Mag. Gregori Stanzer<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

Franz-Josefs-Kai 27, 1010 Wien,<br />

Tel.: +43 1 533 87 47, Fax DW 66<br />

eMail: stanzer@oir.at<br />

web: www.oir.at<br />

BEARBEITUNG:<br />

Dipl.-Ing. Sebastian Beiglböck (ÖIR)<br />

Mag. Gregori Stanzer (ÖIR)<br />

Cand. Ing. Christian Spanring (ÖIR-Informationsdienste)<br />

Franz-Josefs-Kai 27, 1010 Wien,<br />

Tel.: +43 1 533 87 47, Fax DW 66<br />

eMail: office@oir.at<br />

web: www.oir.at<br />

Stand der Daten, die dem Fachbeitrag zu Grunde liegen: Februar 2006 (Abschluss des Generellen Projektes)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 2


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 EINLEITUNG 5<br />

1.1 Untersuchungsraum 6<br />

1.2 Grundlagen 7<br />

1.2.1 Rechtliche Situation für das Gebiet des Nationalparks Donauauen 7<br />

1.2.2 Landschaftsschutz in Wien 9<br />

1.2.3 Landschaftsschutz in Niederösterreich 9<br />

1.2.4 Weitere Grundlagen 11<br />

2 METHODIK 12<br />

2.1 Gliederung des Untersuchungsraumes 12<br />

2.1.1 Allgemeines 12<br />

2.1.2 Teilräume 13<br />

2.1.3 Untersuchungsraum 14<br />

2.1.4 Gliederung im Zuge der Landschaftsraumanalyse 14<br />

2.2 Beurteilungskriterien für den Fachbeitrag Landschaftsbild 22<br />

2.2.1 Das Bezugssystem 26<br />

2.2.2 Die Analyse des Landschaftsraumes 27<br />

2.2.3 Beurteilungskriterien Sensibilität 36<br />

2.2.4 Beurteilungskriterien Wirkungsintensität 40<br />

2.2.5 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit 47<br />

2.2.6 Beurteilungskriterien Maßnahmenwirksamkeit 48<br />

3 IST-SITUATION 49<br />

3.1 Allgemeines 49<br />

3.1.1 Landesplanungen für Wien 49<br />

3.1.2 Landesplanungen für Niederösterreich 49<br />

3.2 Beschreibung der Landschaftsräume im Projektgebiet 50<br />

3.2.1 Donauauen östlich von Wien 50<br />

3.2.2 Marchfeld 53<br />

3.2.3 Rauchenwarther Platte 54<br />

3.2.4 Arbesthaler Hügelland 54<br />

3.2.5 Prellenkirchner Flur 55<br />

3.2.6 Hainburger Berge 56<br />

3.2.7 Landschaftsraum Flusslauf 56<br />

3.3 Beschreibung der Teilräume und Bewertung der Sensibilität 60<br />

3.3.1 Wiener Bereich – Nord 60<br />

3.3.2 Wiener Bereich – Süd 65<br />

3.3.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 69<br />

3.3.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 82<br />

3.3.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 93<br />

3.3.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 103<br />

3.3.7 Grenzstrecke 117<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 3


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

3.4 Zusammenfassende Darstellung 120<br />

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS 122<br />

4.1 Relevante Beeinflussungen 122<br />

4.2 Wirkungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase nach Teilräumen 124<br />

4.2.1 Wiener Bereich – Nord 124<br />

4.2.2 Wiener Bereich – Süd 126<br />

4.2.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 127<br />

4.2.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 130<br />

4.2.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 133<br />

4.2.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 136<br />

4.2.7 Grenzstrecke 139<br />

4.3 Wirkungen in der Bauphase 141<br />

4.4 Wirkungen im Konfliktfall 142<br />

4.5 Zusammenfassende Darstellung 143<br />

5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG DER WIRKSAMKEIT<br />

UND RESTBELASTUNG 145<br />

5.1 Allgemeines 145<br />

5.2 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Betriebs- und Erhaltungsphase 145<br />

5.3 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauphase 145<br />

5.4 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Konfliktfall 146<br />

5.5 Zusammenfassende Beurteilung der Restbelastung 146<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG 148<br />

6.1 Schwierigkeiten 148<br />

6.2 Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen 148<br />

6.3 Beweissicherung und Kontrollen 148<br />

6.4 Zusammenfassende Beurteilung 148<br />

7 VERZEICHNISSE 152<br />

7.1 Abkürzungen 152<br />

7.2 Abbildungen 152<br />

7.3 Tabellen 155<br />

7.4 Literatur 158<br />

7.4.1 Rechtliche Grundlagen 158<br />

7.4.2 Internetquellen 158<br />

7.4.3 Weitere Quellen 159<br />

8 ANHANG 161<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 4


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

1 EINLEITUNG<br />

Das Vorhaben des Flussbaulichen Gesamtprojektes Donau östlich von Wien wird in der Einlage<br />

U.1.1 Zusammenfassende Darstellung detailliert beschrieben. Dieser Fachbeitrag konzentriert sich<br />

darauf, entsprechend den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 die erforderlichen Nachweise<br />

zu erbringen, mit denen es möglich ist, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieses<br />

Vorhabens auf das Schutzgut „Landschaft“ (§ 1 Abs. 1 Z. 1 lit. c UVP-G 2000) festzustellen und<br />

auf fachlicher Grundlage zu beschreiben und zu bewerten. Gemäß § 6 Abs. 1 UVP-G 2000 sind<br />

sowohl der Bau (sog. Bauphase) als auch der vorhabensgemäße Betrieb (sog. Betriebs- und Erhaltungsphase)<br />

zu berücksichtigen.<br />

Überblick über die relevanten Untersuchungsinhalte<br />

Für den Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr werden folgende Fragestellungen als relevant<br />

eingeschätzt:<br />

• Optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes;<br />

• Funktionelle Beeinträchtigung der Landschaft (Raumveränderung, Trennwirkung);<br />

• Flächenmäßiger Verlust von Landschaftsschutzgebieten.<br />

Abgrenzung zu anderen Schutzgütern<br />

Um Doppelbearbeitungen und Doppelbeurteilungen in mehren Schutzgütern zu vermeiden, ist es<br />

sinnvoll, bestimmte Projektwirkungen ausschließlich innerhalb eines Fachbeitrages zu untersuchen.<br />

Folgende Projektwirkungen, welche auch Auswirkungen auf das Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

haben, werden schwerpunktmäßig in anderen Schutzgütern behandelt:<br />

• Aussagen zur Vegetation werden im Fachbeitrag Pflanzen (Einlage U.7) getroffen.<br />

• Aussagen zum Artenschutz und zu Naturdenkmalen werden mit Ausnahme von landschaftsbildlich<br />

besonders relevanten Objekten im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz<br />

(Einlage U.9) behandelt.<br />

• Aussagen zur ökologischen Funktionstüchtigkeit von Lebensräumen sowie zu Schutzgebieten<br />

werden ebenfalls im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz (Einlage U.9) behandelt.<br />

• Aussagen zur landwirtschaftlichen Nutzflächen werden im Fachbeitrag Landwirtschaft<br />

(Einlage U.12) untersucht.<br />

• Aussagen zur forstwirtschaftlichen Nutzflächen werden im Fachbeitrag Forstwirtschaft<br />

(Einlage U.13) untersucht.<br />

• Aussagen zum Ortsbild werden im Fachbeitrag Kulturgüter/Ortsbild/Sachgüter (Einlage<br />

U.15) untersucht.<br />

• Aussagen zur Erholungsnutzung werden im Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr<br />

(Einlage U.18) untersucht.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 5


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

<strong>Bericht</strong>sstruktur<br />

Der <strong>Bericht</strong> beschreibt gemäß den Anforderungen von § 6 UVP-G 2000:<br />

• die Methodik der Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens (Kapitel<br />

2);<br />

• die Ist-Situation und Beeinflussungssensibilität des Raumes (Kapitel 3);<br />

• die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Kapitel 4);<br />

• die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens<br />

auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden<br />

sollen, einschließlich deren Bewertung der Wirksamkeit und der verbleibenden Restbelastung<br />

(Kapitel 5);<br />

• allfällige Schwierigkeiten, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern und Maßnahmen<br />

zur Beweissicherung (Kapitel 6).<br />

1.1 UNTERSUCHUNGSRAUM<br />

Standortgemeinden für vorliegendes Projekt sind die Bundeshauptstadt Wien, Groß-Enzersdorf,<br />

Eckartsau, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau, Engelhartstetten, Schwechat, Fischamend,<br />

Haslau-Maria Ellend, Scharndorf, Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg, Hainburg<br />

an der Donau und Wolfsthal.<br />

Neben den Standortgemeinden sind im UVP-Verfahren auch die Anrainergemeinden, welche an<br />

die Standortgemeinden angrenzen, zu beachten. Sie haben Parteienstellung im Genehmigungsverfahren,<br />

wenn sie „von wesentlichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt<br />

betroffen sein können“ (§ 19 UVP-G 2000).<br />

Prinzipiell kann bei vorliegendem Projekt davon ausgegangen werden, dass im Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

flussaufwärts des Kraftwerks Freudenau keine wesentlichen vorhabensbedingten Auswirkungen<br />

zu erwarten sind. Insbesondere aufgrund der räumlichen Ausdehnung der Stadt Wien<br />

ist auch eine Beeinflussung der südlichen, westlichen und nördlichen Nachbargemeinden Wiens<br />

nicht zu erwarten.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 6


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 1:<br />

Standortgemeinden<br />

(Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK 200)<br />

Für weitere Informationen zum Untersuchungsraum siehe Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung.<br />

1.2 GRUNDLAGEN<br />

Generell liegt in Österreich die Zuständigkeit für Gesetzgebung und Vollzug im Bereich Landschaftsschutz<br />

in der Kompetenz der Länder. Eine Ausnahme bilden die internationalen Abkommen<br />

wie z. B. die Alpenkonvention, die Ramsar Konvention oder die Berner Konvention und die naturschutzrelevanten<br />

Programme der Europäischen Kommission, die den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

betreffen. In den Bereichen Forstrecht und Wasserrecht kann das Bundesrecht ebenso aktiv in<br />

diese Landeskompetenz eingreifen.<br />

Im Fachbeitrag Landschaftsbild/Landschaftsschutz werden die Grundlagen jener Schutzgebiete<br />

und raumordnungsrechtlicher Verordnungen angeführt, welche sich auf die Landschaft beziehen.<br />

Im Unterschied zum Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz wird hier das alleinige Augenmerk auf<br />

die Aspekte des Landschaftsschutzes gelegt.<br />

1.2.1 RECHTLICHE SITUATION FÜR DAS GEBIET DES NATIONAL-<br />

PARKS DONAUAUEN<br />

Am 27. Oktober 1996 wurde zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern Niederösterreich<br />

und Wien eine Vereinbarung zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Donau-<br />

Auen unterzeichnet, womit der Nationalpark Donau-Auen offiziell eröffnet war (Vereinbarung gemäß<br />

Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung<br />

und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, 1997).<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 7


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

In den Nationalparkgesetzen der Länder Wien und Niederösterreich wird eindeutig auf die Schutzfunktion<br />

des Nationalparkes auf die Landschaft hingewiesen:<br />

Gesetz über den Nationalpark Donau-Auen (Wiener Nationalparkgesetz L490/000)<br />

§ 1 Ziele des Gesetzes<br />

3. eine ausreichende Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume von Vogelarten des Anhanges I<br />

der Vogelschutz – Richtlinie und von Zugvogelarten zu erhalten und zu fördern, einzigartige Landschaften<br />

und Biotope, insbesondere die Lebensraumtypen des Anhanges I der Fauna-Flora-<br />

Habitat – Richtlinie zu erhalten, wobei Systeme mit niedrigem Nährstoffniveau, alte gewachsene<br />

Systeme sowie Systeme mit hohem natürlichen Entwicklungspotenzial für eine lange Entwicklungsdauer<br />

vorrangigen Schutz genießen;<br />

NÖ Nationalparkgesetz (LGBl. 5505-0)<br />

§ 2 Ziele<br />

(1) Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass<br />

2. besonders eindrucksvolle und formenreiche Landschaftsbereiche in ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit<br />

und Schönheit sowie die Funktionalität und die Artenvielfalt der Ökosysteme erhalten<br />

und gefördert werden; [...]<br />

4. die für dieses Gebiet repräsentative Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensräume<br />

und die vorhandenen historisch bedeutsamen Objekte und Landschaftsteile bewahrt werden;<br />

Auch im per Bescheid erlassenen Managementplan für den Nationalpark (1999 und Folgejahre per<br />

Bescheid) werden folgende Ziele für den Landschaftsbild angeführt:<br />

Naturraummanagement<br />

Entwicklungsziele:<br />

Im Nationalpark Donauauen sollen vor allem die auentypischen Arten, Lebensgemeinschaften und<br />

Lebensräume gefördert und bewahrt werden. [...] Als Folge früherer Eingriffe entstandene oder<br />

geförderte Sonderstandorte (z.B. Heißländen, Hochwasserschutzdämme, hochwasserfreie Stillgewässer)<br />

mit hohem Naturschutzwert sollen soweit als möglich erhalten werden. [...] Für die Auen<br />

donauseits des Hochwasserschutzdammes wäre die vollständige Wiederherstellung des ursprünglichen<br />

Zustandes ein mögliches Entwicklungsziel. Eine so grundlegende Restaurierung könnte<br />

aber die Schifffahrt und den Hochwasserschutz nicht gewährleisten und erscheint auch aus ökologischer<br />

Sicht nicht unproblematisch. [...]<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 8


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

1.2.2 LANDSCHAFTSSCHUTZ IN WIEN<br />

Im Wiener Naturschutzgesetz (L480/000) finden einige Bestimmungen im Rahmen des allgemeinen<br />

Landschaftsschutzes zum Schutz der Natur außerhalb von Schutzgebieten. So ist zum Beispiel<br />

im gesamten Stadtgebiet das Abbrennen von Gehölzen, Wiesen und Schilf, das Benutzen<br />

von Kraftfahrzeugen im Grünbereich und das Aufstellen von Zelten, Wohnwägen etc. verboten. Die<br />

Kategorien von besonderen Schutzgebieten in Wien und ihr Schutzzweck kann aus Tabelle 1 ersehen<br />

werden.<br />

Kategorien<br />

Naturschutzgebiet<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Geschützter Landschaftsteil<br />

Ziel beziehungsweise Schutzzweck<br />

• Bewahrung national bedeutender Naturräume<br />

• Erhaltung eines intakten Landschaftshaushaltes, seltener oder gefährdeter<br />

Arten, besonderer Lebensgemeinschaften oder Naturgebilde<br />

beziehungsweise der ökologischen und wissenschaftlichen<br />

Bedeutung eines Gebietes<br />

• Bewahrung schöner Landschaften<br />

• Gebiete mit besonderer Landschaftsgestalt, bedeutende Kulturlandschaften<br />

oder Landschaften, die der naturnahen Erholung dienen<br />

• Bewahrung regional bedeutender Naturräume<br />

• Schutz kleinräumiger Gebiete, die die Landschaftsgestalt prägen,<br />

der naturnahen Erholung dienen, kleinklimatische, ökologische oder<br />

kulturgeschichtliche Bedeutung aufweisen und ähnliches – wie Gewässer,<br />

Feuchtbiotope oder charakteristische Geländeformen<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 1:<br />

Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Wien<br />

(Quelle: wien.gv.at)<br />

Naturdenkmäler sind Naturgebilde, die für die umgebende Landschaft von besonderem Gepräge<br />

sind oder aus wissenschaftlichen oder kulturellen Gründen besondere Bedeutung haben. Im Rahmen<br />

des Fachbeitrages Landschaftsbild werden Naturdenkmäler nur berücksichtigt, wenn sie herausragenden<br />

Einfluss auf das Landschaftsbild haben; ansonsten finden alle Naturdenkmäler in<br />

den Fachbeitrag Naturschutz Eingang.<br />

Als landschaftsbezogene Schutzkategorie der Wiener Flächenwidmung ist der Wald- und Wiesengürtel<br />

zu nennen (Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch/Bauordnung<br />

für Wien, § 4 (1) 1.). Lobau, Donauinsel und der Bereich Blaues Wasser sind im Wiener Flächenwidmungs-<br />

und Bebauungsplan als Wald- und Wiesengürtel gewidmet.<br />

1.2.3 LANDSCHAFTSSCHUTZ IN NIEDERÖSTERREICH<br />

Das Landschaftsschutzgebiet in Niederösterreich ist eine Schutzform, die der Erhaltung charakteristisch<br />

gestalteter Kulturlandschaften und eines natürlichen, gesunden Lebensraumes für den<br />

Menschen dient. Die landschaftliche Schönheit und ihre Eigenart soll im Interesse der Erholung,<br />

aber auch des Fremdenverkehrs geschützt und das äußere Erscheinungsbild sowie der Erholungswert<br />

bewahrt werden. Es gibt in Niederösterreich derzeit 28 Landschaftsschutzgebiete und<br />

diese umfassen 22,4% der Landesfläche. Dem Schutzzweck entsprechend sollen in diesen Gebie-<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 9


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

ten landschaftsästhetisch negative Einflüsse möglichst hintan gehalten werden. So bedürfen die<br />

Baulandwidmung und die Erlassung von Bebauungsplänen einer besonderen naturschutzfachlichen<br />

Begutachtung. Die Errichtung von Baulichkeiten außerhalb von Ortsgebieten, die Materialgewinnung,<br />

der Kahlhieb von Baumgruppen sowie die Vornahme von Erdbewegungen bedürfen<br />

der Bewilligung durch die Naturschutzbehörde (Quelle: www.noel.gv.at).<br />

Im Untersuchungsraum gibt es nur ein Landschaftsschutzgebiet nach NÖ Naturschutzgesetz 2000<br />

§ 8 (LGBl. 5500-0), das allerdings das gesamte Gebiet der Donauauen und weite angrenzende<br />

Agrarflächen im Projektraum (über das Gebiet des Nationalparks hinausgehend) umfasst: Das<br />

Landschaftsschutzgebiet Donau-March-Thaya-Auen (Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete<br />

§ 2 Abs. 20, LGBl. 5500/35).<br />

Kategorien<br />

Naturschutzgebiet<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />

Ziel beziehungsweise Schutzzweck<br />

Erhaltung möglichst ursprünglicher Gebiete bzw. solcher von besonderer naturwissenschaftlicher<br />

Bedeutung<br />

Erhaltung charakteristisch gestalteter Kulturlandschaften und eines natürlichen,<br />

gesunden Lebensraumes für den Menschen<br />

Erhaltung der vorhandenen Kulturlandschaft, Erhaltung von ökologischen<br />

Ausgleichsräumen und Sicherung der Erholungsfunktion<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 2:<br />

Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Niederösterreich<br />

(Quelle: www.noel.gv.at)<br />

Naturschutzgebiete dienen der Erhaltung möglichst ursprünglicher Gebiete bzw. solcher von besonderer<br />

naturwissenschaftlicher Bedeutung (z.B. Standorte seltener Pflanzen- oder Tierarten). Im<br />

Unterschied zu Landschaftsschutzgebieten sind Naturschutzgebiete meist kleinflächiger und ist<br />

hier grundsätzlich jeder Eingriff verboten. Naturschutzgebiete genießen den strengsten Schutz und<br />

dürfen nur auf den öffentlichen bzw. dafür bestimmten Wegen betreten werden. Ausnahmen vom<br />

Eingriffsverbot bestehen für die Jagd und die Fischerei; weitere Ausnahmen (z.B. Wiesennutzung)<br />

können unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Auflagen gestattet werden.<br />

Derzeit gibt es 50 Naturschutzgebiete in Niederösterreich (Quelle: www.noel.gv.at). Im Bereich der<br />

Standort- und Anrainergemeinden sind dies: Lobau – Schüttelau – Schönauer Hafen und Braunsberg<br />

– Hundsheimer Berg.<br />

Aussagen zu Naturdenkmalen sind Bestandteil des Fachbeitrages Naturschutz / Biotopschutz (Einlage<br />

U.9.1) und finden sich eben dort.<br />

Naturparke befinden sich im Untersuchungsraum keine.<br />

Die Regionalen Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland und nördliches Wiener<br />

Umland (LGBl. 8000/85-0 Stammverordnung 155/99 bzw. LGBl. 8000/86-0 Stammverordnung<br />

155/99) gelten für die Verwaltungsbezirke Korneuburg und Tulln (Nord) bzw. Baden, Bruck an der<br />

Leitha und Mödling (Süd) sowie für die Gerichtsbezirke Gänserndorf, Groß-Enzersdorf, Wolkersdorf<br />

und Klosterneuburg (Süd) bzw. Purkersdorf und Schwechat (Nord). Sie bestehen aus:<br />

• Verordnungstext<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 10


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

• Kartenteil (Anlage 1)<br />

• Liste der Eignungszonen für die Gewinnung von Sand und Kies (Anlage 2)<br />

• Liste der Eignungszonen für Naturstein, Ton und Gips (Anlage 3)<br />

• Liste der Siedlungsgrenzen (Anlage 4)<br />

Ziel der Raumordnungsprogramme ist es, funktionsfähige Räume für die Erholung, die landwirtschaftliche<br />

Produktion und eine geordnete Siedlungstätigkeit zu gewährleisten. Unter anderem<br />

werden folgende Maßnahmen gesetzt:<br />

• Kenntlichmachung von landwirtschaftlichen Vorrangzonen zur Erhaltung einer funktionsfähigen<br />

Landwirtschaft;<br />

• Kenntlichmachung von erhaltenswerten Landschaftsteilen zur Erhaltung der vorhandenen<br />

Kulturlandschaft, zur Erhaltung von ökologischen Ausgleichsräumen und zur Sicherung<br />

der Erholungsfunktion;<br />

• Ausweisung von Regionalen Grünzonen zur Gliederung des Raumes und für Zwecke<br />

der Naherholung;<br />

In den Standort- und Anrainergemeinden werden Gebiete als Erhaltenswerte Landschaftsteile und<br />

Regionale Grünzonen bezeichnet und verordnet. Die kartographische Darstellung der Erhaltenswerten<br />

Landschaftsteile und der Regionalen Grünzonen stand in analoger, jedoch nicht digitaler<br />

Form zur Verfügung.<br />

In die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurden die Regionalen Grünzonen nicht eingetragen,<br />

da die beiden Regionalen Grünzonen innerhalb des Untersuchungsgebietes – der Reisenbach<br />

bei Fischamend und der Stempfelbach bei Markthof – bereits außerhalb des Hochwasserabflussgebietes<br />

der Donau liegen. Die Erhaltenswerten Landschaftsteile wurden in die Karte Ist-<br />

Situation Talboden (Einlage U.14.2) nicht aufgenommen, da sie deckungsgleich mit den Landschaftsraumeinheiten<br />

Uferbereiche Donau und Donauauen sind – einzig mit der Einschränkung,<br />

dass sämtliche Gemeinden nördlich der Donau in den Donauauen keine Erhaltenswerten Landschaftsteile<br />

ausgewiesen haben. Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurde in den Gemeinden<br />

nördlich der Donau nur die Landschaftsraumeinheit Fadenbach als Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />

verordnet.<br />

1.2.4 WEITERE GRUNDLAGEN<br />

Folgende Inhalte werden erhoben und dargestellt:<br />

• Analyse der wesentlichen überregionalen und regionalen Planungsvorgaben und<br />

Rechtsmaterien mit Relevanz für das Landschaftsbild, (Naturschutzgesetze, regionale<br />

Raumordnungsprogramme, Stadtentwicklungsplan, Nationalparkrecht, kleinregionale Konzepte<br />

etc.)<br />

• Erhebung des Ist-Zustandes des Landschaftsbildes mittels Recherche und Befahrungen,<br />

Auswertung von Luftbildern und fotographischen Dokumentationen 1 .<br />

1<br />

Bei der fotographischen Dokumentation der Uferbereiche der Fa. Donauconsult Zottl & Erber GesmbH. ist zu beachten,<br />

dass diese im Winter bei Niedrigwasser aufgenommen wurde. Viele Uferbereiche scheinen daher stärker verlandet,<br />

als sie die meiste Zeit des Jahres über wirken.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 11


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

2 METHODIK<br />

Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />

Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />

Darstellung allgemein beschrieben.<br />

2.1 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />

2.1.1 ALLGEMEINES<br />

Aufgrund der Abgrenzung der im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes vorgesehenen<br />

Eingriffe ergibt sich, dass die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden nicht<br />

oder nur in einem verschwindenden Ausmaß berührt werden. Daher kann eine Konzentration der<br />

UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des Projektes<br />

auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt und<br />

behandelt.<br />

Im Detail umfasst der in der UVE für das Schutzgut Landschaftsbild betrachtete Untersuchungsraum<br />

den Donaustrom, die Donau-Auen und das Gebiet der Standortgemeinden bis zum übergeordneten<br />

Straßennetz der Bundesstraßen A 2 und Landesstraßen B 3 und L 4 . Über dieses Straßennetz<br />

hinaus wird noch das geschlossen bebaute Siedlungsgebiet und ein Puffergebiet von 200<br />

Metern betrachtet.<br />

Die Gründe für diese Abgrenzung des Untersuchungsraumes sind:<br />

• Der überwiegende Teil der Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes findet direkt im<br />

Donaustrom und am Donauufer statt.<br />

• Die Maßnahmen der Gewässervernetzung beziehen sich auf die den Donaustrom begleitenden<br />

Auen und sind somit zum Teil recht weit von den Ortschaften entfernt.<br />

• Der Baustellenverkehr findet innerhalb der Grenzen des definierten Untersuchungsraumes<br />

statt, ein großer Teil des Baustellenverkehrs wird außerdem mit Schiffen abgewickelt.<br />

• Die im Rahmen von Bau und Instandhaltung vorgesehenen Lagerflächen befinden sich<br />

ebenfalls innerhalb der Grenzen des Untersuchungsraumes.<br />

Der Untersuchungsraum wird in weiterer Folge in Teilräume untergliedert. Bei der karthographischen<br />

Darstellung ist zu beachten, dass die Staats- und Gemeindegrenzen gem. ÖK 50 durch pro-<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Die Autobahnen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen A) werden grundsätzlich vom Bund erhalten. Der Bund hat<br />

1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.<br />

Am 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen, die weder Autobahnen noch Schnellstraßen sind (ehemalige Bundesstraßen<br />

B), an die Bundesländer übertragen und von diesen erhalten, sind also nunmehr Landesstraßen B. Umgangssprachlich<br />

werden jedoch ausschließlich diese ehemaligen Bundesstraßen als Bundesstraßen bezeichnet.<br />

Landesstraßen werden von den Bundesländern erhalten. Sie haben die Abkürzung LH (für Landeshauptstraße) oder<br />

L.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

jektionsbedingte Verzerrungen nicht unbedingt den Teilraum- bzw. Wirkzonengrenzen entsprechen<br />

müssen. Die Staats- und Gemeindegrenzen in den beiliegenden Karten bilden die Realität jedenfalls<br />

exakter ab als die ÖK 50.<br />

2.1.2 TEILRÄUME<br />

Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden für die Beurteilung des Vorhabens vier<br />

Abschnitte festgelegt, die den Raum gliedern und als Teilräume für die UVE dienen. Die Gliederung<br />

orientiert sich an wasserbaulichen Kriterien und Verwaltungsgrenzen: Der Teilraum A „Wiener<br />

Bereich“ umfasst jenen Abschnitt, für welchen die Austrian Hydro Power sich im Zuge der<br />

Errichtung und Betreibung des Kraftwerkes Freudenau verpflichtet hat, Geschiebe zur Verhinderung<br />

einer weiteren Sohleeintiefung zuzugeben. Die Teilräume B und C „Fischamend – Wildungsmauer“<br />

und „Wildungsmauer – Marchmündung“ beziehen sich auf die freie Fließstrecke<br />

durch den Nationalpark und der Teilraum „Grenzstrecke“ umfasst den gemeinsamen Flussabschnitt<br />

mit dem Nachbarstaat Slowakei.<br />

Alle Teilräume mit Ausnahme des Teilraumes D werden im Rahmen des Fachbeitrages Landschaftsbild<br />

in einen Abschnitt nördlich und einen Abschnitt südlich der Donau unterteilt. Der Teilraum<br />

D verläuft entlang der Grenzstrecke zwischen dem österreichischen und slowakischen<br />

Staatsgebiet und bezieht sich dabei auf das österreichische Staatsgebiet rechts der Donau. Auf<br />

slowakischem Staatsgebiet werden keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt (siehe auch Einlage<br />

F.1.1 Technischer <strong>Bericht</strong>).<br />

Entlang der Grenzstrecke auf österreichischem Staatsgebiet werden die flussbaulichen Maßnahmen<br />

und die sich daraus ergebenden potentiellen Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild<br />

sorgsam betrachtet und geprüft, ob sich daraus auch potentielle Auswirkungen auf slowakisches<br />

Staatsgebiet ableiten lassen. Sollte dies der Fall sein, werden die potentiellen Auswirkungen<br />

auf slowakisches Staatsgebiet beschrieben.<br />

Abbildung 2:<br />

Teilräume (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK200)<br />

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2.1.3 UNTERSUCHUNGSRAUM<br />

Der Untersuchungsraum umfasst auf beiden Ufern den gesamten Raum zwischen Donaustrom<br />

und den nächsten übergeordneten Verkehrswegen (Bundesstraße A 4, Landesstraßen L 3014,<br />

B 9, L 3007, B 3) und wird in Siedlungsgebieten auf das geschlossene Bauland erweitert. Außerhalb<br />

dieser Zone sind infolge des Projektes aus in Punkt 2.2.1 genannten Gründen<br />

Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Landschaftsbild auszuschließen. Der Untersuchungsraum<br />

setzt sich aus unterschiedlichen Zonen auseinander.<br />

Das Umland umfasst jenes Gebiet, in dem maßgebliche potenzielle Auswirkungen des Vorhabens<br />

möglich sind. Außerhalb dieser Zone sind keine Auswirkungen des Projektes auf den Fachbeitrag<br />

Landschaftsbild zu erwarten. Sollten darüber hinaus gehende Effekte auftreten, werden diese gesondert<br />

angeführt. Der Bereich Au umfasst einen Großteil der Auwälder bis zu den Grenzen der<br />

HW 100 -Hochwasserabflussgebiete. 5 Hier finden sich vor allem Maßnahmen zur Gewässervernetzung<br />

und die Zufahrten zu den Baustellen am Strom.<br />

Die Uferzone umfasst die unmittelbaren Uferbereiche der Donau. Hier sind vor allem Uferrückbauund<br />

Gewässervernetzungsmaßnahmen vorgesehen. Im Strom selbst sind Sohloptimierungen und<br />

der Bau, Umbau und Abtrag von Buhnen, Leitwerken und Inseln vorgesehen.<br />

Uferzone und Strom bilden gemeinsam mit dem unmittelbaren Umland, zumeist also der Au, den<br />

Bezugsraum Flusslauf. Der weiträumigere Bezugsraum Talboden setzt sich aus den unterschiedlichen<br />

landschaftlichen Großstrukturen zusammen.<br />

2.1.4 GLIEDERUNG IM ZUGE DER LANDSCHAFTSRAUMANALYSE<br />

2.1.4.1 Großstrukturen<br />

Für die Analyse und Charakterisierung des Talbodens und des Flusslaufes wird der Landschaftsraum<br />

mehrfach untergliedert. Das „erweiterte Untersuchungsgebietes“ wurde nach geomorphologischen<br />

Kriterien typisiert und charakterisiert. Die Beschreibung der Großstrukturen wurde aus<br />

dem Naturschutzkonzept Niederösterreich (nur online unter www.noel.gv.at) übernommen. Das<br />

Naturschutzkonzept Niederösterreich untergliedert den Untersuchungsraum in folgende Landschaftseinheiten:<br />

• Donauauen östlich von Wien<br />

• Marchfeld<br />

• Rauchenwarther Platte<br />

• Arbesthaler Hügelland (nicht mehr unmittelbar Teil des Untersuchungsraumes)<br />

• Prellenkirchner Flur<br />

• Hainburger Berge<br />

5<br />

auf Grundlage der Hochwasser-Anschlagslinie für das HW 100 August 2002<br />

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Die nähere Beschreibung dieser Landschaftsräume erfolgt in Kap. 3.2.<br />

2.1.4.2 Kulturlandschaftstypen im Untersuchungsraum<br />

Die Einteilung des Bezugsraumes Talboden in kleinere, gesondert zu beurteilende Landschaftsraumeinheiten<br />

wurde der Kulturlandschaftsgliederung Österreichs (WRBKA et al. 2002) entnommen.<br />

Diese Kulturlandschaftsgliederung unterscheidet im Untersuchungsgebiet folgende Kulturlandschaftstypen<br />

voneinander:<br />

Abbildung 3:<br />

Kulturlandschaftsgliederung Österreichs<br />

(Quelle: Kulturlandschaftsgliederung Österreichs WRBKA et al., 2002; Ausschnitt ÖIR)<br />

Bandförmig ausgedehnte Waldlandschaften<br />

In dieser Typenreihe wurden so unterschiedliche Landschaften wie die walddominierten alpinen<br />

Talflanken und die Auwaldbänder entlang großer Flüsse aufgrund ihrer Gestaltmerkmale zusammengefasst.<br />

Im Untersuchungsraum fällt der Bereich der Donauauen unter diesen Typus.<br />

Begleitende Auwaldbänder finden wir entlang großer Flüsse in der Zone der rezenten Flussmäander,<br />

bzw. Halbmäander. Die Schotterablagerungen machen sich je nach Flussgröße durch Geländestufen,<br />

vom flussnahen Auland bis zu höheren Hochflutfeldern, bemerkbar. Eine weitere Geländestufe<br />

begrenzt den Mäandergürtel gegen die höhere Niederterrasse sowie die Auböden von<br />

den terrestrischen Böden und bildet auch die maximale Hochwasseranschlaglinie der unregulierten<br />

Flüsse. Das Feinrelief der Auen besteht aus unterschiedlich wasserführenden Altarmen, wobei<br />

Flussarme, Saumgänge, Totarme und Trockenarme unterscheidbar sind. In landschaftsökologischer<br />

Hinsicht weist diese Typenreihe die Merkmale breiter Bandkorridore mit eingelagerten linearen<br />

Störungskorridoren auf. Sowohl im Falle der Talflanken als auch der Auwälder kann zwar von<br />

einer klimaxnahen Waldmatrix gesprochen werden, die jedoch durchaus durch flächenhafte Störungsereignisse<br />

(Massenbewegungen, Überflutung,...) geprägt sein kann. Weiters ist das Auftreten<br />

von ressourcenbedingten Sonderstandorten, wie etwa Augewässern charakteristisch. Daraus er-<br />

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gibt sich der Gesamteindruck von meso- bis euhemeroben – also halbnatürliche bis menschlich<br />

stark beeinflussten Landschaften, in die naturnahe Bereiche insel- oder netzwerkartig eingebunden<br />

sind.<br />

Inselförmige Waldlandschaften<br />

Diese Typenreihe umfasst jene Waldgebiete, die im Laufe der Kulturlandschaftsentwicklung zu<br />

Inseln wurden, indem das zuvor zusammenhängende Waldland gerodet und zerstückelt worden<br />

war. Solche Vorgänge lassen sich für nahezu alle klimatisch begünstigten Regionen Österreichs<br />

nachzeichnen, namentlich für die Vorländer und Becken, also beispielsweise das Innviertel, das<br />

Weinviertel, das steirische Riedelland oder das Klagenfurter Becken. In abgeschwächter Form gilt<br />

dies auch für die Hochlagen des Wald- und Mühlviertel, wo aufgrund von Grenzlage, rauhem Klima<br />

und ertragsschwacher Böden erst relativ spät gerodet wurde und größere zusammenhängende<br />

Waldlandschaften bis heute erhalten blieben.<br />

Naturräumlich betrachtet, finden wir die Typengruppe der großen außeralpinen Waldinseln daher<br />

in standörtlich sehr unterschiedlichen Regionen. So weisen die höheren Teile des Granit- und<br />

Gneishochlandes mit typischen Verwitterungsformen, wie Felsburgen und Blockstreu, geschlossene<br />

Waldgebiete auf, ebenso wie die Ausläufer des Massives südlich der Donau, wie beispielsweise<br />

der Dunkelsteiner Wald und der Sauwald. Die größeren Waldinseln der Vorländer und randalpinen<br />

Becken liegen hauptsächlich auf höheren Geländeteilen, wie eiszeitlichen Terrassenresten und<br />

jungtertiären Verebnungen. Dies trifft z.B. für den Hausruck und den Kobernaußer Wald im westlichen<br />

Alpenvorland, für den Ernstbrunner Wald im Weinviertel, sowie für das Arbesthaler Hügelland<br />

und die Hainburger Berge zu. Der Weilharter Forst im westlichen Alpenvorland stockt hingegen<br />

bereits z.T. auf eiszeitlichen Moränen. Die Waldinseln im südlichen Wiener Becken befinden<br />

sich auf mächtigen Schwemmfächern und sind extrem trockene Standorte. Aus landschaftsökologischer<br />

Sicht kann zwar die relative Verinselung als gemeinsames Merkmal der Typenreihe bezeichnet<br />

werden, bezüglich ihrer Feinstruktur und Nutzung ergeben sich jedoch beträchtliche Unterschiede.<br />

So finden sich in den walddominierten Mittelgebirgen zwar durchaus noch Gebiete mit<br />

zwar stärker genutzten, aber standortsgemäßen Laub- und Mischwäldern (Wienerwald, Leithagebirge,...),<br />

andererseits aber auch stark verarmte Fichtenforste mit großflächiger Kahlschlagwirtschaft<br />

(Weinsberger Wald,..). Es muss daher von meso- bis polyhemeroben – also halbnatürlichen<br />

bis stark überformten Landschaften gesprochen werden. Bei den kleineren Waldinseln fällt der<br />

hohe Anteil an Bauernwäldern auf, die in Form kleinflächiger Schläge zumeist mittelwaldartig bewirtschaftet<br />

werden. Die Waldmatrix ist von zahlreichen streifigen oder blockigen Regenerationsflächen<br />

durchsetzt, so dass sich eine hohe Grenzliniendichte ergibt. Auch bei kleineren Waldinseln<br />

stehen dabei den im nördlichen Alpenvorland und im Wald- und Mühlviertel vorherrschenden naturfernen<br />

Fichtenforsten die arten- und strukturreichen Eichen-Hainbuchenwälder des Weinviertels<br />

gegenüber.<br />

Grünlandgeprägte Kulturlandschaften der außeralpinen Hügelländer, Becken und Täler<br />

Im Alpenvorland Österreichs, aber auch im Osten des Granit- und Gneishochlandes dominiert die<br />

ackerbauliche Nutzung, also der Anbau von Getreide, Mais oder Feldfutterpflanzen das Landschaftsbild.<br />

Wiesen- und Weideland ist hier in der Regel auf spezielle, nicht ackerfähige Standorte<br />

zurückgedrängt (grünlandgeprägte außeralpine Becken und Mulden). Dies ist beispielsweise<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

auf den überschwemmungsgefährdeten Böden in den Talauen der Bäche und Flüsse, aber auch<br />

an grundwassernahen oder salzhältigen Böden der Einbruchsbecken im Osten Österreichs (Wiener<br />

Becken, Seewinkel,..) der Fall. Im Untersuchungsraum werden die Offenflächen der Oberen<br />

Lobau und die Offenflächen am Donauufer zwischen Wien und Fischamend zu diesem Typus<br />

gezählt. In den Kulturlandschaften der Talböden breit entwickelter Sohlentäler, lassen sich unterscheiden:<br />

1. Talbodenbereiche, die aus breiteren Austufen bestehen, die von einer Niederterrasse abgesetzt<br />

sind, wie dies im untersten Thayatal der Fall ist, und<br />

2. nur wenig gegliederte Talböden, wie sie im steirisch-südburgenländischen Riedelland vorherrschen.<br />

Nur noch in wenigen Fällen zeigen die Bäche und Flüsse dieser Landschaften<br />

einen naturnahen Zustand mit mäandrierendem Verlauf und begleitenden Auwaldstreifen,<br />

meist wurden Regulierungsmaßnahmen getätigt. Der begleitende Wiesengürtel wird zusehends<br />

in Ackerflächen umgewandelt und damit schmäler und fragmentiert. Dies wurde<br />

durch Meliorationsmaßnahmen, wie Entwässerung und Hochwasserschutzdämme ermöglicht,<br />

andererseits durch die Aufgabe der Viehwirtschaft im Getreidebaugebiet stark beschleunigt.<br />

Bezüglich der Landschaftsstruktur lassen sich diese Regionen als meist fragmentierte, breite<br />

