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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT<br />

DONAU ÖSTLICH VON WIEN<br />

Strom-km 1921,0 – 1872,7<br />

UMWELTVERTRÄGLICHKEITS-<br />

ERKLÄRUNG<br />

Inhalt:<br />

Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

<strong>Bericht</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft:<br />

ID.at<br />

Integratives Donauprojekt in Österreich<br />

DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

A – 1170 Wien, Klopstockgasse 34<br />

Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />

Projektwerber:<br />

via donau – Österreichische<br />

Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />

Donau-City-Straße 1<br />

1220 Wien<br />

Ersteller:<br />

Leeb G., Dallhammer E.<br />

Verfasser:<br />

Datum: Februar 2006 Ausfertigung: A Einlage: U.17.1<br />

Plangröße: - Maßstab: A4 Datei: U_17_1_Gesundheit_Laerm.pdf<br />

Europäische<br />

Kommission


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

IMPRESSUM<br />

AUFTRAGGEBER:<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie<br />

via donau – Österreichische Wasserstraßen-Gesellschaft m. b. H.<br />

Donau-City-Straße 1<br />

1220 Wien<br />

AUFTRAGNEHMER:<br />

ID.at Integratives Donauprojekt in Österreich<br />

DonauConsult Zottl & Erber ZT-GmbH<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

Klopstockgasse 34, 1170 Wien<br />

Tel.: +43 1 480 80 10, Fax DW 10<br />

eMail: office@donauconsult.at<br />

FACHLICHE LEITUNG<br />

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN<br />

Ing. Wolfgang Gratt<br />

Ing. Gerhard Leeb<br />

TAS Sachverständigenbüro für Technische Akustik SV-GmbH<br />

BEARBEITUNG:<br />

Ing. Wolfgang Gratt (TAS)<br />

Ing. Gerhard Leeb (TAS)<br />

Emil-Rathenau-Straße 1<br />

4030 Linz<br />

Tel.: +43 732/38 38 80 -0, Fax DW -8<br />

eMail: office@tas.at<br />

web: www.tas.at<br />

FACHLICHE LEITUNG<br />

RAUMPLANUNG<br />

Dipl.-Ing. Dr. Erich Dallhammer<br />

Österreichisches Institut für Raumplanung<br />

BEARBEITUNG:<br />

Dipl.-Ing. Sebastian Beiglböck (ÖIR)<br />

Dipl.-Ing. Dr. Erich Dallhammer (ÖIR)<br />

Mag. Reinhold Deußner (ÖIR)<br />

Cand. Ing. Christian Spanring (ÖIR-<br />

Informationsdienste)<br />

Franz-Josefs-Kai 27<br />

1010 Wien<br />

Tel.: +43 1 533 87 47, Fax DW 66<br />

eMail: office@oir.at<br />

web: www.oir.at<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 2


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1 EINLEITUNG 7<br />

1.1 Untersuchungsraum 9<br />

1.2 Grundlagen 11<br />

2 METHODIK 12<br />

2.1 Allgemeines 12<br />

2.2 Methodik der schalltechnischen Untersuchung 12<br />

2.2.1 Grenzwerte/Zielwerte 12<br />

2.2.2 Schritte der Schalluntersuchung 13<br />

2.3 Gliederung des Untersuchungsraumes 14<br />

2.3.1 Allgemeines 14<br />

2.3.2 Teilräume 15<br />

2.4 Beurteilungskriterien Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) 16<br />

2.4.1 Beurteilungskriterien Sensibilität 16<br />

2.4.2 Beurteilungskriterien Wirkungsintensität 18<br />

2.4.3 Ermittlung der Eingriffserheblichkeit 19<br />

2.4.4 Beurteilungskriterien Maßnahmenwirksamkeit 19<br />

3 IST-SITUATION 20<br />

3.1 Räumliche Verhältnisse 20<br />

3.1.1 Siedlungsstruktur 20<br />

3.1.2 Freizeit und Erholung im Untersuchungsraum 20<br />

3.2 Schalltechnischer Befund zur IST – Situation – Messergebnisse 21<br />

3.2.1 Aufbau und Ablauf der Messungen 21<br />

3.2.2 Messergebnisse 29<br />

3.3 Beschreibung der Teilräume und Bewertung der Sensibilität 36<br />

3.3.1 Wiener Bereich – Nord 36<br />

3.3.2 Wiener Bereich – Süd 37<br />

3.3.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 38<br />

3.3.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 41<br />

3.3.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 43<br />

3.3.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 44<br />

3.3.7 Grenzstrecke 46<br />

3.4 Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität 47<br />

4 WIRKUNGEN DES VORHABENS 49<br />

4.1 Relevante Beeinflussungen 49<br />

4.2 Schallemissionen in der Betriebsphase 51<br />

4.2.1 Schiffsverkehr 51<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 3


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

4.2.2 Bahnlärm 54<br />

4.2.3 Strassenverkehr 55<br />

4.2.4 Berechnungen Betriebsphase 59<br />

4.2.5 Rechenergebnisse 60<br />

4.3 Wirkungen in der Betriebs- und Erhaltungsphase nach Teilräumen 63<br />

4.3.1 Schalltechnische Diskussion der Ergebnisse 63<br />

4.3.2 Teilraumbezogene Beurteilung der Wirkungen 63<br />

4.4 Ermittlung der Schallemissionen in der Bauphase 64<br />

4.4.1 Kurzbeschreibung der Umschlagplätze 65<br />

4.4.2 Szenarien des Materialein-/-ausbaues im Bereich der Donau 65<br />

4.4.3 Berechnungen Bauphase 68<br />

4.5 Relevanz baubedingter Erschütterungen 69<br />

4.6 Wirkungen in der Bauphase nach Teilräumen 69<br />

4.6.1 Wiener Bereich – Nord 70<br />

4.6.2 Wiener Bereich – Süd 71<br />

4.6.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 73<br />

4.6.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 75<br />

4.6.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 77<br />

4.6.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 78<br />

4.6.7 Grenzstrecke 81<br />

4.7 Wirkungen im Konfliktfall 82<br />

4.8 Zusammenfassende Darstellung 82<br />

5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG DER<br />

WIRKSAMKEIT UND RESTBELASTUNG 84<br />

5.1 Allgemeines 84<br />

5.2 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Betriebs- und Erhaltungsphase 84<br />

5.3 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauphase 84<br />

5.3.1 Wiener Bereich – Nord 84<br />

5.3.2 Wiener Bereich – Süd 85<br />

5.3.3 Fischamend – Wildungsmauer – Nord 85<br />

5.3.4 Fischamend – Wildungsmauer – Süd 85<br />

5.3.5 Wildungsmauer – Marchmündung – Nord 85<br />

5.3.6 Wildungsmauer – Marchmündung – Süd 85<br />

5.3.7 Grenzstrecke 86<br />

5.4 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen im Konfliktfall 86<br />

5.5 Zusammenfassende Beurteilung der Restbelastung 86<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG 88<br />

6.1 Schwierigkeiten 88<br />

6.2 Wechselwirkungen mit anderen Themenbereichen 88<br />

6.3 Beweissicherung und Kontrollen 88<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 4


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

6.4 Zusammenfassende Beurteilung 88<br />

7 VERZEICHNISSE 91<br />

7.1 Abkürzungen 91<br />

7.2 Abbildungen 92<br />

7.3 Tabellen 93<br />

7.4 Literatur 95<br />

7.4.1 Literatur Schalltechnik 95<br />

7.4.2 Literatur Raumplanung 97<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 5


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Anlagen: siehe Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) Anhang (Einlage U.17.8)<br />

1 Messgeräte<br />

2 Fotodokumentation Messpunkte<br />

3 Einzelereignistabellen inkl. Bootsdaten und Nationalitätenliste<br />

4 ausgewählte Schallmessprotokolle<br />

5 Frequenzspektren der Bootsarten<br />

6 Häufigkeitsverteilung – Bootsabstände MP-4<br />

7 Raster- und Differenzlärmkarten Betriebsphase<br />

• Rasterlärmkarten Bestand – Teilimmissionen (Straße, Bahn, Schiffe)<br />

• Rasterlärmkarten Nullvariante – Teilimmissionen (Schiffe)<br />

• Rasterlärmkarten Prognose – Teilimmissionen (Straße, Bahn, Schiffe)<br />

• Rasterlärmkarten – Gesamtimmissionen (Bestand, Nullvariante, Prognose)<br />

• Differenzlärmkarten – Gesamtimmissionen<br />

8 Flug-Isophonenlinien<br />

9 Punktberechnungen zur Ermittlung der bootsbedingten Pegelsteigerungen ohne<br />

Immissionsauswirkungen (Irrelevanzbereich)<br />

10 Raster- und Differenzlärmkarten Bauphasen<br />

• Rasterlärm- und Differenzlärmkarten Umschlagplatz Freudenau<br />

• Rasterlärm- und Differenzlärmkarten Umschlagplatz Mannsdorf<br />

• Rasterlärm- und Differenzlärmkarten Umschlagplatz Bad Deusch-Altenburg<br />

• Rasterlärmkarten Bauszenarien im Flussbereich<br />

11 Erläuterungen und Definitionen<br />

Stand der Angaben zum Flussbaulichen Gesamtprojekt, die dem Fachbeitrag zu Grunde liegen:<br />

30.11.2005<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 6


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

1 EINLEITUNG<br />

Das Vorhaben des Flussbaulichen Gesamtprojektes für die Donau östlich von Wien wird in der<br />

Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung detailliert beschrieben. Dieser Fachbeitrag<br />

konzentriert sich darauf, entsprechend den Bestimmungen des UVP-Gesetzes 2000 zu den<br />

Schutzgütern des Fachbereiches Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) die erforderlichen Nachweise<br />

zu erbringen, mit denen es möglich ist, die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieses<br />

Vorhabens auf die Schutzgut Mensch (§ 1 Abs. 1 Z. 1 lit. a UVP-G 2000) festzustellen und auf<br />

fachlicher Grundlage zu beschreiben und zu bewerten.<br />

Die zu schützenden Bereiche sind jene, welche dem regelmäßigen Aufenthalt der im Untersuchungsraum<br />

lebenden Menschen dienen, also Wohngebiet, Erholungsgebiet und andere<br />

Bereiche, in denen Menschen durch Lärm belastet werden. Gemäß § 6 Abs. 1 UVP-G 2000 sind<br />

sowohl der Bau (sog. Bauphase) als auch der vorhabensgemäße Betrieb (sog. Betriebs- und<br />

Erhaltungsphase) zu berücksichtigen. Ganz allgemein wird im Einflussbereich von öffentlichen<br />

Verkehrsträgern zwischen dem „Freiraumschutz“, primär in der Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr),<br />

welcher im Freien 1,5 m über jeweiligem Bodenniveau betrachtet wird einerseits, und dem<br />

„Objektschutz“ zur Sicherstellung des Immissionsschutzes, primär in den Nachtstunden (22:00 bis<br />

06:00 Uhr) andererseits, unterschieden.<br />

Überblick über die relevanten Untersuchungsinhalte<br />

Im gegenständlichen Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) werden folgende<br />

Fragestellungen behandelt:<br />

• Beeinträchtigungen durch Schiffslärm (Betriebsphase).<br />

• vorhabensbedingte Lärmbeeinträchtigung in der Bauphase<br />

Für das Flussbauliches Gesamtkonzept östlich von Wien ist eine schalltechnische Untersuchung<br />

durchzuführen, welche primär auf die Frage der Beeinflussung von Siedlungsgebieten durch Lärm<br />

einzugehen hat. In dieser werden in dieser Untersuchung folgende Inhalte behandelt:<br />

Betriebs- und Erhaltungsphase:<br />

• Ist-Situation<br />

• Nullvariante 1 Prognose 2015<br />

• Flussbauliches Gesamtprojekt Prognose 2015<br />

Bauphase<br />

1 Nullvariante bedeutet in vorliegendem Fall dabei nicht, dass keinerlei flussbauliche Maßnahmen gesetzt werden.<br />

Auch bei dieser Variante wird ausgebaut und eine laufende Instandhaltung ist vonnöten, da die internationale<br />

Donaukommission 1988 die völkerrechtlich verpflichtende Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse durch eine<br />

garantierte Fahrwassertiefe von 25 dm bei RNW beschlossen hat. Im Wesentlichen beruhen diese Tätigkeiten dabei<br />

auf den Bescheid des BMLF 14.570/182-I 4/91. Die Nullvariante ist also eine Variante, bei der die geringst möglichen<br />

Maßnahmen gesetzt werden, und nicht keine Maßnahmen.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 7


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Abgrenzung zu anderen Schutzgütern mit Auswirkungen auf Gesundheit / Wohnbefinden<br />

Um Doppelbearbeitungen und Doppelbeurteilungen in mehren Fachbeiträgen zu vermeiden, ist es<br />

sinnvoll, bestimmte Projektwirkungen ausschließlich innerhalb eines Fachbeitrages zu<br />

untersuchen. Folgende Projektwirkungen, welche auch Wechselwirkungen zum Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) haben, werden schwerpunktmäßig in anderen Fachbeiträgen<br />

behandelt:<br />

• Luftschadstoffe und Staubemissionen werden im Fachbeitrag Klima/Luft dargestellt<br />

(siehe Einlage U.6).<br />

• Auswirkungen des Schadstoffeintrages ins Grundwasser (u.a. durch flüssige<br />

Emissionen im Konfliktfall) und damit allfällig verbundene Gesundheitsauswirkungen durch<br />

Trinkwasserentnahme werden im Fachbeitrag Wasserwirtschaft/Grundwassernutzung<br />

(Einlage U.4) behandelt.<br />

Damit verbleiben als zentraler Gegenstand des Fachbeitrages Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

folgende Vorhabensauswirkungen:<br />

• Untersuchung des bestehenden, Prognose der zukünftigen Entwicklung und Bewertung der<br />

Auswirkungen des Schiffslärmes und des Baulärmes.<br />

• Darlegung der Flächenwidmung im Bezug auf lärmbezogene Planungsrichtwerte und<br />

sensible Bereiche.<br />

• Zudem wird im <strong>Bericht</strong> auf die Frage der Relevanz von Erschütterungen eingegangen.<br />

Diese Auswirkungen des geplanten Projektes werden untersucht und in vorliegendem Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) hinsichtlich ihrer Eingriffserheblichkeit dargestellt.<br />

<strong>Bericht</strong>sstruktur<br />

Der <strong>Bericht</strong> beschreibt gemäß den Anforderungen von § 6 UVP-G 2000<br />

• die Methodik der Bewertung der Auswirkungen eines Vorhabens (Kapitel 2),<br />

• die Ist-Situation und Beeinflussungssensibilität des Raumes (Kapitel 3),<br />

• die möglichen erheblichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt (Kapitel 4),<br />

• die vorgesehenen Maßnahmen, mit denen wesentliche nachteilige Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen<br />

werden sollen, einschließlich deren Bewertung der Wirksamkeit und der verbleibenden<br />

Restbelastung (Kapitel 5),<br />

• allfällige Schwierigkeiten, Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern und Maßnahmen<br />

zur Beweissicherung (Kapitel 6).<br />

Der <strong>Bericht</strong> wurde von TAS Sachverständigenbüro für Technische Akustik SV-GmbH und dem<br />

Österreichischen Institut für Raumplanung erstellt.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 8


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Seitens TAS Sachverständigenbüro für Technische Akustik SV-GmbH wurden die<br />

schalltechnischen Untersuchungen durchgeführt. Dabei handelt es sich u.a. um die<br />

Lärmmessungen und die Lärmberechnungen. Diese Inhalte sind insbesondere in folgenden<br />

Kapiteln dargestellt:<br />

2.2 Methodik der schalltechnischen Untersuchung<br />

3.2 Schalltechnischer Befund zur Ist – Situation – Messergebnisse<br />

4.2 Schallemissionen in der Betriebsphase<br />

4.3.1 Schalltechnische Diskussion der Ergebnisse<br />

4.4 Ermittlung der Schallemissionen in der Bauphase<br />

5.2 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

5.3 Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen in der Bauphase<br />

Seitens des Österreichischen Instituts für Raumplanung erfolgte die raumplanerische Bearbeitung<br />

der Fragestellung. Dabei handelt es sich u.a. um die Darstellung der Sensibilitäten und um die<br />

Verknüpfung der Ergebnisse der Lärmberechnungen mit der räumlichen Situation. Diese Inhalte<br />

sind insbesondere in folgenden Kapiteln dargestellt:<br />

2.4 Beurteilungskriterien Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

3.1 Räumliche Verhältnisse<br />

3.3 Beschreibung der Teilräume und Bewertung der Sensibilität<br />

4.3.2 Teilraumbezogene Beurteilung der Wirkungen<br />

4.5 Wirkungen in der Bauphase nach Teilräumen<br />

1.1 UNTERSUCHUNGSRAUM<br />

Standortgemeinden für vorliegendes Projekt sind die Bundeshauptstadt Wien sowie die<br />

niederösterreichischen Gemeinden Groß-Enzersdorf, Eckartsau, Mannsdorf an der Donau, Orth an<br />

der Donau, Engelhartstetten, Schwechat, Fischamend, Haslau – Maria Ellend, Scharndorf,<br />

Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg, Hainburg an der Donau und Wolfsthal.<br />

Neben den Standortgemeinden sind im UVP-Verfahren auch die Anrainergemeinden, die an die<br />

Standortgemeinden angrenzen, zu beachten. Sie haben Parteienstellung im<br />

Genehmigungsverfahren, wenn sie „von wesentlichen negativen Auswirkungen des Vorhabens auf<br />

die Umwelt betroffen sein können“ (§ 19 UVP-G 2000).<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 9


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Abbildung 1: Standortgemeinden (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK 200)<br />

Schalltechnische Bearbeitung<br />

Für die schalltechnische Bearbeitung wird der Untersuchungsraum so festgelegt, dass in allen<br />

Richtungen zumindest die nächstgelegenen Anrainer erfasst und mitbehandelt werden. Dieser<br />

Ansatz geht davon aus, dass bei Einhaltung der zutreffenden Richt- und Grenzwerte bei den<br />

nächstgelegenen Anrainern in weiter entfernten Wohngebieten aufgrund der natürlichen<br />

Pegelabnahme mit der Entfernung jedenfalls Grenz- und Richtwerte eingehalten werden.<br />

Der Untersuchungsraum erstreckt sich entlang der Donau vom Kraftwerk Freudenau Strom-km<br />

1921,0 bis Strom-km 1872,7. Dies umfasst in unmittelbarer Nähe zur Donau bzw. im engeren<br />

Sinne jedenfalls folgende Bereiche:<br />

• Bereich Wien – Lobau/Albern<br />

• Mannswörth und Fischamend<br />

• Mühlleiten und Schönau<br />

• Haslau und Regelsbrunn<br />

• Wildungsmauer und Petronell-Carnuntum<br />

• Bad Deutsch-Altenburg<br />

• Stopfenreuth<br />

• Hainburg und Wolfsthal<br />

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Februar 2006 Seite 10


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

1.2 GRUNDLAGEN<br />

Grundlagen der Überprüfung der Auswirkungen des Vorhabens im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) sind folgende Unterlagen und Datenquellen:<br />

• Karten und Luftbilder zur Erhebung der bestehenden Siedlungsstruktur;<br />

• vertiefende Information durch Befahrungen und Begehungen des Geländes;<br />

• örtliche Raumordnungsprogramme und Flächenwidmungspläne der Gemeinden (Liste<br />

der Verordnungen siehe Verzeichnis 7.4);<br />

• Planungsrichtwerte für zulässige Immissionen (ÖAL-Richtline 36, ÖNORM S 5021);<br />

• Schiffslärmgutachten der Firma TAS SV-GmbH (siehe insbesondere Einlage U.17.8<br />

Anlagen).<br />

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Februar 2006 Seite 11


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2 METHODIK<br />

2.1 ALLGEMEINES<br />

Lange Verweilzeiten, Ruhe und Erholungsbedürfnis in der Wohnung und im Wohnumfeld sind<br />

Gründe für die Sensibilität und des Wohnumfeldes gegenüber Lärm (EICHBERGER 2002). Die<br />

erhobenen Inhalte werden daher auf diese Eigenschaften untersucht.<br />

Folgende Inhalte werden im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) erhoben und<br />

dargestellt:<br />

• Darlegung der Flächenwidmung gemäß den rechtsgültigen Flächenwidmungsplänen (§ 14<br />

NÖ ROG bzw. § 1 W BO). Die Flächenwidmung wird für das gesamte Projektgebiet in<br />

generalisierte Form dargestellt: in Wien auf Basis der generalisierten Flächenwidmung, in<br />

Niederösterreich auf Basis der NÖGIS-Daten der Baulandumhüllenden der regionalen<br />

Raumordnungsprogramme. Wo erforderlich werden darüber hinaus einzelne Widmungen<br />

auch detaillierter übernommen und dargestellt.<br />

• Lärmausbreitung von Schiffen auf der Donau<br />

Kartografisch werden folgende Inhalte dargestellt:<br />

• Lärmausbreitung des Verkehrslärms (Schiff, Straße, Schiene) getrennt nach Ist-Situation<br />

2005 (ohne Maßnahmen im Fluss), Nullvariante 2015 und Flussbaulichem Gesamtprojekt<br />

2015, jeweils unterschieden nach Nacht (22 bis 6 Uhr) und Tag (6 bis 22 Uhr).<br />

• Bauland gemäß § 4 C W BO bzw. § 16 NÖ ROG in generalisierter Form;<br />

• Erholungseinrichtungen außerhalb des Wohnbaulandes gemäß Fachbeitrag<br />

Freizeit/Erholung/Tourismus (Einlage U.18).<br />

Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />

Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1<br />

Zusammenfassende Darstellung allgemein beschrieben.<br />

2.2 METHODIK DER SCHALLTECHNISCHEN<br />

UNTERSUCHUNG<br />

2.2.1 GRENZWERTE/ZIELWERTE<br />

Aus schalltechnischer Sicht sind in Bezug auf Richt- bzw. Grenzwerte unterschiedliche Vorschriften<br />

zu beachten.<br />

Ungeachtet der festgelegten Grenzwerte in der einschlägigen Dienstanweisung (Dienstanweisung<br />

„Lärmschutz an Bundesstraßen“, Zl. 890.040/2-VI/14a/99 der Bundesrepublik Österreich,<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III – Bundesstraßen, ehem.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 12


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten; 03.12.1999) werden nach gewerblichen<br />

Maßstäben die Richtwerte für die Grenze der zumutbaren Störung üblicherweise aus der<br />

Vorbelastung abgeleitet, wobei die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.<br />

Nach der zitierten Dienstanweisung sind für Straßenverkehrslärm von öffentlichen Straßen<br />

folgende Immissionsgrenzwerte festgelegt<br />

• 60 dB tags (06:00 bis 22:00 Uhr),<br />

• 50 dB nachts (22:00 bis 06:00 Uhr),<br />

wobei sich diese angeführten Grenzwerte in Abhängigkeit von der Vorbelastung in unbelasteten<br />

Gebieten um bis zu 5 dB verschärfen können.<br />

Zur Thematik des Bahnlärms ist im Rahmen der „Bestandsstreckensanierung“ die einschlägige<br />

Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen<br />

Bundesbahnen, des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie,<br />

ehem. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr Gz: 260.423/4-II/C/16-2003 vom<br />

01.01.2003 zugrunde zu legen, wonach folgende Immissionsgrenzwerte anzuwenden sind:<br />

• 65 dB tags (06:00 bis 22:00 Uhr),<br />

• 55 dB nachts (22:00 bis 06:00 Uhr).<br />

Die genannten Werte gelten als Beurteilungspegel, verstehen sich also inkl. Schienenbonus.<br />

Weitere Grenzwerte finden sich in der ÖNORM S 5021 Teil 1, „Schalltechnische Grundlagen für<br />

die örtliche und überörtliche Raumplanung und Raumordnung“; 1.3.1998, welche in Abhängigkeit<br />

von der jeweiligen Widmungskategorie die maximal zulässigen Emissionen bzw. Immissionen<br />

regelt. Im vorliegenden Fall wird die Ist-Situation im interessierenden Untersuchungsgebiet im<br />

Wesentlichen bereits durch Verkehrslärm, ausgehend vom öffentlichen Straßennetz, sowie von der<br />

Bahnstrecke nach Wolfsthal und der bestehenden Donau-Schifffahrt bestimmt.<br />

Zusätzlich in einzelnen Teilbereichen des Untersuchungsgebietes einwirkende Immissionen durch<br />

Fluglärm werden nicht gesondert behandelt, da sie unabhängig vom gegenständlichen Vorhaben<br />

als „immissionsneutral“ bewertet werden können.<br />

Aus diesem Grund (Vorbelastung durch Verkehrslärm) wird als Zielwert für die schalltechnische<br />

Beurteilung angestrebt, dass die verkehrsbedingte Immissionssituation möglichst<br />

nicht weiter angehoben wird.<br />

2.2.2 SCHRITTE DER SCHALLUNTERSUCHUNG<br />

Im Zuge der schalltechnischen Untersuchung wurden folgende Arbeitsschritte durchgeführt:<br />

