Bericht (PDF 27.540 KB)
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
2.2.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT<br />
Gemäß UVP-G sind zur Reduktion der Eingriffserheblichkeiten Maßnahmen, mit denen wesentliche<br />
nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit<br />
möglich, ausgeglichen werden sollen, vorgesehen. Mittels der interaktiven Planung wurde<br />
bereit bei der Konzeption des Vorhabens versucht, negative Auswirkungen zu minimieren bzw.<br />
positive Wirkungen zu verstärken.<br />
Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Teile der Wirkungen ausgleichen, indem sie im Teilraum lokal begrenzt wirken oder die Schutzgüter<br />
nur eingeschränkt (z.B. nur zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen partiell.<br />
Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu eine Stufe herabgestuft. Sind die Schutz- und<br />
Ausgleichsmaßnahmen gut wirksam, wird die Eingriffserheblichkeit stets um eine Stufe herabgesetzt.<br />
Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine<br />
negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die Eingriffserheblichkeit<br />
wird auf den Wert „2 – keine bis gering“ herabgestuft.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 48