Bandkorridore beschreiben. Im Falle der Teichlandschaften und Hutweidekomplexe kann von großen<br />

ressourcengeprägten Inseln mit mildem Störungsregime gesprochen werden. Truppenübungsplätze<br />

sind zwar ebenfalls inselartig in die meist agrarisch genutzte Kulturlandschaft eingebettet,<br />

werden aber durch charakteristische episodische Störungsereignisse (Bodenverwundung<br />

durch Kettenfahrzeuge, Feuer) mit nachfolgender Regeneration geprägt. Insgesamt können viele<br />

dieser Landschaften als mesohemerob bis euhemerob, also mäßig bis stark anthropogen beeinflusst<br />

eingestuft werden.<br />

Kulturlandschaften mit dominantem Getreidebau<br />

In dieser Typenreihe sind jene Ackerbaugebiete zusammengefasst, in denen vorwiegend Brot- und<br />

Futtergetreide, produziert wird. Miteingeschlossen wurden Gebiete, in denen aufgrund günstiger<br />

Standortsbedingungen (Marktnähe, gute Böden,..) auch Feldgemüse und Zuckerrübe großflächig<br />

angebaut werden. Die Viehwirtschaft ist in den meisten dieser Regionen abgekommen oder beschränkt<br />

sich auf die Schweine- und Geflügelmast. Das Marchfeld und das Ackerland südlich<br />

der Donau sind Beispiele dieses Typus im Untersuchungsraum.<br />

Kulturlandschaften dieses Typs finden sich entweder in den großen Terrassen- und Beckenlandschaften<br />

des Inn-, Traun-, Mur- und Donautales, oder in den niederschlagsärmeren außeralpinen<br />

Hügelländern. So sind etwa Gebiete des nördlichen Alpenvorlandes mit dem ober- und niederösterreichischen<br />

Zentralraum, das zentrale und östliche Waldviertel, das Weinviertel, das Tullnerund<br />

das Marchfeld, das Wiener Becken und weite Teile des Nordburgenlandes in diese Typenreihe<br />

zu stellen, deren Anteil an der österreichischen Landesfläche mit etwa 14% durchaus bedeutend<br />

ist.<br />

Die außeralpinen Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau sind in erster Linie die<br />

Talweitungen entlang der Donau, die vom Eferdinger Becken, über Linzer Bucht und Machland,<br />

Tullner Feld, Korneuburger Becken bis zum ausgedehnten Wiener Becken mit dem Marchfeld rei-<br />

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chen. Aber auch die größeren Talböden an der Mur oder im oststeirisch-südburgenländischem<br />

Raum gehören dazu. Die unter Pflug stehenden Terrassen werden von Schottern aufgebaut, die<br />

nicht nur Siedlungsstandort, sondern auch wichtiger Grundwasserträger sind. Das Wiener Becken<br />

wird von Flussterrassen und großen Schwemmfächern der Donau und ihrer rechten Nebenflüsse,<br />

sowie von der March geprägt und steht durch Pfortenlandschaften mit dem größeren Pannonischen<br />

Becken in Verbindung.<br />

Weinbaudominierte Kulturlandschaften<br />

Weinbaudominierte ebene Lagen finden wir überwiegend im Bereich des Pannonischen Beckens,<br />

vor allem in der Umrahmung des Neusiedler Sees mit dem Seewinkel, sowie auf Schotterfluren<br />

des Wiener Beckens. Während der Weinbau südlich von Wien längere Tradition hat, wird er<br />

in den Ebenen des Neusiedlersee-Beckens erst seit dem zweiten Weltkrieg in größerem Stil betrieben.<br />

Als junger tektonischer Senkungsraum, der mit Grundwasser gefüllt ist, erhält der Seewinkel<br />

durch kleine Seen und temporäre "Lacken" mit meist soda- und sulfathältigem Wasser sowie<br />

durch das Vorkommen von Salzsteppen sein besonderes Gepräge. Der Weinbau bevorzugt hier<br />

die etwas höheren Aufschüttungsbereiche, Standorte also, auf denen noch in den Fünfziger Jahren<br />

große Hutweiden lagen und dem Landschaftsbild der Puszta entsprachen. Das Gebiet um<br />

Petronell wird zu diesem Typus gezählt.<br />

Kulturlandschaften mit kleinteiligen Weinbau- und Obstbaukomplexen, in denen die Riede<br />

der Weingärten nicht in Form geschlossener Lagen auftreten, sondern sind vielfach durchsetzt von<br />

anderen Nutzflächen, wie Äckern, Mähwiesen und Obstgärten. Teils ist dieses Phänomen auf die<br />

Reblauskatastrophe Ende des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen, nach der viele Weingärten<br />

einfach nicht mehr wiederbepflanzt wurden. Dies trifft vor allem auf das Wiener Umland und das<br />

Weinviertel zu. Allerdings gibt es auch Regionen, in denen Wein traditionellerweise eher für den<br />

Hausgebrauch und daher nur auf kleinsten Flächen angebaut wurde, wie dies in manchen Teilen<br />

des Südburgenlandes und der Oststeiermark der Fall ist. Nicht in jedem Fall ist die Grenze zu<br />

weinbaudominierten Kulturlandschaften scharf zu ziehen, doch kann das regelmäßige, manchmal<br />

sogar dominante Auftreten anderer Nutzflächen als wichtiges Kriterium gelten. Zu diesem Typus<br />

werden die Flächen an den Hängen der Hainburger Berge gerechnet (Pannonische Ackerbau-,<br />

Weinbau-Komplexe).<br />

Landschaftstypologisch lässt sich diese Typenreihe als Kulturlandschaften mit äußerst heterogener<br />

Nutzflächenmatrix mit regelmäßiger anthropogener Störung bezeichnen. Da sich diese Wein- und<br />

Obstbaukomplexe fast ausschließlich auf sonnseitigen Hängen befinden, kann aufgrund des günstigen<br />

Strahlungsklimas auch von deutlicher Ressourcentönung gesprochen werden. In vielen dieser<br />

Gebiete sind aus unterschiedlichsten sozioökonomischen Gründen auch Verbrachungsvorgänge<br />

durch Nutzungsaufgabe zu beobachten, so dass zusätzlich auch eine gewisse Regenerationstendenz<br />

konstatiert werden kann. Je nach Anteil von Brachflächen, alten Obstbaumbeständen und<br />

Kleinstrukturen, können diese Kulturlandschaften als mesohemerob bis euhemerob, also halbnatürlich<br />

bis stärker beeinflusst, eingestuft werden.<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Siedlungs- und Industrielandschaften<br />

Die historisch gewachsene Industrie- und Siedlungslandschaft finden wir in den alten Industrie-<br />

und Siedlungsgebieten der Vorländer und Becken und in den alpinen Industriegassen mit ihrer<br />

Nähe zu den Rohstoff- und Energiequellen. Im Untersuchungsraum zählt das Fischatal zu diesem<br />

Typus. Die "junge" Industrie- und Siedlungslandschaft wird im Untersuchungsraum in erster<br />

Linie durch Wien und Schwechat repräsentiert. Zu dieser Typenreihe gehört weiters der kleinstädtische<br />

Siedlungsraum, der überall dort, wo eine enge Verflechtung, bzw. Berührung der<br />

Ortsriede mit umgebender Kulturlandschaft stattfindet, landschaftsprägend wird, als Beispiele im<br />

Untersuchungsraum seien die Orte Orth, Eckartsau, Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg genannt.<br />

Und schließlich ist noch der großflächige Tagebau zu nennen, wie er sich zum Beispiel am<br />

Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg darstellt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 19


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Teilraumbezeichnung<br />

Wiener Bereich –<br />

Nord<br />

Wiener Bereich –<br />

Süd<br />

Fischamend -<br />

Wildungsmauer –<br />

Nord<br />

Fischamend –<br />

Wildungsmauer –<br />

Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung –<br />

Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung –<br />

Süd<br />

Grenzstrecke<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden<br />

Bezugsraum Talboden<br />

Obere Lobau<br />

Untere Lobau<br />

Groß-Enzersdorf<br />

Öllager<br />

Uferbereiche Donau<br />

Donauauen<br />

Simmering, Mannswörth<br />

Donauauen<br />

Fadenbach<br />

Marchfeld<br />

Orth, Eckartsau<br />

Donauauen<br />

Gstettenfeld<br />

Fischamend<br />

Donauauen<br />

Marchfeld<br />

Donauauen<br />

Hainburger Berge<br />

Salafeld<br />

Petronell<br />

Hanglandschaften Hainburger<br />

Berge<br />

Siedlungsraum Hainburg<br />

Pfaffenberg<br />

Donauauen<br />

Thebnerstraßl<br />

Kulturlandschaftstyp<br />

„Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />

„Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“<br />

„Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Große außeralpine Waldinseln“<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />

Getreidebau“<br />

„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />

Getreidebau“<br />

„Historisch gewachsene Industrie- und Siedlungslandschaft“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />

Getreidebau“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Große außeralpine Waldinseln“<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />

Getreidebau“<br />

“Weinbaudominierte ebene Lagen und Flachhänge“<br />

„Pannonische Ackerbau-, Weinbau-Komplexe“<br />

„Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“<br />

„Großräumige Tagbaue und Deponien“<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem<br />

Getreidebau“<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 3:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 20


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Tabelle 3 listet die ermittelten Bezugsräume des Talbodens auf. Für jede Landschaftsraumeinheit<br />

– hier als Bezugsraum Talboden bezeichnet – wurde im weiteren dessen Sensibilität und Eingriffserheblichkeit<br />

erhoben, ehe ein größerer Teilraum auf Grundlage der Bewertung der darin gelegenen<br />

Landschaftsraumeinheiten zusammenfassend beurteilt wurde.<br />

2.1.4.3 Flusslaufabschnitte<br />

Der Flusslauf wurde nach flussmorphologischen, wasserbaulichen und landschaftsästhetischen<br />

Gründen pro Teilraum in jeweils zwei bis drei Bezugsräume unterteilt, um für die Beschreibung des<br />

Ist-Zustandes und die Beurteilung der Sensibilität möglichst eindeutige, homogene Aussagen treffen<br />

zu können. Für die Bewertung der Sensibilität eines Teilraumes wurden die Sensibilitäten der<br />

einzelnen Bezugsräume wiederum aggregiert.<br />

Die Donau als „Landschaftsraum Fluss“ im Untersuchungsraum ist nachhaltig von den Regulierungs-<br />

und Hochwasserschutzmaßnahmen des 19. Jahrhunderts geprägt. Daher bietet sich ein<br />

grundsätzlich homogenes Bild, das nur im Stadtgebieten von Hainburg eindeutig unterbrochen<br />

wird. In Stadtgebieten überlagern stadthistorische und gesellschaftspolitische Aspekte die Bedeutung<br />

des rein visuellen Erscheinungsbildes einer Flusslandschaft. Der Flusslauf wird daher in<br />

Stadtgebieten als eigener Abschnitt definiert, welcher in seiner Wahrnehmung von folgenden Aspekten<br />

mitbestimmt wird:<br />

Historische Aspekte<br />

• enge Verquickung der städtebaulichen Entwicklung bzw. der Siedlungsentwicklung in Zusammenhang<br />

mit der Bedeutung des Flusses als Transportweg<br />

• gesellschaftspolitische Entwicklungen für die Bewohnerinnen und Bewohner – Privilegien,<br />

Rechte, gesellschaftliche Ständeunterschiede in Zusammenhang mit dem Transportwesen<br />

auf dem Fluss (Moment der Identifikation)<br />

• Kultur- und kunsthistorisches Erbe<br />

• Identifikation mit dem naturhistorischen Erbe der Donauauen<br />

Zeitgenössische Aspekte<br />

• Bedeutung des erhaltenen Stadt-Siedlungsbildes als Aspekt der Identifikation der Bewohnerinnen<br />

und Bewohner und für Besucherinnen und Besucher aus dem In- und Ausland<br />

• besonderes Moment der Identifikation infolge des unmittelbaren räumlichen Bezuges (Donaubrücke)<br />

• besonderes Moment der Identifikation infolge des regionalen räumlichen Bezuges (Donau<br />

als Verbindung der Großräume Wien und Bratislava)<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 21


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Tabelle 4 listet die ermittelten Bezugsräume des Flussufers auf. Für jeden Flusslaufabschnitt – hier<br />

als Bezugsraum Flussufer bezeichnet – wurde im weiteren dessen Sensibilität und Eingriffserheblichkeit<br />

erhoben, ehe ein größerer Teilraum auf Grundlage der Bewertung der darin gelegenen<br />

Flusslaufabschnitte zusammenfassend beurteilt wurde.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf<br />

Teilraumbezeichnung Bezugsraum Flussufer Stromkilometer<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Wildungsmauer – Marchmündung –<br />

Nord<br />

Donauinsel 1917,0 – 1921,0<br />

Untere Lobau 1912,5 – 1917,0<br />

Donauhäfen 1918,0 – 1921,0<br />

Schwechatmündung 1912,5 – 1918,0<br />

Schönau 1906,5 – 1912,5<br />

Orth 1900,0 – 1906,5<br />

Mühlhaufen 1893,5 – 1900,0<br />

Fischamündung 1904,5 – 1912,5<br />

Mitterhaufen 1893,5 – 1904,5<br />

Narrischer Arm 1885,5 – 1893,5<br />

Thurnhaufen 1882,0 – 1885,5<br />

Marchmündung 1880,0 – 1882,0<br />

Wildungsmauer – Rohrhaufen 1887,5 – 1893,5<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

Bad Deutsch-Altenburg 1884,5 – 1887,5<br />

Hainburg 1883,5 – 1884,5<br />

Röthelstein 1880,0 – 1883,5<br />

Grenzstrecke Grenzstrecke 1872,7 – 1880,0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 4:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf<br />

2.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR DEN FACHBEITRAG<br />

LANDSCHAFTSBILD<br />

Der „Gebrauchswert“ der Landschaft für den Menschen besteht in seiner Bedeutung für die Befriedigung<br />

materieller und geistiger Bedürfnisse (BROGGI und REITH, 1983). Der materielle Wert<br />

kann gewöhnlich in bestimmten Größen gemessen und angegeben werden. Der ästhetische Wert<br />

dagegen ist eine nicht messbare Dimension und wird durch den formalen Aufbau, die Komposition<br />

und Prägnanz der Landschaft bestimmt. Im ästhetischen Wert spielen überdies Sichtbeziehungen<br />

und besondere Phänomene wie die Symbolwirkung und lokale Identität sowie das Wissen um die<br />

Landschaft eine Rolle.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Die ideelle und emotional subjektive Beziehung des Menschen zur Landschaft besteht weiters im<br />

Wissen um die Landschaft (kultur- und naturgeschichtlich), in der Identifikation mit der räumlichen<br />

Umgebung und in der Symbolwirkung von Landschaft und Landschaftselementen.<br />

Die Erlebniswirkung einer Landschaft oder eines Landschaftsbereiches hängt alleine mit der<br />

ästhetisch wirksamen Ausstattung zusammen. Dazu zählen Geräusche, Gerüche und Eindrücke<br />

über den Tastsinn, besondere Erscheinungsformen z.B. von Wasser, Felsformationen und Vegetation.<br />

Eine bedeutende Rolle kommt der Symbolwirkung von Landschaftselementen zu, und auch<br />

das Wissen um die Landschaft ist relevant. Die Erlebniswirkung ist im Rahmen der landschaftsästhetischen<br />

Kriterien der Vielfalt, der Geschlossenheit, der Ursprünglichkeit und der Eigenart definiert<br />

und nicht durch die Infrastruktur und die Möglichkeiten der Erholungsnutzung.<br />

Die Bedeutung nichtvisuellen Landschaftserlebens untersuchten ASSEBURG et al. (1985):<br />

Wertdimensionen<br />

unwichtig<br />

etwas<br />

wichtig<br />

ziemlich<br />

wichtig<br />

sehr<br />

wichtig<br />

Geräusche<br />

(Gehörsinn) 1 2 3 4<br />

Vogelgesang<br />

Wasserrauschen<br />

andere Tierlaute<br />

Blätterrauschen<br />

Windgeräusche<br />

Abbildung 4:<br />

Beispiel für die Einstufung von Geräuschen<br />

(Quelle: ASSEBURG et al., 1985)<br />

Dass ein Radweg oder ein Spazierweg vorhanden ist und auch frequentiert wird (somit z.B. Bewegung<br />

in guter Luft möglich ist), ist kein bestimmendes Kriterium für eine Aussage zur Erlebnisqualität<br />

einer Landschaft. Es ergibt zweifellos einen deutlichen Unterschied, ob man auf einem asphaltierten<br />

Weg einem technisch gestalteten Gerinne entlang spaziert (auch bei guter Luftqualität)<br />

oder auf einem von Bäumen beschatteten Weg an einem glucksenden und plätschernden Bach.<br />

Daher kann eine – aus Sicht der Erholungsnutzung – gut ausgestattete Landschaft gleichzeitig aus<br />

landschaftsästhetischer Sicht nur eine geringe Erlebniswirkung besitzen. Nicht die vorhandenen<br />

Erholungseinrichtungen, sondern in erster Linie die Umweltqualität und die Erlebniswirkung einer<br />

Landschaft sind Voraussetzungen für die Erholungseignung.<br />

KASTNER (1988) stellt den Zusammenhang zwischen Landschaftsbild und Erlebniswirkung dar<br />

und unterscheidet:<br />

• objektive Gestaltqualitäten, die die Strukturen der Landschaft darstellen und relative einfach<br />

mess- und zählbar sind<br />

• subjektive Erlebnisqualitäten, die als individuelle subjektive Funktionen gegenüber den objektiven<br />

Gestaltqualitäten zum Tragen kommen<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Die Gestaltqualität eines Landschaftsraumes und seiner Bestandteile – ausgedrückt im Landschaftsbild<br />

– wird vom Betrachter als Erlebnisqualität erfahren. LORENZ (1973, zit. aus<br />

KASTNER, 1988) schlägt die Brücke zwischen der Erlebnisqualität intakter Landschaft und gesellschaftspolitischem<br />

und sozialem Verhalten. Er spricht von einer „ästhetischen und ethischen Verrohung<br />

des Zivilisationsmenschen“ und fragt: „Woher soll dem heranwachsenden Menschen Ehrfurcht<br />

vor irgendetwas kommen, wenn alles, was er um sich sieht, Menschenwerk – und zwar sehr<br />

billiges und hässliches Menschenwerk – ist?“. Grundlegende Arbeiten über die Erlebniswirkung<br />

von Landschaft (WÖBSE, 1981; NOHL, 1990) ergeben, dass die Qualität vor allem durch die Natürlichkeit<br />

und Vielfalt bestimmt wird. Der Erlebniswert einer Landschaft wird also durch die ästhetische<br />

Qualität bestimmt, so dass landschaftsästhetisch hochwertige Bereiche einen hohen Erlebniswert<br />

bedeuten, landschaftsästhetisch verarmte bzw. beeinträchtigte Bereiche gleichzeitig geringen<br />

Erlebniswert besitzen.<br />

Das Wirkungsgefüge der Landschaft war zu allen Zeiten einem qualitativen Landschaftswandel<br />

unterworfen. Die historische Kulturlandschaft ist durch das Eingreifen des Menschen aus der Naturlandschaft<br />

entstanden und bestand in größten Teilen Mitteleuropas bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts.<br />

Im Zuge der Entwicklung wurden alte Strukturen in der Kulturlandschaft durch neuere,<br />

modernere ersetzt. Dies ging nach und nach vor sich, es wurden nicht alle alten Strukturen gleichzeitig<br />

beseitigt. Diese Entwicklung hat in der Kulturlandschaft das Bild historisch gewachsener und<br />

verschiedenartigen Funktionszusammenhängen entstammender Glieder entstehen lassen. Material<br />

und Formen standen in Zusammenhang mit den landschaftlichen Vorgaben.<br />

Etwa ab Mitte des 20. Jahrhunderts, als der wirtschaftliche und technische Aufschwung deutlich<br />

einsetzte, veränderte sich dieser Vorgang. Während früher die Dynamik des Landschaftswandels<br />

selten so groß war, dass alle älteren Spuren verloren gingen, läuft der Veränderungsprozess<br />

heute schneller und großflächiger ab (GUNZELMANN, 1987). In der Gegenwart gehen neue Elemente<br />

und Strukturen nicht mehr in die Kulturlandschaft ein, sondern sie treten an die Stelle der<br />

alten Landschaft. Material und Form sind durch technische Zweckhaftigkeit bestimmt. Die im 20.<br />

Jahrhundert einsetzenden Prozesse bewirken, dass regionaltypische Unterschiede abgebaut werden<br />

und eine Uniformierung der Landschaft beginnt. Das funktional Stimmige (Regelquerschnitte,<br />

Hochspannungsleitungen, Autobahn, Dämme u.a.m.) sieht überall gleich aus.<br />

KRAUSE (1983) beschreibt die Grundformen des qualitativen Lebenswandels folgendermaßen:<br />

• Verarmungseffekt – die Landschaft verliert charakteristische Einzelelemente sowie ihren<br />

ehemaligen Formenreichtum.<br />

• Verfremdungseffekt – die Landschaft wird durch die Anwendung regionaluntypischer Gestaltungselemente<br />

verfremdet.<br />

• Normierungs- und Nivellierungseffekte – durch die Tendenzen zu Standardisierung von<br />

Bauformen und landschaftsgestaltenden Maßnahmen wird die Landschaft monotonisiert,<br />

normiert und nivelliert.<br />

RICCABONA (1991) bezeichnet die Symbolik als eine Art Stenogramm, das die komplexen Zusammenhänge<br />

des Lebens in einer Einheit (Sinnbild) vermittelt und ein autonomes Wertsystem<br />

darstellt. Das sinnlich Wahrnehmbare hat zudem, was seine Oberflächengestalt vermittelt, eine<br />

Bedeutung oder eine emotionale Bindung für den Betrachter, die weit über den Symbolgehalt ei-<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

nes Objektes (Funktion, Bedeutung) und die daraus resultierende emotionale Verbindung bestimmt<br />

(KASTNER, 1988).<br />

Das Landschaftsbild und auch einzelne Landschaftsbildelemente sind Träger von Symbolen. Sie<br />

können stark im Gefühl verankerte Informationen und Bedeutungsinhalte vermitteln, die über ihre<br />

optische Bedeutung hinausgehen, z.B. Gipfel für Freiheit, Baum für Widerstandskraft (RICCABO-<br />

NA, 1991). Aus Untersuchungen von NOHL (1990) und RICCABONA (1991) seien beispielhaft<br />

Symbolgehalte für weitere Landschaftselemente angeführt:<br />

• Wasser spielt im Rahmen der UVE für das flussbauliche Gesamtprojekt eine zentrale Rolle,<br />

sowohl landschaftlich (Donau als Hauptfluss im Osten Österreichs) als auch thematisch<br />

(Donau als bedeutendste Wasserstraße in Österreich) als Untersuchungsobjekt.<br />

• Wald wird mit Ruhe und Natur in Zusammenhang gebracht, mit Erholung und Romantik,<br />

aber auch mit Waldsterben, Aufforstung und Zerstörung. Seine Symbolwirkung beinhaltet<br />

das Ursprüngliche, das Geheimnisvolle.<br />

• Ein Einzelbaum verkörpert Individualität, ist Sinnbild des Lebens (Lebensbaum) und der<br />

Widerstandskraft.<br />

Das Verhältnis der Menschen zum Wasser ist tief verwurzelt und zu allen Zeiten in Religion, in<br />

Mythen und Sagen dokumentiert. In der Naturphilosophie gilt Wasser als das Urbild alles Flüssigen,<br />

als das Universelle, das noch nicht festgelegte Element (SCHWENK, 1988). In der antiken<br />

Philosophie, die das Denken und Handeln des Menschen zu den Abläufen der Natur als Ebenbild<br />

in Bezug brachte, wurde das Wasser zu einem Spiegelbild des Seins und der menschlichen Existenz<br />

im Besonderen. Die Bewegung des Wassers und die Unaufhaltsamkeit des Augenblicks entsprachen<br />

und entsprechen einander nahezu unverändert in der damaligen und bis heute fortdauernden<br />

Dichtung.<br />

Der ästhetische Wert wird auch durch den Symbolgehalt begründet und kann durch Symbolik gesteigert<br />

oder vermindert werden. Dabei können Ur-Symbole, gesellschaftliche Symbole, persönliche<br />

Symbole und andere mehr von Bedeutung sein. Neben den von der jeweiligen Werthaltung<br />

geprägten Symbolen gibt es religiöse Ur-Symbole (Licht, Feuer, Erde, Wasser) und sogenannte<br />

archetypische Symbole (fundamentale Symbole), die sich auf Fruchtbarkeit und Überleben beziehen.<br />

Weiters hängt es auch von der Werthaltung des Betrachters ab, welche Objekte mit einem mehr<br />

oder weniger starken Symbolgehalt besetzt sind. Diese Werthaltung ist im Rahmen des gesellschaftlichen<br />

Wertewandels veränderbar. Deutlich wird der gesellschaftliche Wertewandel in Zusammenhang<br />

mit der Symbolwirkung von Landschaftselementen. Während z.B. Straßen und Freileitungen<br />

noch vor wenigen Jahrzehnten als Symbol des Aufbaues und des Fortschritts gesehen<br />

wurden, sind sie mit zunehmender Breite, Nutzungsintensität und Dichte (Energiestraßen) gegenwärtig<br />

Symbol für Landschaftszerstörung und -ausbeutung (KASTNER, 1988; RICCABONA,<br />

1991). HEINRICH (1990) zeigt die deutliche Entwicklung dieses Wertewandels auf. Die Erfahrungen<br />

und Lernprozesse haben bei einem Teil der Bevölkerung zu einer erhöhten Sensibilität gegenüber<br />

Sinnproblemen und Fragen der Lebensqualität geführt – ein Prozess, der sich gegenwärtig<br />

auf gesellschaftspolitischer, sozialer und wirtschaftlicher Ebene deutlich weiterentwickelt.<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Das Erleben von Landschaft macht einen ganz wesentlichen Aspekt der Beziehung des Menschen<br />

zu seinem Lebensraum auf die örtliche Identität aus. Das Erleben von Landschaft erfolgt ausschließlich<br />

auf ästhetischem Weg, durch die Wahrnehmung der Sinne. Über die ideelle Bedeutung<br />

der Landschaft für die in ihr Lebenden führt SCHWAHN (1990) aus, dass jeder Baum, jeder Bach,<br />

jedes Haus, jede Hecke, das Klima und die Landnutzung für das Individuum eine assoziative Bedeutung<br />

besitzen, deren Summe den geographischen Heimatbegriff ausmacht. Die emotionale<br />

Beziehung zur Landschaft steht demnach in engem Zusammenhang mit Gestalt und Eigenart<br />

eines Raumes, die durch Struktur und Gestaltmerkmale definiert ist.<br />

2.2.1 DAS BEZUGSSYSTEM<br />

Das Bezugssystem für die Beurteilung ist die Flusslandschaft in der reichgegliederten, traditionell<br />

genutzten Kulturlandschaft vor der Industrialisierung der Landwirtschaft (Mitte 20. Jahrhundert), in<br />

der geomorphologische Landschaftselemente und naturnahe Vegetationsbestände und standortgerechte<br />

Vegetationselemente dominieren. Natürliche Landschaftselemente bestimmen den Charakter<br />

des Landschaftsbildes. Folgende Qualitätskriterien sind zu nennen:<br />

Vielfalt, Ursprünglichkeit, Eigenart und Geschlossenheit sind Begriffe, welche die ästhetische<br />

Qualität des Landschaftsbildes ausmachen. Sie beinhalten sowohl eine Sachdimension als auch<br />

eine Wertdimension. Die Sachdimension erfasst das Konkrete, während die Wertdimension den<br />

diesem zugemessenen (ideellen) Wert darstellt. Zur Beurteilung der landschaftsästhetischen Situation<br />

werden Merkmale (Landschaftselemente) gewählt, die geeignet sind, die ästhetischen Qualitäten<br />

der Fließgewässerlandschaft zu charakterisieren. Sie stellen gewissermaßen die Sachdimension<br />

der ästhetischen Qualität des Landschaftsbildes dar.<br />

Diese Merkmale wurden in Begehungen und Befahrungen des Flusslaufes und im Talboden sowie<br />

durch die Auswertung mehrerer Fotodokumentationen registriert. Die Ausprägung der Merkmale<br />

(Linienführung, Strömungsverhältnisse, Uferausbildung, technische Elemente, Ufervegetation,<br />

Flussdynamik, Einbindung) ergibt die Qualität der Flusslandschaft hinsichtlich Vielfalt, Ursprünglichkeit,<br />

Eigenart und Geschlossenheit.<br />

Grundlage für die Bevorzugung einer vielfältigen Landschaft ist das Bedürfnis nach Information,<br />

nach Abwechslung, nach Neuem. Landschaftliche Vielfalt besitzt eine zeitliche und räumliche<br />

Komponente. Sie ist begründet in einer Vielzahl an Erscheinungsformen des fließenden Wassers,<br />

an Teilräumen und Bildelementen, in Randeffekten und Kontrasten, in gliedernden und belebenden<br />

Strukturen unterschiedlicher Dimension. Diese sind durch die Geologie und Geomorphologie,<br />

durch naturhistorische Aspekte oder durch Vegetation bedingt.<br />

Die zeitliche Komponente liegt in der Vielfalt der Veränderungen der Bildelemente durch den jahres-<br />

und tageszeitlichen Rhythmus (Abfluss, Verfärbung, Schattenbildung etc.). Farbe, Licht und<br />

Rhythmus sind als Stimmungsträger wirksam. Andere Nutzungen werden je nach ihrem Charakter<br />

als Eingriffe wahrgenommen, wenn sie die Vielfalt der natur- und kulturbedingten Merkmale optisch<br />

aufreißen und einzelne Teilräume optisch (Material, Form, Dimension) heraustreten.<br />

Ursprünglichkeit befriedigt das Bedürfnis nach Kontinuität (über Generationen hinweg), nach<br />

Intaktheit, Freiheit (geringes Maß an Fremdbestimmung) und Selbstgestaltungskraft. Die Längsentwicklung<br />

des Lebensraumes und das fließende Wasser sind Charakteristika für die Kontinuität<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

der Fließgewässerlandschaft. Die Ursprünglichkeit des Bildes der Flusslandschaft steht in direktem<br />

Zusammenhang mit der Stärke des menschlichen Einflusses (Bauten, Freizeitnutzung, technische<br />

Nutzung, Wasserkraftnutzung). Ursprünglichkeit versteht sich auch als die Selbstgestaltungskraft<br />

der Flusslandschaft und wird durch das Merkmal der Flussdynamik ausgedrückt.<br />

Eigenart befriedigt das Bedürfnis des Menschen nach Identifikation mit der räumlichen Umgebung,<br />

nach Orientierung, nach Eigenständigkeit. Eigenart besitzen Teile einer Landschaft oder<br />

Landschaftsräume, die aufgrund einer langen Entwicklung durch die Beschaffenheit verschiedener<br />

geologischer und naturkundlicher Elemente gekennzeichnet sind und aufgrund dieser besonderen<br />

und eigenartigen Konstellation von anderen Teilen der Landschaft oder Landschaftsräumen leicht<br />

unterschieden werden können (FELLER, 1979).<br />

Für die Fließgewässerlandschaft können verschiedene Merkmale dazu beitragen: die Linienführung,<br />

das Fließverhalten bzw. die Flussdynamik, Strukturelemente im Gewässerbett, die Uferbeschaffenheit<br />

und die Ufervegetation. Die Eigenart des Landschaftsbildes ist eng verknüpft mit der<br />

Symbolwirkung von Landschaftselementen sowie mit der Bedeutung von Landschaft als Stimmungsträger.<br />

Geschlossenheit befriedigt das Bedürfnis des Menschen nach Orientierung, nach Vollständigkeit,<br />

nach Übereinstimmung (Konsens, Harmonie), nach Definiertheit, nach Erkenntnis und Verstehen<br />

der Umwelt. Das Verhältnis von Menschenwerk und Naturlandschaft (Kulturlandschaft), die Beziehung<br />

von Teilen untereinander, der Einklang von Dimensionen, Materialien, von Form und Inhalt<br />

bestimmen die Geschlossenheit eines Landschaftsbildes. In der Flusslandschaft ist das Vorhandensein<br />

der dem Lebensraum zugehörigen Merkmale, ihre Ausprägung und das fließende Wasser<br />

als Charakteristikum Ausdruck der Geschlossenheit des Landschaftsbildes. Nutzungen werden je<br />

nach ihrem Charakter als Eingriffe wahrgenommen, wenn sie die landschaftlich-naturräumlichen<br />

Vorgaben und Merkmale optisch aufreißen und die Geschlossenheit des Landschaftsbildes stören.<br />

2.2.2 DIE ANALYSE DES LANDSCHAFTSRAUMES<br />

Für die UVE wird der Landschaftsraum des Untersuchungsgebietes in zwei Arbeitsschritten analysiert:<br />

• Der weiträumigere Talboden der Donau wird charakterisiert und<br />

• der unmittelbare Flusslauf des Donaustromes wird betrachtet.<br />

Für die Talbodenanalyse der Donau östlich von Wien werden zuerst die Großstrukturen des Landschaftsraumes<br />

charakterisiert und beschrieben. Dies soll helfen, die Bedeutung des Untersuchungsgebietes<br />

innerhalb eines größeren Raumes zu veranschaulichen und die geomorphologischen<br />

Großstrukturen rund um das Untersuchungsgebiet ansprechen zu können. Diese Großstrukturen<br />

werden dann in mehrere Kulturlandschaftseinheiten untergliedert. Für jede Kulturlandschaftseinheit<br />

werden letztlich die prägenden, gliedernden und belebenden natur- und kulturbedingten<br />

Landschaftselemente identifiziert und beschrieben.<br />

Der Flusslauf der Donau wird demgegenüber noch detaillierter unter die Lupe genommen. Infolgedessen<br />

wird dafür ein noch genauerer Betrachtungsmaßstab herangezogen.<br />

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2.2.2.1 Der Bezugsraum Talboden<br />

In der Analyse des Talbodens werden die oben genannten Kriterien des Bezugssystems berücksichtig.<br />

Es werden sowohl intensive anthropogene Nutzungen, das Vorhandensein von Sichtbeziehungen<br />

und von raummarkierenden und raumdifferenzierenden Elementen wie z. B. markanten<br />

Reliefformen betrachtet und erörtert. Die Analyse des Talbodens findet vor dem Hintergrund<br />

landschaftsbezogener Schutzgebiete statt. Diese Schutzgebiete werden genannt und ausgewiesen.<br />

Die Schutzgebietskategorien unterscheiden sich auch darin, inwieweit oder unter welchen<br />

Bedingungen Bewilligungen für bauliche Maßnahmen erteilt werden oder nicht.<br />

Innerhalb des Nationalparkgebietes Donau-Auen werden beispielsweise eine Naturzone, eine Naturzone<br />

mit Managementmaßnahmen und eine Außenzone voneinander unterschieden. Die Außenzone<br />

kann geschützte historische Zonen, Fremdenverkehrs- und Verwaltungszonen und Sonderbereiche<br />

wie Wasserstraßen, künstliche Gerinne oder Äcker umfassen. Das Niederösterreichische<br />

Nationalparkgesetz 1996 i.d.g.F. (NÖ NPG 1996) hält fest, welche Regelungen für welche<br />

Zone gelten.<br />

Diese gesetzlichen Regelungen für landschaftsbezogene Schutzgebiete werden bei der Bewertung<br />

von Eingriffen in das Landschaftsbild berücksichtigt. Die Grenzen von landschaftsbezogenen<br />

Schutzgebieten müssen jedoch nicht automatisch mit einer Änderung vom Charakter eines Landschaftsraumes<br />

einhergehen. In einzelnen Fällen bleibt der Charakter eines Landschaftsraumes<br />

unverändert, gleich ob sich das betroffene Gebiet im Nationalpark Donau-Auen oder außerhalb<br />

vom Nationalpark befindet. Aus diesem Grund wird stets der Charakter eines Landschaftsraumes<br />

beschrieben, Angaben zur Ausdehnung landschaftsbezogener Schutzgebiete dienen als zusätzliche<br />

Information.<br />

Landschaftselemente des Bezugsraumes Talboden<br />

Landschaftselemente werden nach BUCHWALD (1978) als Geofaktoren in ihrer Eigenschaft als<br />

Bauelemente der Landschaft mit raumfüllenden und raumbildenden Eigenschaften bezeichnet. Sie<br />

können von natürlicher als auch künstlicher Ausprägung sein.<br />

Für die Bestandsaufnahme landschaftsökologischer und -ästhetischer Aspekte und die entsprechende<br />

Datenerfassung wurde eine Checkliste zusammengestellt, die wesentliche Merkmale zur<br />

Charakteristik eines Talbodens enthält, wie landschaftsprägende Elemente, Kriterien zur Bebauungsstruktur<br />

und zur Einbindung der Siedlungen in die Kulturlandschaft.<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Checkliste Talboden<br />

Ausprägung der Kulturlandschaft<br />

• naturgeprägt<br />

• durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt<br />

• durch forstwirtschaftliche (Monokultur-)Nutzung geprägt<br />

• durch Versiegelung geprägt<br />

Elemente in der Landschaft<br />

Landschaftsgliedernde und belebende Elemente<br />

Vegetationsstrukturen<br />

• linear (Hecken, Uferbegleitgehölz)<br />

• punktförmig (Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölz)<br />

• flächig (Waldreste)<br />

Kleinformen des Reliefs (Gelände- und Terrassenkanten, Abbrüche, Senken, Hügel)<br />

bemerkenswerte bauliche Einzelobjekte (z.B. einzelstehende Kirchen)<br />

Technisch geprägte Elemente<br />

• linear (z.B. Straßen, Autobahnen, Eisenbahn, Hochspannungsleitungen)<br />

• punktförmig (z.B. Windkraftanlagen, Silotürme)<br />

• flächenhaft (z.B. Schotterabbaue, Betriebsgelände)<br />

Bebautes Gebiet<br />

Bebauungsstruktur<br />

• geringer Versiegelungsgrad<br />

• hoher Versiegelungsgrad<br />

Einbindung in der Kulturlandschaft<br />

• Randbereiche offen<br />

• Randbereiche geschlossen<br />

• Anpassung an das Relief<br />

Bereiche mit besonderer Eigenwirkung<br />

• naturgeprägt<br />

• kulturhistorisch geprägt<br />

• nutzungs-/technisch geprägt<br />

• Markante Aussichtspunkte<br />

• Sichtbeziehungen<br />

Tabelle 5: Checkliste Talboden<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Die in der Checkliste angeführten Merkmale dienen als wesentliche Grundlage zur Bewertung, da<br />

hier bereits auf die in der Bewertung angesprochenen Kriterien eingegangen wird. So sind z.B. für<br />

die Beurteilung der „Vielfalt“ des Landschaftsbildes vor allem die den Landschaftsraum gliedernden<br />

und belebenden Elemente von Bedeutung. Im Zuge der Talbodenanalyse werden daher die<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 29


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Beschreibung der einzelnen Landschaftsräume, die Kulturlandschaftstypisierung, die Beurteilung<br />

verschiedener Nutzungsstrukturen in Bezug auf das Landschaftsbild und die Bewertung der landschaftsästhetischen<br />

Ausprägung und Qualität als wesentlicher Bearbeitungsschwerpunkt und als<br />

Module der Landschaftsanalyse und -bewertung gesehen.<br />

Kartographische Darstellung der Landschaftselemente<br />

In Anlehnung an KASTNER (1988) und GUNZELMANN (1987) wird die Bedeutung von Landschaftselementen<br />

beispielhaft angeführt und beschrieben, in welcher Form diese Landschaftselemente<br />

in die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) aufgenommen werden.<br />

Landwirtschaftliche Kulturen sind im Landschaftsbild aufgrund mehrerer Faktoren von Bedeutung.<br />

Die Art der Kultur (Grünland, Ackerland, Spezialkultur), der Wechsel der Kulturen (räumliche<br />

Anordnung, vertikale und horizontale Wirkung) sowie die Gliederung bzw. Strukturierung bestimmen<br />

die Vielfalt. Aus diesem Grund wurde für die landwirtschaftliche Nutzung in der Karte Ist-<br />

Situation Talboden (Einlage U.14.2) unterschieden in Getreide- und Gemüsefelder in orangegelber<br />

Signatur und in Wein- und Obstgärten in Lila. Die Intensität der Nutzung verweist auf die<br />

Geschlossenheit (natürlicher Kreislauf) und Ursprünglichkeit, die räumliche Anordnung auf die Eigenart<br />

des Landschaftsbildes.<br />

Waldbestände – in der Checkliste als Vegetationsstrukturen bezeichnet – werden einerseits in der<br />

Betrachtung von außen und andererseits in der räumlichen und strukturellen Erscheinung im Waldinneren<br />

für das Landschaftsbild wirksam. In der Ebene wirken Waldbestände raumbildend und<br />

raumgliedernd, im Hügelland tragen sie in einem Mosaik zur Vielfalt bei. Die Ausstattung einer<br />

Landschaft mit Wald und seine flächenmäßige Verteilung prägt die Vielfalt des Landschaftsbildes<br />

und ist auch für die Geschlossenheit des Landschaftsbildes (räumlich, inhaltlich) bestimmend. Der<br />