• Durchführung messtechnischer Bestandserhebungen zur Ermittlung der Ist-Situation an<br />

Haupt- und Nebenmesspunkten sowie Ermittlung der Lärmemissionen der verschiedenen<br />

Bootsarten;<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

• Kontrolle und Anpassung des Rechenmodells;<br />

• Erstellung einer Emissionserklärung für die in weiterer Folge durchzuführenden Berechnungen<br />

unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsverhältnisse sowie eventuell<br />

relevanter Längsneigungen für das gesamte Straßennetz, unter Zugrundelegung des<br />

relevanten Betriebsprogramms auf der ÖBB-Strecke sowie für den Schiffsverkehr auf der<br />

Donau;<br />

• Zusammenstellung der Emissionsdaten für Ist-Situation 2005, Nullvariante 2015 und<br />

Flussbauliches Gesamtprojekt 2015 (Ermittlung der Schallleistung sämtlicher relevanter<br />

Quellen) getrennt nach Arten, Einsatzzeiten, Beurteilungszeiträumen, der Bau- und<br />

Betriebsphase (nähere Erläuterung siehe Einlage U.1.3 Verkehrsprognose);<br />

• Erstellung eines dreidimensionalen Rechenmodells unter Berücksichtigung sämtlicher<br />

schalltechnisch relevanter Einflussparameter, wie z. B. Topografie, Gebäude, Hindernisse,<br />

bestehende Lärmschutzwände, Reflexionsflächen und dgl. inklusive aller relevanter<br />

Linienquellen für Straße, Bahn und Schiffe;<br />

• Durchführung von frequenzbezogenen Schallausbreitungsberechnungen in der<br />

Betriebsphase nach einschlägigen technischen Richtlinien und Normen zur Erstellung von<br />

Rasterlärmkarten getrennt für die Betrachtungsfälle:<br />

• Ist-Situation 2005,<br />

• Nullvariante 2015,<br />

• Flussbauliches Gesamtprojekt 2015;<br />

• Planliche und auszugsweise tabellarische Zusammenstellung der Berechnungsergebnisse<br />

für die interessierenden Beurteilungszeiträume „Tag“ und „Nacht“. Sämtliche Darstellungen<br />

erfolgen getrennt für die Verkehrsträger Bahn und Straße sowie für Schiffsverkehr;<br />

• Festlegung allenfalls erforderlicher Schallschutzmaßnahmen zur Einhaltung anzustrebender<br />

Richtwerte bzw. Zielwerte;<br />

• Durchführung von Schallausbreitungsberechnungen für ausgewählte typische Szenarien<br />

der Bauphase;<br />

• Festlegung allenfalls erforderlicher Maßnahmen in der Bauphase.<br />

2.3 GLIEDERUNG DES UNTERSUCHUNGSRAUMES<br />

2.3.1 ALLGEMEINES<br />

Aufgrund der Abgrenzung der im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes vorgesehenen<br />

Eingriffe ergibt sich, dass die an die Standortgemeinden angrenzenden Anrainergemeinden nicht<br />

oder nur in einem verschwindenden Ausmaß berührt werden. Daher kann eine Konzentration der<br />

UVE auf die Standortgemeinden erfolgen. Werden besondere regionale Auswirkungen des<br />

Projektes auf das Gebiet außerhalb der Standortgemeinden festgestellt, werden diese dargestellt<br />

und entsprechend behandelt.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Im Detail umfasst der in der UVE im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) für die<br />

Bewertung der Sensibilität betrachtete Untersuchungsraum die vom Schiffslärm betroffenen<br />

Bereiche. Südlich der Donau reicht er etwa zur Bundesstraße A 4 und zur Landesstraße B 9.<br />

Nördlich der Donau reicht er etwa bis zur nördlichen Nationalparkgrenze bzw. zum<br />

Marchfelddamm. Damit liegen auch alle baulichen Veränderungen im Untersuchungsraum.<br />

2.3.2 TEILRÄUME<br />

Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes wurden für die Beurteilung des Vorhabens vier<br />

Abschnitte festgelegt, die den Raum gliedern und als Teilräume für die UVE dienen. Die<br />

Gliederung orientiert sich an wasserbaulichen Kriterien und Verwaltungsgrenzen: Der Teilraum A<br />

„Wiener Bereich“ umfasst jenen Abschnitt, für welchen die Austrian Hydro Power sich im Zuge<br />

der Errichtung und Betreibung des Kraftwerkes Freudenau verpflichtet hat, Geschiebe zur<br />

Verhinderung einer weiteren Sohleeintiefung zuzugeben. Die Teilräume B und C „Fischamend –<br />

Wildungsmauer“ und „Wildungsmauer – Marchmündung“ beziehen sich auf die freie<br />

Fließstrecke durch den Nationalpark und der Teilraum „Grenzstrecke“ umfasst den gemeinsamen<br />

Flussabschnitt mit dem Nachbarstaat Slowakei.<br />

Abbildung 2: Teilräume (Darstellung: ÖIR, Grundlage ÖK200)<br />

Alle Teilräume mit Ausnahme des Teilraumes D werden im Rahmen des Fachbeitrages<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) in einen Abschnitt nördlich und einen Abschnitt südlich der<br />

Donau unterteilt. Der Teilraum D verläuft entlang der Grenzstrecke zwischen dem österreichischen<br />

und slowakischen Staatsgebiet und bezieht sich dabei auf das österreichische Staatsgebiet rechts<br />

der Donau. Auf slowakischem Staatsgebiet werden keinerlei bauliche Maßnahmen gesetzt (siehe<br />

auch Einlage F.1.1 Technischer <strong>Bericht</strong>), die Frage nach möglichen Auswirkungen ergibt sich aus<br />

der Betrachtung des Teilraumes D.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN FACHBEITRAG<br />

GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2.4.1 BEURTEILUNGSKRITERIEN SENSIBILITÄT<br />

Die Beurteilung der Sensibilität im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) erfolgt auf<br />

Grundlage der ÖAL-Richtlinie 36 und der Verordnung der niederösterreichischen Landesregierung<br />

über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen (LGBl. 8000.4-<br />

0) sowie der ÖNORM S 5021:<br />

• Besonders lärmarme und -empfindliche Nutzungen, wie Wohngebiete, Kurgebiete und<br />

Erholungsanlagen werden als hoch sensibel eingestuft (max. 45dB A-bewerteter<br />

Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die Bestimmung des<br />

äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />

• Weniger empfindliche Nutzungen und Freizeiteinrichtungen mit teilweise geringeren<br />

Lärmemissionen, wie Kerngebiete, gemischte Baugebiete werden als mittel sensibel<br />

eingestuft (max. 50dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36<br />

bzw. VO über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei<br />

Baulandwidmungen).<br />

• Nutzungen und Freizeiteinrichtungen mit mittleren Lärmemissionen, wie Betriebsgebiet<br />

werden als gering sensibel eingestuft (max. 55 dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert<br />

nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die Bestimmung des äquivalenten<br />

Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />

• Stätten mit starken Lärmemissionen, wie Industriegebiete, sowie nicht zu<br />

Erholungszwecken vorgesehenes Grünland werden als nicht sensibel eingestuft (über 55<br />

dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die<br />

Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />

Eine besondere Herausforderung bei Bundeslandgrenzen überschreitenden Projekten stellen die<br />

unterschiedlichen Widmungskategorien dar, welche die Beurteilungsgrundlage für die<br />

Sensibilitäten bilden. Einerseits ist auf die Bundesland spezifischen Besonderheiten Rücksicht zu<br />

nehmen (in diesem Falle das NÖ Raumordnungsgesetz und die Wiener Bauordnung).<br />

Andererseits ist für das gesamte Projekt die Sensibilität der Siedlungen auf einer einheitlichen<br />

Basis durchzuführen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die in der folgenden<br />

Tabelle angeführten Annahmen und Spezifizierungen getroffen.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

Sensibilität Widmungskategorie<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

A – keine<br />

Gebiete und Standplätze mit max. 45 dB A-bewertetem Immissionsgrenzwert nachts:<br />

• Gartensiedlungsgebiet lt. Wr. BO<br />

2<br />

• Wohngebiete lt. Wr. BOTP PT<br />

• Bauland Wohngebiet lt. NÖ-ROG<br />

• Bauland Agrargebiet lt. NÖ-ROG<br />

• Bauland Sondergebiete lt. NÖ-ROG mit besonderer Nutzung Schule, Kindergarten<br />

Altenheim, Kurgebiet, Krankenhaus od. gleichwertig<br />

• Erholungsgebiete, Kurgebiete<br />

Gebiete und Standplätze mit max. 50 dB A-bewertetem Immissionsgrenzwert nachts:P<br />

• Geschäftsviertel lt. Wr. BO<br />

• Gemischte Baugebiete lt. Wr. BO<br />

• Bauland Kerngebiet lt. NÖ-ROG<br />

• Parkanlagen, Nationalparkflächen (Erholungsnutzung)<br />

Gebiete und Standplätze mit max. 55 dB A-bewertetem Immissionsgrenzwert nachts:<br />

• Betriebsbaugebiete nach Wr. BO<br />

• Bauland Betriebsgebiet lt. NÖ-ROG<br />

• Bauland Einkaufszentrum lt. NÖ-ROG<br />

• Spiel- und Sportanlagen ohne Lärmemissionen<br />

Gebiete und Standplätze mit über 55 dB A-bewertetem oder ohne<br />

Immissionsgrenzwert nachts:<br />

• Industriegebiete lt. Wr. BO<br />

• Lagerplätze und Ländeflächen lt. Wr. BO<br />

• Bauland Industriegebiet lt. NÖ-ROG<br />

• Spiel- und Sportanlagen mit Lärmemissionen<br />

• Nicht als Bauland gewidmete Flächen wenn sie nicht zur Erholung vorgesehen sind<br />

Tabelle 1: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

2<br />

TPT<br />

TPT Die<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Einstufung der Sensibilitätsklasse ist hier nach dem tatsächlichen Erscheinungsbild der Wohngebiete erfolgt<br />

(aufgelockert, verdichtet). Da im Untersuchungsraum in den Wohngebieten lt. Wr. BO fast ausschließlich lockere,<br />

ländliche Bebauung vorkommt, werden diese gleich sensibel bewertet wie Bauland Wohngebiet lt. NÖ-ROG, trotz<br />

max. 50 dB A-bewertetem Immissionsgrenzwert nachts (gem. ÖAL-Richtlinie 36).<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2.4.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT<br />

2.4.2.1 Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase kann es durch dauerhaften Lärm durch vermehrten Schiffsverkehr zu<br />

Einschränkungen in der Nutzungsmöglichkeit der von Immissionen betroffenen Flächen kommen.<br />

Ausschlaggebend ist für niederösterreichische Gemeinden die Verordnung der NÖ<br />

Landesregierung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei<br />

Baulandwidmungen (LGBl. 8000.4-0). In § 2 Abs. 1 werden die maximalen Lärmimmissionswerte<br />

für Baulandwidmungen festgelegt. Für den Wiener Untersuchungsraum wurden aus Gründen der<br />

Übersichtlichkeit für die Bewertung der Wirkungsintensität dieselben Grenzwerte herangezogen<br />

(die im Falle der Widmung Wohngebiet niedriger sind als in der ÖAL-Richtlinie 36).<br />

Eine Wirkung auf das Projekt wird so definiert, dass sich die Lärmsituation gegenüber der<br />

Nullvariante dermaßen verändert, dass in lärmsensiblen Gebieten gemäß der Definition und<br />

Beschreibung in Kap. 3 durch den zusätzlichen Schiffsverkehr einer erhöhten Belastung<br />

ausgesetzt werden (siehe Tabelle 2).<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wirkungsintensität Immissionen des Vorhabens<br />

4 – hoch<br />

3 – mittel<br />

2 – keine bis gering<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von über 50 dB nachts bzw. über 55 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von 45 – 50 dB nachts bzw. 50 – 55 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von höchstens 45 dB nachts bzw. 50 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

1 – Verbesserung Verringerung des Beurteilungspegel während der Betriebsphase<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 2: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und<br />

Erhaltungsphase<br />

2.4.2.2 Bauphase<br />

Als Grenzwert wird für die Abschätzung der Wirkungen des Vorhabens in der Bauphase der im<br />

Entwurf der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 angegebene Beurteilungspegel des Baulärms herangezogen, der<br />

für den Tag (6:00 – 19:00 Uhr) 65 dB bzw. für die Nacht (19:00 – 6:00 Uhr) 55 dB vorsieht (ÖAL-<br />

Richtline, Entwurf vom Juli 2005). Da in der Nachtzeit keine Bauarbeiten vorgesehen sind (siehe<br />

<strong>Bericht</strong> Baudurchführung, Einlage F 11.2), ist der maßgebliche Grenzwert 65 dB.<br />

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Wirkungsintensität Immissionen<br />

4 – hoch<br />

3 – mittel ---<br />

2 – keine bis gering<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />

Der Beurteilungspegel übersteigt den zulässigen Grenzwert von 65 dB (tags<br />

zwischen 6:00 – 19:00) im Bereich der sensiblen Gebiete<br />

Baubedingt entsteht zusätzlicher Lärm, aber der Beurteilungspegel von 65 dB<br />

(tags) bleibt unter dem zulässigen Grenzwert.<br />

1 – Verbesserung Verringerung der Schallimmissionen (in der Bauphase nicht zu erwarten)<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 3: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Bauphase<br />

2.4.3 ERMITTLUNG DER EINGRIFFSERHEBLICHKEIT<br />

Aus der Verknüpfung der schutzgutspezifischen Sensibilität des Raumes mit der<br />

Winkungsintensität des Vorhabens ergibt sich die Eingriffserheblichkeit des Vorhabens. Die<br />

Eingriffserheblichkeit wird - gleich wie die Wirkungsintensität - für Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

als auch für die Bauphase getrennt ermittelt. Näheres zur Verknüpfung von Sensibilität und<br />

Wirkungsintensität findet sich in Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung.<br />

2.4.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN MAßNAHMENWIRKSAMKEIT<br />

Gemäß UVP-G sind zur Reduktion der Eingriffserheblichkeiten Maßnahmen, mit denen<br />

wesentliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt vermieden, eingeschränkt<br />

oder, soweit möglich, ausgeglichen werden sollen, vorgesehen. Mittels der interaktiven Planung<br />

wurde bereit bei der Konzeption des Vorhabens versucht, negative Auswirkungen zu minimieren<br />

bzw. positive Wirkungen zu verstärken.<br />

Können die zum Ausgleich von Wirkungen vorgeschlagenen Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Teile der Wirkungen ausgleichen, indem sie im Teilraum lokal begrenzt wirken oder die<br />

Schutzgüter nur eingeschränkt (z.B. nur zu bestimmten Zeiten) schützen, wirken die Maßnahmen<br />

partiell. Die Eingriffserheblichkeit wird dadurch um bis zu eine Stufe herabgestuft. Sind die<br />

Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen gut wirksam, wird die Eingriffserheblichkeit stets um eine<br />

Stufe herabgesetzt. Ist nach dem Einsatz von Schutz- und/oder Ausgleichsmaßnahmen<br />

voraussichtlich keine negative Projektwirkung mehr spürbar, wirken die Maßnahmen sehr gut. Die<br />

Eingriffserheblichkeit wird auf den Wert „2 – keine bis gering“ herabgestuft.<br />

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3 IST-SITUATION<br />

Die Darstellung der Ist-Situation dient der Beschreibung des Untersuchungsgebietes, um daraus<br />

entsprechend der im Kap. 2 dargelegten Methodik raumbezogene Aussagen zu sensiblen<br />

Bereichen abzuleiten und die unterschiedliche Sensibilität der einzelnen Teilräume zu beurteilen.<br />

Diese Beurteilung dient als Grundlage zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit, die sich aus der<br />

Verschneidung der Sensibilität des Fachbeitrages mit der Wirkungsintensität des Vorhabens<br />

ergibt.<br />

3.1 RÄUMLICHE VERHÄLTNISSE<br />

3.1.1 SIEDLUNGSSTRUKTUR<br />

Die Siedlungsstruktur in der Region ist durch die zwei urbanen Pole Wien und Bratislava<br />

gekennzeichnet, in deren Nahebereich sich größere suburbane Kerne entwickelt haben<br />

(Schwechat, Groß-Enzersdorf, Fischamend, Petrzalka). Dazwischen liegen weitgehend ländlich<br />

geprägte Gemeinden. Die Bevölkerung konzentriert sich fast ausschließlich auf die geschlossen<br />

bebauten Orte. An den Siedlungsrändern sind Entwicklungstendenzen im Sinne von<br />

Einfamilienhausbautätigkeit festzustellen. Einzelgehöfte oder Einfamilienhäuser außerhalb der<br />

Ortsgebiete sind die Ausnahme.<br />

In Wien werden die Gemeindebezirke Leopoldstadt (II.), Simmering (XI.) und Donaustadt (XXII.)<br />

vom Vorhaben unmittelbar berührt. Allerdings liegen nur randliche Teile von ihnen im vom<br />

Vorhaben maßgeblich beeinflussten Gebiet: In Simmering betrifft dies die Zählbezirke Untere<br />

Simmeringer Heide (1.469 Einwohner), Kaiserebersdorf (4.367 Einwohner) und Albern (388<br />

Einwohner), in Leopoldstadt den Zählbezirk Freudenauer Hafen (8 Einwohner) und in Donaustadt<br />

den Zählbezirk Lobau (27 Einwohner)(Statistik Austria, 2003).<br />

In Niederösterreich leben in den untersuchten Gemeinden (= Standortgemeinden) 44.512<br />

Personen. Die größte Gemeinde ist Schwechat (15.286 Personen), gefolgt von Groß-Enzersdorf<br />

(8.128 Personen). Die bevölkerungsmäßig kleinsten Gemeinden im Untersuchungsraum sind<br />

Wolfsthal (750) und Mannsdorf (435) (Statistik Austria, 2003).<br />

Detailliertere Angaben zur Siedlungsentwicklung finden sich im Fachbeitrag Siedlung/Wohnen<br />

(Einlage U.16.1).<br />

3.1.2 FREIZEIT UND ERHOLUNG IM UNTERSUCHUNGSRAUM<br />

Die Region ist vor allem für Erholungssuchende aus dem Raum Wien von Bedeutung. Die Lobau<br />

mit ihrem gut ausgebauten Wegesystem wird an Wochenenden stark frequentiert. In den<br />

Gemeinden zwischen Hainburg gibt es zahlreiche Wochenendhäuser sowie an den zahlreichen<br />

Länden Freizeitboote.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Laut per Bescheid erlassenen Managementplan (1999 und Folgejahre) werden im Nationalpark<br />

Donauauen folgende Freizeit- und Erholungsnutzungen ermöglicht:<br />

• Wegegebundene Erholungsnutzungen (Wandern, Radfahren) auf dem angepassten<br />

Wegenetz<br />

• Nicht gewerbliche Angel- und Daubelfischerei (mit diversen Einschränkungen)<br />

• Befahren und Anlanden mit nicht motorisierten Booten in den dafür vorgesehenen Zonen<br />

• Baden und Eislaufen an den dafür vorgesehenen Plätzen<br />

• Entnahme von Naturmaterialien (Blumen, Pilze, Kiesel etc.) für den persönlichen Gebrauch<br />

Somit ist die mögliche Erholungsnutzung im Nationalpark auf die markierten Wege und<br />

Plätze beschränkt, was in weiten Teile des Gebietes eine Erholungsnutzung verbietet.<br />

Tendenziell werden daher auch Wege zurückgebaut. Dies betrifft im Prinzip auch die im<br />

Nationalparkgebiet gelegenen Daubelhütten, denen somit jedenfalls keine Wohnnutzung als<br />

Freizeitwohnsitz zusteht sondern definitionsgemäß die Fischereinutzung im Vordergrund steht.<br />

Daher werden die Daubelhütten im Fachbeitrag Fischerei (U.11.1) abgehandelt.<br />

3.2 SCHALLTECHNISCHER BEFUND ZUR IST – SITUATION –<br />

MESSERGEBNISSE<br />

In diesem Kapitel werden die durchgeführten Schallmessungen beschreiben und dargestellt. Die<br />

Darstellung der Berechnung des Verkehrslärms in der Ist-Situation erfolgt aufgrund der höheren<br />

Übersichtlichkeit gemeinsam mit der Darstellung der Wirkung in der Betriebsphase (siehe Kap.<br />

4.2).<br />

3.2.1 AUFBAU UND ABLAUF DER MESSUNGEN<br />

Die messtechnischen Bestandserhebungen dienen einerseits der Ist-Bestandsaufnahme vor<br />

Realisierung des geplanten Vorhabens zum Zwecke der Beweissicherung und andererseits als<br />

Grundlage für die Emissionsermittlung des Schiffverkehrs und für Plausibilitätskontrollen bzw.<br />

Kalibrierungen der in weiterer Folge durchzuführenden Berechnungen.<br />

Die Auswahl der Messpunkte erfolgte unter dem Aspekt der zuvor ausgeführten Belange<br />

(Emissionsableitung, Ist-Bestand in den nächstgelegenen Siedlungen zur Donau).<br />

Messdatum/-zeit: Freitag, 23.09.2005 von 08:00 bis 18:30 Uhr<br />

Meteorologische Bedingungen<br />

In den Morgenstunden nebelig, im Weiteren sonnig, zeitweise leichter Wind im Tageszeitverlauf<br />

aus wechselnder Richtung; kein Niederschlag.<br />

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Abbildung 3: Wetterdaten Schallmessungen<br />

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Überprüfung der Messgeräte<br />

Die verwendeten, geeichten Präzisionsschalldruckpegelmessgeräte (Auflistung siehe Anlage 1)<br />

sowie die dazugehörige Messkette inkl. Pegelschreiber wurden am jeweiligen Messpunkt mittels<br />

einer Prüfschallquelle vor und nach der Messung überprüft.<br />

Mikrofonpositionen<br />

Messpunkt Bereich Ort Mikrofonhöhe<br />

über Gelände<br />

MP-1<br />

MP-2<br />

MP-3<br />

MP-4<br />

MP-5<br />

MP-6<br />

Lobau/Mühlleiten; Bereich<br />

Barbarabrücke nördlich der<br />

Donau<br />

Bereich Barbarabrücke südlich<br />

der Donau<br />

Am Treppelweg ca. 100 m<br />

westlich der Kreuzung mit der<br />

Donaustraße; südliches<br />

Donauufer<br />

In der Au bei Fluss-km<br />

1.887,200; nördliches<br />

Donauufer<br />

Parkplatz beim Gasthaus-<br />

Rollfährhaus; südliches<br />

Donauufer<br />

Am Parkplatz vor dem Objekt<br />

Donaulände 2; südliches<br />

Donauufer<br />

Tabelle 4: Beschreibung der Mikrofonpositionen<br />

2301 Mühlleiten 5 m<br />

2320 Mannswörth 5 m<br />

2403 Wildungsmauer 5 m<br />

2292 Stopfenreuth 5 m<br />

2405 Bad Deutsch-<br />

Altenburg<br />

2410 Hainburg an der<br />

Donau<br />

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Februar 2006 Seite 23<br />

5 m<br />

5 m<br />

Darstellung: TAS<br />

Die genaue Lage der Messpunkte ist aus dem umseitigen Lageplan (Übersichtsplan plus<br />

Detailpläne) ersichtlich. Angemerkt wird, dass diese Pläne durch das Einpassen in den Text nicht<br />

mehr maßstabsgetreu sind. Eine Fotodokumentation aller Messpunkte liegt diesem <strong>Bericht</strong> als<br />

Anlage 2 bei.


