Bericht
Bericht
Bericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />
FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />
2.4 BEURTEILUNGSKRITERIEN FACHBEITRAG<br />
GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />
2.4.1 BEURTEILUNGSKRITERIEN SENSIBILITÄT<br />
Die Beurteilung der Sensibilität im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) erfolgt auf<br />
Grundlage der ÖAL-Richtlinie 36 und der Verordnung der niederösterreichischen Landesregierung<br />
über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen (LGBl. 8000.4-<br />
0) sowie der ÖNORM S 5021:<br />
• Besonders lärmarme und -empfindliche Nutzungen, wie Wohngebiete, Kurgebiete und<br />
Erholungsanlagen werden als hoch sensibel eingestuft (max. 45dB A-bewerteter<br />
Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die Bestimmung des<br />
äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />
• Weniger empfindliche Nutzungen und Freizeiteinrichtungen mit teilweise geringeren<br />
Lärmemissionen, wie Kerngebiete, gemischte Baugebiete werden als mittel sensibel<br />
eingestuft (max. 50dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36<br />
bzw. VO über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei<br />
Baulandwidmungen).<br />
• Nutzungen und Freizeiteinrichtungen mit mittleren Lärmemissionen, wie Betriebsgebiet<br />
werden als gering sensibel eingestuft (max. 55 dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert<br />
nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die Bestimmung des äquivalenten<br />
Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />
• Stätten mit starken Lärmemissionen, wie Industriegebiete, sowie nicht zu<br />
Erholungszwecken vorgesehenes Grünland werden als nicht sensibel eingestuft (über 55<br />
dB A-bewerteter Immissionsgrenzwert nachts gem. ÖAL-Richtlinie 36 bzw. VO über die<br />
Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei Baulandwidmungen).<br />
Eine besondere Herausforderung bei Bundeslandgrenzen überschreitenden Projekten stellen die<br />
unterschiedlichen Widmungskategorien dar, welche die Beurteilungsgrundlage für die<br />
Sensibilitäten bilden. Einerseits ist auf die Bundesland spezifischen Besonderheiten Rücksicht zu<br />
nehmen (in diesem Falle das NÖ Raumordnungsgesetz und die Wiener Bauordnung).<br />
Andererseits ist für das gesamte Projekt die Sensibilität der Siedlungen auf einer einheitlichen<br />
Basis durchzuführen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden die in der folgenden<br />
Tabelle angeführten Annahmen und Spezifizierungen getroffen.<br />
PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />
Februar 2006 Seite 16