Verlauf des Waldrandes bestimmt wesentlich das räumliche Erscheinungsbild einer Landschaft.<br />

Eigenart und Ursprünglichkeit hängen unmittelbar mit der Baumartenmischung bzw. der Intensität<br />

der Nutzung zusammen. Die ästhetische Wirkung hängt sowohl optisch (Vorder- und Mittelgrund)<br />

als auch die anderen Sinne betreffend wesentlich von der Natürlichkeit des Bestandes ab. In der<br />

Beschreibung der einzelnen Teilräume wird daher als ein Maß für die in diesem Fall geringere Natürlichkeit<br />

des Bestandes die Dichte von Hybridpappelbeständen in den Donauauen flächendeckend<br />

betrachtet. In der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurden Waldbestände einschließlich<br />

von Flurgehölzen auf Grundlage der ÖK 50 in dunkelgrüner Farbe ausgewiesen.<br />

Flurgehölze, Baumgruppen und Hecken sind raumgliedernde und belebende Landschaftselemente<br />

und tragen zur Vielfalt des Landschaftsbildes bei. Je nach Zahl und Ausprägung können sie<br />

auch zum Aspekt der Geschlossenheit, Eigenart und Ursprünglichkeit der Kulturlandschaft beitragen.<br />

Sie tragen wesentlich zur Tiefenwirkung und Raumbildung des Landschaftsbildes bei, vor<br />

allem im Flachland.<br />

Als Schutzgebiete mit stärkerem landschaftlichen Bezug wurde das Nationalparkgebiet Donau-<br />

Auen in der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) ebenso ausgewiesen wie Landschaftsschutzgebiete<br />

in Niederösterreich und der Wald- und Wiesengürtel im Wiener Stadtgebiet (Widmungen<br />

SWW – Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel, SWWL Schutzgebiet Wald- und Wiesengürtel<br />

Landwirtschaft, SPK – Schutzgebiet Park gem. Bauordnung für Wien).<br />

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Februar 2006 Seite 30


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Reliefformen – in der Checkliste auch als Kleinformen des Reliefs bezeichnet – tragen zur Formenvielfalt<br />

des Landschaftsbildes bei und prägen dieses je nach Dimension und Ausprägung (Terrassenränder,<br />

Steilhänge, Einschnitte, Gräben). In die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage<br />

U.14.2) wurde daher die durchgehende Terrassenkante im Süden der Donau eingezeichnet und<br />

wurden einzelne markante Geländeabrisse in roter Kreissignatur gesondert hervorgehoben, wenn<br />

sie landschaftlich besonders wirksam sind.<br />

Gewässer weisen besondere optische Eigenschaften auf, wie Kontrastwirkung, bemerkenswerte<br />

Randeffekte, optische Leitlinie. Das dynamische Element Wasser steht der eher statisch erscheinenden<br />

jeweiligen Umgebung gegenüber: Die Ränder der Gewässer zeigen eine besondere Vielfalt,<br />

die umso größer ist, je ursprünglicher diese sind. Durch Kontrast und Randeffekt hebt sich das<br />

Gewässer von der Umgebung ab und bildet eine bevorzugt wahrgenommene Orientierungshilfe. In<br />

die Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wurde die Gewässersituation entsprechend der<br />

ÖK 50 ausgewiesen, auch bestehende Gewässervernetzungen wurden mit einem grünen Zwei-<br />

Richtungspfeil hervorgehoben.<br />

Verkehrswege und Straßen werden in Abhängigkeit vom Ausbaugrad und der Lage in der Landschaft<br />

als lineare, technisch geprägte Elemente visuell je nach Lage wirksam. Für die Vielfalt und<br />

Ursprünglichkeit sind sie vor allem hinsichtlich ihres linearen technischen Charakters von Bedeutung.<br />

Neben Autobahn, Schnellstraße und Brücke wurde auch der Marchfelddamm als technisches<br />

Element mit violetter Signatur in der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) ersichtlich gemacht.<br />

Freileitungen fallen als lineare, statische und technische Elemente vor allem dort auf, wo sie das<br />

Landschaftsbild queren, in der Mitte von Talräumen verlaufen und in Parallelleitungen als Energiestraßen<br />

angelegt sind.<br />

Abbau von Schotter oder anderen Materialien verändern den ursprünglichen Charakter der<br />

Landschaft. Sie wirken je nach Art bzw. Lage (Talboden, Hang) des zu gewinnenden Rohstoffes<br />

unterschiedlich im Landschaftsbild. In jedem Fall wird die vorgegebene Landschaft aufgerissen. Je<br />

nach Dimension und Lage reicht ihre Wirkung von Nutzung bis zu Ausbeute und kommt vor allem<br />

hinsichtlich der Kriterien der Ursprünglichkeit, Geschlossenheit und Eigenart zum Tragen. Als besonders<br />

landschaftsprägend wurde der Steinbruch Pfaffenberg in die Karte Ist-Situation Talboden<br />

(Einlage U.14.2) aufgenommen.<br />

Siedlungsbereiche sind für das Landschaftsbild vor allem in Bezug auf das äußere Ortsbild, d.h.<br />

in der Wahrnehmung eines Ortes von einem Standort in der Landschaft von Belange. Die Eigenart<br />

einer Landschaft wird in diesem Sinne von der Art der Bebauung mitbestimmt.<br />

Für die Kriterien der Vielfalt, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit werden die Siedlungsform, die<br />

Bebauungsstruktur, die Ausprägung der Siedlungsränder und der Übergang zur umgebenden<br />

Landschaft bestimmend. Da sich die Auswirkungen des untersuchten Projektvorhabens auf den<br />

Donaustrom und das unmittelbare Umland konzentrieren und zwischen fast allen Ortschaften und<br />

dem Donaustrom der breite Gürtel der Donauauen liegt, ist es für Wirkungsaussagen nicht von<br />

flächendeckender Bedeutung, in welcher Form die Siedlungsränder ausgeprägt sind.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 31


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

In der Karte Ist-Situation Talboden (Einlage U.14.2) wird gemäß den Landbedeckungserhebungen<br />

der AVL – Arbeitsgemeinschaft Vegetationsökologie und Landschaftsplanung OEG (Einlage<br />

F.3.2.4) unterschieden, ob die Siedlungsflächen einen geringen oder einen hohen Versiegelungsgrad<br />

aufweisen. Hoch versiegelte Flächen werden in der Karte dunkelgrau gekennzeichnet und<br />

finden sich im Untersuchungsraum mit Ausnahme der Ortszentren in den großflächigen Industriegebieten<br />

Öllager, Raffinerie Schwechat und Flughafen Wien-Schwechat.<br />

In einem feineren Maßstab als der Talboden wird der Bezugsraum Flusslauf betrachtet und analysiert.<br />

Gerade für das vorliegende Flussbauliche Gesamtprojekt bietet sich diese Vorgangsweise<br />

an, um für die unmittelbaren Auswirkungen am Flusslauf den geeigneten Beurteilungshintergrund<br />

bereit zu stellen.<br />

2.2.2.2 Der Bezugsraum Flusslauf<br />

Die Wirkung von Merkmalen eines Flusslaufes wird durch folgende Elemente bestimmt:<br />

Das fließende Wasser ist das einzige Naturraumelement in ständig dynamischer Bewegung. Eine<br />

Fließgewässerlandschaft ist damit ein vollkommen eigenständiges Element im Landschaftsbild und<br />

a priori von besonderer Eigenart. Das fließende Wasser ist das wesentlich Merkmal der Ursprünglichkeit<br />

eines Fließgewässers. Die nach den geomorphologischen Gegebenheiten ausgebildete<br />

Fließcharakteristik und das Strömungsmuster tragen zur Vielfalt bei.<br />

Uferbeschaffenheit und Strukturelemente im Gewässerbett sind je nach Ausprägung (natürlich/technisch)<br />

Aspekte der Vielfalt und Eigenart des Bildes der Fließgewässerlandschaft. Besondere<br />

Formationen (Wasserfälle, Felsbänder, große Schotterinseln) können auch die Ursprünglichkeit<br />

als bestimmendes Kriterium betreffen. In der Ausprägung als Merkmal einer naturnahen<br />

Fließgewässerlandschaft (Prallufer/Gleitufer; vielfältig strukturierte Übergänge) tragen sie zur Geschlossenheit<br />

im Sinne von Intaktheit des Fließgewässerlebensraumes bei.<br />

Die Ufervegetation ist Bestandteil der Fließgewässerlandschaft und ein Merkmal der Geschlossenheit<br />

des Landschaftsbildes. Dabei spielt nicht nur das Vorhandensein eine Rolle, sondern<br />

auch, ob der Bestand dem Lebensraum entsprechend ausgebildet ist, und weiters, ob dieser in<br />

enger Verzahnung mit dem fließenden Wasser steht.<br />

Landschaftselemente des Bezugsraumes Flusslauf<br />

Für die Bestandsaufnahme und Datenerfassung landschaftsästhetischer Aspekte wurde auch für<br />

den Bezugsraum Flusslauf eine Checkliste zusammengestellt. Diese Checkliste enthält die wesentlichen<br />

Merkmale zur Charakteristik einer Flusslandschaft. Bestandteil dieser Checkliste sind<br />

landschaftsprägende bauliche und querende Elemente, Kriterien zur Uferausbildung und Kriterien<br />

zur Vernetzung zwischen Strom und Umland.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 32


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Checkliste Flusslauf<br />

Gewässerabschnitt<br />

• nicht reguliert<br />

• streckenweise reguliert<br />

• reguliert, in weiten Bögen fließend<br />

• reguliert, geradlinig<br />

Uferausbildung<br />

Uferlinie<br />

• stark wechselnd<br />

• kleinräumig wechselnd<br />

• gleichförmig<br />

• Prall- und Gleitufer<br />

Uferstruktur<br />

• angerissene Ufer (Sand, Schotter)<br />

• unterspülte Ufer<br />

• Buchten<br />

• Sandbänke, Schotterbänke/-inseln<br />

• Geschiebeblöcke<br />

Uferneigung<br />

• flach<br />

• mittel<br />

• steil<br />

• wechselnd<br />

Bauliche Elemente<br />

Uferverbauung<br />

• Blockwurf (abschnittsweise befestigt, durchgehend befestigt)<br />

• Ufermauern<br />

• sonstige Befestigung<br />

• überwachsen (nicht sichtbar)<br />

• teilweise eingewachsen<br />

• nicht bewachsen<br />

Querwerke<br />

• Buhnenfelder<br />

• Leitwerke<br />

• Wehre<br />

Querende Elemente<br />

• Straßen- oder Bahnbrücken<br />

• Rohrbrücken<br />

• Hochspannungsleitungen<br />

• Rollfähren<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Checkliste Flusslauf<br />

Umland<br />

• Auwald<br />

• Grünland (extensiv, intensiv)<br />

• Ackerland<br />

• Siedlung/städt. Bereich<br />

• Verkehrstrassen (Bahn, Straße, Autobahn)<br />

Ökologische Einbindung der Nebenarme<br />

Gewässervernetzung<br />

• nichtvorhanden<br />

• ansatzweise vorhanden<br />

• deutlich ausgeprägt<br />

Seitenzubringer<br />

• Einmündung niveaugleich<br />

• Einmündung über Sohlrampe<br />

Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am oder im Flusslauf<br />

• naturgeprägt<br />

• kulturhistorisch geprägt<br />

• technisch geprägt<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 6:<br />

Checkliste Flusslauf<br />

Die in der Checkliste angeführten Merkmale dienen als wesentliche Grundlage zur Bewertung, da<br />

hier bereits auf die in der Bewertung angesprochenen Kriterien eingegangen wird.<br />

Kartographische Darstellung dieser Flusslaufelemente<br />

Landschaftselemente des Bezugsraumes Flusslauf können von natürlicher als auch künstlicher<br />

Ausprägung sein. In der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) werden diese Landschaftselemente<br />

dargestellt. Zum Teil sind diese Landschaftselemente direkter Bestandteil des Luftbildes<br />

der Karte, zum Teil werden sie als gesonderte Information in die Karte eingefügt.<br />

Wenn ein Gewässerabschnitt durchgehend, streckenweise oder gar nicht reguliert ist, bestimmt<br />

dies ganz wesentlich das Landschaftsbild eines Flusslaufes. Nicht regulierte Abschnitte zeichnen<br />

sich durch besondere Dynamik aus, Seitenarme können entstehen oder wieder verlanden, Schotterbänke<br />

werden vom Fluss angehäuft und Jahre später wieder abgetragen. Aus der Karte Ist-<br />

Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) lässt sich erkennen, ob ein Gewässerabschnitt geradlinig ausgeprägt<br />

ist oder in weiten Bögen fließt. Der gesamte betrachtete Donauabschnitt ist reguliert.<br />

Von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild eines Flusslaufes ist die Uferlinie. An regulierten<br />

Flussabschnitten ist sie sehr häufig gleichförmig, nur an Gleitufern kann der Fluss in der Regel<br />

durch Anschwemmen von Sedimenten eine naturnahe Uferlinie ausbilden. An flachen Ufern kann<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 34


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

sich eine dichtere Vegetation bilden. Aus dem Luftbild der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage<br />

U.14.3) lässt sich ersehen, wo sich Gleitufer mit angeschwemmten Sedimenten befinden.<br />

Die Verbauungselemente wie Blockwurf und Ufermauern oder Querwerke wie Buhnen bestimmten<br />

ebenso die Naturnähe des Flusslaufes. Wo sie durchgehend sichtbar sind, entsteht ein verfremdetes<br />

Bild, sind sie bewachsen, kann wiederum ein natürlicher Eindruck entstehen. Die Betrachtung<br />

der Uferverbauung bildet einen Schwerpunkt in der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage<br />

U.14.3). Dafür wurden zwei Grundlagen von DonauConsult herangezogen: Eine Bestandsaufnahme<br />

aller im Untersuchungsgebiet befindlichen Buhnen, Leitwerke einschließlich einer Information<br />

über Art und Dichte des Bewuchses der Uferverbauung mit Stand vom Frühjahr 2005. Und zum<br />

zweiten einer Fotodokumentation der Uferstruktur, aufgenommen bei Niederwasser zwischen Jänner<br />

und April 2005 und mit einer Dichte von zwei bis drei Fotos alle 200 m Uferlinie.<br />

Mit Hilfe dieser Information wurde die Lage, Länge und Höhe der bestehenden Buhnen und Leitwerke<br />

erhoben. In der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) wurden Buhnen und Leitwerke,<br />

welche einen halben Meter über MW ragen, gesondert eingezeichnet. Von den übrigen Buhnen<br />

und Leitwerken ist bekannt, dass sich drei von vier Buhnen in ihrer Höhe zwischen RNW und MW<br />

befinden.<br />

In einem zweiten Arbeitsschritt wurde zwischen Flussuferabschnitten entsprechend folgender Intensitäten<br />

der Uferverbauung unterschieden:<br />

1. Die Uferverbauung ist zur Gänze sichtbar<br />

2. Die Uferverbauung ist an wenigen Stellen überwachsen<br />

3. Die Uferverbauung ist zum Großteil überwachsen<br />

4. Die Uferverbauung ist vollkommen überwachsen oder der Flussuferabschnitt ist ohne Uferverbauung<br />

Querende Elemente wie Brücken und Hochspannungsleitungen teilen den Bezugsraum Flusslauf<br />

ein und erzeugen ebenso einen Eindruck der Verfremdung. In der Karte Ist-Situation Flusslauf<br />

(Einlage U.14.3) wird zwischen Rohrbrücken, Straßenbrücken und Hochspannungsleitungen unterschieden.<br />

Der Umlandbereich kann entweder aus Auwald (in der Regel natürlich oder naturnahe) oder als<br />

meist anthropogen verursachtem Grünland bestehen. Stark verfremdete Bereiche stellen Siedlungsgebiete<br />

und Verkehrsbänder dar, die direkt ans Ufer heranreichen. Die Betrachtung der Vernetzung<br />

zwischen Strom und Umland bildet einen weiteren Schwerpunkt in der Karte Ist-Situation<br />

Flusslauf (Einlage U.14.3). Dafür wurde das unmittelbare Umland des Donaustromes mit einer<br />

Breite von etwa 200 m charakterisiert und festgehalten, ob dieses Umland von einem Au- oder<br />

Hangwald, von einem lückigen Wald, von einem Acker oder Grünland oder von einem Hafen oder<br />

Gewerbegebiet geprägt wird.<br />

Die ökologische Einbindung der Nebenarme zeigt sich einerseits daran, ob eine Verbindung mit<br />

dem Hauptstrom besteht und andererseits wie diese ausgebildet ist. Niveaufreie Einbindungen mit<br />

großer Längenentwicklung entsprechen einer natürlichen Ausbildung von Nebenarmen während<br />

Sohlrampen oder Wehre die technische Prägung betonen. Die bestehenden Seitenzubringer wur-<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 35


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

den in die Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) eingezeichnet. Alle Seitenzubringer wurden<br />

auf Grundlage der Lagepläne des Generellen Projektes (Einlagen F.4.1.1 bis F.4.1.5) einheitlich<br />

eingezeichnet, gleich ob sie niveaugleich oder über eine Schwelle/Rampe an die Donau angebunden<br />

sind.<br />

Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am oder im Flusslauf können natürlich oder in besonderen<br />

Fällen kulturhistorisch (historische Stadtgebiete, Burgen etc.) oder technisch (Hafenanlagen,<br />

Industriegebiete) geprägt sein. Die kulturhistorischen Bereich mit besonderer Eigenwirkung am<br />

Flusslauf wie z.B. die Stadt Hainburg werden gesondert beschrieben.<br />

2.2.3 BEURTEILUNGSKRITERIEN SENSIBILITÄT<br />

2.2.3.1 Bezugsraum Talboden<br />

Um die Sensibilität des Bezugsraumes Talboden zu bewerten, wird der gesamte Untersuchungsraum<br />

weiter untergliedert. Die Kulturlandschafttypen nach der Kulturlandschaftsgliederung Österreichs<br />

(WRBKA et al., 2002) bilden die Grundlage für diese Unterteilung, sie werden innerhalb der<br />

definierten sieben Teilräume gesondert beurteilt.<br />

Tabelle 7 zeigt eine Übersicht über die Beurteilungskriterien für den Bezugsraum Talboden.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Talbodens<br />

Sensibilität<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

A – keine<br />

Landschaftsteil<br />

a) Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung<br />

b) Keine Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />

c) Gebiete von regionaler landschaftlicher Bedeutung<br />

d) Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />

e) Gebiete von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

f) Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzungen<br />

g) Technisch geprägte Gebiete und ausgeräumte Kulturlandschaften<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 7:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Talbodens<br />

(a)<br />

Gebiete von herausragender landschaftlicher Bedeutung sind über den Talboden<br />

hinaus gewissermaßen als Charakteristikum für diesen Raum wirksam. Diese Gebiete<br />

enthalten naturhistorische Elemente mit überregionalem Bekanntheitsgrad, markante,<br />

raummarkierende Geländeformen ziehen die Aufmerksamkeit nach sich. Grundsätzlich sind<br />

Nationalpark- und Landschaftsschutzgebiete Gebiete herausragender landschaftlicher Be-<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

deutung und werden in Bezug auf Eingriffe in die Landschaft als sehr sensibel beurteilt.<br />

Eingriffe in die Landschaft dürfen hier unter bestimmten Bedingungen nur sehr sorgsam getätigt<br />

werden bzw. müssen eine Verbesserung gegenüber der Ist-Situation bewirken. Um<br />

abschätzen zu können, ob es zu einer Verbesserung gegenüber der Ist-Situation kommt,<br />

muss jedoch der Landschaftsraum innerhalb dieser Schutzgebiete differenzierter betrachtet<br />

und charakterisiert werden. Aus diesem Grund wird in der UVE zwar die Grenze eines<br />

landschaftsbezogenen Schutzgebietes ausgewiesen, die erfasste Sensibilität hingegen bezieht<br />

sich nicht auf dieses Schutzgebiet, sondern auf eine differenziertere Betrachtung innerhalb<br />

dieses Schutzgebietes.<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

(g)<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich in das Formenspiel der Landschaft<br />

ein.<br />

Gebiete von regionaler landschaftlicher Bedeutung bieten dem Talboden Orientierungs-<br />

und Identifikationsmerkmale. Seltene, originelle und unverwechselbare Landschaftsformen<br />

und in diesem Sinn raumdifferenzierende Gestaltelemente stärken die „Identität<br />

eines Gebietes“. Diese Gebiete enthalten naturhistorische Elemente mit regionalem<br />

Bekanntheitsgrad.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich nur teilweise in das Formenspiel<br />

der Landschaft ein.<br />

Gebiete von lokaler landschaftlicher Bedeutung spielen in der unmittelbaren und<br />

näheren Umgebung eine Rolle der räumlichen Identifikation. Naturhistorische Elemente<br />

sind dabei von untergeordneter – lokaler – Bedeutung.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente stören das Formenspiel der Landschaft.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente dominieren und überprägen das Formenspiel<br />

der Landschaft. Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Landschaft schafft<br />

große, einheitliche Strukturen, welche dafür sorgen, dass die Landschaft eintönig und ausgeräumt<br />

wirkt.<br />

Markante Sichtbeziehungen wie ausgeprägte Sichtachsen, eine sektorale Rundsicht von stark<br />

frequentierten Aussichtspunkten oder eine besondere Fernsicht mit Bezug zur Donau – alle mit<br />

einem Radius von 1000 m – bestärken die landschaftliche Bedeutung einer Landschaftsraumeinheit.<br />

Markante Sichtbeziehungen ermöglichen eine sehr gute Orientierung im Raum und stellen<br />

Bezüge zu anderen Landschaftseinheiten her.<br />

Allgemeine Sichtbeziehungen zur Donau und dem Donautal, eine sektorale Rundsicht von kaum<br />

frequentierten Stellen oder eine besondere Blickbeziehung zwischen Donau und dem unmittelbaren<br />

Ufer-Umland können zum Teil zwar ausgewiesen werden, sind jedoch nicht von derselben<br />

Bedeutung wie die oben genannten markanten Sichtbeziehungen. Sie dienen der weiteren Beschreibung<br />

eines Gebietes.<br />

Die Sensibilität jeder Landschaftsraumeinheit innerhalb eines Teilraumes wird erhoben, indem<br />

zuerst die Kriterien der landschaftlichen Bedeutung untersucht und dann die Prägung durch intensive<br />

anthropogene Nutzung beurteilt wird. Wenn die Kriterien der landschaftlichen Bedeutung zu<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 37


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

einer anderen Sensibilität führen als dies die Prägung durch intensive anthropogene Nutzung tut,<br />

dann wird der Durchschnitt dieser Sensibilitätsbeurteilungen herangezogen. Ist dieser Durchschnittswert<br />

nicht klar zu einer der vier Klassifizierungen zuordenbar, wird die höhere Sensibilitätsklassifizierung<br />

als Ergebniswert genommen. Auf diese Weise wird im Sinne des Schutzgutes<br />

strenger beurteilt.<br />

2.2.3.2 Bezugsraum Flusslauf<br />

Die Bezugsräume für die Bewertung der Sensibilität des Landschaftsraumes Flusslauf bilden innerhalb<br />

der Teilräume die definierten Flusslaufabschnitte. Tabelle 8 zeigt eine Übersicht über die<br />

Beurteilungskriterien für den Bezugsraum Flusslauf.<br />

Sensibilität<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

A – keine<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Flusslaufes<br />

Landschaftsteil<br />

a) Landschaftsästhetisch hochwertige Ufer-/Umlandstruktur<br />

b) Keine Eingriffe durch technischen Strukturen<br />

c) Landschaftsästhetisch gering beeinträchtige Ufer-/Umlandstruktur<br />

d) Geringe Eingriffe durch technische Strukturen<br />

e) Landschaftsästhetisch stark beeinträchtige Ufer-/Umlandstruktur<br />

f) Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen<br />

g) Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer-/Umlandstruktur<br />

h) Starke Eingriffe durch technische Strukturen<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 8:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des Flusslaufes<br />

(a)<br />

(b)<br />

Die Ausprägung der Merkmale ist überwiegend naturnah mit einem hohen Maß an<br />

Vielfalt, Eigenart, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit. Die Selbstgestaltungskraft<br />

des Flusses ist sehr gut erkennbar, die Flussdynamik deutlich ausgeprägt. Uferausbildung:<br />

Die Uferlinie wechselt stark, Buchten, angerissene Ufer sowie Sandbänke, Schotterbänke<br />

und Schotterinseln sind vorhanden. Auch Prall- und Gleitufer sind erkennbar, die Uferneigung<br />

wechselt immer wieder. Ufervegetation: Ab Mittelwasser ist ein Ufergehölz erkennbar,<br />

Auwald bildet die Ufervegetation, eine alters- und höhenmäßige Schichtung ist vorhanden.<br />

Umland: Auwald oder Hangwald begleitet den Strom, die ökologische Einbindung/Vernetzung<br />

des Umlandes mit dem Strom ist deutlich erkennbar, Seitenzubringer<br />

münden niveaugleich in den Strom ein.<br />

Die Landschaft ist vom Menschen großtechnisch scheinbar kaum beeinflusst. Verbauungselemente:<br />

Keine Buhnen, keine oder eine vollkommen überwachsene Uferverbauung.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 38


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

(c)<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

(g)<br />

(h)<br />

Die Ausprägung der Merkmale ist in weiten Teilen naturnah mit einem mittleren Maß<br />

an Vielfalt, Eigenart, Ursprünglichkeit und Geschlossenheit. Uferausbildung: Es besteht<br />

keine vielfältige Uferausbildung mehr, die Uferneigung bleibt über weite Strecken<br />

gleich. Ufervegetation: Das Ufergehölz setzt erst ab der Böschungsoberkante an. Wälder<br />

oder Waldreste bilden die Ufervegetation, eine alters- und höhenmäßige Schichtung ist<br />

durch den Unterschied zwischen Ufergehölz und den begleitenden Wäldern noch erkennbar.<br />

Umland: Wälder begleiten den Strom, die ökologische Einbindung/Vernetzung des Umlandes<br />

mit dem Strom ist jedoch nur mehr ansatzweise erkennbar, Seitenzubringer münden<br />

nicht niveaugleich in den Strom ein.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente fügen sich weitgehend in das Formenspiel<br />

der Flusslandschaft ein. Verbauungselemente: Eine Uferverbauung wie Steinwurf, Blocksatz<br />

oder eine sonstige Befestigung besteht, ist aber zum Großteil überwachsen und daher<br />

nur an wenigen Stellen sichtbar. Nur wenige Buhnen, von denen der Großteil nur unter MW<br />

sichtbar ist.<br />

Die Flusslandschaft zeigt immer mehr Merkmale der Gleichförmigkeit, Verarmung<br />

und Verfremdung. Uferausbildung: Stets gleichbleibende Uferneigung und Uferlinie. Ufervegetation:<br />

Es gibt kein Ufergehölz wie Röhricht, Hochstauden mehr. Die Ufervegetation ist<br />

ein- bis mehrreihig, oft auch lückig. Eine alters- und höhenmäßige Schichtung gibt es nicht<br />

mehr. Umland: Durch die lückige Ufervegetation sind immer wieder Grünlandgebiete, Äcker<br />

oder kleinere Siedlungen zu erkennen. Mit dem Strom ist das Umland nicht mehr ökologisch<br />

eingebunden/vernetzt.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente stören das Formenspiel der Flusslandschaft.<br />

Verbauungselemente: Eine Uferverbauung ist nur mehr an wenigen Stellen überwachsen<br />

und ist zum Großteil offen sichtbar. Mehrere Buhnen, von denen einige auch bei einem höheren<br />

Wasserstand von MW sichtbar sind.<br />

Landschaftsfremde Stoffe, Formen, Dimensionen und Anordnungen bestimmen das<br />

Bild. Uferausbildung: Stets gleichbleibende Uferneigung und Uferlinie. Ufervegetation: Keine.<br />

Umland: Städtische Gebiete, Bahntrassen oder befestigte Verkehrsstraßen grenzen an<br />

den Strom an.<br />

Menschlich gestaltete Strukturelemente dominieren und überprägen das Formenspiel<br />

der Flusslandschaft. Verbauungselemente: Die Uferverbauung ist zur Gänze sichtbar,<br />

in städtischen Gebieten ist eine Ufermauer vorhanden. Eine große Anzahl an Buhnen,<br />

welche vereinzelt auch bei dem hohen Wasserstand von 50 cm über MW sichtbar sind und<br />

dominant wirken.<br />

Bereiche mit besonderer Eigenwirkung am Flusslauf wie die historische Altstadt von Hainburg<br />

werden im Text gesondert beschrieben. Da solche historische Stätten und Ensembles den Flusslauf<br />

dominieren und prägen, tritt in diesen Flusslaufabschnitten die oben beschriebene Charakterisierung<br />

des Flusslaufes in den Hintergrund.<br />

Die Sensibilität jeder Landschaftsraumeinheit innerhalb eines Teilraumes wird erhoben, indem<br />

zuerst die Vernetzung zwischen Strom und Umland untersucht und dann die Uferverbauung und<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 39


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

das Erscheinungsbild und die Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken beurteilt wird. Die einzelnen Elemente<br />

der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) lassen sich in dieser Weise entweder der<br />

Vernetzung zwischen Strom und Umland – in der Tabelle 8 als Ufer-/Umlandstruktur bezeichnet –<br />

oder der Uferverbauung und dem Erscheinungsbild und der Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken – in<br />

der Tabelle 8 als Eingriffe durch technische Strukturen bezeichnet – zuordnen. Weitere in der Karte<br />

Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) angeführte technischen Eingriffe fließen ebenfalls in die<br />

Sensibilitätsbewertung infolge der Eingriffe durch technische Strukturen ein.<br />

Wenn die Kriterien der Vernetzung zwischen Strom und Umland zu einer anderen Sensibilität führen<br />

als dies die Eingriffe durch technische Strukturen tun, dann wird der Durchschnitt dieser Sensibilitätsbeurteilungen<br />

herangezogen. Ist dieser Durchschnittswert nicht klar zu einer der vier Klassifizierungen<br />

zuordenbar, wird die höhere Sensibilitätsklassifizierung als Ergebniswert genommen.<br />

Auf diese Weise wird im Sinne des Schutzgutes strenger beurteilt.<br />

2.2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT<br />

Zur Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes ist es notwendig, sich intensiv mit dem<br />

Landschaftsraum auseinander zusetzen – die Art des baulichen Eingriffes wird nur am Rande mitbedacht.<br />

Bei der Beurteilung der Wirkungsintensität steht hingegen der bauliche Eingriff selbst im Mittelpunkt<br />

der Untersuchung. Genauer gesagt: Es wird überlegt, wie sich der baulichen Eingriff auf die<br />

umgebende Landschaft auswirken könnte. Und das erfordert eben eine vertiefte Beschäftigung mit<br />

dem baulichen Eingriff!<br />

Da praktisch alle landschaftsprägenden baulichen Eingriffe am Donaustrom und dem unmittelbaren<br />

Umland getätigt werden, reicht es aus, diese landschaftsprägenden Eingriffe in jene Karte aufzunehmen,<br />

welche sich auf genau dieses Gebiet konzentriert. Für den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

wird daher zur Beurteilung der Auswirkungen eine gesonderte Karte erstellt und als Karte Auswirkungen<br />

(Einlage U.14.4) bezeichnet.<br />

Sollten wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung außerhalb dieses Blattschnittes<br />

liegen, sind sie der Übersichtskarte des Generellen Projektes (Einlage F.3.1) zu entnehmen. Außerhalb<br />

dieses Blattschnittes, welcher sich zumeist an beiden Ufern der Donau auf etwa 500 m<br />

erstreckt, werden ausschließlich wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung gesetzt.<br />

Diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässervernetzung beeinträchtigen in ihrer Funktion<br />

und Beschaffenheit das Landschaftsbild der Umgebung nicht. Dementsprechend konzentriert sich<br />

die Beurteilung der baulichen Eingriffe auf den Flusslauf.<br />

Bei mastenartigen Eingriffen wie Windenergieanlagen und Hochspannungsleitungen werden hin<br />

und wieder die vom baulichen Eingriff visuell betroffenen Gebiete ermittelt. Beim Flussbaulichen<br />

Gesamtprojekt werden jedoch erstens keine baulichen Eingriffe mit großen vertikalen – und erst<br />

recht nicht mastenartigen Formen getätigt. Zweitens werden die baulichen Eingriffe, welche nicht<br />

die Gewässervernetzung, die Sohlstabilisierung oder den Uferrückbau zum Ziel haben, praktisch<br />

ausschließlich dort getätigt, wo technische Eingriffe wie Buhnen schon bestehen. Und drittens<br />

wurden markante Sichtbeziehungen bereits bei der Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes<br />

berücksichtigt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Aus diesen Gründen ist es nicht zielführend, für die nicht-mastenartigen baulichen Eingriffe des<br />

Flussbaulichen Gesamtprojektes eine Sichtraumanalyse zu machen. Zur Erinnerung: Markante<br />

Sichtbeziehungen wurden ohnedies bei der Beurteilung der Sensibilität der Landschaftsräume berücksichtigt.<br />

Zur Visualisierung der baulichen Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurde in der Karte<br />

Auswirkungen (Einlage U.14.4) ein Orthofoto der via donau – Österreichische Wasserstraßen-<br />

Gesellschaft m.b.H. (Niederwasserbefliegung 2003) abgebildet und die baulichen Eingriffe darauf<br />

eingezeichnet. Grün markierte Buhnen werden komplett abgetragen, hellgrün markierte Buhnen<br />

werden abgesenkt und rot markierte Buhnen werden neu errichtet. Die Neuerrichtung von Buhnen<br />

– und dies veranschaulicht die Karte ebenfalls – kann auch eine Verlängerung bestehender Buhnen<br />

sein.<br />

Sämtliche bauliche Eingriffe werden in dieser Karte veranschaulicht, die Beurteilung der einzelnen<br />

Landschaftsraumeinheiten ist somit nachvollziehbar. Gerade auch, da am Donaustrom – und somit<br />

in ein und demselben Gebiet – bauliche Eingriffe von derselben Beschaffenheit wie die geplanten<br />

baulichen Eingriffe sind, erfüllen bildhafte Darstellungen hier nicht mehr die Aufgabe, sich bestimmte<br />

bauliche Eingriffe in einem bestimmten Landschaftsraum zu vergegenwärtigen. Überdies<br />

wird dieser Landschaftsraum mit den bestehenden baulichen Eingriffen ausführlich charakterisiert<br />

und mit Hilfe von zahlreichen Fotos visualisiert. Um das zukünftige Landschaftsbild zu beurteilen,<br />

werden in diesem Sinne die baulichen Eingriffe charakterisiert und mit einem Luftbild zusammengeführt,<br />

weitere Visualisierungen brauchen dafür nicht herangezogen werden.<br />

2.2.4.1 Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Mögliche Wirkungen eines flussbaulichen Vorhabens wurden identifiziert und werden nach ihrer<br />

Intensität bewertet. In der Betriebs- und Erhaltungsphase werden ausschließlich langfristige Wirkungen<br />

des Projektes auf die Schutzgüter des Fachbeitrages berücksichtigt. Tabelle 9 zeigt eine<br />

Übersicht über die Beurteilungskriterien für die Betriebs- und Erhaltungsphase. Die Begriffe Ursprünglichkeit,<br />

Eigenart und Vielfalt wurden im Kapitel 2.2.1 eingehend erörtert.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 41


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wirkungsintensität Projektwirkung<br />

a) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert<br />

4 – hoch<br />

b) Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft<br />

c) Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert<br />

d) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert<br />

3 – mittel<br />

e) Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft<br />

f) Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert<br />

g) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert<br />

2 – keine bis gering<br />

h) Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft<br />

i) Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert<br />

1 – Verbesserung j) Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 9:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebsund<br />

Erhaltungsphase<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert. Eine Landschaft ist<br />

um so ursprünglicher, je weniger sie menschlichen Einfluss erkennen lässt. Der Grad der<br />

Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert, wenn große Flächen versiegelt o-<br />

der bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen wie z.B. allmähliche<br />

Übergänge zwischen Wald und Wiese, Wald und Wasser, Wiese und Wasser werden in ihrer<br />

Ausdehnung stark vermindert. Im Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes<br />

stark vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft. Höhe und<br />

Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-Zustandes der<br />

Umgebung stark. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die Bepflanzung<br />

der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-Zustandes<br />

der Umgebung stark. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />

Zustand der Umgebung stark exponiert oder die Lage im Raum durchbricht landschaftliche<br />

Leitlinien.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert. Oberflächenformen, Gewässerformen,<br />

Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten werden in ihrer<br />

Vielfalt stark gemindert. Die Vielfalt von Oberflächenformen umfasst Gelände- und Terrassenkanten,<br />

Abbrüche, Senken und Hügeln. Die Vielfalt von Vegetationsstrukturen umfasst<br />

Hecken, Uferbegleitgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölze und Waldreste. Im<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 42


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Flusslauf werden Uferlinie (Prall- und Gleitufer, stark wechselnd, kleinräumig wechselnd,<br />

gleichförmig), Uferstruktur (angerissene oder unterspülte Ufer, Buchten, Sand- oder Schotterbänke<br />

und Geschiebeblöcke) und Uferneigung (flach, mittel, steil) in ihrer Vielfalt stark<br />

gemindert.<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

(g)<br />

(h)<br />

(i)<br />

(j)<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert. Der<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert, wenn mehrere<br />

Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen<br />

werden in ihrer Ausdehnung in mittlerem Maße vermindert. Im Flusslauf wird die<br />

Selbstgestaltungskraft des Stromes in mittlerem Maße vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft.<br />

Höhe und Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-<br />

Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die<br />

Bepflanzung der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-<br />

Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />

Zustand der Umgebung exponiert und die Lage im Raum durchbricht landschaftliche Leitlinien<br />

an einigen Stellen.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert. Oberflächenformen,<br />

Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />

werden in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />

und Uferneigung in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert.<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert. Der<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert, wenn nur<br />

wenige oder keine Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher<br />

Strukturen werden in ihrer Ausdehnung kaum oder gar nicht vermindert. Im<br />

Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes nicht oder gering vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft.<br />

Höhe und Masse der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa den Größenverhältnissen des<br />

Ist-Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und<br />

die Bepflanzung der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa der Art und Beschaffenheit<br />

des Ist-Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied<br />

zum Ist-Zustand der Umgebung wenig oder gar nicht exponiert, die Lage im Raum durchbricht<br />

keine landschaftlichen Leitlinien.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert. Oberflächenformen,<br />

Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />

werden in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />

und Uferneigung in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert.<br />

Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht.<br />

Werden bestehende technische Bauten wie Uferbefestigungen, Traversen, Buhnen oder<br />

Leitwerke abgetragen und ihre Flächen renaturiert, so wird der Grad der Ursprünglichkeit<br />

dieses Landschaftsraumes erhöht. Auch Maßnahmen der Gewässervernetzung erhöhen<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

den Grad der Ursprünglichkeit und die Vielfalt an Landschaftselementen in betroffenen<br />

Landschaftsräumen.<br />

Um bauliche Eingriffe in Bezug zur Ursprünglichkeit der Donaulandschaft zu stellen, werden<br />

demnach die während der Bauphase durch das Projektvorhaben hervorgerufenen Änderungen der<br />

Versiegelung/Verbauung und Änderungen der Übergänge landschaftlicher Strukturen betrachtet.<br />

Auch Änderungen der Selbstgestaltungskraft des Flusses werden untersucht. Mit Bezug auf Auswirkungen<br />

auf den Fachbeitrag Landschaftsbild konzentrieren sich diese Untersuchungen jedoch<br />

auf jene Selbstgestaltungskraft des Flusses, welche am Ufer oder in die umgebende Landschaft<br />

hinein wirksam wird oder im Sinne einer Dynamisierung des Abflussgeschehens durch beispielsweise<br />

eine Gewässervernetzung vom Ufer aus sichtbar wird.<br />

In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) weisen jene Elemente, welche unter der Überschrift<br />

‚Optische Störwirkung’ angeführt werden, auf die Versiegelung und/oder Verbauung hin. Die unter<br />

der Überschrift ‚Trennwirkung’ genannten Elemente geben Aufschluss darüber, wo bauliche Eingriffe<br />

Übergänge landschaftlicher Strukturen in ihrer Fläche vermindern könnten. Für Auswirkungen<br />

auf die Betriebs- und Erhaltungsphase sind jene Elemente mit der Bezeichnung ‚Betriebsphase’<br />

von Bedeutung. Alle Elemente, welche unter der Überschrift ‚Optische Verbesserung’ zusammengefasst<br />

sind, wirken auf die Selbstgestaltungskraft des Flusses positiv ein.<br />

Um bauliche Eingriffe der Eigenart einer Landschaft gegenüberzustellen, wird die Dimension, die<br />

Art und Beschaffenheit sowie der Standort der baulichen Eingriffe betrachtet. In einem zweiten<br />

