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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2.4.2 BEURTEILUNGSKRITERIEN WIRKUNGSINTENSITÄT<br />

2.4.2.1 Betriebsphase<br />

In der Betriebsphase kann es durch dauerhaften Lärm durch vermehrten Schiffsverkehr zu<br />

Einschränkungen in der Nutzungsmöglichkeit der von Immissionen betroffenen Flächen kommen.<br />

Ausschlaggebend ist für niederösterreichische Gemeinden die Verordnung der NÖ<br />

Landesregierung über die Bestimmung des äquivalenten Dauerschallpegels bei<br />

Baulandwidmungen (LGBl. 8000.4-0). In § 2 Abs. 1 werden die maximalen Lärmimmissionswerte<br />

für Baulandwidmungen festgelegt. Für den Wiener Untersuchungsraum wurden aus Gründen der<br />

Übersichtlichkeit für die Bewertung der Wirkungsintensität dieselben Grenzwerte herangezogen<br />

(die im Falle der Widmung Wohngebiet niedriger sind als in der ÖAL-Richtlinie 36).<br />

Eine Wirkung auf das Projekt wird so definiert, dass sich die Lärmsituation gegenüber der<br />

Nullvariante dermaßen verändert, dass in lärmsensiblen Gebieten gemäß der Definition und<br />

Beschreibung in Kap. 3 durch den zusätzlichen Schiffsverkehr einer erhöhten Belastung<br />

ausgesetzt werden (siehe Tabelle 2).<br />

Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm):<br />

Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und Erhaltungsphase<br />

Wirkungsintensität Immissionen des Vorhabens<br />

4 – hoch<br />

3 – mittel<br />

2 – keine bis gering<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von über 50 dB nachts bzw. über 55 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von 45 – 50 dB nachts bzw. 50 – 55 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

Durch das Flussbauliche Gesamtprojekt entseht gegenüber der Nullvariante<br />

eine derartige Veränderung der Lärmsituation, dass neue Flächen vom<br />

Schiffsverkehr verursachten Lärm von höchstens 45 dB nachts bzw. 50 dB tags<br />

betroffen sind.<br />

1 – Verbesserung Verringerung des Beurteilungspegel während der Betriebsphase<br />

Darstellung: ÖIR<br />

Tabelle 2: Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm): Kriterien zu Beurteilung der Wirkungsintensität Betriebs- und<br />

Erhaltungsphase<br />

2.4.2.2 Bauphase<br />

Als Grenzwert wird für die Abschätzung der Wirkungen des Vorhabens in der Bauphase der im<br />

Entwurf der ÖAL-Richtlinie Nr. 3 angegebene Beurteilungspegel des Baulärms herangezogen, der<br />

für den Tag (6:00 – 19:00 Uhr) 65 dB bzw. für die Nacht (19:00 – 6:00 Uhr) 55 dB vorsieht (ÖAL-<br />

Richtline, Entwurf vom Juli 2005). Da in der Nachtzeit keine Bauarbeiten vorgesehen sind (siehe<br />

<strong>Bericht</strong> Baudurchführung, Einlage F 11.2), ist der maßgebliche Grenzwert 65 dB.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 18

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