Ausgabe 02 - Verbandsgemeinde Arzfeld
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Seite 2 Kreis-Nachrichten 15.1.2011<br />
Frau Schmitz ist ein besonderes Beispiel für solide<br />
Vereinsarbeit in der Gemeinde, ein Beispiel für musikalische<br />
Erziehung, insbesondere ist sie Mittlerin zu<br />
den jungen Menschen im Verein.<br />
Herr Paul Thommes hat sich ebenfalls über viele Jahre<br />
um das Gemeinwohl verdient gemacht. Landrat Dr.<br />
Streit betonte in seiner Vita, dass Musik und Gesang<br />
seine Leidenschaft sind und dass er sich für die<br />
Erhaltung und Weitergabe dieser wertvollen Kulturgüter<br />
stets mit Herzblut eingesetzt hat.<br />
Er leitete von 1967 bis 1998 den Kirchenchor Cäcilia<br />
Fließem. Bereits seit Kriegsende gehörte er als Sänger<br />
dem Chor an und half, das Vereinsleben im Chor<br />
wieder aufzubauen. Besonders erwähnenswert ist<br />
seine Initiative, das Dekanatstreffen der Chöre wieder<br />
durchzuführen.<br />
Sein musikalisches Allroundtalent bewies Herr<br />
Thommes damit, dass er von 1962 bis 1968 und von<br />
1971 bis 1973 Dirigent des Musikvereins Fließem war.<br />
Als verantwortlicher Chorleiter und Organist hat er nicht<br />
nur das kirchliche Leben, die kirchlichen Liturgiefeiern<br />
festlich gestaltet, sondern das Gemeindeleben sowie<br />
das Zusammenwirken der Vereine unterstützt und gefördert.<br />
Bis heute ist er dem Chor und dem Gemeindeund<br />
Vereinsleben in Fließem verbunden.<br />
Herr Thommes genießt hohe Anerkennung für sein<br />
Wirken in der Gemeinde und im Bitburger Land.<br />
Bürgermeister Josef Junk, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Bitburg-<br />
Land, und Ortsbürgermeister Klaus Schnarrbach, Ortsgemeinde<br />
Fließem, würdigten ebenfalls die Verdienste<br />
der beiden Geehrten, dankten für ihr Engagement in<br />
den Vereinen und der Ortsgemeinde und gratulierten<br />
zur Verleihung der Ehrennadel aufs Herzlichste.<br />
Kreisumlage des Eifelkreises<br />
Bitburg-Prüm ist rechtens<br />
Die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm für das Jahr 2009 erhobene<br />
Kreisumlage ist rechtmäßig. Dies hat die 1.<br />
Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom<br />
16. November 2010 entschieden.<br />
Der Entscheidung lag die Klage der Ortsgemeinde<br />
Malbergweich zugrunde, die vom beklagten Eifelkreis<br />
zu einer Kreisumlage in Höhe von 305.000,00 Euro<br />
herangezogen worden ist. Der Berechnung der Kreisumlage<br />
lag neben einer einheitlichen (linearen) Umlage<br />
auf der Basis eines Eingangsumlagesatzes von 37,1 %<br />
eine progressive Festsetzung für Gemeinden, die eine<br />
über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen<br />
Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufwiesen,<br />
zugrunde. Durch den Progressionsanteil und die sich<br />
damit für sie ergebende Höhe der Kreisumlage sah die<br />
Klägerin ihren finanziellen Handlungsspielraum bedroht.<br />
Ferner rügte sie einen Verstoß gegen das Gebot<br />
interkommunaler Gleichbehandlung. Durch die progressive<br />
Festsetzung falle sie in ihrer Finanzkraft weit<br />
hinter den Durchschnitt der übrigen Gemeinden zurück.<br />
Zudem wandte sie gegen die Rechtmäßigkeit der<br />
Kreisumlage ein, dass der Beklagte über die Kreisumlage<br />
zum Teil Angelegenheiten finanziere, die ihrer<br />
Natur nach in den Aufgabenbereich der Gemeinden fielen,<br />
wie bspw. die „Wirtschaftsförderung Flugplatz Bitburg”<br />
und die „Tourismusförderung”, wie Lehrpark<br />
Teufelsschlucht, Schuldendiensthilfe Gaytal-Park und<br />
Umlagen an Zweckverbände.<br />
Dieser Auffassung schlossen sich die Richter der 1.<br />
Kammer nicht an, sondern sahen die Ausgestaltung<br />
des Kreisumlagesystems einschließlich des Progressionsanteils<br />
als rechtlich unbedenklich an. Der Kreis<br />
dürfe jährlich eine Kreisumlage erheben, soweit die<br />
ansonsten von ihm zu erhebenden Entgelte und<br />
Steuern nicht ausreichten, den Finanzbedarf der ihm<br />
obliegenden Angelegenheiten zu decken. Zu diesen<br />
Angelegenheiten zählten alle diejenigen öffentlichen<br />
Aufgaben, die auf das Kreisgebiet bezogen und „überörtlich”<br />
seien. Hiergegen habe der Landkreis nicht verstoßen.<br />
Auch bei den von der Klägerin als kreisfremde<br />
Angelegenheiten monierten Aufgaben „Wirtschaftsförderung<br />
Flugplatz Bitburg” und „Tourismusförderung”<br />
handele es sich eindeutig um solche mit überörtlichem<br />
Bezug. Eine Aushöhlung der Finanzkraft der Klägerin<br />
sei ebenfalls nicht feststellbar, da dieser nach Abzug<br />
aller Umlagen noch Erträge verblieben und sie es<br />
zudem bisher unterlassen habe, ihre Einnahmemöglichkeiten<br />
durch Anhebung der Hebesätze auf das<br />
rechtlich Erlaubte auszuschöpfen. Schließlich sei auch<br />
das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung<br />
ausreichend beachtet. Die progressive Festlegung<br />
führe nicht zu einem Rangplatztausch der Gemeinden<br />
sondern sei für sich genommen rechnerisch verteilungsneutral.<br />
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb<br />
eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen<br />
grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an<br />
das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.<br />
Eltern interessieren sich für den<br />
Internetkonsum ihrer Kinder<br />
Zahlreiche Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern<br />
nahmen teil an den Veranstaltungen "Familie<br />
und Medien" im Herbst 2010 im Dekanat Bitburg. Das<br />
FamilienNetzwerk Bitburg, ein Zusammenschluss<br />
katholischer Träger im Dekanat Bitburg, veranstaltete<br />
von September bis November 2010 vier Elternabende<br />
in Bitburg, Idesheim, Bettingen und Irrel und einen dreiteiligen<br />
Internetführerschein für Eltern in Bitburg.<br />
Begleitet wurde die Aktion durch die Auflage einer<br />
Informationsbroschüre, die an allen Kindertagesstätten<br />
und Grundschulen im Dekanat verteilt wurde und durch<br />
den Internet-Quiz für Kinder (Der TV berichtete).