Schritt können Aussagen getroffen werden, ob bauliche Eingriffe dem Ist-Zustand der Umgebung<br />

entsprechen oder widersprechen. Sind die baulichen Eingriffe größer oder kleiner als vertikale oder<br />

horizontale bestehende Strukturen, sind sie weit exponierter als gegenwärtige ähnliche Strukturen<br />

oder durchbrechen sie landschaftliche Leitlinien?<br />

In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) lassen sich aus alle jenen Elementen, welche unter<br />

der Überschrift ‚Optische Störwirkung’ aufgelistet werden, Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf<br />

die Eigenart der Donaulandschaft gewinnen. Dieselben Elemente lassen auch auf eine geänderte<br />

Vielfalt an Ufer- und Vegetationsstrukturen schließen. Andere Oberflächenformen als Uferstrukturen<br />

sind bei den Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes von untergeordneter Bedeutung.<br />

2.2.4.2 Bauphase<br />

In der Bauphase werden die vorübergehenden, temporären Wirkungen durch Baustellen oder Zufahrtswege<br />

des Projektes auf die Schutzgüter des Fachbeitrages berücksichtigt. Diese Wirkungen<br />

führen zu keiner nachhaltigen Landschaftsveränderung, als Bezugsraum und -zeitpunkt wurde<br />

ebenfalls der Ist-Zustand des umgebenden Landschaftsraumes genommen. Tabelle 10 zeigt eine<br />

Übersicht über die Beurteilungskriterien für die Bauphase.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 44


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Wirkungsintensität<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />

Projektwirkung<br />

a) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert<br />

4 – hoch<br />

b) Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft<br />

c) Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert<br />

d) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert<br />

3 – mittel<br />

e) Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der<br />

Landschaft<br />

f) Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert<br />

g) Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert<br />

2 – keine bis gering<br />

h) Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der<br />

Landschaft<br />

i) Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert<br />

1 – Verbesserung In der Bauphase auszuschließen<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 10:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert. Eine Landschaft ist<br />

um so ursprünglicher, je weniger sie menschlichen Einfluss erkennen lässt. Der Grad der<br />

Ursprünglichkeit einer Landschaft wird stark vermindert, wenn große Flächen versiegelt o-<br />

der bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen wie z.B. allmähliche<br />

Übergänge zwischen Wald und Wiese, Wald und Wasser, Wiese und Wasser werden in ihrer<br />

Ausdehnung stark vermindert. Im Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes<br />

stark vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen stark der Eigenart der Landschaft. Höhe und<br />

Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-Zustandes der<br />

Umgebung stark. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die Bepflanzung<br />

der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-Zustandes<br />

der Umgebung stark. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />

Zustand der Umgebung stark exponiert oder die Lage im Raum durchbricht landschaftliche<br />

Leitlinien.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird stark vermindert. Oberflächenformen, Gewässerformen,<br />

Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten werden in ihrer<br />

Vielfalt stark gemindert. Die Vielfalt von Oberflächenformen umfasst Gelände- und Terrassenkanten,<br />

Abbrüche, Senken und Hügeln. Die Vielfalt von Vegetationsstrukturen umfasst<br />

Hecken, Uferbegleitgehölze, Einzelbäume, Baumgruppen, Flurgehölze und Waldreste. Im<br />

Flusslauf werden Uferlinie (Prall- und Gleitufer, stark wechselnd, kleinräumig wechselnd,<br />

gleichförmig), Uferstruktur (angerissene oder unterspülte Ufer, Buchten, Sand- oder Schot-<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 45


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terbänke und Geschiebeblöcke) und Uferneigung (flach, mittel, steil) in ihrer Vielfalt stark<br />

gemindert.<br />

(d)<br />

(e)<br />

(f)<br />

(g)<br />

(h)<br />

(i)<br />

(j)<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert. Der<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird in mittlerem Maße vermindert, wenn mehrere<br />

Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher Strukturen<br />

werden in ihrer Ausdehnung in mittlerem Maße vermindert. Im Flusslauf wird die<br />

Selbstgestaltungskraft des Stromes in mittlerem Maße vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen in mittlerem Maße der Eigenart der Landschaft.<br />

Höhe und Masse der baulichen Eingriffe übertreffen die Größenverhältnissen des Ist-<br />

Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und die<br />

Bepflanzung der baulichen Eingriffe widersprechen der Art und Beschaffenheit des Ist-<br />

Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied zum Ist-<br />

Zustand der Umgebung exponiert und die Lage im Raum durchbricht landschaftliche Leitlinien<br />

an einigen Stellen.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird in mittlerem Maße vermindert. Oberflächenformen,<br />

Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />

werden in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />

und Uferneigung in ihrer Vielfalt in mittlerem Maße gemindert.<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert. Der<br />

Grad der Ursprünglichkeit einer Landschaft wird nicht oder gering vermindert, wenn nur<br />

wenige oder keine Flächen versiegelt oder bebaut werden. „Weiche“ Übergänge landschaftlicher<br />

Strukturen werden in ihrer Ausdehnung kaum oder gar nicht vermindert. Im<br />

Flusslauf wird die Selbstgestaltungskraft des Stromes nicht oder gering vermindert.<br />

Bauliche Maßnahmen widersprechen nicht oder gering der Eigenart der Landschaft.<br />

Höhe und Masse der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa den Größenverhältnissen des<br />

Ist-Zustandes der Umgebung. Die Konstruktion, das Material, die Farbe, das Muster und<br />

die Bepflanzung der baulichen Eingriffe entsprechen in etwa der Art und Beschaffenheit<br />

des Ist-Zustandes der Umgebung. Der Standort der baulichen Eingriffe ist im Unterschied<br />

zum Ist-Zustand der Umgebung wenig oder gar nicht exponiert, die Lage im Raum durchbricht<br />

keine landschaftlichen Leitlinien.<br />

Vielfalt an Landschaftselementen wird nicht oder gering vermindert. Oberflächenformen,<br />

Gewässerformen, Vegetationsstrukturen, Nutzungsarten und Erschließungsarten<br />

werden in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert. Im Flusslauf werden Uferlinie, Uferstruktur<br />

und Uferneigung in ihrer Vielfalt nicht oder nur gering gemindert.<br />

Grad der Ursprünglichkeit oder die Vielfalt an Landschaftselementen wird erhöht.<br />

Verbesserungen während der Bauphase sind auszuschließen, da die Eingriffe durch Bautätigkeiten<br />

keine positiven Wirkungen auf die umgebende Landschaft ausüben.<br />

Um bauliche Eingriffe in Bezug zur Ursprünglichkeit der Donaulandschaft zu stellen, werden<br />

demnach die während der Bauphase durch das Projektvorhaben hervorgerufenen Änderungen der<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 46


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Versiegelung/Verbauung und Änderungen der Übergänge landschaftlicher Strukturen betrachtet.<br />

Auch Änderungen der Selbstgestaltungskraft des Flusses werden untersucht. Mit Bezug auf Auswirkungen<br />

auf den Fachbeitrag Landschaftsbild konzentrieren sich diese Untersuchungen jedoch<br />

auf jene Selbstgestaltungskraft des Flusses, welche am Ufer oder in die umgebende Landschaft<br />

hinein wirksam wird oder im Sinne einer Dynamisierung des Abflussgeschehens durch beispielsweise<br />

eine Gewässervernetzung vom Ufer aus sichtbar wird.<br />

In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) weisen jene Elemente, welche unter der Überschrift<br />

‚Optische Störwirkung’ angeführt werden, auf die Lage von Baustellen hin. An diesen Baustellen<br />

wird die Versiegelung und/oder Verbauung vorübergehend oder anhaltend erweitert. Die Bezeichnung<br />

‚Bauphase’ weist diesbezüglich darauf hin, dass die Wirkungen nur von vorübergehender<br />

Natur sind. Für Auswirkungen auf die Bauphase sind alle Elemente, gleich ob sie mit der Bezeichnung<br />

‚Bauphase’ oder ‚Betriebsphase’ versehen sind, von Bedeutung. Denn gleich ob Brücken erst<br />

während der Betriebsphase funktionstüchtig sind, gebaut werden sie in der Bauphase und somit<br />

bestehen schon während der Bauphase Wirkungen auf die umgebende Landschaft.<br />

Die unter der Überschrift ‚Trennwirkung’ genannten Elemente geben Aufschluss darüber, wo bauliche<br />

Eingriffe Übergänge landschaftlicher Strukturen in ihrer Fläche vermindern könnten. Für alle<br />

Elemente, welche unter der Überschrift ‚Optische Verbesserung’ zusammengefasst sind, ist die<br />

Einrichtung von Baustellen notwendig. Daher tritt ihre positive Wirkung erst nach Abschluss der<br />

Bauarbeiten auf, wohingegen während der Bauphase infolge der weiterführenden Baumaßnahmen<br />

auch eine vorübergehende Verschlechterung der Selbstgestaltungskraft des Flusses denkbar ist.<br />

Um bauliche Eingriffe der Eigenart einer Landschaft gegenüberzustellen, wird die Dimension, die<br />

Art und Beschaffenheit sowie der Standort der baulichen Eingriffe während der Bauphase betrachtet.<br />

In einem zweiten Schritt können Aussagen getroffen werden, ob bauliche Eingriffe während der<br />

Bauphase dem Ist-Zustand der Umgebung entsprechen oder widersprechen. Sind die baulichen<br />

Eingriffe während der Bauphase größer oder kleiner als vertikale oder horizontale bestehende<br />

Strukturen, sind sie weit exponierter als gegenwärtige ähnliche Strukturen oder durchbrechen sie<br />

landschaftliche Leitlinien?<br />

In der Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) lassen sich aus alle jenen Elementen, welche unter<br />

der Überschrift ‚Optische Störwirkung’ aufgelistet werden, Erkenntnisse zu den Auswirkungen auf<br />

die Eigenart der Donaulandschaft während der Bauphase gewinnen. Dieselben Elemente lassen<br />

auch auf eine geänderte Vielfalt an Ufer- und Vegetationsstrukturen während der Bauphase<br />

schließen. Andere Oberflächenformen als Uferstrukturen sind bei den Auswirkungen des Flussbaulichen<br />

Gesamtprojektes von untergeordneter Bedeutung.<br />

2.2.5 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />

Aus der Verknüpfung der schutzgutspezifischen Sensibilität des Raumes mit der Winkungsintensität<br />

des Vorhabens ergibt sich die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens. Die Eingriffserheblichkeit<br />

wird – gleich wie die Wirkungsintensität – für Betriebs- und Erhaltungsphase als auch für die Bauphase<br />

getrennt ermittelt.<br />

Näheres zur Verknüpfung von Sensibilität und Wirkungsintensität findet sich in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />

Darstellung.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 47


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

2.2.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT<br />

Gemäß UVP-G sind zur Reduktion der Eingriffserheblichkeiten Maßnahmen, mit denen wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit<br />

möglich, ausgeglichen werden sollen, vorgesehen. Mittels der interaktiven Planung wurde<br />

bereit bei der Konzeption des Vorhabens versucht, negative Auswirkungen zu minimieren bzw.<br />

positive Wirkungen zu verstärken.<br />

Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Teile der Wirkungen ausgleichen, indem sie im Teilraum lokal begrenzt wirken oder die Schutzgüter<br />

nur eingeschränkt (z.B. nur zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen partiell.<br />

Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu eine Stufe herabgestuft. Sind die Schutz- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen gut wirksam, wird die Eingriffserheblichkeit stets um eine Stufe herabgesetzt.<br />

Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine<br />

negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die Eingriffserheblichkeit<br />

wird auf den Wert „2 – keine bis gering“ herabgestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 48


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

3 IST-SITUATION<br />

3.1 ALLGEMEINES<br />

3.1.1 LANDESPLANUNGEN FÜR WIEN<br />

Im Wiener Stadtentwicklungsplan wird ein eigenes Kapitel dem Grün- und Freiraum gewidmet.<br />

Das im STEP enthaltene Konzept definiert Zielregionen für die Entwicklung und Erhaltung des<br />

Freiraumes und baut in erster Linie auf den Gebieten mit bestehenden Schutzkategorien auf (siehe<br />

Kapitel 1.2.2). Folgende Ziele werden genannt (S. 200-202):<br />

• Rücksichtnahme auf typische Ausprägungen der Kulturlandschaft;<br />

• Beibehaltung/Verbesserung der Verzahnung zwischen bebauten Flächen und Grünräumen;<br />

• Verbesserung der Erreichbarkeit und des Aufenthaltskomforts der Landschaftsräume;<br />

• Den Gewässern Raum geben;<br />

• Berücksichtigung der Ziele des „Netzwerk Natur“.<br />

Im agrarstrukturellen Entwicklungsplan für Wien werden Vorrangzonen für die Landwirtschaft<br />

definiert, die allerdings nicht den Untersuchungsraum betreffen.<br />

3.1.2 LANDESPLANUNGEN FÜR NIEDERÖSTERREICH<br />

Im Landesentwicklungskonzept Niederösterreich werden allgemeine Richtlinien zum Thema<br />

Landschaftsqualität formuliert (s. 52 – 59):<br />

Niederösterreich ist durch eine besondere landschaftliche Vielfalt ausgezeichnet, die es für uns<br />

und zukünftige Generationen zu erhalten und zu pflegen gilt [...]<br />

• Folgende Ziele und Prinzipien sind dabei anzuerkennen [in Auszügen]:<br />

• Nachhaltige und ökologische Raumnutzung<br />

• Sicherung und Entwicklung der jeweiligen landschaftlichen Eigenart<br />

• Netzwerk von Gebieten mit besonderem Schutzbedürfnis<br />

• Dynamischer Naturschutz<br />

• Funktionelle Verbindung von Freiräumen<br />

• Naturpark<br />

• Biosphärenpark<br />

• Kulturlandschaft und kulturelles Erbe<br />

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Februar 2006 Seite 49


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3.2 BESCHREIBUNG DER LANDSCHAFTSRÄUME IM<br />

PROJEKTGEBIET<br />

Die geomorphologische Kurzbeschreibung der Landschaftsräume im Projektgebiet wurde, wenn<br />

nicht anders angegeben, dem Naturschutzkonzept Niederösterreich (NSK, online auf<br />

www.noel.gv.at) entnommen.<br />

Abbildung 5:<br />

Landschaftsräume im Projektgebiet laut NSK<br />

(Quelle: Grundlage NSK www.noel.gv.at, Darstellung ÖIR)<br />

3.2.1 DONAUAUEN ÖSTLICH VON WIEN<br />

In Österreich hat die Donau nur noch zwei freie Fließstrecken von sehr unterschiedlichem Charakter.<br />

Das enge Tal der Wachau und die weite Ebene stromab von Wien, das Nationalpark-Gebiet.<br />

Bis 1870 war der Donaubereich von Wien flussabwärts unreguliert und wurde nur für Jagd und<br />

Fischerei genutzt. Erst nach der ersten Donauregulierung (siehe Tabelle 2) wurde mit den Siedlungsgebieten<br />

näher an den Fluss gerückt, 1905 wurde der Marchfeldschutzdamm fertiggestellt.<br />

Danach wurden im Strom und in unmittelbarer Nähe des Stromes große technische Eingriffe wie<br />

Donaubrücke, Hochspannungsleitungen, Industriegebiete (Raffinerie, Tanklager), Hafenanlage<br />

oder Kraftwerk Freudenau getätigt. Alle hatten sie Einfluss auf das Landschaftsbild.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 50


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Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien<br />

Bis zum Jahr 1870: Der Urzustand<br />

• Donau durchfließt im Bereich Wien einen bis zu fünf Kilometer langen Augürtel.<br />

• Vielzahl von Haupt- und Nebenarmen: Veränderung des Laufs bei jedem Hochwasser<br />

• Besiedlung mit Dörfern nur am Rande des Augebietes:<br />

Hirschstetten, Aspern, Essling etc.<br />

• Häufige Hochwässer (zum Beispiel Leopoldstadt)<br />

1870 bis 1875: Erste Donauregulierung<br />

• Durchstich der verästelten (furkierenden) Arme mittels eines einheitlichen, gestreckten Flussbettes: 280 Meter<br />

breites Mittelwasserbett, 450 Meter Überschwemmungsgebiet am linken Ufer<br />

• Zweifel an der Bemessungswassermenge (Hochwässer in den Jahren 1897, 1899 und 1954) führen zu umfangreichen<br />

wissenschaftlichen Studien.<br />

1972 bis 1988: Projekt "Donauhochwasserschutz Wien"<br />

• Ausbau eines Hochwasserentlastungsgerinnes innerhalb des Überschwemmungsgebietes: es entsteht die<br />

Neue Donau<br />

• Zwischen Neuer Donau und dem bestehenden Flussbett wird mit Aushubmaterial die Donauinsel geschaffen.<br />

• Neue Donau wird nur bei Hochwässern durchflossen, Abfluss wird durch Wehranlagen geregelt (Einlaufbauwerk,<br />

Wehr 1 und 2)<br />

• In der hochwasserfreien Zeit ist die Neue Donau ein stehendes Gewässer<br />

• Das Schutzsystem wird durch ein System von Begleitdämmen ergänzt<br />

Quelle: www.wien.gv.at Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 11:<br />

Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien<br />

Die Donau entspricht derzeit Qualitätsstufe zwei. Alle Nebenarme und die Altwässer stehen über<br />

den Grundwasserkörper direkt mit ihr in Verbindung.<br />

Die Wälder an der Donau werden von der Wissenschaft in zwei Grundtypen unterschieden: Weiche<br />

Au und Harte Au. Diese Begriffe stehen für Weich -und Hartholzarten, die auf Grund ihrer Ansprüche<br />

verschiedene Lebensräume besiedeln. Weiden, Pappeln, und Erlen zählen zu den Charakterarten<br />

der Weichen Au, die mehrmals im Jahr überschwemmt wird. Eiche, Ahorn, Esche und<br />

Linde bilden die Harte Au. Hier sind Überschwemmungen seltener. In den Auwäldern des Nationalparks<br />

kommen sonst überall gefährdete Baumarten noch sehr häufig vor (Silberweide und<br />

Schwarzpappel). Die Donau-Auen sind artenreich an Pflanzen und Tieren. Viele Spezialisten haben<br />

hier ihren Lebensraum wie z.B. Käfer und ihre Larven im Totholz von Bäumen und Sträuchern.<br />

Die Altbaumbestände haben große Bedeutung für die Vogelwelt. In den Wäldern des Nationalparks<br />

gibt es keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr, sondern nur noch Maßnahmen der Renaturierung.<br />

Damit sollen durch die Forstwirtschaft vergangener Zeiten eingeschleppte Exoten, wie die<br />

Robinie und Hybridpappeln wieder zurückgedrängt werden. Der einzige Baumfäller der bleiben<br />

darf, ist der Biber.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Zonierung des Nationalpark Donau-Auen<br />

Naturzone<br />

• keine wirtschaftlichen Nutzungen<br />

• keine Eingriffe in die Natur, den Naturhaushalt und das Landschaftsbild<br />

• vorübergehende Managementmaßnahmen zur Förderung natürlicher Entwicklungen<br />

Naturzone mit Managementmaßnahmen<br />

• keine Eingriffe, außer Maßnahmen im Dienste der Naturschutzziele (z.B. Wiesenmahd)<br />

Außenzone<br />

• Sonderbereiche (z.B. Wasserstraße, Äcker, Hochwasserschutzdamm)<br />

• Fremdenverkehrs- und Verwaltungsbereich<br />

Die rechtsufrig gelegenen Nebenarme der Donau stellen einen sehr dynamischen Gewässertyp<br />

dar. Die Donau presst hier gegen den Absturz des Wiener Beckens. An solchen Prallhängen bildet<br />

das schürfende Wasser senkrecht abstürzende Steilufer, die vor allem vom Eisvogel für die Anlage<br />

seiner Bruthöhlen genutzt werden. Auch der Biber gräbt in diese Böschungen gerne seine Bauten.<br />

In diesen regelmäßig durchströmten Gewässern findet man kaum Wasserpflanzen. Von Hochwässern<br />

umgerissene Baumriesen bereichern den Lebensraum. In diesem Totholz finden Insekten<br />

Nahrung und Wohnraum, Eisvogel und verschiedene Greifvogelarten nutzen diese als Aussichtswarten.<br />

Im Gegensatz zu den steilen Böschungen entstehen an den Gleitufern flache Sand- und<br />

Schotterbänke, auf denen Pionierpflanzen wie Weiden und Schwarzpappeln eine Möglichkeit finden<br />

sich anzusiedeln. Auch Spezialisten wie der Schlammling, eine der kleinsten heimischen Blütenpflanzen,<br />

sind hier heimisch. Durch die Umlagerung von Schotter und Sand werden ständig<br />

neue Lebensräume geschaffen. Die Wiederanbindung dieser Gewässer an den Hauptstrom, hat<br />

ihre Bedeutung für Donaufischarten als Refugial- und Fortpflanzungsraum stark erhöht.<br />

Schon vor Jahrhunderten haben Menschen in den Wäldern der Donau-Auen Wiesenflächen angelegt.<br />

Auf diesen regelmäßig überschwemmten, nährstoffreichen Auwiesen sind einzigartige<br />

Pflanzengesellschaften entstanden. In Folge fanden hier seltene Tierarten, wie der Wachtelkönig,<br />

Ersatzlebensräume für die durch moderne Landwirtschaft zerstörten Biotope. Mit der Donauregulierung<br />

in den 70iger Jahren des 19. Jahrhunderts wurde das Marchfeld durch einen Dammbau<br />

von Wien bis an die Marchmündung vor Hochwässern geschützt. Auf diesem künstlich geschaffenen,<br />

extrem trockenen Lebensraum findet sich eine äußerst artenreiche Vegetation mit über 400<br />

Pflanzenarten. Besonders Orchideen, wie Spinnenragwurz, Brandknabenkraut und Helmknabenkraut<br />

sind hier zahlreich vertreten. Wiesen und Dämme müssen gemäht werden damit sie nicht<br />

verbuschen. Seit der Gründung des Nationalparks ist auch keine Düngung und Spritzung mit Herbiziden<br />

mehr erlaubt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 52


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Auf ehemaligen Sand- und Schotterbänken, aber auch in alten Flussbetten, die durch die Abdämmung<br />

abgetrennt wurden, entstanden Heißländen, trockene Standorte. Der Boden ist extrem wasserdurchlässig<br />

und trocknet dadurch rasch aus, es bildet sich kaum eine Humusschicht. Hier findet<br />

sich eine für die Auen ungewöhnliche Pflanzen- und Tierwelt. Der Charakter dieser Landschaft ist<br />

savannenartig. Typische Pflanzen sind Weißdorn, Sanddorn, Orchideen und Federgras. Auffallend<br />

sind Flechten und Moose die extreme Trockenheit ertragen, von der Wissenschaft als Trockenmoosgesellschaften<br />

bezeichnet. Auffallend ist das Vorkommen der Gottesanbeterin, ein Insekt,<br />

das typisch ist für extrem trockene Gebiete.<br />

Der alte Prallhang der Donau wird vom Abhang des Wiener Beckens gebildet. Diese am Südufer<br />

der Donau gelegene, 30 bis 40 Meter hohe Geländestufe stellt ein besonderes Biotop dar. Hier<br />

befinden sich die tiefgelegensten Buchenwälder Österreichs. Sie markieren die Hochwasserlinie<br />

der Donau. Buchen kommen im Auwald eigentlich nicht vor, da sie Überschwemmungen nicht ertragen.<br />

Der Charakter dieser Landschaft erinnert an den Wienerwald. Am Hangfuß liegen Tümpelketten<br />

die von Quellaustritten und Sickerwässern der Abhänge gespeist werden. Sie sind besonders<br />

gute Laichgewässer für Amphibien. (Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at).<br />

3.2.2 MARCHFELD<br />

Das Wiener Becken war im Tertiär eine weite, einige hundert Meter tiefe Meeresbucht, die langsam<br />

von den Ablagerungen der einmündenden Flüsse zugeschüttet wurde. Der auf diesen Ablagerungen<br />

gedeihende Urwald versank in den Eiszeiten und Zwischeneiszeiten. Vor Einbruch des<br />

Wiener Beckens und Aufwölbung der Alpen lag hier 50 Millionen Jahre lang das Molassemeer, das<br />

weitere 20 Millionen Jahre für seinen Rückzug und das Absetzen von Brackwasserschichte bis zur<br />

Austrocknung des Pannonischen Sees brauchte.<br />

Der kleine Wagram teilt das Marchfeld in die südliche, fruchtbare Praterterrasse und nördlich die<br />

Gänserndorfer Terrasse und Schlosshofer Platte: diluviale Schotterkörper mit einer dünnen Humusschicht<br />

darüber und Flugsand, ursprünglich eine mit Sträuchern bedeckte Heide. Das Marchfeld<br />

ist nicht nur geographisch und politisch ein Grenzgebiet, sondern auch landschaftlich, zwischen<br />

baltischer und pannonischer Zone.<br />

Nur vereinzelt, vor allem zwischen Gänserndorf und Oberweiden, hat sich die ursprüngliche Heidelandschaft<br />

erhalten (die Weikendorfer Remise mit dem "Sandberg" war 1910 eines der ersten nö.<br />

Naturschutzgebiete und 1959 Vollnaturschutzgebiet); die kleinen Sümpfe, Moore und Teiche aber<br />

sind beinahe restlos verschwunden. Das größte Gewässer, der Rußbach, der das Marchfeld, von<br />

Nordwesten kommend und bei Hainburg in die Donau mündend, in zwei Hälften teilt, ist ein trübes,<br />

eingedämmtes Rinnsal, dem erst in jüngster Zeit, als er in den Marchfeldkanal integriert wurde, ein<br />

paar neu angelegte Biotope zugestanden wurden.<br />

Trotz seiner Stellung als „Kornkammer Österreichs“ ist das Marchfeld mit einem durchschnittlichen<br />

Jahresniederschlag unter 550 mm das trockenste Gebiet Österreichs. Dem sinkenden<br />

Grundwasserspiegel wurde mit einem Kanal begegnet. Um den Boden vor Winderosion zu schützen,<br />

wurden Hecken und große Gehölzstreifen gepflanzt. Strukturell wird die große Offenlandschaft<br />

von der Intensiv-Ackerbaulandschaft bestimmt. Die großen Gehölzstreifen gliedern die<br />

Landschaft nur geringfügig.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Leopoldsdorf beheimatet eine wildbiologische Station, aber Großtrappen, deren Vorfahren nach<br />

Einführung des Rapsanbaus um 1920 im Seewinkel eingewandert waren, sind vom Aussterben<br />

bedroht. Die Bisamratten freilich (1905 von einem böhmischen Grafen nach Europa importiert und<br />

seither in Verbreitung begriffen) können sich über den Ausbau des Rußbaches zum Marchfeldkanal<br />

freuen. In den Marchsümpfen bei Marchegg findet man noch Störche (Quelle:<br />

de.wikipedia.org).<br />

3.2.3 RAUCHENWARTHER PLATTE<br />

Die Rauchenwarther Platte ist eine leicht wellige bis ebene Plateaulandschaft mit erhöhter Reliefenergie<br />

in den Randlagen bzw. mit Einzelhügeln und Kuppen vor allem am Ostrand des Raumes.<br />

Es dominiert Intensiv-Agrarlandschaft mit guten Bonitäten und Dominanz von Ackerbau (Getreide,<br />

Mais, Raps, Zuckerrübe), vereinzelt bestehen meist konjunkturelle Brachen. Flächig deutlich untergeordneter<br />

Weinbau findet sich an südexponierten Hanglagen mit Verbrachungstendenz. Teils<br />

gibt es größere Sand- und Schottergruben mit aktuellem Abbau- und Deponiegeschehen. Traditionelle<br />

Nutzungsformen wie Obstbau gibt es nur mehr für den Eigenbedarf (stark überalterte Bestände).<br />

Zur Struktur: ein raumgreifendes, schachbrettartiges Strukturmuster mit Windschutzanlagen dominiert,<br />

bereichsweise Offencharakter mit geringer Gehölzausstattung, kleine Waldinseln und Haine<br />

sind im Ostteil eingestreut. In Resten kleingliedrige Acker-Brachen-Mischflur und Kleinteilige<br />

Acker-Weinbaulandschaft (Kuppenlagen, Randbereiche) mit erhöhter Zwischenstrukturausstattung<br />

(v.a. krautige und strauchreiche Böschungen/Feldraine). Stellenweise bestehen Lösssteilwände<br />

und kleine Geländeanrisse, Trockenraseninseln (teils mit Verbuschungstendenz) und zusammenhängende<br />

Trockenwiesen am Flughafengelände. Hintausbereiche der Ortschaften sind teils noch<br />

kleinstrukturiert (Obstbäume, Gärten).<br />

Wälder und Haine sind von der Flaumeiche dominiert, daneben gibt es Robinienreinbestände.<br />

Windschutzstreifen vorwiegend mit Hybridpappel, Ölweide, Flieder, Esche, Holunder. Blütenreiche<br />

Trockenwiesen besteht am Flughafengelände (Naturschutzkonzept Niederösterreich,<br />

www.noel.gv.at).<br />

3.2.4 ARBESTHALER HÜGELLAND<br />

Ein teils flachwelliges, zumeist jedoch kupiertes Hügelland in Form jungtertiärer Schotterterrassen<br />

mit ausgeprägten Terrassenkanten und teils steilen Einhängen ist das Arbesthaler Hügelland. Die<br />

höchsten Erhebungen erreichen knapp über 284 m Seehöhe (Schüttenberg), Tiefenlinie auf 159 m<br />

(Göttlesbrunner Bach). Wesentlicher Teil des Gebietes zwischen 170 und 220 m Seehöhe.<br />

Teils herrscht intensive Ackerbaunutzung mit großen Schlägen (Getreide, Mais, Raps, Zuckerrübe)<br />

vor, auf höchst gelegenen Schotterterrassen dagegen Mittel- und Hochwaldbewirtschaftung,<br />

teils mit intensiver Jagdgatterhaltung. An den Einhängen der zerdellten Schotterrassen findet sich<br />

Weinbaunutzung (Qualitätsweinbau), teils Aufgabebetriebe und Umwandlung in Ackerflächen.<br />

Das Arbesthaler Hügelland besitzt die Struktur einer geschlossenen, großen Waldinsel in Kuppenlage,<br />

durch Intensiv-Ackerbaugebiete an Verebnungen eingerahmt, teils durch Windschutzanlagen<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 54


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

gekammert, Obstalleerelikte sind an Straßenverbindungen gebunden. Reste einer kleinstrukurierten<br />

Acker-Weinbaulandschaft mit Zwischenstrukturen sind hier an Geländeerhöhungen gebunden,<br />

zum Teil durch Trockenrasenböschungen und Hutweidereste aufgelockert. Südexponierte Abhänge<br />

sind als zusammenhängende, kleinteilige Acker- und Weinbaulandschaft mit erhöhtem Bracheanteil<br />

ausgebildet, hier erkennt man auch ein System an Gräben und kleinen Bächen mit Resten<br />

Arbesthaler Hügelland Ufervegetation und vereinheitlichter Profilausformung (Längs- und Querprofil).<br />

Was Vegetation betrifft dominieren zumeist Eichen–Hainbuchenwälder, daneben Flaumeichenwald<br />

sowie Hangmischwälder. Eine Zunahme kleinerer Robinienhaine kann verzeichnet werden.<br />

Böschungen und Feldraine der Komplexlandschaft mit blütenreichen Saumgesellschaften, teils<br />

Verbuschungstendenz. Ehemalige Feuchwiesenbänder an Bächen sind heute nur mehr als degradierte<br />

Relikte eingestreut, das Vernässungspotential ist noch flächig. Kleinflächige Streuobstbestände<br />

(Naturschutzkonzept Niederösterreich, www.noel.gv.at).<br />

3.2.5 PRELLENKIRCHNER FLUR<br />

Sanftwellige bis verebnete Schotterterrasse, in die langgezogene (ehemals feuchtegetönte)<br />

Bachgräben und einzelne Hügelkuppen eingebettet sind. Nach Süden und Westen Übergang zum<br />

Talboden der Leitha. Breite, ebene und ehemals vernässte Talböden bilden den Übergang zur<br />

Leithaniederung. Im Osten schließt die Hangfußzone der Hainburger Berge an. Der höchste Punkt<br />

liegt bei 206 m Seehöhe, typische Höhenlagen befinden sich zwischen 140 und 180 m.<br />

Die ackerbauliche Nutzung mit Getreide ist dominant und raumgreifend, wobei Winterweizen und<br />

Sommergerste im Vordergrund stehen. Eine abnehmende Tendenz lässt sich in der Wein-Acker-<br />

Mischflur beobachten (vielfach Aufgabe der Weinbaunutzung und Konzentration auf Ackerbau). Es<br />

finden sich mehrere alte Schottergruben mit Folgenutzungen wie Jagd, Fischerei und Deponiegeschehen.<br />

Strukturell wird das Gebiet vorwiegend von der Intensiv-Ackerbaulandschaft bestimmt. Die weithin<br />

überblickbare Offenlandschaft ist teils mit Windschutzgürteln gegliedert, straßenbegleitende<br />

(Obst-)Alleen sind anzutreffen. Kleinteilige Nutzungsmuster mit erhöhtem Anteil an Zwischenstrukturen<br />

wie (Trocken-)Brachen, Gehölzgruppen, (Stufen-)Rainen und Heckenzügen liegen lokal an<br />

Terrassenkanten und steilere Weinbaulagen am Übergang zu Leitha. Wälder sind nur kleinflächig<br />

und werden von wenigen Baumarten dominiert, einzelne Feuchtlandschafts- und Trockenrasenreste<br />

sind vorhanden. Die Bachläufe sind überformt mit zumeist eng herangerückter Ackernutzung.<br />

Bezüglich Vegetation zeigen sich Relikte an Löss- und Schotter-Trockenrasen auf Steilstufen im<br />

Übergang zur Leithatalung und auf Feldwegböschungen. Hutweidenreste sind vereinzelt verbracht<br />

oder degradiert erhalten geblieben. Weiters finden sich kleinere Feldgehölze und lückige Hecken,<br />

kleinflächige Streuobstbestände und dörfliche Strukturelemente (Ruderalfluren, nitrophile Staudensäume,<br />

Trittrasen) im Hintaus der Dörfer und neue Windschutzanlagen mit breiterer Artengarnitur<br />

und ausgeprägter Strauchschicht.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

3.2.6 HAINBURGER BERGE<br />

Die Hainburger Berge sind südliche Ausläufer der Kleinen Karpaten und vom Donaudurchbruch<br />

der Ungarischen Pforte von diesen getrennt. Zahlreiche Inselberge mit einer Höhe von 300 – 480<br />

m bilden einen markanten Hügelzug mit teils kahlen Kuppen und Felsrippen, der auch auf größere<br />

Distanzen stark visuell wirksam ist.<br />

Waldnutzung überwiegt im Zentrum auf Kuppenlagen (eingestreut ehemalige Hutweiden), randlich<br />

süd- und südwestexponiert findet sich Weinbau (abnehmende Tendenz, erhöhter Brachenreichtum).<br />

Teils kleinflächige Beweidung (Schafe, Hochlandrinder), rund um Siedlungen (insb.<br />

Hundsheim, Berg) liegen Hausgärten mit teils überaltertem Obstbaumbestand. Ansonsten existiert<br />

intensive Agrarwirtschaft mit Winterweizen und Sommergerste (Raps- und Maisanbau rückläufig)<br />

in Verebnungen. Ein Steinbruch mit hohem Flächenverbrauch liegt am Pfaffenberg. Die Zentrallage<br />

und die nördlichen Einhänge sind geschlossen bewaldet, an Süd- und Südwesthängen liegen<br />

kleinstrukturierte und brachenreiche Weinbau-Acker-Komplexlandschaft und alte, vielfach verbuschende<br />

Hutweidenreste (an einigen Stellen bereits Vorwaldcharakter). In Süd-West-exponierten<br />

Lagen erkennt man felsdurchsetzte Hänge mit Kalk- und Steppen-Trockenrasen und zwischenstrukturarme<br />

Offenlandschaft am Hangfuß. Nur zwei periodisch wasserführende Gräben mit Schilf<br />

und Uferbegleitgehölz liegen hier.<br />

An Vegetation dominieren Flaumeichen-Hochwald, Flaumeichen-Buschwald, Eichen-Hainbuchen-<br />

Wald sowie Schlucht- und Hangmischwälder als Waldtypen (mit Winterlinde, Hybridpappel und<br />

Schwarzföhre eingestreut), an südwestexponierten Hängen dagegen beweidete Kalk- und Steppen-Trockenrasen<br />

(Waliser- und Furchenschwingelrasen) mit flächiger Verbuschungstendenz.<br />

3.2.7 LANDSCHAFTSRAUM FLUSSLAUF<br />

Die Donau entspricht in ihrem Charakter in Österreich einem Gebirgsfluss. Das durchschnittliche<br />

Gefälle liegt bei 40 Zentimeter pro Kilometer und die Strömungsgeschwindigkeit bei 1 bis 3 Meter<br />

pro Sekunde. Die Schneeschmelze im Gebirge verursacht Hochwässer vom späten Frühjahr bis in<br />

den Hochsommer, niederschlagsbedingte Hochwässer können das ganze Jahr über auftreten. Für<br />

die Tier- und Pflanzenwelt ist die Donauniederung eine Wanderstrecke entlang der Ost-West-<br />

Achse.<br />

Die ursprüngliche Donau wird dem Furkationstyp zugeordnet. Vor der Regulierung im 19. Jahrhundert<br />

existierte ein reich gegliedertes System von Haupt-, Neben- und Altläufen, deren Abflusskapazität<br />

ständig wechselte. Die Dynamik der Donau führte zur ständigen Neu- und Umbildung der<br />

Landschaft. Neue Gewässer entstehen, Inseln werden gebildet, Altwässer verlanden, Waldflächen<br />

kommen auf und werden wieder abgetragen. Auch heute noch ist dieser Typus erkennbar und soll<br />

durch die neuen Flussbaumaßnahmen wieder hergestellt werden.<br />

Die Donau wurde im vorigen Jahrhundert reguliert, dies schien erforderlich, um die Schifffahrt zu<br />

erleichtern und die Agrarlandschaft des Marchfeldes vor Hochwässern abzusichern.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 56


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 6:<br />

Historische Karte der Donau (Marchfeld, Lobau) bei Wien<br />

(Quelle: www.fadenbach.at/Heinz Mooss)<br />

Insbesondere ein verheerendes Winterhochwasser 1830 ließ bereits lange andauernde Überlegungen<br />

über die zweckmäßigste Form des Hochwasserschutzes wiederaufleben. Es wurde im<br />

Jahr 1849 eine "Donau-Regulirungs-Commission" eingesetzt, die in den folgenden Jahren verschiedenste<br />

Regulierungsvarianten prüfte und beurteilte. Aber erst nach einem neuerlichen großen<br />

Hochwasserereignis im Jahr 1862 kam es nach langen Beratungen namhafter Wasserbauexperten<br />

des In- und Auslandes und insbesondere unter Nutzung der Erfahrungen aus dem Bau des Suez-<br />

Kanals zur "Großen Donauregulierung".<br />

Durch die Donauregulierungen kam es aber auch zu einer grundlegenden Verschiebung der ökologischen<br />

Gegebenheiten im Gewässersystem: die Kanalisierung des Hauptstromes mit befestigten<br />

flussbegleitenden Uferdämmen, die Abtrennung von Nebenarmen, die Einschränkung der<br />

Hochwassereinwirkung auf die Auenlandschaft und einen höheren Wasserrückhalt in den Altarmen<br />

durch den Einbau von rückstauenden Traversen. Der Hauptstrom selbst wird seither durch wasserbauliche<br />

Maßnahmen (Baggerungen, Einbau von Buhnen und Leitwerken) an die technischen<br />

Erfordernisse der Schifffahrt angepasst.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 57


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten<br />

• Die Donau ist der zweitlängste Fluss Europas<br />

• Gesamtlänge: 2.850 km<br />

• Einzugsgebiet Gesamt: 817 000 km2<br />

• bis Hainburger Pforte: 131.000 km2<br />

• Länge: rund 350 km<br />

• Mittleres Gefälle: rund 40 cm pro km<br />

• Gesamtgefälle: 155 m<br />

• Pegelschwankungen: bis zu 8 m<br />

Wichtigste Zubringer:<br />

• Inn/Passau, Donau/Passau, Traun, Enns, Ybbs,<br />

Zubringer im Nationalpark:<br />

• Schwechat, Fischa, Russbach, March/Thaya<br />

Wasserführung:<br />

• 600 – 900 m3/sec. bei Niederwasser<br />

• 1.500 – 1.900 m3/sec. bei Mittelwasser<br />

• 8.500 – 11.000 m3/sec. bei hundertjährlichem Hochwasser<br />

extremstes bekanntes Niederwasser:<br />

• Feb. 1885: 392 m3/sec<br />

starke Hochwasserereignisse:<br />

• Aug. 2002: 11.000 m3/sec<br />

• Aug. 1991: 8.760 m3/sec<br />

• Jul. 1954: 9.600 m3/sec<br />

• Sep. 1899: 10.500 m3/sec<br />

• Nov. 1787: 11.900 m3/sec<br />

• 1501: 14.000 m3/sec<br />

Freie Fließstrecken:<br />

• Wachau 35 km<br />

• östlich von Wien 47 km<br />

• im Nationalpark Donau-Auen 36 km<br />

Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 12:<br />

Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 58


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Seit den 50iger Jahren wurde in Österreich eine beinahe lückenlose Kette von Donaukraftwerken<br />

errichtet. Nur die Wachau und der Bereich im Nationalpark Donau-Auen blieben als freie<br />

