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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

2.2.6 BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT<br />

Gemäß UVP-G sind zur Reduktion der Eingriffserheblichkeiten Maßnahmen, mit denen wesentliche<br />

nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit<br />

möglich, ausgeglichen werden sollen, vorgesehen. Mittels der interaktiven Planung wurde<br />

bereit bei der Konzeption des Vorhabens versucht, negative Auswirkungen zu minimieren bzw.<br />

positive Wirkungen zu verstärken.<br />

Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Teile der Wirkungen ausgleichen, indem sie im Teilraum lokal begrenzt wirken oder die Schutzgüter<br />

nur eingeschränkt (z.B. nur zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen partiell.<br />

Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu eine Stufe herabgestuft. Sind die Schutz- und<br />

Ausgleichsmaßnahmen gut wirksam, wird die Eingriffserheblichkeit stets um eine Stufe herabgesetzt.<br />

Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen voraussichtlich keine<br />

negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die Eingriffserheblichkeit<br />

wird auf den Wert „2 – keine bis gering“ herabgestuft.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 48

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