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Abbildung 4: Messpunktübersicht<br />

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Abbildung 5: Detaillageplan MP-1, MP-2<br />

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Abbildung 6: Detaillageplan MP-3<br />

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Abbildung 7: Detaillageplan MP-4, MP-5<br />

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Abbildung 8: Detaillageplan MP-6<br />

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3.2.2 MESSERGEBNISSE<br />

Subjektive Beschreibung<br />

Insbesondere im Bereich MP-1 und MP-2 wurde die Ist-Situation sowie der Basispegel durch den<br />

Flughafen bestimmt. Verkehrsgeräusche entfernter Straßen, insbesondere die A 4 (Ost Autobahn)<br />

beeinflussten zeitweise die Pegel.<br />

Weiters wurden Naturgeräusche (Vogelgezwitscher), Fließgeräusche der Donau und einzelne<br />

Schallereignisse der Anrainer (im Bereich der Fischergebäude) registriert.<br />

Beim MP-3 wurde der Basispegel durch Fließgeräusche bestimmt. Weiters konnten Naturgeräusche,<br />

Blätterrauschen, Vogelgezwitscher, Flugereignisse und Anrainertätigkeiten registriert<br />

werden.<br />

Am MP-4 und MP-5 wurden bis ca. 12:00 Uhr entfernte Arbeitsgeräusche (Baustellenlärm)<br />

registriert. Der Basispegel wurde durch entfernte Verkehrsgeräusche bestimmt. Zeitweise wurden<br />

Flugereignisse, Naturgeräusche (Vögel, Hundegebell, Blätterrauschen u. Ä.) erfasst.<br />

Im Bereich des MP-5 wurden darüber hinaus vermehrte Kfz-Parkbewegungen registriert (Parkplatz<br />

des nahe gelegenen Gasthauses).<br />

Im Bereich des MP-6 wurden Pegelspitzen einerseits aus dem nahe gelegenen Lokal sowie<br />

andererseits Naturgeräusche (herabfallende Kastanien) gemessen. Der Basispegel wurde durch<br />

Fließgeräusche der Donau bestimmt.<br />

Pegelbeeinflussend waren weiters Flugereignisse sowie Parkvorgänge (nahe gelegenes Lokal),<br />

Anrainergeräusche, spielende Kinder, sowie Bahnereignisse.<br />

Im Folgenden sind die Pegelzeitverläufe der Messpunkte zusammengefasst.<br />

Die Einzelereignistabellen inkl. Bootsdaten (Entfernung zum Messpunkt, Geschwindigkeit und dgl.)<br />

und ausgewählte Auszüge der Schallmessprotokolle finden sich in Anlage 3 und 4.<br />

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Abbildung 9: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-1<br />

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Abbildung 10: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-2<br />

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Abbildung 11: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-3<br />

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Abbildung 12: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-4<br />

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Abbildung 13: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-5<br />

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Abbildung 14: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-6<br />

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3.3 BESCHREIBUNG DER TEILRÄUME UND BEWERTUNG<br />

DER SENSIBILITÄT<br />

Die Beschreibung der Sensibilität der Teilräume greift gemäß der Kriterien der Sensibilität (Kapitel<br />

2.3) auf lokal verortbare Aussagen, abgeleitet von den rechtsgültigen Flächenwidmungsplänen<br />

bzw. den vorhandenen Erholungsnutzungen zurück.<br />

3.3.1 WIENER BEREICH – NORD<br />

3.3.1.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Gemeinde Wien (22. Wiener Gemeindebezirk)<br />

Der Teilraum Wiener Bereich – Nord umfasst gemäß Abgrenzung der Wirkzone Teile des 22.<br />

Wiener Gemeindebezirkes. In diesem Teil des Untersuchungsraumes befinden sich keine als<br />

Wohnbauland ausgewiesenen Flächen befinden. Die Teile des Nationalparks im Bereich der<br />

Oberen Lobau werden intensiv und teilweise großflächig (zahlreiche Wiesen) als Erholungsgebiet<br />

genutzt – Naturbadeplätze und zahlreiche Wander- und Radwege sind vorhanden, der Bereich ist<br />

daher hoch sensibel gegenüber Lärmimmissionen. Das selbe gilt für die Erholungs- und<br />

Badebereiche an der neuen Donau. Die Bereiche Öllager Lobau und Ölhafen sind als<br />

Industriegebiet bzw. Sondergebiet Ländeflächen ausgewiesen und daher nicht sensibel. Die<br />

Untere Lobau wird ebenso als Erholungsgebiet genutzt, allerdings in geringerem Ausmaß.<br />

3.3.1.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Im Teilraum befindet sich Bauland Industriegebiet ohne Sensibilität gegenüber Lärmimissionen,<br />

durch die intensive Erholungsnutzung wird der Teilraum aber in der Gesamtschau als hoch<br />

sensibel bewertet.<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Sensibilität Wiener Bereich – Nord<br />

Ortsteil Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

Obere Lobau<br />

Ölhafen<br />

• Intensiv genutzte Erholungsgebiete Obere Lobau und Neue Donau<br />

mit hoher Sensibilität<br />

• Industriegebiet (Tanklager) und Sondergebiet Ländeflächen<br />

(Ölhafen) ohne Sensibilität<br />

D – hoch<br />

A – keine<br />

Untere Lobau • Erholungsgebiete Untere Lobau mit hoher Sensibilität D – hoch<br />

Sensibilität gesamter Teilraum D – hoch<br />

Tabelle 5: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wiener Bereich – Nord<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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3.3.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />

3.3.2.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Der Teilraum Wiener Bereich – Süd umfasst auf Wiener Gebiet Bereiche der Simmeringer Haide<br />

sowie die Häfen Freudenau und Albern. In Niederösterreich fällt die Katastralgemeinde<br />

Mannswörth der Gemeinde Schwechat in den untersuchten Teilraum.<br />

Gemeinde Wien (2. und 11. Wiener Gemeindebezirk)<br />

Der Flächenwidmungsplan weist für den Bereich 2. und 11. Wiener Gemeindebezirk in der<br />

Simmeringer Haide zwischen der Anschlussstelle A4 und der Donau überwiegend gewerbliche<br />

(geringe Sensibilität) sowie Industriewidmungen und für die Häfen Freudenau und Albern<br />

Sonderwidmungen (Ländeflächen) aus (keine Sensibilität). Ansonsten dominiert im<br />

Untersuchungsraum auf Wiener Gemeindegebiet Grünland bzw. ländliches Gebiet (keine<br />

Sensibilität). Wohnnutzung mit mittlerer Sensibilität gibt es in den gemischten Baugebieten entlang<br />

der Zinnergasse und im Ortskern von Albern.<br />

Gemeinde Schwechat (Mannswörth)<br />

Die Katastralgemeinde Mannswörth, ein Teil der Stadtgemeinde Schwechat, liegt innerhalb der<br />

untersuchten Wirkzone. Das übrige Gemeindegebiet von Schwechat ist durch die stark befahrene<br />

Ostautobahn A4 und die Raffinerie Schwechat deutlich von der Wirkzone des Vorhabens<br />

abgeschnitten.<br />

Der Ortskern von Mannswörth weist vorwiegend Widmungen mit einem bedeutenden Wohnanteil<br />

mit hoher fachbeitragspezifischer Sensibilität auf. Im Nordwesten liegt ein Betriebsgebiet mit<br />

mittlerer Sensibilität. Die als Nationalpark gekennzeichneten Flächen im Nordosten des<br />

Wirkbereiches des Teilraums sind als mittel sensibel einzustufen, der Bereich des Donauufers und<br />

der Mannswörther Au wird allerdings intensiv zu Erholungszwecken genutzt und ist daher hoch<br />

sensibel. Insgesamt betrachtet, wird die Sensibilität im Ort Mannswörth daher als hoch eingestuft.<br />

3.3.2.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Zusammengefasst über die Ortsteile des Teilraums Wiener Bereich – Süd ergibt sich aufgrund der<br />

geringen Sensibilität der Betriebs- und Agrargebiete in Wien und der hohen Sensibilität der<br />

Erholungs- und Wohngebiete in Mannswörth eine mittlere Sensibilität des Teilraums im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm).<br />

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Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Sensibilität Wiener Bereich – Süd<br />

Ortsteil Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

2. und 11.<br />

Bezirk<br />

Freudenau/Alb<br />

ern/Simmering<br />

er Haide<br />

• Zahlreiche Betriebsbaugebiete lt. Wr. BO mit geringer Sensibilität<br />

• wenige Wohngebiete (nur gemischtes Baugebiet lt. Wr. BO<br />

Zinnergasse und Albern) mit mittlerer Sensibilität<br />

• Sondergebiet lt. Wr. BO (Ländefläche) und<br />

Industriegebietswidmungen lt. Wr. BO ohne Sensibilität<br />

• Grünland ohne Sensibilität<br />

Mannswörth • Vorwiegend Widmungen mit bedeutendem Wohnnutzungsanteil<br />

(BW, BA lt. NÖ-ROG) im Ortskern mit hoher Sensibilität<br />

• Intensive Erholungsnutzung im Bereich Donauufer und<br />

Mannswörther Au mit hoher Sensibilität<br />

• Betriebsgebiet (BB lt. NÖ-ROG) mit geringer Sensibilität im<br />

Nordwesten<br />

• Nationalparkflächen im Nordosten ohne Erholungsfunktion und<br />

Sensibilität<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

Sensibilität gesamter Teilraum C – mittel<br />

Tabelle 6: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wiener Bereich – Süd<br />

3.3.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />

3.3.3.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord umfasst die niederösterreichischen<br />

Gemeinden Groß-Enzersdorf, Mannsdorf an der Donau, Orth an der Donau und Eckartsau. Im<br />

Süden befindet sich die Donau, die Nordgrenze bildet die Landesstraße B3.<br />

Gemeinde Groß-Enzersdorf<br />

Groß-Enzersdorf ist eine aus den Katastralgemeinden Groß-Enzersdorf, Rutzendorf, Franzensdorf,<br />

Oberhausen, Mühlleiten, Wittau, Probstdorf und Schönau gebildete Großgemeinde. Die KG<br />

Rutzendorf und Franzensdorf befinden sich nicht im Untersuchungsraum des Teilraums. Eine<br />

Beeinträchtigung durch Schiffslärm kann wegen der großen Entfernungen zur Donau<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Der Flächenwidmungsplan legt für das Zentrum von Groß-Enzersdorf überwiegend die Widmung<br />

Bauland-Kerngebiet fest (mittlere Sensibilität). An den nördlichen, östlichen und südlichen<br />

Ortsrändern befinden sich zahlreiche als Bauland-Wohngebiet ausgewiesene<br />

Einfamilienhaussiedlungsgebiete (hohe Sensibilität). Alle anderen KG von Groß-Enzersdorf sind<br />

ländlich geprägte Angerdörfer, es dominiert die Widmung Bauland-Agrargebiet (hohe Sensibilität).<br />

Größere Neubaugebiete (BW) gibt es in Mühlleiten und am südlichen Ende von Probstdorf sowie<br />

am nördlichen Rand von Oberhausen (hohe Sensibilität).<br />

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Die Erholungsflächen an Donau-Oder-Kanal und Mariensee sind bezüglich Lärm als hoch sensibel<br />

einzustufen. Weite Flächen der Gemeinde sind als Grünland mit landwirtschaftlicher Nutzung<br />

gewidmet (keine Sensibilität bezüglich Gesundheit und Wohlbefinden), nur einige lineare Wander-<br />

und Radwege sind zu Erholungszwecken im Nationalpark vorgesehen und hoch sensibel.<br />

Aufgrund der großen Flächen mit Wohn- und Erholungsnutzung wird in Zusammenschau die<br />

Sensibilität des Ortsteils als hoch eingestuft.<br />

Gemeinde Mannsdorf an der Donau<br />

Mannsdorf ist ein kleines, agrarisch geprägtes Straßendorf mit zwei kleinen<br />

Aufschließungsgebieten für Bauland Wohnen am südlichen Ortsrand. Der Flächenwidmungsplan<br />

weist für den Siedlungsbereich vorwiegend Bauland-Agrargebiet aus (hohe Sensibilität). Da die<br />

großen als Grünland Landwirtschaft gewidmeten Flächen per Definition keine Sensibilität<br />

aufweisen und innerhalb der Wirkzone bei weitem überwiegen, wird die Sensibilität des Ortsteiles<br />

Mannsdorf im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) in Zusammenschau als gering<br />

eingestuft.<br />

Gemeinde Orth an der Donau<br />

Orth an der Donau war ursprünglich ein agrarisch geprägtes Dorf, das um die Bebauung des<br />

Angers und später um ein großzügiges Einfamilienhausgebiet im Westen des Zentrums erweitert<br />

wurde. Diese Gebiete sind gegenüber Lärm als hoch sensibel einzustufen.<br />

Das Gebiet der Firma Baxter (Widmung Bauland-Industriegebiet) am Rande des Nationalparks ist<br />

definitionsgemäß nicht sensibel gegenüber Lärm. Der Bereich des Gasthauses Uferhaus und der<br />

Orther Inseln wird intensiv zu Erholungszwecken genutzt (beliebter Naturbadeplatz) und ist als<br />

hoch sensibel einzustufen.<br />

Die großen als Grünland Landwirtschaft gewidmeten oder als Wald im Flächenwidmungsplan<br />

kenntlich gemachten Flächen sind als gering sensibel einzustufen. Insgesamt wird die Sensibilität<br />

des Bereichs Orth aufgrund der relativ umfangreichen als Grünland gewidmeten Flächen im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als mittel eingestuft.<br />

Gemeinde Eckartsau<br />

Von der Gemeinde Eckartsau liegen die Katastralgemeinden Wagram und Eckartsau im<br />

untersuchten Teilraum. Im Straßendorf Wagram sind die bebauten Flächen überwiegend als<br />

Bauland-Agrargebiet gewidmet (hohe Sensibilität). Der Ortskern von Eckartsau ist als Bauland-<br />

Kerngebiet gewidmet (mittlere Sensibilität), die restlichen historisch gewachsenen Strukturen als<br />

Bauland-Agrargebiet (hohe Sensibilität). Zwischen Landesstraße L 3007 und Schlossallee befindet<br />

sich ein größeres Einfamilienhausgebiet (Widmung: Bauland-Wohnen, hohe Sensibilität). Grünland<br />

und Wald außerhalb des geschlossenen Ortsgebietes ist im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(Lärm) als unsensibel zu betrachten. Insgesamt wird die Sensibilität des Ortes aufgrund der<br />

großen Grünlandflächen innerhalb der Wirkzone als mittel eingestuft.<br />

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3.3.3.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord weist Groß-Enzersdorf im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) auf Grund der relativ hohen Bevölkerungsdichte und der vielen<br />

Erholungseinrichtungen hohe Sensibilität auf. Orth an der Donau und Eckartsau werden aufgrund<br />

der einerseits großen landwirtschaftlich genutzten, andererseits zahlreichen zu Wohn- und<br />

Erholungszwecken genutzten Flächen als mittel sensibel eingestuft. Mannsdorf an der Donau<br />

weist wegen der verhältnismäßig dünnen Besiedelung im Verhältnis zu den großen land- und<br />

forstwirtschaftlichen Flächen geringe Sensibilität bezüglich potenzieller Vorhabenswirkungen auf.<br />

In Zusammenschau wird die fachbeitragspezifische Sensibilität im Teilraum Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord als mittel eingestuft.<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Sensibilität Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord<br />

Gemeinde Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

Groß<br />

Enzersdorf<br />

Mannsdorf<br />

an der<br />

Donau<br />

Orth an der<br />

Donau<br />

• Große Wohngebiete in der KG Groß-Enzersdorf (BW) mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Erholungsgebiete (u.a. Donau-Oder-Kanal) mit hoher Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

• Kleine, ländlich geprägte Ortschaft (vorwiegend BA mit hoher<br />

Sensibilität)<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete weite Flächen als Grünland<br />

Landwirtschaft gewidmet (keine Sensibilität)<br />

• Ländlich geprägter Ortskern (vorwiegend BA) und<br />

Einfamilienhausgebiete am Ortsrand (BW) mit hoher Sensibilität<br />

• Erholungsgebiet am Donauufer mit hoher Sensibilität<br />

• Industriegebiet Gebiet Fa. Baxter (BI) ohne Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft – keine Sensibilität<br />

Eckartsau • Kleine, ländlich geprägte Ortschaften Wagram und Eckartsau<br />

(vorwiegend BA) mit hoher Sensibilität<br />

• Schlosspark Eckartsau mit hoher Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete weite Flächen als Grünland<br />

Landwirtschaft gewidmet (keine Sensibilität)<br />

D – hoch<br />

B – gering<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

Sensibilität gesamter Teilraum C – mittel<br />

Tabelle 7: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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3.3.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />

3.3.4.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd wird im Norden von der Donau und im Süden<br />

von der Landesstraße B9 begrenzt. Innerhalb der Wirkzone liegen die Orte Fischamend, Haslau –<br />

Maria Ellend sowie Regelsbrunn.<br />

Gemeinde Fischamend<br />

Fischamend liegt im Nahbereich von Wien und bildet mit Schwechat und den südöstlichen Teilen<br />

von Wien ein fast durchgehendes Siedlungsband. Der Flächenwidmungsplan weist dem Ortskern<br />

der Kleinstadt die Widmung Bauland-Kerngebiet zu (mittlere Sensibilität), die<br />

Einfamilienhausgebiete an den Ortsrändern sind überwiegend als Bauland-Wohngebiet gewidmet<br />

und daher hoch sensibel. Die Erholungsgebiete an der Donau und in den Fischaauen sind<br />

ebenfalls als hoch sensible einzustufen.<br />

Entlang der Stadtausfahrten an der B9 befinden sich mehrere Betriebsgebiete (Widmung BB,<br />

geringe Sensibilität). Die als Grünland und Waldflächen gekennzeichneten Gebiete haben<br />

bezüglich der im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden untersuchten Wirkungen (Lärm) keine<br />

Sensibilität. Aufgrund der großen Siedlungsflächen ist der gesamte Ort Fischamend im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als hoch sensibel einzustufen.<br />

Gemeinde Haslau – Maria Ellend<br />

Von der Gemeinde Haslau – Maria Ellend liegen Maria Ellend, das mit Neu Haslau einen<br />

Siedlungskörper bildet, und Haslau innerhalb der vorhabensspezifischen Wirkzone. Der<br />

Flächenwidmungsplan weist für die Einfamilienhausgebiete in Maria Ellend bzw. den Bereich von<br />

Neu-Haslau Bauland-Wohnen aus. Nur ein kleiner Teil ist von Bauernhöfen traditionell geprägt.<br />

Südlich des Bahnhofes um den Lourdesgrottenpark befinden sich ebenfalls als BW gewidmete<br />

Einfamilienhausgebiete. All diese Flächen sind hoch sensibel.<br />

Haslau besteht ebenfalls aus einem bäuerlich geprägten Ortskern (Widmung Bauland-Agrargebiet)<br />

und Einfamilienhaus-Neubaugebieten am westlichen und südlichen Ortsrand. Die als Bauland-<br />

Wohngebiet bzw. Agrargebiet gewidmeten Flächen weisen im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) aufgrund des hohen Wohnanteils hohe Sensibilität auf. Etwas<br />

außerhalb findet sich der definitionsgemäß gering sensible Sportplatz. Die als Grünland<br />

gewidmeten Flächen zwischen den Orten haben keine fachbeitragspezifische Sensibilität.<br />

Die Siedlungsbereiche der beiden Ortsteile sind als hoch sensibel einzustufen, die dazwischen<br />

liegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen weisen im Fachbereich<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) keine Sensibilität auf. In Zusammenschau wird die Sensibilität<br />

der Gemeinde als mittel eingestuft.<br />

Gemeinde Scharndorf (KG Regelsbrunn und Wildungsmauer)<br />

Von der Gemeinde Scharndorf liegen die KG Regelsbrunn und Wildungsmauer im<br />

Untersuchungsraum. Der Flächenwidmungsplan weist Regelsbrunn im Bereich des Angers die<br />

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Widmung Bauland-Agrargebiet zu. Die Siedlung im Bereich des Bahnhofs hat die Widmung<br />

Bauland-Wohngebiet. Am westlichen Ortsrand liegt ein größeres Einfamilienhausgebiet (Widmung<br />

Bauland-Wohngebiet).<br />

Wildungsmauer ist von Zwerchhöfen (Widmung Bauland-Agrargebiet) geprägt und besitzt im<br />

Osten ein kleineres Einfamilienhausgebiet (Widmung Bauland-Wohngebiet). Am westlichen<br />

Ortsrand wurde eine größeres Erweiterungsgebiet für Wohnen ausgewiesen (BW-A).<br />

Die Siedlungsbereiche der beiden Orte Regelsbrunn und Wildungsmauer sind als hoch sensibel<br />

einzustufen, die dazwischen liegenden land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen weisen im<br />

Fachbereich Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) keine Sensibilität auf. In Zusammenschau wird die<br />

Sensibilität der Gemeinde als mittel eingestuft.<br />

3.3.4.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Im Teilraum Fischamend – Widmungsmauer – Süd liegt innerhalb der Wirkzone der im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als hoch sensibel eingestufte Bereich von<br />

Fischamend, der mittel sensiblen Teilen von Haslau – Maria Ellend und Scharndorf. Für den<br />

gesamten Teilraum Fischamend – Widmungsmauer – Süd wird die Sensibilität im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als mittel eingestuft.<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Sensibilität Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Süd<br />

Gemeinde Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

Fischamend • Große Wohngebiete (BW) mit hoher Sensibilität<br />

• Erholungsgebiete Fischaauen, Gashaus rostiger Anker mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Kerngebiet (BK) im Ortskern mit mittlerer Sensibilität<br />

Haslau –<br />

Maria Ellend<br />

• Große Betriebsgebiete (BB und BB-A) mit geringer Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

• Wohnnutzung (BA und BW) mit hoher Sensibilität vorherrschend<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

Scharndorf • Kleine, ländlich geprägte Ortschaften (vorwiegend BA) mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

Sensibilität gesamter Teilraum C – mittel<br />

Tabelle 8: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Fischamend – Wildungsmauer – Süd<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

3.3.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />

3.3.5.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Der Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord beinhaltet im Untersuchungsraum, die im<br />

Norden von der L3007 und im Süden von der Donau begrenzt wird, die Siedlungen Witzelsdorf<br />

(Gemeinde Eckartsau) sowie Stopfenreuth und Engelhartstetten (beide Gemeindegebiet<br />

Engelhartstetten).<br />

Gemeinde Eckartsau (KG Witzelsdorf)<br />

Die Katastralgemeinde Witzelsdorf ist Teil der Gemeinde Eckartsau. Im Flächenwidmungsplan<br />

sind fast alle Flächen des Siedlungsgebietes als Bauland-Agrargebiet gewidmet (hoch sensibel).<br />

Aufgrund der im Vergleich zum Siedlungsgebiet großen als Grünland bzw. Wald ausgewiesenen<br />

Flächen definitionsgemäß ohne Sensibilität gegenüber Lärmauswirkungen wird die Sensibilität im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) für die Wirkzone der KG Witzelsdorf als gering<br />

eingestuft.<br />

Gemeinde Engelhartstetten (KG Engelhartstetten und KG Stopfenreuth)<br />

Engelhartstetten besteht aus den Katastralgemeinden Engelhartstetten, Stopfenreuth, Markthof,<br />

Groißenbrunn, Schlosshof und Loimersdorf. Nur die ersten beiden KG liegen im<br />

Untersuchungsraum des Vorhabens. Die Katastralgemeinde Engelhartstetten ist relativ klar in das<br />

alte Angerdorf (Widmung fast durchwegs BA) nördlich und das neue Einfamilienhausgebiet<br />

(Widmung BW) südlich der ehemaligen Bahnanlagen getrennt. An der B46 befinden sich<br />

Betriebsgebiete und ein Sportplatz mit jeweils definitionsgemäß geringer Sensibilität.<br />

In der Siedlung von Stopfenreuth dominiert ebenfalls hoch sensibles Wohngebiet (BA). Die<br />

großen, als Grünland bzw. Wald ausgewiesenen, zwischen den beiden Ortsteilen liegenden Teile<br />

sind gegenüber Vorhabenswirkungen bezogen auf den Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(Lärm) als nicht sensibel einzustufen. In einer Zusammenschau ergibt sich im im<br />

Untersuchungsraum des Vorhabens gelegenen Gemeindegebietes von Engelhartstetten geringe<br />

Sensibilität.<br />

3.3.5.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Da sowohl das innerhalb der Wirkzone liegende Gebiet der KG Witzelsdorf als auch der Gemeinde<br />

Eckhartstau die fachbeitragspezifische Sensibilität als gering beurteilt worden ist, ist auch die<br />

Sensibilität des gesamten Teilraums Wildungsmauer – Marchmündung – Nord im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als gering einzustufen.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

Ortsteil Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

Witzelsdorf • Kleine, ländlich geprägte Ortschaft (vorwiegend BA) mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Grünland Land- oder<br />

Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

Engelhartste<br />

tten<br />

• Kleine, ländlich geprägte Ortschaften (vorwiegend BA) mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Sportplatz im Grünland ohne Sensibilität<br />

• Betriebsgebiete mit geringer Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete große Bereich als Grünland<br />

Land- oder Forstwirtschaft ohne Sensibilität<br />

B – gering<br />

B – gering<br />

Sensibilität gesamter Teilraum B – gering<br />

Tabelle 9: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wildungsmauer – Marchmündung – Nord<br />

3.3.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />

3.3.6.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Der Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd umschließt in seiner Wirkzone die<br />

Gemeinden Petronell-Carnuntum, Bad Deutsch Altenburg und Hainburg. Im Norden wird sie von<br />

der Donau, im Süden von der B9 bzw. den südlichen Siedlungsrändern von Bad Deutsch<br />

Altenburg und Hainburg begrenzt.<br />

Gemeinde Petronell-Carnuntum<br />

Der Flächenwidmungsplan von Petronell-Carnuntum weist für das Ortszentrum von Petronell die<br />

Widmung Bauland-Agrargebiet aus. Am östlichen Ortseingang und zwischen Zentrum und<br />

Bahnhof befinden sich größere Einfamilienhausgebiete mit der Widmung Bauland-Wohngebiet.<br />

Diese Widmungen weisen hohe fachbeitragspezifische Sensibilität auf, was auch für die<br />

parkähnlichen Anlagen im Bereich der archäologischen Ausgrabungsstätten zutrifft. Im Bereich<br />

des Bahnhofes liegt ein Betriebsgebiet (geringe Sensibilität). Die als Grünland gewidmeten<br />

Flächen weisen keine fachbeitragspezifische Sensibilität auf. Insgesamt wird die Sensibilität des im<br />