Fließstrecken erhalten. Die Kraftwerke haben den durchgehenden Donaustrom in eine Abfolge von<br />

Stauseen gewandelt, behindern die Wanderung der Tierwelt und halten das Geschiebe zurück.<br />

Dies verstärkt auch maßgeblich die "Selbsteintiefung" der Donau. Derzeit beträgt diese rund 1-2<br />

cm pro Jahr, es gibt jedoch starke lokale Unterschiede (vgl. Einlage U.1.1 Technischer <strong>Bericht</strong>,<br />

Kapitel 5.3 „Eintiefungstendenzen der Donau“). Langfristig besteht Handlungsbedarf, da die umliegende<br />

Auenlandschaft trockener wird.<br />

Die Donau wird nicht nur für die Schifffahrt und die Stromerzeugung genutzt, sondern dient auch<br />

ganz wesentlich dem Abtransport von Abwässern. Durch intensive Programme zum Ausbau der<br />

Kläranlagen, konnte die Wasserqualität der Donau deutlich verbessert werden und liegt derzeit im<br />

Nationalpark-Bereich bei Güteklasse II (in kleinen Bereichen bei III).<br />

Abbildung 7:<br />

Typologie des Donaustromes<br />

(Quelle: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at)<br />

Der Nationalparkabschnitt der Donau ist letzte Heimstätte für verschiedene Flussfischarten, wie<br />

Schretzer, Streber, Zingel. Von den insgesamt rund 60 Fischarten im Nationalpark finden etliche<br />

ihre Laichplätze nur in den Flachwasserbereichen der Donau. Für viele Wasservogelarten aus dem<br />

Norden Europas ist der offene Strom ein wichtiges Winterquartier und bedeutsamer Futterplatz,<br />

wie z.B. für Schellente und Krickente. Der Seeadler kommt regelmäßig an die Donau, nach vielen<br />

Jahrzehnten soll er hier wieder erfolgreich brüten können. Auf den Schotterbänken finden sich im<br />

Frühjahr die bereits stark gefährdeten Kiesbrüter ein, weil hier die letzten Kiesbereiche im österreichischen<br />

Donauraum liegen. Teilweise stehen Altarme noch in Verbindung mit dem Strom. Hierher<br />

ziehen verschiedene Fischarten um ihre Laichgebiete und Kinderstuben zu finden.<br />

(Quellen: Nationalpark Donauauen, www.donauauen.at und MA 21 B,<br />

wien.at/stadtentwicklung/donauraum/regulierung.htm).<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 59


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3.3 BESCHREIBUNG DER TEILRÄUME UND BEWERTUNG<br />

DER SENSIBILITÄT<br />

3.3.1 WIENER BEREICH – NORD<br />

3.3.1.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Die Obere Lobau (Kulturlandschaftstyp „Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“) ist seit der Errichtung<br />

des Hubertusdammes vom Donaustrom komplett abgeschnitten und von starker Erholungsnutzung<br />

geprägt. Es bietet sich ein sehr abwechslungsreiches Bild an teilweise sehr kleinen<br />

Landschaftsteilen und Lebensräumen: Tümpel, Altarme und ihren Uferbereiche wechseln sich mit<br />

Heißländen (Kalk-Trockenrasen auf Schotterkörpern) und Hartholz-Auen ab. Typischer Bewuchs<br />

sind Ulme, Esche, Winterlinde und Stieleiche.<br />

Abbildung 8:<br />

Obere Lobau am nördlichen Ende des Donau-Oder-Kanals<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Die dichteste Bewaldung befindet sich um die Dechantlacke und die Panozzalacke (Kulturlandschaftstyp<br />

„Auwaldbänder entlang großer Flüsse“).<br />

Die auf dem Hubertusdamm verlaufende Raffineriestraße und die Bahnanlagen des stark versiegelten<br />

Öllagers (Kulturlandschaftstyp „Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“) trennen die Lobau<br />

scharf zur Neuen Donau hin ab.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 9:<br />

Bereich Öllager Lobau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Nördlich der Lobau liegt die vom suburbanen Siedlungsraum und von Gewerbegebieten geprägte<br />

Ortschaft Groß-Enzersdorf (Kulturlandschaftstyp „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“).<br />

Die Untere Lobau (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) wird bei<br />

hohem Wasserstand durch den Schönauer Schlitz rückströmend geflutet. Dadurch hat sich die<br />

Weichholzau besser erhalten, deren bevorzugte Vertreter Weiden, Eschen und Pappeln sind. Die<br />

Untere Lobau ist generell dichter bewaldet als die Obere, doch auch hier finden sich einige Heißländen<br />

und Wiesen. Von der Gänsehaufentraverse bietet sich ein schöner Überblick über das Gebiet.<br />

Abbildung 10: Untere Lobau hinter Schönauer Rückstaudamm<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Obere und Untere Lobau sind Teil des Nationalparks, die Schutzgebietskategorien zeigt die folgende<br />

Tabelle.<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark Donauauen Wien, 22. BGBl. I Nr. 17/1997<br />

Naturschutzgebiet Lobau Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 32/1978<br />

Landschaftsschutzgebiet Obere Lobau Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 32/1978<br />

Wald- und Wiesengürtel - Wien, 22. Wr. LGBl. Nr. 11/1930<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 13:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord<br />

3.3.1.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Dieser Teilraum beinhaltet den Flussabschnitt von Strom-km 1921,0 bis Strom-km 1912,5. Der<br />

Bereich Donauinsel (Strom-km 1921,0 – 1917,0) von der Einfahrt in den Ölhafen Lobau zum<br />

Kraftwerk Freudenau weist teilweise eine intensive Erholungsnutzung auf, Vegetation und Relief<br />

sind durchwegs künstlich erzeugt. Markante Elemente, welche Abschnitte des Stromes begrenzen<br />

bzw. Vorbelastungen, sind das Kraftwerk Freudenau, und die Rohrbrücke im Bereich Ölhafen. Die<br />

auf dem Hubertusdamm verlaufende Raffineriestraße und die Bahnanlagen des Öllagers trennen<br />

die Neue Donau zur Lobau hin ab. Die Vorbelastungen durch Industrieanlagen sind mit Ölhafen<br />

und Tanklager Lobau in diesem Gebiet ausgesprochen hoch. Von beiden Seiten der Donauinsel<br />

kann die jeweilige Uferlandschaft weithin eingesehen werden.<br />

Abbildung 11: Blockwurf und Blick auf das Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Der Donaustrom im Bereich Untere Lobau (Strom-km 1917,0 – 1912,5) bietet ein homogenes<br />

Bild: der breite Strom, weitläufige Wiesen am Ufer, viele Daubelhütten und prägende Eingriffe<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

durch zwei Rohrbrücken. Der Blockwurf wird am Gleithang in der Mitte des Abschnittes von einer<br />

teilweise sehr breiten, angelandeten Schotterbank unterbrochen.<br />

Abbildung 12: Blockwurf und Verlandung nebeneinander (Strom-km 1915,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 13: Verlandeter Bereich bei der Rohrbrücke (Strom-km 1914,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.1.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Die großräumige Betrachtung des Talbodens innerhalb von diesem Teilraum wird in der folgenden<br />

Tabelle zusammengefasst:<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wiener Bereich – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Obere Lobau<br />

Untere Lobau<br />

Groß-Enzersdorf<br />

• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet; Gebiet von herausragender<br />

landschaftliche Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Landwirtschaft,<br />

Industrieanlagen der Umgebung, Erholungsinfrastruktur)<br />

• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet; Gebiet von herausragender<br />

landschaftliche Bedeutung<br />

• Keine Prägung durch intensive anthropogene Nutzung wie intensive<br />

Landwirtschaft oder Erholungsinfrastruktur<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Siedlungsraum,<br />

intensive Landwirtschaft)<br />

C – mittel<br />

D – hoch<br />

A – keine<br />

Öllager • Hoher Versiegelungsgrad und technisch geprägt A – keine<br />

Sensibilität Teilraum<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 14:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Nord<br />

Die Bezugsräume Talboden Obere Lobau und Dechantlacke weisen zwar eine hervorragende<br />

landschaftliche Bedeutung auf, sind aber durch landwirtschaftliche Eingriffe, Industriegebiete am<br />

Rand und durch die intensive Erholungsnutzung anthropogen geprägt und werden daher nur als<br />

mittel sensibel eingestuft. In der Unteren Lobau fügen sich die anthropogenen Nutzungen dagegen<br />

harmonischer in die Landschaft ein, der Bezugsraum wird als hoch sensibel bewertet. Groß-<br />

Enzersdorf ist durch Siedlungsgebiet und intensive Landwirtschaft geprägt und daher nicht sensibel,<br />

dasselbe gilt für das Öllager Lobau. In Zusammenschau wird der Teilraum Wiener Bereich –<br />

Nord Talboden als mittel sensibel eingestuft.<br />

Die kleinräumige Betrachtung des Flusslaufes in diesem Teilraum führt zu folgendem Ergebnis:<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauinsel (Strom-km<br />

1921,0 – 1917,0)<br />

• Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer- und Umlandstruktur<br />

(Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (größtenteils<br />

Uferverbauung, zahlreiche Buhnen, Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />

A – keine<br />

Untere Lobau (Stromkm<br />

1917,0 – 1912,5)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

Tabelle 15:<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(Landwirtschaftlich genutzte Flächen, Daubelhütten)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf<br />

großteils sichtbar, Rohrbrücken)<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Nord<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Der Bereich Donauinsel (Strom-km 1921,0 – 1917,0) ist durch den Menschen landschaftsästhetisch<br />

intensiv verfremdet und besitzt daher keine Sensibilität bezüglich Eingriffen ins Landschaftsbild.<br />

Der Bereich Untere Lobau (Strom-km 1917,0 – 1912,5) weist zwar eine abwechslungsreiche<br />

Ufer- und eine naturnahe Umlandstruktur auf, ist aber an zahlreichen Stellen anthropogen beeinflusst<br />

und wird daher als gering sensibel eingestuft. In Zusammenschau wird daher auch die Sensibilität<br />

des Flusslaufes Wiener Bereich – Nord als gering eingestuft.<br />

3.3.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />

3.3.2.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Der Bereich um Simmering und Mannswörth (Kulturlandschaftstyp „Junge Industrie- und Siedlungslandschaft“)<br />

bietet ein sehr heterogenes Bild: die Belastungen des Landschaftsbildes durch<br />

Hafen- und Industrienanlagen, Ostautobahn (A4), Betriebs- und Siedlungsgebiete (Zinnergasse),<br />

ausgedehnte Parkgelände und Sportanlagen in Mannswörth und landwirtschaftlich geprägtes Gebiet<br />

jenseits der Siedlungsgrenzen und Simmering.<br />

Die Donauauen im Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) bestehen<br />

aus Wildnis im geschützten Landschaftsteil um das „Blaue Wasser“ und die Mannswörther Au.<br />

Diese Wildnis wird durch den Mannswörther Damm vom unmittelbaren Donaubereich getrennt.<br />

Nur ein kleines Gebiet ist hier Teil des Nationalparks Donauauen.<br />

Am Donauufer zwischen Albern und der Teilraumgrenze liegen wie am linken Ufer weitläufige<br />

Wiesen (Kulturlandschaftstyp „Grünlandgeprägte außeralpine Mulden“). Ein sehr prägendes Ele-<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

ment des Landschaftsbildes ist neben der Mannswörther Rohrbrücke der neue Tower des Flughafen<br />

Schwechats, der auch noch nördlich der Donau weithin zu sehen ist.<br />

Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark Donauauen Schwechat BGBl. I Nr. 17/1997<br />

Landschaftsschutzgebiet Prater 2.<br />

Wr. LGBl.Nr. 3/1998 u.<br />

21/1998<br />

Blaues Wasser 11. Wr. LGBl.Nr. 9/1986<br />

Wald- und Wiesengürtel - 2., 11. Wr. LGBl. Nr. 11/1930<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Erhaltenswerter Landschaftsteil<br />

Geschützter Landschaftsteil<br />

Donau-March-Thaya-<br />

Auen<br />

Schwechat NÖ VO 5500/35<br />

- Schwechat (1) NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 16:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd<br />

3.3.2.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Dieser Teilraum beinhaltet den Flussabschnitt von Strom-km 1921,0 bis Strom-km 1912,5. Der<br />

Bereich Donauhäfen (Strom-km 1921,0 – 1918,0), der durch sehr starke Eingriffe gekennzeichnet<br />

ist: Blockwurf, Dämme, Kaimauern und das Kraftwerk Freudenau verleihen dem Abschnitt eine<br />

durchgehend technisch geprägte Gestaltqualität.<br />

Abbildung 14: Hafen Albern und Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Der Donaustrom im Bereich südlich von Albern bis zur Schwechatmündung (Strom-km 1918,0 –<br />

1912,5) besteht zum großen Teil aus verlandeten Bereichen, der Blockwurf rückt oft weit ins Hinterland<br />

und ist überwachsen. Ein breiter Wiesenstreifen mit zahlreichen Daubelhütten schließt im<br />

ganzen Abschnitt an die Uferbereiche an.<br />

Abbildung 15: Verlandeter Bereich (Strom-km 1916,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

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3.3.2.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Die großräumige Betrachtung des Talbodens innerhalb von diesem Teilraum wird in der folgenden<br />

Tabelle zusammengefasst:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wiener Bereich – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Simmering, Mannswörth<br />

Donauauen<br />

Uferbereiche Donau<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Großflächig versiegelt und technisch geprägt durch Industrieanlagen,<br />

Verkehrsbänder und Siedlungsraum geprägt.<br />

• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Geschützter Landschaftsteil;<br />

Gebiet von herausragender landschaftliche Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Autobahn,<br />

Industrieanlagen der Umgebung, Flughafen, Erholungsinfrastruktur)<br />

• Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter Landschaftsteil;<br />

Gebiet von herausragender landschaftliche Bedeutung<br />

• Starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Industrieanlagen<br />

der Umgebung, Landwirtschaft, Erholungsinfrastruktur)<br />

A – keine<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 17:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Süd<br />

Die Siedlungsgebiete von Simmering und Mannswörth sind stark von Industrieanlagen und Siedlungsgebieten<br />

geprägt und weisen daher keine Sensibilität auf. Die Donauauen im Teilraum besitzen<br />

teilweise landschaftsbezogenen Schutzstatus, sind aber durch anthropogene Eingriffe ihrer<br />

Umgebung geprägt und daher nur als mittel sensibel einzustufen. Die Grünflächen am Donauufer<br />

sind noch stärker anthropogen geprägt, nicht Teil des Nationalparks Donauauen und daher als<br />

gering sensibel einzustufen. In Zusammenschau wird der Teilraum Wiener Bereich – Süd Talboden<br />

als mittel sensibel eingestuft.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Die kleinräumige Betrachtung des Flusslaufes führt für diesen Teilraum zu folgendem Ergebnis:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauhäfen (Stromkm<br />

1921,0 – 1918,0)<br />

Schwechatmündung<br />

(Strom-km 1918,0 –<br />

1912,5)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Landschaftsästhetisch verfremdete Ufer- und Umlandstruktur<br />

(Hafenanlagen, Industriegebiete)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Kaimauern,<br />

sonst durchgehend Uferverbauung)<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(Rohrbrücken, Daubelhütten, landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />

Rohrbrücken)<br />

A – keine<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 18:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Süd<br />

Der Bereich der Donauhäfen (Strom-km 1921,0 – 1918,0) ist durch den Menschen landschaftsästhetisch<br />

intensiv verfremdet und besitzt daher keine Sensibilität bezüglich Eingriffen ins Landschaftsbild.<br />

Im Bereich Schwechatmündung (Strom-km 1918,0 – 1912,5) gibt es zwar eine von<br />

Auwald und Grünland geprägte Umlandstruktur, allerdings auch zahlreiche anthropogene Eingriffe,<br />

weshalb der Bezugsraum als gering sensibel eingestuft wird. In Zusammenschau wird daher auch<br />

die Sensibilität des Flusslaufes Wiener Bereich – Süd als gering eingestuft.<br />

3.3.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />

3.3.3.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Der Streifen der Donauauen in Schönau ist zwar schmal, aber wegen der breiten, teilweise infolge<br />

von Rückbaumaßnahmen bereits durchflossenen Altarme, landschaftlich sehr abwechslungsreich<br />

(Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“). Fast direkt an das bebaute Gebiet<br />

der Ortschaft Orth reichen die Auwälder; nur die Zufahrtsstraße zum Gasthaus Uferhaus und das<br />

zwar dominante, aber von den Wäldern was Sichtbeziehungen betrifft gut versteckte Betriebsgebiet<br />

der Firma Baxter schieben sich in die Wälder. Die Au selbst wird durch den Marchfeldschutzdamm<br />

in einen nördlichen, ständig trockenen Hartholzteil und einen südlichen, gelegentlich überfluteten<br />

Teil zerschnitten. Im Gebiet südlich des Dammes kommen stellenweise dichte Monokultu-<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

ren von Hybridpappeln 6 vor (siehe Abb. 15). Mehrere Altarme und einige Wiesen geben dem Auabschnitt<br />

trotzdem einen relativ abwechslungsreichen Charakter.<br />

Der Mühlhaufen, die Au zwischen Eckartsau und Donau, streckt ihre Ausläufer bis in den Schlosspark<br />

von Eckartsau, der auch vom Fadenbach durchflossen wird, der hier wieder Wasser führt.<br />

Das Gebiet ist relativ stark von Schneisen durchschnitten, die jedoch bereits wieder starke Tendenzen<br />

zum Verwachsen zeigen. Der Marchfeldschutzdamm trennt den Mühlhaufen wie alle Auen<br />

im Untersuchungsraum nördlich der Donau in einen trockenen und einen regelmäßig überfluteten<br />

Teil. In der westlichen Hälfte im Bereich Roter Wert gibt es zahlreiche Wiesen mit teilweise markanten<br />

Einzelbäumen.<br />

Abbildung 16: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer<br />

(Quelle: Darstellung A-V-L; Daten MA 49, ÖBF; Ausschnitt ÖIR 2005)<br />

6<br />

Die Hybridpappel (Populus x canadensis) ist ein schnellwüchsiger Bastard der Schwarzpappel mit verwandten amerikanischen<br />

Arten, die aus forstwirtschaftlichen Überlegungen in der Vergangenheit angepflanzt wurden. Sie ist keine<br />

natürlich vorkommende Art in den Donauauen. Sie bieten durch ihre Strukturarmut nur vergleichsweise wenigen Arten<br />

geeignete Habitate und nehmen der natürlichen Auenvegetation den angestammten Standort.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 17: Marchfeldschutzdamm bei Schönau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 18: Gewässervernetzung Altarm Schönau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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Abbildung 19: Altarm beim Orther Uferhaus<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Orth an der Donau selbst ist im Ortskern ländlich, an den Ortsrändern suburban geprägt. Teilbereiche<br />

werden vom Industriegebiet der Fa. Baxter an der Uferstraße und von Siloturm und Betriebsgebiet<br />

am Bahnhof mitgeprägt. Ähnliches gilt in kleinerem Umfang für den Ort Eckartsau<br />

(beides Kulturlandschaftstypen „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“).<br />

Abbildung 20: Siedlungsraum Orth<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Der Fadenbach ist ein Auwaldstreifen entlang eines verlandenden Altarmes, der sich im Bereich<br />

zwischen Mannsdorf und Schönau zu einem großflächigeren Waldgebiet verdichtet (Kulturlandschaftstyp<br />

„Große außeralpine Waldinseln“). Eine Durchströmung ist nicht mehr gegeben.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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Abbildung 21: Blick von Mühlleiten Richtung Fadenbach<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 22: Grünzug des Fadenbaches<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Das Marchfeld wird auch im Teilraum Fischamend – Widlungsmauer – Nord vom Ackerbau dominiert<br />

(Kulturlandschaftstyp „Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“). Das<br />

Gebiet um das Angerdorf Schönau ist ein sehr kompakter, langgezogener, agrarisch genutzter<br />

Raum, der deutlich vom Grünzug entlang des Fadenbaches, vom Schönauer Rückstaudamm und<br />

vom Marchfelddamm am Rande der Donauauen begrenzt wird. Durchschnitten wird das Gebiet<br />

von zwei Hochspannungsleitungen. Der Raum um die und zwischen den Siedlungsgebieten von<br />

Orth und Eckartsau wird, wie das ganze Marchfeld, intensiv landwirtschaftlich genutzt. Markantes<br />

Element ist vor allem die unbefestigte Straße mit Allee, die vom Stadtrand in Orth zum Schloss<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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Eckartsau führt, und deren Bewuchs sich besonders im Nahebereich des Schlosses zu einem<br />

stark trennenden Element verdichtet. An dieser Strasse befinden sich auch einige Teiche.<br />

Abbildung 23: Allee zum Schloss Eckartsau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 24: Schlosspark Eckartsau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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Abbildung 25: Wiese im westlichen Mühlhaufen<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark<br />

Donauauen<br />

Groß-Enzersdorf, Mannsdorf,<br />

Orth a. d. Donau,<br />

Eckartsau<br />

BGBl. I Nr. 17/1997<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Donau-March-Thaya-Auen<br />

Groß-Enzersdorf, Mannsdorf,<br />

Orth a. d. Donau,<br />

Eckartsau<br />

NÖ VO 5500/35<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

-<br />

Groß-Enzersdorf (2),<br />

Mannsdorf (1), Orth a. d.<br />

Donau (3) , Eckartsau (3)<br />

NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 19:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

3.3.3.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Die Donau im Bereich von Schönau (Strom-km 1912,5 – 1906,5) wird nur durch einen schmalen<br />

Streifen Auwald und Wiesen im Bereich der Schönauer Traversen vom Marchfeldschutzdamm<br />

getrennt. Die Altarme in diesem Bereich wurden bereits vernetzt und die bestehenden Traversen<br />

teilweise durch Brücken ersetzt, was sich in einer fortschreitenden Dynamisierung der Au und abwechslungsreichen<br />

Uferzonen äußert. Der Abschnitt bietet sowohl vom Fluss als auch vom Land<br />

aus grundsätzlich ein abwechslungsreiches Bild. Im westlichen Teil ist der Uferbereich verlandet,<br />

im östlichen befindet sich ein Prallhang mit Blockwurf. Eine räumlich klare Begrenzung zum nächsten<br />

Bezugsraum stellt die 380kV-Leitung der EVN bei Strom-km 1907,5 dar.<br />

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Abbildung 26: Verlandeter Bereich nahe Schönau (Strom-km 1911,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 27: Blockwurf bei Schönau, große Schotterbank nahe Schönau (Strom-km 1916,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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Abbildung 28: 380kV-Leitung der EVN (Strom-km 1906,6)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Beim Donaustrom im Bereich von Orth (Strom-km 1906,5 – 1900,0) ist der Uferbereich abwechslungsreich.<br />

Das Gleitufer von Strom-km 1905,0 – 1902,5 weist große Anlandungen und Schotterinseln<br />

und bei Hochwasser Einströmöffnungen zu den Orther Altarmen auf. Die Altarme münden<br />

westlich vom Gasthaus Uferhaus wieder in die Donau. Der Bereich um das Uferhaus ist intensiv zu<br />

Erholungszwecken genutzt; neben dem Ausflugsgasthaus gibt es ein Café, einen Spielplatz und<br />

eine Bootsanlegestelle. Daran anschließend befinden sich die Orther Inseln, eine teilweise bewaldete,<br />

ursprüngliche Schotterinselgruppe, die allerdings von Leitwerken und Buhnen umgeben ist<br />

(beliebter Bade- und Anlandeplatz).<br />

Abbildung 29: Bewaldete Schotterinsel bei Orth (Strom-km 1904,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 30: Bereich Gasthaus Uferhaus (Strom-km 1902,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 31: Leitwerk bei den Orther Inseln (Strom-km 1901,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 32: Orther Inseln (Strom-km 1900,8)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Der anschließende Uferbereich des Mühlhaufens (Strom-km 1900,0 – 1893,5) ist sehr stark von<br />

Buhnen geprägt. Das Buhnenfeld um Strom-km 1895,0 ist allerdings bereits sehr stark verlandet<br />

(Gleithang). Die Bewaldung am Ufer ist großteils sehr dicht.<br />

Abbildung 33: Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1898,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 34: Verlandetes Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1895,8)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.3.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Die Donauauen in diesem Teilraum sind weitläufig, in weiten Bereichen naturnahe und mit landschaftsbezogenem<br />

Schutzstatus versehen und daher als hoch sensibel einzustufen. Der Grünzug<br />

des Fadenbaches hat regionale Bedeutung für das südliche Marchfeld und wird als mittel sensibel<br />

bewertet. Das Marchfeld selbst ist wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur gering,<br />

die Siedlungsräume Orth und Eckartsau nicht sensibel. In Zusammenschau wird der Teilraum Fischamend<br />

– Wildungsmauer – Nord Talboden wegen der großen und geschützten intakten Aulandschaft<br />

als hoch sensibel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauauen<br />

Fadenbach<br />

Marchfeld<br />

• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, großteils intakte,<br />

teilweise durchflutete Auenlandschaft; Gebiet von herausragender<br />

landschaftliche Bedeutung<br />

• Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Monokulturen, Erholungsinfrastruktur)<br />

• Teilweise Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter Landschaftsteil;<br />

Gebiet von regionaler landschaftliche Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft in der Umgebung)<br />

• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

Orth, Eckartsau • Technisch geprägtes Gebiet (Siedlungsraum) A – keine<br />

Sensibilität Teilraum<br />

D – hoch<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 20:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Der Bereich Schönau (Strom-km 1906,5 – 1912,5) ist durch den Menschen im unmittelbaren Uferbereich<br />

zwar abschnittsweise landschaftsästhetisch beeinträchtigt, besitzt jedoch durch die kürzlich<br />

durchgeführten ökologischen Gewässervernetzungsmaßnahmen besondere Qualitäten im<br />

Umland. Er wird daher als mittel sensibel eingestuft. Der Bereich Orth (Strom-km 1900,0 – 1906,5)<br />

besitzt zwar stellenweise bemerkenswerte Ufer- und Umlandstrukturen, ist aber durch das Siedlungsgebiet<br />

beim Uferhaus und mehrere flussbauliche Eingriffe beeinträchtigt und daher ebenfalls<br />

mittel sensibel. Der Flusslaufabschnitt Mühlhaufen (Strom-km 1893,5 – 1900,0) ist stark von Buhnen<br />

geprägt und wird daher, auch wenn die Vernetzung zwischen Strom und Umland ein besseres<br />

Ergebnis aufweist, als gering sensibel eingestuft. Für den Flusslauf vom gesamten Teilraum Fischamend<br />

– Wildungsmauer – Nord führt dies zu einer mittleren Sensibilität.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Schönau (Strom-km<br />

1912,5 – 1906,5)<br />

Orth (Strom-km<br />

1906,5 – 1900,0)<br />

Mühlhaufen (Stromkm<br />

1900,0 –1893,5)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(hochwertige Umlandstruktur durch vernetzte<br />

Altarme)<br />

• Stärkere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />

Uferverbauung, 380kV-Leitung)<br />

• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(dichte Ufervegetation und hochwertige Umlandstruktur<br />

durch vernetzte Altarme und Inseln)<br />

• Geringe Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />

Leitwerke und Buhnen)<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(lückige Ufervegetation)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Uferverbauung,<br />

zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 21:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

3.3.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />

3.3.4.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Der langgezogenen Fischamender Anteil an den Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder<br />

entlang großer Flüsse“), Hauslüsse und Schüttlau, wird durch die Zufahrtsstraße zum Gasthaus<br />

„zum rostigen Anker“ geteilt, im Süden von der Ostautobahn A 4 und dem Fischamender Hochwasserschutzdamm,<br />

im Westen von der Schwechat und im Osten von der Fischa begrenzt. Es<br />

handelt sich um einen relativ abwechslungsreichen Teil des Nationalparks mit Wiesen, Altarmen,<br />

den Mündungen von Schwechat und Fischa und sumpfigen Gebieten entlang der Schneise der<br />

prägenden 380kV-Leitung. Der Bereich wird regelmäßig überflutet. Nach dem durch die Haslauer<br />

Traverse durchtrennten landschaftlich offenen und naturnahen Bereich des Haslauer/Regelsbrunner<br />

Altarm verbreitern sich die Donauauen im Mitterhaufen massiv und bilden ein<br />

ursprüngliches, dicht bewaldetes, von zahlreichen Altarmen durchzogenes Gelände, das sich bis<br />

zur Mündung des Haslauer Altarms östlich von der Traverse Regelsbrunn erstreckt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 35: Altarm bei Haslau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 36: Altarm bei der Traverse Regelsbrunn<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Das Stadtgebiet von Fischamend (Kulturlandschaftstyp „Historisch gewachsene Industrie- und<br />

Siedlungslandschaft“) wird durch die Fischa durchschnitten, deren Auen als erhaltenswerter Landschaftsteil<br />

und wichtiger regionaler Grünzug im regionalen RO-Programm Wien Süd festgelegt<br />

sind. Sie dienen auch der Naherholung der Ortsbevölkerung. Außerhalb der Auen dominiert an der<br />

B 9 relativ dichtes Siedlungsgebiet, im Fischatal Industrie. Weiter ostwärts reicht die B 9 und damit<br />

die Grenze der Wirkzone bis direkt an die Donauauen heran. Die 380kV-Leitung und mehrere<br />

Windschutzgürtel durchschneiden die Landschaft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 37: Fischaauen von der Brücke der B 9 aus im Ortsgebiet Fischamend<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

In der Umgebung von Haslau an der Donau, dem landwirtschaftlich genutzten Gstettenfeld (Kulturlandschaftstyp<br />

„Außeralpine Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“), erhebt sich<br />

das Arbesthaler Hügelland mit dem Ellender Wald in der Ferne. Am östlichen Ortsrand befinden<br />

sich einige Weingärten und das dominante Haslauer Kieswerk.<br />

Hier beginnt auch die markante, zwischen 30 und 40 Meter hohe Geländekante, die Richtung Osten<br />

den Donaubereich (und das Hochwasser) vom Hinterland trennt und sich fast bis nach Bad<br />

Deutsch-Altenburg zieht. An einigen Stellen erlaubt sie weite Ausblicke über die Donauauen. Wie<br />

fast überall in der flachen Umgebung bietet der Flughafentower einen markanten Orientierungspunkt.<br />

In der Gemeinde Scharndorf (und im benachbarten Petronell-Carnuntum) prägen außerdem<br />

rund 20 Windenergieanlagen, die südlich der Wirkzone liegen, das Landschaftsbild. Nach Regelsbrunn<br />

bietet sich dem Betrachter wieder Ackerland in der Umgebung von Wildungsmauer,<br />

diesmal durch einige Weingärten aufgelockert.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 38: Schottergrube Haslau, im Hintergrund Windkraftanlagen Scharndorf<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 39: Felder und Weingärten Wildungsmauer<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 40: Äcker zwischen Maria Ellend und Haslau<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark<br />

Donauauen<br />

Haslau – Maria Ellend,<br />

Scharndorf<br />

BGBl. I Nr. 17/1997<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Donau-March-Thaya-<br />

Auen<br />

Fischamend, Haslau –<br />

Maria Ellend, Scharndorf<br />

NÖ VO 5500/35<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

-<br />

Fischamend (2), Haslau<br />

– Maria Ellend (2),<br />

Scharndorf (1)<br />

NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 22:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

3.3.4.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Der Flusslauf im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer Süd von der Wiener Stadtgrenze bis zur<br />

Fischamündung (Strom-km 1912,5 – 1904,5) ist wie der Mannswörther Bereich von starken Verlandungstendenzen<br />

gekennzeichnet. Zwischen den Stromkilometern 1911,6 und 1910,0 ist das<br />

Ufer zwar befestigt, fällt aber relativ flach zum Wasser ab. Der bewaldete Melchiarhaufen zwischen<br />

den Stromkilometern 1910,0 und 1908,0 bei der Anlegestelle Fischamend bestimmt das Flussufer.<br />

Zwischen Anlegestelle und 380kV-Freileitung um den Strom-km 1907,5 ist das Ufer für ein kürzeres<br />

Stück wieder mittels Blockwurf befestigt. In diesem Bereich stehen auch mehrere Daubelhütten.<br />

Daran anschließend beginnt eine große Schotterbank im Bereich Hirschensprung mit mehreren,<br />

größtenteils schon durch Anlandungen überdeckten Buhnen. Nach einem kurzen befestigten<br />

Uferabschnitt folgt die Mündung der Fischa.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 41: Flach abfallendes befestigtes Ufer (Strom-km1911,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 42: Verlandung am Melchiarhaufen (Strom-km1909,8)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 43: 380kV-Leitung östlich von Fischamend (Strom-km1907,5)<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 44: Schotterbank mit Resten von Buhnen im Bereich Hirschensprung (Strom-km 1907,0)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 45: Blockwurf im Vordergrund, verlandete Buhnen im Hintergrund (Strom-km1905,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 46: Fischamündung Strom-km (1904,6)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Nach der Fischamündung beginnt die Donau etwas stärker zu mäandrieren. Bis zur Höhe vom<br />

Mitterhaufen in Richtung Nordost (Strom-km 1904,5 – 1893,5). Das Südufer ist in diesem Gebiet<br />

wegen der Prallhanglage durchgehend mit Blockwurf befestigt und weist mehrere Leitwerke und<br />

Buhnen auf. Am Mitterhaufen um Strom-km 1899,0 folgen einige Schotteranlandungen um Gleithangbuhnen,<br />

bevor die Stromlinie wieder in Richtung Südost gegenpendelt. Die Donauufer sind in<br />

diesem Gebiet massiv befestigt, ehe der Haslauer – Regelsbrunner Arm in den Fluss mündet. Die<br />

Siedlung von Wildungsmauer reicht bis ans Donauufer heran, ansonsten dominiert Auwald den<br />

Uferbereich.<br />

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VERFASSER: ÖIR<br />

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Abbildung 47: Leitwerk bei Haslau (Strom-km1902,8)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 48: Verlandete Buhnen am Mitterhaufen (Strom-km1899,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 49: Buhnen Höhe Haslauer – Regelsbrunner Altarm (Strom-km1895,6)<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 50: Bebauung am Donauufer Wildungsmauer (Strom-km1894,6)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.4.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Die landschaftlich bedeutenden Donauauen sind in diesem Teilraum nur zu rund 50 % Nationalpark,<br />

teilweise durch anthropogene Eingriffe geprägt und daher als mittel sensibel einzustufen.<br />

Das Gstettenfeld südlich der Donau mit seiner intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und anderer<br />

anthropogener Nutzungen ist als nur lokal bedeutsames Gebiet gering sensibel zu bewerten.<br />

Der Siedlungsraum von Fischamend ist zwar stark technisch geprägt, beinhaltet aber auch die<br />

Fischauen und weist daher ebenso geringe Sensibilität. In Zusammenschau wird der Teilraum Fischamend<br />

– Wildungsmauer – Süd Talboden als mittel sensibel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauauen<br />

Gstettenfeld<br />

Fischamend<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Rund 50% Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />

Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />

Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Autobahn,<br />

380 kV-Leitung, forstwirtschaftliche Monokulturen,<br />

Siedlungsraum, Schottergruben)<br />

• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von lokaler landschaftliche<br />

Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Verkehrsbänder, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />

• Erhaltenswerter Landschaftsteil (Fischaauen); Gebiet von<br />

lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

• Starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung (Betriebsgebiet,<br />

Siedlungsraum)<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 23:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Der Flusslaufabschnitt Fischamündung (Strom-km 1912,5 – 1904,5) besitzt eine interessante Uferund<br />

Umlandstruktur, ist jedoch an mehreren Stellen durch technische Bauten beeinträchtigt. Er<br />

wird daher als gering sensibel eingestuft. Der Flusslaufabschnitt Mitterhaufen (Strom-km 1904,5 –<br />

1893,5) weist eine noch bessere Vernetzung zwischen Strom und Umland auf, die Uferverbauung<br />

ist hier jedoch an weiten Strecken zur Gänze sichtbar und zahlreiche Buhnen regulieren hier den<br />

Donaustrom, weshalb eine geringe Sensibilität ausgewiesen wurde. In Zusammenschau wird die<br />

Sensibilität des Flusslaufes Fischamend – Wildungsmauer – Süd als mittel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Fischamündung<br />

(Strom-km 1912,5 –<br />

1904,5)<br />

Mitterhaufen (Stromkm<br />

1904,5 –1893,5)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(stellenweise befestigte Ufer, viele Schotterbänke<br />

und Inseln, dafür nur lückige Ufervegetation)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />

flach abfallender Blockwurf, einige Buhnen, 380kV-Leitung)<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(befestigte Ufer, Siedlungen)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />

Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 24:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

3.3.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />

3.3.5.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Die Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“) in diesem Bereich<br />

sind relativ homogen: Um die Ortschaft Stopfenreuth befinden sich größere vom Strom abgeschnittene<br />

Hartholzaugebiete, durchschnitten vom nicht mehr durchflossenen Rosskopfarm und unterbrochen<br />

von mehreren Wiesen. In den Donauauen innerhalb des Marchfeldschutzdammes bietet<br />

sich ein dicht bewaldetes, von zahlreichen Nebenarmen durchzogenes Bild. Manche Bereiche<br />

weisen noch sehr wenige anthropogene Eingriffe auf. In den Bereichen Narrischer Arm, Schanzlhaufen<br />

und Herrgottshaufen kommen stellenweise dichte Monokulturen von Hybridpappeln 7 vor<br />

(siehe Abb. 51).<br />

7<br />

Die Hybridpappel (Populus x canadensis) ist ein schnellwüchsiger Bastard der Schwarzpappel mit verwandten amerikanischen<br />

Arten, die aus forstwirtschaftlichen Überlegungen in der Vergangenheit angepflanzt wurden. Sie ist keine<br />

natürlich vorkommende Art in den Donauauen. Sie bieten durch ihre Strukturarmut nur vergleichsweise wenigen Arten<br />

geeignete Habitate und nehmen der natürlichen Auenvegetation den angestammten Standort.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 51: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer<br />

(Quelle: Darstellung A-V-L; Daten MA49, ÖBF; Ausschnitt ÖIR 2005)<br />

Das Marchfeld in diesem Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine Becken und Talböden mit<br />

dominantem Getreidebau“) bietet ein ähnliches Bild wie im restlichen Untersuchungsraum. Die<br />

Straßen werden von Alleen begleitet, darüber hinaus gibt es wenige räumliche Orientierungspunkte.<br />

Sehr prominent sichtbar ist hier überall der Steinbruch Pfaffenberg südlich der Donau; dasselbe<br />

gilt für den Siloturm am ehemaligen Bahnhof Engelhartstetten. In der unmittelbaren Umgebung von<br />

Engelhartstetten setzt sich das agrarisch geprägte Gebiet fort, allerdings unterbrochen durch einige<br />

stärker prägende Elemente wie den von Dämmen begleiteten Grünzügen von Ruß- und<br />

Stempfelbach und den Parks der Schlösser Niederweiden und Schlosshof, welche jedoch bereits<br />

außerhalb des Untersuchungsgebietes liegen. Am östlichen Rand des Teilraumes erstrecken sich<br />

die Loimersdorfer Wiesen und die Marchauen, welche mit den Donauauen ein gemeinsames<br />

Landschaftsschutzgebiet bilden.<br />

Abbildung 52: Allee bei Witzelsdorf (Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 53: Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg von der Umgebung von Witzelsdorf aus gesehen<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 54: Aufgelassene Bahnstrecke bei Loimersdorf<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 55: Blick von der Donaubrücke nach Engelhartstetten (mit Siloturm)<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 56: Blick vom Braunsberg Richtung Engelhartstetten<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark<br />

Donauauen<br />

Eckartsau KG Witzelsdorf,<br />

Engelhartstetten<br />

BGBl. I Nr. 17/1997<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Donau-March-Thaya-<br />

Auen<br />

Eckartsau KG Witzelsdorf,<br />

Engelhartstetten<br />

NÖ VO 5500/35<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

-<br />

Eckartsau KG Witzelsdorf<br />

(1), Engelhartstetten (3)<br />

NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 25:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

3.3.5.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Bis auf einige wenige Bereiche wird die Schifffahrtsrinne im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung<br />

– Nord von Buhnen und Leitwerken gesäumt. So befinden sich im Abschnitt „Narrischer<br />

Arm“ (Strom-km 1893,5 – 1885,5) mit Ausnahme des Nahebereiches der Schwalbeninsel (um<br />

Strom-km 1989,0), die neben der Donaubrücke das markanteste Element in diesem Bereich des<br />

