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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

das Erscheinungsbild und die Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken beurteilt wird. Die einzelnen Elemente<br />

der Karte Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) lassen sich in dieser Weise entweder der<br />

Vernetzung zwischen Strom und Umland – in der Tabelle 8 als Ufer-/Umlandstruktur bezeichnet –<br />

oder der Uferverbauung und dem Erscheinungsbild und der Häufigkeit von Buhnen/Leitwerken – in<br />

der Tabelle 8 als Eingriffe durch technische Strukturen bezeichnet – zuordnen. Weitere in der Karte<br />

Ist-Situation Flusslauf (Einlage U.14.3) angeführte technischen Eingriffe fließen ebenfalls in die<br />

Sensibilitätsbewertung infolge der Eingriffe durch technische Strukturen ein.<br />

Wenn die Kriterien der Vernetzung zwischen Strom und Umland zu einer anderen Sensibilität führen<br />

als dies die Eingriffe durch technische Strukturen tun, dann wird der Durchschnitt dieser Sensibilitätsbeurteilungen<br />

herangezogen. Ist dieser Durchschnittswert nicht klar zu einer der vier Klassifizierungen<br />

zuordenbar, wird die höhere Sensibilitätsklassifizierung als Ergebniswert genommen.<br />

Auf diese Weise wird im Sinne des Schutzgutes strenger beurteilt.<br />

2.2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT<br />

Zur Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes ist es notwendig, sich intensiv mit dem<br />

Landschaftsraum auseinander zusetzen – die Art des baulichen Eingriffes wird nur am Rande mitbedacht.<br />

Bei der Beurteilung der Wirkungsintensität steht hingegen der bauliche Eingriff selbst im Mittelpunkt<br />

der Untersuchung. Genauer gesagt: Es wird überlegt, wie sich der baulichen Eingriff auf die<br />

umgebende Landschaft auswirken könnte. Und das erfordert eben eine vertiefte Beschäftigung mit<br />

dem baulichen Eingriff!<br />

Da praktisch alle landschaftsprägenden baulichen Eingriffe am Donaustrom und dem unmittelbaren<br />

Umland getätigt werden, reicht es aus, diese landschaftsprägenden Eingriffe in jene Karte aufzunehmen,<br />

welche sich auf genau dieses Gebiet konzentriert. Für den Fachbeitrag Landschaftsbild<br />

wird daher zur Beurteilung der Auswirkungen eine gesonderte Karte erstellt und als Karte Auswirkungen<br />

(Einlage U.14.4) bezeichnet.<br />

Sollten wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung außerhalb dieses Blattschnittes<br />

liegen, sind sie der Übersichtskarte des Generellen Projektes (Einlage F.3.1) zu entnehmen. Außerhalb<br />

dieses Blattschnittes, welcher sich zumeist an beiden Ufern der Donau auf etwa 500 m<br />

erstreckt, werden ausschließlich wasserbauliche Maßnahmen zur Gewässervernetzung gesetzt.<br />

Diese wasserbaulichen Maßnahmen zur Gewässervernetzung beeinträchtigen in ihrer Funktion<br />

und Beschaffenheit das Landschaftsbild der Umgebung nicht. Dementsprechend konzentriert sich<br />

die Beurteilung der baulichen Eingriffe auf den Flusslauf.<br />

Bei mastenartigen Eingriffen wie Windenergieanlagen und Hochspannungsleitungen werden hin<br />

und wieder die vom baulichen Eingriff visuell betroffenen Gebiete ermittelt. Beim Flussbaulichen<br />

Gesamtprojekt werden jedoch erstens keine baulichen Eingriffe mit großen vertikalen – und erst<br />

recht nicht mastenartigen Formen getätigt. Zweitens werden die baulichen Eingriffe, welche nicht<br />

die Gewässervernetzung, die Sohlstabilisierung oder den Uferrückbau zum Ziel haben, praktisch<br />

ausschließlich dort getätigt, wo technische Eingriffe wie Buhnen schon bestehen. Und drittens<br />

wurden markante Sichtbeziehungen bereits bei der Beurteilung der Sensibilität eines Landschaftsraumes<br />

berücksichtigt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 40

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