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FLUSSBAULICHES GESAMTPROJEKT DONAU ÖSTLICH VON WIEN UMWELTVERTRÄGLICHKEITSERKLÄRUNG<br />

FACHBEITRAG GESUNDHEIT/WOHLBEFINDEN (LÄRM)<br />

2 METHODIK<br />

2.1 ALLGEMEINES<br />

Lange Verweilzeiten, Ruhe und Erholungsbedürfnis in der Wohnung und im Wohnumfeld sind<br />

Gründe für die Sensibilität und des Wohnumfeldes gegenüber Lärm (EICHBERGER 2002). Die<br />

erhobenen Inhalte werden daher auf diese Eigenschaften untersucht.<br />

Folgende Inhalte werden im Fachbeitrag Gesundheit/Wohlbefinden (Lärm) erhoben und<br />

dargestellt:<br />

• Darlegung der Flächenwidmung gemäß den rechtsgültigen Flächenwidmungsplänen (§ 14<br />

NÖ ROG bzw. § 1 W BO). Die Flächenwidmung wird für das gesamte Projektgebiet in<br />

generalisierte Form dargestellt: in Wien auf Basis der generalisierten Flächenwidmung, in<br />

Niederösterreich auf Basis der NÖGIS-Daten der Baulandumhüllenden der regionalen<br />

Raumordnungsprogramme. Wo erforderlich werden darüber hinaus einzelne Widmungen<br />

auch detaillierter übernommen und dargestellt.<br />

• Lärmausbreitung von Schiffen auf der Donau<br />

Kartografisch werden folgende Inhalte dargestellt:<br />

• Lärmausbreitung des Verkehrslärms (Schiff, Straße, Schiene) getrennt nach Ist-Situation<br />

2005 (ohne Maßnahmen im Fluss), Nullvariante 2015 und Flussbaulichem Gesamtprojekt<br />

2015, jeweils unterschieden nach Nacht (22 bis 6 Uhr) und Tag (6 bis 22 Uhr).<br />

• Bauland gemäß § 4 C W BO bzw. § 16 NÖ ROG in generalisierter Form;<br />

• Erholungseinrichtungen außerhalb des Wohnbaulandes gemäß Fachbeitrag<br />

Freizeit/Erholung/Tourismus (Einlage U.18).<br />

Die an die ökologische Risikoanalyse angelehnte Vorgehensweise und die darauf aufbauende<br />

Verknüpfung zwischen Sensibilität und Wirkungsintensität wird in Einlage U.1.1<br />

Zusammenfassende Darstellung allgemein beschrieben.<br />

2.2 METHODIK DER SCHALLTECHNISCHEN<br />

UNTERSUCHUNG<br />

2.2.1 GRENZWERTE/ZIELWERTE<br />

Aus schalltechnischer Sicht sind in Bezug auf Richt- bzw. Grenzwerte unterschiedliche Vorschriften<br />

zu beachten.<br />

Ungeachtet der festgelegten Grenzwerte in der einschlägigen Dienstanweisung (Dienstanweisung<br />

„Lärmschutz an Bundesstraßen“, Zl. 890.040/2-VI/14a/99 der Bundesrepublik Österreich,<br />

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion III – Bundesstraßen, ehem.<br />

PROJEKTWERBER: via donau VERFASSER: ÖIR, TAS SV-GmbH<br />

Februar 2006 Seite 12

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