Flusslaufes bildet, durchgehend bauliche Eingriffe an den Uferbereichen. In manchen Abschnitten<br />

(um Strom-km 1890,0 westlich der Donaubrücke) sind sie durch angeschwemmtes Material im<br />

Verlanden begriffen; der Blockwurf ist an den meisten Stellen gut sichtbar. Die Uferzonen sind<br />

dicht bewaldet.<br />

Abbildung 57: Blockwurf und Buhnen (Strom-km1892,0)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 97


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 58: Schwalbeninsel (Strom-km 1888,7)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 59: Buhnenfeld westlich der Donaubrücke (Strom-km 1887,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Östlich der Donaubrücke schließt der Thurnhaufen an (Strom-km 1885,5 – 1882,0), ein großer<br />

bewaldeter Schotterkörper, der durch den breiten Spittelauer Arm von der restlichen Au getrennt<br />

wird. In diesem Bereich wird gerade das Life-Projekt „Uferrückbau Thurnhaufen“ durchgeführt (siehe<br />

Kasten S. 92). Das Ufer des Thurnhaufens ist zur Zeit noch massiv mittels Blockwurf befestigt,<br />

mit den Bauarbeiten wurde im Oktober 2005 begonnen. Der an den Thurnhaufen anschließende<br />

Bereich bis zur Russbachmündung ist hingegen teilweise aufgeschüttet und teilweise verlandet.<br />

Vom Braunsberg aus ist dieser Bereich besonders gut einsehbar.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 98


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 60: Uferrückbau Thurnhaufen<br />

(Quelle: www.donauauen.at)<br />

Das Projekt – Uferrückbau gegenüber Hainburg<br />

Zur langfristigen Erhaltung einer dynamischen Aulandschaft bei gleichzeitiger Verbesserung im Hochwasserschutz<br />

geht der Nationalpark Donau-Auen einen innovativen Weg. Der LIFE-Uferrückbau gegenüber<br />

Hainburg ist ein Naturschutzprojekt mit Pilotcharakter. Bislang wurde in Europa an einem Fluss dieser<br />

Größe kein vergleichbares Projekt realisiert.<br />

Im Uferbereich des Turnhaufens wird auf einer Strecke von 3 Kilometern die harte Uferverbauung rückgebaut,<br />

der Blockwurf entfernt. Die Umsetzung der Rückbaumaßnahmen sind für die Niederwasserperiode im<br />

Winter 2005/2006 vorgesehen. Dabei werden etwa 24.000 Kubikmeter Stein abgetragen und per Schiff aus<br />

dem Gebiet entfernt. Den Rest erledigt die Donau. Denn durch die Gewässerdynamik wird sich ein naturnahes<br />

Ufer ausbilden, geprägt durch Schotterflächen, steile Uferanrisse, Flachwasserbereiche – der Fluss<br />

darf sich wieder ein "Ufer wie damals" formen.<br />

Der Abtrag der Ufersicherung umfasst alle Blockwurfsicherungen, historische Uferverbauungen und Buhnen<br />

innerhalb des Projektgebietes am linken Donauufer gegenüber Hainburg.<br />

Im unteren Bereich des Projektgebietes wird über die gesamte Länge des Gleituferabschnittes (Strom-km<br />

1884,4 bis 1882,9) die bestehende Steinsicherung vollständig abgetragen. Am Prallufer im oberen Teilabschnitt<br />

(Strom-km 1885,5 bis 1884,4) sind deutlich stärkere Strömungsbeanspruchungen zu erwarten. In<br />

diesem Abschnitt wird der obere Teil des Blockwurfes entfernt. Nur der Böschungsfuß (bis knapp über<br />

Regulierungswasser) bleibt hart gesichert.<br />

Im stromabwärts anschließenden Flussabschnitt (Strom-km 1882,7 bis 1882) soll die Entfernung von Buhnen<br />

zu einer Verbesserung und Dynamisierung der ökologischen Situation im Uferbereich führen<br />

(www.donauauen.at).<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 99


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 61: Blockwurf Thurnhaufen mit Hainburg im Hintergrund (Strom-km 1885,0)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 62: Zwischen Thurnhaufen und Rußbachmündung (Strom-km 1882,1)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Den abschließenden Bezugsraum des linken Ufers bildet der Bereich von der Rußbachmündung<br />

zur Marchmündung (Strom-km 1882,0 – 1880,0). Der Bereich ist mit Ausnahme des unmittelbaren<br />

Bereiches der Marchmündung befestigt, der Uferbereich weist nur einen schmalen Waldstreifen<br />

auf, der Blicke auf das Ackerland der dahinter liegenden Loimersdorfer Wiesen zulässt. Ein<br />

mächtiges landschaftsprägendes Element ist die Ruine Theben, die sich über der Marchmündung<br />

auf einem Burgberg erhebt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 100


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 63: Rußbachmündung (Strom-km 1881,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 64: Blockwurf nahe der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben (Strom-km 1880,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.5.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Die Donauauen in diesem Teilraum sind weitläufig, in weiten Bereichen naturnahe und mit landschaftsbezogenem<br />

Schutzstatus versehen und daher als hoch sensibel einzustufen. Das Marchfeld<br />

selbst ist intensiv landwirtschaftlich genutzt und als Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

als gering sensibel bewertet. In Zusammenschau wird der Teilraum Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord Talboden als hoch sensibel eingestuft, da die Donauauen innerhalb des<br />

Untersuchungsgebietes in diesem Teilraum auch den höheren Flächenanteil bedecken.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 101


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauauen<br />

Marchfeld<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Nationalpark, Landschaftsschutzgebiet, großteils intakte,<br />

teilweise durchflutete Auenlandschaft; Gebiet von herausragender<br />

landschaftliche Bedeutung<br />

• Geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft, forstwirtschaftliche Monokulturen, Erholungsinfrastruktur)<br />

• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft)<br />

D – hoch<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 26:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

Der Flusslaufabschnitt „Narrischer Arm“ (Strom-km 1893,5 – 1885,5) ist stark von Buhnen bestimmt<br />

und daher trotz einer aufgrund der Auwaldnähe guten Vernetzung zwischen Strom und<br />

Umland gering sensibel. Der Thurnhaufen wird mit Stand vom Februar 2006 im Rahmen eines<br />

Fremdprojektes revitalisiert (Uferrückbau), ist somit Bestandteil eines Fremdprojektes und wird von<br />

der Sensibilitätsbewertung ausgenommen. Der Flusslaufabschnitt Marchmündung (Strom-km<br />

1882,0 – 1880,0) besitzt nur abschnittsweise wertvolle Umlandstrukturen und Uferbereiche und<br />

wird daher als mittel sensibel eingestuft. In Zusammenschau wird die Sensibilität des Flusslaufes<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord als mittel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 102


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Narrischer Arm<br />

(Strom-km 1893,5 –<br />

1885,5)<br />

Thurnhaufen (Stromkm<br />

1885,5 –1882)<br />

Marchmündung<br />

(Strom-km 1882,0 –<br />

1880,0)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(befestigte Ufer, Donaubrücke)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />

Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />

• Wegen laufendem Fremdprojekt „Revitalisierung Donauufer<br />

(Teilprojekt Rückbau Donauufer gegenüber Hainburg)“ nicht<br />

bewertet!<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(befestigte Ufer, lückige Ufervegetation)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (großteils<br />

Blockwurf, zahlreiche Leitwerke und Buhnen)<br />

B – gering<br />

–<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 27:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung –Nord<br />

3.3.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />

3.3.6.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Die Donauauen in diesem Teilraum (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“)<br />

teilen sich in zwei Abschnitte. Die Au um den Petroneller Altarm befindet sich in Privatbesitz und<br />

liegt mit Stand vom Februar 2006 außerhalb des Nationalparkgebietes. Der Altarm wird von mehreren<br />

Traversen gequert, bevor er über ein Dammbauwerk bei Altenburg in die Donau mündet.<br />

Hier schließen die Siedlungsgebiete von Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg an. Diese Siedlungsgebiete<br />

werden entlang der Donau nur von einem kleinen Auwaldstreifen („Johler Haufen“)<br />

unterbrochen. Nördlich von Hainburg erhebt sich der Braunsberg, am Fuße dieses Berges und<br />

gegenüber der Marchmündung erstreckt sich das zweite größere Augebiet, das Äugl.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 65: Altarm Petronell von der Rübenhaufentraverse aus<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 66: Blick von der Geländekante vor Bad Deutsch-Altenburg über die Donauauen<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 67: Mündung des Petroneller Altarms bei Bad Deutsch-Altenburg<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Südlich von Petronell ist die Landschaft außerhalb des Siedlungsgebietes (Kulturlandschaftstyp<br />

„Weinbaudominierte ebene Lagen und Flachhänge“) von Weingärten geprägt (Weinbaugebiet<br />

„Carnuntum“).<br />

Zwischen den Siedlungsräumen von Petronell und Bad Deutsch-Altenburg befindet sich der Ausläufer<br />

des Prellenkirchner Flurs, das agrarisch genutzte Salafeld (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine<br />

Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“). Die Allee entlang der alten Bundesstraße<br />

von Petronell nach Bad Deutsch-Altenburg ist als Naturdenkmal geschützt.<br />

Abbildung 68: Straße durch das Salafeld mit Allee und Siloturm<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Die Gemeinden Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg sind die einzigen Orte im niederösterreichischen<br />

Untersuchungsraum, in denen dicht bebautes Siedlungsgebiet bis ans Donauufer heranreicht<br />

(Kulturlandschaftstyp „Kleinstädtischer und suburbaner Siedlungsraum“), wenn auch sehr<br />

unterschiedlich. Bad Deutsch-Altenburg ist deutlich ländlich geprägt, durch die Erholungsfunktion<br />

des Kurbetriebes ist die Versiegelungsdichte relativ gering geblieben; am Donauufer liegen einerseits<br />

der Kurpark, andererseits das Betriebsgebiet der via donau (ehemals Wasserstraßendirektion),<br />

das flussbaulichen Erhaltungszwecken dient. Hainburg dagegen mit seiner seit dem Mittelalter<br />

historisch gewachsenen Struktur ist deutlich städtisch geprägt und stark versiegelt. Der Ort wird<br />

von der Donau zwar optisch durch das Viadukt der Pressburger Bahn abgeschnitten, trotzdem<br />

kommt der Donau im Stadtgebiet Bedeutung zu: die Promenade, die Bootsanlegestelle und ein<br />

Café laden zum Verweilen ein, hinter dem Viadukt schließt direkt die Altstadt an. Vom Aussichtspunkt<br />

am Braunsberg aus ist die Umgebung von Hainburg besonders gut einzusehen.<br />

Abbildung 69: Donauufer bei Bad Deutsch-Altenburg<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 70: Blick vom Braunsberg über Hainburg und die Hundsheimer Berge<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Die Hainburger Berge (Braunsberg, Schlossberg, Hundsheimer Berge – siehe auch Kapitel 3.2.5)<br />

sind als eigener Landschaftsraum zu definieren (Kulturlandschaftstyp „Große außeralpine Waldinseln“),<br />

insbesondere der Braunsberg ist durch eine spezielle Charakteristik geprägt. Das steppenartige,<br />

warme Klima bietet wärmeliebenden, sonst eher im Mittelmeerraum vorkommenden Tierund<br />

Pflanzenarten (Smaragdeidechse, die Äskulapnatter, die Lotwurz, die Phönizische Königskerze<br />

oder die Zwergschwertlilie) ideale Lebensbedingungen (Quelle: www.hainburg.at). Die Hundsheimer<br />

Berge hingegen sind dicht bewaldet. Die gesamte Gegend um Hainburg wird visuell stark<br />

von den umliegenden Bergen geprägt. Mit Schlossberg und Braunsberg gibt es zudem zwei stark<br />

frequentierte Aussichtspunkte mit starkem Bezug zur Donau.<br />

An den Hanglandschaften der Hainburger Berge (Kulturlandschaftstyp „Pannonische Ackerbau-,<br />

Weinbau-Komplexe“) dominiert Obst- und Weinbau. Am nordöstlichen Hang des Braunsberges<br />

befindet sich ein 18-Loch-Golfplatz.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 107


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 71: Braunsberg von der Uferpromenade in Hainburg aus gesehen<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Abbildung 72: Weinbau und Golfplatz am Fuße des Braunsberges<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Der großflächige Dolomitsteinbruch am Pfaffenberg (Kulturlandschaftstyp „Großräumige Tagbaue<br />

und Deponien“) und die dazugehörigen Betriebsanlagen am Bahnhof prägen durch ihre erhöhte<br />

Lage ihre Umgebung nachhaltig. Auch nördlich der Donau im Marchfeld ist der Steinbruch noch<br />

weithin zu sehen. Nahe der Donau befindet sich ein zweiter, kleinerer Steinbruch, welcher durch<br />

die erschwerte Einsehbarkeit von Bad Deutsch-Altenburg und vom Donauraum das weitere Umland<br />

nicht sonderlich prägt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 73: Steinbrüche Bad Deutsch-Altenburg<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Nationalpark<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

Naturschutzgebiet<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

Donauauen<br />

Landschaftsbezogene Schutzgebiete in diesem Teilraum werden in der folgenden Tabelle aufgelistet.<br />

Donau-March-Thaya-<br />

Auen<br />

Braunsberg – Hundsheimer<br />

Berg<br />

-<br />

Petronell-Carnuntum,<br />

Hainburg an der Donau<br />

Petronell-Carnuntum,<br />

Bad Deutsch-Altenburg,<br />

Hainburg an der Donau<br />

BGBl. I Nr. 17/1997<br />

NÖ VO 5500/35<br />

Hainburg a. d. Donau LGBl. 5500/13<br />

Petronell-Carnuntum (1),<br />

Bad Deutsch-Altenburg<br />

(2), Hainburg an der Donau<br />

(4)<br />

NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 28:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

3.3.6.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Am Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5), der Au zwischen Petroneller Altarm und Donau, ist<br />

der rechte Uferbereich stark von technischen Strukturen geprägt. Wegen des Prallhanges bestehen<br />

fast durchgehend Blockwurfbefestigungen, nur im Bereich der zwei Buhnenfelder gibt es stärkere<br />

Verlandungstendenzen.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 74: Blockwurfbefestigung (Strom-km 1882,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 75: Buhnenfeld (Strom-km 1890,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 76: Blockwurf, Buhnenfeld und Donaubrücke Hainburg (Strom-km 1888,8)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Der Flusslaufabschnitt von Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,5 – 1884,5) ist durch starke<br />

Versiegelung, Kaimauern und technische Eingriffe geprägt. Das Siedlungsgebiet reicht direkt an<br />

die Donau heran. Nach der Einmündung des Petroneller Altarms bei Strom-km 1987,1 über die<br />

Badschwelle folgt in Bad Deutsch-Altenburg erst die Kurparkpromenade, darauf der Hafen und das<br />

Betriebsgebiet der via Donau. Im Bereich der stark landschaftsprägenden Donaubrücke (Strom-km<br />

1886,2) ist das Ufer massiv befestigt (ca. Strom-km 1885,5 – 1884,5). Im Stadtgebiet von Hainburg<br />

an der Donau prägen die anthropogenen Eingriffe Promenade, Viadukt der Pressburgerbahn<br />

und Bootsanlegeplatz und Hafenbecken den Flusslauf. Der Ort Hainburg besitzt eine gut<br />

erhaltenen mittelalterliche Altstadt: Mit seinen 2,5 km langen Stadtmauern, 3 erhaltenen Toren<br />

(Wienertor, Ungartor, Fischertor) und 15 Türmen aus dem 13. Jahrhundert besitzt Hainburg eine<br />

der ältesten und am besten erhaltenen Stadtbefestigungen Europas und ein Kulturgutensemble<br />

ersten Ranges. Johler Haufen und Hainburger Stadtgebiet sind vom Braunsberg aus besonders<br />

gut einsehbar.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 111


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 77: Hafenbecken Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,0) (Quelle: ÖIR)<br />

Abbildung 78: Johler Haufen mit Hainburg und Braunsberg (Strom-km 1885,6)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 112


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 79: Promenade Hainburg mit Viadukt (Strom-km 1880,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Im Flusslaufabschnitt vor der Ruine Röthelstein (Strom-km 1884,5 – 1880,0) fällt der Steilhang<br />

des Braunsberges fast direkt bis ans befestigte Donauufer ab. Der Röthelsteiner Altarm wird von<br />

mehreren Traversen durchschnitten, direkt am Donauufer wechseln Buhnenfelder, befestigte und<br />

Schotterstrände relativ häufig ab. Im Bereich der engen Rechtskurve, die der Strom im Bereich<br />

Marchmündung beschreibt, ist das Ufer verlandet und teilweise dicht bewachsen.<br />

Abbildung 80: Steil abfallender Hang des Braunsberges (Strom-km 1883,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 81: Uferbereich kurz vor der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben und der Thebener Kogel<br />

(Strom-km 1880,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.6.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Wegen der markanten Aussichtspunkte in den Hainburger Bergen kommt diesem Teilraum besondere<br />

Bedeutung zu. Die Donauauen sind durchwegs Landschaftsschutzgebiet, teilweise Nationalpark<br />

und daher definitionsgemäß als hoch sensibel einzustufen. Aufgrund ihrer landschaftlichen<br />

Einzigartigkeit sind auch die Hainburger Berge, zu denen hier auch der Braunsberg gezählt wird,<br />

als hoch sensibel einzustufen. Zwischen den Hainburger Bergen im Süden und dem Thebener<br />

Kogel im Norden liegt die Ebene des Salafeldes, welche als intensiv landwirtschaftlich genutztes<br />

Gebiet als gering sensibel bewertet wird.<br />

Das Gebiet um die Ortschaft Petronell-Carnuntum ist durch das Zusammenspiel zwischen Landschaft,<br />

Pappelalleen und archäologischen Stätten ein Gebiet von regionaler landschaftlicher Bedeutung<br />

und wird daher als mittel sensibel eingestuft. Die Hanglandschaften im Westen und<br />

Osten der Hainburger Berge sind mit den Weingärten als sanfter Übergang zwischen der markanten<br />

Geländeform der Hainburger Berge und den am Fuße gelegenen Ortschaften raumdifferenzierend<br />

und prägende Kulturlandschaften von regionaler landschaftlicher Bedeutung, weshalb auch<br />

sie als mittel sensibel eingestuft werden. Die technisch geprägten Gebiete des Siedlungsraumes<br />

Hainburg und Bad Deutsch-Altenburg werden ebenso wie der großflächige Steinbruch am<br />

Pfaffenberg als nicht sensibel bewertet. In Zusammenschau wird der Teilraum Talboden Wildungsmauer<br />

– Marchmündung – Süd als hoch sensibel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 114


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauauen<br />

Hainburger Berge<br />

Salafeld<br />

Petronell<br />

• Geringer Nationalparkanteil, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />

Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />

Bedeutung<br />

• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Siedlungsraum)<br />

• Geringer Nationalparkanteil, Landschaftsschutzgebiet, Erhaltenswerter<br />

Landschaftsteil; Gebiet von herausragender landschaftliche<br />

Bedeutung (v. a. Braunsberg)<br />

• Ausgeprägte Sichtbeziehungen (Braunsberg, Schlossberg)<br />

• starke Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Steinbruch, Siedlungsraum)<br />

• Gebiet von lokaler landschaftliche Bedeutung<br />

• mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Windkraftanlagen, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />

• Gebiet von regionaler landschaftliche Bedeutung (Weinbau)<br />

• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Windkraftanlagen, Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

B – gering<br />

C – mittel<br />

Hanglandschaften<br />

Hainburger Berge<br />

Siedlungsraum<br />

Hainburg<br />

• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von regionaler landschaftliche<br />

Bedeutung<br />

• geringe Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft, Siedlungsraum)<br />

C – mittel<br />

• Technisch geprägtes Gebiet (Siedlungsraum) A – keine<br />

Pfaffenberg • Technisch geprägtes Gebiet (Steinbruch im Tagbau) A – keine<br />

Sensibilität Teilraum<br />

D – hoch<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 29:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

Beim Flusslaufabschnitt Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5) ist die Vernetzung zwischen<br />

Strom und Umland von hoher Qualität. In Zusammenschau mit einer über weite Strecken zur Gänze<br />

sichtbaren Uferverbauung und einigen Buhnen führt dies zu einer mittleren Sensibilität. Das<br />

Ufer des Flusslaufabschnittes Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,5 – 1884,5) ist über große<br />

Strecken zur Gänze sichtbar verbaut (keine bis geringe Sensibilität), gleichzeitig ist eine Vernetzung<br />

zwischen Strom und Umland mit Ausnahme um die Donaubrücke vorhanden (geringe Sensibilität).<br />

Aufgrund der sehr wenigen Buhnen und den bestehenden Seitenzubringern wird dieser<br />

Flusslaufabschnitt als gering sensibel bewertet.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 115


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Der Flusslaufabschnitt Hainburg (Strom-km 1883,5 – 1884,4) ist aufgrund der historischen Altstadt<br />

von Hainburg ein Bereich mit besonderer Eigenwirkung am Flusslauf. Wie in Kapitel 2.1.4.3 beschrieben<br />

tritt in solchen Abschnitten die Charakterisierung des Flusslaufes in den Hintergrund.<br />

Aufgrund der Prägung des Flusslaufabschnittes durch die historische Altstadt wird der Abschnitt<br />

als hoch sensibel eingestuft, überdies besteht vom Braunsberg aus eine bedeutende Sichtbeziehung<br />

zu diesem Flusslaufabschnitt.<br />

Der Flusslaufabschnitt Röthelstein (Strom-km 1880,0 – 1883,5) weist mit Auwald bzw. Hangwald<br />

eine hochwertige Vernetzung zwischen Strom und Umland auf (hohe Sensibilität). Zum Teil gibt es<br />

hier keine oder eine vollkommen überwachsene Uferverbauung, zum Teil ist sie gut sichtbar und<br />

manchen Buhnen sind vorhanden. Die bedeutenden Sichtbeziehungen vom Braunsberg und vom<br />

Thebener Burgberg aus führen jedoch dazu, dass dieser Flusslaufabschnitt als hoch sensibel<br />

eingestuft wird. In Zusammenschau wird der Teilraum Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung<br />

– Nord ebenfalls als hoch sensibel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 116


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Rohrhaufen (Stromkm<br />

1887,5 – 1893,5)<br />

Bad Deutsch-<br />

Altenburg (Strom-km<br />

1884,5 – 1887,5)<br />

Hainburg (Strom-km<br />

1883,5 – 1884,5)<br />

Röthelstein (Stromkm<br />

1880,0 – 1883,5)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Landschaftsästhetisch beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(befestigte Ufer, lückige Ufer, dichte Vegetation)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf, zahlreiche<br />

Leitwerke und Buhnen)<br />

• Landschaftsästhetisch stark beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(Betriebsgebiet, Straßen)<br />

• Starke Eingriffe durch technische Strukturen (Blockwurf, Donaubrücke)<br />

• Historische Altstadt von Hainburg mit besonderer Eigenwirkung<br />

auf den Flusslauf<br />

• Bedeutende Sichtbeziehung vom Braunsberg aus<br />

• Landschaftsästhetisch gering beeinträchtigte Ufer- und Umlandstruktur<br />

(stellenweise befestigte Ufer, hochwertige Umlandstruktur<br />

mit Altarmen, Steilwand, Schotterbänken)<br />

• Mittlere Eingriffe durch technische Strukturen (stellenweise<br />

Blockwurf; Buhnenfelder nur bei RNW sichtbar und verlandet)<br />

• Bedeutende Sichtbeziehung vom Thebener Burgberg aus<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 30:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

3.3.7 GRENZSTRECKE<br />

3.3.7.1 Beschreibung des Landschaftsraumes Talboden<br />

Der östlich vom Braunsberg anschließende Talboden Thebnerstraßl (Kulturlandschaftstyp „Außeralpine<br />

Becken und Talböden mit dominantem Getreidebau“) ist landwirtschaftlich genutzt und<br />

von Donau, Hundsheimer Berg, Schafberg und den Augebieten bei Wolfsthal (Schlossau, Nassau)<br />

sehr deutlich begrenzt. Einige kleinere Hecken und Alleen und Grünzüge entlang ehemaliger Altarme<br />

beleben das dominierende Ackerland. Der Steinbruch in Bratislava-Devin (Theben) ist auch<br />

am rechten Ufer sehr dominant. Mit dem Thebener Burgberg gibt es einen stark frequentierten<br />

Aussichtspunkt mit starkem Bezug zur Donau.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 117


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 82: Blick vom Braunsberg nach Wolfsthal<br />

(Quelle: ÖIR 2005)<br />

Ein kleinerer Teil der Gemeinde Wofsthal, die Schlossau und die Nussau, gehören noch zu den<br />

Donauauen (Kulturlandschaftstyp „Auwaldbänder entlang großer Flüsse“). Sie sind nicht Teil des<br />

Nationalparks und auch nicht Teil des Landschaftsschutzgebietes Donau-March-Thaya-Auen.<br />

Der einzige geschützte „Erhaltenswerte Landschaftsteil“ in diesem Teilraum wird in untenstehender<br />

Tabelle angeführt.<br />

Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke<br />

Art Name Bezirke/Gemeinden Rechtsgrundlage<br />

Erhaltenswerte Landschaftsteile<br />

- Wolfsthal (1) NÖ VO 8000/85-0<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 31:<br />

Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke<br />

3.3.7.2 Beschreibung des Landschaftsraumes Flusslauf<br />

Im gesamten Abschnitt Grenzstrecke (Strom-km 1880,0 – 1872,7) befinden sich zahlreiche Daubelhütten.<br />

Zwischen den Strom-km 1880,0 und 1877,5 ist der Blockwurf der Uferverbauung an<br />

manchen Stellen sichtbar, an einigen Stellen bereits überwachsen. Etwa im Bereich der Mündung<br />

des Äuglarmes (Strom-km 1877,5 – 1876,0) befindet sich eine größere vorgelagerte, bewaldete<br />

Schotterinsel mit Buhnenfeld. Die Uferverbauung am restlichen Abschnitt bis zur Staatsgrenze ist<br />

vor allem in der Flusskehre größtenteils sichtbar, westlich und östlich davon teils stärker, teils weniger<br />

stark überwachsen.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 118


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 83: Überwachsener Blockwurf und Daubelhütte (Strom-km 1878,2)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

Abbildung 84: Mündung des Äuglarmes mit Schotterinsel (Strom-km 1880,4)<br />

(Quelle: Donauconsult)<br />

3.3.7.3 Bewertung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Wegen des Aussichtspunktes Ruine Theben erhöht sich die Sensibilität dieses Teilraumes teilweise.<br />

Die Donauauen sind in diesem Abschnitt nicht Teil des Nationalparks, aber trotzdem von regionaler<br />

Bedeutung und werden daher als mittel sensibel eingestuft. Das landwirtschaftlich genutzte<br />

Gebiet um das Thebnerstraßl ist wegen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nur gering<br />

sensibel. In Zusammenschau wird der Teilraum Talboden Grenzstrecke als mittel sensibel eingestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Talboden Grenzstrecke<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Donauauen<br />

Thebnerstraßl<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Erhaltenswerter Landschaftsteil; Gebiet von regionaler<br />

landschaftliche Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft)<br />

• Gebiet von lokaler landschaftlicher Bedeutung<br />

• Mittlere Prägung durch intensive anthropogene Nutzung<br />

(Landwirtschaft)<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 32:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Grenzstrecke<br />

Der Bezugsraum Flusslauf der Grenzstrecke (Strom-km 1880,0 – 1872,7) entspricht dem gleichnamigen<br />

Teilraum und ist in geringem bis mittlerem Ausmaß von menschlichen Eingriffen geprägt,<br />

besitzt eine vielfältige Ufer- und Umlandstruktur (z. B. Burgberg Theben) und wird daher als mittel<br />

sensibel eingestuft.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke<br />

Bezugsraum Landschaftsraum Sensibilität<br />

Grenzstrecke<br />

(Strom-km 1880,0 –<br />

1872,7)<br />

Sensibilität Teilraum<br />

• Gute Vernetzung Strom-Umland (hochwertige Umlandstruktur<br />

mit Altarmen, Schotterbänken)<br />

• Geringe bis mittlere Eingriffe durch technische Strukturen<br />

(stellenweise Blockwurf, Buhnenfelder nur bei RNW<br />

sichtbar und verlandet, großteils bewachsene Uferbefestigungen)<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 33:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke<br />

3.4 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG<br />

Die Sensibilität der Landschaftsräume Talboden und Flusslauf wird in diesem Kapitel nochmals<br />

zusammengefasst und auf die gesamten Teilräume aggregiert, wobei die jeweils höhere Sensibilitätskategorie<br />

ausschlaggebend ist.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Der Teilraum Wiener Bereich – Nord ist bezogen auf den weiträumigeren Talboden wegen des<br />

verhältnismäßig sensiblen Umlandes von mittlerer Sensibilität, derselbe Flusslauf der Donau ist<br />

wegen den Buhnen, den Rohrbrücken und der zum Teil recht intensiven Uferverbauung nicht sensibel.<br />

Sowohl der Talboden als auch der Flusslauf im Teilraum Wiener Bereich – Süd ist infolge der<br />

durchwegs starken anthropogenen Eingriffe trotz kleinerer schützenswürdiger Gebiete als gering<br />

sensibel einzustufen. Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord wird bezogen auf den<br />

weiträumigeren Talboden wegen der großen hoch sensiblen und naturnahen Nationalparkflächen<br />

als hoch sensibel eingestuft. Derselbe Flusslauf der Donau weist aufgrund verschiedener flussbaulicher<br />

Eingriffe eine mittlere Sensibilität auf.<br />

Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd wird im weiträumigeren Talboden als mittel, im<br />

unmittelbaren Flusslauf der Donau als gering sensibel bewertet. Der Teilraum Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord ist im weiträumigeren Talboden analog zum benachbarten Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord wegen der großen und naturnahen Nationalparkflächen als hoch sensibel<br />

einzustufen, im unmittelbaren Flusslauf der Donau als mittel sensibel. Ebenso hoch sensibel ist der<br />

Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd, wobei hier um das Stadtgebiet von Hainburg<br />

historische und zeitgenössische Aspekte auf das Landschaftserleben Einfluss nehmen. Der Teilraum<br />

Grenzstrecke schließlich ist wegen der stellenweise hochwertigen Uferzonen und Umlandbereiche<br />

als mittel sensibel einzustufen. Die Bewertungen der letzten beiden Teilräume beziehen<br />

sich sowohl auf deren weiträumigere Talböden als auch auf die unmittelbaren Flusslaufabschnitte<br />

der Donau.<br />

Teilraum<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität<br />

Sensibilität<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

Talboden<br />

Flusslauf<br />

C – mittel<br />

A – keine<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 34:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

4.1 RELEVANTE BEEINFLUSSUNGEN<br />

Das „Flussbauliche Gesamtprojekt“ besteht aus einer Kombination mehrere Typen von unterschiedlichen<br />

flussbaulichen Maßnahmen: Durch eine nachhaltige Stabilisierung der mittleren Höhenlage<br />

der Sohle soll die bislang fortschreitende Sohleintiefung gestoppt werden. Durch einen<br />

Umbau von Buhnen und Leitwerken sollen die Fahrwassertiefen, speziell unter Niederwasser, und<br />

damit die Schifffahrtsverhältnisse nachhaltig verbessert werden. Durch ökologisch motivierte Maßnahmen<br />

in den Uferzonen und Nebenarmen soll die ökologische Funktionsfähigkeit erhöht oder<br />

wiederhergestellt werden. Dafür werden Altarme geöffnet, Gewässer vernetzt und durch abschnittsweisen<br />

Abbau der harten Ufersicherungen wie Steinberollungen und Steinpflasterungen<br />

eine eigendynamische morphologische Umformung ermöglicht.<br />

Folgende Abbildung skizziert mehrere Typen flussbaulicher Maßnahmen. Für eine nähere Beschreibung<br />

der flussbaulichen Elemente siehe den Technischen <strong>Bericht</strong> des Generellen Projektes<br />

(Einlage F.1.1). Für eine nähere Beschreibung der Bauvorgänge siehe den <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F.11.2).<br />

Abbildung 85: Typen flussbaulicher Maßnahmen<br />

(Quelle: DonauConsult, Adaption ÖIR)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

In der Betriebsphase konnte eine Reihe von allgemeinen Wirkungen des Vorhabens identifiziert<br />

werden. In der Bauphase könne zusätzliche Wirkungen hinzu kommen. 8 Folgende Wirkungen<br />

müssen genannt werden (siehe auch Einalge U.1.1 Zusammenfassende Darstellung):<br />

• Raumveränderung,<br />

• Hydraulische Veränderungen in Oberflächengewässern,<br />

• Grundwasserveränderungen,<br />

• Verkehrsaufkommen,<br />

• Visuelle Beeinflussung,<br />

• Flächeninanspruchnahme,<br />

• Lärm,<br />

• Erschütterung / Wellenschlag,<br />

• Luftschadstoffe,<br />

• Staubemissionen,<br />

• Flüssige Emissionen.<br />

Folgende Wirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Landschaftsbild konnten gemäß der<br />

Abgrenzung in Kapitel 1 (Einleitung) identifiziert werden:<br />

• Raumveränderung, Flächeninanspruchnahme:<br />

Funktional zusammengehörende Landschaftsteile können durch die Neuanlage von Baustraßen<br />

durchschnitten werden.<br />

Durch den Abtrag der Ufersicherung kann durch die flussmorphologische Eigendynamik<br />

wieder ein naturnahes Landschaftsbild entstehen.<br />

Funktional und visuell zusammengehörige Landschaftsteile können durch den Abtrag von<br />

Dämmen und Traversen wieder zusammengeführt werden.<br />

• Visuelle Beeinflussung:<br />

Das Landschaftsbild kann durch den Neubau von Buhnen oder Leitwerken über RNW,<br />

Schüttung von Inseln oder Schotterbänken visuell beeinträchtigt werden.<br />

Das Landschaftsbild kann durch Rückbau der Uferbefestigungen, Rückbau von Traversen<br />

oder Abtrag von künstlichen Schotterbänken verbessert werden.<br />

Das Landschaftsbild kann durch größere Baustelleneinrichtungen oder Zwischenlager visuell<br />

beeinträchtigt werden (im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung Einlage F.11.2 werden als benötigte<br />

Fläche für Baustelleneinrichtungen je Baustelle 400 bis 500 m² angegeben).<br />

8<br />

Die Beschreibung der Bauphase für das flussbauliche Gesamtprojekt basiert auf dem <strong>Bericht</strong> Baudurchführung (Einlage<br />

F.11.2), dem auch Beschreibungen der Bauvorgänge zu entnehmen sind. Die Bauzeit ist auf 7,5 Jahre bzw. 10<br />

Jahre angelegt, wobei der UVE die Variante, die auf die Schutzgüter eine intensivere Wirkung ausübt, zu Grunde gelegt<br />

wird.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 123


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

4.2 WIRKUNGEN IN DER BETRIEBS- UND ERHALTUNGS-<br />

PHASE NACH TEILRÄUMEN<br />

Die während der Betriebs- und Erhaltungsphase möglichen Wirkungen des Vorhabens wurden<br />

somit allgemein angeführt, nun werden sie im Detail betrachtet.<br />

Das Vorhaben beansprucht Flächen längerfristig vorwiegend an den Uferzonen der Donau und an<br />

Forstwegen in der Au. An den Uferzonen der Donau werden diese Flächen als Ergebnis des Abtrages<br />

von Steinsicherungen und Abtrages von Buhnen sowie als Ergebnis vom Buhnenum- und<br />

Buhnenneubau beansprucht. An den Forstwegen in der Au beanspruchen die im Rahmen der Gewässervernetzung<br />

neu errichteten Brücken bei gleichzeitigem Abtrag der Traversen Flächen.<br />

Da praktisch alle landschaftsprägenden baulichen Eingriffe am Donaustrom und dem unmittelbaren<br />

Umland getätigt werden, reicht es aus, diese landschaftsprägenden Eingriffe in jene Karte aufzunehmen,<br />

welche sich auf genau dieses Gebiet konzentriert. Für den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

wird daher zur Beurteilung der Auswirkungen eine gesonderte Karte erstellt und als Karte Auswirkungen<br />

Flusslauf (Einlage U.14.4) bezeichnet.<br />

Sollten wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung außerhalb dieses Blattschnittes<br />

liegen, sind sie der Übersichtskarte des Generellen Projektes (Einlage F.3.1) zu entnehmen. Außerhalb<br />

dieses Blattschnittes, welcher sich zumeist an beiden Ufern der Donau auf etwa 500 m<br />

erstreckt, werden ausschließlich wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung gesetzt.<br />

Diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässervernetzung beeinträchtigen in ihrer Funktion<br />

und Beschaffenheit das Landschaftsbild der Umgebung nicht. Dementsprechend konzentriert sich<br />

die Beurteilung der baulichen Eingriffe auf den Flusslauf.<br />

4.2.1 WIENER BEREICH – NORD<br />

4.2.1.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

Das langgestreckte Buhnenfeld an der Donauinsel zwischen Strom-km 1920,30 und 1918,50 (22.<br />

Bezirk) wird wie die Ufersicherung der Schotterinsel in diesem Bereich abgetragen. Die drei Buhnen<br />

zwischen Strom-km 1915,50 und 1915,00 werden in deklinanter Anordnung an ähnlicher Stelle<br />

wie bisher neu errichtet.<br />

Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />

ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />

Landschaftsbild nicht relevant.<br />

Uferzone<br />

Im Bereich von Strom-km 1915,30 bis 1913,70 wird die Uferverbauung abgetragen.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 124


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

4.2.1.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Im Bezugsraum Talboden sind in der Betriebsphase keinerlei Eingriffe sichtbar, was für diese<br />

Landschaftsraumeinheit zu keiner Wirkungsintensität führt. In Zusammenschau mit der mittleren<br />

Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im Teilraum wird daher keine Eingriffserheblichkeit<br />

festgestellt.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Obere Lobau, Dechantlacke,<br />

Untere Lobau,<br />

Groß-Enzersdorf, Öllager<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der<br />

Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

2 – keine bis gering<br />

C – mittel<br />

II – keine bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 35:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Talboden<br />

Im Bezugsraum Flusslauf werden in der Betriebsphase keine neuen Bauwerke entstehen. Buhnen<br />

werden teils umgebaut (keine Wirkungsintensität), teils abgetragen (Verbesserung). Im östlichen<br />

Bereich bewirkt der Abtrag der Steinsicherung eine Verbesserung. Die Wirkungsintensität des unmittelbaren<br />

Flusslaufes dieses Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau<br />

mit keiner Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann ebenfalls eine Verbesserung<br />

bei der Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauinsel (Strom-km<br />

1921,0 – 1917,0)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Buhnen verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Untere Lobau (Stromkm<br />

1917,0 – 1912,5)<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag der<br />

Steinsicherung fast auf voller Länge verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

bestehenden Buhnen nicht vermindert.<br />

1 – Verbesserung<br />

1 – Verbesserung<br />

A – keine<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 36:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Nord Flusslauf<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 125


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

4.2.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />

4.2.2.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

In Mannswörth werden die drei Buhnen zwischen Strom-km 1917,00 und 1916,70 in deklinanter<br />

Anordnung an ähnlicher Stelle wie bisher neu errichtet. Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung<br />

und –stabilisierung) haben in der Betriebsphase ausschließlich Wirkungen unter Wasser und<br />

sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages nicht relevant.<br />

Uferzone<br />

In Mannswörth wird die Uferverbauung von Strom-km 1913,60 bis 1912,20 samt dem Treppelweg<br />

abgetragen. Im Bereich von Strom-km 1917,30 bis 1915,65 sind drei Einströmöffnungen in den<br />

Nebenarm Zaineth-Hagel sowie ein Traversendurchlass vorgesehen; der Treppelweg bleibt erhalten.<br />

4.2.2.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Der einzige Eingriff im Bezugsraum Talboden sind die Baumaßnahmen für die GV Zaineth-Hagel.<br />

Diese wirken sich in der Betriebsphase positiv auf das Landschaftsbild aus, da der Altarm durch<br />

die in Zukunft häufigere Anbindung an Ursprünglichkeit gewinnt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren<br />

Talboden des gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau<br />

mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher<br />

auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Simmering, Mannswörth,<br />

Donauufer<br />

• Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der<br />

Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

Donauauen<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />

Anbindung des Altarms Zaineth-Hagel verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

1 – Verbesserung<br />

B – gering<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 37:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Talboden<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 126


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Im Bezugsraum Flusslauf werden in der Betriebsphase keine baulichen Elemente hinzugefügt.<br />

Die Buhnen werden umgebaut (keine Wirkungsintensität), im östlichen Bereich bewirkt der Abtrag<br />

der Steinsicherung eine Verbesserung. Die Wirkungsintensität des unmittelbaren Flusslaufes dieses<br />

Teilraumes entspricht daher ebenfalls einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der nicht<br />

vorhandenen Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung<br />

bei der Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauhäfen (Stromkm<br />

