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Ausgabe 02 - Verbandsgemeinde Arzfeld

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Seite 2 Kreis-Nachrichten 15.1.2011<br />

Frau Schmitz ist ein besonderes Beispiel für solide<br />

Vereinsarbeit in der Gemeinde, ein Beispiel für musikalische<br />

Erziehung, insbesondere ist sie Mittlerin zu<br />

den jungen Menschen im Verein.<br />

Herr Paul Thommes hat sich ebenfalls über viele Jahre<br />

um das Gemeinwohl verdient gemacht. Landrat Dr.<br />

Streit betonte in seiner Vita, dass Musik und Gesang<br />

seine Leidenschaft sind und dass er sich für die<br />

Erhaltung und Weitergabe dieser wertvollen Kulturgüter<br />

stets mit Herzblut eingesetzt hat.<br />

Er leitete von 1967 bis 1998 den Kirchenchor Cäcilia<br />

Fließem. Bereits seit Kriegsende gehörte er als Sänger<br />

dem Chor an und half, das Vereinsleben im Chor<br />

wieder aufzubauen. Besonders erwähnenswert ist<br />

seine Initiative, das Dekanatstreffen der Chöre wieder<br />

durchzuführen.<br />

Sein musikalisches Allroundtalent bewies Herr<br />

Thommes damit, dass er von 1962 bis 1968 und von<br />

1971 bis 1973 Dirigent des Musikvereins Fließem war.<br />

Als verantwortlicher Chorleiter und Organist hat er nicht<br />

nur das kirchliche Leben, die kirchlichen Liturgiefeiern<br />

festlich gestaltet, sondern das Gemeindeleben sowie<br />

das Zusammenwirken der Vereine unterstützt und gefördert.<br />

Bis heute ist er dem Chor und dem Gemeindeund<br />

Vereinsleben in Fließem verbunden.<br />

Herr Thommes genießt hohe Anerkennung für sein<br />

Wirken in der Gemeinde und im Bitburger Land.<br />

Bürgermeister Josef Junk, <strong>Verbandsgemeinde</strong> Bitburg-<br />

Land, und Ortsbürgermeister Klaus Schnarrbach, Ortsgemeinde<br />

Fließem, würdigten ebenfalls die Verdienste<br />

der beiden Geehrten, dankten für ihr Engagement in<br />

den Vereinen und der Ortsgemeinde und gratulierten<br />

zur Verleihung der Ehrennadel aufs Herzlichste.<br />

Kreisumlage des Eifelkreises<br />

Bitburg-Prüm ist rechtens<br />

Die vom Eifelkreis Bitburg-Prüm für das Jahr 2009 erhobene<br />

Kreisumlage ist rechtmäßig. Dies hat die 1.<br />

Kammer des Verwaltungsgerichts Trier mit Urteil vom<br />

16. November 2010 entschieden.<br />

Der Entscheidung lag die Klage der Ortsgemeinde<br />

Malbergweich zugrunde, die vom beklagten Eifelkreis<br />

zu einer Kreisumlage in Höhe von 305.000,00 Euro<br />

herangezogen worden ist. Der Berechnung der Kreisumlage<br />

lag neben einer einheitlichen (linearen) Umlage<br />

auf der Basis eines Eingangsumlagesatzes von 37,1 %<br />

eine progressive Festsetzung für Gemeinden, die eine<br />

über dem Landesdurchschnitt der kreisangehörigen<br />

Gemeinden liegende Steuerkraftmesszahl aufwiesen,<br />

zugrunde. Durch den Progressionsanteil und die sich<br />

damit für sie ergebende Höhe der Kreisumlage sah die<br />

Klägerin ihren finanziellen Handlungsspielraum bedroht.<br />

Ferner rügte sie einen Verstoß gegen das Gebot<br />

interkommunaler Gleichbehandlung. Durch die progressive<br />

Festsetzung falle sie in ihrer Finanzkraft weit<br />

hinter den Durchschnitt der übrigen Gemeinden zurück.<br />

Zudem wandte sie gegen die Rechtmäßigkeit der<br />

Kreisumlage ein, dass der Beklagte über die Kreisumlage<br />

zum Teil Angelegenheiten finanziere, die ihrer<br />

Natur nach in den Aufgabenbereich der Gemeinden fielen,<br />

wie bspw. die „Wirtschaftsförderung Flugplatz Bitburg”<br />

und die „Tourismusförderung”, wie Lehrpark<br />

Teufelsschlucht, Schuldendiensthilfe Gaytal-Park und<br />

Umlagen an Zweckverbände.<br />

Dieser Auffassung schlossen sich die Richter der 1.<br />

Kammer nicht an, sondern sahen die Ausgestaltung<br />

des Kreisumlagesystems einschließlich des Progressionsanteils<br />

als rechtlich unbedenklich an. Der Kreis<br />

dürfe jährlich eine Kreisumlage erheben, soweit die<br />

ansonsten von ihm zu erhebenden Entgelte und<br />

Steuern nicht ausreichten, den Finanzbedarf der ihm<br />

obliegenden Angelegenheiten zu decken. Zu diesen<br />

Angelegenheiten zählten alle diejenigen öffentlichen<br />

Aufgaben, die auf das Kreisgebiet bezogen und „überörtlich”<br />

seien. Hiergegen habe der Landkreis nicht verstoßen.<br />

Auch bei den von der Klägerin als kreisfremde<br />

Angelegenheiten monierten Aufgaben „Wirtschaftsförderung<br />

Flugplatz Bitburg” und „Tourismusförderung”<br />

handele es sich eindeutig um solche mit überörtlichem<br />

Bezug. Eine Aushöhlung der Finanzkraft der Klägerin<br />

sei ebenfalls nicht feststellbar, da dieser nach Abzug<br />

aller Umlagen noch Erträge verblieben und sie es<br />

zudem bisher unterlassen habe, ihre Einnahmemöglichkeiten<br />

durch Anhebung der Hebesätze auf das<br />

rechtlich Erlaubte auszuschöpfen. Schließlich sei auch<br />

das Gebot der interkommunalen Gleichbehandlung<br />

ausreichend beachtet. Die progressive Festlegung<br />

führe nicht zu einem Rangplatztausch der Gemeinden<br />

sondern sei für sich genommen rechnerisch verteilungsneutral.<br />

Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten innerhalb<br />

eines Monats die vom Verwaltungsgericht wegen<br />

grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung an<br />

das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.<br />

Eltern interessieren sich für den<br />

Internetkonsum ihrer Kinder<br />

Zahlreiche Eltern von Kindergarten- und Grundschulkindern<br />

nahmen teil an den Veranstaltungen "Familie<br />

und Medien" im Herbst 2010 im Dekanat Bitburg. Das<br />

FamilienNetzwerk Bitburg, ein Zusammenschluss<br />

katholischer Träger im Dekanat Bitburg, veranstaltete<br />

von September bis November 2010 vier Elternabende<br />

in Bitburg, Idesheim, Bettingen und Irrel und einen dreiteiligen<br />

Internetführerschein für Eltern in Bitburg.<br />

Begleitet wurde die Aktion durch die Auflage einer<br />

Informationsbroschüre, die an allen Kindertagesstätten<br />

und Grundschulen im Dekanat verteilt wurde und durch<br />

den Internet-Quiz für Kinder (Der TV berichtete).

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