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Die gesetzliche Krankenversicherung vor Reformen – Finanzierung ...

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2. Das System und seine <strong>Finanzierung</strong><br />

2.1 Einführung: Das Solidarprinzip im Rahmen gesundheitspolitischer Ziele<br />

2.1.1 <strong>Die</strong> Leistungsgewährung<br />

28. Der Rat hat in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt in seinem Gutachten zur Bedarfsgerechtigkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit (Gutachten 2000/2001, Bd. I), zur Überwindung<br />

der einseitigen Inputbetrachtung des Gesundheitswesens und hier <strong>vor</strong> allem der<br />

<strong>gesetzliche</strong>n <strong>Krankenversicherung</strong> (GKV) eine Zielorientierung der Gesundheitsversorgung<br />

angemahnt. Aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive können Gesundheitsleistungen<br />

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nicht nur die gesundheitlichen Outcomes verbessern und damit die Lebenserwartung<br />

und -qualität steigern, sondern auch<br />

Arbeitsplätze schaffen,<br />

das Wachstum des realen Sozialproduktes erhöhen sowie<br />

Produktivitäts- und Kapazitätseffekte erzeugen und damit das Humankapital quantitativ<br />

und qualitativ erweitern.<br />

Neben diese gesundheitlichen Ziele sowie <strong>–</strong> je nach Konjunktur- und Arbeitsmarktlage<br />

<strong>–</strong> positive Beschäftigungs-, Wachstums-, Produktivitäts- und Kapazitätseffekte der Gesundheitsversorgung<br />

treten noch verteilungspolitische Postulate, die in der GKV <strong>vor</strong><br />

allem in ihrer Orientierung am sog. Solidarprinzip zum Ausdruck kommen. Da die folgenden<br />

Ausführungen <strong>vor</strong> dem Hintergrund aktueller und unter Status quo-<br />

Bedingungen auch künftig drohender Budgetdefizite in der GKV nach geeigneten<br />

Handlungsoptionen suchen, um die Lücke zwischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung<br />

zu schließen, rücken das Solidarprinzip und im weiteren Sinne auch ethische<br />

Kriterien in den Mittelpunkt einer zielorientierten Reformbetrachtung. Sofern sich die<br />

Reformmaßnahmen nicht auf eine reine Umfinanzierung von GKV-Leistungen durch<br />

andere Zweige der Sozialversicherung oder öffentliche Gebietskörperschaften beschränken,<br />

stehen im Rahmen einer Budgetkonsolidierung zwangsläufig diskretionäre<br />

Ausgabenkürzungen und/oder Einnahmenerhöhungen zur Diskussion. <strong>Die</strong> möglichen<br />

Reformalternativen gilt es dann unter fiskalischen, allokativen und distributiven<br />

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