1918,0 – 1921,0),<br />

Schwechatmündung<br />

(1912,5 – 1918,0)<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

Buhnen nicht vermindert.<br />

1 – Verbesserung<br />

1 – Verbesserung<br />

B – gering<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 38:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener Bereich – Süd Flusslauf<br />

4.2.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />

4.2.3.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

In Orth an der Donau werden von Strom-km 1904,00 bis 1903,40 zwei Buhnen abgetragen, die<br />

vier Buhnen von Strom-km 1903,30 bis 1902,80 verlängert. Bei Stromkm 1095,4 entsteht ein Leitwerk.<br />

Das Leitwerk, das den Strom vor den Orther Inseln zum rechten Ufer ablenkt (Strom-km<br />

1901,50 bis 1900,90), wird im Rahmen des Vorhabens auf „knapp unter Mittelwasser“ abgesenkt.<br />

Die Buhnen des anschließenden Feldes von Strom-km 1900,50 bis 1899,90 werden ebenfalls abgesenkt<br />

(ca. RNW +0,3 m). Zwischen Strom-km 1898,70 und 1898,40 entsteht ein neues Leitwerk<br />

zur Unterstützung des darauffolgenden Buhnenfeldes.<br />

Das Buhnenfeld in Eckartsau zwischen Strom-km 1898,30 und 1897,10 wird umgebaut: Statt der<br />

bestehenden sieben inklinant angeordneten Buhnen werden im Rahmen des Projektes sieben<br />

deklinant angeordnete errichtet, teils an anderer Stelle als der Bestand. Das große Buhnenfeld<br />

zwischen Strom-km 1896,20 und 1894,00 wird weitgehend zurückgebaut, nur im westlichen Bereich<br />

bleiben fünf Buhnen erhalten, die deklinant ausgerichtet werden; zehn Buhnen werden abgetragen.<br />

Das Leitwerk von Strom-km 1893,90 und 1893,20 wird auf knapp unter Mittelwasser abgesenkt<br />

und stromabwärts verlängert.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 127


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />

ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />

nicht relevant.<br />

Uferzone<br />

In Groß-Enzersdorf ist ein Abtrag der Steinsicherung von Strom-km 1911,80 bis 1910,20 vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Optimierung GV Schönau werden von Strom-km 1910,20 bis 1909,90 ein<br />

Mündungsbereich und zwei Einströmbereiche für den Schönauer Altarm hergestellt, der Treppelweg<br />

bleibt hier erhalten. Bei Strom-km 1907,65 wird darüber hinaus ein Einströmbereich in das<br />

Äußere Kühwörther Wasser errichtet.<br />

In Mannsdorf an der Donau wird das Ufer von Strom-km 1908,20 bis 1907,00 rückgebaut.<br />

In Orth an der Donau entsteht ein neuer Einströmbereich in die Kleine Binn im Rahmen der Optimierung<br />

der GV Orth bei Strom-km 1906,35. Hierzu muss die Ausleitung der Kläranlage Groß-<br />

Enzersdorf–Mühlleiten stromabwärts versetzt werden. Am Ufer wird die Steinsicherung von Stromkm<br />

1905,25 bis 1902,50 abgetragen, der Treppelweg wird in diesem Bereich aufgelassen. Im Bereich<br />

der Orther Inseln wird von Strom-km 1901,00 bis 1900,24 das Ufer rückgebaut.<br />

Ähnliches gilt für den Bereich Eckartsau: hier wird die Steinsicherung nebst Treppelweg von<br />

Strom-km 1897,80 bis 1893,40 abgetragen, darin enthalten ist eine Optimierung der Einströmöffnung<br />

bei Strom-km 1896,30.<br />

Au<br />

In die Traversen, auf denen der Nationalpark-Rundweg Schönau (Groß-Enzersdorf) verläuft, werden<br />

im Rahmen der Optimierung GV Schönau mehrere Durchlässe ein- bzw. umgebaut, der<br />

Rundweg bleibt erhalten.<br />

Mit der GV Orth an der Donau verbunden sind der Abtrag der Traversen Karpfenbrückel und Massinger<br />

und der Einbau eines Durchlasses in Hirschsprung- und Tier-Traverse.<br />

4.2.3.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Die Adaptierungen von Traversen (neue Durchlässe) besitzen im Bezugsraum Talboden in der<br />

Betriebsphase keine Wirkung. Der Abtrag zweier Traversen im Rahmen dreier GV Orth stellt eine<br />

Verbesserung dar. Im Umland der Au finden in der Betriebsphase keinerlei Eingriffe statt, daher<br />

entsteht keine Wirkungsintensität. In Zusammenschau wird die Wirkungsintensität mit „Verbesserung“<br />

beurteilt. In Zusammenschau mit der hohen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im<br />

Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 128


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauauen<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />

Anbindung der Altarme in Orth verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Traversen verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Fadenbach, Marchfeld,<br />

Orth, Eckartsau<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

1 – Verbesserung<br />

D – hoch<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 39:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Talboden<br />

Im Bezugsraum Flusslauf werden im Flusslaufabschnitt Schönau (Strom-km 1912,5 – 1906,5) mit<br />

Ausnahme eines sehr kurzen Uferrückbaues in der Betriebsphase keine Eingriffe vorgenommen.<br />

In Flusslaufabschnitt Orth (Strom-km 1906,5 – 1900,0) und Mühlhaufen (Strom-km 1900,0 –<br />

1893,5) werden über den Großteil der Länge die Ufersicherungen abgetragen und zahlreiche Buhnen<br />

umgebaut und auch rückgebaut, was eine Verbesserung des Landschaftsbildes im Bezugsraum<br />

Flusslauf mit sich bringt. Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des gesamten<br />

Teilraumes entspricht daher auch einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren Sensibilität<br />

des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung bei der<br />

Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 129


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Schönau (Strom-km<br />

1912,5 – 1906,5)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Gewässervernetzung<br />

und teilweisen Abtrag der Steinsicherung<br />

verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Orth (Strom-km 1906,5<br />

– 1900,0), Mühlhaufen<br />

(Strom-km 1900,0 –<br />

1893,5)<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag der<br />

Steinsicherung fast auf voller Länge verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

bestehenden Buhnen nicht vermindert.<br />

1 – Verbesserung<br />

1 – Verbesserung<br />

C – mittel<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 40:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Flusslauf<br />

4.2.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />

4.2.4.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

Die drei verlandeten Buhnen in Fischamend zwischen Strom-km 1906,90 und 1906,60 werden<br />

abgetragen, das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1906,00 und 1905,10 wird rückgebaut, so dass<br />

statt der bestehenden sechs Buhnen drei sichelförmige in deklinanter Anordnung entstehen. Die<br />

vier Buhnen zwischen Strom-km 1902,50 und 1902,00 werden adaptiert bzw. geringfügig verlängert,<br />

die letzte Buhne stromabwärts wird aufgehöht und befestigt, um eine niederwassersichere<br />

Anlegestelle für die Fähre Orth / Haslau zu schaffen.<br />

Das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1901,60 und 1901,10 wird im Rahmen des Projektes deklinant<br />

angeordnet (vier Buhnen). Das Leitwerk im Bereich Scharndorf zwischen Strom-km 1896,90<br />

und 1896,60 wird abgesenkt (ca. RNW + 1 m). Die beiden anschließenden Buhnenfelder werden<br />

umgebaut: von Strom-km 1896,60 bis 1895,40 werden sich statt wie bisher fünf in Zukunft sechs<br />

Buhnen in deklinanter Anordnung befinden, das Feld von Strom-km 1894,40 bis 1893,50 wird von<br />

sieben Buhnen auf fünf rückgebaut, diese werden teilweise verlängert.<br />

Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />

ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />

nicht relevant.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 130


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Uferzone<br />

Zwischen der Schwechater Stadtgrenze und dem Ausflugsgasthaus „Zum Rostigen Anker“ an der<br />

Lände in Fischamend wird im Bereich der Einmündung des Beugenarms von Strom-km 1913,80<br />

bis 1912,20 die Uferverbauung rückgebaut, die Beugentraverse erhält einen Durchlass. Ähnliches<br />

gilt für die GV Fischamend: In den Altarmen Bigraben und Fischamender Arm am Melchiarhaufen<br />

sind statt der Uferverbauung mehrere Einströmöffnungen vorgesehen; für die Öffnung im Bereich<br />

Stromkilometer 1910,20 soll der Treppelweg verlegt werden. Der Blockwurf entlang des Melchiarhaufens<br />

wird von Strom-km 1910,00 bis 1909,00 entfernt. Im Nahebereich der Lände Fischamend<br />

und im Bereich bis zur Stadtgrenze gibt es in der Betriebsphase sonst keine Baumaßnahmen,<br />

einzig die Kieshalde im Bereich Strom-km 1907,20 bis 1907,10 wird abgetragen, was aber in<br />

der Betriebsphase keine Verschlechterung der Situation der für den Fachbeitrag relevanten<br />

Schutzgüter darstellt.<br />

Im Bereich der Gemeinde Haslau – Maria Ellend wird von Strom-km 1906,24 bis 1905,40 die U-<br />

fersicherung abgetragen. Im Nahebereich der Fischamündung zwischen Strom-km 1905,10 und<br />

1904,80 werden zwei Kieshalden entfernt. Weitere Maßnahmen befinden sich zwischen Strom-km<br />

1902,70 und 1902,50: hier werden unter den Treppelweg (Wanderweg Maria Ellend – Haslau)<br />

zwei Durchlässe zur Dotierung des Haslauer Altarmes eingebaut, in der Betriebsphase ist der<br />

Treppelweg daher nicht mehr beeinträchtigt. Zwischen Strom-km 1901,50 und 1897,50 wird mit<br />

dem Abtrag der Steinsicherung und dem Einbau von Einströmöffnungen auch größtenteils der<br />

Treppelweg abgetragen.<br />

In Scharndorf wird von Strom-km 1896,65 bis 1895,48 die Steinsicherung abgetragen und drei<br />

Einströmöffnungen werden gebaut. Die Mündungstraverse bei Stromkm 1895,45 wird auf ca. RNW<br />

– 1,6 m abgesenkt.<br />

Au<br />

In den Forstweg entlang des Fischamender Altarms werden zwei Durchlässe eingebaut, die Verbindung<br />

bleibt dabei bestehen. Die Traverse Bigraben wird abgetragen.<br />

In der Haslauer Traverse entsteht ebenso ein neuer Durchlass.<br />

In Scharndorf ist die Regelsbrunner Traverse von Baumaßnahmen betroffen (Einbau von drei<br />

Durchlässen).<br />

4.2.4.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Die Eingriffe im Rahmen der GV Fischamend wirken sich im Bezugsraum Talboden in der Betriebsphase<br />

positiv auf das Landschaftsbild aus, da der Altarm durch den in Zukunft häufigere Dotierung<br />

an Ursprünglichkeit gewinnt. Auch der Mitterhaufen gewinnt durch neue Ein- und Durchströmöffnungen<br />

sowie durch Abbau der Traversen in der Betriebsphase an Naturnähe. Die Wirkungsintensität<br />

vom weiträumigeren Talboden des gesamten Teilraumes entspricht daher einer<br />

Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Talboden im<br />

Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung beurteilt werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 131


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauauen<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />

Dotierung der Altarme Fischamend und Mitterhaufen<br />

verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Traversen verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Gstettenfeld, Fischamend<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

1 – Verbesserung<br />

C – mittel<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 41:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Talboden<br />

Im unmittelbaren Flusslauf der Donau wird im Flusslaufabschnitt Fischamündung (Strom-km<br />

1912,5 – 1904,5) in einigen Bereichen das Ufer rückgebaut und ein Buhnenfeld abgetragen, was<br />

für das Landschaftsbild eine Verbesserung mit sich bringt. Am Mitterhaufen (Strom-km 1904,5 –<br />

1893,5) wird ein Buhnenfeld im Nahebereich von Haslau um- und ausgebaut, östlich davon wird<br />

auf voller Länge die Ufersicherung abgetragen. Immer wieder werden im Flusslaufabschnitt Buhnen<br />

abgetragen oder abgesenkt. Ein gutes Stück weiter östlich, zwischen Stom-km 1895,5 und<br />

1895,4 wird das neue Leitwerk auch bei MW sichtbar sein (mittlere Wirkungsintensität). Am unmittelbaren<br />

Flusslauf des gesamten Teilraumes führt dies zu keiner bis einer geringen Wirkungsintensität.<br />

In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum<br />

kann daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit festgestellt werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 132


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Fischamündung<br />

(Strom-km 1912,5 –<br />

1904,5)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Buhnen verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Mitterhaufen (Strom-km<br />

1904,5 – 1893,5)<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

Buhnen und ein neues Leitwerk in geringem Maße<br />

vermindert.<br />

2 – gering<br />

2 – keine bis gering<br />

C – mittel<br />

II – keine bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 42:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Flusslauf<br />

4.2.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />

4.2.5.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Im Flusslaufabschnitt Bad Deutsch-Altenburg ist auch das Projekt „Naturversuch Bad Deutsch-<br />

Altenburg“ (siehe auch Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung) verortet, und zwar von<br />

Strom-km 1887,50 bis 1884,50. Hier soll vor allem die granulometrische Sohlverbesserung getestet<br />

werden, um eventuell Nachjustierungen vornehmen zu können. Da es sich hierbei um eine eigenes,<br />

gesondert eingereichtes Vorhaben handelt, ist dieser Abschnitt nicht Teil der gegenständlichen<br />

UVE Flussbauliches Gesamtprojekt.<br />

Strom<br />

Das Leitwerk in Witzelsdorf von Stomkm 1891,10 bis 1890,50 wird auf „knapp unter Mittelwasser“<br />

abgesenkt und verlängert. Das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1890,40 und 1889,50 wird ebenso<br />

wie zwei Schotterinseln in diesem Bereich vollständig abgetragen. Die Ufersicherung der Schwalbeninsel<br />

wird ebenfalls entfernt. Zwischen Strom-km 1882,50 und Strom-km 1882,00 wird die be-<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 133


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

stehende Kiesschüttung entfernt und als naturnahes Längswerk westlich davon (Stom-km 1882,80<br />

bis 1882,50) wieder in den Strom eingebracht. 9<br />

Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und –stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />

ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />

nicht relevant.<br />

Uferzone<br />

Im Bereich von Witzelsdorf wird die Steinsicherung am Ufer von Strom-km 1890,60 bis 1887,65<br />

abgetragen, wobei der Treppelweg von Kilometer 1890,40 stromaufwärts bestehen bleiben wird. In<br />

diesem Abschnitt entstehen vier neue Einströmbereiche (Strom-km 1890,60, 1888,22, 1887,70<br />

und 1887,80) und eine neue Mündung (Strom-km 1890,00) in den Narrischen Arm und den Karpfenarm<br />

bzw. aus dem Narrischen Arm. Im östlichen Bereich bis Strom-km 1888,22 bleibt der Treppelweg<br />

erhalten. Bei der Einströmöffnung bei Strom-km 1888,22 trifft der Nationalparkrundweg<br />

Stopfenreuth auf den Treppelweg.<br />

Im Nahebereich der Donaubrücke Hainburg – Engelhartstetten bei Strom-km 1886,55, 1886,40<br />

und 1886,20 entstehen drei Einströmbereiche in den Stopfenreuther Arm, der Uferbegleitweg<br />

bleibt hier erhalten. Nicht so von Strom-km 1886,05 bis 1885,75, hier wird die Steinsicherung samt<br />

Treppelweg entfernt. 10 Für den Spittelauer Arm wird bei Strom-km 1882,80 eine neue Mündung<br />

errichtet, für den Fischergraben bei Strom-km 1882,50 und für den Tiergartenarm bei Strom-km<br />

1881,90 (Traversenabsenkung). Der Treppelweg bei Strom-km 1882,80 wird dabei entfernt, bei<br />

den anderen Mündungen bleibt er erhalten. Von Strom-km 1883,72 bis 1881,92 wird die Uferverbauung<br />

rückgebaut, die Kiesschüttung in diesem Bereich wird ca. auf Mittelwasser +0,5 m abgesenkt.<br />

11 Der Treppelweg bleibt in diesem Bereich bestehen. Bis zur Marchmündung finden in diesem<br />

Bereich keine weiteren Maßnahmen zu Lande statt.<br />

Au<br />

In der Gemeinde Engelhartstetten im Nahebereich von Stopfenreuth werden Maßnahmen an der<br />

öffentlich befahrbaren Uferstraße gesetzt: zur Dotation des Stopfenreuther Armes durch den Karpfenarm<br />

werden eine Flutmulde, die bei höheren Wasserständen überflutet wird, und ein Durchlass<br />

neu gebaut. Im Rosskopfarm wird nahe der Uferhausstraße eine Furt geschüttet.<br />

Im Rahmen der GV Stopfenreuth werden zwischen Strom-km 1885,75 und 1885,38 4 Einströmbereiche<br />

in den Spittelauer Arm errichtet. Im Spittelauer Arm selbst werden insgesamt drei Traversen<br />

(Nördliche und Südliche Spittelauer Traverse, Schlamperte Traverse) entfernt; die darüber führenden<br />

Forstwegverbindungen gehen verloren. Beim Tiergartenarm wird die Traverse abgesenkt, so<br />

dass eine Mittelwasserfurt entsteht. Im Falle der Schlamperten Traverse ist deren Entfernung mit<br />

9<br />

10<br />

11<br />

Dafür wird das Buhnenfeld in diesem Bereich als Teil des Projektes Uferrückbau Thurnhaufen abgetragen (sechs<br />

Buhnen), nicht bewertet.<br />

Teil des Projektes Naturversuchsstrecke, daher nicht bewertet.<br />

Teil des Projektes Uferrückbau Thurnhaufen, daher nicht bewertet.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 134


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

einem Rückbau der Ufersicherung in diesem Bereich verbunden. Des Weiteren ist ein Durchbruch<br />

vom Spittelauer Arm in den Fischergraben vorgesehen.<br />

4.2.5.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Im Bezugsraum Talboden sind in der Betriebsphase nur die Maßnahmen für die GV Stopfenreuth<br />

von Relevanz: durch den Abtrag von vier Traversen und die häufigere Dotation der Altarme wird<br />

die Naturnähe in der Stopfenreuther Au erhöht und somit eine Verbesserung durch die Projektwirkungen<br />

erzielt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren Talboden des gesamten Teilraumes<br />

entspricht daher ebenfalls einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität<br />

des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung<br />

beurteilt werden.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauauen<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />

Anbindung der Altarme Stopfenreuth verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Traversen verbessert.<br />

1 – Verbesserung<br />

Marchfeld<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

Im Bezugsraum keine sichtbaren Wirkungen in der Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

1 – Verbesserung<br />

D – hoch<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 43: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />

Nord Talboden<br />

Im Bezugsraum Flusslauf wird im Nahebereich des Narrischen Armes (Strom-km 1893,5 –<br />

1885,5) fast auf die volle Länge die Ufersicherung abgetragen, einige Buhnen werden umgebaut,<br />

zahlreiche abgetragen. Der Uferrückbau Thurnhaufen und die Naturversuchsstrecke Bad Deutsch-<br />

Altenburg sind nicht Teil des Flussbaulichen Gesamtprojektes und werden daher nicht bewertet.<br />

Im Flusslaufabschnitt zwischen Thurnhaufen und Marchmündung sind keine technischen Bauten<br />

vorgesehen (keine Wirkungsintensität). Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des<br />

gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren<br />

Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum kann daher auch eine Verbesserung bei der<br />

Eingriffserheblichkeit prognostiziert werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 135


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Buhnen verbessert.<br />

Narrischer Arm (Stromkm<br />

1893,5 – 1885,5)<br />

Thurnhaufen (Strom-km<br />

1885,5 – 1882,0)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

Buhnen nicht vermindert.<br />

Strom-km 1887,5 bis 1884,5 als Fremdprojekt „Naturversuch<br />

Bad Deutsch-Altenburg“ gesondert eingereicht und<br />

daher nicht bewertet! Strom-km 1893,2 bis 1891,7 linksufrig<br />

als Fremdprojekt „Uferrückbau Witzelsdorf“ gesondert<br />

eingereicht und daher nicht bewertet!<br />

Wegen laufendem Fremdprojekt „Uferrückbau Thurnhaufen“<br />

von Stromkm 1885,5 bis 1891,95 nicht bewertet!<br />

1 – Verbesserung<br />

–<br />

Marchmündung (Stromkm<br />

1882,0 – 1880,0)<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

Im Flusslaufabschnitt keine technische Bauten in der<br />

Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

1 – Verbesserung<br />

C – mittel<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 44: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />

Nord Flusslauf<br />

4.2.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />

4.2.6.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

Zwischen Strom-km 1892,30 und 1891,90 wird in Petronell ein Leitwerk neu gebaut; das daran<br />

anschließende Buhnenfeld von Strom-km 1891,90 bis 1892,20 wird ausgebaut (deklinante Anordnung,<br />

künftig sieben Buhnen statt bisher sechs). Von Strom-km 1888,90 bis 1887,20 wird das bestehende<br />

Buhnenfeld (neun Buhnen) abgetragen. Statt dessen sind zur Einengung des Niederwasserbettes<br />

ein neues Leitwerk und die Schüttung von zwei Kiesinseln vorgesehen. Im diesem<br />

Bereich wird ferner die Ufersicherung rückgebaut.<br />

In Hainburg an der Donau wird anschließend an die Naturversuchsstrecke zwischen Strom-km<br />

1884,50 und 1884,30 eine neues Leitwerk errichtet. Die zukünftige Schifffahrtsrinne soll hier relativ<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 136


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

knapp an die Lände in Hainburg herangeführt werden. Das Buhnenfeld am Fuße des Braunsberges<br />

zwischen Strom-km 1882,60 und 1881,90 wird umgebaut; in Zukunft werden statt fünf Buhnen<br />

in inklinanter Anordnung vier längere in deklinanter Anordnung bestehen. Vollständig entfernt wird<br />

das Buhnenfeld zwischen Strom-km 1881,10 und 1880,40.<br />

Sonstige Eingriffe im Strom (Sohlverbesserung und -stabilisierung) haben in der Betriebsphase<br />

ausschließlich Wirkungen unter Wasser und sind daher für die Schutzgüter des Fachbeitrages<br />

nicht relevant.<br />

Uferzone<br />

Am Donauufer sind mehrere Uferrückbauten vorgesehen: Zwischen Strom-km 1892,30 und<br />

1892,10 wird eine Kieshalde abgetragen, daran anschließend ist eine Entfernung der Ufersicherung<br />

von Strom-km 1891,90 und 1890,30 geplant. In diesem Abschnitt sind zusätzlich eine Mündung<br />

aus dem Petroneller Altarm bei Strom-km 1891,50 und ein neuer Einströmbereich bei Stromkm<br />

1891,10 geplant. Ein weiterer Rückbauabschnitt liegt zwischen Strom-km 1888,65 und<br />

1887,40.<br />

In Hainburg an der Donau wird das Parallelwerk im Bereich Braunsberg von Strom-km 1882,78<br />

bis 1882,53 abgesenkt. Die Ufersicherung im Bereich Strom-km 1881,69 bis 1879,70 wird abgetragen.<br />

Teile der GV Röthelstein sind ein Einströmbereich bei Strom-km 1881,80 und eine neu<br />

ausgehobene Anbindung des Altarmes an den Hauptstrom bei Strom-km 1879,80. Weitere Einströmbereiche<br />

und Mündungen entstehen bei Strom-km 1882,70 und 1882,05.<br />

Au<br />

Im Gemeindegebiet von Petronell-Carnuntum sind im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes<br />

keine Maßnahmen zur Gewässervernetzung im Umland vorgesehen. In Hainburg werden<br />

die drei Traversen im Röthelsteiner Arm abgetragen und ein Durchlass in die Loisl-Traverse gebaut.<br />

4.2.6.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Für den Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd ist für den weiträumigeren Talboden in<br />

der Betriebsphase nur die Gewässervernetzung Röthelstein maßgebend: Durch eine stärkere Anbindung<br />

des Loisl-Anschüttarmes wird die Naturnähe erhöht und somit eine Verbesserung durch<br />

die Projektwirkungen erzielt. Die Wirkungsintensität vom weiträumigeren Talboden des gesamten<br />

Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität<br />

des Bezugsraumes Talboden im Teilraum muss daher auch die Eingriffserheblichkeit mit Verbesserung<br />

beurteilt werden.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 137


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauauen<br />

Hainburger Berge,<br />

Salafeld, Petronell,<br />

Hanglandschaften<br />

Hainburger Berge,<br />

Siedlungsraum Hainburg,<br />

Pfaffenberg<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch eine stärkere<br />

Anbindung der Altarme Röthelstein verbessert.<br />

Im Flusslaufabschnitt keine technischen Bauten in der<br />

Betriebsphase.<br />

1 – Verbesserung<br />

2 – keine bis gering<br />

1 – Verbesserung<br />

D – hoch<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 45: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />

Süd Talboden<br />

Im Bezugsraum Flusslauf werden am Rohrhaufen (Strom-km 1893,5 – 1887,5) die Ufer größtenteils<br />

rückgebaut, eines der beiden Buhnenfelder wird abgebaut, das andere adaptiert. Zwei Leitwerke<br />

werden verlängert, was punktuell eine mittlere Wirkungsintensität bedeutet. Die Naturversuchsstrecke<br />

Bad Deutsch-Altenburg ist nicht Teil des Flussbaulichen Gesamtprojektes und wird<br />

an dieser Stelle daher nicht bewertet. Die Auswirkungen auf das historische Stadtgebiet von Hainburg<br />

werden im Schutzgut Kulturgüter / Ortsbild beurteilt. Im Flusslaufabschnitt Röthelstein (Stromkm<br />

1883,5 – 1880,0) wird das Buhnenfeld umgebaut (keine Wirkung), die Ufersicherung wird über<br />

weite Strecken abgebaut (Verbesserung). Die Wirkungsintensität am unmittelbaren Flusslauf des<br />

gesamten Teilraumes entspricht daher einer Verbesserung. In Zusammenschau mit der mittleren<br />

Sensibilität des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum wird daher definitionsgemäß auch eine Verbesserung<br />

durch das Vorhaben festgestellt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 138


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

Rohrhaufen (Stromkm<br />

1893,5 – 1887,5)<br />

Bad Deutsch-<br />

Altenburg (Strom-km<br />

1887,5 – 1884,5)<br />

Hainburg (Strom-km<br />

1884,5 – 1883,5)<br />

Röthelstein (Strom-km<br />

1883,5 – 1880,0)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Buhnen verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Neubau von<br />

Leitwerken in mittlerem Maße vermindert.<br />

Als Naturversuchsstrecke gesondert eingereicht und<br />

daher nicht bewertet!<br />

Die Auswirkungen auf das historische Stadtgebiet von<br />

Hainburg werden beim Schutzgut Kulturgüter / Ortsbild<br />

bewertet!<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Abtrag von<br />

Buhnen verbessert;<br />

2 – keine bis gering<br />

–<br />

–<br />

1 – Verbesserung<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Umbau von<br />

Buhnen nicht vermindert.<br />

1 – Verbesserung<br />

D – hoch<br />

I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 46: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wildungsmauer – Marchmündung –<br />

Süd Flusslauf<br />

4.2.7 GRENZSTRECKE<br />

4.2.7.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Strom<br />

Das Buhnenfeld in Wolfsthal zwischen Strom-km 1878,80 und 1876,40 wird adaptiert: die ersten<br />

beiden Buhnen werden verlängert, die restlichen acht auf RNW + 0,3 m abgesenkt<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 139


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Uferzone<br />

In Abschnitt bis zur Staatsgrenze beschränken sich die Eingriffe in Wolfsthal auf die Entfernung<br />

der Ufersicherung zwischen Strom-km 1876,80 und Strom-km 1875,75. Der Kanal hinter der bestehenden<br />

Kiesbank in diesem Bereich („Hinterrinner“) soll zur besseren Dotation vertieft werden.<br />

4.2.7.2 Beurteilung der Eingriffserheblichkeit<br />

Für den Teilraum Grenzstrecke sind im weiträumigeren Talboden in der Betriebsphase keine<br />

technischen Bauten vorgesehen. Der weiträumigere Talboden des gesamten Teilraumes weist<br />

daher keine Wirkungsintensität auf. In Zusammenschau mit der geringen Sensibilität des Bezugsraumes<br />

Talboden im Teilraum wird daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit festgestellt.<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Talboden<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

Donauauen, Thebnerstraßl<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

Im Flusslaufabschnitt keine technischen Bauten in der<br />

Betriebsphase.<br />

2 – keine bis gering<br />

2 – keine bis gering<br />

C – mittel<br />

II – keine bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 47: Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Talboden<br />

Im Flusslauf an der Grenzstrecke (Strom-km 1872,7 – 1880,0) werden Buhnen teilweise verlängert<br />

(mittlere Wirkungsintensität) und teilweise abgesenkt sowie die Uferverbauung in einem Teilstück<br />

abgetragen (Verbesserung). Am unmittelbaren Flusslauf des gesamten Teilraumes führt dies<br />

zu keiner bis einer geringen Wirkungsintensität. In Zusammenschau mit der mittleren Sensibilität<br />

des Bezugsraumes Flusslauf im Teilraum wird daher keine bis geringe Eingriffserheblichkeit<br />

prognostiziert.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 140


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Flusslauf<br />

Bezugsraum Relevante Wirkungen Wirkungsintensität<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch teilweisen Abtrag<br />

der Steinsicherung verbessert;<br />

Grenzstrecke (Stromkm<br />

1872,7 – 1880,0)<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Rückbau von<br />

Buhnen verbessert;<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch bessere Anbindung<br />

des Hinterrinners bei Stromkm 1876,8 und<br />

1875,7 verbessert;<br />

2 – keine bis gering<br />

Wirkungsintensität Bezugsraum<br />

Sensibilität Teilraum (Kap. 3)<br />

Eingriffserheblichkeit Bezugsraum<br />

• Grad der Ursprünglichkeit wird durch Ausbau von<br />

Buhnen in mittlerem Maße vermindert.<br />

2 – keine bis gering<br />

C – mittel<br />

II – keine bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 48:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Grenzstrecke Flusslauf<br />

4.3 WIRKUNGEN IN DER BAUPHASE<br />

In der Bauphase werden nur die temporären Wirkungen wie Neuanlage oder Ausbau von Zufahrtswegen<br />

und Baustellenflächen bewertet, die alle nach Beendigung der Bauphase wieder<br />

rückgebaut werden. Im Kapitel 4.2 wurden die während der Bauphase möglichen Wirkungen des<br />

Vorhabens allgemein angeführt, nun werden sie im Detail betrachtet.<br />

Das Vorhaben beansprucht während der Bauphase Flächen vorübergehend an den Uferzonen der<br />

Donau und an Forstwegen in der Au. Beanspruchte Flächen während der Bauphase, welche über<br />

jene der Betriebsphase hinausgehen, ergeben sich in erster Linie durch Maßnahmen im und am<br />

Strom und beziehen sich auf die Umschlagplätze im Hafen Freudenau (Kiesantransport), in<br />

Mannsdorf (Kiesantransport) und im Hafen Bad Deutsch-Altenburg (Kiesantransport und Abtransport<br />

von Flussbausteinen).<br />

Im weiträumigeren Talboden sind in der Bauphase Baustellen für Gewässervernetzungsmaßnahmen<br />

die neuen Zufahrten zu den Baustellen am und im Strom relevant. Die neuen Zufahrtsstraßen<br />

befinden sich im Bereich der GV Fischamend am Bigraben (Zwei Strecken von je ca. 250 m), im<br />

Mitterhaufen (eine Strecke von ca. 1.200 m und eine Strecke von ca. 600 m) und im Bereich der<br />

GV Stopfenreuth (eine Strecke von ca. 700 m, eine Strecke von ca. 400 m und eine von ca. 120<br />

m). Diese werden in der beiliegenden Karte Auswirkungen (Einlage U.14.4) dargestellt. Für Baustellen<br />

für Gewässervernetzungsmaßnahmen in der Au gilt sinngemäß das in Folge für die Baustellen<br />

im Bezugsraum Flusslauf gesagte.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 141


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Im unmittelbaren Flusslauf der Donau ist grundsätzlich bei jeder Baustelle eine Fläche von 400 –<br />

500 m² für Baucontainer, Lager- und Abstellflächen, Mulden für die Zwischenlagerung und Entsorgung<br />

von Baurestmassen und Abfall vorgesehen. Die genaue Lage der Baustelleneinrichtungen<br />

wird erst im Zuge der Detailplanung festgelegt. Es kann aber grundsätzlich davon ausgegangen<br />

werden, dass wegen der temporären Natur der Eingriffe keine nachhaltigen visuellen Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes eintreten werden. Sehr wohl denkbar ist allerdings eine Verbrauch<br />

von Flächen, die wertvoll für die Ursprünglichkeit des Landschaftsbild sind: vor allem durch Zwischendeponien<br />

für die großen Kubaturen an Flussbausteinen und durch die Neuanlage von Zufahrtsstraßen<br />

zu Baustellen kann lokal mittlere Wirkungsintensität erwartet werden. Die temporären<br />

Deponieflächen werden wie erwähnt erst während des Bauverlaufes festgelegt. Lokal können<br />

diese mittlere Eingriffserheblichkeiten verursachen.<br />

Im weiträumigeren Talboden wird während der Bauphase für alle Teilräume aufgrund punktueller,<br />

maximal einige Monate dauernder Eingriffe geringe Wirkungsintensität prognostiziert. Dadurch<br />

ergeben sich geringe Eingriffserheblichkeiten.<br />

Im unmittelbaren Flusslauf der Donau wird die Wirkungsintensität während der Bauphase für alle<br />

Teilräume infolge langgestreckter linearer Eingriffe mit mittel bewertet. Dadurch ergeben sich Eingriffserheblichkeiten<br />

zwischen gering und hoch.<br />

Eine Übersicht über die Eingriffserheblichkeiten findet sich in Tabelle 49 Empfehlungen zur Hintanhaltung<br />

von lokalen höheren Eingriffserheblichkeiten finden sich in Kapitel 5 Festlegung von<br />

Maßnahmen.<br />

4.4 WIRKUNGEN IM KONFLIKTFALL<br />

Für das Flussbauliche Gesamtprojekt wurden zwei Szenarien als potentielle Konfliktfälle definiert:<br />

• Gefährdung von Personen, sollte sich die Erschließung des Hochwasserabflussgebietes<br />

infolge Uferrückbau und Gewässervernetzung markant ändern: Personen könnten durch<br />

die durch herannahendes Hochwasser häufiger von Fluchtmöglichkeiten abgeschnitten<br />

werden.<br />

• Kontamination der Donau oder ihrer Nebenarme, sollte es zu einer signifikanten Zunahme<br />

von Schiffshavarien kommen: infolge eines Unfalls (Auflaufen auf Grund, Leckage, Havarie<br />

mit einem anderen Schiff) an einem Transportschiff mit Gefahrengut (Öl, Chemikalien) läuft<br />

eine bestimmte Menge des flüssigen Gefahrengutes aus.<br />

Aus folgenden Gründen sind aus der Sicht des Fachbeitrages Landschaftsbild in den definierten<br />

Konfliktfällen keine vorhabensbezogenen Wirkungen zu erwarten: Im Rahmen der Beurteilung für<br />

das Schutzgut Landschaftsbild spielt die Gefährdung von Personen keine Rolle.<br />

Mit einer projektbedingten Zunahme von Öl- und Chemieunfällen ist nicht zu rechnen. Die Ausbreitung<br />

kontaminierter Stoffe könnte sich infolge der Gewässervernetzung in der Fläche zwar ändern,<br />

Kontaminationen könnten leichter in die Au und somit rascher ins Grundwasser infiltrieren. Landschaftsbezogene<br />

Wirkungen eines solchen Konfliktfalles betreffen in erster Linie Beeinträchtigungen<br />

der Vegetation, welche im Fachbeitrag U.7 Pflanzen behandelt werden. Darüber hinaus wird<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 142


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

zur Beherrschung der Schadstoffkontamination der Gewässer ein „Sonderalarmplan Donau“ erstellt.<br />

4.5 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG<br />

In der Betriebs- und Erhaltungsphase wird durch die Umsetzung des Vorhabens in allen Teilräumen<br />

und jeweils für beide Bezugsräume Talboden und Flusslauf entweder eine Verbesserung<br />

des Status Quo durch die zahlreichen Rückbauten erzielt oder aber es wird keine bis nur geringe<br />

Eingriffserheblichkeit prognostiziert.<br />

In der Bauphase wird im weiträumigeren Talboden in allen Teilräumen wegen punktuell und temporär<br />

wirkender Eingriffe eine geringe Wirkungsintensität prognostiziert. Im unmittelbaren Flusslauf<br />

der Donau wird wegen der großen Mengen an möglicherweise zwischenzulagernden Flussbausteinen<br />

eine mittlere Wirkungsintensität ermittelt. Dadurch ergeben sich Eingriffserheblichkeiten<br />

zwischen gering und hoch.<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Schritte zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 143


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Teilraum<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit<br />

Sensibilität<br />

Wirkungsintensität<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Flusslauf A – keine 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

Talboden B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

Flusslauf B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

– Nord Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I –<br />

Verbesserung<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

– Süd Flusslauf B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis<br />

gering<br />

Wildungsmauer – Marchmündung<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

– Nord Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I –<br />

Verbesserung<br />

Wildungsmauer – Marchmündung<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung<br />

– Süd Flusslauf D – hoch 1 – Verbesserung I –<br />

Verbesserung<br />

Grenzstrecke<br />

Teilraum<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Flusslauf C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Sensibilität<br />

Wirkungsintensität<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

Bauphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Flusslauf A – keine 3 – mittel II – keine bis gering<br />

Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

– Nord Flusslauf C – mittel 3 – mittel III –<br />

mittel<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

– Süd Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis<br />

gering<br />

Wildungsmauer – Marchmündung<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

– Nord Flusslauf C – mittel 3 – mittel III –<br />

mittel<br />

Wildungsmauer – Marchmündung<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

– Süd Flusslauf D – hoch 3 – mittel VI –<br />

hoch<br />

Grenzstrecke<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 49:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Eingriffserheblichkeit<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 144


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5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG<br />

DER WIRKSAMKEIT UND RESTBELASTUNG<br />

5.1 ALLGEMEINES<br />

Verursacht ein UVP-pflichtiges Vorhaben negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, so sind<br />

nach § 6 Abs. 2 Zi. 5 Maßnahen gefordert, „mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des<br />

Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen“ (Schutzund<br />

Ausgleichsmaßnahmen). Ziel ist es, eine höhere Umweltverträglichkeit des Vorhabens zu<br />

erreichen. In vielen Fällen können Beeinträchtigungen der Landschaft durch die geeigneten<br />

Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen wie landschaftspflegerischer Begleitplanung vermindert werden.<br />

Folgende Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen für das Schutzgut Landschaftsbild sind unter<br />

Berücksichtigungen der Gegebenheiten des Flussbaulichen Gesamtprojektes denkbar (vgl. GÄL-<br />

ZER 2001, S. 17 f):<br />

• Projektierung in Anpassung an die Landschaftsstruktur und Geländeform;<br />

• Landschaftsplanerische Begleitplanung;<br />

• Maßnahmen bei Aussichtspunkten.<br />

5.2 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER BE-<br />

TRIEBS- UND ERHALTUNGSPHASE<br />

In der Betriebs- und Erhaltungsphase wird das Landschaftsbild sowohl im weiträumigeren Talboden<br />

als auch im unmittelbaren Flusslauf der Donau in sämtlichen Teilräumen verbessert oder<br />

höchstens in sehr geringem Umfang beeinträchtigt, so dass keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

erforderlich sind. Wo vereinzelt und lokal durch Neubau von Buhnen oder Leitwerken höhere<br />

Eingriffserheblichkeiten erzielt werden, wirken im Gesamtprojekt bereits enthaltene Rückbaumaßnahmen<br />

in der Umgebung dieser neuen Eingriffe ausgleichend. Die Restbelastung entspricht<br />

somit in allen Teilräumen der Eingriffserheblichkeit (keine bis geringe Restbelastung).<br />

5.3 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER BAU-<br />

PHASE<br />

Bei allen Baustellen ist darauf zu achten, dass die Zwischenlager für Wasserbausteine auf ausgewählten<br />

Flächen konzentriert werden. Diese Flächen sollen bereits befestigt oder versiegelt, in<br />

jedem Fall brachliegend und mit der Nationalparkverwaltung abgestimmt sein. Grundsätzlich ist<br />

ein direktes Verladen auf Schuten und ein baldiger Abtransport des Materials der Bildung mehrerer<br />

Materialzwischenlager mit längerer Verweildauer der Wasserbausteine vorzuziehen.<br />

Für die Neuanlage bzw. die Adaption von Baustellenzufahrtswegen ist darauf zu achten, dass die<br />

Eingriffe möglichst ohne Beeinträchtigung der Landschaft stattfinden, indem beispielsweise die<br />

Breite der Zufahrtswege auf ein Minimum beschränkt bleibt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