Untersuchungsraum liegenden Gemeindegebietes von Petronell-Carnuntum im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als hoch eingestuft.<br />

Gemeinde Bad Deutsch-Altenburg<br />

Der Kurort Bad Deutsch-Altenburg liegt unmittelbar am Südufer der Donau, der Kurbereich eröffnet<br />

sich mit dem Kurpark unmittelbar zum Donaustrom hin. Im Ortszentrum von Bad Deutsch-<br />

Altenburg legt der Flächenwidmungsplan die Widmung Bauland-Kerngebiet fest (mittlere<br />

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Sensibilität). Ansonsten dominiert die Widmung Bauland-Wohnen sowie in einigen Bereichen die<br />

Widmung Bauland-Agrargebiet mit definitionsgemäß hoher Sensibilität.<br />

Am Ufer der Donau befindet sich das Kurzentrum Ludwigstorff (Widmung BS-Kurgebiet) und der<br />

Kurpark, im Süden des Gemeindegebietes eine größere Park- und Sportanlage. Diese Gebiete<br />

sind im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als hoch sensibel einzustufen. Aufgrund der<br />

flächenmäßigen Dominanz der Gebiete mit einem hohen Anteil an Erholungs-, Kur- und<br />

Wohnnutzung im innerhalb der Wirkzone gelegenen Gemeindegebiet von Bad Deutsch Altenburg<br />

wird die Sensibilität im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm). In Bad Deutsch-Altenburg<br />

als hoch eingestuft.<br />

Gemeinde Hainburg an der Donau<br />

Der Flächenwidmungsplan von Hainburg an der Donau legt für das Stadtzentrum von Hainburg<br />

weite Teile als Bauland-Kerngebiet fest (mittel sensibel). Außerhalb des historischen Zentrums<br />

dominieren die Widmungen Bauland-Wohnen (hoch sensibel) und Betriebsgebiet (BB) bzw.<br />

Einkaufszentrum (B-EZ) (gering sensibel).<br />

Am östlichen Ortsrand ist das Krankenhaus Hainburg mit der Widmung Bauland-Sondergebiet-<br />

Krankenhaus situiert. Zwei Pensionistenheime (Widmung BS-Altenheim) befinden sich je an der<br />

Westeinfahrt und im Nahebereich des Krankenhauses mit jeweils hoher Sensibilität. Am Fuße des<br />

Braunsberges befinden sich zwei große Freizeitanlagen mit jeweils geringer Sensibilität: der<br />

Golfplatz Hainburg und das Bergbad. Das Gelände der Austria Tabak direkt im Zentrum ist als<br />

Industriegebiet (BI) gewidmet und daher definitionsgemäß nicht sensibel, dasselbe gilt für das<br />

Grünland – entweder Waldflächen (Hainburger Berge) oder landwirtschaftlich genutzt (an östliche<br />

Ortsrand).<br />

Da fast das gesamte Stadtgebiet von Hainburg eine intensive Wohnnutzung und mehreren<br />

besonders schützenswürdigen Flächen aufweist, wird die Sensibilität des innerhalb der Wirkzone<br />

gelegenen Gemeindegebietes von Hainburg im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als<br />

hoch eingestuft.<br />

3.3.6.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Da die Sensibilität in den innerhalb der Wirkzone gelegenen Gemeindeteilen von Petronell-<br />

Carnuntum, Bad Deutsch-Altenburg und Hainburg a. d. Donau als hoch eingestuft worden ist, ist in<br />

einer Zusammenschau die Sensibilität des gesamten Teilraums Wildungsmauer – Marchmündung<br />

– Süd im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als hoch einzustufen.<br />

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Ortsteil/<br />

Gemeinde<br />

Petronell-<br />

Carnuntum<br />

Bad<br />

Deutsch-<br />

Altenburg<br />

Hainburg a.<br />

d. Donau<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Sensibilität Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

• Ländlich geprägter Ortskern (vorwiegend BA) mit hoher Sensibilität<br />

• Größere Wohngebiete an den Ortsrändern (BW) hoher Sensibilität<br />

• Erholungsgebiete und Parks mit hoher Sensibilität<br />

• Kleinere Betriebsgebiete am Bahnhof (BB und BB-A) mit mittlerer<br />

Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Flächen als Grünland<br />

Landwirtschaft gewidmet (keine Sensibilität)<br />

• Zahlreiche Flächen mit Wohnnutzungen (BW, BA) mit hoher<br />

Sensibilität<br />

• Parkanlage, Kurpark und Kurgebiet mit hoher Sensibilität<br />

• Kerngebiet (BK) im Ortszentrum mit mittlerer Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete Flächen als Grünland<br />

Landwirtschaft gewidmet (keine Sensibilität)<br />

• Einfamilienhausgebiete an den zwischen Ortskern und umgebenden<br />

Berghängen (BW) mit hoher Sensibilität<br />

• Sonderwidmungen für Krankenhaus und zwei Altenheime (BS-<br />

Krankenhaus, BS-Altenheim) mit hoher Sensibilität<br />

• Städtisch geprägter, dicht bebauter Ortskern (vorwiegend BK) mit<br />

mittlerer Sensibilität<br />

• Mehrere Betriebsgebiete (BB, B-EZ) an den Ortsrändern mit geringer<br />

Sensibilität<br />

• Golfplatz und Freibad mit geringer Sensibilität<br />

• Industriegebiet der Austria Tabak – keine Sensibilität<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

D – hoch<br />

Sensibilität gesamter Teilraum D – hoch<br />

Tabelle 10: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wildungsmauer – Marchmündung – Süd<br />

3.3.7 GRENZSTRECKE<br />

3.3.7.1 Beschreibung des Teilraumes<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Der Teilraum Grenzstrecke beinhaltet das Gemeindegebiet von Wolfsthal zwischen B9 und Donau.<br />

Im Gebiet von Bratislava sind keine vorhabensspezifischen Maßnahmen vorgesehen. Das Gebiet<br />

nördlich der Donau wird in der Lärmberechnung dargestellt, sodass allfällige Auswirkungen<br />

bezüglich des vom Schiffsverkehr verursachten Lärms im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(Lärm) dargestellt werden können.<br />

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Gemeinde Wolfsthal<br />

Der Flächenwidmungsplan der Gemeinde Wolfsthal weist für das historisch gewachsene<br />

Ortsgebiet im Zentrum die Widmungen Bauland-Kerngebiet (mittlere Sensibilität) und Bauland-<br />

Agrargebiet (hohe Sensibilität) aus. An den Ortseinfahrten südlich der Pressburger Bahn befinden<br />

sich als Bauland-Wohngebiet gewidmete Einfamilienhausgebiet mit hoher fachbereichsspezifischer<br />

Sensibilität. Der größte Teil des Gemeindegebietes besteht aus land- und forstwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen, die definitionsgemäß nicht sensibel sind.<br />

3.3.7.2 Beurteilung der Sensibilität des Teilraumes<br />

Da große Teile innerhalb der Wirkzone des Teilraums Grenzstrecke als Grünland bzw. Wald<br />

bezüglich vorhabensspezifischer Auswirkungen im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

keine Sensibilität aufweisen und flächenmäßig kleineren Bereiche des als Bauland ausgewiesenen<br />

Ortsgebietes mittel (Bauland-Kerngebiet) bis hoch sensibel sind (Bauland-Agrargebiet bzw.<br />

Bauland-Wohngebiet), wird die Sensibilität des Teilraums gesamthaft betrachtet als gering<br />

eingestuft.<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Sensibilität Grenzstrecke<br />

Gemeinde Widmungen/Nutzungen Sensibilität<br />

Wolfsthal<br />

• Kleiner, ländlich geprägter Ortskern (vorwiegend BA) sowie<br />

Einfamilienhausgebiet (BW) südlich der Bahn mit hoher Sensibilität<br />

• Bauland-Kerngebiet im Ortszentrum mit mittlerer Sensibilität<br />

• Außerhalb der geschlossenen Ortsgebiete weite Flächen als Grünland<br />

Landwirtschaft gewidmet (keine Sensibilität)<br />

B – gering<br />

Sensibilität gesamter Teilraum B – gering<br />

Tabelle 11: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Grenzstrecke<br />

3.4 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG DER<br />

SENSIBILITÄT<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Die Analyse der Sensibilität der einzelnen Teilräume im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden<br />

(Lärm) zeigt, dass der Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd mit den donaunahen<br />

Siedlungen Bad Deutsch Altenburg und der Teilraum Hainburg und Wiener Bereich – Nord mit<br />

seinen großen, für Erholungszwecke genutzten Flächen hohe Sensibilität aufweisen.<br />

Drei Teilräume sind im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) als mittel sensibel<br />

einzustufen: der Teilraum Wiener Bereich – Süd mit den Häfen Freudenau und Albern sowie<br />

Mannswörth, der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd mit den Siedlungen Fischamend<br />

und Haslau – Maria Ellend und der Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord mit den<br />

Siedlungen Groß Enzersdorf, Mannsdorf, Orth und Eckartsau.<br />

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Geringe fachbeitragspezifische Sensibilität haben der Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung<br />

– Nord sowie der Teilraum Grenzstrecke, die neben den als Bauland gewidmeten geschlossenen<br />

Ortsgebiete weite Flächen als Grünland Landwirtschaft gewidmet bzw. Wald genutzt sind.<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Zusammenfassung der Sensibilität<br />

Teilraumbezeichnung Sensibilität<br />

Wiener Bereich – Nord D – hoch<br />

Wiener Bereich – Süd C – mittel<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Nord C – mittel<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd C – mittel<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord B – gering<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd D – hoch<br />

Grenzstrecke B – gering<br />

Tabelle 12: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Zusammenfassende Darstellung der Sensibilität<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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4 WIRKUNGEN DES VORHABENS<br />

4.1 RELEVANTE BEEINFLUSSUNGEN<br />

Das „Flussbauliche Gesamtprojekt“ besteht aus einer Kombination mehrere Typen von<br />

unterschiedlichen flussbaulichen Maßnahmen: Mittels Anpassung der Stromsohle und<br />

Stabilisierung derselben soll eine Reduktion des Geschiebetransports erreicht werden, und durch<br />

Umbau von Buhnen und Leitwerken soll eine nachhaltige Anhebung der Abladetiefen für die<br />

Schifffahrt erfolgen. Durch ökologische Begleitmaßnahmen, wie abschnittsweisem Abbau der<br />

harten Ufersicherungen und Gewässervernetzungsmaßnahmen soll auch eine nachhaltige<br />

Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit erzielt werden. Folgende Abbildung skizziert<br />

mehrere Typen flussbaulicher Maßnahmen. Für eine nähere Beschreibung der flussbaulichen<br />

Elemente siehe den Technischen <strong>Bericht</strong> des generellen Projektes (Einlage F.1.1).<br />

Abbildung 15: Typen flussbaulicher Maßnahmen (Quelle: DonauConsult, Adaption ÖIR)<br />

Folgende prinzipielle Wirkungen können vom Vorhaben verursacht werden (siehe auch Einlage<br />

U.1.1 Zusammenfassende Darstellung):<br />

• Raumveränderung,<br />

• Hydraulische Veränderungen in Oberflächengewässern,<br />

• Grundwasserveränderungen,<br />

• Verkehrsaufkommen,<br />

• Visuelle Beeinflussung,<br />

• Flächeninanspruchnahme,<br />

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• Lärm,<br />

• Erschütterung / Wellenschlag,<br />

• Luftschadstoffe,<br />

• Staubemissionen,<br />

• Flüssige Emissionen.<br />

Eine Reihe von den oben genannten potenziellen Wirkungen des Vorhabens haben auch<br />

Bedeutung für Gesundheit und Wohlbefinden. Viele dieser Wirkungen basieren auf dem<br />

geänderten Verkehrsaufkommen, sei es in der Betriebs- und Erhaltungs- oder in der Bauphase 3 :<br />

• Ein zentrales Thema ist die vorhabensverursachte Lärmentwicklung (Verkehrslärm, Baulärm).<br />

Die Ermittlung der Lärmimmissionen steht daher auch im Zentrum des gegenständlichen<br />

<strong>Bericht</strong>es.<br />

• Luftschadstoffe und Staubemissionen (durch den Verkehr sowie die Bautätigkeit) können<br />

zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen. Die Frage der vom Vorhaben diesbezüglich<br />

veränderten Immissionssituation wird im Fachbeitrag Klima/Luft (Einlage U.6) behandelt.<br />

• Während der Bauphase können vorhabensbedingt Erschütterungen entstehen (z.B. durch<br />

Sprengungen, durch Schwertransport). Auf deren Relevanz wird im gegenständlichen <strong>Bericht</strong><br />

eingegangen (siehe Kap. 4.5 Relevanz baubedingter Erschütterungen).<br />

• Die Abschätzung von potenziellen der durch flüssige Emissionen in der Bauphase verursachte<br />

Schadstoffeinträgen ins Grundwasser, erfolgt im Fachbeitrag Wasserwirtschaft /<br />

Grundwassernutzung (Einlage U.4).<br />

Keine unmittelbar relevante Beeinflussung von Gesundheit und Wohlbefinden entsteht im<br />

gegenständlichen Projekt durch Raumveränderung, Hydraulische Veränderungen in<br />

Oberflächengewässern, Flächeninanspruchnahme, visuelle Beeinflussung und Wellenschlag.<br />

3 Die Beschreibung der Bauphase für das flussbauliche Gesamtprojekt basiert auf dem <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F.11.2), dem auch Beschreibungen der Bauvorgänge zu entnehmen sind. Die Bauzeit ist auf 7,5 Jahre bzw.<br />

10 Jahre angelegt, wobei der UVE die Variante, die auf die Schutzgüter eine intensivere Wirkung ausübt, zu Grunde<br />

gelegt wird.<br />

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4.2 SCHALLEMISSIONEN IN DER BETRIEBSPHASE<br />

4.2.1 SCHIFFSVERKEHR<br />

Aufbauend auf die durchgeführten messtechnischen Bestandserhebungen wurden Emissions- und<br />

Immissionsanalysen sämtlicher Einzelereignisse am Messpunkt 4 durchgeführt, um die relevanten<br />

Schallemissionen für die einzelnen Bootsarten zu ermitteln.<br />

Dabei wurde wie folgt untergliedert:<br />

• Güterschiffe, Selbstfahrer (dies beinhaltet kleine und große Motorgüterschiffe)<br />

• Güterschiffe, Schubverband (dies beinhaltet 2er-, 3er- und 4er-Verbände)<br />

• Personenschiffe (dies beinhaltet Kabinen-, Tragflügel- und Ausflugsboote)<br />

Vorgang der Emissionsermittlung<br />

Aus sämtlichen oben angeführten Emissionsgruppen wurden am Messpunkt 4 durch energetische<br />

Mittelung die durchschnittlichen Einzelereignispegel ermittelt, sowie durch arithmetische Mittelung<br />

die mittlere Einwirkdauer und Messentfernung je Emissionsgruppe festgestellt. In weiterer Folge<br />

wurden die Einzelereignisse im Rechenmodell nachsimuliert und es erfolgte eine Kalibrierung in<br />

der Weise, dass die längenbezogene Schallleistung als Emissionswert so lange verändert wurde,<br />

bis am Immissionspunkt MP-4 die messtechnisch ermittelten Immissionsanteile einwirkten.<br />

Für die Messpunkte 3, 5 und 6, welche aufgrund der örtlichen Lage annähernd gleiche<br />

Bootsereignisse wie der Messpunkt 4 erfassten, wurden in weiterer Folge mit den zuvor ermittelten<br />

Emissionswerten, Kontrollberechnungen der Messsituation vorgenommen. Es zeigten sich dabei<br />

gute Übereinstimmungen der Rechenwerte mit den Messwerten. Die Genauigkeitsanforderungen<br />

der ON EN ISO 2922 (Standardunsicherheit rd. 2 dB) wurden erreicht.<br />

Bootsarten<br />

Ergebnisse der Emissionsermittlung<br />

längenbezogener A-bewerteter Schallleistungspegel<br />

für ein Ereignis je Std. in [dB/m]<br />

Selbstfahrer (Schwarzschiffe) 64,3<br />

Verbände (Schwarzschiffe) 67,7<br />

Personenschiffe (Weißschiffe) 71,2<br />

Quelle: TAS<br />

Tabelle 13: Ergebnisse der Emissionsermittlung Schiffsverkehr<br />

Die maßgeblichen Frequenzspektren je Bootsart finden sich in Anlage 5 und wurden ebenfalls aus<br />

den messtechnischen Bestandserhebungen durch energetische Ermittelung abgeleitet. Weiters ist<br />

in Anlage 6 eine Häufigkeitsverteilung angefügt, aus welcher die Entfernungen der Boote<br />

(Normalabstand) zum Messpunkt entnommen werden können.<br />

Für die zu betrachtenden Varianten (Ist-Situation, Nullvariante und Prognose FGP) wurden<br />

entsprechend den Angaben zu den verkehrlichen Wirkungen des Projektes (siehe Einlage U.1.3<br />

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Verkehrsprognose), nachstehende Verkehrsausgangsdaten hinsichtlich Schiffsverkehr zugrunde<br />

gelegt. 4<br />

Verkehrsprognose Güterverkehr (motorisierte Einheiten/Jahr)<br />

Bootsarten Bestand (2000) Nullvariante (2015) Prognose FGP (2015)<br />

Kleine<br />

Motorgüterschiffe<br />

Große<br />

Motorgüterschiffe<br />

1.876 3.466 3.105<br />

410 1.254 1.642<br />

2er-Verband 3.626 2.072 2.197<br />

3er-Verband 400 1.095 1.442<br />

4er-Verband 400 667 765<br />

Summe 6.712 8.553 9.151<br />

Quelle: ÖIR, Einlage U.01.3<br />

Tabelle 14: Verkehrsprognose Güterverkehr<br />

Verkehrsprognose Personenverkehr (motorisierte Einheiten/Jahr)<br />

Bootsarten Bestand (2000) Nullvariante = Prognose FGP (2015)<br />

Personenschiffe 3.000 4.038<br />

Quelle: ÖIR, Einlage U.01.3<br />

Tabelle 15: Verkehrsprognose Personenverkehr<br />

Da sich der Personenverkehr auf den Zeitraum März bis Oktober, d. h. auf ca. sieben Monate des<br />

Jahres beschränkt, wurden in weiterer Folge die Tagesdurchschnittswerte bei Personenverkehr<br />

auf 213 Tage bezogen.<br />

Unter Beachtung der bekannt gegebenen, nachstehend angeführten Bootsaufteilungen wurden die<br />

unten angeführten Emissionsausgangsdaten errechnet. Die Personenschifffahrt wurde generell zu<br />

90 % tags und 10 % nachts berücksichtigt. Beim Güterverkehr ist grundsätzlich nachts kein<br />

Verkehr von kleinen Motorgüterschiffen gegeben. Für die restlichen Güterschiffe ist im Bestand<br />

davon auszugehen, dass nachts nur 50 % einer Gleichverteilung über Tag und Nacht verkehren.<br />

Dementsprechend ergibt sich ein höherer Tagesverkehr. Im Prognose FGPzeitraum ist ebenso wie<br />

4 Dabei wurde das in den Verkehrsprognosen betrachtete Szenario B zu Grunde gelegt, dass für den Abschnitt<br />

Straubing – Vilshofen Variante D berücksichtigt und für die Strecke Wachau und Gabcikovo – Budapest von einen<br />

gleichmäßigen Ausbauzustand ausgeht. Das in der Verkehrsprognose ebenfalls untersuchte Szenario A umfasst für<br />

den Abschnitt Straubing – Vilshofen die Variante A, und einen Ausbau der Donau zwischen Wachau und Gabcikovo<br />

– Budapest, prognostiziert geringere Steigerungen im Schiffsverkehr und damit auch geringere Lärmauswirkungen.)<br />

Durch die Wahl des Szenarios B wurde jenes Szenario gewählt, dass potenziell mehr Schiffsverkehr und damit auch<br />

mehr Schiffslärm verursacht. Wird für das Szenario B die Umweltverträglichkeit im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) nachgewiesen, so ist auch die Umweltverträglichkeit im Szenario A gegeben<br />

(Details zur Festlegung der Szenarien siehe Einlage U.1.3 Verkehrsprognose).<br />

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in der Nullvariante von einer gleichmäßigen Verteilung des Schiffsverkehrs über 24 Stunden<br />

auszugehen.<br />

P<br />

Bootsart<br />

Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Bestand<br />

Emission<br />

LBw’A,eqB [dB/m]P 1)<br />

P<br />

Anzahl Schallleistung LBw’A,eqB [dB/m]<br />

8 Std. Tag 8 Std. Nacht 8 Std. Tag 8 Std. Nacht<br />

Personenschiffe 71,2 6 2 70,0 65,2<br />

Selbstfahrer 64,3 3 1 60,1 55,3<br />

Schubverbände 67,7 5 2 65,7 61,7<br />

Summe 14 5 71,7 67,1<br />

1)<br />

P für ein Ereignis/Std. Darstellung: TAS<br />

Tabelle 16: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Bestand<br />

P<br />

Bootsart<br />

Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Nullvariante<br />

Emission<br />

1)<br />

LBw’A,eqB [dB/m]P<br />

P<br />

Anzahl Schallleistung LBw’A,eqB [dB/m]<br />

8 Std. Tag 8 Std. Nacht 8 Std. Tag 8 Std. Nacht<br />

Personenschiffe 71,2 9 2 71,7 65,2<br />

Selbstfahrer 64,3 6 1 63,1 55,3<br />

Schubverbände 67,7 4 4 64,7 64,7<br />

Summe 19 7 73,0 68,2<br />

1)<br />

P für ein Ereignis/Std. Darstellung: TAS<br />

Tabelle 17: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Nullvariante<br />

Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Prognose FGP Flussbauliches Gesamtprojekt<br />

Bootsart<br />

Emission<br />

1)<br />

LBw’A,eqB [dB/m]P<br />

P<br />

Anzahl Schallleistung LBw’A,eqB [dB/m]<br />

8 Std. Tag 8 Std. Nacht 8 Std. Tag 8 Std. Nacht<br />

Personenschiffe 71,2 9 2 71,7 65,2<br />

Selbstfahrer 64,3 6 2 63,1 58,3<br />

Schubverbände 67,7 4 4 64,7 64,7<br />

Summe 19 8 73,0 68,4<br />

1)<br />

P<br />

Pfür ein Ereignis/Std. Darstellung: TAS<br />

Tabelle 18: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Prognose FGP Flussbauliches Gesamtprojekt<br />

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4.2.2 BAHNLÄRM<br />

Für den Bestand (2003/2004) bzw. das Dimensionierungsprogramm auf Basis des Betriebsprogramms<br />

2016 wurde seitens der Österreichischen Bundesbahnen das Verkehrsaufkommen<br />

angegeben.<br />

Im Untersuchungsbereich befindet sich die Bahnstrecke von Wien Nord – Wolfsthal, welche in den<br />

relevanten Betrachtungsszenarien mit folgenden Ausgangsdaten berücksichtigt wird.<br />

Geschwindigkeitsprofil Bestand und Prognose FGP:<br />

Die für die Berechnung des längenbezogenen Schallleistungspegel zu verwendende, zulässige<br />

Streckengeschwindigkeit (vBzul.B)B Bist aus der für den jeweiligen km-Bereich zulässigen örtlichen<br />

Geschwindigkeit (vBVzGB) und aus der Bauartgeschwindigkeit (vBmaxB) getrennt nach Zuggattungen zu<br />

ermitteln.<br />

Geschwindigkeiten Bahn, Streckenbereich Wien Nord Rennweg – Wolfsthal<br />

Abschnitt km-Bereich vBVzGB [km/h]<br />

vBmaxB [km/h]<br />

SZ/E, R/G/D<br />

vBzulB [km/h]<br />

SZ/E, R/G/D<br />

1 3,725 – 10,872 80 bis 120 140/120/100/120 80 – 120/80 – 120/80 – 100/80 – 120<br />

2 10,872 – 19,300 60 bis 120 140/120/100/120 60 – 120/60 – 120/60 – 100/60 – 120<br />

3 19,300 – 56,530 50 bis 140 140/120/100/120 50 – 140/50 – 120/50 – 100/50 – 120<br />

SZ Schnellzug;<br />

E,R Eil-, Regional- und Schnellbahnzüge<br />

G Güterzüge<br />

D Dienst-, Dienstpersonen und Leerpersonenzug Darstellung: TAS<br />

Tabelle 19: Geschwindigkeiten Bahn Streckenbereich: Wien Nord Rennweg – Wolfsthal<br />

