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Die gesetzliche Krankenversicherung vor Reformen – Finanzierung ...

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8. <strong>Die</strong> gesundheitspolitischen Handlungsmöglichkeiten, die bei drohenden Budgetdefiziten<br />

zur Wahrung der Beitragssatzstabilität und zur Vermeidung von unerwünschten<br />

Rationierungen offenstehen, lassen sich in alternative Gesundheitssysteme und adaptive<br />

Reformoptionen unterscheiden. Zu den alternativen Gesundheitssystemen zählen <strong>vor</strong><br />

allem die steuerfinanzierte Gesundheitsversorgung, der Übergang zu einer Kapitaldekkung<br />

und die <strong>Finanzierung</strong> über fixe Kopfbeiträge. Der Rat stellt diese Optionen eines<br />

Systemwechsels mit ihren Vor- und Nachteilen kursorisch dar und sieht <strong>–</strong> unbeschadet<br />

einiger konzeptioneller Vorzüge der Kopfbeiträge <strong>–</strong> in der GKV noch hinreichend<br />

Spielräume, das bestehende System zumindest auf mittlere Frist zukunftssicher zu gestalten.<br />

9. Zu den adaptiven Reformschritten gehören neben der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven<br />

durch strukturelle <strong>Reformen</strong> Handlungsoptionen im Bereich des Leistungskataloges<br />

der GKV in Verbindung mit der öffentlichen Aufgabenverteilung sowie<br />

im Rahmen der <strong>Finanzierung</strong> und Beitragsgestaltung. Der Rat plädiert für eine Revision<br />

der Politik der ‚Verschiebebahnhöfe‘, die in der Vergangenheit innerhalb der Sozialversicherungszweige<br />

finanziell zu Lasten der GKV gingen, und für eine Verlagerung von<br />

krankenversicherungsfremden Leistungen sowohl auf der Ausgaben- als auch auf der<br />

Einnahmenseite. Auf der Einnahmenseite bestehen die krankenversicherungsfremden<br />

Leistungen darin, dass bestimmte Versichertengruppen aus sozial- oder familienpolitischen<br />

Gründen keine oder nur ermäßigte Beiträge entrichten. <strong>Die</strong> vom Rat zur Umfinanzierung<br />

<strong>vor</strong>geschlagenen Leistungen belaufen sich unter (bzw. ohne) Einschluss<br />

einer Entlastung durch eine Privatunfallversicherung, für die eine Ratsmehrheit plädiert,<br />

auf über 30 (bzw. 20) Mrd. € und damit auf eine Beitragssatzsenkung von über 3 (bzw.<br />

2) Beitragssatzpunkten in der GKV. Zudem empfiehlt der Rat noch eine Einengung des<br />

Leistungskataloges um bestimmte Behandlungsarten.<br />

10. Bei der <strong>Finanzierung</strong> und Beitragsgestaltung der GKV lehnt der Rat eine Heranziehung<br />

von gesundheitsbezogenen Verbrauchsteuern, z. B. auf Tabak und Alkohol, wegen<br />

der Verletzung des Budgetgrundsatzes der Non-Affektation der Einnahmen und <strong>vor</strong><br />

allem wegen deren Wachstumsschwäche ab. Angesichts der im internationalen Vergleich<br />

niedrigen Selbstbeteiligung bei einem gleichzeitig umfangreichen Leistungskatalog<br />

der GKV hält der Rat eine moderate Erhöhung des Umfangs der Selbstbeteiligung<br />

auf der Grundlage von Härtefallregelungen und Überforderungsklauseln für vertretbar.<br />

Sie sollte aber nachrangig zu den meisten anderen Reformoptionen und nur dann erfolgen,<br />

wenn anderenfalls eine Verschärfung der Rationierung droht.<br />

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