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Februar 2006 Seite 145


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Diese Maßnahmen wirken partiell, da mancherorts temporäre Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes<br />

nicht vermieden werden können. In fast allen Teilräumen verleibt somit geringe<br />

Restbelastung, nur im Teilraum Wildungsmauer - Marchmündung – Süd verleibt im Bezugsraum<br />

Flusslauf mittlere Restbelastung. Tabelle 52 zeigt einen Überblick über die Schritte zur<br />

Ermittlung der Restbelastung.<br />

5.4 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM KON-<br />

FLIKTFALL<br />

Wie in Kapitel 4.4 beschrieben, werden Maßnahmen im Konfliktfall im Fachbeitrag U.7 Pflanzen<br />

behandelt. Von der Festlegung von Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

kann daher abgesehen werden.<br />

5.5 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER RESTBE-<br />

LASTUNG<br />

In der Betriebs- und Erhaltungsphase sind über das Flussbauliche Gesamtprojekt hinaus keine<br />

Schutz- Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erforderlich, es verbleibt höchstens geringe Restbelastung.<br />

In der Bauphase wirken die grundsätzlichen Maßnahmen zur sorgsamen Baudurchführung partiell.<br />

Es verbleibt daher größtenteils keine bis geringe Restbelastung, nur im Teilraum Wildungsmauer<br />

- Marchmündung – Süd im Bezugsraum des unmittelbaren Flusslaufes der Donau<br />

mittlere Restbelastung.<br />

Tabelle 50 zeigt einen Überblick über die Schritte zur Ermittlung der Restbelastung.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 146


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild:<br />

Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung<br />

Teilraum<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

Maßnahmenwirksamkeit<br />

Restbelastung<br />

Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Talboden II – keine bis gering * II – keine bis gering<br />

Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

– Nord Flusslauf I – Verbesserung * I –<br />

Verbesserung<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

– Süd Flusslauf II – keine bis gering * II – keine bis<br />

gering<br />

Wildungsmauer – Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Marchmündung – Nord Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Wildungsmauer – Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Marchmündung – Süd Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Grenzstrecke<br />

Teilraum<br />

Talboden I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Flusslauf I – Verbesserung * I – Verbesserung<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

Maßnahmenwirksamkeit<br />

Restbelastung<br />

Bauphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

– Nord Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis<br />

gering<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

– Süd Flusslauf II – keine bis gering partiell II – keine bis<br />

gering<br />

Wildungsmauer – Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Marchmündung – Nord Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis gering<br />

Wildungsmauer – Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Marchmündung – Süd Flusslauf VI – hoch partiell III – mittel<br />

Grenzstrecke<br />

Talboden II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf III – mittel partiell II – keine bis gering<br />

* keine Maßnahmen erforderlich Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 50:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Maßnahmenwirksamkeit und<br />

Restbelastung<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 147


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG<br />

6.1 SCHWIERIGKEITEN<br />

Im Rahmen der Untersuchung konnten keine nennenswerten Schwierigkeiten festgestellt werden.<br />

6.2 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN<br />

THEMENBEREICHEN<br />

Die Landschaft geht zahlreiche Beziehungen zu anderen Umweltbereichen ein: sie dient einerseits<br />

als Lebensraum für Fauna und Flora, andererseits wird ihr Erscheinungsbild maßgeblich von der<br />

Pflanzenbedeckung mitbestimmt. Sie dient einerseits dem Menschen als Lebens- und Erholungsraum,<br />

andererseits als Wirtschaftsraum und als Raum für Eingriffe technischer Natur. Es wurde<br />

sichergestellt, dass folgende Themenbereiche, die das Thema Landschaftsbild mit betreffen, in<br />

den jeweiligen Fachbeiträgen bearbeitet wurden:<br />

• Die Beeinträchtigung der Vegetation wurden im Fachbeitrag Pflanzen (Einlage U.7) bewertet.<br />

• Prognosen zur ökologischen Funktionstüchtigkeit von Lebensräumen und zu Naturdenkmalen<br />

wurden im Fachbeitrag Naturschutz/Biotopschutz (Einlage U.9) erstellt.<br />

• Die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgte in den Fachbeiträgen<br />

Landwirtschaft (Einlage U.12) und Forstwirtschaft (Einlage U.13).<br />

• Der Einfluss des Ortsbildes auf die Landschaft wurde im Fachbeitrag Kulturgüter/Ortsbild/Sachgüter<br />

(Einlage U.15) bewertet.<br />

• Aussagen zur Erholungseignung der Landschaft wurden im Fachbeitrag Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr<br />

(Einlage U.18) gemacht.<br />

6.3 BEWEISSICHERUNG UND KONTROLLEN<br />

Eine Beweissicherung ist für den Fachbeitrag Landschaftsbild nicht notwendig und daher auch<br />

nicht vorgesehen. Das umfangreiche Beweissicherungsprogramm des Generellen Projektes ist in<br />

Einlage F.15.1 dokumentiert.<br />

6.4 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG<br />

Im Fachbeitrag Landschaftsbild werden die Auswirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes<br />

auf das Landschaftsbild (Schutzgut Landschaft § 1 Abs. 1 Z. 1 lit. c UVP-G 2000) untersucht. Dafür<br />

wird in einem größeren Maßstab der weitere Raum des Talbodens, in einem feineren Maßstab der<br />

engere Raum des Flusslaufes gesondert betrachtet. Für die Bewertung wird der Talboden in unterschiedliche<br />

Kulturlandschaften typisiert, der Flusslauf in mehrere Flusslaufabschnitte unterteilt.<br />

Zuerst wird die Sensibilität von einzelnen Teilräumen erhoben, dann die Wirkungsintensität der<br />

baulichen Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes gegenüber jedem dieser Teilräume ermit-<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 148


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

telt, woraus sich die Eingriffserheblichkeit ergibt. Wo relevante Eingriffserheblichkeiten festgestellt<br />

wurden, werden Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen.<br />

Der Abschluss des Flussbaulichen Gesamtprojektes führt sowohl im großräumigen Talboden als<br />

auch im Flusslauf selbst – bis auf jeweils eine Ausnahme – in allen Teilräumen zu einer Verbesserung<br />

des Landschaftsbildes gegenüber dem heutigen Zustand. Die Ausnahme für die großräumige<br />

Talbodenbetrachtung ist der Teilraum Wiener Bereich – Nord, die Ausnahme für die kleinräumige<br />

Flusslaufbetrachtung der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd. Hier kommt es zu keiner<br />

Verbesserung, sondern es verbleibt keine bis eine geringe Restbelastung.<br />

Zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes gegenüber der Ist-Situationen kommt es am Flusslauf<br />

in jenen Teilräumen, wo die Absenkung oder Abtragung von Buhnen, von Leitwerken oder von<br />

Steinsicherungen der Uferverbauung einschließlich von Treppelwegen ein umfassenderer Projektbestandteil<br />

sind als dies der Neubau oder eine Verlängerung von Buhnen ist. Im weiträumigeren<br />

Talboden sind es hingegen Maßnahmen der Gewässervernetzung und die Abtragung von Traversen,<br />

welche zu einer Verbesserung des Landschaftsbildes gegenüber der Ist-Situation beitragen.<br />

Während der Bauphase ist im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen, die Zwischenlagerung<br />

von Flussbausteinen neben dem Flusslauf und neben Baustrassen auf möglichst kurze Zeitspannen<br />

und ausgewählte Flächen zu beschränken. Damit verbleibt im Teilraum Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd während der Bauphase eine mittlere, in allen anderen Teilbereichen eine<br />

geringe bis keine Restbelastung.<br />

In Bezug auf die im Rahmen des Fachbeitrages Landschaftsbild behandelten Schutzgüter kann<br />

das Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien daher als umweltverträglich eingestuft<br />

werden. In der Betriebs- und Erhaltungsphase sind darüber hinaus auch Verbesserungen in Bezug<br />

auf das Landschaftsbild zu erwarten.<br />

Die folgende Tabelle unterscheidet zwischen dem weiträumigeren Talboden und dem unmittelbaren<br />

Flusslauf der Donau und zeigt – bezogen auf die Teilräume – eine Übersicht sämtlicher Ergebnisse:<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 149


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit Maßnahmenwirksamkeit Restbelastung<br />

Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

– Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

– Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich II – keine bis gering<br />

Flusslauf A – keine 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Talboden B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf B – gering 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Talboden C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich II – keine bis gering<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf C – mittel 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Talboden D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf D – hoch 1 – Verbesserung I – Verbesserung keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Flusslauf C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering keine Maßnahmen erforderlich I – Verbesserung<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 51:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung (Betriebs- und Erhaltungsphase)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 150


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Teilraum<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung Bauphase<br />

Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit<br />

Maßnahmenwirksamkeit<br />

Restbelastung<br />

Bauphase<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

– Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

– Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf A – keine 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Talboden B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf B – gering 3 – mittel II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />

Talboden D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf D – hoch 3 – mittel VI – hoch partiell III – mittel<br />

Talboden C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering partiell II – keine bis gering<br />

Flusslauf C – mittel 3 – mittel III – mittel partiell II – keine bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 52:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der Beurteilung (Bauphase)<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 151


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7 VERZEICHNISSE<br />

7.1 ABKÜRZUNGEN<br />

MA<br />

NSK<br />

ÖBF<br />

Strom-km<br />

VO<br />

Magistratsabteilung (Wien)<br />

Naturschutzkonzept Niederösterreich<br />

Österreichische Bundesforste<br />

Stromkilometer<br />

Verordnung<br />

7.2 ABBILDUNGEN<br />

Abbildung 1: Standortgemeinden 7<br />

Abbildung 2: Teilräume 13<br />

Abbildung 3: Kulturlandschaftsgliederung Österreichs 15<br />

Abbildung 4: Beispiel für die Einstufung von Geräuschen 23<br />

Abbildung 5: Landschaftsräume im Projektgebiet laut NSK 50<br />

Abbildung 6: Historische Karte der Donau (Marchfeld, Lobau) bei Wien 57<br />

Abbildung 7: Typologie des Donaustromes 59<br />

Abbildung 8: Obere Lobau am nördlichen Ende des Donau-Oder-Kanals 60<br />

Abbildung 9: Bereich Öllager Lobau 61<br />

Abbildung 10: Untere Lobau hinter Schönauer Rückstaudamm 61<br />

Abbildung 11: Blockwurf und Blick auf das Kraftwerk Freudenau 62<br />

Abbildung 12: Blockwurf und Verlandung nebeneinander (Strom-km 1915,2) 63<br />

Abbildung 13: Verlandeter Bereich bei der Rohrbrücke (Strom-km 1914,4) 63<br />

Abbildung 14: Hafen Albern und Kraftwerk Freudenau (Strom-km 1920,0) 66<br />

Abbildung 15: Verlandeter Bereich (Strom-km 1916,4) 67<br />

Abbildung 16: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer 70<br />

Abbildung 17: Marchfeldschutzdamm bei Schönau 71<br />

Abbildung 18: Gewässervernetzung Altarm Schönau 71<br />

Abbildung 19: Altarm beim Orther Uferhaus 72<br />

Abbildung 20: Siedlungsraum Orth 72<br />

Abbildung 21: Blick von Mühlleiten Richtung Fadenbach 73<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 152


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Abbildung 22: Grünzug des Fadenbaches 73<br />

Abbildung 23: Allee zum Schloss Eckartsau 74<br />

Abbildung 24: Schlosspark Eckartsau 74<br />

Abbildung 25: Wiese im westlichen Mühlhaufen 75<br />

Abbildung 26: Verlandeter Bereich nahe Schönau (Strom-km 1911,2) 76<br />

Abbildung 27:<br />

Blockwurf bei Schönau, große Schotterbank im Hintergrund (Strom-km<br />

1916,4) 76<br />

Abbildung 28: 380kV-Leitung der EVN (Strom-km 1906,6) 77<br />

Abbildung 29: Bewaldete Schotterinsel bei Orth (Strom-km 1904,4) 77<br />

Abbildung 30: Bereich Gasthaus Uferhaus (Strom-km 1902,2) 78<br />

Abbildung 31: Leitwerk bei den Orther Inseln (Strom-km 1901,4) 78<br />

Abbildung 32: Orther Inseln (Strom-km 1900,8) 79<br />

Abbildung 33: Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1898,2) 79<br />

Abbildung 34: Verlandetes Buhnenfeld im Mühlhaufen (Strom-km 1895,8) 80<br />

Abbildung 35: Altarm bei Haslau 83<br />

Abbildung 36: Altarm bei der Traverse Regelsbrunn 83<br />

Abbildung 37: Fischaauen von der Brücke der B 9 aus im Ortsgebiet Fischamend 84<br />

Abbildung 38: Schottergrube Haslau, im Hintergrund Windkraftanlagen Scharndorf 85<br />

Abbildung 39: Felder und Weingärten Wildungsmauer 85<br />

Abbildung 40: Äcker zwischen Maria Ellend und Haslau 86<br />

Abbildung 41: Flach abfallendes befestigtes Ufer (Strom-km1911,2) 87<br />

Abbildung 42: Verlandung am Melchiarhaufen (Strom-km1909,8) 87<br />

Abbildung 43: 380kV-Leitung östlich von Fischamend (Strom-km1907,5) 88<br />

Abbildung 44:<br />

Abbildung 45:<br />

Schotterbank mit Resten von Buhnen im Bereich Hirschensprung (Strom-km<br />

1907,0) 88<br />

Blockwurf im Vordergrund, verlandete Buhnen im Hintergrund (Stromkm1905,2)<br />

89<br />

Abbildung 46: Fischamündung Strom-km (1904,6) 89<br />

Abbildung 47: Leitwerk bei Haslau (Strom-km1902,8) 90<br />

Abbildung 48: Verlandete Buhnen am Mitterhaufen (Strom-km1899,2) 90<br />

Abbildung 49: Buhnen Höhe Haslauer – Regelsbrunner Altarm (Strom-km1895,6) 91<br />

Abbildung 50: Bebauung am Donauufer Wildungsmauer (Strom-km1894,6) 91<br />

Abbildung 51: Hybridpappeln im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer 94<br />

Abbildung 52: Allee bei Witzelsdorf 94<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 153


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UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 53:<br />

Steinbruch Bad Deutsch-Altenburg von der Umgebung von Witzelsdorf aus<br />

gesehen 95<br />

Abbildung 54: Aufgelassene Bahnstrecke bei Loimersdorf 95<br />

Abbildung 55: Blick von der Donaubrücke nach Engelhartstetten (mit Siloturm) 96<br />

Abbildung 56: Blick vom Braunsberg Richtung Engelhartstetten 96<br />

Abbildung 57: Blockwurf und Buhnen (Strom-km1892,0) 97<br />

Abbildung 58: Schwalbeninsel (Strom-km 1888,7) 98<br />

Abbildung 59: Buhnenfeld westlich der Donaubrücke (Strom-km 1887,4) 98<br />

Abbildung 60: Uferrückbau Thurnhaufen 99<br />

Abbildung 61: Blockwurf Thurnhaufen mit Hainburg im Hintergrund (Strom-km 1885,0) 100<br />

Abbildung 62: Zwischen Thurnhaufen und Rußbachmündung (Strom-km 1882,1) 100<br />

Abbildung 63: Rußbachmündung (Strom-km 1881,2) 101<br />

Abbildung 64:<br />

Blockwurf nahe der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben<br />

(Strom-km 1880,4) 101<br />

Abbildung 65: Altarm Petronell von der Rübenhaufentraverse aus 104<br />

Abbildung 66: Blick von der Geländekante vor Bad Deutsch-Altenburg über die Donauauen 104<br />

Abbildung 67: Mündung des Petroneller Altarms bei Bad Deutsch-Altenburg 105<br />

Abbildung 68: Straße durch das Salafeld mit Allee und Siloturm 105<br />

Abbildung 69: Donauufer bei Bad Deutsch-Altenburg 106<br />

Abbildung 70: Blick vom Braunsberg über Hainburg und die Hundsheimer Berge 107<br />

Abbildung 71: Braunsberg von der Uferpromenade in Hainburg aus gesehen 108<br />

Abbildung 72: Weinbau und Golfplatz am Fuße des Braunsberges 108<br />

Abbildung 73: Steinbrüche Bad Deutsch-Altenburg 109<br />

Abbildung 74: Langgezogene Blockwurfbefestigung (Strom-km 1882,2) 110<br />

Abbildung 75: Buhnenfeld (Strom-km 1890,4) 110<br />

Abbildung 76: Blockwurf, Buhnenfeld und Donaubrücke Hainburg (Strom-km 1888,8) 111<br />

Abbildung 77: Hafenbecken Bad Deutsch-Altenburg (Strom-km 1887,0) 112<br />

Abbildung 78: Johler Haufen mit Hainburg und Braunsberg (Strom-km 1885,6) 112<br />

Abbildung 79: Promenade Hainburg mit Viadukt (Strom-km 1880,4) 113<br />

Abbildung 80: Steil abfallender Hang des Braunsberges (Strom-km 1883,4) 113<br />

Abbildung 81:<br />

Uferbereich kurz vor der Marchmündung, im Hintergrund die Ruine Theben<br />

und der Thebener Kogel (Strom-km 1880,4) 114<br />

Abbildung 82: Blick vom Braunsberg nach Wolfsthal 118<br />

Abbildung 83: Überwachsener Blockwurf und Daubelhütte (Strom-km 1878,2) 119<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 154


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Abbildung 84: Mündung des Äuglarmes mit Schotterinsel (Strom-km 1880,4) 119<br />

Abbildung 85: Typen flussbaulicher Maßnahmen 122<br />

7.3 TABELLEN<br />

Tabelle 1: Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Wien 9<br />

Tabelle 2: Kategorien von relevanten Schutzgebieten in Niederösterreich 10<br />

Tabelle 3: Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Talboden 20<br />

Tabelle 4: Fachbeitrag Landschaftsbild: Bezugsräume Flusslauf 22<br />

Tabelle 5: Checkliste Talboden 29<br />

Tabelle 6: Checkliste Flusslauf 34<br />

Tabelle 7:<br />

Tabelle 8:<br />

Tabelle 9:<br />

Tabelle 10:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des<br />

Talbodens 36<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien der Bewertung der Sensibilität des<br />

Flusslaufes 38<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität<br />

Betriebs-und Erhaltungsphase 42<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität<br />

Bauphase 45<br />

Tabelle 11: Geschichte des Donauhochwasserschutzes in Wien 51<br />

Tabelle 12: Landschaftsraum Flusslauf: Zahlen, Daten, Fakten 58<br />

Tabelle 13: Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Nord 62<br />

Tabelle 14: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Nord 64<br />

Tabelle 15: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Nord 65<br />

Tabelle 16: Schutzgebiete im Teilraum Wiener Bereich – Süd 66<br />

Tabelle 17: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wiener Bereich – Süd 68<br />

Tabelle 18: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wiener Bereich – Süd 69<br />

Tabelle 19: Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord 75<br />

Tabelle 20: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord 81<br />

Tabelle 21: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord 82<br />

Tabelle 22: Schutzgebiete im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd 86<br />

Tabelle 23: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Süd 92<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Tabelle 24: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Süd 93<br />

Tabelle 25: Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 97<br />

Tabelle 26: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord 102<br />

Tabelle 27: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer –<br />

Marchmündung –Nord 103<br />

Tabelle 28: Schutzgebiete im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 109<br />

Tabelle 29: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd 115<br />

Tabelle 30: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd 117<br />

Tabelle 31: Schutzgebiete im Teilraum Grenzstrecke 118<br />

Tabelle 32: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Talboden Grenzstrecke 120<br />

Tabelle 33: Fachbeitrag Landschaftsbild: Sensibilität Flusslauf Grenzstrecke 120<br />

Tabelle 34:<br />

Tabelle 35:<br />

Tabelle 36:<br />

Tabelle 37:<br />

Tabelle 38:<br />

Tabelle 39:<br />

Tabelle 40:<br />

Tabelle 41:<br />

Tabelle 42:<br />

Tabelle 43:<br />

Tabelle 44:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />

Sensibilität 121<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />

Bereich – Nord Talboden 125<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />

Bereich – Nord Flusslauf 125<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />

Bereich – Süd Talboden 126<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase Wiener<br />

Bereich – Süd Flusslauf 127<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden 129<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Nord Flusslauf 130<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd Talboden 132<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd Flusslauf 133<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord Talboden 135<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Wildungsmauer – Marchmündung –Nord Flusslauf 136<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 156


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FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

Tabelle 45:<br />

Tabelle 46:<br />

Tabelle 47:<br />

Tabelle 48:<br />

Tabelle 49:<br />

Tabelle 50:<br />

Tabelle 51:<br />

Tabelle 52:<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Talboden 138<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd Flusslauf 139<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Grenzstrecke Talboden 140<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Eingriffserheblichkeit Betriebsphase<br />

Grenzstrecke Flusslauf 141<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />

Eingriffserheblichkeit 144<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />

Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung 147<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />

Beurteilung (Betriebs- und Erhaltungsphase) 150<br />

Fachbeitrag Landschaftsbild: Zusammenfassende Darstellung der<br />

Beurteilung (Bauphase) 151<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 157


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7.4 LITERATUR<br />

7.4.1 RECHTLICHE GRUNDLAGEN<br />

RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden<br />

Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992)<br />

NÖ Verordnung über die Landschaftsschutzgebiete, LGBl. 5500/35-0<br />

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich und Wien zur Errichtung<br />

und Erhaltung eines Nationalparks Donau-Auen, BGBl. I Nr. 17/1997<br />

VERORDNUNG ÜBER DEN NATIONALPARK DONAU-AUEN 5505/1--0 Stammverordnung 175/96 1996-12-19 Blatt 1-<br />

12 (+ Anlagen) Ausgegeben am 19. Dezember 1996<br />

Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien) in der Fassung<br />

08/09/2004 LGBl. Nr. 33/2004<br />

Gesetz mit dem das Wiener Naturschutzgesetz erlassen wird. L480/000<br />

7.4.2 INTERNETQUELLEN<br />

(Letzte Einsichtnahme: 30.11.2005)<br />

Internetseiten der Länder:<br />

http://wien.gv.at/<br />

http://www.noel.gv.at/<br />

Internetseiten der Gemeinden:<br />

http://www.schwechat.gv.at/<br />

http://www.grossenzersdorf.at/<br />

http://www.mannsdorf.at/<br />

http://www.orth.at/<br />

http://www.marktgemeinde-eckartsau.at/<br />

http://www.stadt-fischamend.at/<br />

http://www.haslau-mariaellend.at/<br />

http://www.engelhartstetten.at/<br />

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http://www.petronell.at/<br />

http://www.baddeutsch-altenburg.at/<br />

http://www.hainburg.at/<br />

http://www.wolfsthal.at/<br />

Sonstige Internetseiten:<br />

http://www.auland-carnuntum.at/<br />

http://www.donauauen.at/<br />

http://www.donau-tourismus.at<br />

7.4.3 WEITERE QUELLEN<br />

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG: Statistisches Handbuch des Landes Niederösterreich.<br />

28. Jahrgang. Wien 2003/2004<br />

ASSEBURG M.: HÜHN W.; WÖBSE H.: Landschaftsbild und Flurbereinigung. Beiträge zur räumlichen Planung. 1985.<br />

H.12, S. 218. Hannover.<br />

BROGGI M.F. ; REITH W.J.: Beurteilung der Restwasserfrage nach landschaftsökologischen und –ästhetischen Gesichtspunkten.<br />

In: Schlußbericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe Restwasser. Hrsg. Ackeret. 1982. Edmz 84-92.<br />

BUCHWALD K.: Landschaft – Begriff, Elemente. System. In: Handbuch für Planung und Gestaltung und Schutz der<br />

Umwelt. Buchwald-Engelhardt (Hrsg.), BLV, Müchen. 1978.<br />

FELLER N.: Beurteilung des Landschaftsbildes. Natur und Landschaft. 54 Jg., H. 7/8. 1979.<br />

GÄLZER R.: Fachbeitrag Landschaftsbild. – In: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.):<br />

UVP-Handbuch Verkehr. – Abschnitt C6. Wien. 2001.<br />

GUNZELMANN T.: Die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Bamberger wirtschaftsgeographische Arbeiten.<br />

1987. H.4.<br />

GUNZELMANN T.: Die Erhaltung der historischen Kulturlandschaft. Bamberger wirtschaftsgeographische Arbeiten, H4.<br />

1987.<br />

HEINRICH CH.: Naturgartenidee – zwischen Grünfetischismus und Grünfaschismus. ifk – Studientexte „Umwelt und<br />

Politik“, 110 Seiten. Berlin. 1990.<br />

INSTITUT FÜR FREIRAUMGESTALTUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE: Besuchermonitoring im Nationalpark Donau-<br />

Auen, Niederösterreichischer Anteil. Wien. 2002.<br />

INSTITUT FÜR FREIRAUMGESTALTUNG UND LANDSCHAFTSPFLEGE: Besucherstromanalyse für den Wiener Anteil<br />

am Nationalpark Donau-Auen, Bereich Lobau. Wien. 2000.<br />

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KASTNER M.: Das Landschaftsbild. Die Bewertung des Landschaftsbildes unter Bedachtnahme auf die Beziehung<br />

Mensch – Natur. 1988. Öko-Text 7/88.<br />

KAUSE C.L.; ADAM K.; SCHÄFER B.: Landschaftsbildanalyse, Methodische Grundlagen zur Ermittlung der Qualität des<br />

Landschaftsbildes. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz. 1983. H. 25.<br />

NATIONALPARK DONAUAUEN GmbH: Managementplan Donau-Auen. 1999 und Folgejahre. Orth/Donau. 1999<br />

NOHL W.: Zur Rolle des Nicht-Sinnlichen in der landschaftsästhetischen Erfahrung. Natur und Landschaft. 65. Jg.,<br />

H.7/8. 1990.<br />

RICCABONA S.: Ästhetische Eigenwerte und Bewertungsmethodik. Landschaftswasserbau, Bd. 11. 1991.<br />

SCHWAHN C.: Landschaftsästhetik als Bewertungsproblem. Beiträge zur räumlichen Planung. H. 28. Hannover. 1990.<br />

SCHWENK S.: Das sensible Chaos. Strömende Formeigenschaften in Wasser und Luft. 144 Seiten, Verlag Freies Geistesleben.<br />

Stuttgart. 1988.<br />

STADTETNWICKLUNG WIEN: In Zukunft: Wien. Stadtentwicklungsplan 05 – Fachgespräch. Wien. 2005.<br />

WÖBSE H. H.: Landschaftsästhetik – Gedanken zu einem einseitig verwendeten Begriff. Landschaft + Stadt 16. 1981.<br />

WRBKA TH. et al.: „Kulturlandschaftsgliederung Österreichs. Endbericht“. Forschungsbericht Bundesministerium für<br />

Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wien, 2002, CD-ROM.<br />

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8 ANHANG<br />

Handlungsfelder (STEP 05, S. 200ff)<br />

Im Folgenden werden die zu 5 Themenbereichen zusammengefassten Handlungsfelder beschrieben,<br />

die für alle vorher bezeichneten Landschaftsräume von grundsätzlicher Bedeutung sind.<br />

Rücksichtnahme auf typische Ausprägungen der Kulturlandschaft:<br />

• identitätsstiftende Nutzungen fördern und typische Gestaltungselemente in neue Konzepte<br />

integrieren (z.B. Weinrieden, Gehölzstreifen, Wiesenzungen)<br />

• Struktur der alten Ortskerne bei der Siedlungsentwicklung berücksichtigen, alte Ortskerne<br />

als Betriebsstandorte der Landwirtschaft funktionsfähig erhalten, Konflikte mit anderen Nutzungen<br />

(z.B. Wohnen) vermeiden<br />

• Blickachsen zu signifikanten architektonischen Zeichen freihalten<br />

• Multifunktionelle Freizeit-, Erholungs- und Veranstaltungseinrichtungen in den Landschaftsräumen<br />

weiterentwickeln, ohne deren Charakteristika zu beeinträchtigen sowie die Verfügbarkeit<br />

wie z.B. freie Zugänglichkeit zu reduzieren<br />

Beibehaltung/Verbesserung der Verzahnung zwischen bebauten Flächen und Grünräumen:<br />

• Siedlungsränder als markante Übergänge zur offenen Landschaft eindeutig definieren:<br />

entweder als klare Grenzlinie oder in Form einer Verschränkung von Stadt und Land (><br />

Gesamtstädtische Gestaltungsaufgaben)<br />

• Ränder von alten Ortskernen durch Bepflanzungselemente definieren<br />

• Geländeverhältnisse (Täler/Kuppen/Flüsse und Bäche) und Höhenentwicklung berücksichtigen<br />

(...)<br />

• Barrierewirkung von Kleingartenanlagen und Einfamilienhausgebieten aufbrechen<br />

• Grünräume zwischen den großen Wohnhausanlagen sichern<br />

Landesentwicklungskonzept Niederösterreich 2003<br />

Ländliche Räume (S. 43)<br />

Vielfalt und Eigenständigkeit der ländlichen Gebiete sollen erhalten bleiben. Eine Urbanisierung<br />

der ländlichen Räume ist zu verhindern, der spezifischer Charakter hingegen zu erhalten. Die<br />

ländlichen Räume müssen sich mehr und mehr bewusst werden, dass ihr spezifisches bauliches<br />

Profil, ihr Ortsbild und die sie umgebende Kulturlandschaft ein gesellschaftliches Kapital darstellt,<br />

mit dem sorgsam umgegangen werden muss. (...)<br />

Die Aufrechterhaltung einer funktionstüchtigen Land- und Forstwirtschaft stellt für viele ländliche<br />

Räume eine wesentliche Vorraussetzung dar, die grundsätzliche sozialen, ökonomischen und<br />

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ökologischen Ziele dieses Landesentwicklungskonzeptes zu erreichen. Die Sicherung einer für die<br />

Erhaltung und die Pflege der Kulturlandschaft notwendigen Anzahl bäuerlicher Betriebe soll gewährleistet<br />

sein.<br />

Umwelt, Natur, Landschaftsqualität (leicht gekürzt; S. 53ff)<br />

(...) Waren es in der Vergangenheit nämlich eher problematische Einzelphänomene in den<br />

Mensch-Umweltbeziehungen, für die Lösungen und Maßnahmen – vorwiegend „end-of-pipe“ –<br />

ergriffen wurden (z.B. Errichtung von Kläranlagen gegen die Eutrophierung von Gewässern, Einbau<br />

von Filtern gegen Luftschadstoffemissionen), so besteht nunmehr und zukünftig die Herausforderung,<br />

„ganzheitliche“ Maßnahmen zu setzen. Denn die Umweltprobleme werden zunehmend<br />

als komplexe, systemische Zusammenhängen verstanden – es gibt viele Ursachen, die für sich<br />

allein häufig wenig „auffällig“ sind, hingegen durch ihr kollektives, kumulatives, großflächiges und<br />

mit hoher Reichweite wirkendes Auftreten zu problematischen Entwicklungen mit oft nicht absehbarer<br />

Dynamik führen.<br />

Prüfverfahren, die auf diesem integralen und systemischen Anspruch aufbauen, sind die Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

und die Strategische Umweltprüfung. Grundsätzlich folgt auch die Raumverträglichkeitsprüfung,<br />

ein Instrument der Raumordnung zur Prüfung von Widmungsverträglichkeiten,<br />

diesem Ansatz.<br />

Folgende Ziele und Prinzipien sind dabei anzuerkennen:<br />

• Nachhaltige und ökologische Raumnutzung. (...) Der Schutz und die Pflege der natürlichen<br />

Ressourcen, die nachhaltige Sicherung der Eigenart und Vielfalt von Natur und Landschaft,<br />

die Bewahrung der Artenvielfalt sowie die Erhaltung von Ökosystemen stellen Aufgaben<br />

dar, die mit den ökonomischen Interessen zumindest gleichberechtigt sein sollen.<br />

(...)<br />

• Sicherung und Entwicklung der jeweiligen landschaftlichen Eigenart. Die landschaftliche<br />

Eigenart bzw. der Gebietscharakter sind die Überbegriffe für eine Vielzahl an einzelnen<br />

Erhaltungs- und Entwicklungszielen des Naturschutzes. Grundsätzlich sind alle Erscheinungsformen<br />

der Natur ein Thema für den Naturschutz. Besonders sollen aber jene Landschaftselemente,<br />

Arten und Lebensräume unterstützt werden, die den Charakter eines Gebietes<br />

ausmachen und eine große Nähe zum standörtlichen Potential diese Raumes haben.<br />

• Die Erhaltung bzw. Schaffung eines Netzwerks von Gebieten mit besonderem<br />

Schutzbedürfnis hat in der für den jeweiligen Zweck bestgeeigneten Form – unter Bedachtnahme<br />

auf -integrierte räumliche Entwicklungsstrategien – zu erfolgen. Dabei sind<br />

Mindeststandards für Größe, Biotopausstattungen, Biotopvernetzung und Artenvielfalt zu<br />

definieren. Das kann zur Folge haben, dass Nutzungen zu reduzieren oder zu -ändern sind<br />

oder Projekte, die den Erhaltungszustand der Gebiete oder von -geschützten Arten schädigen<br />

würden, nicht genehmigungsfähig sind. Nach Möglichkeit sind Eingriffe in bestehende<br />

Rechte auf Basis von Vereinbarungen des Vertragsnaturschutzes zu regeln. Die Fortführung<br />

bzw. Schaffung von Schutzgebieten erfolgt nach Vorgaben im Landesrecht (Naturschutzgebiete,<br />

Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler), nach Vorgaben der europäischen<br />

Ebene (Natura 2000) oder basierend auf übernationalen (IUCN) Schutzkategorien<br />

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(Nationalparks, Wildnisgebiete). Soweit es der Schutzzweck zulässt, sollen diese Gebiete<br />

für die -Bevölkerung und Besucher für Informations- und Bildungszwecke aufbereitet<br />

-werden. Vorhandene bzw. neu zu schaffende naturnahe Landschaftselemente und -teile<br />

sind zu vernetzen, um deren ökosystemare Funktionalität zu verbessern. Über das Schutzgebietssystem<br />

hinaus soll ein flächiger Naturschutz mit abgestufter Intensität die Vielzahl<br />

an unterschiedlichsten Lebensraumansprüchen von Tier- und Pflanzenarten berücksichtigen.<br />

• Funktionelle Verbindung von Freiräumen. Die Zerschneidung bestehender und zusammenhängender<br />

Freiräume soll vermieden werden, die Verbindung kleinerer und isolierter<br />

Freiräume ist nach Möglichkeit herzustellen. Freiräume sind konzeptionell zu definieren und<br />

nicht nur als Flächen ohne aktuelle Nutzung zu betrachten. Sie haben eine wesentliche ö-<br />

kologische Funktion, und diese ist – beispielsweise in einem Freiraumkonzept – offensiv<br />

darzustellen. (...)<br />

• Kulturlandschaft und kulturelles Erbe. Die Kulturlandschaft mit ihrer das Erscheinungsbild<br />

prägenden Land- und Forstwirtschaft sowie ihren historisch gewachsenen Ortsbildern<br />

ist zu bewahren. Veränderungen sollen nur unter Bedachtnahme ihres ursprünglichen Charakters<br />

erfolgen. Die baulich-physische Qualität einer historisch gewachsenen Kulturlandschaft<br />

mit ihren historischen Dörfern und Städten stellt eine wesentliche Grundlage der kulturellen<br />

und regionalen Identität dar. Schutz und Erhalt des kulturellen Erbes besitzen in<br />

Niederösterreich zu Recht eine hohe politische Wertschätzung (beispielsweise im Rahmen<br />

der Dorferneuerung). (...)<br />

NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) 5500-0 Stammgesetz 87/00 2000-08-31<br />

Abschnitt III<br />

Besondere Schutzbestimmungen<br />

§ 8<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

(1) Gebiete, die eine hervorragende landschaftliche Schönheit oder Eigenart aufweisen, als charakteristische<br />

Kulturlandschaft von Bedeutung sind oder die in besonderem Maße der Erholung der<br />

Bevölkerung oder dem Fremdenverkehr dienen, können durch Verordnung der Landesregierung<br />

zu Landschaftsschutzgebieten erklärt werden.<br />

(2) In Landschaftsschutzgebieten hat die Landesregierung vor Genehmigung des örtlichen Raumordnungsprogramms<br />

oder seiner Änderungen (§ § 21 und 22 des NÖ Raumordnungsgesetzes<br />

1976, LGBl. 8000), mit Ausnahme der Änderung der Widmungsart innerhalb des Wohnbaulandes<br />

und der Festlegung der Widmungsart Land- und Forstwirtschaft im Grünland, sowie im Verordnungsprüfungsverfahren<br />

von Bebauungsplänen (§ 88 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl.<br />

1000) ein Gutachten eines Naturschutzsachverständigen zur Auswirkung auf die in Abs. 4 genannten<br />

Schutzgüter sowie eine Stellungnahme der NÖ Umweltanwaltschaft einzuholen.<br />

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(3) Neben der Bewilligungspflicht nach § 7 Abs. 1 bedürfen in Landschaftsschutzgebieten einer<br />

Bewilligung durch die Behörde:<br />

1. die Kulturumwandlung von Flächen mit einem Ausmaß von mehr als einem Hektar;<br />

2. die Beseitigung besonders landschaftsprägender Elemente im Sinne des Abs. 1. § 7 Abs. 5 gilt<br />

in Landschaftsschutzgebieten nicht.<br />

(4) In Landschaftsschutzgebieten sind bewilligungspflichtige Vorhaben oder Maßnahmen (§ § 7<br />

Abs. 1 und 8 Abs. 3) zu versagen, wenn<br />

1. das Landschaftsbild,<br />

2. der Erholungswert der Landschaft,<br />

3. die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum,<br />

4. die Schönheit oder Eigenart der Landschaft oder<br />

5. der Charakter des betroffenen Landschaftsraumes nachhaltig beeinträchtigt wird und<br />

diese Beeinträchtigung nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen (§ 7 Abs. 4) weitgehend<br />

ausgeschlossen werden kann. Bei der Vorschreibung von Vorkehrungen ist auf die<br />

Erfordernisse einer zeitgemäßen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung soweit wie möglich<br />

Bedacht zu nehmen.<br />

Landschaftsschutzgebiet in der niederösterreichischen Projektregion<br />

(Quelle: VERORDNUNG ÜBER DIE LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE 5500/35-0 Stammverordnung<br />

82/79 1979-04-27 in der aktuellen Fassung):<br />

(20) Landschaftsschutzgebiet "Donau-March-Thaya-Auen":<br />

Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt alle innerhalb folgender Begrenzung liegenden und überdies<br />

alle in der Grenzbeschreibung selbst genannten Grundflächen, die nicht nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

des NÖ Raumordnungsgesetzes als Bauland oder Verkehrsflächen gewidmet sind.<br />

Verordnung über ein regionales Raumordnungsprogramm südliches Wiener Umland 8000/85-0<br />

Stammverordnung 154/99 1999-12-17(in Auszügen)<br />

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Februar 2006 Seite 164


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Im Sinne dieser Verordnung gelten als (...)<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen<br />

4. Regionale Grünzonen: Grünlandbereiche, die eine besondere raumgliedernde und siedlungstrennende<br />

Funktion besitzen oder als siedlungsnaher Erholungsraum von regionaler<br />

Bedeutung sind oder der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche und Biotope dienen. Diese<br />

gelten jeweils mit 50 m beiderseits der Gewässerachse festgelegt, sofern sich aus der<br />

Darstellung in Anlage 1 nichts anderes ergibt.<br />

5. Erhaltenswerte Landschaftsteile: Komplexlandschaften oder wertvolle Einzelbiotope von<br />

regionaler Bedeutung.<br />

§ 3<br />

Zielsetzungen<br />

• (...)Festlegung siedlungstrennender Grünzüge und Siedlungsgrenzen zur Sicherung regionaler<br />

Siedlungsstrukturen und typischer Landschaftselemente sowie zur vorausschauenden<br />

Vermeidung von Nutzungskonflikten.<br />

• Sicherung und Vernetzung wertvoller Biotope.<br />

(3) In den in Anlage 1 dargestellten erhaltenswerten Landschaftsteilen darf eine andere Widmungsart<br />

als Grünland – Land- und Forstwirtschaft nur dann festgelegt werden, wenn im Gemeindegebiet<br />

für die beabsichtigte Widmung keine andere Fläche in Betracht kommt.<br />

§ 5<br />

Maßnahmen für die Siedlungsentwicklung<br />

(2) In den regionalen Grünzonen, die in Anlage 1 dargestellt sind, dürfen nur solche Grünlandwidmungsarten<br />

gewidmet werden, die die raumgliedernde und siedlungstrennende Wirkung, die Naherholungsfunktion<br />

oder die Funktion der Vernetzung wertvoller Grünlandbereiche nicht gefährden.<br />

Die Festlegung der Widmung Verkehrsfläche ist nur dann zulässig, wenn die raumgliedernde und<br />

siedlungstrennende Funktion nicht gefährdet wird. Die Festlegung der Widmung Bauland ist in<br />

jedem Fall unzulässig.<br />

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