Type<br />

Emissionen Bahn Bestand (2003/2004)<br />

Streckenbereich: Wien Nord Rennweg – Wolfsthal (km 3,725 – 56,530)<br />

Anzahl Tag Bestand Anzahl Nacht Bestand<br />

1 P *) P 2 P *) P 3 P *) P 1 P *) P 2 P *) P 3 P *) P<br />

durchschnittliche Länge<br />

[m]<br />

SZ 0 0 0 0 0 0 -<br />

E, R 135 135 40 18 18 8 150<br />

G 2 6 4 1 0 0 550<br />

D 3 0 0 1 0 0 100<br />

Summe Tag 140 141 44 20 18 8<br />

Summe Tag +<br />

Nacht<br />

*P<br />

)<br />

160 159 52<br />

P1.......... Abschnitt Rennweg – Klein Schwechat<br />

2.......... Klein Schwechat – Flughafen Wien-Schwechat<br />

3 Flughafen Wien-Schwechat – Wolfsthal Darstellung: TAS<br />

Tabelle 20: Emissionen Bahn Bestand (2003/2004) Streckenbereich: Wien Nord Rennweg – Wolfsthal<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Aus den in der Tabelle angegebenen Zugdaten errechnet sich unter Berücksichtigung des zuvor<br />

angeführten Geschwindigkeitsprofils der längenbezogene Schallleistungspegel für den km-Bereich<br />

3,725 bis 56,530 des Streckenabschnittes Wien Nord Rennweg – Wolfsthal für den Bestand:<br />

• Tageszeitraum: LBw’A,eq,TagB = 81,3 bis 92,5 dB<br />

• Nachtzeitraum: LBw’A,eq,NachtB = 75,3 bis 86,1 dB<br />

Type<br />

Emissionen Bahn Nullvariante und Prognose FGP:<br />

(Dimensionierungsprogramm auf Basis Betriebsprogramm 2016)<br />

Streckenbereich: Wien Nord Rennweg – Wolfsthal (km 3,725 – 56,530)<br />

Anzahl Tag Bestand Anzahl Nacht Bestand<br />

1 P *) P 2 P *) P 3 P *) P 1 P *) P 2 P *) P 3 P *) P<br />

durchschnittliche Länge<br />

[m]<br />

SZ 32 32 0 6 6 0 400<br />

E, R 216 216 54 34 34 6 150<br />

G 0 4 2 0 0 0 550<br />

D 0 0 0 0 0 0 100<br />

Summe 248 252 56 40 40 6<br />

Summe Tag +<br />

Nacht<br />

*P<br />

)<br />

288 292 62<br />

P1............Abschnitt Rennweg – Klein Schwechat<br />

2............Klein Schwechat – Flughafen Wien-Schwechat<br />

3............Flughafen Wien-Schwechat – Wolfsthal Darstellung: TAS<br />

Tabelle 21: Emissionen Bahn Nullvariante und Prognose FGP<br />

Aus den in der Tabelle angegebenen Zugdaten errechnet sich unter Berücksichtigung des zuvor<br />

angeführten Geschwindigkeitsprofils der längenbezogene Schallleistungspegel für den km-Bereich<br />

3,725 bis 56,530 des Streckenabschnittes Wien Nord Rennweg – Wolfsthal für die Nullvariante<br />

bzw. die Prognose:<br />

• Tageszeitraum: LBw’A,eq,TagB = 81,1 bis 94,4 dB<br />

• Nachtzeitraum: LBw’A,eq,NachtB = 74,0 bis 89,2 dB<br />

4.2.3 STRASSENVERKEHR<br />

Das Verkehrsaufkommen inklusive Emissionswert (LBA,eq1P-Wert) auf den maßgeblichen<br />

Straßenzügen im Untersuchungsbereich ist Tabelle 22: zu entnehmen. Dabei wurden die<br />

Ausgangsdaten für die A 4 einem schalltechnischen Detailprojekt entnommen, in welchem<br />

Bestands- und Prognosewerte detailliert ausgewiesen waren, die Ausgangsdaten der übrigen<br />

Straßenzüge wurden dem Fachbeitrag „Verkehrsbeziehungen Land“ (Einlage U.19.1) entnommen<br />

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und für das Prognoseszenario mit einer jährlichen Verkehrssteigerungsrate von 2 % per anno für<br />

2015 hochgerechnet. Das Prognoseaufkommen für das FGP 2015 entspricht der Nullvariante<br />

2015 5 . Eine Übersicht des berücksichtigten Straßennetz sowie der Punkte mit Geschwindigkeitsänderungen<br />

sind in Abbildung 16: ersichtlich. Vereinfachender Weise wurden nur<br />

Geschwindigkeiten von 50 oder 100 km/h auf den Landestraßen des Typs „B“ berücksichtigt. Die<br />

Berechnungen wurden unter Zugrundelegung der RVS 3.02 „Umweltschutz-Lärmschutz“<br />

durchgeführt. Die vorhandenen (Bestand) bzw. zur Realisierung vorgesehene<br />

Lärmschutzmaßnahmen (Prognose) an der A 4 wurden, soweit bekannt, berücksichtigt.<br />

5 Die Veränderung des Modal Split im Gütertransit wurde wegen der Verlagerungseffekte von der Straße zum Schiff<br />

nicht berücksichtigt (Details siehe Einlage U.1.3 Verkehrsprognose).<br />

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Abbildung 16: Übersicht Straßennetz (Quelle: TAS SV-GmbH)<br />

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Tabelle 22: Verkehrsbelastung Bestand und Prognose (Quelle: TAS SV-GmbH)<br />

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4.2.4 BERECHNUNGEN BETRIEBSPHASE<br />

Als Grundlage für sämtliche Schallausbreitungsberechnungen aller maßgeblichen Szenarien<br />

wurde ein 3-D-Modell erstellt, in welchem alle schalltechnisch relevanten Parameter, wie Lage der<br />

Verkehrsträger, topografische Gegebenheiten, Bebauung, Hindernisse und Reflexionsflächen und<br />

dgl. integriert wurden. Die Berechnungen erfolgten unter Anwendung der dargelegten<br />

Rechenvorschriften.<br />

Die Bodendämpfung wurde im Bereich der Donau mit einem Absorptionsgrad von G = 0,0<br />

(schallhart) und im übrigen Geländemodell mit dem Faktor 0,7 als Mittelwert berücksichtigt.<br />

Für die Berechnungen wurde die Software SoundPLAN, Version 6.2 verwendet. Die Berechnungen<br />

wurden mit einer Rasterpunktdichte von 25 m durchgeführt und auf ein Immissionsniveau<br />

von 1,5 m über Boden (Freiraumschutz) bezogen.<br />

Die zur Veranschaulichung der Schallausbreitung im interessierenden Untersuchungsbereich<br />

erstellten Rasterlärmkarten wurden in einer Zonierung von 5 dB-Schritten erstellt, wobei jede<br />

Zone in einer anderen Farbe angelegt wurde. Die Zuordnung der Farben bzw. die verwendete<br />

dB(A)-Skala wurde auf allen derartigen Plänen als Legende ausgewiesen (Einlage U.17.2 bis<br />

U.17.7).<br />

Die Darstellungen veranschaulichen bei allen Betrachtungsvarianten den Beurteilungspegel LBrB zur<br />

Tageszeit (06:00 bis 22:00 Uhr) sowie zur Nachtzeit (22:00 bis 06:00 Uhr). Angemerkt wird, dass<br />

bei der Teilimmission „Bahnlärm“ der gemäß Vorschriften anzuwendende Schienenbonus bereits<br />

berücksichtigt wurde.<br />

Zusätzlich durchgeführte Punktberechnungen wurden insbesondere für Kalibrierzwecke durchgeführt<br />

und auf den Messpunkt MP-4 bezogen. Die Auswahl des Messpunktes 4 für<br />

Kalibrierzwecke begründet sich, wie folgt:<br />

• Dieser Messpegelpunkt ist von allen sechs ausgewählten Messpunkten jener mit dem<br />

geringsten Einfluss an Umgebungs- bzw. Nebengeräuschen anderer Quellen.<br />

• Am MP-4 wurde von allen Messpunkten eines der höchsten schiffsbezogenen Verkehrsaufkommen<br />

registriert.<br />

• Für die Einzelereignisse von Schiffsvorbeifahrten wurden an dieser Messposition simultan<br />

Frequenzanalysen durchgeführt, aus welchen auch die relevanten mittleren Frequenzspektren<br />

eruiert werden konnten.<br />

Die Höhe der Emissionsquellen wurde den einschlägigen Rechenvorschriften entsprechend<br />

angesetzt. Beim Schiffsverkehr wurde in Anlehnung an die DIN 18005 eine Emissionshöhe<br />

von 1,0 m über Wasseroberfläche für die akustische längenbezogene Ersatzschallquelle zugrunde<br />

gelegt.<br />

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4.2.5 RECHENERGEBNISSE<br />

4.2.5.1 Rasterlärmkarten<br />

Sämtliche Teilimmissionen für alle relevanten Quellen und sämtliche Betrachtungsszenarien<br />

wurden in Form von Rasterlärmkarten im Maßstab von 1:150.000 dargestellt (Siehe Einlage U.17.8<br />

Anhang).<br />

Folgende Rasterlärmkarten wurden erstellt:<br />

• Bestand Straßenverkehr Tag<br />

• Bestand Straßenverkehr Nacht<br />

• Bestand Bahnverkehr Tag<br />

• Bestand Bahnverkehr Nacht<br />

• Bestand Schiffsverkehr Tag<br />

• Bestand Schiffsverkehr Nacht<br />

• Gesamtimmission Bestand Tag<br />

• Gesamtimmission Bestand Nacht<br />

• Nullvariante Schiffsverkehr Tag<br />

• Nullvariante Schiffsverkehr Nacht<br />

• Gesamtimmission Nullvariante Tag<br />

• Gesamtimmission Nullvariante Nacht<br />

• Prognose FGP Straßenverkehr Tag<br />

• Prognose FGP Straßenverkehr Nacht<br />

• Prognose FGP Bahnverkehr Tag<br />

• Prognose FGP Bahnverkehr Nacht<br />

• Prognose FGP Schiffsverkehr Tag<br />

• Prognose FGP Schiffsverkehr Nacht<br />

• Gesamtimmission Prognose FGP Tag<br />

• Gesamtimmission Prognose FGP Nacht<br />

• Differenzlärmkarte Prognose FGP minus Nullvariante Tag (Gesamtimmission)<br />

• Differenzlärmkarte Prognose FGP minus Nullvariante Nacht (Gesamtimmission)<br />

Die Nullvariante der Bahn sowie des Straßennetzes sind nicht ausgewiesen, da sie ident mit den<br />

Prognosekarten sind.<br />

Wie eingangs bereits angeführt, wird die Thematik des Fluglärms bei den vorstehend angeführten<br />

Szenarien nicht detailliert betrachtet, da diese Teilimmission unabhängig vom gegenständlichen<br />

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Vorhaben als immissionsneutral zu bewerten ist. Dessen ungeachtet sind aus Gründen der<br />

Vollständigkeit bzw. Information die Isolinien auf Basis der verkehrsreichsten Monate für das<br />

Jahr 2004 in Anlage 8 zusammengestellt. Diese Isophonenkarten wurden vom Flughafen<br />

Wien-Schwechat zur Verfügung gestellt und sind getrennt für Tag, Abend, Nacht sowie für den<br />

LBDENB-Wert aufbereitet.<br />

Für die jeweilige Darstellung sind die Pegel der Isolinien auf der Karte aufgelistet, in 5 dB-Schritten<br />

dargestellt und gelten für jede Karte von außen nach innen (außen: niedrigster Isolinienwert,<br />

innen: höchster Isolinienwert).<br />

4.2.5.2 Punktberechnungen<br />

Nachstehend sind die Ergebnisse der Punktberechnungen an den sechs Messpunkten (Rechenniveau<br />

5 m über Boden) zusammengefasst. Zu beachten ist, dass Punktberechnungen jeweils zu<br />

exakten Rechenwerten führen. Da die Rasterlärmkarten mit einer Rasterpunktdichte von 25 m<br />

berechnet wurden und die Darstellung durch Interpolation zwischen den Rechenpunkten erfolgt,<br />

können geringfügige Abweichungen zu den Punktberechnungen auftreten.<br />

Die exakte Lage der Rechenpunkte ist mit jenen der Messpunkte ident und im Messpunkteplan<br />

ersichtlich.<br />

Immissionspunktberechnungen<br />

Mess- bzw. Straße<br />

Bestand LA,r-Werte [dB]<br />

Bahn Boote Gesamtimmission<br />

Rechenpunkt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

1 53,1 47,4 32,3 25,4 47,0 41,1 54,1 48,3<br />

2 53,7 48,0 33,2 26,4 49,1 43,2 55,0 49,3<br />

3 40,8 33,8 24,8 18,0 48,3 42,4 49,0 43,0<br />

4 44,3 37,3 31,6 24,5 47,5 41,6 49,3 43,0<br />

5 46,1 39,1 32,0 25,0 47,5 41,7 49,9 43,7<br />

6 39,9 32,9 36,9 31,0 46,9 41,0 48,0 42,0<br />

Tabelle 23: Bestand LA,r-Werte [dB]<br />

Darstellung: TAS<br />

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Nullvariante LA,r-Werte [dB]]<br />

Mess- bzw. Straße Bahn Boote Gesamtimmission<br />

Rechenpunkt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

1 55,7 49,2 33,8 28,3 47,9 43,0 56,4 50,2<br />

2 56,4 50,0 34,8 29,4 49,9 45,3 57,3 51,3<br />

3 41,9 34,9 24,2 16,7 49,1 44,5 49,9 45,0<br />

4 45,4 38,4 30,8 23,3 48,4 43,6 50,2 44,8<br />

5 47,1 40,1 31,2 23,7 48,4 43,7 50,9 45,3<br />

6 40,9 34,0 36,8 29,7 47,7 43,1 48,8 43,8<br />

Tabelle 24: Nullvariante LA,r-Werte [dB]<br />

Prognose FGP LA,r-Werte [dB]<br />

Darstellung: TAS<br />

Mess- bzw. Straße Bahn Boote Gesamtimmission<br />

Rechenpunkt Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht<br />

1 55,7 49,2 33,8 28,3 48,0 43,3 56,4 50,2<br />

2 56,4 50,0 34,8 29,4 50,0 45,6 57,3 51,4<br />

3 41,9 34,9 24,2 16,7 49,2 44,8 50,0 45,2<br />

4 45,4 38,4 30,8 23,3 48,5 43,9 50,3 45,0<br />

5 47,1 40,1 31,2 23,7 48,5 44,0 50,9 45,5<br />

6 40,9 34,0 36,8 29,7 47,8 43,4 48,9 44,0<br />

Tabelle 25: Prognose FGP LA,r-Werte [dB]<br />

Darstellung: TAS<br />

Ein Vergleich der Mess- mit den Rechenergebnissen lässt die Umgebungseinflüsse<br />

(Restbelastung) während der Messung ermitteln. Angemerkt wird, dass keine detaillierte Analyse<br />

der einzelnen Messzeiträume, sondern ein Vergleich auf Basis der Mittelwerte zur Darstellung<br />

eines Überblicks vorgenommen wurde.<br />

Bestand – Tag<br />

Mess- bzw.<br />

Rechenpunkt<br />

LA,r-Werte auf ganze [dB] gerundet<br />

Messwerte<br />

(mittlerer LBA,eqB)<br />

Rechenwerte<br />

Gesamtimmission<br />

(Straße + Bahn + Boote)<br />

energetische Differenz<br />

(restlicher<br />

Umgebungslärm<br />

1 56 54 52<br />

2 55 55<br />

rechnerisch nicht<br />

ermittelbar<br />

3 52 49 49<br />

4 51 49 46<br />

5 53 50 50<br />

6 53 48 51<br />

Tabelle 26: LA,r-Werte auf ganze [dB] gerundet<br />

Darstellung: TAS<br />

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4.3 WIRKUNGEN IN DER BETRIEBS- UND<br />

ERHALTUNGSPHASE NACH TEILRÄUMEN<br />

4.3.1 SCHALLTECHNISCHE DISKUSSION DER ERGEBNISSE<br />

Zur Quantifizierung der schalltechnischen Auswirkungen ist grundsätzlich die Prognosevariante<br />

FGP mit der Nullvariante zu vergleichen. Bei den Teilimmissionen „Bahn“ und „Straße“ wurde von<br />

keinen vorhabensbedingten Änderung zwischen Nullvariante und Flussbaulichem Gesamtprojekt<br />

ausgegangen. Betrachtet man die Teilimmission des „Schiffsverkehrs“ und vergleicht<br />

Prognosevariante Flussbauliches Gesamtprojekt 2015 und Nullvariante 2015, so zeigt sich, dass<br />

einzig in den „Nachtstunden“ geringfügige Anhebungen durch das Flussbauliche Gesamtprojekt im<br />

Zehntel-dB-Bereich im Vergleich zur Nullvariante abzuleiten sind. Auswirkungen hinsichtlich der<br />

Gesamtsituation beim Vergleich Nullvariante 2015 – Flussbauliches Gesamtprojekt 2015 liegen<br />

unterhalb der Nachweisgrenze und sind somit vernachlässigbar.<br />

Hinsichtlich der Pegelspitzen zeigten sich bei den messtechnischen Erhebungen, dass diese die<br />

Dauerschallpegel der einzelnen Bootsvorbeifahrten um rd. 2 dB bis rd. 7 dB überschreiten. Die<br />

Werte der zu erwartenden Pegelspitzen sind mit jenen des bestehenden Schiffsverkehrs<br />

vergleichbar.<br />

Ableitung der theoretisch maximalen Schiffszahlen, um die Bestandssituation nicht zu<br />

beeinflussen.<br />

Darüber hinaus wurden Berechnungen vorgenommen, um festzustellen, ab welcher Steigerung<br />

der bestehenden Bootszahlen Immissionsauswirkungen (Pegelanhebungen der Ist-Situation) zu<br />

erwarten sind.<br />

Ausgehend von der Bestandssituation (Straßenverkehr, Bahn, Schiffsverkehr Bestand) wurde jene<br />

Anzahl von Schiffen ermittelt, welche eine maximale Anhebung der Bestandspegel um 1 dB<br />

(Irrelevanzbereich) verursachen würde. Basis bilden die dem FGP zu Grunde gelegten (siehe<br />

Einlage U.1.4 Kosten-Nutzen-Analyse) Bestands-Schiffszahlen mit der entsprechenden Verteilung<br />

(Tag-/Nachtverkehr, Bootsarten). Ausgehend von Bestandssituation, erhöht um 1 dB (Irrelevanzbereich),<br />

wurde der Immissionsanteil von Bahn und Straße energetisch subtrahiert. Der somit<br />

errechnete Immissionsanteil für Schiffsverkehr alleine wurde in weiterer Folge auf die jährliche<br />

Schiffsanzahl rückgerechnet.<br />

Es zeigte sich, dass eine Steigerung der Bootsanzahl um rd. 30 % die genannten Rahmenbedingungen<br />

einhalten lässt (Details zu den Rechenwerten sind in Anlage 9 ersichtlich).<br />

4.3.2 TEILRAUMBEZOGENE BEURTEILUNG DER WIRKUNGEN<br />

Aus der schalltechnischen Diskussion der Ergebnisse zeigt sich, dass es während der Tagstunden<br />

zu keinen lärmtechnisch nachweisbaren Veränderungen der vom Schiffsverkehr verursachten<br />

Lärmsituation kommt. Lediglich in den „Nachtstunden“ werden geringfügige Anhebungen durch die<br />

Wirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojekts im Zehntel-dB-Bereich im Vergleich zur<br />

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Nullvariante prognostiziert. Auswirkungen hinsichtlich der Gesamtsituation bei Vergleich der<br />

Nullvariante und der Prognosevariante „Flussbauliches Gesamtprojekt“ werden als<br />

vernachlässigbar eingestuft.<br />

Ein Vergleich der schiffsbedingten Immissionen mit den Richtwerten für einzelne Widmungskategorien<br />

gemäß ÖNORM S 5021 zeigt, dass in Teilbereichen in sensiblen Gebieten<br />

insbesondere in den Nachtstunden zwar Überschreitungen dieser Richtwerte vorliegen. Dies<br />

betrifft in Bad Deutsch-Altenburg den äußersten nördlichen Rand des zur Donau hin offenen Rand<br />

des Kurparks und in Hainburg Teile kleinerer Wohngebiete unmittelbar am Donauufer.<br />

Diese Überschreitungen bleiben jedoch durch das gegenständliche Vorhaben im Vergleich zur<br />

Nullvariante in unveränderter Größenordnung. Bestehende und künftige Überschreitungen der<br />

Grenzwerte in Wohngebieten aufgrund von Straßen- und Bahnlärm sind unabhängig vom<br />

Flussbaulichen Gesamtprojekt zu sehen.<br />

Damit ergibt sich in den untersuchten Teilräumen definitionsgemäß keine bis geringe<br />

Wirkungsintensität. Verschnitten mit den Sensibilitäten der Teilräume entsteht gemäß<br />

Beurteilungsmatrix (siehe Einlage U.1.1 Zusammenfassende Darstellung) keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

4.4 ERMITTLUNG DER SCHALLEMISSIONEN IN DER<br />

BAUPHASE<br />

In der Bauphase sind einerseits mögliche baustelleninduzierte Verkehrstransporte auf diversen<br />

Verkehrsträgern, der Materialumschlag sowie darüber hinaus vorhabensbedingter zusätzlicher<br />

Schiffsverkehr in Rechnung zu stellen.<br />

Den Berechnungen sind Annahmen bzw. Ausgangsdaten zugrunde gelegt, die dem derzeitigen<br />

Planungsstand entsprechen (siehe Einlage F.11.2 <strong>Bericht</strong> Baudurchführung) und eine mögliche<br />

Lösung der bautechnischen Aufgaben darstellen. Die Immissionsauswirkungen lassen sich für die<br />

rechnerische Abschätzung in nachstehende Szenarien bzw. Bereich untergliedern.<br />

Materialantransport und -umschlag:<br />

• Hafen Freudenau<br />

• Mannsdorf<br />

• Bad Deutsch-Altenburg<br />

Generell ist festzuhalten, dass Material auch direkt aus dem Quellgebiet per Schiff in das<br />

Zielgebiet der Donau (den jeweiligen Baubereich) transportiert wird. Der Umschlag von Schiff<br />

(Transportschutte) zu Schiff (Hydroklappschute) erfolgt in der Regel mit Hydraulikbagger. Aufgrund<br />

der geringen Frequenz (0,3 Fahrten je Tag bzw. maximal eine Fahrt täglich) kann dieser Verkehr<br />

vernachlässigt werden.<br />

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Baumaßnahmen am Fluss:<br />

• Arbeiten an Regulierungsbauwerken (dies sind vergleichbare Tätigkeiten wie beim<br />

Abtransport der Steine des Uferrückbauers)<br />

• granulometrische Sohlverbesserung<br />

• Uferrückbau<br />

4.4.1 KURZBESCHREIBUNG DER UMSCHLAGPLÄTZE<br />

Umschlagplatz Hafen Freudenau<br />

Der Materialantransport zum Hafen Freudenau erfolgt über Lkw sowie Bahn. Die Verladung von<br />

Lkw auf Schiff (Schute) kann mittels mobiler Rutsche erfolgen. Die Verladedauer pro Lkw beträgt<br />

rd. 5 min.<br />

Die Entladung von Wasserbausteinen von Schiff auf das Festland erfolgt mit Polypgreifer (Kränen)<br />

oder ähnlichen Geräten. Dies ist zum derzeitigen Stand in der Freudenau nicht vorgesehen und<br />

wird somit hier nicht weiter berücksichtigt.<br />

Die Verladung von Bahn auf Schiff erfolgt mittels Förderbändern aus Zwischenbunkern oder<br />

mittels Radlader. Der Umschlagplatz Hafen Freudenau wird über die Bauzeit von 7,5 Jahren<br />

betrieben.<br />

Umschlagplatz Mannsdorf<br />

Der Bereich Mannsdorf wird nur mittels Lkw erschlossen. Das Kiesmaterial wird über Förderbänder<br />

in Vorratssilos verladen. Die Schiffsverladung aus den Silos heraus erfolgt mittels maximal zwei<br />

Förderbändern. Weiters ist ein Radlader zur Aufgabe des Materials aufs Förderband zur<br />

Silobefüllung im Einsatz.<br />

Umschlagplatz Bad Deutsch-Altenburg<br />

In Bad Deutsch-Altenburg ist auch geplant, die aus dem Uferrückbau gewonnenen<br />

Wasserbausteine zu entladen bzw. abtransportiert. Auch eine Verladung von Kiesmaterial auf<br />

Boote erfolgt in diesem Bereich. Als Manipulationsgeräte werden einerseits ein Polypkran oder<br />

ähnliche Geräte sowie ein Radlader und gegebenenfalls Förderbänder eingesetzt.<br />

4.4.2 SZENARIEN DES MATERIALEIN-/-AUSBAUES IM BEREICH DER<br />

DONAU<br />

Zu den flussbaulichen Bautätigkeiten ist grundsätzlich anzumerken, dass diese „von oben nach<br />

unten“ (flussabwärts) erfolgen.<br />

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Anpassung von Regulierungsbauwerken (Buhnen)<br />

Diese Arbeiten werden in der Regel vom Wasser aus mittels Hydraulikbagger oder Greifkran<br />

durchgeführt. Bei Anpassung einer Buhne vom Ufer aus sind ebenso ein Hydraulikbagger sowie<br />

ein Lkw zu Materialtransportzwecken im Einsatz. Dies ist jedoch wesentlich von den jeweiligen<br />

