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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG LANDSCHAFTSBILD<br />

2 METHODIK<br />

Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />

Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1 Zusammenfassende<br />

Darstellung allgemein beschrieben.<br />

2.1 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />

2.1.1 ALLGEMEINES<br />

Aufgrund der Abgrenzung der im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes vorgesehenen<br />

Eingriffe ergibt sich, dass die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden nicht<br />

oder nur in einem verschwindenden Ausmaß berührt werden. Daher kann eine Konzentration der<br />

UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des Projektes<br />

auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt und<br />

behandelt.<br />

Im Detail umfasst der in der UVE für das Schutzgut Landschaftsbild betrachtete Untersuchungsraum<br />

den Donaustrom, die Donau-Auen und das Gebiet der Standortgemeinden bis zum übergeordneten<br />

Straßennetz der Bundesstraßen A 2 und Landesstraßen B 3 und L 4 . Über dieses Straßennetz<br />

hinaus wird noch das geschlossen bebaute Siedlungsgebiet und ein Puffergebiet von 200<br />

Metern betrachtet.<br />

Die Gründe für diese Abgrenzung des Untersuchungsraumes sind:<br />

• Der überwiegende Teil der Eingriffe des Flussbaulichen Gesamtprojektes findet direkt im<br />

Donaustrom und am Donauufer statt.<br />

• Die Maßnahmen der Gewässervernetzung beziehen sich auf die den Donaustrom begleitenden<br />

Auen und sind somit zum Teil recht weit von den Ortschaften entfernt.<br />

• Der Baustellenverkehr findet innerhalb der Grenzen des definierten Untersuchungsraumes<br />

statt, ein großer Teil des Baustellenverkehrs wird außerdem mit Schiffen abgewickelt.<br />

• Die im Rahmen von Bau und Instandhaltung vorgesehenen Lagerflächen befinden sich<br />

ebenfalls innerhalb der Grenzen des Untersuchungsraumes.<br />

Der Untersuchungsraum wird in weiterer Folge in Teilräume untergliedert. Bei der karthographischen<br />

Darstellung ist zu beachten, dass die Staats- und Gemeindegrenzen gem. ÖK 50 durch pro-<br />

2<br />

3<br />

4<br />

Die Autobahnen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen A) werden grundsätzlich vom Bund erhalten. Der Bund hat<br />

1982 die Erhaltungs- und Finanzierungsaufgaben an die ASFINAG übertragen.<br />

Am 1. April 2002 wurden alle Bundesstraßen, die weder Autobahnen noch Schnellstraßen sind (ehemalige Bundesstraßen<br />

B), an die Bundesländer übertragen und von diesen erhalten, sind also nunmehr Landesstraßen B. Umgangssprachlich<br />

werden jedoch ausschließlich diese ehemaligen Bundesstraßen als Bundesstraßen bezeichnet.<br />

Landesstraßen werden von den Bundesländern erhalten. Sie haben die Abkürzung LH (für Landeshauptstraße) oder<br />

L.<br />

PROJEKTWERBER: via donau<br />

VERFASSER: ÖIR<br />

Februar 2006 Seite 12

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