Bericht (PDF 27.540 KB)
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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />
UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />
2 METHODIK<br />
Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />
Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />
Darstellung allgemein beschrieben.<br />
2.1 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />
2.1.1 ALLGEMEINES<br />
Aufgrund der Abgrenzung der im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes vorgesehenen<br />
Eingriffe ergibt sich, dass die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden nicht<br />
oder nur in einem verschwindenden Ausmaß berührt werden. Daher kann eine Konzentration der<br />
UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des Projektes<br />
auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt und<br />
behandelt.<br />
Im Detail umfasst der in der UVE für das Schutzgut Landschaftsbild betrachtete Untersuchungsraum<br />
den Donaustrom, die Donau-Auen und das Gebiet der Standortgemeinden bis zum übergeordneten<br />
Straßennetz der Bundesstraßen A 2 und Landesstraßen B 3 und L 4 . Über dieses Straßennetz<br />
hinaus wird noch das geschlossen bebaute Siedlungsgebiet und ein Puffergebiet von 200<br />
Metern betrachtet.<br />
Die Gründe für diese Abgrenzung des Untersuchungsraumes sind:<br />
• Der überwiegende Teil der Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes findet direkt im<br />
Donaustrom und am Donauufer statt.<br />
• Die Maßnahmen der Gewässervernetzung beziehen sich auf die den Donaustrom begleitenden<br />
Auen und sind somit zum Teil recht weit von den Ortschaften entfernt.<br />
• Der Baustellenverkehr findet innerhalb der Grenzen des definierten Untersuchungsraumes<br />
statt, ein großer Teil des Baustellenverkehrs wird außerdem mit Schiffen abgewickelt.<br />
• Die im Rahmen von Bau und Instandhaltung vorgesehenen Lagerflächen befinden sich<br />
ebenfalls innerhalb der Grenzen des Untersuchungsraumes.<br />
Der Untersuchungsraum wird in weiterer Folge in Teilräume untergliedert. Bei der karthographischen<br />
Darstellung ist zu beachten, dass die Staats- und Gemeindegrenzen gem. ÖK 50 durch pro-<br />
2<br />
3<br />
4<br />
Die Autobahnen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen A) werden grundsätzlich vom Bund erhalten. Der Bund hat<br />
1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.<br />
Am 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen, die weder Autobahnen noch Schnellstraßen sind (ehemalige Bundesstraßen<br />
B), an die Bundesländer übertragen und von diesen erhalten, sind also nunmehr Landesstraßen B. Umgangssprachlich<br />
werden jedoch ausschließlich diese ehemaligen Bundesstraßen als Bundesstraßen bezeichnet.<br />
Landesstraßen werden von den Bundesländern erhalten. Sie haben die Abkürzung LH (für Landeshauptstraße) oder<br />
L.<br />
PROJEKTWERBER: via donau<br />
VERFASSER: ÖIR<br />
Februar 2006 Seite 12