Wasserständen abhängig.<br />

Schalltechnisch vergleichbare Szenarien (Schute + Bagger) sind der Abtransport der<br />

Flussbausteine nach dem Uferrückbau sowie die Anpassungsarbeiten an der Flusssohle.<br />

Es ist davon auszugehen, dass etwa 90 Tage pro Jahr aufgrund kalendarischer und<br />

hydrologischer Randbedingungen für derartige Bautätigkeiten nutzbar sind.<br />

Über den Rest des Jahres wird das gleiche Gerät für schalltechnisch vergleichbare Szenarien, wie<br />

den Abtransport der Flussbausteine nach dem Uferrückbau sowie Anpassungsarbeiten an der<br />

Flusssohle verwendet.<br />

„Durchschnittliche Bauzeiten“ für einzelnen Buhnen- bzw. Leitwerke unterliegen aufgrund der stark<br />

unterschiedlichen Massen größeren zeitlichen Schwankungen. Ein Mittelwert für die zu mani-<br />

3<br />

pulierenden Steine pro Buhne (etwa 1.000 mP P) ergibt, dass etwa 2 bis 3 Arbeitstage pro Buhne<br />

anfallen. Leitwerke haben üblicherweise deutlich höhere Massen, wodurch sich größenordnungsmäßig<br />

etwa 10 bis 20 Arbeitstage für ein Leitwerk abschätzen lassen.<br />

Granulometrische Sohlverbesserung<br />

Der Transport am Wasser sowie der Einbau erfolgen mittel Klappschutte. Unter der Annahme,<br />

dass etwa 200 Tage jährlich für diese Tätigkeiten eingeplant werden können, ergibt sich eine<br />

durchschnittliche Verschiebung des „Baustellenbereichs“ um rd. 29 m pro Arbeitstag.<br />

Uferrückbau<br />

Für den Uferrückbau sind ein Hydraulikbagger sowie zwei bis drei Muldenfahrzeuge im Einsatz.<br />

Vom Arbeitsablauf her erfolgt der Uferrückbau mittels Hydraulikbagger, welcher die gewonnen<br />

Steine auf Muldenfahrzeuge verlädt. Mittels insgesamt 2 bis 3 Muldenfahrzeugen wird das Material<br />

bis zur nächsten, geeigneten Lagerstelle im Bereich der Donau (bis ca. 3 km) transportiert und<br />

gelagert. Bei geeignetem Wasserstand wird der gelagerte Steinüberschuss mittels Schiff<br />

aufgenommen und abtransportiert.<br />

Der Uferrückbau inkl. der Schiffsverladetätigkeiten (Abtransport) ist mit 1 bis 2 Monate pro<br />

Baustelle anzusetzen. Die Baumaßnahmen im Bereich von Durchlässen und Brücken bewegen<br />

sich in ähnlichen zeitlichen Dimensionen von 6 bis 8 Wochen.<br />

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Umschlag<br />

FREUDENAU<br />

Anzahl/Einsatz<br />

zeit bzw.<br />

FB/Tag<br />

Lw,A bzw.<br />

Lw,A/FB/h [dB] Länge [m] v [km/h]<br />

Baumaschine bzw.<br />

Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

werte [dB] [dB] Literatur<br />

LKW-Fahrbewegung 50 50 RVS 3.02<br />

LKW-Rangieren 50 77dB/h 85 PPLS<br />

Rückfahrwarner *) 25 98/h 6 88 KDV<br />

Bahn 4 - 500 40 ONR305011<br />

Schiff 4 68dB/m/h 65dB/m Messung<br />

Radlader 1/ständig 103 - 110 110 VDI3765<br />

Förderband 2/ständig 65 - 70dB/m 450 73dB/m VDI3765<br />

Rutsche<br />

Umschlag<br />

Bad Deutsch Altenburg<br />

1/125 min 107 - 113dB 107 UBA<br />

Anzahl/Einsatz Lw,A bzw.<br />

Baumaschine bzw. zeit bzw. Lw,A/FB/h Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

FB/Tag [dB] Länge [m] v [km/h] werte [dB] [dB] Literatur<br />

LKW-Fahrbewegung 42 50 RVS 3.02<br />

LKW-Abtransport 60 50 RVS 3.02<br />

LKW-Rangieren 102 77dB/h 88 PPLS<br />

Rückfahrwarner *) 51 98/h 6 91 KDV<br />

Schiff 4 68dB/m/h 65dB/m Messung<br />

Radlader 1/ständig 103 - 110 110 VDI3765<br />

Kran 1/ständig 110 110 VDI3765<br />

Förderband<br />

Umschlag<br />

Mannsdorf<br />

2/ständig 65 - 70dB/m 200 73dB/m VDI3765<br />

Anzahl/Einsatz Lw,A bzw.<br />

Baumaschine bzw. zeit bzw. Lw,A/FB/h Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

FB/Tag [dB] Länge [m] v [km/h] werte [dB] [dB] Literatur<br />

LKW-Fahrbewegung 54 50 RVS 3.02<br />

LKW-Rangieren 54 77dB/h 85 PPLS<br />

Rückfahrwarner *) 27 98/h 6 88 KDV<br />

Schiff 2 68dB/m/h 62dB/m Messung<br />

Radlader 1/ständig 103 - 110 110 VDI3765<br />

Förderband<br />

Abtransport<br />

Uferrückbau und<br />

Regulierungsbauten<br />

3/ständig 65 - 70dB/m 400 75dB/m VDI3765<br />

Anzahl/Einsatz Lw,A bzw.<br />

Baumaschine bzw. zeit bzw. Lw,A/FB/h Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

FB/Tag [dB] Länge [m] v [km/h] werte [dB] [dB] Literatur<br />

Hydr.Bagger 1/ständig 105 - 111 111 VDI3765<br />

Schiff 1/ständig 108 108 Mess<br />

Uferrückbau<br />

Anzahl/Einsatz<br />

zeit bzw.<br />

FB/Tag<br />

Lw,A bzw.<br />

Lw,A/FB/h [dB] Länge [m] v [km/h]<br />

Baumaschine bzw.<br />

Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

werte [dB] [dB] Literatur<br />

Hydr.Bagger 1/ständig 105 - 111 111 VDI3765<br />

Transportmulde 3/ständig 105 - 107 1600 112 VDI3765<br />

Sohlverbesserung<br />

Anzahl/Einsatz Lw,A bzw.<br />

Baumaschine bzw. zeit bzw. Lw,A/FB/h Anpass- Lw,A Gesamt<br />

Schallquelle<br />

FB/Tag [dB] Länge [m] v [km/h] werte [dB] [dB] Literatur<br />

Schiff 2/ständig 108 111 Messung<br />

L W,A,ges = L W,A + Korrektur [Anzahl Vorgänge bzw. Länge] + Anpasswerte + Korrektur [Einsatzzeit]<br />

*) ..... Rückfahrwarner: Zeitkorr -21dB berücksichtigt<br />

ÖAL-Richtlinie Nr.111 "Lärmarmer Baubetrieb"; April 1985<br />

UBA.... UBA Report 94-102 "Geräuschemissionen" vom November 1994<br />

ONR305011.... "Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr", September 2004<br />

VDI3765.... VDI-Richtlinie "Kennzeichnende Geräuschemissionen typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen", Dezember 2001<br />

PPLS.... Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz<br />

RVS 3.02.... RVS 3.02 "Umweltschutz - Lärmschutz"; Dezember 1997<br />

KDV.... BGBl "308. Verordnung 1999" - 46. Novelle zur KDV 1967<br />

Die angeführten Streubereiche der Schallemissionen der einzelnen Baugeräte beruhen auf unterschiedlich<br />

möglichen Motorleistungen sowie auf unterschielichem Alter.<br />

Tabelle 27: Lärmemissionen Bauphase<br />

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4.4.3 BERECHNUNGEN BAUPHASE<br />

Analog den durchgeführten schalltechnischen Berechnungen für die Betriebsphase werden auch in<br />

der Bauphase die relevanten Szenarien simuliert.<br />

Die Berechnungen erfolgen wiederum computerunterstützt mit einem 3D-Modell. Den<br />

Berechnungen wurden Angaben der bautechnischen Planung und Annahmen (schalltechnische<br />

Spezifikationen) über Baugeräte und deren Emissionen bzw. Einsatzzeiten zugrunde gelegt, die<br />

auf Basis des derzeitigen Planungsstandes abgeleitet wurden. Zur Festlegung der relevanten<br />

Emissionsdaten bei den ausgewählten Bauszenarien wurden einerseits Richtwerte für lärmarmen<br />

Baubetrieb gemäß in der Tabelle genannter Regelwerke und andererseits tatsächliche Messwerte,<br />

erhoben bei vergleichbaren Quellen, zugrunde gelegt.<br />

Wie viele und welche Baugeräte letztlich zum Einsatz kommen, liegt im Ermessen der<br />

beauftragten Firmen. Die Ergebnisse der nachstehend durchgeführten Berechnungen können<br />

daher nur plausible Anhaltswerte liefern und als Basis für grundsätzliche Aussagen über die<br />

Beherrschbarkeit der schalltechnischen Probleme herangezogen werden.<br />

Die Immissionsprognosen wurden jeweils für die „obersten“ Pegelwerte des Streubereiches der<br />

Schallemissionen durchgeführt, um das Szenario mit der höheren Belastung der<br />

Schallimmissionen während der Bauphasen zu erhalten.<br />

Betreffend die Tonhaltigkeit der Baugeräte ist zu bedenken, dass eine emissionsseitig festgestellte<br />

Tonhaltigkeit nur in Ausnahmefällen auch im Anrainerbereich festzustellen ist. Im Normalfall ist<br />

davon auszugehen, dass mehrere verschiedene Baugeräte zugleich in Betrieb sind, wodurch es zu<br />

einer Überlagerung der von einzelnen Baugeräten verursachten Schallspektren bzw. Vermischung<br />

mit Schallimmissionen anderer Quellen (Verkehrsträger) kommt und dadurch akustische<br />

Überdeckungseffekte auftreten, welche die Tonhaltigkeit eines Einzelgerätes kompensieren<br />

können. Dessen ungeachtet wurden bei den Berechnungen Anpasswerte in Anlehnung an die<br />

ÖNORM S 5004 angebracht (siehe dazu Emissionsdaten).<br />

Die den Bauphasenberechnungen zugrunde gelegten Frequenzspektren wurden von den<br />

genannten Regelwerken übernommen bzw. anhand von Messungen abgeleitet und angesetzt.<br />

Für die wesentlichen Bereiche<br />

• Umschlaganlage Hafen Freudenau<br />

• Umschlagplatz Mannsdorf<br />

• Umschlagplatz Bad Deutsch-Altenburg<br />

wurden betreffend Anlieferung, Materialumschlag und baubedingtem zusätzlichen Schiffsverkehr<br />

gesonderte Rasterlärmkarten berechnet und der bestehenden Gesamtimmission gegenübergestellt.<br />

Weiters wurden die relevanten Bauszenarien, welche für jede beliebige Stelle des Donauflusses<br />

gelten, exemplarisch in Form von zusätzlichen Rasterlärmkarten bei ungehinderter Schallausbreitung<br />

berechnet. Hieraus kann der Pegel in einer bestimmten Entfernung vom Baubereich<br />

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abgelesen werden und somit für jedes Szenario an jedem Betrachtungspunkt der Immissionspegel<br />

ermittelt werden.<br />

Spitzenpegel<br />

Hinsichtlich einzelner kurzzeitig auftretender mittlerer Spitzenpegel ist erfahrungsgemäß davon<br />

auszugehen, dass diese die Einzelschallleistungen der jeweiligen Quelle um rd. 10 bis 15 dB<br />

überschreiten und annähernd linear auf die Immissionssituation übertragen werden kann.<br />

Die Pegelspitzen der angedachten Bauszenarien werden insbesondere durch Lkw-Verkehr und<br />

Schottermanipulationen bestimmt. Dabei auftretende Pegelspitzen sind in der Größenordnung der<br />

bestehenden verkehrsbedingten Spitzenpegel zu erwarten.<br />

Kartografische Darstellung<br />

Hinsichtlich der Bauszenarien im Bereich der Donau wird auf die aufgewiesenen Immissionspegel<br />

in den Rasterkarten in den Anlagen verwiesen. Diese ausgewählten Szenarien können an den<br />

jeweiligen Baubereich verschoben werden und die somit gegebene Immissionsauswirkung des<br />

Bauszenarios auf die nächstgelegenen Wohnbereiche ermittelt werden. Zur Beurteilung der<br />

bauphasenbedingten Lärmimmissionen wurde eine Differenzlärmkarte zwischen der<br />

Bestandssituation (Gesamtimmission aufgrund der umliegenden Verkehrsträger) mit der Situation<br />

Bestand inkl. Baulärm vorgenommen. Dieser Vorgang wurde für alle drei Umschlagbereiche<br />

durchgeführt.<br />

Sämtliche Rasterlärmkarten sowie die Differenzlärmkarten sind in Anlage 10 ersichtlich (siehe<br />

Einlage U.17.8 Anhang).<br />

4.5 RELEVANZ BAUBEDINGTER ERSCHÜTTERUNGEN<br />

Im Rahmen des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind grundsätzlich keine Sprengungen im Zuge<br />

vorgesehen. Die Materialtransport während der Bauphase findet entweder auf bestehenden,<br />

befestigten Straßen, die auch derzeit bereits für Schwerverkehr geeignet sind, oder im Falle der<br />

Neuerrichtung von Baustraßen weitab von Siedlungen statt. Daher gehen vom Projekt keine<br />

maßgeblichen Erschütterungen aus, welche die Wohnqualität beeinträchtigen.<br />

4.6 WIRKUNGEN IN DER BAUPHASE NACH TEILRÄUMEN<br />

Die Beurteilung der Wirkungen in der Bauphase basieren auf den oben beschriebenen<br />

schalltechnischen Untersuchungen. Diese wurden für die drei Umschlagplätze einschließlich des<br />

Matrerialan- bzw. -abtransportes (Grobkies bzw. Flusssteine) sowie für die typischen Bauprozesse<br />

durchgeführt.<br />

Als Grenzwert für die Abschätzung der Wirkungen wird der im Entwurf der ÖAL-Richtlinie<br />

angegebene Beurteilungspegel des Baulärms herangezogen, der für den Tag (6:00 – 19:00 Uhr)<br />

65 dB bzw. für die Nacht (19:00 – 6:00 Uhr) 55 dB vorsieht (ÖAL-Richtline Nr. 3, Entwurf vom Juli<br />

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2005). Da in der Nachtzeit keine Bauarbeiten vorgesehen sind (siehe <strong>Bericht</strong> Baudurchführung,<br />

Einlage F 11.2), ist der maßgebliche Grenzwert 65 dB.<br />

Die an unmittelbar der Baustelle auftretenden Lärmemissionen liegen über diesem Grenzwert. Die<br />

Lärmeinwirkung nimmt mit der Entfernung ab. Ab etwa 20-30 m Entfernung liegt die<br />

baulärmbedingte Lärmeinwirkung für die untersuchten Bauprozesse unter dem Wert von 65 dB. Ab<br />

einer Entfernung von ca. 100 -150 m liegt sie unter 60 dB, ab einer Entfernung von 200 – 250 m<br />

unter 55 dB. Ab etwa 300 – 400 m beträgt die Lärmeinwirkung unter 50 dB. Damit lässt sich über<br />

die Entfernung der Lärmquellen von lärmsensiblen Gebieten die Wirkung abschätzen.<br />

4.6.1 WIENER BEREICH – NORD<br />

4.6.1.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F 11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich zur Siedlung sind im Teilraum Wiener Bereich<br />

– Nord insbesondere folgende baulichen Veränderungen vorgesehen:<br />

• Im Flussbereich wird die granulometrische Sohlverbesserung durchgeführt. Der<br />

Siedlungsbereich von Wien nördlich der Donau Mannswörth liegt über 2 km von der Donau<br />

entfernt, weshalb durch die baulichen Eingriffe im Fluss keine Auswirkungen bezüglich<br />

Baulärm zu erwarten sind.<br />

• Das langgestreckte Buhnenfeld an der Donauinsel zwischen Strom-km 1920,30 und<br />

1918,50 wird wie die Ufersicherung der Schotterinsel in diesem Bereich abgetragen. Auch<br />

hier beträgt die Entfernung zu Wohngebieten mehr als 2 km. Allerdings befindet sich das<br />

Erholungsgebiet Donauinsel und der Nationalpark in unmittelbarer Nähe.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur<br />

zum einmaligen An- bzw. Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben<br />

daher keine relevanten Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages.<br />

4.6.1.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Aufgrund der großen Entfernungen der vorhabendbedingten baulichen Eingriffe zu den<br />

Wohngebieten im Wiener Bereich nördlich der Donau wird die Wirkungsintensität als gering<br />

eingestuft. Verschnitten mit der hohen Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im Fachbeitrag<br />

Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) im Teilraum Wiener Bereich Süd geringe bis keine<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

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4.6.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />

4.6.2.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F 11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich zur Siedlung sind im Teilraum Wiener Bereich<br />

– Süd insbesondere folgende baulichen Veränderungen vorgesehen:<br />

• Im Flussbereich wird die granulometrische Sohlverbesserung durchgeführt. Der<br />

Siedlungsbereich von Mannswörth liegt in etwa 800 m von der Donau entfernt, weshalb<br />

durch die baulichen Eingriffe im Fluss keine Auswirkungen bezüglich Baulärm zu erwarten<br />

sind. Wohngebiete im Wiener Bereich sind noch weiter entfernt bzw. liegen durch Betriebs-<br />

oder Industriegebiete von der Donau abgeschirmt.<br />

• Der nahegelegenste baulicher Eingriff zum Siedlungsgebiet von Mannswörth ist die<br />

Errichtung eines Traversendurchlass im Zaineth-Hagel, wobei auch dieser noch ca. 500 m<br />

vom Ortsrand entfernt ist und daher maximal geringe Wirkungen des Baulärms zu erwarten<br />

sind.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten zum Hafen Freudenau, wo der Umschlag von Grobkies vom Land auf<br />

das Schiff erfolgt, sind in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Der Grobkies wird sowohl per<br />

Bahn als auch per LKW angeliefert.<br />

Per Bahn ist die Anlieferung durch einen Ganzzug pro Tag (967 t) bzw. 2 Fahren (hin und retour)<br />

vorgesehen (maximal 4 pro Tag in Ausnahmefällen). Die Züge werden über die Donauuferbahn<br />

auf den bereits bestehenden Gleisanlagen, die bis an die Kaimauern reichen, direkt in das<br />

Hafengelände geführt.<br />

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Abbildung 17: Umschlagplatz Freudenau, Materialumschlag Gesamtimmissionen<br />

Von LKW auf Schiff werden im Schnitt 200 m³ Grobkies pro Arbeitstag umgeschlagen. Dies<br />

entspricht einer Anzahl von 14 LKW (25 t)/Tag (bzw. 28 Fahrten/Tag). Als maximale Anzahl an<br />

LKW pro Tag sind 25 vorgesehen. Die Zufahrt für LKW zum Hafen Wien-Freudenau erfolgt über<br />

das hochrangige Straßennetz (A 4/Ostautobahn oder S 1 bei Mannswörth/Schwechat) und weiter<br />

über die schon bisher für Schwertransporte in Verwendung stehenden Hafenzufahrtsstraßen.<br />

Dabei stehen zwei Optionen offen:<br />

• Fahrt über die A 4, Anschlussstelle Simmeringer Haide, weiter über die Haidequerstraße,<br />

die Alberner Hafenzufahrtsstraße und die Freudenauer Hafenzufahrtsstraße. Die Einfahrt in<br />

das Hafengelände erfolgt auf Höhe des Kraftwerkes Freudenau.<br />

• Fahrt über die A 23, Anschlussstelle Handelskai (Praterbrücke), den Handelskai und die<br />

Hafenzufahrtsstraße bis zum Hafen Freudenau.<br />

Auf der B 9 steigt der Schwerverkehrsanteil von 9,9 auf 10,1%. Von diesen Transporten sind nur<br />

Gewerbe- und Industriegebiete in Simmering und wenige Baublocks am Handelskai betroffen. Die<br />

folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Materialtransporte im Teilraum.<br />

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Teilraum Wiener Bereich Süd: Übersicht über die Materialtransporte zu Land<br />

Transport Durchschnittliche<br />

Fahrten pro Tag,<br />

beide Richtungen<br />

Anlieferung<br />

Grobkies<br />

Freudenau<br />

Max. Fahrten<br />

pro Tag, beide<br />

Richtungen<br />

DTV SV 2003<br />

Freudenauer<br />

Hafenbrücke B 14<br />

2 Zugfahrten 4 Zugfahrten -<br />

Prognostizierte<br />

Zunahme DTV<br />

SV<br />

28 LKW 50 LKW 1.733 2%<br />

Quelle: Statistik Austria, Straßenverkehrszählung, DonauConsult Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 28: Teilraum Wiener Bereich Süd: Übersicht über die Materialtransporte zu Land<br />

Im unmittelbaren Hafenbereich (Umschlagplatz) von Freudenau ergeben sich Pegelerhöhungen in<br />

der Größenordnung von bis zu 8 dB. Darüber hinausgehende immissionsseitige Auswirkungen<br />

ergeben sich nur auf der Zufahrtsstraße (1- bis 2 dB-Bereich). Großflächige Pegelerhöhungen in<br />

Wohnbereichen sind nicht abzuleiten.<br />

Die Zufahrten zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur zum einmaligen An- bzw.<br />

Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben daher maximal geringe<br />

Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages.<br />

4.6.2.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Da weder größere Wohngebiete in Wien noch in Mannswörth wesentlichen,<br />

grenzwertüberschreitenden Baulärm ausgesetzt sein werden, wird die Wirkungsintensität mit<br />

gering eingestuft. Verschnitten mit der mittleren Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im<br />

Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) im Teilraum Wiener Bereich Süd keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

4.6.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />

4.6.3.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F 11.2) näher beschrieben. Insbesondere sind im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer<br />

– Nord folgende baulichen Veränderungen in Siedlungsnähe vorgesehen:<br />

• Im Flussbereich wird die granulometrische Sohlverbesserung durchgeführt. Der<br />

Siedlungsbereich von Schönau liegt in etwa 800 m von der Donau entfernt, jener von<br />

Mannsdorf ca. 2.400 m und jener von Orth (mit Ausnahme des gegenüber Lärm als nicht<br />

sensibel eingestuften Industriegebietes der Fa. Immuno) ca. 2000 m. Damit sind durch die<br />

baulichen Eingriffe im Fluss keine Auswirkungen bezüglich Baulärm zu erwarten.<br />

• Das Ufergasthaus bei Orth das unmittelbar an der Donau liegt, hat mit baubedingt erhöhter<br />

Lärmbelastung zu rechnen. In diesem Bereich sind neben der granulometrischen<br />

Sohlverbesserung Baggerungen im Fluss zur Sohlanpassung vorgesehen. Der<br />

Baufortschritt der granulometrischen Sohlverbesserung liegt im Schnitt bei 29 m pro Tag,<br />

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sodass die höchsten Belastungen sich zeitlich eingrenzen. Zudem ist vorgesehen, dass an<br />

Sonn- und Feiertagen keine Bautätigkeit statt finden wird.<br />

• Die zur Siedlung Schönau nächstgelegene Baustelle, der Umbau der oberen Schönauer<br />

Traverse, liegt etwa 500 m südlich des Siedlungsrandes.<br />

• In Mannsdorf und Orth finden alle Bautätigkeiten in relativ großer Entfernung südlich des<br />

Marchfelddammes in mindestens 2 bzw. 1,2 km Luftlinienentfernung statt.<br />

• Der temporäre Umschlagplatz für Grobkies für die granulometrische Sohlverbesserung von<br />

LKW auf Schiffe liegt am Mannsdorfer Hagel ca. 2,4 km südlich von Mannsdorf. Für die<br />

nächstgelegenen Wohnbereiche ergeben sich durch den Umschlagplatz keine<br />

Pegelerhöhungen.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Für den Baustellenverkehr muss der geplante Umschlagplatz am Mannsdorfer Hagel<br />

berücksichtigt werden. Dieser Ort wurde gewählt, weil die Anfahrt per LKW an dieser Stelle<br />

verhältnismäßig einfach ist (siehe auch <strong>Bericht</strong> Baudurchführung Einlage F.11.2): von Westen<br />

kommend kurz nach der Ortseinfahrt nach rechts auf die L 3012 (breite Straße, ca. 15<br />

Einfamilienhäuser vom Verkehr betroffen), noch im Ortsgebiet von Mannsdorf zweigt links ein<br />

asphaltierter Güterweg ab, der bis zum Marchfelddamm führt (ca. 1,2 km). Vom Marchfelddamm<br />

führt ein nicht asphaltierter Güterweg zum geplanten Umschlagplatz. Hier wird mit durchschnittlich<br />

14 LKW-Fahrten (25 t) pro Tag und Richtung (= 28 Fahrten insgesamt) gerechnet. Dies bedeutet<br />

temporär eine Erhöhung des Schwerverkehrsanteils auf der B 3 von 4,8 auf 5,2 %.<br />

Der LKW-Verkehr durch den Ortsbereich Mannsdorf auf der Zufahrtsstraße zum Umschlagplatz<br />

(Abzweigung von der B 3 bis zur Donau) zeigt im unmittelbaren Nahbereich zur Straße<br />

Pegelerhöhungen von bis zu 12 dB bei maximalem LKW-Verkehr. Dabei wird jedoch der<br />

Grenzwert von 65 dB nicht überschritten und außerhalb des unmittelbaren Nahbereichs zur Straße<br />

sind baubedingt Werte von unter 55 dB zu erwarten.<br />

Die Zufahrten zu den Baustellen werden in der Regel nur zum einmaligen An- bzw. Abtransport<br />

von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben daher keine relevanten Wirkungen auf<br />

die Schutzgüter des Fachbeitrages.<br />

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Abbildung 18: Umschlagplatz Mannsdorf, Materialumschlag Gesamtimmissionen<br />

4.6.3.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Die Wirkungsintensität der Bauvorgänge wird bezüglich der Siedlungsgebiete als gering eingestuft.<br />

Im Bereich der Zufahrt zum Umschlagplatz Manndsorfer Hagel wird die Wirkungsintensität<br />

aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte als gering eingestuft. Im Bereich des Ufergasthauses wird<br />

die Wirkungsintensität lokal als hoch eingestuft. In Zusammenschau über den gesamten Teilraum<br />

ergibt sich geringe Wirkungsintensität.<br />

Verschnitten mit der mittleren Sensibilität des Teilraums ergibt sich in der Bauphase im<br />

Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord<br />

keine bis geringe Eingriffserheblichkeit.<br />

4.6.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />

4.6.4.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F.11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich von den Siedlungen des Teilraums<br />

Fischamend – Wildungsmauer – Süd sind insbesondere folgende baulichen Eingriffe vorgesehen:<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

• Im Flussbereich wird die granulometrische Sohlverbesserung durchgeführt. Der<br />

Siedlungsbereich von Fischamend liegt – abgetrennt durch die Autobahn A4 – ca. 800 m<br />

südlich der Donau. Das Siedlungsgebiet von Maria Ellend ist mindestens 350 m vom<br />

Donaustrom entfernt, das von Regelsbrunn 450, jenes von Haslau 200 m. Am nördlichen<br />

Ortsrand in Haslau ist mit einer baubedingten Lärmbelastung von 55 – 60 dB zu rechnen,<br />

die damit noch unter dem Grenzwert von 65 dB liegt.<br />

• Wildungsmauer grenzt unmittelbar an die Donau. Daher ist aufgrund der Bauarbeiten zur<br />

granulometrischen Sohlverbesserungen für jene Teile, die unmittelbar am Donaustrom<br />

liegen, mit höherer Lärmbelastung zu rechnen, wobei die Gebäude in der ersten Reihe zur<br />

Donau am stärksten betroffen sein werden. Zudem sind in diesem Bereich auch<br />

Baggerungen im Fluss zur Sohlanpassung vorgesehen. Der Baufortschritt der<br />

granulometrischen Sohlverbesserung liegt im Schnitt bei 29 m/Tag, sodass die höchsten<br />

Belastungen sich zeitlich eingrenzen. Ca. 350 m östlich von Wildungsmauer erfolgt am<br />

Donauufer die Entfernung einer Kieshalde.<br />

• In der Gemeinde Fischamend sind im Bereich des Gasthaus Rostiger Anker<br />

Sohlanpassungen im Bigraben sowie die Errichtung einer Fußgängerbrücke vorgesehen.<br />

Darüber hinaus liegt er in ca. 150 m Entfernung von den Arbeiten zur Sohlverbesserung im<br />

Donaustrom. Der Baufortschritt der granulometrischen Sohlverbesserung liegt liegt im<br />

Schnitt bei 29 m/Tag, sodass die höchsten Belastungen sich zeitlich eingrenzen. Während<br />

der Sonn- und Feiertage wird nicht gearbeitet.<br />

• In der Haslauer Traverse entsteht ein neuer Durchlass. Die Entfernung zum nördlichen<br />

Ortsrand von Haslau von ca. 100 m bedeutet eine temporäre Lärmbelastung von etwa 60<br />

dB.<br />

• In die Regelsbrunner Traverse in Scharndorf werden drei Durchlässe eingebaut. Die<br />

Entfernung zum nördlichen Ortsrand von Regelsbrunn von ca. 100 m bedeutet eine<br />

temporäre Lärmbelastung von etwa 60 dB.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur<br />

zum einmaligen An- bzw. Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben<br />

daher keine relevanten Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages.<br />

4.6.4.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Im Bereich von Wildungsmauer ist an den unmittelbar an der Donau gelegenen Gebäuden in der<br />

Bauphase eine temporäre Überschreitung des Lärmgrenzwertes von 65 dB nicht auszuschließen.<br />

In allen anderen Siedlungsbereichen in Nähe von Baustellen kommt es zwar temporär zu einer<br />

Erhöhung des Lärms, allerdings ist davon auszugehen, dass der Grenzwert eingehalten werden<br />

kann.<br />

Aufgrund der engen örtlichen und zeitlichen Begrenzung der Grenzwertüberschreitungen wird die<br />

Wirkungsintensität über den gesamten Teilraum betrachtet als gering eingestuft. Verschnitten mit<br />

der mittleren Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden<br />

(Lärm) im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

4.6.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />

Im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung werden drei vorgezogene flussbauliche Projekte,<br />

die gesondert eingereicht wurden und daher nicht Gegenstand des gegenständlichen Vorhaben<br />

sind, verwirklicht:<br />

• Uferrückbau Witzelsdorf;<br />

• Naturversuch Bad Deutsch-Altenburg;<br />

• Uferrückbau Thurnhaufen.<br />

Die in diesen Projekten bereits umgesetzten Maßnahmen, die im generellen Projekt gesondert<br />

gekennzeichnet sind, werden hier nicht nochmals beschrieben bzw. es wird auf deren Wirkung<br />

nicht eingegangen. Einen Sonderfall stellt dabei der Streckenabschnitt für den Naturversuch Bad<br />

Deutsch-Altenburg dar. Die im Zuge des Naturversuches ausgeführten Maßnahmen werden im<br />

Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes noch leicht modifiziert. Diese Modifizierung hat jedoch<br />

keine Auswirkungen auf das Schutzgut Siedlung und wird daher nicht an dieser Stelle bewertet.<br />

4.6.5.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F 11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich von den Siedlungen im Teilraum<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord sind insbesondere folgende baulichen Eingriffe<br />

vorgesehen:<br />

• Im Flussbereich wird die granulometrische Sohlverbesserung durchgeführt. Die Siedlungen<br />

liegen im Teilraum um mehr als 1 km vom Fluss entfernt (Witzelsdorf 2,4 km, Stopfenreuth<br />

1,1 km, Markthof 1,9 km). Daher sind auch keine Auswirkungen bezüglich Baulärm durch<br />

die baulichen Eingriffe im Fluss zu erwarten.<br />

• Im Nahebereich von Stopfenreuth werden an der öffentlich befahrbaren Uferstraße zur<br />

Dotation des Stopfenreuther Armes durch den Karpfenarm eine Flutmulde und ein<br />

Durchlass neu gebaut. Die Entfernung der Baustelle zu Siedlungsrand beträgt ca. 500 m.<br />

Alle anderen baulichen Tätigkeiten liegen im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord in<br />

noch größerer Entfernung von den Siedlungsgebieten.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur<br />

zum einmaligen An- bzw. Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben<br />

daher keine relevanten Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages.<br />

4.6.5.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Aufgrund der großen Entfernungen der vorhabendbedingten baulichen Eingriffe zu den<br />

Wohngebieten sind keine baubedingten Überschreitungen des genannten Grenzwertes von 65 dB<br />

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zu erwarten. Daher wird die Wirkungsintensität als gering eingestuft. Verschnitten mit der geringen<br />

Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) im<br />

Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord keine bis geringe Eingriffserheblichkeit.<br />

4.6.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />

4.6.6.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die Bautätigkeiten im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung<br />

(Einlage F 11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich von den Siedlungen im Teilraum<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Süd sind insbesondere folgende baulichen Eingriffe<br />

vorgesehen:<br />

• Im Flussbereich ist die granulometrische Sohlverbesserung vorgesehen. Der<br />

Siedlungsbereich von Petronell-Carnuntum liegt in etwa 1.000 m von der Donau entfernt,<br />

weshalb durch die baulichen Eingriffe im Fluss keine Auswirkungen bezüglich Baulärm zu<br />

erwarten sind.<br />

• In Bad Deutsch Altenburg reicht der Kurpark unmittelbar an die Donau heran. Hier kommt<br />

es temporär zu lokalen Überschreitungen der 65 dB-Grenze. Ebenso liegt das<br />

Betriebsgebiet der via donau unmittelbar am Flussufer. Das vom Donaustrom<br />

nächstgelegene Wohngebiet liegt etwa 200 m entfernt, etwas abgeschirmt von den<br />

Gebäuden am Gelände der via donau. Das Kurgebiet liegt etwa 400 m vom Bereich der<br />

Sohlanpassung im Strom entfernt. Hier können temporär Werte von bis zu 60 dB auftreten,<br />

der Grenzwert von 65 dB wird jedoch nicht überschritten. Der Baufortschritt der<br />

granulometrischen Sohlverbesserung liegt im Schnitt bei 29 m/Tag, sodass die höchsten<br />

Belastungen sich zeitlich eingrenzen.<br />

• In Hainburg reicht das Siedlungsgebiet bis fast an die Donau heran. Große Teile der<br />

Siedlung sind jedoch durch den Bahndamm abgeschirmt. Die Entfernung zu den Baustellen<br />

der granulometrischen Sohlverbesserung unterschreitet jedoch selten 50 m. Damit kann in<br />

fast allen Teilen von Hainburg der Grenzwert von 65 dB eingehalten werden, lokal und<br />

temporär können Überschreitungen auftreten. Der Baufortschritt der granulometrischen<br />

Sohlverbesserung liegt im Schnitt bei 29 m/Tag, sodass die höchsten Belastungen zeitlich<br />

begrenzt sind. Die hoch sensiblen Gebiete, wie das Krankenhaus sind erheblich weiter von<br />

den Baumaßnahmen entfernt. Buhnenumbauten finden überwiegend in größerem Abstand<br />

vom Siedlungsgebiet statt.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd entsteht die höchste Belastung des Schutzgutes<br />

Wohnqualität lokal an der L 2025 durch die Anlieferung des Grobkieses und den Abtransport der<br />

Flussbausteine zum bzw. vom Umschlagplatz am Betriebsgelände der via donau in Bad Deutsch-<br />

Altenburg. Im Hafen Bad Deutsch-Altenburg wird ein Teil des für die granulometrische<br />

Sohlverbesserung benötigten Grobkieses umgeschlagen, im Schnitt etwa 93 m³ pro Tag. Dafür<br />

sind 2 x 7 LKW-Fahrten (Hin- und Rückfahrt) zwischen B 9 und dem Umschlagplatz auf dem<br />

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Gelände der via donau notwendig. Als Maximum wird mit 21 LKW-Fahrten pro Tag und Richtung<br />

gerechnet. Auf der B 9 steigt der Schwerverkehrsanteil dadurch von 6,3 auf 6,5%.<br />

Ferner werden am bestehenden Gelände der via donau auch möglicherweise die von den<br />

Uferrückbauten abgetragenen Flussbausteine mit dem Schiff antransportiert. Zwei Varianten der<br />

Verwertung der Flussbausteine stehen zur Diskussion: entweder Schiffstransport nach Bad<br />

Deutsch-Altenburg, Umschlag auf LKW und Transport zum Steinbruch der Fa. Hollizer<br />

Baustoffwerke Betriebs-Gesellschaft m.b.H., oder Schiffstransport zu mehreren Lagerstätten<br />

stromaufwärts des Projektgebietetes. Letztere Variante verursacht im Untersuchungsraum<br />

geringere Wirkungen als erstere und wird daher nicht gesondert untersucht.<br />

Bei einer Annahme von max. 494.000 m³ Flussbausteinen insgesamt ergibt sich gemittelt ein<br />

Volumen von 415 m³ oder 24 LKW-Transporten (Beladung 25 t) pro Tag und Richtung. Als<br />

Materialumschlagplatz ist das derzeit im Flächenwidmungsplan der Gemeinde Bad Deutsch<br />

Altenburg als Bauland Betriebsgebiet ausgewiesene Areal der via donau vorgesehen. Südlich<br />

davon liegt das als Bauland Sondergebiet gewidmete Areal des Museums Carnuntinum, sowie ein<br />

Sportplatz (Widmung Grünland-Sportstätte) und ein ehemaliger Steinbruch (Widmung Grünland –<br />

Materialgewinnung-Steinbruch). Das gewidmete Kurgebiet liegt abgeschirmt hinter einer Bebauung<br />

in ca. 250 m Entfernung vom nächstgelegenen Punkt des Betriebsgebietes.<br />

Der Weitertransport der aus den Uferrückbauten gewonnenen Flussbausteine zur Fa. Hollitzer<br />

(Gesamttransportdistanz ca. 1,5 km) führt über die Strasse am alten Steinbruch vorbei, über die<br />

Brücke über Bahnhof und B 9 zu einer alten Betriebseinfahrt von Norden in das Gelände des<br />

Steinbruchs Hollitzer.<br />

Im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung (Einlage F.11.2) ist geplant, eine ehemalige Zufahrt zum Gelände der<br />

via donau an dessen östlichen Rand zu reaktivieren. Damit kann der weitest mögliche Abstand<br />

vom Bauland realisiert werden und das Material auf kürzestem Wege zum Umschlagplatz<br />

transportiert werden, ohne dass vorhabensbedingte LKW-Fahrten bestehende Wohngebiete<br />

tangieren. Die Entfernung der Einfahrt zur Rückseite des Museums Carnuntinum (Widmung<br />

Bauland – Sondergebiet) beträgt dann etwa 200 m, der Kurpark ist etwa 330 m von der Einfahrt<br />

entfernt, das Bauland-Kurgebiet Luftlinie etwa 750 m, über Verkehrswege ca. 950 m. Der<br />

Transport des Materials im Osten über einen Forstweg unter der Donaubrücke und den<br />

Treppelweg ermöglicht noch weitere Entfernungen zum gewidmeten Siedlungsgebiet.<br />

Das Baukonzept sieht zwei Optionen des Materialtransportes vor. In beiden Fällen wird von der B9<br />

kommend die Abfahrt nahe der Kirche benutzt, die kein Siedlungsgebiet berührt. Die Zufahrt zum<br />

Betriebsgelände erfolgt entweder im Osten über einen Forstweg unter der Donaubrücke und den<br />

Treppelweg, oder im Westen über die bestehende Betriebseinfahrt ins Betriebsgelände der via<br />

donau (Transportweg von B9 zum Betriebsgelände ca. 1 – 1,5 km).<br />

Während die Zufahrt im Osten an keinen gewidmeten Siedlungsgebieten vorbeiführt, allerdings<br />

vermutlich bauliche Maßnahmen an den bestehenden Wegen erforderlich machen würde, ist die<br />

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westliche Einfahrt im derzeitigen Zustand nutzbar. Allerdings würde dann der Weg am Museum<br />

6<br />

vorbeiführen und in der Nähe des Kurparks verlaufenTP PT<br />

Abbildung 19: Umschlagplatz Bad Deutsch-Altenburg, Materialumschlag Gesamtimmissionen<br />

Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd:<br />

Übersicht über die Materialtransporte zu Land<br />

Transport Durchschnittli<br />

che Fahrten<br />

pro Tag, beide<br />

Richtungen<br />

Anlieferung Grobkies Bad<br />

Deutsch-Altenburg<br />

Abtransport Flussbausteine<br />

Bad Deutsch-<br />

Altenburg<br />

Maximale<br />

Fahrten pro Tag,<br />

beide<br />

Richtungen<br />

DTV SV 2003<br />

Bad Deutsch-<br />

Altenburg B 9<br />

Prognostiziert<br />

e Zunahme<br />

DTV SV<br />

14 42 648 2%<br />

60 60<br />

Keine übergeordneten Straßen<br />

betroffen<br />

Quelle: Statistik Austria, Straßenverkehrszählung, DonauConsult Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 29: Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd: Übersicht über die Materialtransporte zu Land<br />

6<br />

TPT<br />

TPT Im<br />

<strong>Bericht</strong> Baudurchführung (Einlage F.11.2) ist die Errichtung einer neuen Einfahrt in das Betriebsgelände der via<br />

donau auf Höhe Steinbruch Kirchberg angedacht.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Ausgehend von der Abzweigung von der B 9 ergeben sich auf der Zufahrtsstraße (parallel zur B<br />

49) verkehrsbedingte Pegelerhöhungen von 3 bis 5 dB. Im unmittelbaren Hafenbereich und dem<br />

Betriebsgelände der via donau zeigen sich Pegelerhöhungen von bis zu 12 dB. Für die<br />

nächstgelegenen Wohnbereiche und insbesondere die Gebäude des Kurbereiches zeigen sich<br />

Pegelerhöhungen bis zu 2 dB gegenüber der bestehenden Immissionssituation.<br />

Allerdings sind keine Überschreitungen des Grenzwertes von 65 dB in Siedlungen durch den<br />

baubedingten Verkehr oder den Materialumschlag am Gelände der via donau in Wohngebieten zu<br />

erwarten.<br />

Die Zufahrten zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur zum einmaligen An- bzw.<br />

Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben daher maximal geringe<br />

Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages Siedlung/Wohnen.<br />

4.6.6.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Im Bereich von Bad Deutsch-Altenburg kommt es temporär zu einer erhöhten Lärmbelastung,<br />

allerdings wird der Grenzwert von 65 dB in weiten Teilen eingehalten – und vor allem in den als<br />

Bauland Kurgebiet und Bauland Wohngebiet gewidmeten Teilen überschritten. In Hainburg sind<br />

baubedingt lokal begrenzt Grenzwertüberschreitungen zu erwarten, im überwiegenden Teil des<br />

Gemeindegebietes kann der Grenzwert von 65 dB eingehalten werden. Der Ort Petronell ist von<br />

den Lärmemissionen der Bautätigkeit im Rahmen de Flussbaulichen Gesamtprojektes nur in<br />

geringem Umfang betroffen. In Zusammenschau wird die Wirkungsintensität aufgrund der lokal<br />

und zeitlich begrenzten Überschreitungen des Grenzwertes als mittel eingestuft. Verschnitten mit<br />

der hohen Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden<br />

(Lärm) im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd hohe Eingriffserheblichkeit.<br />

4.6.7 GRENZSTRECKE<br />

4.6.7.1 Beschreibung der Wirkungen<br />

Wirkungen am Ort der Bautätigkeit<br />

Die im Zuge des Flussbaulichen Gesamtprojektes sind im <strong>Bericht</strong> Baudurchführung (Einlage F<br />

11.2) näher beschrieben. Im Nahbereich zu den Siedlungen im Teilraum Grenzstrecke sind<br />

insbesondere folgende baulichen Eingriffe vorgesehen:<br />

• In der Grenzstrecke wird im Flussbereich keine granulometrische Sohlverbesserung<br />

durchgeführt.<br />

• Baggerungen im Fluss werden im Abstand von etwa 500 m zur Jägerhaussiedlung und<br />

1.100 m zum nordöstlichen Ortsrand von Wolfsthal durchgeführt.<br />

Durch den baubedingten Verkehr induzierte Wirkungen<br />

Die Zufahrtsmöglichkeiten für Baufahrzeuge zu den Baustellen an Land werden in der Regel nur<br />

zum einmaligen An- bzw. Abtransport von Baumaschinen und Mannschaften benutzt und haben<br />

daher keine relevanten Wirkungen auf die Schutzgüter des Fachbeitrages Siedlung/Wohnen.<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

4.6.7.2 Bewertung der Wirkungsintensität und Ermittlung der Eingriffserheblichkeit<br />

Aufgrund der großen Entfernungen der vorhabensbedingten baulichen Eingriffe zu den<br />

Wohngebieten im Bereich der Grenzstrecke Donau wird die Wirkungsintensität als gering<br />

eingestuft. Verschnitten mit der geringen Sensibilität ergibt sich in der Bauphase im Fachbeitrag<br />

Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) im Teilraum Grenzstrecke bis keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

4.7 WIRKUNGEN IM KONFLIKTFALL<br />

Für die Erarbeitung der UVE zum Flussbaulichen Gesamtprojekts östlich von Wien wurden zwei<br />

Konfliktfälle untersucht, die beide Bedeutung im Zusammenhang mit Gesundheit und<br />

Wohlbefinden haben:<br />

• Personengefährdung bei Schiffshavarien bzw. im Hochwasserabflussbereich<br />

• Öl- und Chemieunfall: erhöhte Gefahr der Kontamination der Donau oder ihrer Nebenarme<br />

infolge eines Unfalls (Auflaufen auf Grund, Leckage, Havarie mit einem anderen Schiff) an<br />

einem Transportschiff mit Gefahrengut (Öl, Chemikalien).<br />

Bezüglich der Personengefährdung kann aufbauend auf die Analyse im Fachbeitrag Schifffahrt<br />

(Einlage U.20.1) davon ausgegangen werden, dass infolge der Verbesserung der<br />

Fahrwasserverhältnisse trotz des projektbedingt erhöhten Verkehrsaufkommens nicht mit einer<br />

signifikanten Zunahme von Havarien und damit verbundenen Personenschäden zu rechnen ist.<br />

Darüber hinaus wird zur Hintanhaltung von Personenschäden bei Schiffshavarien und<br />

Hochwässern ein „Sonderalarmplan Donau“ erstellt.<br />

Mit einer projektbedingten Zunahme von Öl- und Chemieunfällen ist nicht zu rechnen (siehe<br />

Einlage U.20 Schifffahrt). Potenzielle indirekte Wirkungen über die Verunreinigungen des<br />

Grundwassers oder des Bodens werden in den Fachbeiträgen Wasserwirtschaft /<br />

Grundwassernutzung (Einlage U.4) bzw. Boden (Einlage U.5). untersucht.<br />

4.8 ZUSAMMENFASSENDE DARSTELLUNG<br />

Im Fachbeitrag Gesundheit Wohlbefinden (Lärm) ergibt sich in der Betriebs- und<br />

Erhaltungsphase in allen Teilräumen, da dem Schiffslärms eine vergleichsweise geringe<br />

Bedeutung zukommt und in den sensiblen Gebieten keine durch die Umsetzung des Projektes<br />

verursachten Grenzwertüberschreitungen prognostiziert werden können, keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit.<br />

Auch in der Bauphase wird durch die nur temporär und lokal wirkenden Belastungen mit einer<br />

Ausnahme in allen Teilräumen keine bis geringe Eingriffserheblichkeit prognostiziert. Nur im<br />

Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd entsteht durch die Materialtransporte vom und<br />

zum Betriebsgelände der via donau in Bad Deutsch-Altenburg, in dessen Umfeld sich mehrere<br />

hoch sensible Nutzungen befinden, hohe Eingriffserheblichkeit. Eine Übersicht über die<br />

Teilräume bietet Tabelle 30:<br />

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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Bauphase<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit<br />

Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit<br />

Wiener Bereich – Nord D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Wiener Bereich – Süd C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Grenzstrecke B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität Eingriffserheblichkeit<br />

Wiener Bereich – Nord D – hoch 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Wiener Bereich – Süd C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

C – mittel 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

D – hoch 3 – mittel IV – hoch<br />

Grenzstrecke B – gering 2 – keine bis gering II – keine bis gering<br />

Tabelle 30: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wirkungsintensität und Eingriffserheblichkeit<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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5 FESTLEGUNG VON MAßNAHMEN, BEWERTUNG<br />

DER WIRKSAMKEIT UND RESTBELASTUNG<br />

5.1 ALLGEMEINES<br />

Verursacht ein UVP-pflichtiges Vorhaben negative Auswirkungen auf die Verkehrswege, so sind<br />

nach § 6 Abs. 2 Zi. 5 UVP-G 2000 Maßnahen gefordert, „mit denen wesentliche nachteilige<br />

Auswirkungen des Vorhabens vermieden, eingeschränkt oder, soweit möglich, ausgeglichen<br />

werden sollen“ (Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen). Ziel ist, eine höhere Umweltverträglichkeit<br />

des Vorhabens zu erreichen. Als Schutz- oder Ausgleichsmaßnahmen im Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) sind unter Berücksichtigungen der Gegebenheiten des<br />

Flussbaulichen Gesamtprojektes denkbar (vgl. LANG 2001, S. 11) vor allem Maßnahmen zur<br />

Vermeidung, Verringerung und Kompensation negativer Auswirkungen möglich.<br />

5.2 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER<br />

BETRIEBS- UND ERHALTUNGSPHASE<br />

Da in den allen untersuchten Teilräumen in der Betriebsphase keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit entsteht, sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die<br />

Restbelastung ist somit im Fachbereich Gesundheit – Wohlbefinden (Lärm) in allen Teilräumen mit<br />

der Eingriffserheblichkeit ident (keine bis geringe Restbelastung).<br />

5.3 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IN DER<br />

BAUPHASE<br />

Prinzipiell werden zur Minimierung der schalltechnischen Auswirkungen nachstehende Schallschutzmaßnahmen<br />

empfohlen:<br />

• Einsatz lärmarmer Baugeräte<br />

• Einschränkung der Bautätigkeiten auf die Tageszeit in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr<br />

• keine Bautätigkeiten in den Nachtstunden sowie an Sonn- und Feiertagen<br />

5.3.1 WIENER BEREICH – NORD<br />

Da im Teilraum Wiener Bereich – Nord in der Betriebsphase keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit entsteht, sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die<br />

Restbelastung ist somit im Fachbereich Gesundheit – Wohlbefinden (Lärm) mit der<br />

Eingriffserheblichkeit ident (keine bis geringe Restbelastung).<br />

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Februar 2006 Seite 84


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5.3.2 WIENER BEREICH – SÜD<br />

Da im Teilraum Wiener Bereich – Süd in der Betriebsphase keine bis geringe Eingriffserheblichkeit<br />

entsteht, sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Restbelastung ist somit<br />

im Fachbereich Gesundheit – Wohlbefinden (Lärm) mit der Eingriffserheblichkeit ident (keine bis<br />

geringe Restbelastung).<br />

5.3.3 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – NORD<br />

Im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Nord kann es im Bereich des Ufergasthauses bei<br />

Orth lokal und zeitlich begrenzt zu Überschreitungen des Grenzwertes kommen. Hier sind aus<br />

humanmedizinischer Sicht allenfalls weitere Maßnahmen vorzusehen (z.B. betreffend der Bauzeit).<br />

Diese Maßnahmen werden zumindest partiell wirken. Damit ergibt sich im Teilraum Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord keine bis geringe Restbelastung.-<br />

5.3.4 FISCHAMEND – WILDUNGSMAUER – SÜD<br />

Im Teilraum Fischamend – Wildungsmauer – Süd kann es im Bereich von Wildungsmauer lokal<br />

und zeitlich begrenzt zu Überschreitungen des Grenzwertes kommen. Hier sind aus<br />

humanmedizinischer Sicht allenfalls weitere Maßnahmen vorzusehen (z.B. betreffend der Bauzeit).<br />

Diese Maßnahmen werden zumindest partiell wirken. Damit ergibt sich im Teilraum Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Süd keine bis geringe Restbelastung.<br />

5.3.5 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – NORD<br />

Da im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Nord in der Betriebsphase keine bis geringe<br />

Eingriffserheblichkeit entsteht, sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die<br />

Restbelastung ist somit im Fachbereich Gesundheit – Wohlbefinden (Lärm) mit der<br />

Eingriffserheblichkeit ident (keine bis geringe Restbelastung).<br />

5.3.6 WILDUNGSMAUER – MARCHMÜNDUNG – SÜD<br />

Im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd kann es im Bereich von Bad Deutsch-<br />

Altenburg und Hainburg lokal und zeitlich begrenzt zu Überschreitungen des Grenzwertes<br />

kommen. Hier sind aus humanmedizinischer Sicht allenfalls weitere Maßnahmen vorzusehen (z.B.<br />

betreffend der Bauzeit). Im Fachbeitrag Siedlung/Wohnen (Einlage U.16.1) wird zudem eine<br />

Verlegung der Einfahrt ins Betriebsgelände der via donau als Maßnahme festgelegt, um die<br />

Belastung der sensiblen Bereiche von Bad Deutsch-Altenburg zu minimieren. Diese Maßnahmen<br />

sind so zu setzen, dass sie gute Wirkung erzielen, womit sich die Eingriffserheblichkeit um eine<br />

Stufe reduziert. Damit verbleibt im Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd mittlere<br />

Restbelastung.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 85


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

5.3.7 GRENZSTRECKE<br />

Da im Teilraum Grenzstrecke in der Betriebsphase keine bis geringe Eingriffserheblichkeit<br />

entsteht, sind keine Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Restbelastung ist somit<br />

im Fachbereich Gesundheit – Wohlbefinden (Lärm) mit der Eingriffserheblichkeit ident (keine bis<br />

geringe Restbelastung).<br />

5.4 SCHUTZ- UND AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM<br />

KONFLIKTFALL<br />

Wie in Kapitel 4.5 beschrieben, haben die Wirkungen im Konfliktfall keine Relevanz für die<br />

Schutzgüter des Fachbeitrages Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm). Von der Festlegung von Schutz-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen für den Konfliktfall kann daher abgesehen werden.<br />

5.5 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG DER<br />

RESTBELASTUNG<br />

Im Fachbereich Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) ergibt sich in der Betriebsphase in allen<br />

Teilräumen geringe bis keine Restbelastung.<br />

In der Bauphase ist die Restbelastung in den Teilräumen Wiener Bereich – Nord, Wiener Bereich<br />

– Süd, Fischamend – Wildungsmauer – Nord, Fischamend – Wildungsmauer – Süd,<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord und Grenzstrecke gering, im Teilraum Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd mittel.<br />

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick über die Schritte zur Ermittlung der Restbelastung.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 86


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Betrieb- und Erhaltungsphase<br />

Bauphase<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung<br />

Teilraum Eingriffserheblichkeit<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

Teilraum<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend – Wildungsmauer –<br />

Nord<br />

Fischamend – Wildungsmauer<br />

Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Maßnahmenwirksamkeit<br />

Restbelastung<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 87<br />

--<br />

--<br />

--<br />

--<br />

--<br />

--<br />

--<br />

Maßnahmenwirksamkeit<br />

--<br />

--<br />

partiell<br />

partiell<br />

--<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Restbelastung<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

IV hoch gut III – mittel<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Tabelle 31: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Maßnahmenwirksamkeit und Restbelastung<br />

--<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Darstellung: ÖIR


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

6 ZUSAMMENFASSUNG<br />

6.1 SCHWIERIGKEITEN<br />

Im Rahmen der Untersuchung konnten keine nennenswerten Schwierigkeiten festgestellt werden.<br />

6.2 WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN<br />

THEMENBEREICHEN<br />

Eine enge Wechselbeziehung zwischen den Lärmauswirkungen des Vorhabens in der<br />

Betriebsphase besteht mit der Projektbegründung. Ist doch ein Ziel des Vorhabens, die<br />

Randbedingungen für den Schiffsverkehr zu verbessern. Mehr Schiffe auf der Donau bedeutet<br />

auch tendenziell eine höhere Lärmbelastung. Die daraus resultierende Veränderung der<br />

Lärmsituation wurde im gegenständlichen Fachbeitrag ermittelt.<br />

Ein enger Zusammenhang besteht auch mit der Siedlungsentwicklung und der Wohnqualität<br />

(Einlage U.16). Die in der Siedlungsentwicklung erhobenen Widmungen gemäß den rechtsgültigen<br />

Flächenwidmungsplänen der niederösterreichischen Gemeinden und von Wien bilden die<br />

Grundlage zur Einstufung der Sensibilität in Bezug auf zusätzlichen Lärm. Gleichzeitig ist die<br />

Lärmsituation auch ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Wohnqualität. Zudem beeinflusst die<br />

Lärmsituation auch die Optionen der Siedlungsentwicklung, da in von stärkerem Lärm betroffenen<br />

Gebieten gemäß ÖNORM S5021 keine lärmsensiblen Nutzungen gewidmet werden sollten.<br />

Ferner übt Lärm auch Einfluss auf die Erholungseignung von Gebieten aus, da von starkem Lärm<br />

betroffene Flächen für bestimmte Formen der Erholung, für die Ruhe ein wesentliches Kriterium<br />

ist, nicht geeignet sind. Dadurch besteht auch ein Querbezug zum Fachbeitrag<br />

Freizeit/Erholung/Fremdenverkehr (Einlage U.18).<br />

Umgekehrt verhält es sich mit den Verkehrswegen, die im Fachbeitrag Verkehrsbeziehungen –<br />

Land (Einlage U.19) behandelt worden sind. Der auf den untersuchten Wegen fließende Verkehr<br />

verursacht Lärmemissionen, welche immissionsseitig in den gegenständlichen Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) berücksichtigt werden.<br />

6.3 BEWEISSICHERUNG UND KONTROLLEN<br />

Es werden keine speziellen Beweissicherungsmaßnahmen vorgesehen. Das umfangreiche<br />

Beweissicherungsprogramm des Generellen Projektes ist in Einlage F.15.1 dokumentiert.<br />

6.4 ZUSAMMENFASSENDE BEURTEILUNG<br />

Die Projektwirkungen des Flussbaulichen Gesamtprojektes östlich von Wien wurden im<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) einer detaillierten Untersuchung für Bau- und<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 88


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Betriebsphase unterzogen. Die Untersuchung konzentrierte sich auf den Themenbereich Lärm<br />

bezogen auf das Schutzgut Mensch gem. UVP-G 2000.<br />

Die Sensibilitäten und Wirkungsintensitäten wurden auf Basis von Erhebungen, Berechnungen und<br />

Erfahrungswerten abgeschätzt und auf ihre Eingriffserheblichkeit hin untersucht. Wo relevante<br />

Eingriffserheblichkeiten festgestellt wurden, werden Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Diese<br />

beschränken sich gemäß den Untersuchungsergebnissen auf folgende Bereiche:<br />

Unter Zugrundelegung der nach einschlägigen technischen Richtlinien und Normen durchgeführten<br />

Messungen und Berechnungen kann zusammenfassend festgestellt werden:<br />

• Ein Vergleich der Prognosesituation mit der Nullvariante lässt in Bezug auf die<br />

Teilimmissionen „Schiffverkehr“ geringfügige Anhebungen im Zehntel-dB-Bereich ableiten.<br />

Diese Anhebungen liegen jedoch innerhalb der insgesamt erreichbaren Mess-, Rechen-<br />

und Aussagegenauigkeit und sind daher vernachlässigbar.<br />

• In Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben sind daher in der Betriebsphase keine<br />

Schallschutzmaßnahmen erforderlich.<br />

Im Fachbereich Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) ergibt sich in der Betriebsphase in allen<br />

Teilräumen geringe bis keine Restbelastung.<br />

In der Bauphase ist die Restbelastung in den Teilräumen Wiener Bereich – Nord, Wiener Bereich<br />

– Süd, Fischamend – Wildungsmauer – Nord, Fischamend – Wildungsmauer – Süd,<br />

Wildungsmauer – Marchmündung – Nord und Grenzstrecke gering, im Teilraum Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd mittel.<br />

Zur Reduktion der Eingriffserheblichkeit sind lokal in den Bereichen des Ufergasthauses bei Orth,<br />

in Wildungsmauer, in Bad Deutsch Altenburg und in Hainburg bei den Arbeiten im Donaustrom aus<br />

humanmedizinischer Sicht weitere Maßnahmen zur Reduktion der Belastung durch Baulärm<br />

vorzusehen.<br />

In Bezug auf die im Rahmen des Fachbeitrages Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm)<br />

behandelten Schutzgüter kann das Flussbauliche Gesamtprojekt Donau östlich von Wien<br />

daher als umweltverträglich eingestuft werden.<br />

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht der für die Ergebnisse durchgeführten<br />

Bewertungsschritte.<br />

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Betrieb- und Erhaltungsphase<br />

Bauphase<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Zusammenfassende Beurteilung<br />

Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord<br />

Fischamend –<br />

Wildungsmauer Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

D – hoch<br />

B – gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

Teilraum Sensibilität Wirkungsintensität<br />

Wiener Bereich – Nord<br />

Wiener Bereich – Süd<br />

Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord<br />

Fischamend –<br />

Wildungsmauer Süd<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord<br />

Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd<br />

Grenzstrecke<br />

D – hoch<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

C – mittel<br />

B – gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Eingriffserheblichkeit<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Maßnahmenwirkung<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmenwirkung<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

partiell<br />

partiell<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

Restbelastung<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

Restbelastung<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

D – hoch 3 – mittel IV – hoch gut III – mittel<br />

B – gering<br />

2 – keine<br />

bis gering<br />

II – keine bis<br />

gering<br />

Tabelle 32: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Zusammenfassende Beurteilung<br />

Maßnahmen<br />

nicht<br />

erforderlich<br />

II – keine<br />

bis gering<br />

Darstellung: ÖIR<br />

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Februar 2006 Seite 90


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7 VERZEICHNISSE<br />

7.1 ABKÜRZUNGEN<br />

BA Bauland Agrargebiet lt. NÖ-ROG<br />

BB Bauland Betriebsgebiet lt. NÖ-ROG<br />

B-EZ Bauland Einkaufszentrum lt. NÖ-ROG<br />

BGBl. Bundesgesetzblatt<br />

BI Bauland Industriegebiet lt. NÖ-ROG<br />

BK Bauland Kerngebiet lt. NÖ-ROG<br />

BO Bauordnung<br />

BW(BK/BB/BI)-A Bauland Aufschließungszone lt. NÖ-ROG<br />

BW Bauland Wohngebiet lt. NÖ-ROG<br />

D Dienst-, Dienstpersonen und LeerpersonenzAbs. Absatz<br />

DTV Durchschnittlicher täglicher Verkehr<br />

E,R Eil-, Regional- und Schnellbahnzüge<br />

EW Einwohner<br />

FGP Flussbauliches Gesamtprojekt<br />

G Güterzüge<br />

Kap. Kapitel<br />

KG Katastralgemeinde<br />

LOIS LärmOnlineInformationsSystem der Stadt Wien<br />

MP Messpunkt<br />

NÖ-ROG Niederösterreichisches Raumordnungsgesetz 1976<br />

SZ Schnellzug<br />

UVE Umweltverträglichkeitserklärung<br />

UVP-G 2000 Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit<br />

(Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 − UVP-G 2000) BGBl. Nr.<br />

697/1993 i.d.g.F.<br />

VIE Vienna International Airport/Flughafen Wien<br />

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Februar 2006 Seite 91


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7.2 ABBILDUNGEN<br />

Abbildung 1: Standortgemeinden (Quelle: ÖIR, Grundlage BEV ÖK 200) 10<br />

Abbildung 2: Teilräume (Darstellung: ÖIR, Grundlage ÖK200) 15<br />

Abbildung 3: Wetterdaten Schallmessungen 22<br />

Abbildung 4: Messpunktübersicht 24<br />

Abbildung 5: Detaillageplan MP-1, MP-2 25<br />

Abbildung 6: Detaillageplan MP-3 26<br />

Abbildung 7: Detaillageplan MP-4, MP-5 27<br />

Abbildung 8: Detaillageplan MP-6 28<br />

Abbildung 9: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-1 30<br />

Abbildung 10: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-2 31<br />

Abbildung 11: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-3 32<br />

Abbildung 12: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-4 33<br />

Abbildung 13: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-5 34<br />

Abbildung 14: Pegelverlauf IST-Bestandsmessung MP-6 35<br />

Abbildung 15: Typen flussbaulicher Maßnahmen (Quelle: DonauConsult, Adaption ÖIR) 49<br />

Abbildung 16: Übersicht Straßennetz (Quelle: TAS SV-GmbH) 57<br />

Abbildung 17: Umschlagplatz Freudenau, Materialumschlag Gesamtimmissionen 72<br />

Abbildung 18: Umschlagplatz Mannsdorf, Materialumschlag Gesamtimmissionen<br />

Abbildung 19: Umschlagplatz Bad Deutsch-Altenburg, Materialumschlag<br />

75<br />

Gesamtimmissionen 80<br />

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Februar 2006 Seite 92


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7.3 TABELLEN<br />

Tabelle 1: Kriterien zu Beurteilung der Sensibilität Fachbeitrag<br />

Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) 17<br />

Tabelle 2: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Kriterien zu Beurteilung<br />

der Wirkungsintensität Betriebs- und Erhaltungsphase 18<br />

Tabelle 3: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Kriterien zu Beurteilung<br />

der Wirkungsintensität Bauphase 19<br />

Tabelle 4: Beschreibung der Mikrofonpositionen 23<br />

Tabelle 5: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wiener Bereich – Nord 36<br />

Tabelle 6: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wiener Bereich – Süd 38<br />

Tabelle 7: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Nord 40<br />

Tabelle 8: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Fischamend –<br />

Wildungsmauer – Süd 42<br />

Tabelle 9: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Nord 44<br />

Tabelle 10: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wildungsmauer –<br />

Marchmündung – Süd 46<br />

Tabelle 11: Sensibilität Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Grenzstrecke 47<br />

Tabelle 12: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Zusammenfassende<br />

Darstellung der Sensibilität 48<br />

Tabelle 13: Ergebnisse der Emissionsermittlung Schiffsverkehr 51<br />

Tabelle 14: Verkehrsprognose Güterverkehr 52<br />

Tabelle 15: Verkehrsprognose Personenverkehr 52<br />

Tabelle 16: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Bestand 53<br />

Tabelle 17: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Nullvariante 53<br />

Tabelle 18: Emissionsausgangsdaten Schifffahrt Prognose FGP Flussbauliches<br />

Gesamtprojekt 53<br />

Tabelle 19: Geschwindigkeiten Bahn Streckenbereich: Wien Nord Rennweg –<br />

Wolfsthal 54<br />

Tabelle 20: Emissionen Bahn Bestand (2003/2004) Streckenbereich: Wien Nord<br />

Rennweg – Wolfsthal 54<br />

Tabelle 21: Emissionen Bahn Nullvariante und Prognose FGP 55<br />

Tabelle 22: Verkehrsbelastung Bestand und Prognose (Quelle: TAS SV-GmbH) 58<br />

Tabelle 23: Bestand LA,r-Werte [dB] 61<br />

Tabelle 24: Nullvariante LA,r-Werte [dB] 62<br />

Tabelle 25: Prognose FGP LA,r-Werte [dB] 62<br />

Tabelle 26: LA,r-Werte auf ganze [dB] gerundet 62<br />

Tabelle 27: Lärmemissionen Bauphase 67<br />

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Februar 2006 Seite 93


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Tabelle 28: Teilraum Wiener Bereich Süd: Übersicht über die Materialtransporte zu<br />

Land 73<br />

Tabelle 29: Teilraum Wildungsmauer – Marchmündung – Süd: Übersicht über die<br />

Materialtransporte zu Land 80<br />

Tabelle 30: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Wirkungsintensität und<br />

Eingriffserheblichkeit 83<br />

Tabelle 31: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Maßnahmenwirksamkeit<br />

und Restbelastung 87<br />

Tabelle 32: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Zusammenfassende<br />

Beurteilung 90<br />

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7.4 LITERATUR<br />

7.4.1 LITERATUR SCHALLTECHNIK<br />

Bayerisches Landesamtes für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie. 4. vollständig überarbeitete<br />

Auflage. o.J.<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III – Bundesstraßen: <strong>Bericht</strong><br />

„Offene Fragen in Zusammenhang mit der Dienstanweisung, Lärmschutz an Bundesstraßen“, Zl.<br />

890.060/15-III/6a/00; 2000.<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III – Bundesstraßen:<br />

Dienstanweisung „Lärmschutz an Bundesstraßen“, Zl. 890.040/2-VI/14a/99 der Bundesrepublik<br />

Österreich. 1999.<br />

Flughafen Wien-Schwechat: Plandarstellungen der Schallisophonen (Flugverkehr 2004). 2005.<br />

Lang, Judith: UBA Report 94-102 „Geräuschemissionen“, erstellt für das Bundesministerium für<br />

Umwelt, Jugend und Familie. 1994.<br />

ÖBB: Angaben zum relevanten Bahnaufkommen im Netz der ÖBB für den Bestands- bzw.<br />

Prognose-Zustand durch ÖBB-Netztechnik/Netzentwicklung inkl. VzG der ÖBB-Strecke Wien Nord<br />

– Wolfsthal, Stand Dezember 2005.<br />

TAS Schreiner GmbH: Schalltechnische Untersuchung „A 4 Ost Autobahn –<br />

Detaillärmschutzuntersuchung 2004, Bereich Schwechat – Mannswörth“, Gz: 05-0015T. 2005.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

BGBl „249. Verordnung zur Geräuschemission von Geräten und Maschinen im Freien“, Stand Juli<br />

2001.<br />

BGBl „308. Verordnung 1999“ – 46. Novelle zur KDV 1967.<br />

Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Bestimmung des äquivalenten<br />

Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen, LGBl. 8000/4-0.<br />

Verordnung der Wiener Landesregierung über Emissionsgrenzwerte (Emissionswertverordnung),<br />

LGBl. Nr. 20/1973.<br />

Wiener Gesetze zum Schutz gegen Baulärm, 26/01/1973 LGBl. Nr. 16/1973, LGBl. Nr. 25/1981,<br />

LGBl. 17/1991 und LGBl. Nr. 78/2001.<br />

Richtlinien<br />

DIN 18005, Teil 1, „Schallschutz im Städtebau“, Juli 2002.<br />

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Februar 2006 Seite 95


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FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

EN ISO 2922, „Messung des an Wasserfahrzeugen auf Binnengewässern und in Häfen<br />

abgestrahlten Luftschalls“, 1.2.2001.<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 111 „Lärmarmer Baubetrieb“; April 1985.<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 28 „Schallabstrahlung und Schallausbreitung“; Dezember 1987, einschließlich<br />

Ergänzung vom Februar 2001.<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 3 (Blatt 1) „Beurteilung von Schallimmissionen; Lärmstörungen im<br />

Nachbarschaftsbereich“; Dezember 1986.<br />

ÖAL-Richtlinie Nr. 36 „Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche<br />

Raumplanung"; August 1997.<br />

ÖNORM B 8115, Teil 1, „Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Begriffe und Einheiten“;<br />

1.10.1998.<br />

ÖNORM B 8115, Teil 2, „Schallschutz und Raumakustik im Hochbau – Anforderungen an den<br />

Schallschutz“; 1.10.1998.<br />

ÖNORM S 5004, „Messung von Schallimmissionen“; 1.12.2000.<br />

ÖNORM S 5021, Teil 1, „Schalltechnische Grundlagen für die örtliche und überörtliche<br />

Raumplanung und Raumordnung“; 1.3.1998.<br />

ONREGEL ONR 305011, „Berechnung der Schallimmission durch Schienenverkehr – Zugverkehr,<br />

Verschub- und Umschlagbetrieb“; 1.9.2004.<br />

Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der<br />

Österreichischen Bundesbahnen des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und<br />

Technologie, ehem. Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr, Ausgabe 2003.<br />

RVS 3.02 „Umweltschutz – Lärmschutz“; Dezember 1997.<br />

VDI 3765, „Kennzeichnende Geräuschemissionen typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen“,<br />

Dezember 2001.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 96


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

7.4.2 LITERATUR RAUMPLANUNG<br />

EICHBERGER, Alfred: Fachbeitrag Mensch, Wohnen und Erholen. – In: BM für Land- und<br />

Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Hrsg.): UVP-Handbuch Verkehr. – Abschnitt C1.3.<br />

Wien. 2001.<br />

LANG, Judith: Fachbeitrag Ruhe. – In: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und<br />

Wasserwirtschaft (Hrsg.): UVP-Handbuch Verkehr. – Abschnitt C1.2. Wien. 2001.<br />

NATIONALPARK DONAUAUEN GmbH: Managementplan Donau-Auen. 1999 und Folgejahre.<br />

Orth/Donau, 1999.<br />

ŠTATISTICKÝ ÚRAD SLOVENSKEJ REPUBLIKY http://www.statistics.sk, Abfrage: 23.06.2005.<br />

STATISTIK AUSTRIA. Volkszählung 2001: Hauptergebnisse. Wien, 2003.<br />

Rechtliche Grundlagen<br />

Verordnung, Gemeinderat Wolfsthal-Berg, örtliches Raumordnungsprogramm<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 07.09.1979<br />

Verordnung, Gemeinderat Eckartsau, örtliches Raumordnungsprogramm, Gemeinderatsbeschluss<br />

vom 10.07.1979<br />

Verordnung, Gemeinderat Engelhartstetten, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 21.09.1979<br />

Verordnung, Gemeinderat Fischamend, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 12.04.1991<br />

Verordnung, Gemeinderat Bad Deutsch-Altenburg, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 05.07.1983<br />

Verordnung, Gemeinderat Groß-Enzersdorf, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.1977<br />

Verordnung, Gemeinderat Hainburg a. d. Donau, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 26.05.1976<br />

Verordnung, Gemeinderat Haslau-Maria Ellend, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.1976<br />

Verordnung, Gemeinderat , Haslau-Maria Ellend, örtliches Raumordnungsprogramm<br />

(Abänderung), Gemeinderatsbeschluss vom 04.07.1982<br />

Verordnung, Gemeinderat Mannsdorf a. d. Donau, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 24.04.1991<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 97


FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

Verordnung, Gemeinderat Orth a. d. Donau, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 29.05.1981<br />

Verordnung, Gemeinderat Petronell-Carnuntum, örtliches Raumordnungsprogramm (Ergänzung),<br />

Verordnung, Gemeinderat Scharndorf, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 07.07.1983<br />

Verordnung, Gemeinderat Schwechat, örtliches Raumordnungsprogramm,<br />

Gemeinderatsbeschluss vom 28.09.1978<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 98

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